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Unterrichtung des Parlamentes

43/08

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 22. Oktober 2008, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH


== 1. Afghanistan ==

=== a) Bedrohungslage ===

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich (Definition der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2). In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis mittel, in manchen Distrikten bei erheblich bis hoch.

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch.

Regional Command South: insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 13.10.08 bis 19.10.08 registrierte ISAF landesweit 258 Sicherheitsvorfälle (siehe folgende Grafik). Es handelte sich um 173 Schusswechsel und Gefechte, 33 Sprengstoffanschläge – darunter zwei Selbstmordattentate in den Provinzen Khwost (Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2) und Herat - sowie 39-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und 13 sonstige Vorfälle.


VS " NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Am 19.10.08 verübten Opposing Militant Forces (OMF) im Distrikt Kunduz (Provinz Kunduz) einen Anschlag mittels einer behelfsmäßigen Sprengvomchtung (Improvised Explosive Device/ IED). Das IED wurde mit einem Kabel ausgelöst (Command Wire-IED/ CWIED). Ziel des Anschlags war der Poltzeichef des Distrikts Chahar Darreh. Nach der Explosion wurde dass getroffene Fahrzeug mit Handfeuerwaffen beschossen Sechs Verdächtige konnten von der afghanischen Polizei (Afghan National Police/ ANP) festgenommen werden. Es wurde niemand

verletzt.

Lfx-r die X orfalle am 13.10 0X in der Provinz Kandahar, bei cm amerikanischer Soldat getötet wurde und am

14 10 OX in der Provinz Konar, bei dem drei amerikanische Soldaten ums Leben kamen, wurde bereits in der { dP 42 08 beneblet. Der Vorfall vom 20.10.08 bei dem zwei deutsche Soldaten getötet sowie zwie deutsche Soldaten verletzt wurden ist hier nicht erfasst (zum Sachverhalt siehe Seite 6).


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International Securtty A..Ut«ncc Force (ISAF)

(1) Mllltlriiche Lage

Am 15.10.08 wurde eine britische ISAF-Einheit im Distnkt Nawa-l-Bantk-Zayi der Provinz Helmand von einer Explosion erfasst Dabei wurde ein britischer Soldat getötet, zwei weitere wurden schwer verletzt und ein Fahrzeug zerstört. Während die betroffene Fmhcit vor Ort auf Kräfte zur Bergung des zerstörten I aht/eugs wartete, wurde sie von OMF erfolglos mit einer

Panzcrabwehrhandwaffe beschossen.

hin ISA! -Konvoi fuhr am 15.10.08 im Distrikt Zhan der Provinz Kandahar auf eine sogenannte ..opfcrausgelöste Sprcngvonrichtung“ (Victim Operated Improvised Fxplosive Device/ VOIF.D) und wurde anschließend von OMF in unbekannter Stärke mit Handfeuerwaffen beschossen. Drei kanadische Soldaten wurden bei dem Gefecht schwer verletzt.

Am 16.10.08 wurde eine lSAF-Patrouille im Distrikt Dara-I-Pech der Provinz Koner von einer unbekannten Anzahl von OMF beschossen. Im Verlaufe des Gefechts wurde ein amerikanischer Soldat getötet. Vier weitere amerikanische Soldaten, drei Angehörige der afghanischen Armee (Afghan National Army ANA) und eine Zivilperson wurden verletzt.

Im Distnkt Barmal der Provinz Paktika wurde am 16.10.08 eine amenkanischc Patrouille von einer Person mit einer Handgranate angegriffen. Dabei wurde ein amerikanischer Soldat getötet. Der Angreifer, der eine Uniform der afghanischen Polizei (Afghan National Police/ ANP) trug, wurde getötet.

Am 18.10.08 griff ein SeIbstmordattentäter im Distrikt Guzara der Provinz Berat unter Verwendung einer fahrzeuggestützten Sprengvorrichtung (Suicide Vehicle Borne Improvised Expolsive Device/ SVBIED) eine aus fünf Fahrzeugen bestehende ISA! Patrouille an. Sechs italienische ISAF-Soldaten und eine Zivilperson wurden verletzt.


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m Distnkt Murghab der Provinz Badghis ereignete sieh am 18.10.ÖK gegen 12:30 Ortszeit cm IED-Anschlag gegen ISAF-Kräfte. Ein italienisches 1 ahr/eug wurde beschädigt; Personen kamen nicht zu Schaden.

