Liebe Schiedspiraten, Liebe Verfahrensteilnehmer,

im Namen des Bundesvorstands gebe ich folgende Stellungnahme zu dem Fall ab:
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Ich halte die Klage zunchst rein formal fr berechtigt. Als Teilnehmer
des damaligen BPT und Mitglied der Piratenpartei hat der Klger aus
meiner Sicht die Berechtigung, gegen eine Auslegung der 2/3-Mehrheit wie
geschehen vorzugehen, wenn er sie fr nicht satzungskonform hlt.

Zur damaligen Situation wie ich mich erinnere:
Angesichts der Problematik, dass immer wieder Teilnehmer den Saal
verlieen, stellte sich die Frage der genauen 2/3-Mehrheit zum ersten
Mal bei dem betreffenden Satzungsnderungsantrag, der primr eine
Ausnahmeregelung fr Flle wie den des Antragstellers Winni einfhren
sollte. Nachdem der Antrag abgestimmt worden war, zeigte sich das
Dilemma, dass die Auszhlung der Ja- und Nein-Stimmen eine relative 2/3
Mehrheit erreichten, aber nicht eine absolute (bezogen auf die beim BPT
anwesenden Stimmberechtigten).
Daher kam es zu einer Diskussion ber die genaue Auslegung der
Mehrheitsregelung, die in den im Protokoll aufgelisteten GO-Antrgen
gipfelte.
(https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2008.1/Protokoll#GO-Antrag:_2.2F3_der_abgegebenen_Stimmen_werden_gewertet)
und folgende.
Der strittige Antrag zur Satzungsnderung wurde dann damit (mit einer
(bestimmten) 2/3 Mehrheit!) vom BPT angenommen.
Nach meiner Erinnerung fanden am Sonntag dann keine dermen knappen
Entscheidungen mehr statt, die von dem Unterschied in der Auslegung der
Mehrheit betroffen gewesen wren.

Bewertung:
Zunchst einmal ist in der Satzung die genaue Mehrheitsauslegung nicht
erwhnt, man kann aber m.E. wohl allgemein davon ausgehen, dass
blicherweise eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten
gefordert wird. Das Problem der An- und Abreise und der stndigen
Vernderung der Stimmberechtigtenzahl dadurch msste dennoch einmal
genau betrachtet werden.
Eigentlich sollten diese Fragen aber in der dem BPT zugrundeliegenden
Wahl- und Geschftsordnung geklrt sein.
Der BPT 2008/1 hat nach meiner Erinnerung die WO und GO des vorherigen
BPTs bernommen, diese Dokument sollten auf eine Przisierung der
Mehrheitsauslegung geprft werden.
Ob man die nderung der einmal beschlossenen Ordnungen nun whrend des
Parteitags noch zulsst (zB durch GO-Antrge), kann ebenfalls darin
stehen. Grundstzlich bin ich der Auffassung, dass eine Przisierung
einer bisher nicht ausreichend geklrten Frage whrend des BPT mit
GO-Antrag zulssig und sinnvoll ist. Besser wre es natrlich diese
Fragen im Vorfeld zu klren und zu Beginn des BPT in dessen GO
festzulegen und dann nicht mehr zu ndern.
Dass die genaue Auslegungsfrage erst bei einer knappen Entscheidung
aufkommt, liegt in der Natur der Sache. Ich sehe den Vorwurf, dass der
BPT sich in diesem Fall die Mehrheiten nach Belieben zurechtgebogen
htte, als nicht zutreffend an.

Inhaltlich habe ich diesen Satzungsnderungsantrag fr sehr sinnvoll
gehalten. Die konkreten Vorteile fr die besseren
Beteiligungsmglichkeiten aktiver Mitglieder in Regionen ohne bisherige
Regionalverbnde standen da den eher grundstzlichen Bedenken von
Vertretern existierender Gliederungen gegenber. Allerdings spielt der
Inhalt des Antrags ja wahrscheinlich keine Rolle in der Beurteilung des
Vorgehens.

Abschliessend sei gesagt, dass das betroffene Mitglied (Winni)
inzwischen m.W. aus der Partei ausgetreten ist (nach den Querelen um den
BV Kln).
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Viele Gre,
Jens



