﻿VS • NU* FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Unterrichtung des Parlamentes

05/09

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss 28 Januar 2009,10:00 Uhr


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1. Afghanistan
a. Politische Lage

Am 22.01.09 ernannte der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Barack Obama Richard Holbrooke zum neuen Sondergesandten für Afghanistan und Pakistan.
Die Wählerregestrierung für die Präsidentenwahl in Afghanistan läuft (?) planmäßig und erfolgreich. Nunmehr haben sich ingesamt etwa (?) Millionen Wählerinnen und Wähler neu registrieren lassen. Die ersten drei von insgesamt(?) Phasen im Rahmen dieser Registrierung sind seit dem 13.01.09 abgeschlussen (UdP 04/09). In Phase III und seit dem 20.01.09 in Phase IV wurden insgesamt etwa 910.000 Personen registriert, davon etwa 40% Frauen. Mit der letzten Phase IV (20.01.09 bis 20.02.09) wird die Wählerregistrierung in den ausstehenden vier Provinzen im Süden AFG (Uruzgan, Nimruz, Helmand, und Kandahar - alle RC South) abgeschlossen. Ein Wahltermin ist durch die Unabhängige Wahlkommission (Independent Election Commission / IEC) noch nicht festgelegt worden (geplant war dies zunächst für den 19.01.09).

Der amtierende afghanische Präsident, Hamid Karzai, beabsichtigt, sich erneut zur Wahl zu stellen. Weitere offizielle Nominierungen liegen bislang nicht vor.


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b Bedrohungslage

 (Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis erheblich.


Im Übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel,

Heuptstadl Kabul insgesamt erheblich.

Regional Command West: insgesamt mittel.

Regional Command East insgesamt erheblich bis hoch.

Regional Command South: insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 19.01.09 bis 25.01.09 registrierte ISAF landesweit 165 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 104 Schusswechsel und Gefechte. 29 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den


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Provinzen Khost, Her*t und Baghlan* - sowie 26-mal indirekten Beschuae (Mörser und Raketen) und sechs sonstige Vorfllle.

Drei Vorfllle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, 14 im RC West. 90 im RC South und 57 im RC East

Insgesamt sind bei den Vorflllen zwei ISAF-Soldaten gefallen, weitere 19 ISAFSoldaten wurden verwundet

Am 21 01 09 ereignete sich im Distnkt Baghlam Jadid der Provinz Baghlan cm Sclbstmordattcntat gegen Kräfte der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP). bei dem der Polizeichef des Distriktes schwer und mindestens acht weitere Zivilpersonen verletzt wurden. Der Pohzeichcf wurde zur medizinischen Versorgung in das Camp Marmal nach Mazar-c Shanf gebracht und dort am 22.01.09 im deutschen Emsatzlazarett operiert.

In der Provinz Jowzjan, Distrikt Aqchah, kam es am 22.01.09 zur Detonation einer behelfsmäßigen Sprengvomchtung (Improvised Explosive Device/ IED) hinter einem Konvoi der ANP. Zusätzlich sollen die ANP Kräfte durch zwei Angehönge

7 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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der Opposing Militant Force. (OMF) mh Handwaffen beschossen worden sein Es gab keine Verletzten

Am 23.01 09 wurde rund einen Kilometer nördlich des Flugplatzes Taloqan im Distnkt Taloqan (Provinz Takhar) das Geblude der Deutschen Wehhungcrhilfe mit

emer p 1 nzer *^ w ehrhandwafTe beschowen. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt, am Gebäude gab es leichten Sachschaden.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische I agc

Am 24 01.09 wurde in der Provinz Farah ein IED-Anschlag auf eine amcnkamschc Patrouille verübt F.m amerikanischer Soldat ist bei dem Anschlag gefallen, zwei weitere amerikanische Soldaten wurden verwundet

Ebenfalls am 24.01 09 wurde in der Provinz Farah, Distnkt Bakwa, nahe der Ortschaft Bala Buluk. ein -\nschlag auf eine weitere amcnkamschc Patrouille mittels IED verübt Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen; filnf weitere amcnkamschc Soldaten wurden verwundet

Am 27 01 09 klärte eine amcnkamschc ISAF-Patrouille auf ihrem Patrouillenwcg in der Prov inz Helmand (Distnkt Naw Alt) eine durch das Opfer auszulösende behelfsmäßige Sprengvomchtung (Victim Opcratcd IED/ VOIED) auf Das zur näheren Untersuchung angeforderte Kampfmittelbcscitigungsteam (Explosive Ordnancc Disposal Team EOD-Team) fand in der Folge noch filnf weitere Sprengsätze Während der Untersuchung der Fundorte explodierte einer der aufgefundenen Sprengsätze. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen’ Ein weiterer amenkanischer Soldat wurde schwer verwundet

lo der Provinz Kunduz (Distnkt Qalay-I-Zal) wurde am 27.01 09 auf das Fahrzeug eines amerikanischen Pohzeiausbildcrteams (Police Mentonng Team, PMT) ein IFD-Anschlag vcriibt. Bei dem Anschlag gab es keine Personenschäden; das Fahrzeug wurde leicht beschädigt Die Patrouille konnte

ihren Auftrag fortsetzen.

