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Bundesministenum der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlamentes

36/08

über die Auslandsabsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 3. September 2008, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DfcN DIENSTQI BRAUCH

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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Der Exekutivdirektor des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), Antonio Maria Costa, stellte am 26.08.08 in Kabul den Jahresbericht "Afghanistan Opium Survey 2008" vor. Danach sei der Opiumanbau in Afghanistan in diesem Jahr um rund 19% von 193.000 auf 157.000 Hektar Schlafmohnanbaufläche zurückgegangen. 18 der 34 Provinzen (2007: 13 Provinzen) - darunter fast der gesamte Norden - seien „opiumfrei“. Dieser Erfolg wurde laut UNODC nicht durch die Zerstörung von Feldern, sondern durch -nachhaltigen Druck auf die Produzenten, verbunden mit Anreizen zur Nutzung wirtschaftlicher Alternativen, erzielt. Ferner verweist der Bericht darauf, dass auch die Wetterbedingungen für den Rückgang der Ernte und damit für höhere Einkünfte beim Getreideanbau sorgten. Der Rückgang der Produktion sei jedoch mit minus 6% deutlich geringer ausgefallen (Gesamtproduktion in 2007 8,2 Tonnen, in 2008 7,7 Tonnen). Der Ertrag an Opium liege mit 48,8 Kilogramm / Hektar weiterhin auf Höchststand (zum Vergleich: 2007 waren es nach UNODC -Angaben 42,5 / in Burma 14 und in Laos 4 Kilogramm) Die Verlagerung des Anbaus vom Bergland im Norden zum bewässerten Agrarboden im Süden, vor allem nach Helmand und Kandahar, habe die Erträge gesteigert Der Drogenanbau floriere damit in den weitgehend rechtsfreien Hochburgen des gewaltsamen Aufstands gegen die Regierung, der sich wiederum unter anderem durch Drogen finanziere.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich', in Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis mittel, in manchen Distrikten bei erheblich.

im übngen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: Hauptstadt Kabul - Regional Command West: Regional Command East: insgesamt mittel insgesamt erheblich insgesamt mittel insgesamt erheblich bis hoch

Kfi inmonen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Im Zeitraum vorn 25 Os 08 bis 31 "s OS registrierte ISAF landesweit 267 Sk herbei tsxortalle (siehe Grafik) E> handelte sich um 159 Schusswechsel und Gefechte, v* Sprengstoffanschläge darunter zwei Selbstmordattentate in den Pnwinzen Helmand 2 und Farah - sowie 6 7 -mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und acht sonstige Vorfälle.

f unf Vorfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital 15 im RC West, 157 im RC South und 87 im RC East.

Insgesamt wurden bei den Vorfällen in diesem Zeitraum vier ISAF-Soldaten getötet und weitere 36 ISAF-Soldaten verletzt 3 .

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

Der Anschlag auf ISAF-Krafte am 02 09 OS (Seite 5) ist hier nicht erfasst. Über die Vorfälle am 25.08.08

i tödlicher Angriff auf dänische Krirte) und am 2' 08 08 (tfHÖK'her XngntT auf deutsche Kräfte) wurde bereits mit UdP 35/08 berichtet.


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Am 26.08 08 wurden bei einer Explosion in der Provinz Helmand eine afghanische Zivilperson getötet und 31 weitere Zivilpersonen verletzt. Bei dem Vorfall, der sich im Distnkt Nahn Sarraj ereignete, befanden sich keine Sicherheitskräfte m der Nähe

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International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Kampier der Opposing Militant Forces (OMF) gnffen am 27.08.08 im Distrikt Mi/an der Provinz Zabol eine ISAF-Patrouille mit Handfeuerwaffen und Pan/crabwehrhandwatTen an Bei dem anschließenden Feuergefecht wurden em amenkanischer Soldat und drei Angreifer getötet.

Am 28 08 08 und 29 08.08 wurden in der Provinz Helmand bei insgesamt vier Feuergefechten zwischen ISAF-Truppen und OMF sowie bei einem Anschlag mit einem Improvised Explosive Device (IED) drei ISAF-Soldaten und ein Soldat der Afghan National Army (ANA) verletzt 17 Kämpfer der OMF wurden getötet.


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• 5.

