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des Parlamentes

Unterrichtung

über die AuslandseinsäUe

39/08

der Bundeswehr

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->a c^ntembcr 2008,10:00 Uhr

Redaktionsschluss: *4. Sep


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ifghanlstan

a. Politische Lege

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nahm am 22 09.08 die Resolution 1833 (2008) an, mit der das Mandat fUr die International Security Assistance Force (ISAF) um ein Jahr bis zum 13.10.09 verlängert wurde.

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedng bis mittel, in manchen Distrikten bei erheblich.

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel insgesamt erheblich bis hoch insgesamt hoch

Im Zeitraum vom 15.09.08 bis 21.09.08 registrierte ISAF landesweit 250 Sichcrhcitsvorftlle (siche Grafik). Es handelte sich um 155 Schusswechsel und Gefechte, 40 Sprengstoffan*chJäge sowie 51-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und vier sonstige Vorfälle.

Acht V orfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital, 15 im RC West, 117 im RC South und 107 im RC East.

Insgesamt wurden bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten getötet und weitere 24 ISAF-Soldaten verletzt.

Am 18 09 08 griffen Opposmg Militant Forces (OMF) mit zwei Raketen eine Einrichtung einer Nicht-Regierungsorganisation an. Bei dem Vorfall, der sich im


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Distrikt Aqchah der Provinz Jowqin* ereignete, wurde niemand verletzt. Rakete traf die Mauer der Einrichtung und richtete Sachschaden an. Die Rakete überflog die Einrichtung, ohne zu detonieren

Die Afghan National Police (ANP) führte am 20.W.08 im Südosten der Provinz Baghlan eine Operation durch. Dabei kam es im Distrikt Pol-e Hesar zu einem Feuergefecht mit Unbekannten. Dabei wurden em afghanischer Polizist getötet und zwei weitere Polizisten verletzt.

Am 21 09.08 griff ein Unbekannter im Distrikt Dahaneh-ye-Ghon Baghlan einen afghanischen Polizisten, der sich auf einer Fußstreife befi Handfeuerwaffe an und tötete ihn.

Im Distrikt Bala Buluk der Provinz Farah entführten OMF am 21.09.08 sechs Busse mit rund 160 afghanischen Arbeitern. Diese waren auf dem Weg zu einer Baustelle, an der eine Kaserne für die Afghan National Army (ANA) entsteht.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(I) Militärische Lage

Am 17.09 08 wurde eine amerikanische ISAF-Patrouille in der Provinz Paktia mit einem Improvised Explosive Device (IED) angegriffen. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Dzadran ereignete, wurden vier amerikanische Soldaten und eine Zivilperson getötet.

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Im Distnkt Bar Konar der Provinz Konar griffen am 17.09.08 sieben Kämpfer der OMF eine amerikanische ISAF-Emheit mit Handfeuer- und Panzerabwehrhandwaffen an. Bei dem Feuergefecht kam ein amerikanischer Soldat ums Leben. Sechs weitere amerikanische Soldaten wurden zum Teil schwer verletzt.

I bersichtskaiie der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Am 19.09.08 wurde ein amerikanischer Konvoi in der Provinz Farah mehrfach von OMF beschossen und mit IfcD angegriffen Bei einer Explosion wurden ein «menkanischer Soldat getötet und drei wettere amerikanische Soldaten verletzt.

Im Distnkt Zhan der Provinz Kandahar griffen OMF am 20.09.08 mit einem IED eine amerikanische Einheit an. Bei dem Angriff kamen ein amerikanischer Soldat und zwei afghanische Zivilpersonen ums Leben. Darüber hinaus wurden zwei weitere amerikanische Soldaten verletzt.

Am 20 09.08 griffen OMF in der Provinz Konar eine amerikanische Patrouille mit einem IED an. Bei dem Vorfall, der sich im Distnkt Dara-I-Pech ereignete, wurden zwei amerikanische Soldaten getötet und zwei weitere amerikanische Soldaten verletzt.

