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	<title>BE:Crews/Free.booter/Verein - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-18T12:54:51Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BE:Crews/Free.booter/Verein&amp;diff=55642947&amp;oldid=prev</id>
		<title>Anonymous am 16. September 2011 um 22:31 Uhr</title>
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		<updated>2011-09-16T22:31:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;= Beginn des Satzungsentwurfs von Peter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Hier mein Namensvorschlag für den Verein:&lt;br /&gt;
'''Neuköllner Füchse e. V.''' oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Rixdorfer Füchse e.V.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Benutzer:Inken|Inken]] 13:43, 8. Nov. 2009 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 1==&lt;br /&gt;
===Name, Sitz und Geschäftsjahr===&lt;br /&gt;
1. Unter dem Namen&lt;br /&gt;
„ Interessengemeinschaft Treffpunkt Mareschstrasse e.V.“&lt;br /&gt;
besteht ein Verein mit Sitz in Berlin. Dieser Verein ist eine freie Vereinigung von Personen und&lt;br /&gt;
Unternehmen, die in Berlin Neukölln (Richardkiez) ansässig sind oder dort gewerbliche Grundstücke besitzen.&lt;br /&gt;
2. Dieser Verein ist beim Amtsgericht Berlin in das Vereinsregister eingetragen unter der&lt;br /&gt;
Nr. XXXXXX.&lt;br /&gt;
3. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Dezember eines Jahres und endet am 30.November desselben Jahres.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 2==&lt;br /&gt;
===Zweck===&lt;br /&gt;
1. Zweck der Interessengemeinschaft ist die Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind die&lt;br /&gt;
Anziehungskraft der Mareschstr als Treffpunkt zu erhalten und zu&lt;br /&gt;
fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 3==&lt;br /&gt;
===Mitglieder===&lt;br /&gt;
1. Die Interessengemeinschaft hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder.&lt;br /&gt;
2. Ordentliche Mitglieder können sein Unternehmen und Personen, die an der Mareschstrasse einen Betrieb&lt;br /&gt;
unterhalten oder Besitzer von ganz oder teilweise gewerblich nutzbaren Grundstücken, die an der&lt;br /&gt;
Mareschstrasse gelegen sind oder Mieter eines Wohnraumes an der Strasse gelegen haben.&lt;br /&gt;
3. Außerordentliche Mitglieder können sein alle Unternehmen und Personen, die nicht zu den in Absatz 2&lt;br /&gt;
genannten gehören, aber bereit sind die Ziele der Interessengemeinschaft zu unterstützen und zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 4==&lt;br /&gt;
===Beginn und Ende der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
1. Wer Mitglied nach § 3 werden kann, kann die Mitgliedschaft durch eine Beitrittserklärung beantragen,&lt;br /&gt;
in der er sich für den Fall der Aufnahme zur Einhaltung der Satzung der Interessengemeinschaft&lt;br /&gt;
verpflichtet.&lt;br /&gt;
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand.&lt;br /&gt;
3. Die Mitgliedschaft endet durch&lt;br /&gt;
a) Austritt oder Tod,&lt;br /&gt;
b) Wegfall der Voraussetzung für die Mitgliedschaft&lt;br /&gt;
c) Ausschluß.&lt;br /&gt;
4. Der Austritt eines Mitgliedes ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines&lt;br /&gt;
Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist dem Verein durch eingeschriebenen Brief zu erklären. Im&lt;br /&gt;
Todesfall endet die Mitgliedschaft sofort.&lt;br /&gt;
5. Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es den&lt;br /&gt;
Interessen des Vereins zuwiderhandelt, oder wenn es mit seinen Beiträgen oder sonstigen&lt;br /&gt;
Zahlunsverpflichtungen gegenüber dem Verein trotz Anmahnung mit Fristsetzung in Verzug gerät.&lt;br /&gt;
6. Gegen Entscheidungen des Vorstandes über die Mitgliedschaft steht dem betroffenen Mitglied binnen&lt;br /&gt;