Am 19.10.08 griffen im Distrikt Murghab der Provinz Badghis OMF eine ISAF Patrouille mit Handfeuerwaffen an. Während des Fcuergefechtx wurden cm spanischer Soldat und eine ZiviIpereon verletzt sowie 17 OMF getötet. Ein Hubschrauber, der die Patrouille unterstützte, wurde - vermutlich mit

beschossen

In den Distrikten Nahn Sarraj, Garmser, Lashkar Gah und Musa Qala der Provinz Helmand ereigneten sich am 20.10.08 insgesamt sieben gegen IS AE OH gerichtete sicherhcitsrelevante Zwischenfälle (IED-Anschläge, l euerge fechte, Beschuss) Dabei wurden insgesamt sieben ISAF-Soldaten verletzt und rund 40 OMF getötet.

(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine bcnchtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das RC North führt nach wie vor planmäßig Aufträge im Rahmen der ISAF „Framework Operation“ SHAMSHIR durch.

Im Rahmen der laufenden ersten Phase der Wählerregistrierung (Voters Registration) in den Provinzen Badakhshan, Takhar und Sar-e Pol wurden in den jeweiligen Provinzen Voter Registration Centres (VRC) eingerichtet (in Badkshan 34, in Takhar 30 und in Sar-e Pol 17 VRC). Mit den zur Unterstützung im Provincial Reconstruction Team (PRT) Feyzabad sowie im Provincial Advisory Team (PAT) Taloqan auch weiterhin eingesetzten Teilen der Quick Reaction Force (QRF) verläuft die Wählerregistrierung im Bereich RC North planmäßig und weiterhin ohne Vorkommnisse.

Im Raum Kunduz liegt der Schwerpunkt der Operationsftlhrung nach wie vor in der Patrouillentätigkeit im Großraum Kunduz, vor allem im Nah- und Nächstbereich des PRT.


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cyzabad wurde neben der Patrouillcntätigkcit im Nahbcrcich zum Woche durch Kräfte des PRT, in Verbindung mit den afghanischen

10 Crhcitskräftcn » eine Long Term Patrol (LTP) in die Distrikte Baharak und J durch^eftUirt. Die L FP verlief planmäßig und ohne Zwischenfälle.

Am 15.10.08 löste sich bei einem deutschen Wachsoldatcn am Haupttor des Laders C amp Marmal in Mazar-e Sharif aus derzeit noch nicht geklärten Gründen ein Schuss aus seiner Waffe (G 36) und durchschlug den linken Fuß des Soldaten. Der Soldat wurde unmittelbar in das Feldlazarett Mazar-e Sharif verbracht und dort operiert.

Am 20.10 08 griff ein Selbstmordattentäter im Distrikt Chahar Darreh, Provinz Kunduz, deutsche ISAF-Kräfte bei der Ortschaft Haji Amanullah an. Der Anschlag traf die Besatzung eines geschützten Truppentransportfahrzeuges vom Typ MUNGO. Der Selbstmordattentäter nutzte ftlr den Anschlag ein Fahrrad zur Annäherung an die deutschen Kräfte. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen waren zwei deutsche Soldaten vom geschützten Truppentransportfahrzeug MUNGO abgescssen und hatten eine Zivilperson (den späteren Selbstmordattentäter) zu einer Personenkontrolle angehalten. Daraufhin zündete diese plötzlich eine Sprengstoffweste. Durch die Explosion wurden die beiden deutschen Soldaten sowie fünf afghanische Kinder getötet; das geschützte Truppentransport fahrzeug MUNGO geriet in Brand. Darüber hinaus wurden zwei deutsche Soldaten, die sich zum Zeitpunkt des Anschlags auf der geschützten Ladefläche des Truppentransportfahrzeugs befanden, sowie ein weiteres afghanisches Kind durch die Splitterwirkung verletzt. Die Verletzten befinden sich außer Lebensgefahr. Im Internet bekannte sich ein TalibanSprecher zu dem Angriff. Die Untersuchung des Vorfalls ist noch nicht

abgeschlossen. 1

Die Rückführung der bei dem Anschlag getöteten deutschen Soldaten nach Deutschland ist am 22.10.08 erfolgt. Die Trauerfeier wird am 24.10.08 in Anwesenheit von Bundesminister Dr. Jung und dem Generalinspekteur der Bundeswehr, General Schneiderhan, in Zweibrücken stattfinden.

1

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1 b genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt. _


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Einer der beiden bei dem Anschlag verletzten deutschen Soldaten wurde ebenfalls am 22.10.08 nach Deutschland ausgcflogen und zur weiteren Behandlung in das Bundeswehrzentralkrankcnhaus nach Koblenz verlegt. Der zweite leicht verletzte deutsche Soldat wurde im PRT Kunduz samtätsdienstlich versorgt und verbleibt auf eigenen Wunsch im Einsatzland.

