﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundtsmmtstenum der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlamentes

37/08

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 10. September 2008, 10:00 Uhr


1.

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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich', in Nordafghanistan hegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis mittel, in manchen Distrikten bei erheblich.

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel insgesamt erheblich insgesamt mittel insgesamt erheblich bis hoch insgesamt hoch

Im Zeitraum vorn 01.09.08 bis 07.09.08 registrierte ISAF landesweit 211 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 129 Schusswechsel und Gefechte, 35 Sprcngstoflanschläge darunter vier Selbstmordattentate in den

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Provmzen Hera! 2 , Kunduz, Nimruz und Kandahar - sowie 40-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und sieben sonstige Vorfälle.

Fünf Vorfälle ereigneten sich im RC North, vier im RC Capital, fünf im RC West, 124 im RC South und 73 im RC Fast.

Insgesamt wurden bei den Vorfällen zehn ISAF-Soldaten getötet und weitere 54 ISAF-Soldaten verletzt 3 .

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Am 02.09.08 wurden bei einem Feuergefecht nach einem Anschlag mit einem Improvised Explosive Device (IED) drei britische Soldaten einer ISAF Patrouille im Distrikt Sangin der Provinz Helmand verletzt. Kämpfer der

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

Über den Vorfall am 02.09.08 im Distnkt Khas Oru/gan der Provinz Oruzgan, bei dem ein US-Soldat zu Tode kam sow ie sechs australische Soldaten, ein weiterer amerikanischer Soldat und zwei afghanische Zivilpersonen verletzt wurden, wurde bereits in der UdP 36/08 berichtet.


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Opposing Militant Forces (OMF) eröffncten nach der Explosion des Sprengsatzes mit Handfeuerwaffen das Feuer auf die Soldaten.

ln der Provinz Kandahar griffen Angehörige der OMF am 03.09.08 eine kanadische ISAF-Emhcit an. Bei dem anschließenden Feuergefecht wurden drei kanadische Soldaten getötet und fünf weitere zum Teil schwer verletzt.

Am 04.09.08 wurden ISAF-Kräfte in der Provinz Kandahar von OMF angegriffen Bei dem Angriff, der sich im Distnkt Maywand ereignete, wurden cm amerikanischer Soldat getötet und vier weitere amerikanische Soldaten verletzt.

Bei einem IED-Anschlag auf britische ISAF-Kräfte wurde am 04.09.08 im Distnkt Sangin der Provinz Helmand cm bntischer Soldat getötet

Am 06 09.08 griffen OMF im Distnkt Dara-I-Pech der Provinz Konar eine amenkamsche Patrouille mit Handfeuerwaffen an. Bei dem Feuergefecht wurde cm amenkanischer Soldat getötet.

Iinige Stunden später wurde cm von amenkanischen Soldaten besetzter Beobachtungsposten von OMF angegnffen. Dabei wurden ein amenkanischer Soldat getötet und sechs weitere verletzt.

Im Distrikt Panjwayi der Provinz Kandahar ereignete sich am 07.09.08 cm IEDAnschlag auf eine kanadische Patrouille. Bei dem Anschlag wurden ein kanadischer Soldat getötet und sieben weitere verletzt.

Am 07.09.08 wurde eine niederländische ISAF-Emhcit mit einem IED angegnffen. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Chora der Provinz Oruzgan ereignete, w urden ein niederländischer Soldat getötet und fünf weitere verletzt.

Eine gemeinsame Patrouille von ISAF-Kräften und Soldaten der Afghan

National Anny (ANA) wurde am 09.09.08 in der Provinz Kapisa von OMF


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angcgnffen. Bei dem anschließenden Feuergefecht wurden drei amerikanische Soldaten und ein afghanischer Sprachmittler getötet 4 .

(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (ElnsKtgt)

Am 09.09.08 wurde das ISAF-Hauptquartier (HQ) in den frühen Morgenstunden mit zwei Raketen beschossen Beide Einschläge lagen weit außerhalb des Geländes des HQ Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen wurde bei dem Beschuss niemand verletzt.

