﻿Unterrichtung des Parlamentes
21/09
(Grafik)
über die Auslandseinsätze
der Bundeswehr
(Grafik)


1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)



Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich¹. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis erheblich.

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 11.05.09 bis 17.05.09 registrierte ISAF landesweit ??? Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelt sich um 186 Schusswechsel und  
Gefechte, 39 Sprengstoffanschläge - darunter vier Selbstmordattentate in den


__________

<sup>1</sup> Definition der Bedrohungsstufen unter Anlage 2


...

(Grafik)

... Afghan National Police ...
Am ... Kämpfe ... wurde ein Polizist getötet, ein weiterer sowie eine Zivilperson ... verletzt.

Ein aus über 50 Fahrzeugen bestehender Konvoi eines zivilen Logistikunternehmens wurde am 14.05.09
im Diskrikt Z... S... der Provinz P... von ... zu 45


------
<sup>1</sup> Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Kämpfern der OMF angegriffen. Die den Konvoi begleitenden Sicherheitskrtfte erwiderten das Feuer Im weiteren Verlauf der Fahrt wurde der Konvoi in der Nachbarprovinz Ghazni im Distrikt Moqor erneut angegriffen. Dabei kam ein Angehöriger der Sicherheitskrtfte ums Leben.

Am 15.05.09 wurde eine Patrouille der Afghan National Army (ANA) mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) angegriffen. Bei dem Anschlag, der sich im Distrikt Gostha der Provinz Nangarhar ereignete, sind zwei afghanische Soldaten gefallen; drei weitere Soldaten wurden verwundet.

In der Provinz Khowst beschossen am 15.05.09 OMF im Distrikt Spera eine Einheit der ANA mit Handfeuerwaffen. Dabei sind zwei ANA-Soldaten gefallen. Zwei Angreifer konnten festgenommen werden.

Am 17.05.09 ereignete sich in der Provinz Zabol im Distrikt Naw Bahar ein IEDAnschlag auf eine ANA-Patrouille. Dabei ist ein afghanischer Soldat gefallen; vier weitere Soldaten wurden verwundet.

Ebenfalls im Distrikt Naw Bahar ereigneten sich am 18.05.09 zwei Anschläge auf Patrouillen der afghanischen Sicherheitskräfte. Gegen 07:15 Uhr Ortszeit wurde eine ANA-Patrouille mit einem IED angegriffen. Dabei fielen drei afghanische Soldaten; drei weitere Soldaten wurden verwundet.

Gegen 10:00 Uhr Ortszeit war eine Patrouille der afghanischen Polizei das Ziel eines weiteren IED-Anschlages. Dabei wurden vier ANP-Angehörige getötet und ein weiterer verletzt.

International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Der amerikanische Verteidigungsminister Robert Gates hat am 11.05.09 bekannt

gegeben, dass der Oberbefehlshaber der US-Truppen in Afghanistan und Kommandeur ISAF, General David D. McKiernan, von seinem Kommando abgelöst wird. Als Nachfolger wurde der Director of the Joint Staffs im Pentagon, Generalleutnant Stanley A. McChrystal, nominiert. Darüber hinaus


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wurde der persönliche militärische Berater des Verteidigungsministers, Generalleutnant David A. Rodriguez, als stellvertretetender Kommandeur für die US-Truppen in Afghanistan nominiert.

Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die neue amerikanische Strategie für Afghanistan neue Führungskräfte benötige, die vor allem Erfahrung im Kampf gegen irreguläre Kräfte haben.

Am 13.05.09 zündete ein Selbstmordattentäter in seinem Fahrzeug vor dem Haupttor einer amerikanischen Militärbasis im Distrikt Khowst (gleichnamige Provinz) einen Sprengsatz (Suicide Vehicle Borne Improvised Explosive Device / SVBIED). Bei dem Anschlag kamen der Attentäter und sieben Zivilpersonen ums Leben. Darüber hinaus wurden über 20 Zivilpersonen verletzt und drei amerikanische Soldaten verwundet.

Im Distrikt Lashkar Gah (Provinz Helmand) wurde am 14.05.09 eine ISAF-Patrouille mit einem IED angegriffen. Dabei ist ein britischer Soldat gefallen; ein weiterer britischer Soldat wurde verwundet.

Am 15.05.09 kam es im Distrikt Chaki Vardak der Provinz Vardak zu einem Feuergefecht zwischen einer amerikanischen ISAF-Einheit und OMF. Dabei wurden zwei amerikanische Soldaten so schwer verwundet, dass sie später ihren Verwundungen erlagen.

Im Distrikt Tagab der Provinz Kapisa ereignete sich am 17.05.09 ein IED-Anschlag gegen eine amerikanische ISAF-Patrouille. Dabei wurden vier amerikanische Soldaten verwundet und eine Zivilperson verletzt.

