Date: Tue, 7 Apr 2009 00:27:26 +0200

Sehr geehrtes Schiedsgericht

I. Angaben zum Antragsteller und zu den Beklagten Parteien

Kl=E4ger:

Bodo Thiesen
Mitglied der Piratenparteit Deutschland, Mitgliedsnummer 111

Beklagte:

* Die Piratenpartei Deutschland
* Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland

Weitere direkte oder indirekte Verfahrensbeteiligte:

* Der Vorstand des Landesverbandes Berlin
* Der Vorstand des Landesverbandes Baden-W=FCrttemberg

II. Antr=E4ge

Hiermit beantrage ich im Rahmen einer

			FESTSTELLUNGSKLAGE

festzustellen,

A)		da=DF die Amtszeit des derzeitigen Bundesvorstandes,

bestehend aus den Vorstandsmitgliedern Dirk Hillbrecht (Vorsitzender), =

Jens Seipenbusch (stellvertretender Vorsitzender), Bernhard Schillo =

(politischer Gesch=E4ftsf=FChrer), Hauke Kruppa (Generalsekret=E4r) und =

Sebastian Sch=E4fer (Schatzmeister), gew=E4hlt am Sonntag, den 18.05.2008 =

auf dem ersten Bundesparteitag 2008 in Langenhagen

		mit Ablauf des 18.05.2009,

also genau ein Jahr nach seiner Wahl,

		endet;

Begr=FCndung: Laut der Bundessatzung =A7 9a Abs 3 wird der Bundesvorstand
=BBf=FCr die Dauer von einem Jahr gew=E4hlt=AB. In Verbindung mit dem BGB =
=A7 27 =

Abs 2 kann die Bestellung des Vorstandes jederzeit widerrufen werden, =

was insbesondere durch die Wahl eines neuen Vorstandes implizit =

geschieht, so in der Parteigeschichte bereits geschehen, sowohl durch =

die Wahl des 2. Bundesvorstandes als auch durch die Wahl des 3. =

Bundesvorstandes. Die Widerruflichkeit kann laut BGB =A7 27 Abs 2 durch =

die Satzung eingeschr=E4nkt werden, eine derartige Regelung findet sich =

in der Bundessatzung allerdings nicht wieder. Der Umstand der k=FCrzeren =

Amtsperioden des ersten und zweiten Bundesvorstandes kann dahingehend =

mi=DFverstanden werden, da=DF die Angabe =BBf=FCr die Dauer von einem Jahr=
=AB =

nur ein Richtwert ist. Dem widerspricht allerdings das BGB in den =

=A7=A7 186 bis 188, die im Wesentlichen Aussagen, da=DF ein Jahr 365 Tage, =

im Falle eines Schaltjahres, wenn der Jahreszeitraum den 29. April =

beinhaltet, 366 Tage umfasst. Daher endet die Amtszeit des =

Bundesvorstandes mit Ablauf des 18.05.2009.

Verletzung meiner Rechte bei Ablehnung durch Mi=DFachtung der Satzung, =

insbesondere im Hinblick darauf, da=DF der Bundesvorstand seine u.A. =

durch mich erm=F6glichte Amtszeit =FCber den vorgesehen Zeitraum hinaus =

verl=E4ngern k=F6nnte.

B)		da=DF der dienst=E4lteste Landesverbandsvorstand,
		ab dem 19.05.2009 kommissarisch die Aufgaben des =

		Bundesvorstandes =FCbernimmt;

Begr=FCndung: Unsere Bundessatzung =A7 9a Abs 11 legt fest, da=DF, wenn =BB=
der =

gesamte Vorstand=AB =BBseinen Aufgaben nicht mehr nachkommen=AB kann, =BBde=
r =

dienst=E4lteste Landesverbandsvorstand kommissarisch die Gesch=E4fte=AB =

f=FChrt. Endet die Amtszeit des Bundesvorstandes mit Ablauf des =

18.05.2009, so kann er ab dem 19.05.2009 seinen Aufgaben nicht mehr =

nachkommen.

Verletzung meiner Rechte bei Ablehnung durch Mi=DFachtung der Satzung, =

insbesondere da ich dann nicht wei=DF, wer f=FCr Belange zust=E4ndig ist, =

die vom Bundesvorstand zu bestellen sind.

