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Unterrichtung des Parlamentes

14/09

über die Auslandseinsitze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: I. April 2009. 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DtENSTGI »RAUCH

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Die innerafghanischen Diskussionen über die Phase zwischen dem offiziellen, x erfassungsgemäßen Ende der Amtszeit des amtierenden Staatspräsidenten Hamid Karzai am 21.05.09 und dem vorgesehenen Termin ftlr die Wahl des Staatspräsidenten am 20.08.09 halten unverändert an. Der Oberste Gerichtshof sprach sich ftlr einen Verbleib Karzais im Amt aus. Dies stieß bei der Opposition im

l nterhaus des Parlamentes auf Widerstand Auch weiterhin wird diese Frage die aktuelle innenpolitische Diskussion in Afghanistan beeinflussen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt crhcblich 1 . ln Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis erheblich.

Im übrigen stellt sic sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel.

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt erheblich, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 23.03.09 bis 29.03.09 registrierte ISAF landeswett 197 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 136 Schusswechsel und Gefechte. 24 SprengstofTanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Herat — sowie 35-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und zwei sonstige Vorfälle.

18 Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, neun im RC West 107 im RC South und 62 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen zwei ISAF-Soldaten gefallen, weitere 18 ISAF Soldaten wurden verwundet.

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—

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


VS - NUR FCR DEN DIENSTGEBRAUCH

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\m frühen Morgen des 23.03.09 wurde eine Patrouille der Afghan Highwa> Police von Kämpfern der Opposing Militant Force* (OMF) angegriffen. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Spin Boldak in der Provinz Kandahar ereignete, wurden acht afghanische Polizisten getötet und ein weiterer verletzt.

Im Distrikt Bakwa der Provinz Farah griffen OMF mehrere mit Polizisten der Afghan National Police (ANP) besetzte Fahrzeuge an. Ein Angehöriger der ANP wurde bei dem Vorfall getötet.

Am 26 03.09 kam es innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Stunden zu mehreren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Kämpfern der OMF und Kräften der Afghan National Security Forces (ANSF). In bis zu 20 Mann starken Gruppen griffen die OMF mit Handfeuer- und Panzerabwehrhandwaffen die Sicherheitskräfte an. Bei den Vorffcllen, die sich im Distrikt Ghowrmach in der Provinz Faryab ereigneten, wurden zwei afghanische Polizisten verletzt und fünf weitere entführt

Im Distrikt Kunduz der gleichnamigen Provinz geriet am späten Nachmittag des

27.03.09 eine Patrouille der ANP in einen Hinterhalt und wurde mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandw affen beschossen. Zwei afghanische Polizisten wurden bei dem Vorfall getötet und ein weiterer verletzt.

Am 30.03.09 ereignete sich im Distriktzentrum der ANP im Distrikt Kandahar (gleichnamige Provinz) eine F.xpk>$ion. Die Untersuchungen ergaben, dass es sich um die Tal eines SelbstmordattentStcrs handelte. Bei dem Anschlag wurden zehn Zivilpersonen getötet und sechs weitere verletzt.

iBternstioMl Security Assistimce Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Am späten Abend des 25.03.09 wurde eine amerikanische ISAF-Patrouille mit

zwei behelfsmäßigen Sprengsätzen (Improvised Explosive Device I IED) und

Handfeuerwaffen im Distrikt Puli Alam in der Provinz Low gar angegriffen. Bei

dem Vorfall w urden fünf amerikanische Soldaten verwundet.


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Im Distnkt Dihdadi in der Provinz Balkh ereignete sich am 27.03.09 im Camp Shahccn des 209. Korps der Afghan National Army (ANA) ein Zwischenfall, bei dem zwei amerikanische Soldaten getötet und ein weiterer verletzt wurden Ein afghanischer Wachsoldat beschoss eine Gruppe amerikanischer Soldaten, die in diesem Camp stationiert sind und dort Sport trieben. Der afghanische Wachsoklat nahm sich daraufhin selbst das Leben.