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (ElnsKtgt)

Der Kommandeur des RC North und das deutsche EinsKtgt ISAF konzentrieren sich nun nach Beendigung der Operation MOSAI AS (siehe UdP 36 08) auf die in Kürze anstehende Wählerregistrierung (Voter Registration), die in Afghanistan mit der Unterstützung durch ISAF Anfang Oktober beginnen und insgesamt etwa vier Monate dauern wird ln der Nordregion beginnt die Registrierung für die in 2009 und 2010 geplanten Präsidentschafts- und Par! amen t sw ah len mit den drei Provinzen Badakhshan, Takhar und Sar-e Pol. Die restlichen sechs Nordprovinzen (Kunduz, Baghlan, Samangan, Balkh, Jowzjan und Faryab) folgen noch im November.

Am Abend des 04 1)9.08 wurde das Plateau Kunduz mit mehreren Raketen beschossen, fcs wurden insgesamt drei Detonationen innerhalb von 15 Minuten registriert t s wurde niemand verletzt, die Hinschlage lagen außerhalb des Feldlagers.

Ein Zug der deutschen QRF wurde am Morgen des 06.09.08 in der Nähe von Baghlan (gleichnamige Provinz) mit einem IKD angegriffen. Die Soldaten befanden sich auf dem Marsch von Kunduz nach Mazar-e Sharif. Es gab keine Personenschäden; zwei Fahrzeuge wurden leicht beschädigt.

Kund v lereinhalb Stunden nach diesem Ereignis kam es in derselben Provinz zu einem erneuten IhD-Anschlag auf den Konvoi der QRF. An einem am

* Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1 a genannten Sicherhcitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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ggL v -6-

Fahrbahnrand auf der Route URANUS bei Pol-c Khomn abgestellten Fahrrad explodierte ein IED, als das erste Fahrzeug die Stelle passierte. Es wurde niemand verletzt; das Fahrzeug wurde leicht beschädigt. Es wurden keine weiteren IED gefunden.

Am Abend des 07.09.08 erfolgte ein RaketenangrifT auf das Plateau Kunduz. Eine Rakete schlug innerhalb des Lagers des PRT Kunduz ein. Es gab weder Personen- noch Sachschaden.

Ein weiterer Raketenbeschuss auf das Plateau Kunduz ereignete sich am

10.09.08 kurz nach Mitternacht aus einem vermuteten Abschussraum südlich des PRT Kunduz. Eine Rakete schlug außerhalb des PRT in der Nähe der Außenmauer ein Es gab weder Personen- noch Sachschäden.

(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zehn Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 407.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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3. Koiovo

a. Bedrohungslage Im Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosox os jedoch als mittel emgestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine beachtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Task Force South (MNTF S) / Deutsches EinsatzkonHngent (ElnsKtgt)

Keine benchtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowln»

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedng eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine benchtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (ElnsKtgt)

Keine benchtenswerten Ereignisse

5. Gcorgfco

a. Politische Lege

Russland steht weiterhin mit Kräften in Kern-Georgien. Die Regionen entlang der südossctischen und abchasischen Gebietslinien wurden einseitig mit befestigten Kontrollposten ausgestaltet Georgiens Streitkräfte haben damit begonnen, sich in ihren Kncdensstandorten /u sammeln. EU-Ratspräsident Sarkozy hat bei seinem


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Besuch in Moskau am 08.09.08 mit dem russischen Präsident Medwedew Punkt 5 des Sechs-Punkte- PI ans nachverhandclt. Demnach will Russland seine Kräfte aus der georgischen Hafenstadt Poti und aus Senaki binnen einer Woche abziehen. Russische Kräfte, die in Georgien entlang der abchasischcn und südossetischen ( iebictslmicn stehen, sollen binnen eines Monats abgezogen werden. Bis zum 01.10.08 soll eine EU-Beobachtermission in Georgien eingerichtet werden.

b. Bedrohungslage

Region Südossetien

Die Bedrohungslage im Operationsraum der OSZE-Beobachter in Südossetien v. ird mit mittel bewertet. Südossetien und eine von russischen Kräften mit Kontrollposten ausgestaltctc, mehrere Kilometer in Kern-georgisches Territorium hmeinrcichemlv Zone, befinden sich vollständig unter russischer Kontrolle. Derzeit befinden sich rund 4.000 russische Soldaten in Südossetien und bis zu 1.000 auf Kern-georgischem Territorium In Südossetien befinden sich keine georgischen Streit- oder Sicherheitskräfte mehr Weiterhin unklar ist die Lage in den ehemals ethnisch georgisch besiedelten Gebieten, die zwar innerhalb der adrmnistratix en Verwaltungsgrenze von Südossetien liegen, vor dem Krieg aber nicht \on

Südossetien kontrolliert wurden.