C)		ob der Vorstand des Landesverbandes Berlin

bestehend aus den Vorstandsmitgliedern Andreas Baum (Vorsitzender), =

Martin Riesner (Generalsekret=E4r), Florian Bischof (Kultur-Pirat), =

Martin H=E4cker (ZBV), Hans-J=FCrgen Sch=F6namsgruber (Schatzmeister), =

gew=E4hlt auf dem Landesparteitag am 29.03.08

		oder der Vorstand des Landesverbandes Baden-W=FCrttemberg

bestehend aus den Vorstandsmitgliedern Sebastian Bauer (Vorsitzender), =

Dennis Laurisch (politischer Gesch=E4ftsf=FChrer), Thomas Laubel =

(Generalsekret=E4r) und Stefan Urbat (Schatzmeister), erstmalig gew=E4hlt =

auf der Gr=FCndungsversammung am 25.11.2007 in der Besetzung Sebastian =

Bauer (Vorsitzender), Andr=E9 H=F6che (stellvertretender Vorsitzender), =

Dennis Laurisch (politischer Gesch=E4ftsf=FChrer), Thomas Laubel =

(Generalsekret=E4r) und Stefan Urbat (Schatzmeister), im Amt best=E4tigt =

durch Neuwahl in gleicher Besetzung am 03.05.2008, zuletzt in der =

Besetzung ge=E4ndert durch R=FCcktritt von Andr=E9 H=F6che (stellvertretend=
er =

Vorsitzender) am 30.08.2008

		unter Vorbehalt sich noch =E4ndernder Konstellationen am =

		19.05.2009 =BBdienst=E4ltester Landesverbandsvorstand=AB =

		sein wird.

Verletzung meiner Rechte bei Ablehnung durch Mi=DFachtung der Satzung, =

insbesondere da ich dann nicht wei=DF, wer f=FCr Belange zust=E4ndig ist, =

die vom Bundesvorstand zu bestellen sind.

D)		da=DF der dienst=E4ltester Landesverbandsvorstand =

		unverz=FCglich mit der Planung des au=DFerordentlichen =

		Bundesparteitages zur Wahl eines neuen Vorstandes zu =

		beginnen hat.

Begr=FCndung: Laut Bundessatzung =A7 9a Abs 11 hat der dienst=E4lteste =

Landesverbandsvorstand die Gesch=E4fte nur solange kommissarisch zu =

f=FChren, =BBbis ein von ihm einberufener au=DFerordentlicher Parteitag =

schnellstm=F6glich stattgefunden und einen neuen Bundesvorstand gew=E4hlt =

hat.=AB Da bereits heute bekannt ist, da=DF die Handlungsunf=E4higkeit des =

Bundesvorstandes ab dem 19.05.2009 nicht mehr verhindert werden kann, =

da rechtzeitig kein ordentlicher Parteitag mehr einberufen werden =

kann, und der dienst=E4lteste Landesverbandsvorstand nicht durch einen =

Bundesparteitag legitimiert wurde, er insofern also nur eine =

Notbesetzung darstellt, ist er schnellstm=F6glichst durch einen, von =

einem au=DFerordentlichen Bundesparteitag gew=E4hlten neuen Bundesvorstand =

zu ersetzen, um wieder einen durch einen Bundesparteitag legitimierten =

Bundesvorstand zu haben.

Verletzung meiner Rechte bei Ablehnung durch Mi=DFachtung der Satzung, =

insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, da=DF ich als nicht-Berliner =

und nicht-Baden-W=FCrttemberger in meinem Recht, den amtierenden =

Vorstand der Partei bestimmen zu d=FCrfen, zeitlich beschnitten w=FCrde =

(die Vorst=E4nde beider Landesverb=E4nde wurden nicht von mir legitimiert).

Dar=FCber hinaus beantrage ich im Rahmen eines

			SCHLICHTUNGSVERFAHRENS

dem Bundesvorstand (und im Falle des Punktes F auch dem dienst=E4ltesten =

Landesverbandsvorstand, behelfsm=E4=DFig bis zur Kl=E4rung von Punkt C =

beiden der in Frage kommenden Vorst=E4nde)

			zu Empfehlen,

E)		den ordentlichen Bundesparteitag auf das Wochenende 5. =

		Juni bis 7. Juni zu legen

und

F)		planungstechnisch mit dem dienst=E4ltesten =

		Landesverbandsvorstand, behelfm=E4=DFig bis zur Kl=E4rung =

		von Punkt C beiden der in Frage kommenden Vorst=E4nde =

		(bzw. mit dem Bundesvorstand) bei der Planung der =

		beiden Parteitage, die auf diese Weise Zeitlich =

		=FCberschneidend am gleichen Ort stattfinden k=F6nnen, zu =

		kooperieren.

