﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesmimstenum der Verteidigung

Elnsetzfuhrungesteb

Fontsmengreben 150.53123 Bom Postfach 1328 53003 Bonn

m *49 (0)228-99-24-96804/9424 FAX *49 (0)228-99-24-5255

Unterrichtung des Parlamentes

35/08

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 27. August 2008, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DhN DIFNSTGhBRAUCH

-2-

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 , in Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Prov inz /wischen niedng bis mittel, in einem Distnkt bei erheblich.

Im übngen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital Hauptstadt Kabul:

Regional C ommand West: Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel insgesamt erheblich insgesamt mittel insgesamt erheblich bis hoch insgesamt hoch

Im Zeitraum vom 18.08.08 bis 24 08.08 registnerte ISAF landcsweit 292 Sicherheitsvortalle i siehe Grafik). Ls handelte sich um 163 Schusswechsel und Gefechte, 43 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den

Definitionen der ßedmhungsstufen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-3-

Provinzen Kandahar2, Oruzgan und Farah — sowie 65-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und 21 sonstige Vorfälle.

Drei Vorfälle ereigneten sich im RC North, vier im RC Capital, 16 im RC West, 139 im RC South und 130 im RC East.

Insgesamt wurden bei den Vorfällen 19 ISAF-Soldaten getötet und weitere 69 ISAF-Soldaten verletzt 3.

(Grafik)

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage

Die Vereinigten Staaten von Amerika beabsichtigen in Kürze, einen Großteil ihrer national geführten Streitkrafte in Afghanistan direkt dem Commander (COM) ISAF in seiner Funktion als amerikanischer Befehlshaber in Afghanistan (COMUSFOR-A) zu unterstellen. Damit übernimmt COMISAF den Oberbefehl über alle amerikanischen Verbände, die dem Aufbau und der Ausbildung der

------

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

Die Anschläge auf eine deutsche Patrouille am 27.08.08 (Seite 6) und eine dänische Patrouille am 25.08.08 (Seite 5) sind hier nicht erfasst


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-4-

afghanischen Streitkräfte dienen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um das „Combined Security Transition Command - Afghanistan“ (CSTC-A), die „Combined Joint Special Operations Task Force - Afghanistan“ (CJSOTF-A) sowie nationale Unterstützungskräfte. Die im Rahmen der Operation Enduring Freedom eingesetzten amerikanischen Kampftruppen für Anti-Terror-Operationen bleiben von dieser Maßnahme unberührt, sie werden auch weiterhin dem United States Central Command (USCENTCOM) in Tampa Florida direkt unterstehen.

Das Pentagon erwartet von dieser Maßnahme erhebliche Synergieeffekte für den Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte und damit auch für die ISAF Operation.

Im Distrikt Nahri Sarraj in der Provinz Helmand kam am 18.08.08 ein britischer Soldat bei einem Feuergefecht ums Leben. Ein amerikanischer und ein afghanischer Soldat sowie eine Zivilperson wurden verletzt (siehe UdP 34/08). Eine aus ISAF-Kräften und afghanischen Soldaten der ANA bestehende gemeinsame Patrouille wurde von Kämpfern der Opposing Militant Forces (OMF) mit Handfeuerwaffen beschossen.

Am 20.08.08 wurden in der Provinz Ghazni drei amerikanische Soldaten zum Ieil schwer verletzt, als ihre Patrouille im Distrikt Waghaz mit einem Improvised Explosive Device (IED) angegriffen wurde.

Am gleichen Tag (20.08.08) kamen im Distrikt Andar in der Provinz Ghazni drei polnische Soldaten bei einem IED-Anschlag ums Leben. Ein weiterer polnischer Soldat wurde bei dem Zwischenfall schwer verletzt.

In der Provinz Badghis griffen am 20.08.08 rund 40 Kämpfer der OMF im Distrikt Murghab eine gemeinsame Patrouille von ISAF und Soldaten der Afghan National Army (ANA) an. Dabei wurden ein amerikanischer ISAF-Soldat und ein afghanischer Soldat getötet sowie weitere drei ISAF- und vier ANA-Soldaten verletzt. Darüber hinaus sind bis zu 16 Kämpfer der OMF getötet und weitere zwölf verletzt worden.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-5-

Am gleichen Tag (20. 08.08) kamen im Distrikt Zhari der Provinz Kandahar drei kanadische Soldaten ums Leben, als ihre Patrouille auf der Afghan Ringroad mit einem IED angegriffen wurde. Ein weiterer kanadischer Soldat wurde bei dem Vorfall schwer verletzt.