einem Monat nach Zustellung der Entscheidung des Vorstandes die Berufung an die&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung durch eingeschriebenen Brief an den Verein zu., Über die Berufung entscheidet&lt;br /&gt;
die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 5==&lt;br /&gt;
===Organe===&lt;br /&gt;
Organe der Interessengemeinschaft sind&lt;br /&gt;
1. Die Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
2. Der Vorstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 6==&lt;br /&gt;
===Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins&lt;br /&gt;
2. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes;&lt;br /&gt;
sie ist weiter zuständig für:&lt;br /&gt;
a) die Beschlußfassung über die Satzung und deren Änderung&lt;br /&gt;
b) die Beschlußfassung über die Beitragsordnung&lt;br /&gt;
c) die Wahl und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern,&lt;br /&gt;
d) die Wahl von Rechnungsprüfern und ihrer Stellvertreter&lt;br /&gt;
(Vorstandsmitglieder dürfen nicht dazu gewählt werden.)&lt;br /&gt;
e) die Beschlußfassung über den Haushaltsplan&lt;br /&gt;
f) die Festsetzung der Beiträge nach § 9 der Satzung&lt;br /&gt;
g) die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen und Reisekostenvergütungen&lt;br /&gt;
für die im Auftrag des Vereins ehrenamtlich tätigen Personen,&lt;br /&gt;
h) die Genehmigung des Jahresabschlusses&lt;br /&gt;
i) die Entlastung des Vorstandes&lt;br /&gt;
j) die Entscheidung über den Ausschluß aus dem Verein im Berufungsverfahren&lt;br /&gt;
3. Eine Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.&lt;br /&gt;
(ordentliche Mitgliederversammlung)&lt;br /&gt;
4. Eine Mitgliederversammlung ist ausserdem unverzüglich einzuberufen, wenn es der Vorstand&lt;br /&gt;
beschließt oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des zu&lt;br /&gt;
behandelnden Gegenstandes beim Vorstand schriftlich beantragt.&lt;br /&gt;
( außerordentliche Mitgliederversammlung)&lt;br /&gt;
5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen&lt;br /&gt;
Stellvertreter unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung, bei Satzungsänderungen unter Bekanntgabe&lt;br /&gt;
der vorgesehenen Neufassung, schriftlich einberufen. Zwischen dem Tag der Versenden der Einladung&lt;br /&gt;
und dem Zeitpunkt der Versammlung muß eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen. In dringenden&lt;br /&gt;
Fällen- ausgenommen Wahlen und Satzungsänderungen - kann diese Frist auf eine Woche abgekürzt&lt;br /&gt;
werden.&lt;br /&gt;
6. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter&lt;br /&gt;
geleitet.&lt;br /&gt;
7. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Über die Teilnahme von Gästen entscheidet der&lt;br /&gt;
Vorstand.&lt;br /&gt;
8. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht für juristische Personen kann nur von einem&lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigten ausgeübt werden. Ein Mitglied kann sich durch ein Mitglied seiner Familie&lt;br /&gt;
vertreten lassen. Das Stimmrecht ist auf andere Mitglieder übertragbar. Ein anwesendes Mitglied darf&lt;br /&gt;
höchstens fünf schriftlich erteilte Stimmrechtsvollmachten ausüben.&lt;br /&gt;
9. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.&lt;br /&gt;
10. Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen&lt;br /&gt;
Stimmen. Für die Änderung der Satzung, Änderung der Beitragsordnung und die Abberufung von&lt;br /&gt;
Vorstandsmitgliedern ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.&lt;br /&gt;
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Zu Punkten, die nicht auf der Tagesordnung&lt;br /&gt;
stehen dürfen Beschlüsse nur gefaßt werden, wenn die Mehrheit der vertretenen Mitglieder zustimmt.&lt;br /&gt;
11. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens die gestellten&lt;br /&gt;
Anträge, den Wortlaut von Beschlüssen und das Ergebnis der Abstimmungen und Wahlen enthält. Die&lt;br /&gt;