1

^ oriiül zählt rieht zu den in Abschnitt I b genannten SichcrheitsVorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Benchtszeitraumes liegt


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(2) Regional Command (RC) C.plul , Teil, Den«hm Eln..tzkon.ln e „. (EinsKtgt)

bcnchtcnswcrtcn Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsche« Einwitzkontingent (EinsKtgt)

Die aktuelle Operationsfilhrung des RC North und seiner Provincial Reconstruction Teams (PRT) konzentriert sich weiter auf die Verbesserung der Sicherheitslage in den Verantwortungsbereichen der PRT, der Schwerpunkt liegt unverändert im Raum Kunduz.

Bis zum 26 01.09 wurde eine Aufklirungsoperation des norwegisch geführten PR f Meymaneh an der Grenze des Operationsgebietes (Area of Operations/ AOO) zum RC West sowie in der OpsBox Ghormach durchgeführt Ziel dieser Operation, an der auch deutsche Krifte beteiligt waren, war es, das Lagebild vor Ort weiter zu verdichten (siehe UdP 03/09).

Die Operation wurde am 24.01.09 beendet.

(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zehn Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 563.

Alle weiteren kurzfristigen Untcrshitzungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in

Afghanistan (UNAMA)

Keine benchtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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3. Kosovo

a. Bedrohungslage im Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

Auf eine Kaserne der neu gegründeten Kosovo Security Force (KSF) in Pec wurde am 22.01.09 ein Anschlag mit vermutlich mehreren Handgranaten verübt. Bei den Explosionen gab es keine Verletzten; es entstand Sachschaden an einem Gebäude.
KFOR regelte das Gebiet nach dem Angriff ab. Zu den Tätern gibt es bisher keine belastbaren Erkenntnisse.
Am 22.01.09 wurde im Verantwortungsbereich der Multinational Task Force (MNTF) Center durch Kräfte der Task Force ein Munitionslager ausgehoben. Das Lager beinhaltete 117 Rocket Propelled Grenades (RPG)

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Seit dem 26.01.09 ist das 22. Deutsche Einsatzkontingent KFOR im Einsatz. Der Kontingentwechsel dauert noch bis zum 15.02.09 an.

(2) MNTF South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine beachtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Überraschend wurde am 23.01.09 bekannt gegeben, dass der derzeitige Hohe Repräsentant der Internationalen Gemeinschaft und EU-Sonderbeauftragte für Bosnien und Herzegowina, der slowakische Diplomat Miroslav Lajcak, sein Amt aufgibt. Er tritt die Nachfolge des kurzfristig zurück getretenen bisherigen slowakischen Außenministers Jan Kubis an und wurde am 26.01.09 vom slowakischen Staatspräsidenten Ivan Gasparovic ernannt. Lajcak ist inzwischen bis zur Klärung seiner Nachfolge nach Sarajewo zurück gekehrt.


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Das Amt des Hohen Repräsentanten auf der Grundlage des Dayton-Abkommens von 1995 hatte Lajcak seit 2007 inne. Dem Peace Implementation Council (PIC), dem Zusammenschluss der 55 am Dayton-Prozess beteiligten Staaten und Organisationen, obliegt nun die Regelung der Nachfolge im Amt des Hohen Repräsentanten.


b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)


(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse.


(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse.



5. Georgien

a. Militärische Lage

Kerne berichtenswerten Ereignisse.


b. Bedrohungslage

Die Bedrohung entlang der südossetischen und abchasischen Verwaltungsgrenzen sowie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist mittel. Die Bedrohungslage im übrigen Georgien wird mit niedrig bewertet.


c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission In Georgia (UNOMIG)

Keine berichtenswerten Ereignisse.


