

Geschftsordnung
des
PIRATEN Kreisverband Celle



Erste Fassung
angenommen
am 28.03.2012
 auf der
Grndungsversammlung

Inhalt
Geschftsordnung	1
Erster Abschnitt - ALLGEMEINES -	1
 1 Allgemeines zur Geschftsordnung	1
 2 Definition von Mehrheiten	1
 3 Funktionspersonal	2
Zweiter Abschnitt - KREISPARTEITAG -	3
 4 Kreisparteitag	3
Dritter Abschnitt - WAHLEN -	4
 5 Wahlgrundstze	4
 6 Wahldurchfhrung	5
Vierter Abschnitt - ANTRGE -	6
 7 Antrge zur Abstimmung	6
 8 Antrge zur Geschftsordnung	6
Fnfter Abschnitt - KANDIDATUR -	7
 9 Kandidatur	7
Sechster Abschnitt - SONSTIGES -	8
 10 ffentlichkeit	8
 11 Protokoll	8
Siebter Abschnitt - Inkrafttreten	8
 12 Inkrafttreten	8


Geschftsordnung

Erster Abschnitt - ALLGEMEINES -

 1 Allgemeines zur Geschftsordnung

(1) Die Geschftsordnung des PIRATEN Kreisverbandes Celle regelt den Rahmen zur Durchfhrung von

Wahlen
Kandidaturen fr mter
regulren und auerordentlichen Mitgliederversammlungen

(2) Die Geschftsordnung des PIRATEN Kreisverbandes Celle kann mit einfacher Mehrheit auf der Mitgliederversammlung gendert werden. Diese mssen begrndet und zeitnah nach der Abstimmung bekannt gegeben werden. 

 2 Definition von Mehrheiten

(1) Relative Mehrheit

Die meisten positiven Stimmen

(2) Einfache Mehrheit

Mehr als 50% der gltigen, abgegebenen Stimmen

(3) Absolute Mehrheit

Mehr als 50% der mglichen (Mitgliederzahl-)Stimmen

(4) Qualifizierte Mehrheit

Mehr als 75% der gltigen abgegebenen Stimmen


 3 Funktionspersonal

(1) Versammlungsleiter
Der Versammlungsleiter wird vor dem Beginn einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewhlt. Er leitet durch die Versammlung und ihm obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inklusive des Zeitplans. Dazu

erteilt er Rederecht und Redezeit so, dass eine angemessene inhaltliche und personale Diskussion der einzelnen PIRATEN sichergestellt ist,
passt er gegebenenfalls die Reihenfolge der Tagesordnung nach Abstimmung durch die Mitglieder so an, dass eine angemessene Behandlung erfolgen kann,
benennt er freiwillige PIRATEN, die ihn in seiner Arbeit untersttzen und gibt sie umgehend bekannt,
nimmt er whrend der Mitgliederversammlung Antrge gem dieser Satzung entgegen und prft diese auf Zulssigkeit, sowie Dringlichkeit und macht diese der Mitgliederversammlung angemessen bekannt.

(2) Wahlleiter
Der Wahlleiter wird fr die Durchfhrung von Wahlen durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewhlt. Er darf dabei nicht Wahlleiter fr ein Amt sein, fr das er selbst kandidiert. Zur Wahrung der Transparenz benennt er mindestens einen weiteren freiwilligen PIRATEN zum Wahlhelfer, der ihn in seiner Arbeit untersttzt.
Zur Durchfhrung von Wahlen,

kndigt der Wahleiter den Beginn, die Dauer und das Ende der Abstimmung an,
gibt er Hinweise zu den Modalitten der Wahl bekannt,
stellt er die Stimmberechtigung der anwesenden Mitglieder fest,
gibt er die Erffnung und Beendigung der Wahl bekannt,
stellt er sicher, dass die Wahlgrundstze - insbesondere die der geheimen Wahl - eingehalten werden,
nimmt er die Wahlzettel entgegen und zhlt die Stimmen aus,
stellt die Anzahl der Stimmberechtigten, der abgegebenen, der gltigen und ungltigen Wahlzettel fest,
teilt die auf die einzelnen Kandidaten entfallenen Stimmen und damit das resultierende Wahlergebnis mit,
fragt er den gewhlten Kandidaten, ob dieser die Wahl annimmt,
fertigt er ein Wahlprotokoll an, welches er selbst und die/der Wahlhelfer unterschreiben um es zu beurkunden.

