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Unterrichtung des Parlamentes

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40/08


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1 . Afg hanist an

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar.

Regional Command Capital: Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel insgesamt erheblich insgesamt mittel insgesamt erheblich bis hoch insgesamt hoch

Im Zeitraum vom 22 09 08 bis 28.09.08 registrierte ISAF landesweit 261 Sn herbensverfalle (siehe Grafik). Es handelte sich um 152 Schusswechsel und Gefechte. '5 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den

Defiftrtioim der Bedroh ung tftufea siehe Anlage 2


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Provinzen Khowst 2 und Kundin (23.09 0* / siche UdP IWtMi - sowie 65-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und neun sonstige Vorfälle Sieben VorfiUk uug netea sich im RC North, acht im RC' Capital, rehn im RC' West. 128 im RC South und 106 im RC Eaat

Insgesamt wurden hei den Vorfällen cm |s AE Soldaten getötet und weitere 32 ISAF Soldaten verletzt

Am ;>(N(W gritkni Kampier der Opposing Militant Force* (OMI ) den Wohnsitz des Gouverneur* des Distriktes Ghormach (Provinz Badghis) an. Bei dem Feuergctechi mit afghanischen Sichcrhcitskraften wurde mindestens ein Polizist der Afghaa National Police (ANP) verletzt.

Im Distnkt Paghmje der Provinz Kahul wurden am 24.W.08 bei der Explosion eines

SpwfMlm < Improvised Explosive Device / HD» sechs afghanische Polizisten getötet und neun weitere verletzt. Unter den Verletzten war auch der Leiter der Kabuler Kriminalpolizei

Üheruchukarte der afghanische« Provinzen siche Anlage 2


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Am 25.09.08 beichnawn unbekannte THer in der Stadt Kundu/ das negkmak Ausbildungszcntium der amerikanischen Skhcrheitsfirma DynCorps für die afghanische Polizei Mitarbeiter von DynCorps erwiderten da* Feuer Ein Angreifer konnte fies*genommen werden

Im Distrikt Jaji Maydaa der Provinz Khowst verübte ein Selbstmordattcntwcr in der Nlhe des Hause* emes ehemaligen Generals der afghanischen SlreiikrtMc am 26.09 06 einen Anschlag Bei der Explosion kamen der Attentäter, zwei Angehörige des arfghanis**co Nachridhicndienstcs (National Directorate of Security / NDS) sow ie dm Zmlprrvonen ums Leben Sieben weitere Personen wurden verletzt

Am 28.09.0S ereignete sich im Distrikt Spin Boldak der Provinz Kandahar ein IED Anschlag gegen Angehörige der Afghan Border Police (ABP). Bei der Explosion wurden vier Grrn/polizisicn und vier Zivilpersonen getötet. Darüber hinaus wurden vier weitere Angehörige der ABP und 25 Zivilpersonen verletzt.

International Security Assbtance Force (ISAF)

(I) Militärische I -agt*

Am 25 09.08 gntien OV1I in der Provinz Kandahar den Flugplatz in der I’ <\mzhuuptxi.Rh «Kandahar Airfield / KAF) durch indirekten Bcschuss an. Dalvi wunJcn drei amerikanische und zwei belgische ISAF-Soldaten verletzt.

In der Prounz Kapisa kam es im Distnkt Tagab am 27.09.08 zu einem Feuergefecht zwischen einer abgesessenen ISAF-Patrouille und OMF. 15 französische Soldaten und ein afghanischer Polizist wurden dabei verletzt.

Am 2KW08 wurden im Distrikt Jaji der Provinz Paktia nach der folgenlosen I xplosion eines IED mehrere Kampfer der OMF festgenommen Beim Abtransport schoss plötzlich ein afghanischer Polizist auf die Festgenommenen und die begleitenden ISAF-Soldaten. Dabei wurden ein amerikanischer Soldat, ein afghanischer Polizist und ein Festgenommener getötet sowie vier weitere amerikanische Soldaten und eine Zivilperson verletzt Weitere Erkenntnisse zu diesem Vorfall liegen nicht vor.


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Im Distnkt Nahn Sarraj der Provinz Helmand ereignete »ich em 2<MW 0H el* IED-Anschlag gegen eine amerikanische Patrouille. Anschließend wuulrn <t•Soldaten von OMF beschossen. Bei dem Vorfall kamen drei amenkiims« h. ISAF-Soldaten ums Leben*. Darüber hinaus wurden ein weiterer amerikanischer Soldat und eine Zivilperson bei der Explosion verletzt

(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutliches Elnsat/kontlngrn! (ElnsKtgt)

Keine hcrtchienswcricn Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (ElnsKtgt)

Der Transport von Brückenelementen ftlr den Bau einer Pionierbrtickc nach Hala Morghab (Provinz Badghis / siehe UdP 39/08) im Bcreich des RC Weit, der ursprünglich durch Kräfte des RC North gesichert werden sollte, wurde mittlerweile oih/iell ausgeschrieben. Derzeit bewerben sich fünf zivile Anbieter, die auf Begleitschutz durch ISAF verzichten.