Bei mehreren tiefeihie« ewiethen l*AI owd 1 IMF m<i Ml IM II* wel II INHMl IN« Norden der Provinz Keimend, tmhew inder e im IheUlkl h*Mgm. k#W*H

65 K.Ampfer der OMf imm I ehe«

Am 31.08 OB wurde ein mmemwhef |1A)* Holde« hei geMHet Bei dem Vorteil, der weh im Ihetriki Qelel dev ¥

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Bei einem Feuerlthertell vor» OMF auf IWAt-KiSM* •menkenist:her Soldei um» Lehen 1 Hel dem Vorteil, t Oruzgan der Provinz Oruzgan ereignete, wurden australische Soldaten und ein weiterer amerikanlet afghanische Zivilpersonen verletzt

(2) Regional Command (RC) Capital / teile DeuHihwe Mntalzkniilliigiml (DF.C Hnvktgt)

Keine hcnchtenswerien Ereigmeae

(3) Regional C ommand (RC) North Z Deutevhe» Kln»al/kimltng»nt iKltuklgl) Die Operation MOSALAS III endete am M) OM OH Sie wurde mit Nthw*i|miikt in emem \ ms.u/r.ium südlich Kuiutuz durvhgeltthrt tu die Operation wmiwh Krlfte des Provincial Reconstruction 1 cum (PUI) Kuiulu/ westHtllltli eingebunden Die Prisen/ in Vakhiir wurde Uber tla» HAI in UIih|nm aufrechterhalten

Die F invii/c des PRI Feyzabad kon/entneren »ich weilet hin auf ley/tiUd um den südwestlich angrenzenden Distrikt Argu mit Puirtniillen utilersthledlUilie Stille und Zusammensetzung

Am 01.09.06 fand in /wetbrücken im lleisem de» ltumlpemini»l#r» ile» Verteidigung um! des (ieneralinspckteum der Itundeswehr die 1 tauerfeiet ftlr den «m 27.0k OK infolge eines IhD-Anschlagr» verstorbenen Soldaten (sielte UdP 35/01) etHL

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Dieser Vorfall zlhh nicht zu den m Abschnitt I b genannten SkherheiUvoitlllri*, il« n »uU.iImII» >U« ik»M

zugrunde liegenden Benchtszeitraumee hegt


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Am 2*i >8 08, gegen 21 50 Uhr afghanischer Ortszeit, nlherteo sich bei völliger Dunkelheit zwei zivile Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit einem gemeinsam von Krtftcn der Afghan National Police (ANP), der ANA und deutschen FeldfAgem b etriebenen Checkpoint südöstlich der Stadt Kunduz Durch eindeutige Zeichengebung der hier eingesetzten Krtfte wurden die Fahrzeuge vor dem Checkpoint zum Stehen gebracht Bevor eme Untersuchung dieser F ah r zeuge vorgenommen werden konnte, setzte sich das erste Fahrzeug abrupt wieder in Bewegung Es wurden daraufhin (hoch die am Checkpoint eingesetzten Krtfte Warnschüsse m che Luft abgegeben. Durch die rund 100 Meter entfernt auf emem geschützten Fahrzeug DINGO zur Sicherung eingesetzten deutschen Soldaten wurde daraufhin das Feuer auf das erste Fahrzeug eröffnet Nach derzeitigen Informationen wurden am Tatort Spuren gefunden, w elche die Vermutung nahe legen, dass die Schüsse auf das Fahrzeug aus deutschen Waffen abgegeben worden sind. Ob auch von anderer Seite auf dae Fahrzeug geschossen wurde, ist noch nicht abschließend geklärt. Bei dem Zwischenfall kamen eine Frau und zwei Kinder ums Leben Drei weitere Kinder w urden verletzt und im Provinzkrankenhaus Kunduz ärztlich behandelt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat von dem Zwischenfall über das I i .satztUhrungskommando der Bundeswehr Kenntnis erhalten und routinemäßig ein Verfahren etngeleitet Die Untersuchungen und Ermittlungen dauern in.

