﻿VS - M R FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Unterrichtung des Parlamentes

16/09

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 15. April 2009.10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich[1]. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis erheblich.

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel,
Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich,
Regional Command West: insgesamt mittel,
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,
Regional Command South: insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 06.04.09 bis 12.04.09 registrierte ISAF landesweit 187 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 117 Schusswechsel und

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[1] Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gc!cchte„ 33 Sprengstoffanschllge - darunter zwei Selbstmordattentate in der

Provinz Hclmand' - sowie 34-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und drei sonstige Vorfllle.

Sieben Vorfllle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, fünf im RC West. 90 im RC South und 83 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen drei ISAF-Soldaten gefallen, weitere 17 ISAFSoldaten wurden verwundet*.

Am 09.04.09 griff ein Sclbstmordattentäter im Distrikt Laskar Gah in der Provinz Helmand eine Einheit der Afghan National Police (ANP) an. die dort zur Drogenbekämpfung eingesetzt war. Bei dem Anschlag wurden neben dem Attentäter drei Polizisten und drei Zivilpersonen getötet sowie sieben weitere Angehörige der ANP und eine Zivilperson verletzt.

" Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siche Anlage 2

3 über den Vorfall am 06.04.09 in der Provinz Oruzgan. bei dem ein niederländischer Soldat gefallen ist wurde bereits in der UdP 15/09 berichtet.


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Im Distrikt Muqur der Provinz Ciha/ni wurde am 11.04.09 eine Patrouille der Afghan National Army (ANA) mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device > II D) angegriffen Bei der Explosion wurde ein afghanischer Soldat getötet. *wel wehere wurden verwundet

Am Abend des 12 04.09 beschoss Kampfer der Opposing Militant Force« (OMF) eine gemeinsam« Patrouille der ANA und der ANP. Bei dem Anschlag, der sich im Distrikt kundu/ der gleichnamigen Provinz ereignete, wurden ein afghanischer Soldat und ein afghanischer Polizist getötet.

In der Provinz Mcrai griffen OMf im Distrikt Ghoryan am 14.04.09 einen Ki>ntrollp<»%ten der afghanischen Polizei an. Dabei kam ein Angehöriger der ANP ums Leben, zwei weitere Polizisten wurden verletzt.

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(I) Militärische Lage

Am 07.04.09 ereignete sich im Distrikt Qalat der Provinz Zabol ein Anschlag mit einem IKD auf eine ISAF-Patrouille. Bei diesem Anschlag ist ein rumänischer Soldat gefallen; drei weitere rumänische Soldaten wurden verwundet kurz nach der F.xplosion beschossen OMF die Patrouille mit Handfeuerwaffen Die Angreifer wichen aus. als Verstärkung ftir die 1SAFKräfte eintraf

Im Distrikt Naw /ad (Provinz Hclmand) beschossen OMF am 08.04.09 eine ISAF-Patrouille mit Handfeuerwaffen. Bei dem anschließenden Feuergefecht ist

ein amerikanischer Soldat gefallen.

Am 13 04.09 wurde eine kanadische ISAF-Patrouille in der Provinz Kandahar im Distrikt Shah Wali mit einem IED anfegriffen. Durch die Explosion wurde ein kanadischer Soldat getötet drei weitere wurden verwundet 1 .

1

Dissar Vorfall zflih nicht zu den » Abschnitt I .a genannten Sicheihertsvorftllen. da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches EinsatzkoBtingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am splten \ «mittag des 06.04.09 wurde das Plateau Kunduz mit zwei Raketen aus vermutlich nordwestlicher Richtung beschossen. Die Raketen gingen wwtlich des Provincial Reconstruction Team (PRT) Kunduz außerhalb des Feldlagers nieder. Es gab keine Personen- oder Sachschäden

Das Plateau Kunduz wurde am späten Abend des 07.04.09 erneut - aus vermutlich nördlicher Richtung mit einer Rakete beschossen. Diese ging in der Nihe des Flugplatzes außerhalb des Feldlagers nieder, ohne nennenswerte Schäden zu verursachen. Es wurde niemand verletzt.

Am 09.04.09 beschossen fimf bis sechs unbekannte Täter auf Motorrädern eine deutsche Patrouille mit Panzerabwehrhandwafifen. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Chahar Darreh (Provinz Kunduz) ereignete, gab es weder Personen noch Sachschäden.

