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	<title>AG Kommunikation/GO - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-04T10:31:59Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=AG_Kommunikation/GO&amp;diff=55948668&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Bastian: /*Typo*/</title>
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		<updated>2018-10-07T14:08:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Typo&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Navigationsleiste AG Kommunikation}} &lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
== Geschäftsordnung für die AG Kommunikation, beschlossen am 04.05.2017 ==&lt;br /&gt;
''Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Art. 1: Status der Arbeitsgemeinschaft ===&lt;br /&gt;
: (1) Die AG Kommunikation ist eine Arbeitsgemeinschaft in der Piratenpartei Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Art. 2: Aufbau und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft ===&lt;br /&gt;
: (1) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Die AG Kommunikation arbeitet für die mediale Vernetzung nach innen und außen. Aus diesem Grund wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Koordinatoren und den Ansprechpartnern der Gliederungen der Piratenparteien angestrebt. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die AG wurde als AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Piratenpartei Brandenburg gegründet und führt die bisherige Arbeit im besten Sinne fort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Art. 3  Erwerb und Erhalt der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
:(1) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Grundsätzlich kann jedermann Mitglied der Kommunikation werden. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Aufnahme erfolgt in einer Sitzung der AG. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können einer Aufnahme mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Aufnahme widersprechen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:(2) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Mitglieder der AG Kommunikation haben eine Anwesenheits- und Beteiligungspflicht, damit die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft jederzeit einen Überblick über die aktuelle Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft haben. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Mitglieder der AG Kommunikation, die drei Monate in Folge unentschuldigt nicht an ordnungsgemäßen Sitzungen der der AG Kommunikation teilgenommen haben, werden als &amp;quot;inaktives&amp;quot; Mitglied geführt. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Gegebenenfalls vorhandene Zugriffsrechte werden entzogen, da die Inaktivität als Desinteresse gewertet wird. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Kommunikation gestrichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Art. 4: Koordinatoren und Verantwortlichkeiten ===&lt;br /&gt;
: (1) Die AG Kommunikation wird nach innen durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.&lt;br /&gt;
: (2) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Wahl der Koordinatoren kann in einer Online-Sitzung stattfinden. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis in der Form &amp;quot;Ja / Nein / Enthaltung / Ungültig / Anzahl abgegebener Stimmen / Anzahl der Wahlberechtigten&amp;quot; bekannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Art. 5: Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft ===&lt;br /&gt;
==== Art. 5.1: Kommunikations- und Arbeitsmittel ====&lt;br /&gt;
: (1) Die AG Kommunikation führt regelmäßig Sitzungen durch. Artikel 5.2 dieser Geschäftsordnung findet entsprechend Anwendung.&lt;br /&gt;
: (2) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste der AG Kommunikation (siehe Wiki der AG Kommunikation) zu senden. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Da ein Überblick über die aktuellen Tätigkeiten der übrigen Teammitglieder wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig und eine rege Beteiligung erwünscht. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Die Mailingliste steht allen Interessierten zur Verfügung.&lt;br /&gt;
: (3) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Die AG Kommunikation versorgt alle Interessierten über das Wiki der Piratenpartei Deutschland mit Informationen zur Arbeitsgemeinschaft. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Wiki dient insbesondere zur Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Art. 5.2: Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft ====&lt;br /&gt;
: (1) Die AG Kommunikation führt, wenn möglich, mindestens einmal im Monat eine formelle Sitzung durch. Diese Sitzungen finden als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.&lt;br /&gt;
: (2) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt - unter Bekanntgabe von Datum, Zeit, Ort und vorläufiger Tagesordnung - durch einen der in Artikel 4 dieser Geschäftsordnung benannten Verantwortlichen rechtzeitig vor den Sitzungen über die Mailingliste der Arbeitsgemeinschaft, möglichst unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen.&lt;br /&gt;
: (3) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Zu Beginn der Sitzungen werden aus der Mitte der anwesenden Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mindestens ein Versammlungsleiter gewählt. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Über die Sitzungen wird jeweils ein Ergebnisprotokoll, inklusive Anwesenheitsliste, geführt. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll wird zeitnah im Wiki veröffentlicht.&lt;br /&gt;
: (4) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Jedes Mitglied der AG Kommunikation hat das Recht während der Sitzung Wortmeldungen abzugeben. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Anträge für Beschlüsse durch die AG Kommunikation können jederzeit gestellt werden. &amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. &amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;Alle aktiven Mitglieder in der AG Kommunikation haben ein einfaches Stimmrecht. &amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. &amp;lt;sup&amp;gt;6&amp;lt;/sup&amp;gt;Enthaltungen werden dabei nicht mitgezählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Art. 6: Schlussbestimmungen ===&lt;br /&gt;
: (1) Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Abstimmung und Veröffentlichung in Kraft.&lt;br /&gt;
: (2) &amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Kommunikation und müssen im Protokoll festgehalten werden. &amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--Kategorien--&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:AG Kommunikation ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Geschäftsordnung| AG Kommunikation]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Bastian</name></author>
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