In der Provinz Ghazni kam am 22.08.08 im Distrikt Andar ein amerikanischer Soldat bei der Explosion eines IED ums Leben.

Am 25.08.08 wurde auf ein Fahrzeug einer dänischen ISAF-Patrouille in der Provinz Helmand im [Distrikt Nahri Sarraj]] ein IED-Anschlag verübt. Ein dänischer Soldat wurde dabei so schwer verletzt, dass er später verstarb 4.

(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (DEU ElnsKtgt)

Eine französische Patrouille zu Fuß ist am Nachmittag des 18.08.08 im Distrikt Surobi (Provinz Kabul) in einen Hinterhalt geraten. Dabei wurden zehn französische Soldaten getötet und 21 weitere verletzt. Darüber hinaus kamen auch zwei Soldaten der ANA ums Leben, zwei weitere wurden verletzt (siehe UdP 34/08).

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Seit dem 15.08.08 erfolgen „focused security operations“ im Rahmen der Phase 3 der Operation MOSALAS (siehe UdP 34/08). Diese Operationen konzentrieren sich aktuell auf den Distrikt Kunduz und angrenzende Distrikte. Highway-Secunty Operations durch ISAF-Feldjäger gemeinsam mit der Afghan National Police (ANP) und Kräften der Miliärpolizei der ANA erfolgen weiterhin im gesamten Operationsgebiet MOSALAS mit Schwerpunkt entlang der Hauptverbindunsstraßen. Auch die European Union Police Mission to Afghanistan (EUPOL) ist in diese Operationen eingebunden. Die Führung der ISAF-Kräfte erfolgt unmittelbar durch das RC North in Mazar-e Sharif Für die gemeinsame Führung der internationalen wie auch der beteiligten nationalen

4

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt I 4 genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-6-

afghanischen Sicherheitskräfte wurden in Mazar-e Sharif und Kunduz gemeinsame Gefechtsstände („Joint Integrated Command Posts“) eingerichtet.

Die deutsche Schnelle Eingreiftruppe (Quick Reaction Force / QRF) ist derzeit gemeinsam mit Kräften von ANA und ANP schwerpunktmäßig in einem Raum nordwestlich Kunduz eingesetzt. Kräfte des PRT Kunduz wie auch Kräfte der ANA operieren im Schwerpunkt westlich von Kunduz. Die deutschen Aufklärungskräfte aus Mazar-e Sharif klären im Raum südöstlich von Kunduz auf. Aktuell werden in der Operation MOSALAS rund 430 Soldaten der ISAF und 420 Angehörige von ANA und ANP eingesetzt.

In der Zeit vom 18.08.08 - 22.08.08 wurden drei Luftfahrzeuge Tornado des Einsatzgeschwaders Mazar-e Sharif planmäßig ausgetauscht.

Am 21.08.08 war eine gemeinsame Patrouille afghanischer und deutscher Soldaten das Ziel eines IED-Anschlages. Der Vorfall, bei dem niemand verletzt wurde und bei dem kein Schaden entstand, ereignete sich im Distrikt Kunduz der gleichnamigen Provinz. Der behelfsmäßige Sprengsatz wurde ausgelöst, nachdem die Patrouille eine Brücke überquert hatte.

Eine gemischte Patrouille aus Teilen der deutschen QRF, des PRT Kunduz und afghanischen Kräften der ANA wurde am 22.08.08 in der Provinz Kunduz von unbekannten Tätern beschossen. Es wurde niemand verletzt.

Am frühen Abend des 24.08.08 erhielt das PRT Kunduz die Meldung über einen Großbrand in der Stadtmitte von Kunduz. Da die Feuerwehr von Kunduz allein mit der Brandbekämpfung überfordert war, verlegten rund 60 deutsche Soldaten des PRT (Feuerwehr, Beweglicher Arzttrupp, Schutzkräfte) zur Unterstützung in die Stadt. Die Hilfeleistung endete kurz vor Mitternacht Bei dem Brand wurden ein Afghane getötet und vier weitere verletzt.

Am 27.08 08, gegen 06.55 Uhr deutscher Zeit, löste nach gegenwärtigen Erkenntnissen das geschützte Führungsfahrzeug einer deutschen Patrouille des PRT Kunduz vom Typ Wolf MSS rund zwölf Kilometer südlich der Stadt Kunduz ein IFD aus. Dabei wurden ein deutscher Soldat schwer und drei weitere


VS - NUT FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-7-

deutsche Soldaten leicht verletzt. Die verletzten Soldaten wurden zunächst vor Ort durch den zur Patrouille gehörigen beweglichen Arzttrupp (BAT) sanitätsdienstlich versorgt. Der schwer verletzte Soldat erlag nach Ankunft im PRT KUNDUZ seinen Verletzungen. Die Untersuchungen dauern an

(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es neun Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 389.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine beachtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

a. Bedrohungslage

   Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Einsatzgeschwader Termez

   Am 25.08.08 starb ein deutscher Unteroffizier des Einsatzgeschwaders Termez eines
   natürlichen Todes.

