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Unterrichtung des Parlamentes

11/09

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 11. März 2009. 10:00 Uhr


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1. Afghanistan a. Politische Lage

Nachdem President Karzai am 28.02.09 die unabhängige Wahlkommission (Independent Election Commission. IEC) zur Organisation der Wahlen entsprechend der Verfassung vor Ablauf seiner Amtszeit (22.05.09) aufgefordert hatte, erklärte das IEC. dass ein solcher Termin zwar \ erfassungsgemäß sei. aber nicht realisiert werden könne Anschließend schlug das IEC erneut den 20.08.09 als Wahltermin für das Präsidentenamt vor.

Am 07.03.09 erklärte Präsident Karzai im Rahmen einer Pressekonferenz, dass er mit dem vorgeschlagenen Termin einverstanden sei. Namhafte Vertreter der politischen Opposition und mögliche Präsidentschaftskandidaten erklärten ihre Unterstützung für den empfohlenen Wahltermin.

Offen bleibt die Cbcrgangsregelung zwischen dem offiziellen Ende der Amtszeit Präsident Karzais und dem W'ahltermin


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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 , ln Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Pix» mz zu ischen niedrig bis erheblich.

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar

Regional Command Capital: Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel, insgesamt erheblich, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 02.03.09 bis 08.03.09 registrierte ISAF landesweit 206 SicherheitsvorflUle (siehe Grafik). Es handelte sich um 125 Schusswechsel und Gefechte. 30 SprcngstofTanschllge - darunter zwei Selbstmordattentate, beide in der Proxinz \imruz" sowie 49-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und zwei sonstige Vorfllle.

I in Vorfall ereignete sich im RC North, vier ereigneten sich im RC West. 111 im RC South und 90 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen fünf ISAF-Soldaten gefallen, weitere 17 1SAFSoldaten wurden verwundet.


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International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Im Distrikt Arghandab in der Provinz Kandahar löste am 03.03.09 eine kanadische ISAF-Patrouille einen behelfsmäßigen Sprengsatz (lmprovised I xplosive Device / IED) aus. Dabei sind drei kanadische Soldaten gefallen. Zwei weitere kanadische Soldaten wurden verwundet

Am 08.03.09 griffen Opposing Militant Forces (OMF) in der Provinz Kandahar, Distrikt Shah Wali Kot» eine kanadische ISAF-Patrouille mittels IED an. Dabei ist ein kanadischer Soldat gefallen; drei weitere wurden verwundet.

Ebenfalls am 08.03.09 wurde in der Provinz Paktia, Distrikt Shwak, eine amerikanische Patrouille durch OMF mittels IED angegriffen. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen, ein weiterer wurde verwundet. Während der anschließenden Bergungsarbeiten griffen Unbekannte die Bergungskräftc an. Dabei wurde ein amerikanischer Soldat leicht verwundet.

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(2) Regional C ommand (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 04.03.09 ereignete sich in Kabul unmittelbar vor dem Camp Warehouse ein Autounfall mit deutscher Beteiligung. Ein mit drei Personen besetztes ziviles afghanisches Fahrzeug fuhr auf ein Bundeswehrfahrzeug auf. welches die Straße aul Höhe der Zufahrt zum Camp Warehouse absperrte. Bei dem Unfall wurden die drei Zivilpersonen, darunter ein etwa fünfjähriges Kind, verletzt. Die medizinische Versorgung der Verletzten erfolgte im französischen Hinsatzlazarett im Camp Warehouse.

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung im Bereich RC North erfolgt vorrangig im Nah- und Nlchstbereich der Provincial Reconstruction Teams (PRT).

Am 10.03.09 wurde das Plateau Kunduz mit zwei Raketen unbekannten Typs beschossen. Fine der beiden Raketen schlug am äußeren Rand des Lagerbereichs ein und beschädigte die Außenmauer; die zweite Rakete ging außerhalb des Lagers des Provincial Reconstruction Team (PRT) Kunduz nieder. Etwa eine Stunde danach erfolgte ein weiterer Beschuss mit einer Rakete, die weit außerhalb des Lagers niederging. Im PRT Kunduz kam es zu keinen Personen oder -Sachschäden.

Vom 09. bis 11.03.09 besuchte der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, Usbekistan und Afghanistan. Im Mittelpunkt der Reise in Afghaniston standen Gespräche mit dem afghanischen Verteidigungsminister Wardak und ein Besuch bei den deutschen Soldatinnen und Soldaten in den Feldlagern in Mazar-e Sharif, Kunduz, Feyzabad und Kabul.