Region Abchasien

Der Schutz von UNOMIG wurde auf abchasisch kontrolliertem Gebiet bislang teilweise durch russische Peace Keeping Forces (PKh) sichergestellt. Durch die einseitige Aufkündigung des GUS-Mandates für diese Fncdenstruppcn durch Geoigien ist deren Einsatz als Geleit für UNOMIG nun nicht mehr möglich. UNOMIG wird daher seine Patrouillen in sensiblen Gebieten nördlich des Ingun einschrinken, nicht aber einstellen müssen. Die Bedrohungslage wird als mittel

eingestuft.

Das Obere Kodontal gehört mit zum Einsatzgebiet von UNOMIG. Vor Ausbruch des bewaffneten Konfliktes zwischen Georgien und Russland standen sich hier abchasische Milizen im unteren Talabschnitt und georgische Polizeikräfte im oberen falabschnitt gegenüber. Wegen der vermutlich erhöhten Minengefahr wird hier die Bedrohungslage als erheblich bewertet.


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r.' - -

Gesamt

Zurzeit ist angesichts des russischen Kräftepotentials und infolge der Einigung auf den Waffenstillstand im Rahmen des Sechs-Punktc-Plancs das Eskalationspotential weiterhin hoch. Die Bedrohungslage wird als mittel eingestuft. Die internationalen Beobachtermissionen beobachten die Lageentwicklung genau und schränken die eigenen Einsätze entsprechend der Sicherheitslage notfalls ein Eine besondere Gefährdung des Missionspersonals ist nicht erkennbar.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation* Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Der Bewegungsspielraum UNOMIG ist insgesamt weiterhin noch eingeschränkt, wird jedoch mit Aufklärungspatrouillen vor allem auch im Zugdidi- und Galisektor w ieder zunehmend erweitert. Derzeit ist die Patrouillentätigkeit auf feste Straßen mit Schwerpunkt auf der Hauptverbindungsstraße beschränkt.

Das UNOMIG-Mandat läuft am 15.10.08 aus.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Südossetien

Die beiden im Rahmen der OSZE-Mission in Georgien eingesetzten deutschen Offiziere halten sich derzeit weiterhin in der georgischen Hauptstadt Tiflis auf und nehmen von dort aus an Patrouillen im gesamten Verantwortungsraum der OSZEMissioo einschließlich Südossetien teil, sofern es die Verhältnisse vor Ort zulassen.

In Vorbereitung des weiteren Aufwuchses der Mission wurden zunächst weitere acht deutsche Offiziere der OSZh gemeldet, die bei Bedarf nach kurzer Vorbereitung nach Georgien verlegen könnten.

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit

als erheblich eingestuft


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, ^ -io.

h, Hrlrlllyimg der Bundeswehr an der l nited Nation« Mission in Sudan (UNMIS)

Keine benehtenswcrtcn Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der l nited Nation» / African Union Mission in

Derftr (UNAMID)

Im deutscher Stabsoffizier, dci seit lebruar 2008 als VerkchrsfXlhrcr im HeatUtuancn (HQ) INAMID in 11 hasher eingeset/t war. hat mittlerweile seine steh/cit beendet (siehe UdP 34/08). Derzeit ist geplant, dass ihm - bei Vorliegen aller administrativen Voraussetzungen ab 12.10.08 ein Nachfolger auf seinem Diciistpostcn sowie sieben weitere deutsche Soldaten als Experten für da- 1 IO folgen

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung un cntreisvh-Äthiopischen Grenzgebiet ist zurzeit als mittd

eingestuft.

b. Beteiligung dvi Bundeswehr an der l nited Nations Mission in Ethiopia and Eritrea (UNMEE)

\m 28.08.08 hat das Department of Peace Keepmg Operations (DPKO) der Vereinten Nationen eine erneute Verlängerung der Stehzeit des deutschen Offiziers hc, l NM1T (siehe l UIM2 OS) bis zum 30.09.08 beantragt, damit dieser weiterhin die Abwicklung der Mission unterstützt Der Kabinettsbeschluss vom 28.01.08 lässt in VerbindMg mit der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1827 (2008) und dem Status ot I oues Agreement (SOFA) zwischen den Vereinten N men und Äthiopien den Verbleib des deutschen Militärbeobachters bis zur endgültigen Abwicklung der Mission in Äthiopien zu.