Die Planungen für den Einsatz der Quick Reaction Force (QRF) konzentrieren sich derzeit auf die anstehende Wählerregistrierung (Votcr Registration) im Bereich des RC' North.

Bei unverinderter Bedrohungslagc wurden die Operationen des Provincial Reconstruction Team (PRT) Kunduz planmäßig, inshesonde» auch durch verstärkte Patrouillentatigkeit bei Nacht, durchgeführt.

Im Rahmen der Operationsführung des PRT Fcyzabad wurden in der letzten Woche zwei Long Term Patrols in die südlich und südöstlich sowie notdostlu h von f cyzabad gelegenen Distrikte durchgeführt. Ziel war es unter anderem, die Nahrungsmittelsituation in diesem Raum zu prüfen und den Status von Projekten der zi\ il-militärisehen Zusammenarbeit festzustellen._

Dieser Vorfall zahlt nie hl zu den in Abschnitt I a genannten Sichcrheitsvorfallen. da er außerhalb des dori zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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Ain Abend des 25.09 08 wurde durch Kräfte des PRT Kunduz der Fund einer Rakete 107 mm gemeldet. Bei der nachfolgenden Suche durch Kampfmittelbescitigungskraftc wurde ein Waffenlager mit 26 Artillcricgranaten 122 mm gefunden. Munition dieser Art wird von OMF- häufig zum Bau von IED verwendet. Die Munition wurde geborgen und wird in den nächsten Tagen vernichtet.

Am 27.09.08 beschossen unbekannte l ater gegen Mittag das Camp Marmal mit einer Rakete. Diese schlug südlich des Camps ein, explodierte jedoch nicht. Etwa dreieinhalb Stunden später erfolgte mit einer weiteren Rakete ein erneuter Angriff auf das Camp. Diese Rakete schlug innerhalb des Camps ein. explodierte aber ebenfalls nicht. Bei beiden Angriffen gab cs keine Verletzten und nur geringen Sachschaden

Kräfte der QRF. der gemischten Aufklärungskompanie und der Objektschut/gruppe führten daraufhin in den vermuteten Abschussräumen Aufklärung durch.

Am Abend des 30.09.08 wurde das Plateau Kunduz mit mehreren Raketen beschossen, von denen eine in der Nähe des Nordtores des PRT Kunduz einschlug und explodierte. Es gab keine Treffer im Camp des PRT Kunduz. Nach bisherigen Erkenntnissen gab es weder Personen- noch Sachschäden.

Seit dem 30.09.08 besuchen die Obleute des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages das deutsche Finsatzkontingent ISAF in Afghanistan. Das Besuchsprogramm beinhaltet unter anderem Gespräche mit den Kommandeuren und Soldatinnen und Soldaten sowie Truppenpsychologen und Militarplarrem in Kabul, Ma/ar-e Sharil und Kunduz. Zudem sind - neben einem Besuch im Hauptquartier ISAF politische Gespräche mit dem deutschen Botschafter in Afghanistan und dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Kai Eide vorgesehen. Das Ende des Besuches ist für den 02.10.08 geplant.


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(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zehn Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 437.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Vnited Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine beachtenswerten Ereignisse

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Politische Lage

Die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) hat in Verhandlungen mit serbischen M inderheitsvertretem und Abgesandten der Regierung aus Belgrad eine Einigung bc/üglich der Wiedereröffnung des Gerichts in Nord-Mitrovica erreicht Die Wiederaufnahme der Gerichtstätigkeit - zunächst nur mit internationalen Beschäftigten ist ftlr den 03.10.08 vorgesehen. Im Laufe einer Übergangsphase von 60 Tagen sollen lokale Beschäftigte (Richter, Staatsanwälte und Gcrichtsangestellte) ihre Tätigkeit nach und nach wieder aufnehmen. Zudem hat l’NMIK wieder die Verantwortung für den Schutz und die Kontrolle über das Genchtsgebäude übernommen.

Die l^ige im Kosovo Protcction Corps (KPC) ist trotz der bevorstehenden Auflösung unverändert stabil. Dennoch herrscht unter den KPC-Angehörigen nach wie vor Sorge um die eigene Zukunft (siehe UdP 38/08). Eine noch ausstehendc


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Pensionsgesetzgebung sowie das fehlende Vertrauen in die Reintegrationsmaßnahmen in ein neues Berufsleben bestimmen die Diskussion.