(2) Regional Command (RC) Capital / Telle Deutsches Einsatzkontingent (ElnsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) RC North plant eine Operation zur Sicherung und Unterstützung eines Konvois, der Brückenelemente für den Bau einer Pionierbrücke in den Bereich RC West transportiert Ein Verlassen der deutschen Area of Operation (AOO) durch eigene Krtfte ist dazu nicht vorgesehen.

Die Quick Reaction 1 orce (QRF) konzentnert sich neben den Routineaufgaben auf den Schwerpunkt in den nächsten Monaten: Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen und Operationen im Rahmen der amefcoMlm Wahlen» unter anderem der Wählerregistrierung (Voter Registration) im RC North.

Schwerpunkt der Operationsführung des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundez ist der Schutz des Raumes Kunduz als Reaktion auf die \erschärfte Sicherheitslage. Darüber hinaus wird die Unterstützung der Wählerregistrierung in die Operationsftihrung einfließen Die Präsenz in Takhar wird über das Provincial Advisory Team (PAT) Taloqan aufrechterhalten.


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PRT Feyzabad führt gemeinsam mit Afghan National Security Force* (ANSF) Long Term Patrols in entfernt gelegene Distrikte durch. Darüber hinaus wurden Operationen im Bereich Feyzabad und im benachbarten Distrikt Argu durchgeftUut, um so auf die aktuelle Sicherheitslage zu reagieren.

Am 2 1 09 08 ereignete sich am frühen Abend während einer Fahrt des deutschen interkulturellen Finsatzberaters des RC North von Mazar-e Sharif nach Kabul auf der Afghan Ringroad, rund 100 Kilometer südöstlich des PRT Mazar-e Shanf bei Aybak (Provinz Baghlan), ein Kfz-Unfall. Als sich das Fahrzeug vom I >P W olf SSA einer rund sieben bis acht Personen starken Gruppe afghanischer Zivilpersonen näherte, die einen Marktkarren abluden, überquerten plötzlich einige dieser Personen die Straße. Hin Ausweichmanöver verlief erfolglos. Das Fahrzeug erfasste mehrere der Passanten.

Dabei * urden ein afghanisches Kind getötet und ein afghanischer Mann verletzt. Die Afghan National Police (ANP) transportierte den Verletzten in das örtliche Krankenhaus in Aybak.

1 in hrmittlungstcam des PRT Mazar-e Sharif verlegte zum Unfallort. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

Am frühen Morgen des 23.09.08 kam es in Kunduz auf der Route PLUTO rund 1.5 Kilometer westlich des PRT Kunduz zu einem Selbstmordanschlag auf eine deutsche Patrouille (Suicidc Vehicle Borne Improvised Explosive Device / SVBIFD) Diese bestand aus sieben geschützten Fahrzeugen (ein Lkw WOLF SSA. vier Allzwecktransportfahrzeuge DINGO, ein Transportpanzer FUCHS (IP/i mit Störemnchtung und ein Beweglicher Arzttrupp (BAT) in einem I ranspvrtpanzer FUCHS) Der Attentäter fuhr mit seinem Fahrzeug vom Typ Toyota Corolla in die Kolonne und zündete die Sprengladung auf Höhe der Kolonne Bei diesem Anschlag wurde ein deutscher Soldat leicht verletzt. Drei deutsche Fahrzeuge wurden beschädigt, eines davon erheblich (WOLF SSA). Rund eine Stunde nach dem Anschlag näherte sich ein ziviles Fahrzeug dem durch ISAF und ANP abgesperrten Bereich an der Route PLUTO auf einem Feldweg Trotz Warnungen durch die Zivilbevölkerung und durch die vor Ort befindlichen Kräfte sowie der Abgabe von Warnschüssen hielt der Fahrer nicht an. Als das Fahrzeug sich bis auf rund 100 Meter genähert hatte, erfolgten durch


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eigene Kräfte gezielte Schüsse in den Motorblock. Nachdem das Fahrzeug zum Stehen kam, wurde der unverletzte Fahrer durch die ANP festgenommen Die Untersuchungen dauern an.