(2) Regional (oanaad (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent

(EieaKtgt)

Keine beachtenswerten Ereignisse

(J> Regional Coemaed (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am Abend des 25 03.09 wurde das Feldlager Provincial Reconstruction Team (PRT ) Kunduz mit einer Rakete unbekannten Typs beschossen. Das Geschoss schlug im Feldlager des PRT ein. Es wurde niemand verletzt.

In der Zeit vom 2' 03.09 - 27.03.09 wurden planmäßig drei Aufklärungs T omados. des L insatzgeschwaders Mazar-e Sharif ausgetauscht.

Am 26.03.09 wurde die Verlegung des Brigadestabes der 2. Brigade des 209. ANA Korps sowie eines Kandaks (vergleichbar: Bataillon) jeweils mit einem deutschen Operational Mentor and Liaison Team (OMLT) von Kabul über den Salang-Pass nach Kunduz durchgeführt. Die Verlegung wurde zeitlich und organisatorisch eng mit den Kräften der ANSF abgestimmt. Die deutsche schnelle t ingreiftruppe (Quick Reaction Force / QRF) RC North und weitere V nlerstOtzungskräfte sicherten den Marsch ab.

Xm 28.03.09 wurde eine aus sechs geschützten Fahrzeugen bestehende Versorgungseinheit des PRT Kunduz auf dem Weg von Kunduz nach Taloqan (Provinz Takhar) mit einem IED angegriffen. Während der Vorbeifahrt explodierte eine neben der Straße deponierte Mine. Es wurde niemand verwundet und es gab keine nennenswerten Schäden an den Fahrzeugen.

Das deutsche EinsKtgt ISAF wechselt noch bis zum 05.04.09 vom 18. auf das 19. Kontingent.


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(4) Kurzfristige U »temützu egsleistengcn ISAF

In der vergangenen Woche grt> es vier Intersttitzungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches Die Anzahl der U nterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 641.

Alk werteren kurzfristigen Unterstützungsteistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt

d. Beteilige eg der Beedeswefcr um der Uaited Nations Assbtance Mission in

2. Usbekistan

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosoio

a. Politische Lage

Am 19.03.09 traf eine HL LEX-Delegation unter Führung des ..Head of Mission“, Yves de Kermabon (Frankreich), erstmals offiziell in Serbien mit Vertretern der serbischen Regierung zusammen. Es fanden Treffen mit dem stellvertretenden Premierminister und Innenminister, den Außen-. Finanz- und Justizministem sowie den serbischen Minister für Kosovo statt. Kermabon bezeichnete den Besuch als Me8esncin in Besqg auf den pragmatischen Umgang von EULEX mit Belgrad. Diese ersten Gesprftche seien von einer insgesamt konstruktiven und positiven Atmosphäre geprägt gewesen und dienten neben einem ersten Kennen lernen im wesentlichen der ErOrterang einer möglicher Koordination und Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Rechtsprechung, einschließlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie der Verfolgung von Kriegs verbrechen.


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• 7.

b. Bedrohuagilafe ha Koiovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt ab niedrig. Ar den Norden Kosovos jedoch ab mittel eingcstuft

In den vergangenen Tagen fanden im Koeovo verschiedene Veranstaltungen und Kundgebungen aus Anlass des zehnten Jahrestages der NATO-Luftschlige im J»hr 1999 und GedenkveransUkungen zu Ehren der (*falknen dvr U^K (Uvhtn* Clinmtare e Kosovts / ..Befreiungsarmee des Kosovo“) statt. Alle Veranstaltung., verliefen ohne nennenswerte Zwischenfllk.

c Beteiligung der Beadeewehr aa der Koeovo Force (KFOR)

(I) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse |

,2) Meliin.tH.Ml T«k Fort« (MNTF) South / Deutsch« Eln..ttkontln K .nt (El.»K«gt) |

Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Politische Lage

Die politische I a^e in Bosnien und Herzegowina wird nach wie vor durch das \ erNfltms der drei stielebildenden Volksgruppen und daraus folgend - einem wetqphenden Stillstand in fast allen wichtigen Reformberckhen bestimmt. Trotz einer im November 2008 eingeleiteten Initiative der Vorsitzenden der cinflueemcheien Parteien der drei Volksgruppen konnte die bereits seit längerem M tf tS t n bte Vcrfassungereform noch nicht durch konkrete Schritte untermauert

werden

Der Rat der Europäischen Union hat am 11.03.09 Valentin Inzko. den bisherigen Oeterreichischen Botschafter in Slowenien, zum neuen EU-Sonderbeauftragten ftlr Bosnien und Herzegowina ernannt. Bei der Sitzung des Lenkungsausschusses des Friedensimplementieruntisrats (Peace Implementation Council Steering Board / PIC

SB) auf Botsch a fterebene am 13.03.09 in Sarajewo wurde Inzko darüber hinaus zum


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Hoben Reprisentanten (HR) ernannt Diese Emenaung wurde am 25.03.09 vom

Vereinten Nationen mit Resolution 1869 flankiert. Der Amtsantritt

26.03 09

raf bei seiner Sitzung am 25.03.09 / 26.03.09 erwartungsgemäß kei zur Schließung de» Büros des Hohen Reprisentanten (OHf hflfcan dei e eine algemeine UnterstOtzuog Är den neuen HR Valentin lnzko u zeigte eine geschlossene Haltung des PIC SB. dass die Umsetzung der fünf Ziele u zw ** Bedmgeepei 3 e beol Ke Priorität genieße Das Kommunique wiederholt < Ziele und Bedingungen, verurteilt sezessionistische Rhetorik als im Widerspruch

und fordert stärkere Reformbemühungen insbesondere bei Ziel I Staatsvermögen). Die nlchste Möglichkeit eine

OHR zu treffen, besteht bei der kommenden Sitzung des PIC SB am 29 06.09 und 30.06.09.

Am 24 03.09 hatte der Hohe Repräsentant für die Gemeinsame Außen- und

der E laxier Solana (Spanien). in einem Interview im staatlichen I cmschcn der FixJcration Bosnien und Herzegowina erklärt, dass „ein geteiltes Land nicht Mitglied der FA werden“ könne. Er rief Bosnien und Herzegowina auf. die

des am 16.06.08 mit der EU geschlossenen Stabilisierung- und

Assoziierungsabkommen zügig umzusetzen

der El’ Force (EUFOR)

(I) EUFOR mmd NATO HQ Sarajevo

Von PIC SB bei der Sitzung im Fefaraar 2001 fmgßkpm konditionierter Ansatz ifcr eine OHR-Schließung. FM Ziele: Xachhetoge I fl —g m» Hinblick auf Aufteilung des (I) Swsvcrmögens bzw (2) Vermögens der! Streitkräfte. (3) Lösung des Staam des Soadarbearls Brtko. (4) fiskalische Nachhaltigkeit (5) Verankerung des Reebmaaükhk rfapriaripi Zwei BmH a g aa gi e: (!) Unterzeichnung des Stabil isiemngs- und ^SP zj>cn *g > * , koaMeaijtAA)Mil dyEU, (3) peeMwe Baeddtaaag der politischen Lage in BIH durch PIC

SB


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(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)
Keine berichtenswerten Ereignisse

==5. Georgien==

===a. Bedrohungslage===

Die Bedrohung entlang der südossetischen und abchasischen Verwaltungsgrenzcn sowie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist mitttel. Die Bedrohungslage im Obrigen Georgien wird mit niedrig bewertet