Niederschrift ist vom Leiter der Versammlung und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu&lt;br /&gt;
unterzeichnen. Die Ergebnisse der Wahlen und der Beschlüsse sind den Mitgliedern bekanntzugeben.&lt;br /&gt;
Die Mitglieder haben das Recht, die Niederschrift beim Verein einzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 7==&lt;br /&gt;
===Vorstand===&lt;br /&gt;
1. Der Vorstand besteht aus fünf ordentlichen oder außerordenlichen Mitgliedern und zwar aus einem&lt;br /&gt;
Vorsitzenden, zwei Stellvertreter, einem Schriftführer und einem Schatzmeister.&lt;br /&gt;
2. Der Vorstand ist für alle Entscheidungen und Maßnahmen zuständig, die nicht ausdrücklich der&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und&lt;br /&gt;
trifft alle für die Durchführung der laufenden Aufgaben der Interessengemeinschaft erforderlichen&lt;br /&gt;
Maßnahmen.&lt;br /&gt;
3. Jedes Mitglied kann auf der Mitgliederversammlung Kandidaten für die Wahl zum Vorstand benennen.&lt;br /&gt;
Der Vorstand ist befugt, zur Wahl der Vorstandsmitglieder eine Vorschlagsliste aufzustellen und den&lt;br /&gt;
Mitgliedern mit der Tagesordnung vorzulegen.&lt;br /&gt;
4. Über die aufgestellten Kandidaten wird einzeln abgestimmt. Die Kandidaten, die die meisten Stimmen&lt;br /&gt;
erhalten, sind gewählt. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen.&lt;br /&gt;
5. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluß der&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung, in der das Vorstandsmitglied gewählt worden ist und endet ohne Rücksicht auf&lt;br /&gt;
Satz 1 frühestens mit dem Schluß der Mitgliederversammlung, in der ein Nachfolger gewählt worden ist.&lt;br /&gt;
6. Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet vorzeitig, wenn eine Abberufung durch die&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung erfolgt, die Mitgliedschaft im Verein endet oder das Amt niedergelegt wird. Die&lt;br /&gt;
Amtsniederlegung wird mit dem Tage des Eingangs der schriftlichen Erklärung beim Verein wirksam.&lt;br /&gt;
7. Je zwei Mitglieder des Vorstandes sind zur Vertretung des Vereins berechtigt.&lt;br /&gt;
8. Der Vorstand wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter, nach Bedarf&lt;br /&gt;
oder turnusmäßig, aber mindestens zweimal jährlich einberufen unter Angabe von Ort, Zeit und&lt;br /&gt;
Tagesordnung. Die Einberufung kann mündlich erfolgen, in der Regel wenigstens zwei Wochen vor dem&lt;br /&gt;
Tage der Sitzung. In Fällen von besonderer Dringlichkeit kann eine kürzere Frist bestimmt werden. Die&lt;br /&gt;
Leitung obliegt dem Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter, sofern der Vorstand bei Beginn der Sitzung&lt;br /&gt;
diese nicht einem anderen Vorstandsmitglied überträgt.&lt;br /&gt;
9. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse des&lt;br /&gt;
Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als&lt;br /&gt;
abgelehnt. Ein Mitglied des Vorstandes darf in eigenen Angelegenheiten nicht abstimmen.&lt;br /&gt;
10. Über wesentliche Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu erstellen, das von zwei Mitgliedern&lt;br /&gt;
zu unterzeichnen ist, in der Regel vom Vorsitzenden und dem Protokollführer. Auf Verlangen sind&lt;br /&gt;
Anträge oder bestimmte Formulierungen in das Protokoll aufzunehmen. Jedes Mitglied erhält nach jeder&lt;br /&gt;
Vorstandssitzung, spätestens jedoch nach drei Wochen ein Abschrift des Protokolls.&lt;br /&gt;
11. Der Vorstand ist befugt, für bestimmte Vereinsaufgaben Ausschüsse oder einzelne Mitglieder zu&lt;br /&gt;
beauftragen und ihre Befugnisse zu bestimmen. Die Ausschüsse wählen ihre Vorsitzenden. Mitglieder&lt;br /&gt;
des Vorstandes können an allen Ausschußsitzungen beratend teilnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 8==&lt;br /&gt;
===Haushaltsplan, Buchhaltung, Rechnungslegung===&lt;br /&gt;