(4) Kurzfristige UeterstltzuegslebtuBgen ISAF

In der vergangenen Woche gab es neun Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 427.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgc führt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission ln Afghanistan (UNAMA)

Keine beachtenswerten Ereignisse

. Usbekistan

a. Politische Lage

IX*r usbekische Präsident Islam Abduganijewitsch Karimov hat am 17.09.08 Ruslan Mir/ae\ von seinen Aufgaben als Verteidigungsminister entbunden. Zum neuen Verteidigungsminister wurde Generalmajor Kabul Berdiev ernannt.

Bcrdiev war seit Mai 2008 einer der stellvertretenden Verteidigungsminister und Kommandeur des Mihtärdistnkts Süd-West. Davor war er Minister ftlr Außergewöhnliche Situationen / Katastrophenschutz.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig emgestuft.


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. Kosovo

e. Bedrohungslage Im Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR |

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Task Force South (MNTF S) / Deutsches Einsatzkontlngent (ElnsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Bedroh ungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) |

Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Potidsche Lage

Am 17.09.08 hat Russland in Moskau mit den von Russland als unabhängig anerkannten und von Georgien abtrünnigen Gebieten Abchasien und Südossetien inhaltsgleiche Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe unterzeichnet. Die Verträge übertragen Russland wesentliche potentielle


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Souvcrämtätsrechte (u.a. Verteidigung, Stationierung von Streitkräften, umfangreiche Rechte ftlr russische Staatsbürger) für beide Gebiete.

b. Militärische Lage

Unverändert stehen russische Kräfte auf Kern-georgischem Territorium. Diese betreiben Kontrollposten in Zonen vor Abchasien und Südossetien. Russland hat nach den Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) den Abzug dieser Kräfte bis zum 10.10.08 angekündigt. Georgische Strcitkräfte haben bereits mit der Rückkehr in die Friedensstandorte begonnen.

c. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist insgesamt als mittel eingestuft.

Im Zeitraum der letzten zwei Wochen ereigneten sich mehrere Zwischenfälle in den Zonen vor Abchasien und Südossetien, bei denen es auf Seiten georgischer Pohzeikräfte zu Toten und Verwundeten kam. So ereignete sich am 22.09.08 ein Minenunfall, bei dem zwei georgische Polizisten verletzt wurden. Darüber hinaus kam es zu Schusswechseln an einem russischen Kontrollposten in der Zone südlich der georgisch-südossetischen Grenzlinie und westlich der georgisch-abchasischen Grenzlinie. Genaue Hintergründe sind unbekannt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Kerne berichtenswerten Ereignisse

e. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien

Keine bcnchtcnswerten Ereignisse


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f. Mission des Ratssekretariates der Vnmnii. l. ...

Europäischen Union (European Union

Monitoring Mission / EUMM)

Auf Beschluss des Europäischen Rates der Außenminister vom 15.09 08 soll ab dem

1.10.08 eine etwa 200 Personen umfassende zivile Beobachter-Mission im Rahmen päische Sicherhcits- und Verteidigungspolitik (ESVP) aufgestellt werden ( ehe UdP 38/08). Die EU strebt an, erste Teile des Missionspersonals noch im p ember 2008 nach Georgien zu verlegen. Spätestens zum 01.10.08 soll die Mission einsatzbereit zu sein, weil dies nach der Sarkozy-Medwedjew-SaakaschwiliVcreinbarung vom 08.09.08 Voraussetzung für den Abzug russischer Streitkräfte aus den jeweiligen Zonen ist. Die genaue Ausgestaltung der Mission, die insgesamt bis zu 340 Personen umfassen wird, wird nach Ernennung Botschafter Habers zum Head of Mission nunmehr vorgenommen.

Nach derzeitigem Stand plant die EU den Einsatz der Beobachter in den einzelnen Zonen und in den Städten Poti und Senaki. Die Beobachter der Mission werden von vier Field Offices aus (Poti, Zugdidi, Gon und Tiflis) arbeiten; der Leiter der Mission sowie das Steuerungspersonal werden im Head Office in Tiflis angesiedelt.