Am 31 08.0s wurde ein IED-Anschlag auf eine deutsche Patrouille in der Provinz Takhar im Distrikt Baharak verüb«. Es gab keinen Personen- und nur leichten Sachschaden

Am "l i ►*>(># kam es etwa neun Kilometer nördlich von Kunduz auf der Route Jl PITT R zu einem AngntT eines Selbstmordattentäters mittels einer Autobombc iSuictde Vehicle Borne 1LD - SYB1ED) auf eine deutsche Patrouille des PRT kunduz Des Fahrzeug des vermeintlichen Selbstmordattentaters explodierte rund 200m hinter der Patrouille, welches durch die Splitterwirkung zunächst ein Beschuss vermuten ließ. Bei dem Angriff wurden zwei deutsche Soldaten leicht verletzt Die Untersuchungen dauern an.


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Am 02.09 08 wurde der Kommandeur des PRT Kunduz durch den Kommandeur des Vorgesetzten RC North in Mazar-e Sharif wegen gestörten Vertrauensverhältnisses von seinem Dienstposten abgelöst.

In der Zeit vom 02.09.08 - 05.09.08 besucht der Bundesminister der Verteidigung in Begleitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr das deutsche Einsatzkontingent ISAF in Afghanistan. In Kunduz, Mazar-e Sharif, Kabul, Taloqan und Feyzabad nutzt er den Besuch zu Gesprächen mit den Kommandeuren sowie Soldatinnen und Soldaten. Darüber hinaus stehen in Kabul Gespräche, unter anderem mit dem afghanischen Präsidenten Hamid Karzai, mit COMISAF, General David D. McKiernan, und dem Sonderbeauftragten des VN Generalsekretärs in Afghanistan, Kai Eide, auf dem Programm.

(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es acht Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 397.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission In Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse.

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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=3. Kosovo=

==a. Bedrohungslage im Kosovo==

Die Bedrohung m zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als mittel eingestuft.

==b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)==

===(1) KFOR===

Am 29 OS 08 erfolgte die Kommandoübergabe COMKFOR von Generalleutnant Xavicr Bout de Mamhac (Frankreich) an Generalleutnant Giuseppe E. Gay (Italien)

Generalleutnant Gay führte von 1999 bis 2000 die Multinationale Brigade West und war von 2003 bis 2004 der stellvertretende COMKFOR.

===(2) Multinational Task Force South (MMTF S) / Deutsches Einsatzkontingent (DEt EinsKtgt)===

Keine berichtenswerten Ereignisse

= Bosnien und Herzegowina=

==a. Bedrohungslage==

Die Bedrohung ist zurzeit als niedng eingestuft

==b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)==

===(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo===

 Keine berichtenswerten Ereignisse

===(2) Deutsches Elesatzkontlngenl (DEU EinsKtgt)===

Keine berichtenswerten Ereignisse


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5. Gcorgka

tu Politische Lage

Mit de: Erklärung, dass der Abzug eigener Krifte am 22.08.08 abgeschlossen worden sei. sieht R us sla n d die mit der EU geschlossene Vereinbarung als erfüllt an Die EU hat dieser Auffassung auf dem EU Sonderrat am 01.09 08 erneut widenprochen und besteht ihrerseits auf den Rückzug aller Krifte auf die Positionen, die sie vor dem 07 08.08 mnehatten

Den Verbleib von Soldaten als Peace Keeping Forces (PKF) außerhalb des bisherigen Einsatzgebietes in Südossetien sieht Russland durch den mit dem französischen Staatspräsidenten abgeschlossenen Sechs-Punkte-Plan (siehe l df 35 08i abgedeckt und beruft sich bezüglich der räumlichen Ausdehnung aut die tm Joint Control Commission (JCC)-Protokoll von 1999 definierte Sicherhei ts/one In der Sicherheitszone beiderseits der Grenzlinie zwischen Kern-Georgien und Südossetien befinden sich inzwischen bis zu 18 russische Kontrollposten, davon sechs auf dem Gebiet Kern-Georgiens. Mit diesen Checkpoints kontrolliert Russland die Zufahrtswege nach Südossetien und ist gleichermaßen in der Lage, die Feinstraße MI M2 7 als für Georgien strategische Ost-West-Verbmdung in kürzester Zeit zu

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Die während der Kampfhandlungen zerstörte Eisenbahnstrecke in der Nähe von Kdspi wurde inzwischen behelfsmäßig instandgesetzt. Auch die durch die Explosion eines mit 1 reibstoff beladenen Güterzuges bedingten Schäden an der Bahnstrecke westlich ton Gon wurden behoben, so dass die Eisenbahnverbindung von Tiflis zu den georgischen Schwarzmeerhäfen wiederhergestellt ist

