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Unterrichtung des Parlamentes

51/08

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 17. Dezember 2008, 10:00 Uhr


1.

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1. Afghanistan 

'''a. Politische Lage'''

Der afghanische Präsident Hamid Karzai hat am 20. November 2008 entschieden, dass die Zuständigkeit für Sicherheits-, Verwaltungs- und logistische Angelegenheiten für den Distrikt Ghormach zeitlich befristet von der Provinz Badghis an die Provinz Faryab übergehen soll. Hierbei handelt es sich um eine souveräne Entscheidung der afghanischen Regierung, die bis zur Normalisierung der derzeitig angespannten Sicherheitslage in diesem Raum gelten soll

Am 15.12 08 führte der scheidende amenkanische Präsident George W. Bush einen Besuch in Afghanistan durch. Bei seinem insgesamt zweiten Aufenthalt in Afghanistan seit 2006 besuchte er eine amerikanische Basis in Bagram und führte mit dem afghanischen Präsidenten Karzai in Kabul politische Gespräche.

Der britische Premierminister Gordon Brown befand sich am 13.12.08 ebenfalls zu einem Blitzbesuch in Afghanistan. Er besuchte zunächst britische Soldaten in der südafghanischen Provinz Helmand und kam anschließend zu politischen Gesprächen in Kabul mit Präsident Karzai zusammen.

'''b. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie  zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis mittel.

Im Übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel

Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich

Regional Command West: insgesamt mittel

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch

Regional Command South: insgesamt hoch

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1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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''(Grafik)''


Im Zeitraum vom 08.12.08 bis 14.12.08 registrierte ISAF landesweit 191 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 121 Schusswechsel und Gefechte, 21 Sprengstoffanschläge - darunter vier Selbstmordattentate in den Provinzen Helmand,[2] Herat und Oruzgan - sowie 44-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und fünf sonstige Vorfälle.

Zwei Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, zehn im RC West, 113 im RC South und 65 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen sieben ISAF-Soldaten gefallen, weitere elf ISAF Soldaten wurden verwundet.


Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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(Grafik)

Am 09.12.08 ereignete sich in der Stadt Tarin Kut (Provinz Oruzgan) ein Selbstmordanschlag. Neben dem Attentäter kamen vier afghanische Zivilpersonen ums Leben. Fünf weitere afghanische Zivilpersonen wurden verletzt.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Nach der Entscheidung des afghanischen Präsidenten zum Distrikt Ghormach (siehe Absatz l.a) hat COM ISAF Maßnahmen eingeleitet, um diese Entscheidung für seinen Verantwortungsbereich nachzuvollziehen. In einem ersten Schritt hat er dazu am 07.12.08 die Einrichtung einer sogenannten Operations Box Ghormach angewiesen, die durch die Distriktgrenzen definiert ist. Der deutsche COM RC North ist angewiesen worden, mit Planungen zur Übernahme der Verantwortung in diesem Raum zu beginnen und sich darauf einzustellen, ab Januar 2009 befristet die Verantwortung für die ISAF Operationsführung im Distrikt Ghormach zu übernehmen. COM RC North plant zurzeit die im Provincial Reconstruction


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Team (PRT) Meymaneh verfügbaren norwegischen Kräfte gemeinsam mit afghanischen Sicherheitskräften im Raum Ghormach einzusetzen. Deutsche Kräfte des RC North zum Beispiel MEDEVAC oder die Quick Reaction Force (QRF) - können dort nach den Vorgaben des Bundestagsmandats für zeitlich und im Umfang begrenzte Maßnahmen eingesetzt werden, sofern diese Maßnahmen zur Erfüllung des ISAF-Gesamtauftrages unabweisbar sind.

In einem zweiten Schritt hat COM ISAF mit Schreiben vom 08.12.08 bei seiner Vorgesetzten NATO-Dienststelle (Joint Forces Command Headquarters Brunssum / JFC HQ Brunssum) beantragt, den Operationsplan der NATO dahingehend anzupassen, dass der Distrikt Ghormach dem RC North befristet zugeordnet wird. Dieser Antrag wird zurzeit durch die zuständigen militärischen NATO-Hauptquartiere bearbeitet.

Am 12.12.08 griffen Kämpfer der Opposing Militant Forces (OMF) in der Provinz Helmand eine britische ISAF-Patrouille mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Improvised Explosive Device / IED) an. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Sangin ereignete, ist ein britischer Soldat gefallen. Zwei weitere britische Soldaten wurden verwundet

Im Laufe des selben Tages wurde eine andere britische ISAF-Patrouille ebenfalls im Distrikt Sangin von einem Selbstmordattentäter angegriffen. Bei diesem Anschlag sind zwei weitere britische Soldaten gefallen. Zudem wurde ein britischer Soldat so schwer verwundet, dass er wenig später verstarb.