(4) Kurzfristige Untersttitzungskistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es acht Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht

sich damit auf insgesamt 625.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


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d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistanee Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

a. Politische Lage

Im Zuge seines Besuches in Usbekistan ist der Bundesminister der Verteidigung. Dr. Franz Josef Jung, am 09.03.09 in Termez mit seinem Amtskollegen Berdjew zu politischen Gesprächen zusammengetrofTen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Politische Lage

Am 08.03.09 demonstrierten rund 200 Einwohner der serbischen Ortschaft Silovo nahe Gnjilane gegen die seit Tagen andauernde Stromabschaltung durch einen kosovarisehen Energieversorger.

Der Versuch der Demonstranten, auf eine Hauptverkehrsstraße vorzudringen, wurde durch die Kosovo Police (KP) verhindert. Bis zu fünf KP-Angehörige wurden durch Steinw ürfe verletzt. Der größte Teil der Demonstration verlief jedoch friedlich. Am

09.03.09 fand erneut eine Demonstration von etwa 400 Einwohnern Silovos statt die friedlich verlief. Die KP war jederzeit in der Lage, das Geschehen selbstständig zu kontrollieren. Ein Hingreifen von EULEX und/oder KFOR war nicht erforderlich.

Die Stromversorgung des 1.500 Einwohner zählenden Dorfes Silovo fiel vor etwa einer Woche wegen eines technischen Defektes aus.

Die kosovarische Regierung hat angewiesen, die Versorgung der kosovo-serbischen Gemeinden trotz ausbleibender Zahlungen sicherzustellen. Mit dieser Maßnahme soll eine weitere Eskalation verhindert werden.


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!**> dcutwhe I m*at/kontmgent KI OR wird mit ersten Maßnahmen einer internen Optimierung ab Juni 2009 beginnen. Es erfolgt eine Anpassung einzelner 1 »higkeilen. die nicht mehr im bisherigen Umfang benötigt werden (z.B. Pionicrirtttc /um Straßenbau).

DvutM.be Verpllichtungcn zur Gestellung von Fähigkeiten ftlr KFOR werden durch diese Optimierung nicht beitihrt.

l>*\ deutsche ORF-Bataillon ist unverändert im Verantwortungsbereich der MN 11 North im l mvat/. Am 0S.03.09 wurden mögliche Einsatzrftume bei der MN Fl C enter und am 10.03.09 bei der MNTF East erkundet. Das Bataillon beeeiH seinen Einsatz bei der MNTF North voraussichtlich am 15.03.09 und verlegt denn zur Nachbereitung nach Prizren.

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Deutsches Einsatzkoetingent (EüuKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Georgien

*• Militärische Lage

Keine berichtenswerten Ereignisse

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung entlang der södossetisehen und abchasischen Verwaltungsgrenzen sowie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist mittel. Die Bedrohungslage im übrigen Georgien wird mit niedrig bewertet.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in

Georgia (UNOM1G)

Keine berichtenswerten Ereignisse

d. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien

Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Militärische Lage

Keine berichtenswerten Ereignisse

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Nord-Kivu und in Süd-Kivu derzeit als erheblich eingestuft.


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«. Beteiligung der B„d„w,hr .. d , r

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Sudan

*• Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit

•I* erheblich eingestuft.

Nach Verhängung des Haftbefehls durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen den sudanesischen Prisidenten Al-Bashir am 04.03.09 ist die Gesamtlage im Sudan verhältnismäßig ruhig geblieben. Landesweit fanden seitdem Demonstrationen für den Präsidenten statt, die ruhig verliefen. Es kam zu keinen Übergriffen auf Einrichtungen und Personal der internationalen Gemeinschaft. Weiterhin sind Übergriffe auf Kräfte der Internationalen Gemeinschaft in den Städten jedoch nicht auszuschließen.

Die sudanesische Regierung hat als Reaktion auf den Haftbefehl 13 internationale Hilfsorganisationen aufgefordert, das Land zu verlassen. Ihnen wird vorgeworfen, ihr humanitäres Mandat zu politischen Aktivitäten missbraucht und den IStGH unterstützt zu haben. Die ausgewiesenen Hilfsorganisationen sind größtenteils britischer, französischer und US-amerikanischer Herkunft.

Am 09.03.09 wurden in der Nähe von El Geneina (West-Darfur, Grenze zum Tschad) vier UNAMID-Soldaten auf einer Patrouille überfallen und verwundet. Die Verwundeten wurden in das Krankenhaus in die Provinzhauptstadt El Fasher gebracht. Der Überfall weitab des Machtzentrums Khartum steht nach derzeitigem Erkenntnissen in keinem Bezug zu der Entscheidung des IStGH, sondern hat einen kriminellen Hintergrund. Deutsche Soldaten waren von dem Vorfall nicht betroffen.