Begr=FCndung: Durch die sich aus der Satzung ergebende Notwendigkeit, =

den au=DFerordentlichen Parteitag schnellstm=F6glich einzuberufen im =

Zusammenhang mit der rund achtw=F6chigen Vorlaufzeit und der nur =

zweiw=F6chigen Einladefrist, die absichtlich so knapp gew=E4hlt wurde, um =

m=F6glichst schnell das Fehlen eines Bundesvorstandes korrigieren zu =

k=F6nnen, hat der dienst=E4lteste Landesverbandsvorstand keinen =

ernstzunehmenden Spielraum, den au=DFerordentlichen Landesparteitag =FCber =

den Termin 5. Juni bis 7. Juni hinauszuz=F6gern. Auch die Europawahl am =

7. Juni stellt zumindest f=FCr den au=DFerordentlichen Parteitag kein =

Hindernis dar, da f=FCr diesen ein einzelner Tag ausreichend ist. Auch =

f=FCr den ordentlichen Parteitag stellt diese allerdings kein =

ernstzunehmendes Hindernis dar, da jeder Teilnahmewillige ausreichend =

Zeit hat, eine Briefwahl zu beantragen, so da=DF eine gemeinsame =

Ausrichtung beider Parteitage w=FCnschenswert ist. Wird der ordentliche =

Parteitag hingegen auf einen sp=E4teren Termin gelegt, wie derzeit vom =

Bundesvorstand angestrebt, auf das Wochenende 19. bis 21. Juni, so =

wird die Partei auch in diesem Jahr zwei Bundesparteitage abhalten =

m=FCssen. Aus der Erfahrung des letzten Jahres haben wir gelernt, da=DF =

dies zu einer geringeren Teilnahme f=FChrt. Aus diesen Gr=FCnden ist nur =

der Termin 5. Juni bis 7. Juni tolerierbar, um einerseits die =

kommissarische Vertretung so kurz wie m=F6glich zu halten, andererseits =

die Einladefrist von zwei Wochen (im Falle des au=DFerordentlichen =

Parteitages) bzw. 6 Wochen (im Falle des ordentlichen Parteitages) =

einzuhalten und letztlich in diesem Jahr keine zwei Parteitage =

ausrichten zu m=FCssen.

Abschlie=DFend beantrage ich, erneut im Rahmen einer

			FESTSTELLUNGSKLAGE

festzustellen, da=DF

G)		in jedem Falle korrekt, also schriftlich (also per =

		Briefpost) mit einer Frist von zwei Wochen zum =

		au=DFerordentlichen Parteitag  einzuladen ist, =

		insbesondere auch dann, wenn er am gleichen Ort wie =

		ein sich zeitlich =FCberschneidender ordentlicher =

		Parteitag stattindet.

Begr=FCndung: Ein neuer Bundesvorstand kann im Falle des Eintretens der =

Bedingungen des =A7 9a Abs 11 NUR durch einen au=DFerordentlichen =

Parteitag gew=E4hlt werden. Wer also die Einladung zu einem ordentlichen =

Parteitag erh=E4lt, wei=DF zu diesem Zeitpunkt, da=DF - unabh=E4ngig vom In=
halt =