Im Distrikt Arghandab der Provinz Kandahar griffen OMF am 13.12.08 eine kanadische ISAF-Patrouille mit einem IED an. Dabei sind drei kanadische Soldaten gefallen; zwei weitere kanadische Soldaten wurden verwundet.

Am 15.12.08 kam es in der Provinz Helmand zu einem Angriff von OMF mit Handfeuerwaffen und Mörsern auf britische ISAF-Kräfte. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Nahn Sarraj ereignete, wurde ein britischer Soldat so schwer verwundet, dass er später verstarb. (->Fußnote 1)

(Fußnote 1)Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1 b genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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'''(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)'''

Am 11.12.08 übernahm Oberst Joachim Teichmann von Oberst Gerald Funke die Leitung der German Armed Forces Training and Advisory Group (GAFTAG) in Kabul.

'''(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (ElnsKtgt)'''

Der Kommandeur des RC North, Brigadegeneral Jürgen Weigt, übergab am 12.12.08 die Führung über das Provincial Reconstruction Team (PRT) Feyzabad von Oberst Thorsten Gersdorf an Oberst Peter Utsch.

Am 14.12.08 verunfallte rund zehn Kilometer südlich der Stadt Kunduz ein Transportpanzer vom Typ FUCHS, der im Rahmen einer deutschen Patrouille eingesetzt war. Aus bislang noch nicht geklärten Ursachen überschlug sich das Fahrzeug und blieb auf dem Dach liegen. Ein deutscher Soldat wurde bei dem Unfall leicht verletzt.

Die anschließend zur Bergung eingesetzten deutschen Verstärkungskräfte (bestehend aus einem Berge-, einem beweglichen Arzt- und einem Fcldjägertmpp) wurden auf dem Marsch zur Unfallstelle durch OMI beschossen. Dabei sind zwei deutsche Soldaten leicht verwundet worden. Der verletzte und die beiden verwundeten deutschen Soldaten wurden nach der Erstversorgung zur weiteren Behandlung in das Feldlazarett des PR1 Kunduz verlegt. Die Nachuntersuchung erfolgt im Einsatzlazarett des PRT Mazar-e Sharif.

Am Vormittag des 16.12.08 wurde eine aus neun geschützten Fahrzeugen bestehende deutsche Patrouille des PRT Kunduz rund acht Kilometer nordwestlich der Stadt Kunduz mit einem IED angegriffen. Der Sprengsatz detonierte auf Höhe eines Transportpanzers vom Typ FUCHS, der leicht beschädigt wurde, aber fahrbereit blieb. Es kam zu keinen Personenschäden. Die Patrouille konnte ihren Marsch in das Feldlager Kunduz fortsetzen.


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(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In den vergangenen Woche gab es acht Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 523.

alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

'''d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)''' 

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft

3. Kosovo

a. Bedrohungslage im Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine benchtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Task Force (MNTF) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das deutsche EinsKtgt KFOR hat im Zeitraum 17.11.08 - 15.12.08 Verstärkungskräfte für die MNTF North im Feldlager Nothing Hill gestellt. Der Abschluss der Rückverlegung dieser Kräfte in den Bereich der MNTF South


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b. Beteiligeng der Bundeswehr an der EL Force (EUFOR)

crfolgtc am 16 12.08. Damit befinden sich alle deutschen Krttte der MN 11 South wieder im eigenen Verantwortungsbereich.^^^^^^^^^^^^^^_

(1) ELFOR ued NATO HQ Sarajevo Keine benchtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkoatingent (ElnsKtgt)

Kerne berichtenswerten Ereignisse

5. Georgien

a. Bedrohuegslage

Die Bedrohung entlang der südossetischcn und abchasischen Verwaltungsgrenzen

sowie in den von Georgien abtrünnigen Gebieten Südossetien und Abchasien ist minel Die Bedrvhungslage im übngcn Kern-Georgien wird mit niedrig bewertet.

b. Beteiligeng der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission In

Ceergia (V NOMIG)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligeng der Bundeswehr an der Mission der Organisation für Sichet In li und Zesammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien

Keine berichtenswerten Ereignisse


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6 . Demokratische Republik Kongo

a. Politische Lege

Die am 08.12.08 in Nairobi unter der Vermittlung der Vereinten Nationen aufgenommenen Verhandlungen zwischen der kongolesischen Regierung und der Rebellenorgamsation Congres national pour la defense du pcuple (CNDP) wurden am 11.12.08 ohne greifbare Ergebnisse vertagt

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Nord-Kivu und in Süd-Kivu derzeit

als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit

als erheblich eingestuft.

