﻿VS NUR FüR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium
der Verteidigung

Einsatzführungsstab

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Unterrichtung des Parlamentes

42/08

(Grafik)

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

(Grafik)

Redaktionsschluss: 15. Oktober 2008,10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
-2-

Afghanistan

a. Politische Lage

Am 11.10.08 fand eine Kabinettsumbildung innerhalb der afghanischen Regierung
statt, im Zuge derer unter anderm der bisherige, international geschätzte
Bildungsminister Dr. Mohammed Hanif Atmar, zum neuen Innenminister ernannt
wurde. Diese Ernennung fällt in die erste Phase der Wählerregistrierung für die noch
nicht terminierten Präsidentschafts- und Provinzratswahlen im Sommer 2009. Die
regional gestaffelte Wählerregistrierung soll bis Anfang 2009 abgeschlossen werden
und ist in den Provinzen Badakhshan, Takhar und Sar-e Pol bislang ruhig
angelaufen.

b. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich¹. In Nordafghanistan liegt sie
zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis erheblich.

¹ Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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-3-

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar

Regional Command North: insgesamt niedrig bis mittel,
Regional Command Capital: insgesamt mittel,
Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich,
Regional Command West: insgesamt mittel,
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,
Regional Command South: insgesamt hoch.

Im Zeitraum vom 06.10.08 bis 12.10.08 registrierte ISAF landesweit 228
Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 159 Schusswechsel und
Gefechte, 30 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den
Provinzen Farah² und Oruzgan sowie 35-mal indirekten Beschuss (Mörser und
Raketen) und vier sonstige Vorfälle.

Zwei Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, 17 im RC West,
112 im RC South und 95 im RC East.

Insgesamt wurden bei den Vorfällen keine ISAF-Soldaten getötet; 17 ISAF-Soldaten
wurden verletzt.

² Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


(Grafik)

Am 11.10.08 wurden bei einem Selbstmordanschlag in der Provinz Oruzgan (Distrikt
Dirhawud) in der Nähe des Basars der Ortschaft Dirhawud zwei Angehörige der
afghanischen Armee ANA sowie eine afghanische Zivilperson verletzt.

Im Distrikt Chahar der Provinz Kunduz wurde am 11.10.08 ein Anschlag mit einem
Improvised Explosive Device (IED) auf eine Einheit der afghanischen Polizei (ANP)
verübt. Die Explosion ereignete sich, als sich die Einheit auf dem Weg zu einem 
gemeldeten IED befand. Vier Polizisten wurden hierbei verletzt.

Am 12.10.08 wurde eine Mitarbeiterin eines kanadischen Fernsehsenders (Canadian Broadcasting Services/ CBS) in der Provinz Wardak durch vermutlich drei unbekannte Personen entführt.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Am 07.10.08 griffen Kämpfer der Opposing Militant Forces (OMF) im Distrikt Panjwayi der Provinz Kandahar eine kanadische ISAF-Einheit mit


itBRAU M

- 5 •

■w* 1 beachoaaen Im Verlauf der Gefechte wurden ein en *nkantecheT Soldat leicht verletzt und 22 Angreifer getötet.

HaadfMerMflr n

Am 10 10 0* wurde im Distnkt Surkh Rod der Provinz Nangarhar ein

fahr/euggestttt/ter Selbstmordanschlag (Vehicle Bom Improvised Explosive

Device V BIFD) auf einen ISAF-Konvoi verübt. Bei dem Anschlag wurden drei amerikanische Soldaten sowie ein Sprachmittler verletzt.

Am Morgen des 11.10.08 griff eine unbekannte Anzahl von OMF einen Mizetposten südwestlich der Provinzhauptstadt 1 ashkar (»ah (Provinz Helmand) un Der Xngnff konnte abgewehrt werden Im Rahmen clct anwhlu itctulvii Operationsftihrung wurde im Distnkt Nad Ali (Provinz Helmand) eine t.ruppc OMF aufgeklärt und bekämpft, dabei wurden vermutlich