1. Für jedes Geschäftsjahr ist vor Beginn desselben ein Haushaltsplan aufzustellen und der&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.&lt;br /&gt;
2. Mit der Führung der Bücher und dem Aufstellen des Jahresabschlusses ist tunlichst ein Steuerberater&lt;br /&gt;
zu beauftragen.&lt;br /&gt;
3. Der Vorstand ist für das Aufstellen des Jahresabschlusse verantwortlich.&lt;br /&gt;
4. Der Jahresabschluß ist von den Kassenprüfern zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in der&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
5. Die Jahresrechnung ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 9==&lt;br /&gt;
===Beitragsordnung===&lt;br /&gt;
1. Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Beiträge aufgrund einer von der&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitragsordnung.&lt;br /&gt;
2. Für die Organisation von Sondermaßnahmen ( z.B. für das Straßenfest oder Veranstaltungen in der&lt;br /&gt;
Vorweihnachtszeit ) erhebt der Verein eine Sonderumlage von den Beteiligten.&lt;br /&gt;
3. Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe zu zahlen unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft im&lt;br /&gt;
Geschäftsjahr. Die Beiträge werden den Mitgliedern zu Beginn eines Geschäftsjahres bekanntgegeben.&lt;br /&gt;
Sie vier Wochen nach Bekanntgabe erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 10==&lt;br /&gt;
===Auflösung der Interessengemeinschaft===&lt;br /&gt;
1. Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung der Interessengemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit der&lt;br /&gt;
vertretenen Stimmen beschließen. Ist in der Mitgliederversammlung, in der der Auflösungsbeschluß zur&lt;br /&gt;
Abstimmung ansteht, weniger als die Hälfte der Mitglieder vertreten, so ist eine weitere&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese kann mit Dreiviertelmehrheit der vertretenen Stimmen die&lt;br /&gt;
Auflösung der Interessengemeinschaft beschließen.&lt;br /&gt;
2. Über die Verwendung des bei der Auflösung der Interessengemeinschaft etwa vorhandenen&lt;br /&gt;
Vermögens entscheidet die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 11==&lt;br /&gt;
===Recht und Gerichtsstand===&lt;br /&gt;
1. Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.&lt;br /&gt;
2. Gerichtsstand für alle sich aus dieser Satzung ergebenden Rechtsstreitigkeiten und Erfüllungsort ist&lt;br /&gt;
Berlin, sofern sich aus anderen Gesetzen nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 12==&lt;br /&gt;
===Nichtigkeitsklausel===&lt;br /&gt;
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Satzung nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen&lt;br /&gt;
Bestimmungen davon nicht berührt. Vielmehr ist an Stelle einer nichtigen Bestimmung eine solche&lt;br /&gt;
einzufügen, die dem Sinn und Zweck des Vereins und dem Wohl seiner Mitglieder gerecht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 13==&lt;br /&gt;
===Inkrafttreten===&lt;br /&gt;
Die vorstehende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom XXX XXX XXX  beschlossen worden. Sie&lt;br /&gt;
tritt mit dem Tage ihrer Eintragung in das Vereinsregister an die Stelle der bisher gültigen Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*hallo,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sorry, aber dieser Satzungsentwurf&lt;br /&gt;
- ist undemokratisch,&lt;br /&gt;
- wird ohnehin nie vom Amtsgericht aktzeptiert werden und&lt;br /&gt;
- auch nicht vom Amtsgericht für Körperschaften als gemeinnützig&lt;br /&gt;
anerkannt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich setze mich bis Sonntag dran und schreib was dazu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
gruss Burks&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Crew Free.booter]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Anonymous</name></author>
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