Um die EUMM vor/ubereiten, wurde der EU Militärstab (EUMS) erneut um Unterstützung gebeten. Der EUMS beabsichtigt, bis zu acht zivil gekleidete und unbewaffnete Angehörige des EUMS zur Unterstützung nach Georgien zu entsenden. Hierfür wurde unter anderem zwei deutsche Stabsoffiziere ausgewählt. Diese wurden bereits am 16.09.08 sowie 24.09.08 nach Tiflis entsandt und soll dort bis voraussichtlich 31.10.08 Dienst für das Ratssekretanat leisten. Die Angehöngen des EUMS sind nicht Bestandteil der EUMM und sollen die Mission lediglich vorbereiten.

Die Entsendung des deutschen Soldaten als Angehörigen des EUMS in zivil und ohne Waffen zur Vorbereitung der zivilen ESVP-Beobachtermission stellt keinen Streitkrifteeinaatz im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes dar und erfordert daher keine Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit

als erheblich eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr .. der United

Keine berichtenswerten Ereignisse

Nations Mission in Sudan (UNMIS)

C ' Be,cU igung der Bund es weh Darfur (UN AMID)

r an < * er United Nations / African Union Mission in

Keine berichtenswerten

erten Ereignisse

Äthiopie n / Eritrea

*• Bedrohungslage

Die Bedrohung hn eritreisch-äthiopischen Grenzgebiet ist zurzeit als mittel emgestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea (UNMEE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDUR1NG FREEDOM (OEF)

Am 02 09.08 w urde die französische Yacht „CARRE D AS IV“ vor der somalischen Nordkuste \on Piraten überfallen Nach der französischen Anfrage zur Unterstützung bei der Lokalisierung des Seglers wurde das deutsche Maritime Patrol Aircraft (MPA) in zwei Zeitrlumen (03. bis 08.09.08 sowie 13. bis 16.09.08) aus der OEFUnterstellung herausgelöst und national geführt. Das Flugzeug hat im Golf von Aden durch Seeraumüberwachung zur französischen LagebiHerstellung beigetragen. Insgesamt führte das deutsche MPA sechs Flüge zur Unterstützung Frankreichs


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wiederum OEF unterstellt.

wurde

ch. Als Ergebnis dieser Flüge wurden die französische Seite übergeben.

deutsch-französische Zusammenarbeit

' Geßhrd<ln * deutschen Personals oder I

plante Mission der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie

Handclsschiffiahrt ist in zunehmendem Maße einer Bedrohung durch raterie ausgesetzt Insbesondere vor der Küste Somalias führt dies zu einer Beeinträchtigung des zivilen Schiffsverkehrs. In Umsetzung der Resolution 1816 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (siehe UdP 23/08) sieht die Europäische Union in einem ersten Schritt eine sogenannte EU-Koordinierungsmission vor, in der die KU-Mitgliedstaaten (sowie auch möglicherweise Drittstaaten) freiwillige nationale Beiträge auf der Grundlage der Resolution 1816 sowie gemäß bilateraler Absprachen mit der somalischen Übergangsregierung leisten. Diese Phase hat mit der Hinrichtung einer EU-Koordmierungszelle in Brüssel am 20.09.08 begonnen. Unter Leitung eines spanischen Marineoffiziers obliegt der vierköpfigen Gruppe das Informationsmanagement hinsichtlich der unter nationaler Führung verbleibenden Kräfte 1 ine Beteiligung mit deutschen Kräften an dieser Koordinierungsphase ist nicht beabsichtigt. In einem zweiten Schritt bereitet die EU ebenfalls auf der Basis der VNSR-Rcsolution 1816 einen EU-Ratsbeschluss zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen einer maritimen ESVP-Mission vor. Dazu führt die EU bis voraussichtlich Ende September 2008 eine Sammlung von Informationen durch, welche als Grundlage für die weiteren Planungsschritte der EU dienen.

Mittelmeer

Bedroh ungslsge

Die Bedrohung ist zurzeit als niedng eingestuft.