Am 12 04.09 wurde am frühen Abend das Plateau Kunduz mit fünf Raketen beschossen, deren Abschussstellen sich vermutlich südlich und südwestlich vom Feldlager des PRT Kunduz befanden. Die Einschlagstellen befanden sich außerhalb des Feldlagers. Es gab keine Personen- oder Sachschäden.

Im Stadtgebiet von Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) wurde am Vormittag des

13 04.09 ein Konvoi des deutschen Fcldjägerausbildungskommandos vermutlich durch ein Vehicle Borne Improvised Explosive Device (VBIED) angegriffen. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt cs kam jcdoch zu lcichtcn Beschädigungen an einem geschützten Fahrzeug vom Typ DINGO.

Am Vormittag des 14.04.09 näherte sich rund 20 Kilometer nordwestlich des PRT Kunduz ein Motorradfahrer einer gemischten Patrouille aus ANA und deutschen Einsatzkräften des PRT Kunduz. Nach bisherigen Erkenntnissen


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missachtete der Motorradfahrer dabei alle Wamhinweise, einschließlich der durch deutsche Soldaten abgegebenen Warnschüsse. Daraufhin wurden durch deutsche Soldaten der Patrouille Schüsse in Richtung des Motorradfahrers abgegeben, der daraufhin stoppte, sein Motorrad liegen ließ und zu Fuß flüchtete. Kurze Zeit später wurde der Flüchtige durch Soldaten der ANA »ufgegnfTen; diese stellten Verletzungen an den Beinen und Händen des Motorradfahrers fest. Nach der Übergabe an deutsche Kräfte wurde der Afghane im l insatzlazarett Kunduz an seinen Verletzungen behandelt Ob die Schussverletzungen aus den Waffen der gemischten Patrouille stammen, ist nicht feststellbar.

Am Nachmittag des 14.04.09 geriet dieselbe gemischte Patrouille aus ANA und deutschen binsatzkräften ebenfalls nordwestlich des PRT Kunduz in einen Hinterhalt von OMF Bei dem anschließenden Feuergefecht mit einer unbekannten Zahl an Angreifern es zu keinen Personen- oder Sachschäden.

(4) Kurzfristige Untersttl tz»egsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es acht Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 655.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeftihrt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in

Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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3. Kosovo

a. Bedrohaagstagc im Kotovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als

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(I) KFOR k<w»° Fon, (KFOR)

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kc,nc beachtenswerten Ereignisse

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(I) EUFOR end NATO HQ Sarajevo Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Georgien

a. Politische Lage

Russland hat im September 2008 die von Georgien abtrünnigen Provinzen Abchasien und Südossetien anerkannt (siehe UdP 39/08). Durch Freundschaftsverträge mit Abchasien und Südossetien wurde die Grundlage für eine dauerhafte Anwesenheit russischer Truppen auf den jeweiligen Territorien geschaffen. Russland beabsichtigt


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nunmehr jeweils rund 3.700 Soldaten dauerhaft in Abchasien und Südossetien zu stationieren.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung entlang der südossetischen und abchasischen Verwaltungsgrenzen sowie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist mittel. Die Bedrohungslage im übrigen Georgien wird mit niedrig bewertet.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Keine berichtenswerten Ereignisse

d. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Eeropa (OSZE) in Georgien Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu derzeit als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse


7. Sudan

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Die Bedrohung im i .«j •

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BeteiliguBf der Baadeswehr a» der l ahed Natioes Mission in Seda» (UNM1S) Keine berichtenswerten Ereignisse

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keine berichtenswerten Ereignisse

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft

Beteiligung der Beides wehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDUR1NG FREEDOM (OEF)

Am 09.04.09 hat Frankreich von Deutschland die Führung der Task Force (TF) 150 übernommen Nachfolger des deutschen Flottillenadmirals Rainer Brinkmann, der das Kommando am 13.01.09 übernommen hatte (siehe UdP 03/09), ist der französische Rear Admiral Alain Hinden.

Das deutsche Maritime torol Aircraft (MPA)-Kontingent mit dem Luftfahrzeug P-3C ORION hat die Fregatte MECKLENBURG-VORPOMMERN als deutschen

Beitrag zu OEF abgelOsL

Aufgrund der aktuellen Lagecntwicklung wurde das MPA-Kontingent zeitlich befristet der Operation EL NAVFOR ATALANTA unterstellt.


