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	<title>BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 023 - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-10T08:02:48Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BE:Antragskommission/LMV_2012.2/Antragsportal/Programmantrag_-_023&amp;diff=55851532&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Bertapetra am 14. September 2012 um 21:34 Uhr</title>
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		<updated>2012-09-14T21:34:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Antragsformular&lt;br /&gt;
|parteitag=LMVB&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2012.2&lt;br /&gt;
|autor=[[Benutzer:FJ|Franz-Josef Schmitt]]&lt;br /&gt;
|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Positionspapier&lt;br /&gt;
|antragsgruppePA=Wirtschaft und Finanzen&lt;br /&gt;
|titel=Veröffentlichung von Haushaltsunterlagen im Internet&lt;br /&gt;
|text=&lt;br /&gt;
Auf Landes- und Bezirksebene sollen maschinenlesbare Haushaltsdaten auf &lt;br /&gt;
auf geeigneten Webseiten (zum Beispiel daten.berlin.de oder&lt;br /&gt;
auf den Seiten der Senatsverwaltung) veröffentlicht werden, sobald diese Daten vorliegen,&lt;br /&gt;
mindestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Vorlage im Abgeordnetenhaus oder der Bezirksversammlung. Im Einzelnen soll dies durchgeführt werden für&lt;br /&gt;
a) Die haushaltswirtschaftlichen (Eck-)Daten&lt;br /&gt;
b) die Haushaltsrechnung&lt;br /&gt;
c) den Entwurf des Haushaltsplans sowie die ggf. geänderten Vorlagen und &lt;br /&gt;
die schlussendlich beschlossene Version.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|begruendung=Durch eine bearbeitbare Darstellung der Haushaltsplanung und der &lt;br /&gt;
eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei &lt;br /&gt;
festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in &lt;br /&gt;
Haushaltsfragen gewährleistet werden.&lt;br /&gt;
Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, &lt;br /&gt;
existieren nach gegenwärtigem Wissensstand nicht. Vielmehr haben die &lt;br /&gt;
Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf &lt;br /&gt;
diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, &lt;br /&gt;
dass die ABgeordneten im AGH und Verordneten in der Bezirksversammlung hinreichende &lt;br /&gt;
Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten.&lt;br /&gt;
Dabei nehmen wir insbesondere Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz und § 41 (2) BzVwG&lt;br /&gt;
&amp;quot;§ 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft:&lt;br /&gt;
(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das &lt;br /&gt;
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und &lt;br /&gt;
Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei &lt;br /&gt;
mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, &lt;br /&gt;
unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in &lt;br /&gt;
geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und &lt;br /&gt;
Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur &lt;br /&gt;
Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche &lt;br /&gt;
Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der heutigen Zeit bedeutet &amp;quot;in geeigneter Form&amp;quot;  maschinenlesbar. Für &lt;br /&gt;
&amp;quot;rechtzeitig&amp;quot; scheint uns eine Frist von zwei Wochen angemessen.&lt;br /&gt;
Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind &lt;br /&gt;
die Haushaltspläne maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als &lt;br /&gt;
Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht &lt;br /&gt;
(nur) als ein gescanntes pdf.&lt;br /&gt;
Eine ausführliche Analyse zu möglichen Formaten und/oder weiteren &lt;br /&gt;
Veröffentlichungswegen findet sich in einer jüngsten Studie des &lt;br /&gt;
Fraunhofer Instituts:&lt;br /&gt;
http:www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Berliner_Open_Data-Strategie_2012.pdf&lt;br /&gt;
Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem &lt;br /&gt;
Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der &lt;br /&gt;
Entscheidungsfreiheit der Verordneten orientiert, ist eine rechtswidrige &lt;br /&gt;
oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch &lt;br /&gt;
diese neugeschaffene Transparenz ausgeschlossen. Vielmehr wird einer &lt;br /&gt;
ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen sogar vorgebeugt. Eine &lt;br /&gt;
Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen &lt;br /&gt;
Ansatz ist jederzeit möglich. Die durch die geforderte &lt;br /&gt;
Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die &lt;br /&gt;
Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf und &lt;br /&gt;
beugt einer der theoretischen Möglichkeit einer tendenziösen &lt;br /&gt;
Einflussnahme vor.&lt;br /&gt;
|lqfb= Ja: 130 (98%) · Enthaltung: 4 · Nein: 3 (2%) · Angenommen · https://lqpp.de/be/initiative/show/1723.html&lt;br /&gt;
|piratenpad=https://piratenpad.de/p/Haushaltsunterlagen_LMV&lt;br /&gt;
|antragsfabrik=Von der Antragskommission zuständig: [[Benutzer:Bertapetra|Bertapetra]] 23:34, 14. Sep. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
|prüficon=2&lt;br /&gt;
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.2&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Bertapetra</name></author>
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