Die Süd-sudanesiche Regierung unterstützt Staatspräsident Al-Bashir und hat die Entscheidung des IStGH kritisiert. Aus den Reihen der Rebcllcngruppicrungen des Darfiir wurde die Entscheidung des IStGH dagegen begrüßt.


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r Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNN Anteil bei V NM1S kann seinen Auftrag ohne Einschränki

Beteiligung der Bundeswehr nn der United Nations / African Union Mission in Darfur (VNAMID)

Bei VN XMID wurden vor dem Hintergmnd der Lageentw icklung die Belegungen

der eigenen Kräfte auf ein Minimum beschränkt. Der deutsche Soldat versieht nach wie vor seinen Dienst in El Fashcr. j

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft

Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismas: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Die Fregatte MECKLENBURG-VORPOMMERN ftlhrte nach Abschluss der Schwerpunktoperation BLACK MAMBA vom 05. bis 10.03.09 einen

Hafenaufenthalt in Djibuti durch.

Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA I

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte am 07.03.09 entschieden, das laufende Ermittlinniv erfahren gegen die auf der Fregatte RHEINLAND-PFALZ in Gewahrsam gehaltenen neun mutmaßlichen Piraten vorläufig einzustellen. I

Am 08.0.\09 wurde die Fregatte RHEINLAND-PFALZ auf dem Weg nach Momhasa Kenia zu einer Hilfeleistung für das brennende Handelsschiff KUM SAN, Besatzungsstärke 31 Mann, vor Mogadischu/Somalia befohlen. Der Einsatz des Bordhubschrauhcrs und eine Verbindungsaufnahme mit dem Kapitän ergab, dass es


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V Wischen Polizeibehörden wurde nach 90-minütigem administrative«

12.30 Uhr Ortszeit) abgeschlossen. Am 11.03.09 wurde durch di zuständige kenianische Gericht ein Haftbefehl erlassen

9.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den Internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Seit dem 07 03 09 unterstützt das deutsche Unterseeboot U 34 für vier Wochen OAE.

10. Libanon

Die Bedrohung im Und und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf Sec in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

der Bundeswehr a» der l eited Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL) (1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse


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durchgcrohn.

V ereinte Nationen (VN)

l nited Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatliehkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law miss ion in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe UNMIK gehören 47 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 4 Beamte.

EULEX. deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.269 Polizisten an. davon 112 Deutsche.

12. Lufttransporteinsätze und ÜberwachungsflQge mit Seefernaufklärern

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Lufttransporte Anzahl Flöge

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*K»de „weitem- 12 Maaele" - Die Baadesrettenat »kliert de« Deatwbea Baadettt« >«• Itfk 12 Moaatea dea Beadestag eraeel kawlitatn za befa.sea. falh die» der X* aauh eiaer Frakuoa *•*;

* lade > N-Maadat - Die Fameteaaf der Beobet htenamwa erfo%t seH 1*9* vlt IKt Ci MAVro -

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davon PRT Kunduz: 704 Soldaten, PRT Feyzabad: 464 Soldaten, PAT Taloqan: 36 Soldaten. FSB Mazar-e Sharif: 2.283 Soldaten (inkl. 176 Soldaten des RC North), Kabul: 274 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 108 Soldaten. Zusfltzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel / Umgliederung

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen einsatzgleicher Missionen OSZE (Georgien; Stärke: 1), EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour / OAE) beteiligten 32 Soldaten sind insgesamt 7.533 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.


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gebilligte Ab ** hl Soldatinnen / Soldaten

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Einsatz- Einsatzbeginn Ende

(geplant)

Bemerkungen

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz von 35 deutschen FemmeldeSoldaten im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in

Kandahar

/Bagram

Kandahar und Bagram genehmigt.

Kandahar

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich I 01.03.09 | 31.05.09 befristeten Einsatz von vier deutschen Soldaten im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar

genehmigt.


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1 BADAKHSHAN 2TAKHAR 3 KUNDUZ 4BALKH 5 JOWZJAN

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NOAHHAU

10 QHOWR

11 SAR-E POL

12 SAMANGAi

13 BAOMi am>

RC CAPITAL (Frankreich)

RC WEST (Kalten)

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

■NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehend# Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH fcm Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

liegen nicht vor.

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte undoder verbündete Streitkräfte snzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten. _