(3) Wahlhelfer
Es ist mindestens ein Wahlhelfer zu bestimmen. Wahlhelfer knnen nur freiwillige PIRATEN sein. Sie werden durch den Wahlleiter ernannt und untersttzen ihn bei dem ihm obligenden Aufgaben.
Auf begrndeten Antrag kann die Mitgliederversammlung entscheiden, ob sie einzelne PIRATEN als Wahlhelfer ablehnt.

Zweiter Abschnitt - KREISPARTEITAG -

 4 Kreisparteitag

Der Kreisparteitag ist das hchste Organ des PIRATEN Kreisverbandes Celle und gleichzeitig die Mitgliederversammlung auf Kreisebene.
Vorgaben zum Umfang und Inhalt, sowie Fristen der Einladung regelt die Satzung des PIRATEN Kreisverbandes Celle.
Darber hinaus gelten folgende Ergnzungen:

Zur Zulassung zur Mitgliederversammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Sie besteht aus einem Vorstandsmitglied des PIRATEN Kreisverbandes Celle und aus PIRATEN, die von diesem hierfr beauftragt wurden. Es wird anhand der einschlgigen Informationen geprft, ob die Person PIRAT mit Stimmrecht, PIRAT ohne Stimmrecht oder Gast ist und gibt entsprechendes Material aus. Es wird festgehalten und auf Anfrage dem Wahlleiter mitgeteilt, wie viele PIRATEN zu jeder Wahl bzw. Abstimmung stimmberechtigt sind.
Nimmt ein PIRAT nur an Teilen der Mitgliederversammlung teil, so entstehen hieraus keine rckwirkenden Rechte, insbesondere ist keine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Entscheiden mglich.
mter und Befugnisse der Mitgliederversammlung enden, wenn nicht explizit anders bestimmt, mit Ende der Mitgliederversammlung.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung inklusive der gefassten Beschlsse und des Wahlprotokolls wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des neu gewhlten Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden beurkundet. Es ist den PIRATEN durch angemessene Verffentlichung durch den Vorstand zugnglich zu machen.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag gendert werden.


Dritter Abschnitt - WAHLEN -

 5 Wahlgrundstze

Alle Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit getroffen, auer es ist in der Satzung oder dieser Geschftsordnung explizit anders bestimmt.

(1) Wahlen zu mtern des Kreisparteitages
Wahlen zu mtern des Parteitages sind nach Nachfrage durch den Wahlleiter auf Verlangen eines PIRATEN geheim durchzufhren.

(2) Wahlen zu Satzungs- und Programmnderungen, sowie allgemeine Antrge
Es wird im allgemeinen offen abgestimmt. Jeder PIRAT kann mndlich beim Wahlleiter eine geheime Abstimmung beantragen. Die Mitgliederversammlung entscheidet sofort und offen ber diesen Antrag.

(3) Wahlen des Vorstandes
Die Wahlen des Vorstandes finden gem der Satzung des PIRATEN Kreisverbandes Celle statt.

(4) Kandidatur
Kandidieren fr ein Amt kann nur, wer sich bis zum Aufruf durch den Wahlleiter vor der Wahl hierfr meldet. Jeder PIRAT hat das Recht, vor der Wahl zurckzutreten oder auf Nachfrage durch den Wahlleiter die Annahme der Wahl zu verweigern.
Kandidieren mehrere Bewerber fr ein Amt, so findet eine Akzeptanzwahl statt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat dabei so viele Stimmen, wie Kandidaten zur Auswahl stehen. Er darf fr einen Kandidaten jedoch nicht mehr als eine Stimme abgeben.

(5) Vorkommnisse
Jeder PIRAT, insbesondere der Wahlleiter und die Wahlhelfer, ist verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmigkeit der Wahl in Frage stellen, sofort dem Versammlungsleiter bekannt zu machen. Dieser ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung hiervon sofort zu berichten.
Auf Antrag eines PIRATEN beschliet die Mitgliederversammlung ber eine Neuwahl. Zwischen dem Antrag des PIRATEN und der Neuwahl darf nur soviel Zeit vergehen, wie zur organisatorischen Arbeit ntig ist. Eine grtmgliche Beteiligung der Stimmberechtigten an der Neuwahl ist durch angemessene Information durch den Versammlungsleiter zu gewhrleisten.


 6 Wahldurchfhrung

(1) Auszhlung bei einem Kandidaten
Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "JA" oder "NEIN" abgestimmt. Der Kandidat ist gewhlt, wenn mehr "JA" als "NEIN"- Stimmen abgegeben wurden.