(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) Am frühen Abend des 15.05.09 gegen 19:35 Uhr Ortszeit wurde ein Zug der deutschen schnellen Eingreiftruppe (Quick Reaction Force / QRF) mit


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Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen (Rocket Propelled Grenades/RPG) beschossen. Der Angriff ereignete sich rund 22 Kilometer westlich der Stadt Kunduz in der Nähe der Ortschaft Shuma Basar.

Der QRF-Zug erwiderte das Feuer und löste sich von den Angreifern. Es gab keine Personen- oder Sachschäden.

Am darauf folgenden Tag (16.05.09) wurde die QRF mit mehreren Granaten im gleichen Raum (rund 20 Kilometer westlich von Kunduz) erneut beschossen.

Die Angreifer wichen nach dem Beschuss aus. Es gab weder Personen-, noch Sachschäden.

Im gesamten Verantwortungsbereich des Regional Command (RC) North kam es seit Ende April zu jahreszeitlich bedingten Überflutungen durch starke Regenfälle. Insgesamt sind rund 11.200 Haushalte direkt von diesen Überflutungen betroffen. Es sind bereits rund 50 Todesopfer zu beklagen. 14.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche wurden überflutet, 25 Wassermühlen zerstört, eine große Anzahl von Nutztieren getötet und rund 80 Kilometer Straße zerstört. Am 12.05.09 wurden auf Anfrage der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) zwei deutsche Hubschrauber CH-53 eingesetzt, die ganztägig 44 Tonnen Hilfsgüter in das Überschwemmungsgebiet rund 25 Kilometer südlich von Mazar-e Sharif verbrachten. Weiterhin wurden 1.000 Decken an das United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UN OCHA) sowie 500 Decken,
1.000 Liter Trinkwasser in Flaschen und Verpflegung an die ANA übergeben.

(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht 
sich damit auf insgesamt 676.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


V» - NUK FUK DfcN UlhNSIÜEBRAUCH

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c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, mittel eingestuft.

Der in den vergangenen Tagen verhandelte Baubeginn in Kroi i Vitakut ist von kosovo-serbischer Seite am 13.05.09 wie geplant erfolgt (siehe UdP 20/09). Bereits am 12.05.09 hatten Kosovo-Albaner bekannt gegeben, dass man in nächster Zeit an Häusern nördlich von Kroi i Vitakut arbeiten wolle. Im Zuge der Bauarbeiten kam es zu keinen Zwischenfällen.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Task Force (MNTF) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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h. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) 

(1) EUKOR und NATO HQ Sarajevo

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA) billigte am 18.05.09 das Missionskonzept (CONOPS) zur möglichen Weiterentwicklung der Operation ALTHEA in eine nicht-exekutive Ausbildungsmission, die Bosnien und Herzegowina beim weiteren Aufbau seiner Streitkräfte unterstützen soll. Dabei wurde klar gestellt, dass eine abschließende politische Entscheidung über die Beendigung der laufenden Mission, beziehungsweise die inhaltliche Ausgestaltung der Folgemission, erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Georgien

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung entlang der südossetischen und abchasischen Verwaltungsgrenzen sowie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist mittel. Die Bedrohungslage im übrigen Georgien wird mit niedrig bewertet.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in
Georgia (UNOM1G)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien

Die Verhandlungen über eine Verlängerung der OSZE-Präsenz über den 30.06.09 hinaus sind am 14.05.09 im Ständigen Rat der OSZE vorläufig gescheitert.


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6. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage
Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu derzeit als erheblich eingestuft.


b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC)
Keine berichtenswerten Ereignisse


7 . Sudan

a. Bedrohungslage
Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit als erheblich eingestuft.


Am 15.05.09 und 16.05.09 drangen Flugzeuge der tschadischen Luftstreitkräfte in den Sudan ein und bombardierten die Region südlich von El Geneina im Darfur. Ziel der Angriffe waren Rückzugsräume tschadischer Rebellen im Sudan. Diese hatten in der Vorwoche einen Angriff auf tschadisches Gebiet geführt und waren von den dortigen Regierungstruppen zurück geschlagen worden.

Am 17.05.09 erklärte der tschadische Verteidigungsminister das Ende der Operation. Die sudanesische Regierung forderte den Tschad auf, eine militärische Eskalation zu vermeiden, und will ihrerseits nicht militärisch reagieren.

Der Tschad und der Sudan hatten am 03.05.09 ein Friedensabkommen unterzeichnet und darin das Ende der gegenseitigen Unterstützung der Rebellen im Nachbarland erklärt.