42 OMF getötet und weitere 25 verletzt

\m ! 5 10.2008 wurde eme gemeinsame Patrouille aus ISAF-Kräftcn und der \NP mi Distnkt Arghandab der Provinz Kandahar während der Überfahrt einer Bnkkc mit einer drah tausgelösten behelfsmäßigen Sprengvomchtung (C ommand Wut Improvised Explosive Device/ CW1ED) angegnffen und anschhctieod durch OMF mit Handfeuerwaffen beschossen Ein amerikanischer Sold« * uide bei dem Zwischenfall getötet 1 , zwei weitere wurden leicht verletzt Emi hnuxvher Journalist, der die Patrouille begleitete, wurde ebenfalls leicht

3 Diese Vorfälle zählen nicht zu den ui Abschnitt 1 b genannten Sicherheitsvorftllen, da sie außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegen


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HS - 6 -

Am 14.10.08 wurde in der Provinz Konar (Distrikt Khas Kunax) ein IED-

Anschlag auf eine ISAF-Patrouille verübt. Drei amerikanische Soldaten wurden fOMMef 1 , ein weiterer wurde verletzt.. -

(2) Regional (ElnsKtgt)

(RC) Capital / Teile Deetsckes Eiasatzkoatiafe«

(RC) Sftk / Deutsches F insatzkontingent (ElnsKtgt) North führt planmäßig Teiloperationen im Rahmen der ISAF „Framework

IR durch.

Provinzen Badakhshan, Takhar und Sar-e Pol läuft die „Voters T planmäßig und ohne Vorkommnisse. Teile der Quick Reaction Force (QRF) sind weiterhin zur Unterstützung im Provincial Reconstruction Team (PRT) Feyzabad sowie im Provincial Advisory Team (PAT) Taloqan

Im Berichtszeitraum wurden im Rahmen der Operationsftihrung Patrouillen im Nah- und Nächstberoch des PRT Kunduz und des PRT Feyzabad planmäßig

durchgeführt

kurzfristige l aterstützungslcistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es 10 Unterstützungsflüge außerhalb deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge ei

ttofc «haut auf inegmet 456. I

weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb

sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Beteiligen <kr Beedesweär an der lolted Nations Assistance Mission in

A%taM*tM <1 NAMA)

Keine berictamertai Ereignisse

> D«* VoHW dbk. ■* - d— Abschnitt Lb S K b«haUvorfl.k,. da * ,uß=,h.„b

*, dort zofnod' bceoid» Bcnchuzcm»un*s be«eo.


EBRAUCH

2 .

"* Bök0h “ ng •>» ■«*, m-yuft

3. Koson o

(»cnenhersammlung der Vereinten Nationen (VN) die von Resolution Ober die Anforderung eines (nicht bindenden> Rechtsgutachtens beim Internationalen Genchtshof in Den Haag zur

Völkerrecht skon form ult der Unabhingigkeitserkllrung Kosovos verabschiedet. Die

Resolution wurde mit 77 Ja- und sechs Nein-Stimmen sowie 74 Enthaltungen angenommen

Am 09.10 Os erkannten Montenegro und Mazedonien die Unabhängigkeit der Republik Kosovo an. Damit haben mittlerweile 50 der 192 VN-Mitgliedsstaaten Kosovo anerkannt. Als sofortige Reaktion wies die serbische Regierung die Botschafter von Montenegro und Mazedonien aus.

b. Bedrohungslage Im Kosovo

Die Bedrohungslage auf dem Balkan wird unverändert mit insgesamt Nord-Kosovo aufgrund des bestehenden Eskalationspotentials

Iss

e. BetritigMog der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(I) KFOR

Am 08.10.06 find im Rahmen der Kosovo Security Force (KSF)— Geberionferenz eine Informationssitzung zum Aufbau der KSF unter Beteiligung aller Truppenstellemahonen KFOR statt. Deutschland hat in diesem Rahmen eine mögliche Ausrüstungsunterstützung durch die Überlassung von ausgesonderten Fahrzeugen nach erfolgter Instandsetzung angezeigt

Der multinationale Abstimmungsprozess für das zukünftige Einsatzprofil KFOR ..Detement Presence“ hat mit einem Workshop vom 06.-16.10.08 in Pnstina im


Ei VS " NUR FÜR MN DIENSTGEBRAUCH

* 8 -

leisten

1

CI

IT-

1

HQ KFOR begooncn. DeuschUod w„d

«> M.h, Mtiwu , Task Forcc (MNTF) S«,t / Dnriscfc««

(EiwKtgt)

12 10.08 wurde der Kontingentwechsel vom 20. auf das 21. Deutsche

Bei den Kommunal wählen in Bosnien und Herzegowina am 05.10.08 gingen die bosaiakiachc Partei der Demokratischen Aktion (SDA), die kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ) und der Bund Unabhängiger Sozialdemokraten (SNSD / bosnische Seihen) als Gewinner hervor.

