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	<title>BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 009 - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-03T17:34:06Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BE:Antragskommission/LMV_2012.2/Antragsportal/Programmantrag_-_009&amp;diff=55851364&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Bertapetra am 14. September 2012 um 21:13 Uhr</title>
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		<updated>2012-09-14T21:13:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Antragsformular&lt;br /&gt;
|parteitag=LMVB&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2012.2&lt;br /&gt;
|autor=Lisa Vanovitch, Emilio Paolini, Oliver Scharfenberg&lt;br /&gt;
|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Positionspapier&lt;br /&gt;
|titel=Die Piratenpartei lehnt undemokratische Wahlen zur IHK Vollversammlung ab&lt;br /&gt;
|text='''Die Piratenpartei lehnt undemokratische Wahlen zur IHK Vollversammlung ab'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei Deutschland Berlin unterstützt demokratische Prozesse innerhalb von Organisationen und Verbänden. Diese Prozesse sind mit einer hohen Sorgfalt durchzuführen, damit tatsächlich Wahl- und Abstimmungshandlungen von den Berechtigten durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Piratenpartei Deutschland Berlin den Mitgliedern der IHK Berlin die Überprüfung der Wahlordnung, der Satzung und der Wahldurchführung. Die IHK ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit Teil der öffentlichen Gewalt. Im gegenwärtigen Prozess der Wahl zur Vollversammlung sind Unregelmäßigkeiten aufgetreten, die den demokratischen Prinzipien entgegenstehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Adressen der Wähler in Wählerverzeichnissen sind veraltet oder inkorrekt, so dass Wähler nicht über ihr Wahlrecht informiert werden können&lt;br /&gt;
* In die Wählerverzeichnisse wurden Unternehmer eingetragen, die keine Wahlberechtigung nach Satzung besitzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Wahlen lt. Wahlordnung (§ 12, Abs. 1) der Industrie- und Handelskammer zu Berlin in Briefwahl erfolgen, wird keine weitere Prüfung der Wahlberechtigung bei der Wahlhandlung durchgeführt, soweit Mitglieder nicht selbst gegen die ausliegenden Wählerlisten Einspruch erheben. Die nicht zutreffenden Adressen von Mitgliedern schließen diese faktisch von der Wahl aus, während andere, die nicht mehr wahlberechtigt sind, Wahlunterlagen einreichen können. Die Piratenpartei Deutschland Berlin sieht die Möglichkeit der Briefwahl insgesamt skeptisch, insbesondere wenn diese nicht nur als Ergänzungsmöglichkeit, sondern als alleiniges Wahlverfahren durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Missstände wie auch die Tatsache, dass Statements der Kandidaten zur Vollversammlung ohne deren Wissen geändert wurden (Entfernen von Links zu Online-Auftritten) und dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein für die Aufstellung „eines besonders bestellten Bevollmächtigten“ ein neuer Fragebogen eingeführt wurde, sind durch den zuständigen Senator für Wirtschaft, Technologie und Forschung, dem die Aufsicht über die IHK obliegt, zu prüfen und transparent über deren Ergebnisse nicht nur die Mitglieder der IHK sondern die Öffentlichkeit zu informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Prüfung der Sachverhalte ist eine Überprüfung der Wahlordnung und der Satzung der Industrie- und Handelskammer anzustreben und hierzu die Mitglieder der IHK Berlin aktiv zu beteiligen. Sofern die Prüfung zum Schluss kommt, dass die Rechtmäßigkeit der IHK-Wahl 2012 angezweifelt werden kann, ist die Wahl unter Beachtung der Verhinderung der genannten Sachverhalte zu wiederholen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Die Berliner Industrie - und Handelskammer (IHK) Berlin führt alle fünf Jahre die Wahl zur IHK Vollversammlung durch. Die