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C. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Der am 04.04.09 gekaperte deutsche Containerfrachter HANSA STAVANGER

(siehe I dP 15 09) befindet sich weiterhin in der Gewalt von Piraten. Die 24

Besatzungsmitglieder - darunter neben dem Kapitän vier weitere Deutsche - sind

nach wie \or an Bord des Frachters, der sich innerhalb der somalischen

Hoheitsgewässer aufhält.

ln Mombasa (Kenia) wurden am 08.04.09 die sieben mutmaßlichen Piraten, die wegen des Angriffs auf den deutschen Betriebsstoffversorger SPESSART am

29.03.09 (siehe UdP 14/09) in Gewahrsam genommen wurden, von der Besatzung der Fregatte RHEINLAND-PFALZ an die kenianischen Behörden übergeben.

Derzeit sind EU NAVFOR ATALANTA die Fregatten RHEINLAND-PFALZ, EMDEN und MECKLENBURG-VORPOMMERN sowie der Betriebsstoffversorger

SPESSART unterstellt.

Der Einsatzgruppenversorger (EGV) BERLIN hat zur Unterstützung der deutschen Einheiten in die Region verlegt. Am 16.04.09 erfolgt die Unterstellung des EGV zu El NAVFOR ATALANTA. Der Betriebsstoffversorger SPESSART wird nachfolgend zur Fortsetzung des Auftrages im Rahmen der Standing \ \ K > Maritime Group (SNMG) 1 wieder der NATO unterstellt (siehe UdP 10 09)

. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Derzeit keine deutsche Beteiligung an der Operation


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a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Soden Libanons is, zurze,, ab mi«el. auf See in der Area of Mantime Operation (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Die MTF UNIFIL hat bislang insgesamt 23.103 (Stand 14.04.09) Abfragen getätigt; davon wurden bisher 168 durch die MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.

Vereinte Nationen (VN)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der /ur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe UNMIK gehören 25 Polizisten an. Das deutsche Kontingent

umfasst zwei Beamte.

El'LFX. deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören - neben anderen Experten — gegenwärtig 1.485 Polizisten an. davon 110 Deutsche.


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davon PRT Kunduz: 616 Soldaten, PRT Feyzabad: 423 Soldaten, PAT Ialoqan: 5b Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 2.309 Soldaten (inkl. 175 Soldaten des RC North), Kabul: 261 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 107 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen einsatzgleicher Missionen OSZE (Georgien; Stärke; 2) und EU SEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke; 3) sind insgesamt 7.194 Soldaten dei

Bundeswehr unmittelbar bei Auslandscinsätzen eingesetzt.


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'''<u>Anlage 1</u>'''

'''<u>Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF</u>'''

''(Grafik)''

UdP: 09; 10

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten: 35; 4

Einsatzort: Kandahar/Bagram; Kandahar

Einsatzzweck: Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz von 35 deutschen Fernmeldesoldaten im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram genehmigt.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz von vier deutschen Soldaten im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar genehmigt.

Einsatzbeginn: 11.02.09 (Beginn Verlegung); 01.03.09

Einsatzende (geplant): 31.05.09; 31.05.09

Bemerkungen:


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15 PAR VAN

hkapisa Vnurestan

2 TAKHAR

ULAGNMAN 1S KOHAR

•FARAH

21 KHOW8T

22 PAKTtA 23LOWGAR 24 KABUL

RC CAPITAL (Frankreich)

2S ORUZGAN

27 HELM AND

28 NIMRUZ

2» KANDAHAR

30 ZABOL

31 OHAZNI

32 VARDAK

33 PAKT1KA

34 DAYKONDt

Definitionen der Bedrohungsstufen

I m national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRK» Hin Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte undoder \ erblindete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor. e

MITTEL: Ein Staat Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht.

deutsche Streitkräfte undoder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherw eise bevorstehende Angriffe hin.

Ein Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die I ahigkeit und die he Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen w ird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen HOCH^Ein Staat Organisation oder Gruppe vertilgt über die Fähigkeit und die Absicht. deutsche streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete in^zif^erte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem best— Zeitraum zu erwarten.