Dm Wahlergebnis zeigt, die Wähler weiterhin entlang ihrer ethnischen

Zugehörigkeit wählen und bestätigt damit unverändert die ethnische Dreiteilung von

Bosnien und Herzegowina

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

der Bundeswehr ae der EU Force (EIFOR)

El FOR end NATO HQ Sarajevo

Auf der Sitzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees am 07.10 08 wurde unter anderem das weitere Vorgehen der EU in Bosnien und

thematisiert Grundlage war der Bericht des General McColl, der die aus dem Vertrag von Dayton

resultierenden militärischen Aufträge der Operation ALTHEA im Wesentlichen als erfüllt ansieht und für eine „nichtexekutive“ Folgemission, mit Schwerpunkt bei Beratung und Ausbildung, plädiert. Mit einer solchen Folgeoperation soller

c.


B VS * NUR F0R °EN DIENSTGEBRAUCH

*• -—w.^

gewährleistet werden

O)------------------(EimKtft)

D» Kontingent*echseI vom 11. auf das 12. Deutsche EmsKtgt EUFOR wurde

■B 12.10.06

Auch nach dem Abzug russischer Kräfte von georgischem Kem-Temtonum bleibt die Lage angespannt. Die Konfliktparteten stehen sich entlang der abchasischen und südossetischen Verwaltungsgrenzen auf Sichtweite gegenüber. Entlang dieser Cirenzen kam es inzwischen zu zahlreichen Zwischenfällen, bei denen es auch Tote und Verwundete auf beiden Seiten gab. Bisheriger Höhepunkt war die Explosion einer Autobombe in unmittelbarer Nähe des Stabes der russischen Strcitkräfte in 1 skinsali, bei der unter anderem der russische Stabschef ums Leben kam. Diese Vorfälle belegen, d* ss bewaffnete Kriminelle und paramilitärische Kräfte entlang der VerwaltungNgretusen operieren. Das mtcrcthnische Eskalationspotcntial bleibt im Lieble der Ereignisse hoch.

Die Bedrohung ist seit Ausbruch der Kampfhandlungen insgesamt als mittel

b. BetriUguef der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Gmrfta (UNOMIG)

Am 09 10 08 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) das Mandat von UNOMIG einstimmig um vier Monate bis zum 15.02 09 verlängert (sog. „Technical Roll-oveT 1 ). Derzeit erfolgt die Patrouillentätigkeit von UNOMIG weitestgehend unverändert


III i|; VS. NUR H-R DHN DIENSTGEBRAUCH

" ""ZZZJZ",' 1 '" “ ***• *• °~— -

miaerWtl I» Europa (OSZE) ln (ieorfien

Dm«, MM* .K h 2. MihtirtKobachtCT der OSZE vor allem m der „n^cK,^

und Südossetien im Einsatz

D*

im land nt zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit

h. Hwtitllgiiag drr Bundeswehr an der United Netions Mission ln Sudan (UNM1S) Keine benchtenswerten Ereignisse

c. Hct« lligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in

IterfUr (UNAMID)

Der am 27 09 08 nach KsrthunV Sudan ausgereiste deutsche Offizier, der im I N AMID Hauptquartier als "Air Traffic Officer" eingesetzt werden soll, hat am

09 10 0* zur l ’brtnahme seiner Dienstgeschäfte nach El Fasher verlegt. Unverändert i%i geplant, neben wettere deutsche Soldaten, die auf Anfrage der Vereinten N «turnen im IN AM ID Hauptquartier Dienst tun sollen, nach El Fasher zu verlegen. Die dazu et forderlichen administrativen Voraussetzungen sind allerdings weiterhin nicht gegeben, der Abstimmungsprozess mit den zuständigen sudanesischen Stellen ist tkkh nicht abgeschlossen. Ein exaktes Verlegedatum für diese Soldaten kann tlehet dereett noch nKht fest gelegt werden (siehe UdP 37/08 und 40/08).

