Definition - ist keine beschreibung eines wortes, sondern die Nennung eines Wortes das mutmaßlich einen hohen Konsens über die Bedeutung gibt.---1

Dies ist wohl eine typische Situation, in der man bei Wikipedia nachsehen sollte.

Dort findet man erstmal, dass es sehr verschiedene Fälle von "Definition" gibt.
Hier geht es doch wohl konkret um die Definition von "Begriffen".++1+1

Da wird es nun zugegebenermaßen etwas anstrengend. Deshalb Versuch einer Kurzfassung:

Der alte Goethe hilft hier weiter: "Begriff ist das, was man "begriffen" hat.
Die Beschreibung dessen, was man "begriffen" hat, ist die "Definition".
Und das Wort, mit dem man das "Begriffene" verwendet, ist die "Benennung" oder "Bezeichnung".
Also: Begriff = Benennung + Definition
Klaro?

Vorschlag1:
Definition = einfach einleuchtende Beschreibung, die einen Sachverhalt eingehender
bestimmt +1+1+1

Vorschlag2:
Definition = einfach einleuchtende Beschreibung, die die Bedeutung eines Wortes eindeutig bestimmt


Vorschlag zum Vorgehen:
Wie wäre es die AG RECHT hinzuzuziehen, denn wenn es etwas gibt das niemand besser können sollte als Juristen, dann ist es die Definition von Begriffen, denn so funktionieren Gesetze. Es geht quasi permanent darum :-)
Juristen maßten sich an, z.B. "und" und "oder" nach ihrem Verständnis neu zu definieren.
Da sind wohl die Normen DIN 2330 Begriffe und Benennungen sowie DIN 2342 Begriffe der Terminologielehre eher verlässlich...