Am 29.03 09 kam es zum ersten schweren Zwischenfall in der Region entlang der südosaetischen Verwaltungsgrenze in diesem Jahr. Nördlich der Ortschaft Dvani (zehn Kilometer südwestlich der südossetischen Stadt Tskhinvali) ereignete sich auf kerngeorgischem Territorium eine Explosion. Alle fünf Insassen eines Fahrzeuges der georgischen Spezialpolizei wurden dabei verletzt. Ein georgischer Polizist erlag später seinen Verletzungen. Nach Eintreffen weiterer georgischer Polizisten am Ort des Zwischenfalls explodierte ein zweiter Sprengsatz. Zwei weitere Angehörige der georgischen Sicherheitskräfte wurden hierdurch verletzt Die Umstände deuten auf einen koordinierten IF.D-Anschlag hin. Auf die möglichen Täter gibt es derzeit keine Hinweise.

b. Betrittfiif der Baad es wehr aa der l'aited Natioas Observer Mission in Gaorfia (UNOMIG)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. BeteiKgaag der Beedeswefcr aa der Missioa der Orgaabatioa für Sicherheit aad ZaaaaMtarbdt m Europa (OSZE) ie Georgien

Keine berichtenswerten Ereignisse.


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Die Bedrohung im Und in zurzeit * mmel. in Ohenule. Nofd-Kivu und SOd-Kivu derzeit als erhebt ich eingestuft.

b. Beteiligvag der Baadeswehr u der El Miasioe ar Skherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Politische Lege

Am 30.03 09 nahm der sudanesische Präsident al-Bashir am Gipfeltreffen der Arabischen Liga in Doha (Katar) teil. Die Abschlusserklärung des Liga-Gipfels wiederholte die Solidarität der arabischen Staaten mit dem Sudan. Alle Maßnahmen, die die \ riedcnshcmühungen im Sudan gefährdeten, wurden abgelehnt und als solche auch der am 04.03 09 durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen den sudanesischen Staatspräsidenten al-Bashir wegen Kriegsverbrechen in der Region Darfur erlassene Haftbefehl zurtickgc wiesen. Die Arabische Liga folgte damit dem bereits zum Auftakt des Gipfels von al-Bashir geäußerten Verlangen nach einer Ablehnung des Haftbefehls.

Unter den 40 Staaten, die den IStGH bisher nicht anerkennen, sind neben dem Sudan auch alle arabischen Staaten, die den sudanesischen Präsidenten in seiner Haltung unterstützen Vor allem S>rien und Libyen hatten über die Vereinten Nationen erfolglos \ersucht. al-Bashirs Forderung nach einer Aufhebung des Haftbefehls durch eine Resolution des Sicherheitsrates zu erreichen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit

als erheblich eingestuft.


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•«der Bundeswehr .. der V.l.«, Nation, MU,io. i. Snd.n (UNMIS, ----- n Ereignisse

Beteilig«., der Bu.d«,,hr nn der United Nation, / Afrkan Union Mbsion in Darftor (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA Die Fregatte RHfclNLAND-PFALZ übernahm am 26.03.09 einen weiteren EscortAuftrag für einen im Rahmen des World Food Program fahrenden Frachter. Sie begleitete das unter der flagge %on Nordkorea fahrende Schiff CHONG CHON GANG von Mombasa (Kenia) nach Mogadischu (Somalia).

Am 29.03.09 griffen sieben Personen an Bord eines Skiffs mit Handfeuerwaffen den deutschen Betriebsstoffversorger SPESSART an. Die an Bord des

Betriebsstoffversorgers SPESSART befindlichen Schutzkräfte der Marine (Mobile Protection Klement) erwiderten das Feuer mit Warnschüssen vor den Bug des Skiffs, woraufhin dieses abdrehte und davonfuhr. Der Betriebsstoffversorger SPESSART nahm die Verfolgung des Skiffs auf. Andere, ebenfalls zur Verfolgung eingesetzte Einheiten brachten anschließend das Skiff zum Stehen. Der Betriebsstoffversorger SPI SSART blieb in rund zwei Seemeilen (rund 3,65 Kilometer) Abstand zu dem