Der Bundesminifier der Verteidigung hat der beantragten Verlängerung am 09.09.08 zugestimmt Der Oftlzier wird daher weiterhin im UNMEE-Hauptquartier in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba eingesetzt.


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a. Bedrohungslage

In Djibuh und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ENDUR1NG FREEDOM (OEF)

Keine benchtenswerten Ereignisse

Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedng eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Am 02 09 08 ist das Unterseeboot U 23 wegen eines technischen Defektes in den Hafen von Limassol (Zypern) eingelaufen. Während der Instandsetzungsarbeiten, die voraussichtlich bis zum 15.09.08 andauem werden, wird U 23 unter nationalem Kommando geführt. Damit ist derzeit keine deutsche Einheit in OAE eingebunden.

Die NATO hat ihr Operationskonzcpt bezüglich der OAE weiterentwickelt. Der hntw urf des neuen Konzepts sieht vor, dass nun auch Einheiten, die das Mittelmeer durchfahren oder die ohnehin in diesem Seegebiet openeren, einen Beitrag zum Aufbau des Lagcbildes filr OAE leisten. Zudem soll durch erhöhte Präsenz abschreckende Wirkung auf terronstische Kräfte entfaltet werden. Deutschland begrüßt diesen operativen Ansatz und wird fallweise - neben der bereits praktizierten Abstellung von Einheiten der Standing NATO Maritime Group und von Unterseebooten durch die zeitweise Unterstellung deutscher Einheiten, die sich ohnehin im Mittelmeer aufhalten, einen zusätzlichen Beitrag zu OAE leisten. Für diese zusätzlichen Einheiten gelten die mandatsrechtlichen Vorgaben für OAE uneingeschränkt.


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Eine zeitgerechte, anlassbezogene Information über die jeweils aktuelle Unterstellung der betreffenden Einheiten wird analog zur bisherigen Verfahrensweise mittels der "Unterrichtung des Parlamentes über die Auslandseinsätze der Bundeswehr" (UdP) erfolgen.


'''10. <u>Libanon</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)'''

'''(1) UNIFIL'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL'''

Die MTF UNIFIL hat bisher insgesamt 18.185 (Stand 08.09.08) Abfragen getätigt, davon wurden bisher 156 durch die MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.


'''11. <u>Internationale Organisationen / Aktivitäten</u>'''

'''Vereinte Nationen (VN)'''

'''United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)'''

'''Internationale Polizeitruppe'''

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Pohzeitruppe UNMIK gehören 2.065 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 137 Beamte.

EULEX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören gegenwärtig 90 Polizisten an, davon 11 deutsche.


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12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || OAF || UNAMID
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 46 || 3 || 3 ||  1 || 0  || 0 || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 1 || 0
|}


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BM - eebefristete leteiMgue« temäB Keblnettsentstheidunt '•« 2M1.W

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davon PRT Kunduz: 505 Soldaten, PR I Feyzab; Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 1.970 Soldaten ( Kabul: 209 Soldaten und Einsatzgeschwader Terr befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in A

Mit den in Deutschland zur Sicherstellui

••

Verwundetentransport (STRATA1RMEDHVAC)

insgesamt 6.039 Soldaten der Bundeswehr eingesetzt.


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sleistungen ISAF

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zurzeit keine Unterstützungslci«tungen ISAF

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23 LOWGAR

24 KABUL

25 B AMI AN

26 ORUZGAN

27 HELMAND 21 NIMRUZ

29 KANDAHAR 30ZABOL

31 GHAZNI

32 V ARD AK

33 PAKTIKA

34 DAYKONDI

14 PANJSH1R

15 PARVAN 16KAPISA

17 NURESTAN

11 LAGHMAN 19 KON AR 20J^kNGARHAR

i rn ihiiiurml wie inlrniitlional mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, | »echfolgende f inMufuiipi genutzt

I MfcOKiCj I in Steel, Orgeniietion oder Gruppe verftlgt über die Fähigkeit und/ Afnn hl. (leulivlie Slrnikrltto und oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Ob' gnm<K.ilzllthc Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevoi

Angriffe vor.

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