Im Westen und durch russische Landstreitkräfte weiterhin die Hafenstadt Poti und der Zugang /u Abchasien über Zugdidi mit Landstreitkräften kontrolliert Einheiten Jet ruxMxchcn Manne überwachen vor der abchasischen Hauptstadt Suchumi die georgische Ku>te Die von Russland in Westgeorgien stationierten Truppen bewegen xvh deutlich über das im Moskauer WafTenstillstandsabkommen für die PKF der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) festgelegte Einsatzgebiet hinaus. Eine anwendbare Rechtsgrundlage dafür ist nicht erkennbar, zumal die Regelung in \r 5 2 des Sechs Punkte- Plans nach allgemeinem Verständnis nur für die Umgebung Südossetiens Anwendung finden kann.

Solange Russland unabhängigen Beobachtern den Zugang zu den kontrollierten Bereichen innerhalb der Sicherheitszonen entlang der abchasischen und


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södoaeetischen Grenzlinie zu Georgien verwehrt, m die genaue Zahl und Dislozierung der russischen Krtfte nicht venfi/iertw

Georgische Krtfte sind unverändert in einer Starke \on rund 3 (XX) Mann in und um <he Hauptstadt Tiflis konzentriert Georg i sche Polizeikrtftc werden wieder im Bereich der Städte Gon. Kareh und Khaschun, nicht aber in der ruaslath kontrollierten gcorgucb-südosseti sehen Sicherheitszone eingesetzt In der ruaatsehen Sicherhcitszonc entlang der abchasisch-georgischen Grenzlinie gibt es dagegen ein einvemehmliches Nebeneinander russischer Streitkrtfte und mittlerweile wieder bewaffneter georgischer Polizisten. Schrittweise normalisiert sich die Lage in Kern Georgien.

b. Bedrohaagslage

Die Bedrohung ist seit Ausbruch der Kampfhandlungen insgesamt als mittel, im

Oberen Kodon-Tal als erheblich eingestuft.

i Bt u iltguag der Bandeswehr an der l nited Nation* Observer Mission In Georgia (l NOM IG k der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit ln Eurapa (OSZE)-Mission in Südossetien und der Mission des Ratssekretarlates

der Europäischen Union

An einer zivilen Prüfmission (Exploratory Mission) des EU-Ratvtckrctanatc* nach Georgien nehmen neben einem französischen und einem polnischen Stabsoffizier juch rvtei deutsche Stabsoffiziere aus dem Europäischen Milittrstab (EUMS) in Brüssel :m Zeitraum vom 01 09.08 bis voraussichtlich 11 09.08 teil. Die Beteiligung der Xngetwigen des El MS erfolgt in zivil und ohne Waffen. Als Aufenthaltsorte der Prüfmission wurden bisher Tiflis, Gon und Poti angezeigt Auftrag der Prtiftmssioo ist es, unter Berücksichtigung der konkreten Lage vor Ort gemeinsam mit den Angehörigen des Büros des EU-Sonderbeauftragten in Georgien sowie des ebenfalls dort eingesetzten Border Support Teams Empfehlungen ftlr die inhaltliche Ausgestaltung einer möglichen zivilen EU-Bcobachtermtsmon im Rahmen der ESVP (Europäische Sicherheits- und Vcrtetdtgunnspohtik) •uszusprcchen um hierdurch den Fncdensprozess in Georgien durch die hlJ m unterstützen.


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6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im []Süd-Sudan]] derzeit als erheblich eingestuft

h. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) 
Keine beachtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Ein deutscher Stabsoffizier, der seit Februar 2008 als Verkehrsführer im Hendquarters (HQ) UNAMID in El Fasher eingesetzt war, hat mittlerweile seine Stehzeit beendet (siehe UdP 34 08). Ihm sollen nunmehr ab Ende September 2008 ein Nachfolger auf seinem Dienstposten sowie sieben weitere deutsche Soldaten als Experten für das HQ folgen.

7. Äthiopien/Eritrea

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im eritreisch-äthiopischen Grenzgebiet ist zurzeit als mittel eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea (UNMEE)

Keine beachtenswerten Ereignisse


8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedrig eingestuft


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Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : hin Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Strcitkräfte und oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen

liegen nicht vor.

HOCH Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.