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	<title>BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 019 - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-30T23:57:07Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BE:Antragskommission/LMV_2012.2/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_019&amp;diff=55859248&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Bertapetra am 16. September 2012 um 13:00 Uhr</title>
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		<updated>2012-09-16T13:00:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Antragsformular&lt;br /&gt;
|parteitag=LMVB&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2012.2&lt;br /&gt;
|autor=Henry Gießwein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Positionspapier&lt;br /&gt;
|antragsgruppePA=Geschlechter- und Familienpolitik&lt;br /&gt;
|titel=gemeinsames Sorgerecht ab Geburt &lt;br /&gt;
|text=Die Piratenpartei steht für ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB . Dieser sieht bisher nur das gemeinsame Sorgerecht vor, wenn beide Eltern gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|begruendung=Die Familienpolitik ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Inzwischen gibt es immer mehr Eltern die Lebenspartnerschaften führen. Die Tendenz ist weiter steigend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weit über 90 Prozent der Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, befürworten das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt.&lt;br /&gt;
Über 2/3 der Eltern in Lebenspartnerschaft entscheiden sich jetzt für das gemeinsame Sorgerecht.&lt;br /&gt;
Viele Eltern ist die Rechtslage nicht bekannt und wissen daher auch nicht, dass in Lebenspartnerschaft das gemeinsame Sorgerecht erst beantragt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt würde nicht nur Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren, sondern auch die Elternverantwortung bereits vor der Geburt für beide Elternteile klarstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Nichtehelichengesetz von 1970 soll eigentlich das verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Kindern herstellen. Jedoch ist dies nur Möglich, wenn auch beide Elternteile die gleichen Rechte und Pflichten von erhalten. Das kann nur erfüllt sein, wenn beide Elternteile von Geburt an das Sorgerecht erhalten. &lt;br /&gt;
Daher besteht auch nach dem neuen Gesetzesentwurf weiterhin eine Diskriminierung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren geht es im Positionspapier darum, die Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Elternteilen aufzuheben. Bei Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, bekommt der Vater nicht automatisch das Sorgerecht. Bei miteinander verheirateten Elternteilen, bekommt der Vater das Sorgerecht automatisch. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei steht für Gleichbehandlung in ihren Grundsätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.&lt;br /&gt;
|lqfb=Ja: 476 (70%) · Enthaltung: 40 · Nein: 200 (30%) · Angenommen https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3813.html&lt;br /&gt;
|prüficon=2&lt;br /&gt;
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.2&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Bertapetra</name></author>
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