Nach diesem Angriff des Tschad auf sudanesisches Gebiet kann zunächst nicht von einer weiteren Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Staaten ausgegangen werden.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) 

Am 19.05.09 begann eine Personalrotation bei UNMIS. Insgesamt 18 deutsche Soldaten werden in den Sudan verlegen. Deutschland wird mit dem Ende dieser Rotation (voraussichtlich Ende Mai) planmäßig die Zahl der Militärbeobachter von derzeit 28 auf 26 reduzieren. Daneben werden weiterhin fünf deutsche Offiziere im UNMIS-Hauptquartier in Khartum sowie ein Offizier im Joint Monitoring and Coordination Office (JMCO) in Juba eingesetzt: Deutschland wird somit insgesamt 32 Soldaten (bisher 34) für die Mission stellen.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Deutsche Soldaten bei UNAMID waren von den oben geschilderten Vorfällen nicht betroffen.

8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDUR1NG FREEDOM (OEF)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA
 
Der am 04.04.09 gekaperte deutsche Containerfrachter HANSA STAVANGER sowie dessen Besatzung (siche UdP 15/09 - 20/09) befindet sich weiterhin in der Gewalt von Piraten und hält sich unverändert innerhalb der somalischen Hoheitsgewässer auf.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Auch der am 05.05.09 gekaperte, unter der Flagge von Antigua und Barbuda
fahrende Frachter VICTORIA einer deutschen Reederei sowie dessen Besatzung
(siehe UdP 19/09 - 20/09) ist unverändert in der Hand von Piraten und liegt in
somalischen Hoheitsgewässem

Der am 25.04.09 gekaperte, unter maltesischer Flagge fahrende Frachter PATRIOT einer deutschen Reederei (siehe UdP 18/09 - 20/09) ist am Abend gekommen.

Auf Ersuchen der Seychellen und aufgrund von operativen Lageveränderungen wurde im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU am 19.05.09 eine Erweiterung des Mandatsgebietes der Operation um die Seychellen beschlossen.

Eine Befassung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung des Operationsgebietes ist für die 22. und 25. Kalenderwoche vorgesehen.

9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorimas: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon
(UNIFIL) 

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Martitime Task Force (MTF) UNIFIL

Die MTF UNIFIL hat bislang insgesamt 23.814 (Stand 18.05.09) Abfragen getätigt; davon wurden bisher 168 durch MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.

= 11. Internationale Organisationen / Aktivitäten =

Vereinte Nationen (VN) 

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe UNIMIK gehören 23 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst zwei Beamte.

EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 1.300 Polizisten an, davon 100 Deutsche.

= 12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum  =

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || HoA* || UNAMID
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 24 || 3 || 1 || 2 || 0 || 9  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 3 || 0
|}

*Horn von Afrika: OEF + ATALANTA


VS . NUR FÜR den DIENSTGEBRa

-13-

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* ORK-BataUtoa ’ iakl. NATO HQ Sarajevo I EU NAVFOR ATALANTA

davon PRT Kunduz: 627 Soldaten, PRT Feyzabad: 429 Soldaten, PA] Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 2.299 Soldaten (inkl. 183 Soldaten de Kabul: 263 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC) M bereit gehaltenen 41 den Angehörigen einsatzgleicher Missionen OSZE (Georgien; Stärke: (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) sind insgesamt 7.23< Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

{| class="wikitable"
! UdP
! gebilligte Anzahl Soldatinnen/Soldaten
! Einsatzort
! Einsatzzweck
! Einsatzbeginn
! Einsatz-Ende (geplant)
! Bemerkungen
|-
| 09
| 35
| Kandahar/Bagram
| Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeteten Einsatz 
von 35 deutschen Femmeldesoldaten im Rahmen
der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und
Bagram gebilligt
| 11.02.09 (Beginn Verlegung)
| 31.05.09
| 
|-
| 10
| 4
| Kandahar 
| Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeteten Einsatz 
von vier deutschen Soldaten im Rahmen
der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar genehmigt.
| 01.03.09 (Beginn Verlegung)
| 31.05.09
| 
|}


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Anlage 2

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

Box 1: ''Verantwortungsbereich des deutschen Regional Command (RC) North mit insgesamt 5 Provincial Reconstruction Teams (PRT): 2 deutsche, 1 ungarisches, 1 schwedisches und 1 norgwegisches PRT''

Box 2: ''RC WEST (Italien)''

Box 3: ''RC CAPITAL (Frankreich)''

Box 4: ''RC EAST (USA)''

1 BADAKHSHAN

2 TAKHAR

3 KUNDUZ

4 BALKH

5 JOWZJAN

6 FARYAB

7 BADGHIS

8 HERAT

9 FARAH

10 GHOWR 

11 SAR-E POL

12 SAMANGAN

13 BAGHLAN

14 PANJSHIR

15 PARVAN

16 KAPISA

17 NURESTAN

18 LAGHMAN

19 KONAR

20 NANGARHAR

21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

25 BAMIAN

26 ORUZGAN

27 HELMAND

28 NIMRUZ

29 KANDAHAR 

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKTIKA

34 DAYKONDI


'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.