Vollversammlung tritt mehrmals im Jahr zusammen und entscheidet über die Arbeitsschwerpunkte der IHK, die Finanzen und grundsätzliche Angelegenheiten. Die IHK formuliert &amp;quot;Forderungen der Berliner Wirtschaft&amp;quot; und übt damit Einfluss auf Entscheidungsträger in der Politik aus. Unternehmer oder durch Unternehmen Bevollmächtigte konnten sich als Kandidat bei der Wahl zur Vollversammlung bewerben. Im Rahmen der Vorbereitung der Wahl wurden folgende Sachverhalte festgestellt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fehlerhafte Adressen in den Wählerverzeichnisse'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Zwecke der Wahlwerbung wurden den Kandidaten Wählerlisten auf Anfrage ausgehändigt. Einige Kandidaten haben die Wählerlisten verschiedentlich als Datenbasis für die Wahlwerbung genutzt und mussten hohe Fehlerquoten in den zur Verfügung gestellten Listen feststellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wahlwerbebriefe eines Kandidaten durch die PIN AG verschickt: - 32,5% der Briefe gingen als unzustellbar zurück an den Kandidaten&lt;br /&gt;
* Wahlwerbebriefe eines Kandidaten durch die Post AG verschickt: - 9.3% der Briefe gingen als unzustellbar zurück an den Kandidaten&lt;br /&gt;
* Persönliche Verteilung durch einen Kandidaten: ca. 25%-33% der besuchten Adressen waren nicht mehr existent&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Aussagen der IHK wurden ebendiese Datenbestände beim Versand der (Brief-)Wahlunterlagen durch die IHK genutzt. Die Erfahrungswerte der Kandidaten lassen vermuten, dass ein großer Teil der Wahlunterlagen die potentiellen Wähler nicht erreichte und dass diese somit auch nicht von der Wahl erfuhren. Die Wahlbeteiligung der letzten IHK-Wahl 2007 lag bei gerade einmal 4,8%. Viele potentielle Wähler werden also von der Wahl nicht erfahren haben. Viele Unternehmer wissen nicht einmal, dass sie überhaupt Mitglied der IHK sind. Legt man die Wahlbeteiligung von 4,8% bei der letzten IHK-Wahl 2007 zugrunde, so kann bei ungewöhnlich hohen Fehlerquoten in den Wählerlisten nicht mehr von einem demokratischen Verfahren die Rede sein. Es ist davon auszugehen, dass hohe Fehlerquoten zu einem verzerrten Wahlergebnis führen. Die Ursachen für die Fehlerquoten müssen deshalb transparent gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abänderung von Statements in Wahlunterlagen ohne Rücksprache mit den Kandidaten, mangelnde Transparenz bei Anforderung an Statements'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die IHK hat jedem Kandidaten die Gelegenheit gegeben Statements zu dessen Ziele und Stärken anzugeben. Bedingung war das Einhalten einer Zeichen-Obergrenze. Auflistungen mit Statements aller Kandidaten wurden an die Wähler zusammen mit den Wahlunterlagen per Brief zugesandt. Die Statements der Kandidaten wurden außerdem in einigen anderen Publikationen (Print, Internet) durch die IHK veröffentlicht. Einige Bewerber hatten Internet-Adressen in die Texte eingebaut, damit sich potentielle Wähler ein umfassenderes Bild über den Kandidaten machen konnten, was keiner bis dato bekannten Vorgabe der IHK widersprach. Diese Adress-Hinweise wurden ohne Absprache mit den Kandidaten aus ihren Statements entfernt. Das Entfernen ohne Rücksprache mit dem Kandidaten und ohne Möglichkeit der Nachbesserung stellt eine Ungleichbehandlung dar, da sich die betroffenen Kandidaten nicht mehr angemessen darstellen konnten.&lt;br /&gt;
|lqfb=Ja: 106 (98%) · Enthaltung: 10 · Nein: 2 (2%) · Angenommen · https://lqpp.de/be/initiative/show/1779.html&lt;br /&gt;
|antragsfabrik=Von der Antragskommission zuständig: [[Benutzer:Bertapetra|Bertapetra]] 23:13, 14. Sep. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
|prüficon=2&lt;br /&gt;
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.2&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Bertapetra</name></author>
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