Am 12.12.08 eskalierte auf dem Markt von Abyei (UNMIS-Sektor VI) ein Streit zwischen Zivilisten, an dem sich südsudanesische Angehörige der gemischten Polizei (Joint Integrated Police Unit / JIPU) und nordsudanesische Soldaten der gemischten Mihtärcinheiten (Joint Integrated Unit / JIU) beteiligten. Durch SchusswafTengebrauch wurde cm nordsudanesischer Soldat getötet und acht Zivilpersonen zum Teil schwer verletzt. Am 13.12.08 kam es erneut zu einem Schusswechsel zwischen Soldaten der JIU und der Polizei, der allerdings folgenlos blieb.


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Die eingesetzte Ziviladministration, der Kommandeur der JIU und UNMIS verständigten sich darauf, den JlU-Verband in eine Liegenschaft rund drei Kilometer außerhalb der Stadt zu verlegen, um das Eskalationspotcntial zu reduzieren. Es sollen rund 8.000 Menschen zeitweise aus der Stadt geflohen sein. Es ist davon auszugehen, dass die jetzt euephandclte „Truppenentflechtung*' kurzfristig zur Deeskalation

beitragt.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission ln Sudan (UNMIS) UNMIS-Kräfte waren von den Auseinandersetzungen nicht betroffen.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Der als Air Transport Officer im HQ UNAMID vorgesehene deutsche Soldat befindet sich unverändert in Khartum (siehe UdP 50/08).

e. Bedrohungslage

In Djibuti und im (iolf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedng eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den Internationalen TerroriflMM: Operation ENDURING FREEDOM (OEF)

Die Fregatte MECKLENBURG-VORPOMMERN leistete am 13.12.08 in zwei | Fällen Nothilfe vor der jemenitischen Küste.

In den Morgenstunden fing die Fregatte den Notruf des unter äthiopischer Flagge fahrenden Schiffes Gl BE vor der südjemenitischen Küste auf. Die Gl BE wurde von einem Spcedboat aus beschossen. Das Schiff konnte den Angnff mit eigenen Mitteln unter Einsatz von Handfeuerwaffen abwehren. Als der Bordhubschrauber der Ml CK11 NBURCi-VORPOMMERN die GIBE erreichte, konnte nur noch ein ablaufendes Spcedboat aufgeklärt werden.


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Der zypriotische brat. htci ION II EXPRESS wurde am selben Tag vor der jemenitischen Küste mit Raketen beschossen. Als der Bordhubschrauber der Fregatte den Frachter erreichte, brachen die Piraten den Angriff ab und entfernten sich Richtung jemenitisches Hoheitsgewässer.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA

Das Bundeskabinett hat am 10.12.08 die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation ATALANTA der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika gebilligt.

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag ist es Absicht, sich mit bis zu 1 400 Soldatmnen und Soldaten, einer Fregatte mit Bordhubschrauberkomponente sowie Mobile Protection Detachments (mobile Sicherungskomponente zum vorübergehenden Einsatz auf zivilen Schiffen) an der Operation zu beteiligen.

A 1 ALAN 1A soll die vor der Küste von Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen Dabei soll zum Einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum Anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern. Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

Der Rat der Europäischen Union hatte zur Umsetzung der VNSicherheitsratresolution 1846 (2008) am 10.11.08 die Operation ATALANTA beschlossen. Der Einsatz begann am 08.12 08 und soll zwölf Monate andauem.

9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf Sec in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine beachtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Die MTF UNIFIL hat bislang insgesamt 20.377 (Stand 16.12.08) Abtragen

getätigt. davon wurden bisher 168 durch die MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.

Vereinte Nationen (VN)

l üted Nations Interim Administration Mission In Kosovo (UNMIK) und Rechtt.tt.tlkhkettsmtaio. der Europäischen Union Im Kosovo: European Union

rule of law missten in Kosovo (EULEX KOSOX O)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sichcrhe« und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Pol,ze,truppe UNMIK gehören 1.288 Polizisten an. Das deutsche

Kontingent umfasst 36 Beamte

EULEX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören - neben anderen Experten gegenwärtig 1.165 Polizisten an, davon 99 Deutsche.


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Dcutschlsnd zur Sicherstellung des Auftfige» Strategischer (STRATAIRMfcDfcVAC) M bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie

______ Missionen OSZE ((borgten; Stärke 2) und EUSEC

Republik Kongo, Stärke 3) sind insgesamt 6.5S0 Soldaten der

islsndseinsätzcn eingesetzt.

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28 HIMRUZ

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32 VARDAK

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RC CAPITAL (Frankreich)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Reenffen und Definitionen zu arbeiten, werden Um moom! wie mtcmalional mit gleichen Begntten

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Angriffe vor. rfttot über die Fähigkeit und die sic ,

MUTEI. tm Staat, Organisation oder Gruppe anzugre jfen. Allgemeine, nicht

deutsche Streitkräfte und/oder verbündete bevorstc hende Angriffe hin.

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