der Einladung - auf diesem Parteitag kein neuer Bundesvorstand gew=E4hlt =

werden kann. Wenn ein Pirat nur an einem Bundesparteitag teilnehmen =

will oder kann und dabei jenem, der den neuen Bundesvorstand w=E4hlt, =

eine h=F6here Priorit=E4t zuordnet, als dem ordentlichen, so w=FCrde dieser =

Pirat vergeblich auf die Einladung zum au=DFerordentlichen Parteitag =

warten. Damit w=E4re die Wahl des Bundesvorstandes f=FCr jeden einzelnen =

Piraten, der nicht auf diesem Parteitag anwesend war, anfechtbar. =

Dieser Umstand kann auch nicht im Vorfeld geheilt werden, indem auf =

die terminliche Gleichlegung bereits bei der Einladung zum =

ordentlichen Parteitag hingewiesen wird, da diese Einladung noch durch =

den derzeitigen Bundesvorstand zu erledigen ist, aber nur der Vorstand =

des dienst=E4ltesten Landesverbandes ab dem 19.05.2009 die Kompetenz =

hat, den au=DFerordentlichen Bundesparteitag einzuberufen, =

diesbez=FCgliche Angaben in der Einladung zum ordentlichen Parteitag =

daher in jedem Fall gegenstandslos sind. Eine Anfechtung der Wahl =

eines neuen Bundesvorstandes w=FCrde also erhebliche Kosten f=FCr die =

Partei bedeuten, das Risiko hierzu steht in keinem Verh=E4ltnis zu den =

Kosten, die mit einer zus=E4tzliche Einladung einhergeht. Insbesondere =

aus Haftungsrechtlicher Sicht ist es aber wichtig, die Einladungen =

korrekt durchzuf=FChren, da der Bundesvorstand durch das Unterlassen der =

rechtzeitigen Einberufung eines ordentlichen Bundesparteitages vor =

Ende seiner Amtszeit grob fahrl=E4ssig die derzeitige Situation =

herbeigef=FChrt hat und somit, im Falle des Ausbleibens einer Entlastung =

f=FCr den dadurch entstandenen Schaden nach der Bundessatzung =

=A7 9a Abs 9 Satz 3 haftbar ist. Unterbleibt allerdings die korrekte =

Einladung zum au=DFerordentlichen Parteitag und mu=DF daher ein getrennter =

au=DFerordentlicher Parteitag stattfinden, so kann der Bundesvorstand =

nur f=FCr die Kosten, die sich aus den einmaligen separaten Einladungen =

ergeben, verantwortlich gemacht werden, vorausgesetzt, er hatte gem=E4=DF =

Antr=E4ge D und E verfahren, um den durch ihn verursachten Schaden zu =

begrenzen.

Verletzung meiner Rechte bei Ablehnung durch Mi=DFachtung der Satzung, =

insbesondere in Hinblick auf die Tatsache, da=DF mir die =

Entscheidungsfreiheit genommen wird, zum ordentlichen Parteitag zu =

erscheinen, wenn ich nur an der Wahl des neuen Bundesvorstandes =

teilnehmen m=F6chte.

III. Zust=E4ndigkeit

Die Zust=E4ndigkeit des Bundesschiedsgericht f=FCr die Antr=E4ge A, B, C, D=
, =

E, F und G ist zu bejahen.

IV. Eilbed=FCrftigkeit

Die Eilbed=FCrftigkeit dieses Verfahrens zur Schaffung von =

Rechtssicherheit ist zu bejahen; entsprechend ist zu verfahren.

V. Schlu=DFbermerkung

Die Piratenpartei Deutschland m=F6chte an der Bundestagswahl 2009 =

teilnehmen. Im Zuge dessen wird durch den Bundeswahlausschu=DF die =

Partei in mehreren Punkten hin =FCberpr=FCft, u.A. auch daraufhin, ob =

Vorstandswahlen ordnungsgem=E4=DF abgelaufen sind. Stellt der =

Bundeswahlausschu=DF fest, da=DF wir den Bundesvorstand satzungswidrig =

bestellt haben, so wird er aller Wahrscheinlichkeit nach die =

Piratenpartei nicht zur Bundestagswahl zulassen. Dieses Risiko steht =

in keinem Verh=E4ltnis zu den zu erwartenden Kosten und weiteren =

Nachteilen eines zus=E4tzlichen, au=DFerordentlichen Parteitages. Aus =

diesem Grund und Aufgrund der knappen Zeit und der Tatsache, da=DF ein =

solcher vom Bundeswahlausschu=DF festgestellter Verfahrensfehler nicht =

mehr rechtzeitig f=FCr die Zulassung zur Bundestagswahl korrigierbar =

ist, stelle ich diesen Antrag mit dem Ziel, den sich ank=FCndigenden =

Schaden von der Partei abzuwenden bzw. zu begrenzen.

Mit freundlichen Gr=FC=DFen

Bodo Thiesen