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Skiff. Ein Team der griechischen Fregatte PSARA boardete gemeinsam mit zwei deutschen Soldaten das Skiff. Die mutmaßlichen Piraten wurden zunächst in ein Beiboot des Betriebsstoffversorgers SPESSART gebracht und später an Bord der herbeigeeilten Fregatte RHEINLAND-PFALZ in Gewahrsam genommen. Es erfolgte die Sicherstellung von Beweismitteln, darunter der Waffen und des Skiffs.

Am 30.03.09 trat das aus Vertretern des Auswärtigen Amtes sowie der Bundesministerien des Innern, der Justiz und der Verteidigung bestehende ressortübergreifende Entscheidungsgremium zusammen. Das Gremium entschied, wegen des Angriffs auf den Betriebsstoffversorger SPESSART Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Kiel zu erstatten, was am 31.03.09 durch das EinsatzfÜhrungskommando der Bundeswehr erfolgte. Die Bundesregierung wird die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel unterstützen. Das Auswärtige Amt klärt derzeit die Möglichkeit einer Strafverfolgung in Kenia.

Die Fregatte RHEINLAND-PFALZ befindet sich mit den sieben verdächtigen Personen an Bord auf dem Transit nach Mombasa (Kenia), wo ein aus logistischcn Gründen bereits langfristig geplanter Hafenaufenthalt vom 08.04.09 - 12.04.09 stattfinden wird.


9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUUR (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse


10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


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gegenwärtig 1.291 Polizisten an, davon 110 Deutsche.

12. Lufttransporteinsfitze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern

zur Unterstatzung der Einsatzkontingen te im Berichtszeitraum

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Dte Baadetregteraag sichert den DeaSsckea Baadestag za, udl Abtaaf \ oa jeweih eraeal kawniwtn za befaawa. taih dies der W aasch eiaer Kraktioa tot

r Beobachte natoaiaa erfolgt eeH IfW okae aeaea KabtaetUbeuklass.

‘ OKI Batailtaa ' lakl. N \TO HQ Sarajevo I El SANTO* ATALANTA

dawn PRI Kunduz: 661 Soldaten, PRT Feyzabad: 457 Soldaten. PAT Taloqa Soldaten, I SB Ma/ar-e Sharif: 2.227 Soldaten (inkl. 191 Soldaten des RC N Kabul 82 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 107 Sol< Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan. Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel / Umgliederung

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strateg Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten den Angehörigen einsatzgleicher Missionen OSZE (Georgien; Stärke: 1), E (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 2) und den im Mittelmeer a Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour / beteiligten 198 Soldaten sind insgesamt 7J79 Soldaten der Bundeswehr unm bei Auslandseinsätzcn eingesetzt.


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Einsatz*

Ende

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Bemerkungen

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gebilligte Anzahl Soldntinnen / Soldaten

Einaatz-

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Kandahar

'Bagram

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Kandahar

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich 11.02.09 31.05.09

befristeten Einsatz von 35 deutschen Femmeldesoldaten (Beginn

im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Vcrtegmg)

Kandahar und Bagram genehmigt.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich 01.03.09 befristeten Einsatz von vier deutschen Soldaten im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar genehmigt.


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1 BADAKHSHAN

2 TAKHAR

14 PANJSH1R

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3 KUNDUZ 4BALKH

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5 JOWZJAN 6FARYAB 7 BADGHIS

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21 KHOWST 22PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

25 BAMIAN

26 ORUZGAN

27 HELM AND

28 NIMRUZ

2» KANDAHAR 30ZABQL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKT1KA

34 DAYKONDt

11 SAR-E POL 12SAMANGAf/

13 BAGHLANZ

RC CAPITAL (Frankreich)

RC WEST (Italien)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.