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Beteiligung der Bundeswehr an Onera.i

Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (oüT den int ' rn>t, ° n>,en Die internationale Beteiligung an OAE «.u " >

Mittelmccranramcr Italien - mit dem Z*! *“*“ NATO - |c '™" i °»'" der

Operation führt - sowie Gncchml a ” NAT ° H ° " N “ PC '' '*''*'** d " Ägäis abniftv Cn 8n Und 1 ürttc *’ die jeweils eine Einheit in der

Agais abrufbcreit unterstellt h*it M a Q .

die *n /U« w- j ußerdem stellen diejenigen NATO-Nationen,

i cn Standing NATO Maritime Groups (SNMG) 1 und 2 sowie an der

mg NATO Mine Counter Measures Group (SNMCMG) 2 teilnehmen, rege mäßig Einheiten ab. Aktuell sind dies aus der SNMG 1 Spanien, Kanada, Deutschland, Niederlande, Polen und die USA, aus der SNMG 2 Italien, Deutschland, Großbritannien, Griechenland, Türkei und die USA sowie aus der SN MC MG 2 Deutschland, Griechenland, Italien, Spanien und die Türkei.

Die NATO entwickelt derzeit ihr Operationskon/ept für OAE weiter. Qualitativ neu an der letzten Überarbeitung des Operationskonzeptes („Revised ConOps“) ist das Einbsnden derjenigen Einheiten in die Operation, die das Mittelmeer passieren oder dort aus unterschiedlichen Gründen ohnehin operieren. Diese Einheiten sollen zeitweise zu OAE beitragen und damit sowohl das Lagebild verbessern als auch durch Präsenz „abschreckende“ Wirkung auf terroristische Kräfte entfalten. Deutschland beabsichtigt, im etwa einwöchigen Transit ohnehin im Mittelmeer befindliche Einheiten für den Zeitraum der Passage formal OAE zu unterstellen, ohne dadurch die eigene Zeitplanung im Rahmen dieser Passage zu verzögern.

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Ares of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft. I

Beteiligung der Bundeswehr aa der Lnited Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL) (1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse


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MTF UNIFIL hat igt; davon wurden

International*

[anisatione n / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN)

Nations Intenm Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und

Rech«„U.tlichkelt,mi,,io„ der Europäischen Union im Kosovo: Europe.n Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Oer zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe UNMIK gehören 2.022 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 136 Beamte.

HULEX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören gegenwärtig 90 Polizisten an, davon 11 deutsche.

mit Seefernaufklärern

zur l nterslüt/ung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

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davon PRT Kunduz: 563 Soldaten, PRT Feyzabad 410 Soldaten, PAT Taloqan: 22 Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 1 963 Sokkfeeo (inkl. 155 Soldaten des RC North), Kabul: 208 Soldaten und Emsaizgescbwader Termez / UZB: 98 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afj^NNStan. I

Stlrke

Mit den in Devtochlaad zur Sicherste!!** des Auftrages 'Strategischer Verwundet entrsosport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Kndeavour) beteiligten 24 Soldaten and insgesamt 6-319 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseiosfltzen eingesetzt i

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sleistungen ISAF

Einsatz

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Ende

(geplant)

Einsatzzweck

Bemerkungen

zurzeit keine Untcrstützungslcistungcn ISAF


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der afghanischen Prnvi.., rn

14 PANJSHIR

15 PARVAN

16 KAPISA

17 NURESTAN

18 LAGHMAN

19 KONAR 20ÜA NGARHAR

21 KHOWST

22 PAKTIA

23 LOWGAR

24 KABUL

25 BAMIAN

26 ORUZGAN

27 HELMAND

28 NIMRUZ

29 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 V ARD AK

33 PAKTIKA

34 DAYKONDI

RC CAPITAL (Frankreich)

RC WE1 (Italien)

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt.

NIE DRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die \bsicht deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die urunds ttzhehe Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

MITTE 1 °Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, 1 utschT" Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angnffe hin. ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absich"deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkennmisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

hetzen nicht vor.

HOCH- Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.