Grenzgebiet

CIMk'CNtllh


VS. NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 11 -

Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Ethiopia a Eritrea (UNMEE)

Der deutsche Offizier, der zur Unterstützung der Abwicklung der UN-Mission

UNMEE-Hauptquartier in Addis Abeba eingesetzt war (siehe UdP 40/08), hat sein

Einsatz am 10.10.08 beendet und ist am 12,10.08 nach Deutschland zurückgekehrt

Damit ist die deutsche Beteiligung an der United Nations Mission in Ethiopia a Eritrea (UNMEE) beendet.

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDUR1NG FREEDOM (OEF)

Keine beachtenswerten Ereignisse

9. Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Derzeit keine deutsche Beteiligung an OAE.

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


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-12-

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon
(UNIFIL)


(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse


(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Die MTF UNIFIL hat bislang insgesamt 18.996 (Stand 14.10.08) Abfragen
getätigt; davon wurden bisher 168 durch die MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.

11. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EU LEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe UNMIK gehören 1.907 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 121 Beamte

EULEX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören gegenwärtig 219 Polizisten an, davon 25 Deutsche.
 
12.Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern
zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable"
! 
! ISAF
! KFOR
! EUFOR
! UNIFIL
! OAE
! OEF
! UNAMID
|-
| Lufttransporte Anzahl Flüge
| 28
| 7
| 2
| 1
| 0
| 0
| 0
|-
| Anzahl Überwachungsflüge
| 0
| 0
| 0
| 0
| 0
| 1
| 0
|}


va - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 13-

KFOR

EUFOR’

UNMIS

UNMEE

UNOMIG

UNIFIL

22.1 Lei

12.04.99

02.12.04

2S.I1.04

H 1101

12 . 1 e.e 7

21.06.07

15.11.07

15 . 02.09

15.12.09

(2004)

\ rrweedrttnlrimport (STRATAIRMF.DEVAC)

3J3« 2.

Strettlrifte Sei Staat des Paria rarntsbctctliKungsgesct/ev £j|£ Kablaettsbeschluss • ^ ••• der t raktioaea es wftasebt, wird die Buadesregieruug den Deutsche» Bundestag ■ft « Hi t äaasiiieihr a* der Veriftageniag des t iasatzes befasse».

" - Die Beedearrgieraag sichert dem Deutsche« Bundestag zu, »ach Ablauf vea Jeweils eraeal kaastkatW za befassen, falls dies der W un sch elaer Fraktion Ist.

geaUfl ka bi aettseat Scheidung \om 2s.0l .04 •cbtcreaMae erfolgt seit ItfS obae aeaen Kabinettsfceachluxv zaaitzL \%ehr dienstleist ende 1 ORF-BataillonHakL NATO HQ Sarajevo

225

i:

12

• davon PRT Kunduz: 559 Soldaten, PRT Feyzabad: 417 Soldaten, PAT Taloqan: 22 Soldaten, FSB Mazar-e Shanf: 2.037 Soldaten (inkl. 182 Soldaten des RC North), Kabul 205 Soldaten und Einsatzgeschwader Termez / UZB: 98 Soldaten. Zusätzlich befindet sich I deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten und dem im Darfur / Sudan im Rahmen der Operation UN AM ID eingesetzten 1 Soldaten sind insgesamt 6.095 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsät/cn

eingesetzt.


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- 14-


Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistung der ISAF


{| class="wikitable"
! UdP
! gebilligte Anzahl Soldatinnen/Soldaten
! Einsatzort
! Einsatzzweck
! Einsatzbeginn
! Einsatz-Ende (geplant)
! Bemerkungen
|-
| 42
| 1
| Kandahar
| Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers in Kandahar genehmigt. Der Transportflieger ist als Austauschpilot bei einer britischen Einheit eingesetzt, die vom 13.10.08 bis voraussichtlich 13.11.08 in der südafghanischen Stadt stationiert ist.
| 14.10.08  
| 13.11.08
| 
|}


'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''


(Grafik)


'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''


Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden
nachfolgende Einstufungen genutzt:

'''NIEDRIG''' Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die
grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende
Angriffe vor.

'''MITTEL''' Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht
spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen
wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -zeiträumen
liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche Streitkräfte oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete
und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten
Zeitraum zu erwarten.