(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab cs zehn Unterslützungsflügi außerhalb

deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge ul

sich damit auf insgesamt 466.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb Verantwortungsbereiches sind in der Anlage l aufgefilhrt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation, Assist.nee Mission in

Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Bedrohungslage im Kosovo ....

Die Bedrohung to zurz,„ insgesamt als niedrtg, Ar den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR) (1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Multinational Task Forcc (MNTF) South / Deutsches Einsatzkontingent

(EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine benchtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Georgien

Bedrohungslage

Die Bedrohungslage für das Einsatzgebiet der VN-Mission UNOMIG sowie für die Region beiderseits der südossetischen Verwaltungsgrenze' bleibt weiterhin mittel; für das restliche Kern-Georgien wird nunmehr die Bedrohungslage mit niedrig bewertet.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

UNOMIG, die Mission des Ratssekretariates der Europäischen Union (European Union Monitoring Mission / EUMM) und die Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien führen unverändert ihre Beobachtertätigkeiten vorwiegend im Rahmen von Patrouillen durch. Formelle Abkommen zum militärischen Schutz für UNOMIG bestehen nach Abzug der


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Friedenstruppen der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) nicht mehr UNOMIG hat darauf mit erhöhten Schutzmaßnahmen für das eigene Personal reagiert. In besonderen Fällen werden die Sicherungskräfte der Gastgebernation oder russische Kräfte um Abstellen einer Schutzkomponente gebeten. Diesen Schutz haben die Gastgebernation und die russischen Kräfte vor Ort grundsätzlich zugesagt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien

Keine berichtenswerten Ereignisse

d. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Monitoring Mission (EUMM) in Georgien

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse


7. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft


b. Piraterie vor der Küste Somalias

(1) Politische Lage

Die Resolution 1816 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 02.06.08 mandatiert nach Kapitel VII VN-Charta die Bekämpfung der Piraterie in den somalischen Hoheitsgewässern (Dauer: sechs Monate; endet am 02.12.08). Es wird von einer Verlängerung um ein Jahr ausgegangen. Auf der Grundlage dieser Resolution und des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen sind die Nationen aufgerufen, vor der Küste Somalias gegen Piraterie vorzugehen und Hilfslieferungen zur Unterstützung der notleidenden somalischen Bevölkerung gegen die Übergriffe von Piraten zu schützen.

(2) Bedrohungslage durch Piraterie

Die Bedrohung der Handelsschifffahrt durch Piraterie vor der Küste Somalias ist unverändert hoch.

(3) Initiativen zur Bekämpfung der Piraterie

(3.1) Nationale Beiträge zum Schutz des World Food Programme (WFP) der Vereinten Nationen

Seit Ende 2007 beteiligen sich mehrere Nationen mit Kriegsschiffen am Schutz von Fahrzeugen des WFP der Vereinten Nationen. Zurzeit wird dieser Schutz durch eine niederländische Fregatte gewährleistet.

(3.2) Initiativen der Europäischen Union

Seit dem 20. Oktober 2008 koordiniert ein Stab der Europäischen Union die Aktivitäten der Partner zur Eindämmung der Piraterie vor der somalischen Küste und dem Golf von Aden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beteiligen sich Frankreich und Spanien an der Mission. Die teilnehmenden Schiffe verbleiben unter ihrer jeweiligen nationalen Führung. Diese Initiative ist zunächst bis zum Beginn einer europäischen maritimen Operation (EU NAVFOR) voraussichtlich Anfang Dezember 2008 begrenzt.


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zu einer solchen EU-Operation Diese soll h« tA ^ *** Ml* liegtnnen und wird zunächst auf ein Jshr hcgu'n/t eeiJ *rtwhelllkh det konstitutiven Zustimmung durch den Deutschen llundrsisv •WlhsHhtlgl | H»utschland, sich an dieser EU-Opcration mit einem »ignlflVunit'n ttfllinn snwnlil mit See als auch mit Personal in den entsprechende«

• •"" den entsprechenden Hauptquartieren einzubringen.