Der formale Auswahlprozess für die neu aufzustellende Kosovo Security Force (KSF) hat am 15.09.08 begonnen (siehe UdP 38/08). In den ersten fünf Tagen wurden bereits 293 KPC-Mitglieder dem Test verfahren unterzogen. Die Auswahl des Personals für die Spitzendienstposten in der KSF verzögert sich weiterhin, da im verantwortlichen Ministerium die Entscheidung über die Mitglieder der Auswahlkommission noch nicht getroffen wurde.

b. Bedrohungslage im Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Die Operationsführung bei KFOR ist unverändert. Im Rahmen der Bereitstellung von Reserven für mögliche Einsätze im Norden Kosovos beteiligte sich das deutsche Einsatzkontingent im Zeitraum vom 22.09 08 - 29.09.08 mit einer Einsatzkompanie sowie einem beweglichen Bataillonsgefechtsstand mit einer Abmarschbereitschaft von sechs Stunden. Die zu dem Verband gehörende türkische Kompanie war bis zum 29.09.08 im Verantwortungsbereich der Multinational Task Force (MNTF) North stationiert und bewachte dort unter anderem ein serbisches Kloster. In der Zeit vom 30.09.08 - 16.11.08 übernimmt die MNTF East diese Aufgabe.

(2) Multinational Task Force South (MNTF S) / Deutsches Einsatzkontingent (ElnsKtgt)

Am 28 09.08 gegen 12:30 Uhr wurde ein neunjähriger kosovarischer Junge durch ein Kraftfahrzeug des deutschen Einsatzkontingentes KFOR rund 20 Kilometer nördlich von Prizren angefahren. Obwohl sofortige Rettungsmaßnahmen eingeleitet wurden und der Junge zunächst in ein


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Krankenhaus in Pri/ren und anschließend nach Pristina verlegt wurde, erlag er noch am Nachmittag des selben Tage» seinen Verletzungen. Die Untersuchungen zu dem Vorfall dauern an.

Am 29.09.08 erfolgte der Konhngcntwechscl zum 21. deutschen

Einsatzkontingent KFOR.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 29.09 08 erfolgte der Kontingentwechsel zum 12. deutschen Emsatzkontingent EUFOR.

a. Militärische Lage

ln verändert betreiben russische Kräfte Kontrollposten in Zonen entlang der administrativen Grenzen zu Abchasien und Südossetien. Russland hat den Abzug dieser Kräfte bis zum 10.1008 unter der Voraussetzung angekündigt, dass bis zu diesem Zeitpunkt die EU Monitoring Mission (EUMM) in den vereinbarten Zonen einsatzbereit ist In Abchasien und in Südossetien ist die dauerhafte Präsenz russischer Kräfte geplant Georgische Streitkräfte haben die Rückkehr in die Friedensstandorle fortgesetzt.


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b. Bedrohung.* läge

Bedrohung ist seit Ausbruch der Kampfhandlungen insgesamt als mittel

eingestuft.

Im Berichtszeitraum kam es erneut zu Zwischenfällen in den Zonen vor Abchasien

und Südossetien Am 23.09.08 soll eine russische AufklUrungsdmhne von

georgischen Kräften abgeschossen worden sein. Dieser Vorfall wird von nistincher Seite dementiert.

Am 25.09.08 ist in Suchumi eine Autobombc vor dem Gebäude des abchasischen Sicherheitsdienstes explodiert. Die genauen Hintergründe sind nicht bekannt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission ln Georgia (UNOMIG)

Die Tätigkeit von UNOMIG ist wieder zu weitgehender Normalität zurückgckehrt. Täglich erfolgen mehrere Patrouillen in die Gebiete um die Ortschaften Qali und Sugdidi. Im oberen Kodorital werden - zuletzt am 16.09.08 - gemeinsame Patrouillen mit Schutzkomponenten der russischen Streitkräfte durchgeführt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation fUr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien

Die OSZi: fuhrt weiterhin Patrouillen aus Tiflis heraus in Georgien durch. Deren Anzahl soll zunächst auf bis zu sieben Patrouillen täglich erhöht werden. Die Patrouillen wurden bisher noch nicht nach Südossetien oder Abchasien geführt. Hierzu steht die OSZE mit Russland in Verhandlungen. Beobachtete Ausbautatigkeiten der Stellungen an der administrativen Grenze zu Südossetien lassen darauf schließen, dass diese „Grenze“ befestigt werden soll.

Das deutsche Personal wird im Wechsel in Stabstätigkeiten sowie für den Patrouillendienst eingesetzt.