(2) Auszhlung bei mehr als einem Kandidaten
Kandidieren mehrere Bewerber fr ein Amt, so findet eine Akzeptanzwahl statt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat dabei so viele Stimmen, wie Kandidaten zur Auswahl stehen. Er darf fr einen Kandidaten jedoch nicht mehr als eine Stimme abgeben.
Gewhlt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhlt.
Haben zwei oder mehrere Kandidaten fr ein zu besetzendes Amt exakt die gleiche (hchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang durchgefhrt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.

(3) Besetzung mehrerer gleicher mter
Sind mehrere mter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang zu whlen (z.B. Beisitzer oder Kassenprfer), so geschieht dies in einem Wahlgang. Auf Antrag zur nderung der Geschftsordnung kann dies auch getrennt durchgefhrt werden. Werden mehrere mter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewhlt, darf jedes stimmberechtigte Mitglied beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme fr einen Kandidaten.
Gewhlt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile, bis die zu besetzende Zahl der mter erreicht ist. Bei Stimmgleichheit an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgefhrt, danach entscheidet das Los.

(4) Wahlgnge
Werden getrennte Wahlgnge durchgefhrt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann auf Antrag eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen.

(5) Weiteres regelt die Satzung des PIRATEN Kreisverband Celle. 


Vierter Abschnitt - ANTRGE -

 7 Antrge zur Abstimmung

(1) Allgemeines
Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des PIRATEN Kreisverbandes Celle. Behandeln mehrere Antrge den gleichen Gegenstand bzw. das gleiche Thema, so soll der am weitesten reichende Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werden.
Grundstzlich gilt: Inhaltliche Antrge sollen nach Mglichkeit so rechtzeitig dem Kreisvorstand vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden knnen.

(2) Fristen
Antrge knnen bis 2 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Eine nachtrgliche Annahme ist nur durch nderung der Tagesordnung mglich.
nderungs-, Ergnzungs- und Alternativantrge sind immer mglich.

(3) Beschlsse

Antrge zur nderung der Satzung oder des Grundsatzprogramms bedrfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
ber andere Antrge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

 8 Antrge zur Geschftsordnung

(1) Allgemeines 
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschftsordnung stellen. Es zeigt dies durch doppelte Meldung an. Whrend eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschftsordnungsantrge nicht zulssig.

(2) Antragsinhalte
Antrge zur Geschftsordnung knnen u. a. sein:

Antrag auf Schluss der Rednerliste,
Antrag auf Wiedererffnung der Rednerliste,
Antrag auf sofortige Abstimmung,
Antrag auf Vertagung,
Antrag auf Redezeitbegrenzung,
Antrag auf Unterbrechung,
Antrag fr einen neuen Kandidaten fr die Tagesleitung,
Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
Antrag auf nderung der Geschftsordnung (wobei dieser Antrag nur mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann).

(3) Behandlung
ber Geschftsordnungsantrge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.

(4) Darstellung
Der antragstellende PIRAT begrndet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen.

(5) Beschlsse
Es wird unmittelbar nach Darstellung ber den Antrag entschieden. Dieser gilt als angenommen, wenn

die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit dem Antrag zustimmt oder
sich niemand zur Gegenrede meldet.

Fnfter Abschnitt - KANDIDATUR -

 9 Kandidatur

(1) Allgmeines
Fr die Wahlen kann sich jedes stimmberechtigte Mitglied des PIRATEN Kreisverband Celle als Kandidat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben.

(2) Aufstellung
Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
Vor der Schlieung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf durchzufhren. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich niemand mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurckziehen.

(5) Vorstellung
Die Vorstellung der Kandidaten wird auf 5 Minuten beschrnkt. Vor Beginn der ersten Vorstellungen darf diese Zeit per GO-Antrag verlngert/verkrzt werden.
Nach der Vorstellung drfen die Kandidaten durch das whlende Gremium befragt werden. Die Antwort sollte nicht lnger als 2 Minuten sein. Das Gremium kann die Befragung nach Antrag und Mehrheitsbeschluss beenden.


Sechster Abschnitt - SONSTIGES -

 10 ffentlichkeit

Es gilt der Abschnitt - C - der Satzung des PIRATEN Kreisverbandes Celle.

 11 Protokoll

ber den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie mu die Antrge, Beschlsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten.
Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.


Siebter Abschnitt - Inkrafttreten

 12 Inkrafttreten

Diese Geschftsordnung wurde am 28.03.2012 auf der Grndungsversammlung in dieser Form in Kraft gesetzt.