(' l| Initiativen der NATO

Die NATO befährt zurzeit mit ihrem ständigen maritimen lingteils (Standing NATO Maritime Group 2, SNMG 2) das Seegebiet rund um die Arabische Halbinsel. Originärer Auftrag der SNMG 2 ist die Ausbildung und Zertifizierung der seefahrenden Einheiten, der Aufbau eines umfassenden ... im Einsatzgebiet sowie die Präsenz und die Koopereration ... Anrainerstaaten im Rahmen der Istanbul Cooperation Initiative der NATO. Der NATO-Oberbefehlshaber Europa hat diesen Verband angewiesen, ... mit einzelnen Schiffen die Eskortierung von Schiffen des WFP sicherzustellen und damit den Schutz gegen Piraterie zu gewährleisten. Darüber hinaus soll durch die Präsenz diese Verbandes zur Abschreckung der Piraterie beigetragen werden. Zurzeit beteiligen sich die deutsche Fregatte "Karlsruhe" und der Einsatzversorger "Rhön" an der SNMG 2. Die Teilnahme einer deutschen ... zur Eskortierung von Schiffen des WFP ist zurzeit nicht vorgesehen.

H« i. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus. Operation ENDURING FREEDOM (OEF) Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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b * Br,1? ‘«*un K der Bundeswehr

Twmh».«op. r ,„ on -rr:jt"

Keine bericht

9 * Libanon

*• Mrohungslage

rohung im 1 and und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Are« ot Mantime Operations (AMO) als niedng emgestuft.

Beteiligung i

(UNIFIL)

(I) UNIFIL

Keine bcnchtenswcrtcn Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Die MTF UNIFIL hat bislang insgesamt 19.174 (Stand 21.10.08) Abtragen

geliitigt; davon wurden bisher 168 durch die M1F gemeldete Schifte durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.

10. Internationale Organi sationen / Akthitäten

a. Vereinte Nationen (VN)

l nited Nation* Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und

Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Poiizeitruppe UNMIK gehören 1.901 Polizisten an. Das deutsche

Kontingent umfasst 121 Beamte.

EULhX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören gegenwärtig 271 Polizisten an davon 25 Deutsche.


VS Nl'K I VK DI N DU NSUil-MKAUl II

• IV


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 14-

2. Stärke der deutschen Kin sai

Gesamt

ISAF*

KFOR

EUFOR*

UNMIS LNAMlDlUNOMIG

NIFll. OEF

B f-Mandat

12.06.99

02 12.04

15.11.07

Mandat

36.11.06

15.11.07

15.11.07

15,12.09

*500

(1999)

75/50

(2005)

250

(2008)

(2007)

(2006)

10.434

(2002)

1.139

(2005)

17*

(2004)

1.715

( 2002 )

( 200 «)

41 fir strateg ischen Verwundetemransoort (S1 RATAlRMt.DKV AC)

fliziere

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

esamt**

3.345 2.217

Da k. m i »i/ bewaffneter Streltkrlfle Im Sinne des Paria me ntsbeteiligungsgescUes, nur Kablnettsbeschluss V ndt „weiterer 12 Monate* - Wenn eine der Fraktionen es wünscht* wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag

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> 4 ir Ablauf wulercr 12 Monate

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1 2 Monau - IHe Hundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag n, nach Ablauf ton jeweils rn den Bundestag erneut k ana Ktutis zu befassen, falls dies der Wunsch einer Kraktiee bt.

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kontingcotwet llsel * freiwillig /uslt/j. Wehrdienstleistende ORF-Bataillon Inkl. NATO HQ Sarajeso

• davon PRT Kunduz 557 Soldaten, PRT Fcyzabad: 410 Soldaten, PAT Taloqan: 22 Soldaten. FSB Mazar-e Sharif: 2.044 Soldaten (inkl. 181 Soldaten des RC North), Kabul 215 Soldaten und Lmsatzgesch wader Termez / UZB: 96 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundeten transport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen cinsatzgleicher Missionen OSZE (Georgien; Stärke: 2) und EUSEC (Demokratische Republik Kongo; Stärke: 3) sind insgesamt 6.104 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.


VS. NUR FOR ÜEN l NSTGtBRAu( . H

- 15 -

Anlage {

ISAF

(MP

Einsatz-

^inn

i-iasatz*«de ffeplaat)

42

Bemerkungen '

14,008 13 110g

Kandahar l>cr Bundcsminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offizien in Kandahar

genehmigt Der Transport fl leger ist als Austauschpilot bei einer britischen l inheit eingesetzt, die vom 13 10 08 bis

1 voraussichtlich U 11 01 in der sidd^Wischen Stadt stationiert ist, flfl

Anzahl 1 Soldattnnrn

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21KHOWST \

22 RAK1XA \

23 LOWOAR '

24 KABUL a26 SAMtAN

RC CAPITAL (Frankreich)

26 ORUZGAN 127 HELMAHD 21NMRUZ

29 KANDAHAR

30 ZABOL

31 QHAZMt

32 V ARO AK

33 P AKT\KA

34 DAYKONDl

Um mooMi wie imenWkmal mit glcichcn Begriffen und Definitionen zu arbeiten, weiden

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