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6. Sudan

a. Bedrohungslege

Die Bedrohung im Und i« zu,™, tis mittel, im Darfur und im Sud-Sudan derze,,

als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in

Darfor (UNAMID)

Am 27 09 08 hat der erste der acht für den Einsatz bei UN AMID vorgesehenen deutschen Soldaten in den Sudan verlegt. Er soll im UNAMID Hauptquartier in El lashcr als Air Traffle Officer eingesetzt werden. Für die anderen sieben Soldaten fehlen nach wie vor die erforderlichen administrativen Voraussetzungen. Die Verlegung dieser Soldaten wird noch im Oktober 2008 angestrebt (siehe UdP 37/08).

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im eritreisch äthiopischen Grenzgebiet ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea (UNMEE)

I ine erneute Verlängerung der Stehzeit des deutschen Militärbeobachters bis zum 10.10.08 zur Abw icklung der Mission ist geplant (siehe UdP 37/08).

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.


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Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

...... ' 'perauonen gegen

Terrorismus: Oneratlon KNhimiv« ______

Keine beachtenswerten Ereignisse

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Derzeit ist keine deutsche Einheit an OAE beteiligt. Die Wiederaufnahm deutschen Beteiligung ist für den 23.10.08 mit dem Unterseebmt -3 \< i$-c

Libanon

Bedrohungslage

Die Bedrohung im I.and und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area ot Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft. I

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine benchtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Die MTI t NIF1L hat bislang insgesamt 18.676 (Stand 30.09.08) Abfragen

getätigt, davon wurden bisher 168 durch die MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht. I


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11. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO) 

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe UNMIK gehören 1.959 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 123 Beamte.

EULEX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören gegenwärtig 121 Polizisten an, davon 25 Deutsche.

12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || OAF || UNAMID
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 38 || 3 || 3 ||  1 || 0  || 0 || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 2 || 0
|}


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j_t wijirke der deutschen Einsatzkontingent«*

Gesamt ISAF* KFOR

EUFOR 1 UNMIS

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l'NMKK. unomic; u nikii.1 on

2801 W '| «««' M.MM L,,^

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mtes BT- Mandat

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30.1106 17.09.08

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(2007)

8500

(1999)

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(2004)

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(2005)

Lneximale Starke

10.434

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(2002)

(2008)

(1999)

(2005)

(2008)

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im Inland

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31

' De kein timati bewaffneter Streitkrafte im Sinne de» Parlanwntsbeteiliguiigsgeselzes, UIU Kabineltshes. hluse

11 mk M ,j| rrrT 12 Monate" - Wenn rinr der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung ilen Deutsch™ »uwlrele* vor AKilof mpierer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Vertäu*«run* de* Finsatzcs befasse«.

*lÜ»de ..weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, ueth Ablauf von Jeweils

12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsrh einer Fraktion ist.

«|_ |X j c giiiigun* BM - unbefristete Beteiligung gemiR Kabinettsentscheidung vom 2S.01.04

* VN-Mandat * Die Fortsetzung der Beobachtermission erfolgt seit 1998 vhllf IKIttl) Kabinettshewhluw

• Keeijn^t ntwrchsel ’ freiwillig zusatzl. Wehrdienstleistende ORF-Bataillon Inkl. NATO 1IQ Serejevu

#

davon PRT Kunduz: 562 Soldaten. PRT Feyzabad: 410 Soldaten, PA I Ialoqan: 22 Soldaten. FSB Mazar-e Sharif: 1.940 Soldaten (inkl. 157 Soldaten des R< North) Kabul: 207 Soldaten und Einsatzgeschwader Termez / IJZB: 102 Soldaten. Zuurtt/ k t befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Venvundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 411 Mi m i«* dem im Darfur / Sudan ,m Rahmen der Operation UNAMID

~Td insgesamt 6342 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bet Ausland»em»«t«n eingesetzt.


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— der af g t,Hn iS chenProvin»n

1 BADAKHSHAN

2 TAKHAR

3 KUNDUZ

4 BALKH

5 JO WZ JAN 6FARYAB

7 BADGHIS

8 HERAT

9 FARAH 1QGH0WR

11 SAR-E POL /V 12SAMANGAM

RC CAPITAL (Frankreich)

RC WEST (Italien)

13 BAGHLAN/

14 PANJSHIR 15PARVAN

16 KAP18A

17 NU REST AN 16 LAG HM AN

19 KONAR

20 ÜANQARHAR

21 KHOW8T

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

25 B AMI AN

26 ORUZQAN

27 HELMAND

28 NIMRUZ

29 KANDAHAR 30ZABQL

31 GHAZNI

32 VARDAK

33 PAKT1KA

34 DAYKONDt

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und —Zeiträumen

liegen nicht vor. .

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,

deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.