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d. Beteiligung der Bundeswehr an der MUxkm der Orgeakettee Hr Sichertet« and Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgtee

Keine benchtensw erten Ereignisse

6. Demokratisc he Republik Kon»»

e. Politische Lege

Die seit 05 01.09 in Neirobi unter Leitung des VN -Sondergesandten Obesteniv leufenden Fncdcnsgesprikhe ftir den Kongo sind em 23 01 00 euxgcsct/t worden Die Verhaftung des Rebellenchefs Nkunde auf roendischcm Tcmtonum em Teg zuvor und des Überlaufen von Teilen seiner Rcbellenorgenisetion „Congrfcs nettorul pour le defense du peuple“ (CNDP) euf die Seite der kongolesischen Regierung seit Anfeng Januar heben zu einer Situation geführt, die eine Ncueusnchtung des multilateralen Verhandlungsprozesses erforderlich macht Die VN kündigten dvstulh em 26.01 09 einen Mmi-Gipfd „Große Seen" in Addis Abbe he em Wochenende vor dem regulären Gipfel der Afnkenischcn Union vom 01. bis 0 *.02.09 an

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit eis mittel, in Nord-Kivu und in Süd-Kivu dcr/cit

eis erheblich cingcsnift.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (El/SEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Sudan

a. Bedrohungsiege

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit i als erheblich eingestuft.


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„ Rrtriliguog der B«d„„hr .. d,r (MM MI,.Ion h, Sud.n (UNMIS)

Keine hcnchlcnswcrtcn Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der V nited Nations / African Union Mission in Darfur (LNAMID) TT| i

Keine beachtenswerten Ereignisse ^

s jjo£B vpn Afrika und a ngrenzende Seegehiete

a. Bedrohungslage

In Djibuii und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Die Fregatte MI CKl hNBURG-VORPOMMERN setzt planmäßig ihre Patrouillcntätigkeit im Ciolf von Aden fort. Am 27. und 28.01.09 beteiligte sie sich im \uftrag USNAVCENT an einer Übung mit der Küstcnwache des Jemen (..Theater Security Cooperation* 4 ).

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA

Vorn 24. bis 26 01 09 hat die Fregatte KARLSRUHE eine Eskort-Operation ftlr sechs Handelsschiffe entlang des Sicherheitskomdors im Golf von Aden durchge führt

Bis Aim 05 02 09 ist die Fregatte an einer Operation im Rahmen der SceraumÜberwachung beteiligt.

Straße von Gibraltar / östliches Mittelmecr

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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MM *r Bundeswehr Operation,. d ,„ „

Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Dtc Fregatte RHEINLAND-PFALZ mmm, m der Zeit vom 26 bis 3

Dauer des Transits durch das Mittelmeer an der Operation ACTIVE 1 teil.

Die RHEINLAND-PFALZ befindet sich auf dem Weg an das Horn '

Anfang Februar 2009 die Fregatte KARLSRUHE in der Operation AT ALANT A abzulösen.

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons Area of Maritime Operations (AMO) als niedng c

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force ln Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Die deutschen Einheiten setzen ihre Ausbildungsunterstützung für die libanesische Manne planmäßig fort. Dazu gehört im Berichtszeitraum die sanitätsdienstliche Ausbildung von 16 libanesischen Soldaten an Bord des Tenders ELBE, die mit Übungen zum Retten verunfallter Bcsatzungsmitglieder

fortgeführt wird.

Maritime Task Force (MTF) UNIFIL Die MTF UNIFIL hat bislang insgesamt 2 getätigt; davon wurden bisher 168 durch d libanesische Hafenbehörden näher untersucht.


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Vereinte Nationen (VN)

United Nation« Interim Administration VfiMto* le

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Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung internationalen Polizeitruppe UNMIK gehören 497 Kontingent umfasst vier Beamte.

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tcn, PRT Feyzabad 405 Soldaten, PAT Taloqan: 26 2.135 Soldaten (inkl. 169 Soldaten des RC North), gischer L.ufttransportstützpunkt UZB: 97 Soldaten, her Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

davon PRT Soldaten, F Kabul: 268


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nmistcr der Verteidigung hat den zeitlich 1 05.11 08 Imsatz von sechs deutschen Soldaten im (

28.02.09

(tor einen

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bereits am

31.12.08

planmlßig

erfolgt)

Kurzfristige Unt

Einsatz- Finsatz ke t* ee Bemerkungen

(geplant)

NATO-FQhrungsunterstützung in Kandahar |

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz von 37 deutschen Femmeldesoldaten im Rahmen der NATO-FQhrungsunterstützung in Kandahar und Bagram genehmigt.

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Kandahar

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers in Kandahar genehmigt. Der Transportflieger ist bereits wiederholt als Austauschpilot bei einer britischen Einheit eingesetzt die vom 04.01.09 bis voraussichtlich 05.02.09 in der südafghanischen Stadt stationiert ist


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I m national uic international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG l m Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, dntoche Streitkräfte und'oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor. - •,

MITTEL Em SlHt, OrgMÜsaftoo oder Gmppe vertilgt über die Fähigkeit und die Absicht, ,-l^ Strcitkräfte undoder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende AngnfTe hin. ERHEBLICH Em Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die AbtadN, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH Ein StMt, Organisation oder Gruppe verfiigt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche StreitkfKte undoder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkret und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angnffsräumcn sind in einem bestimmte! Zeitraum zu erwarten