3. Kosovo

a. Brdrohungslage im Kosovo

   Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als
   mittel eingestuft


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-8-

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine benchtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Task Force South (MNTF S) / Deutsches Einsatzkontingent (DEU ElnsKtgt)

Keine benchtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine benchtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (DEU ElnsKtgt)

Keine benchtenswerten Ereignisse

5. Georgien

Die EU-Außenminister trafen sich am 13.08.08 zu einer Sondersitzung zum Kaukasus-Konflikt Sie unterstützten die französische Ratspräsidentschaft in ihren Vermittlungsbemühungen und bestätigten den Sechs-Punkte-Plan<sup>5</sup>. Daneben betont die EU die Prinzipien der Unabhängigkeit, Souveränität und territonalen Integrität Georgiens als Grundlage für jede Konfliktlösung Sie unterstreicht ihre Bereitschaft, eine aktixe Rolle bei der Umsetzung der sechs Punkte übernehmen zu wollen. Die Beratungen innerhalb der Europäischen Union dauern an

<sup>5</sup>
Die Schlussfolgerungen der Außerordentlichen Tagung des Rates der Europäischen Union für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen zur Lage in Georgien vom 13.08.08 („Sechs-Punkte-Plan“) sind der Anlage 3 zu entnehmen


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-9-

Der Sechs-Punkte Plan, in dem die Parteien folgenden Grundsätzen zugestimmt haben, beinhaltet im einzelnen:

1) keine Anwendung von Gewalt,

2) endgültige Einstellung der Kampfhandlungen.

3) freier Zugang für Humanitäre Hilfe;

4) die georgischen Streitkräfte müssen sich auf ihre gewöhnlichen Standorte zurückziehen.

5) die russischen Streitkräfte müssen sich auf die Linien zurückziehen, an denen sie sich vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten befunden haben. Die russischen Friedenstruppen werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen durchführen, bis ein internationaler Mechanismus vereinbart ist;

6) Aufnahme internationaler Gespräche über die Modalitäten für die Sicherheit und die Stabilität in Abchasien und Südossetien.

Am 19 08.08 hat der Ständige Rat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) die Erhöhung der Anzahl der Militärbeobachter in der OSZE -Mission in Georgien um bis zu 100 für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten beschlossen. 20 Militärbeobachter sollen sofort in das an Südossetien anliegende Gebiet entsandt werden. Die restlichen Beobachter sollen nach Konsultationen über Modalitäten der Entsendung und neuerliche Beschlussfassung durch den Ständigen Rat entsandt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich auf der Basis des Kabinettbeschlusses vom 27.06.08 mit zunächst zwei Militärbeobachtern. Eine Erhöhung auf maximal 15 ist abhängig vom Ausgang weiterer Beschlüsse des Ständigen Rates des OSZE.

Die russischen Zusagen aus dem Sechs-Punkte-Plan sind unverändert nicht vollständig umgesetzt. Die durch den russischen Staatspräsidenten Medwedew am 26.08.08 ausgesprochene einseitige russische Anerkennung Südossetiens und Abchasiens stößt international auf scharfe Kritik.


VS NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 10-

a Militärische Lage

Russland hat am 22 OK 08 mit dem Abzug der Kräfte aus Kern-Georgien nach Abchasien und Südossetien begonnen. Zudem wurden Kräfte durch den Roki-Tunnel zurück auf russisches Territorium verlegt.

In einer einseitig von Russland definierten „Sicherheitszone“ zwischen Südossetien und Georgien wurden russische Kontrollposten südlich der südossetischen Provinzgrenze auf georgischem und südossetischem Territorium eingerichtet Die Stadt Gori befindet sich außerhalb dieser Zone. Russland kündigte an, in dieser Zone rund 500 Mann als Peace Keeping Forces (PKF) einzusetzen. Im Kontrollbereich der beiden südlichsten Posten liegt die in West-Ost-Richtung verlaufende Fernstraße
Ml'27.

Der Beginn des Abzugs russischer Kräfte aus der Sicherheitszone vor Abchasien kann derzeit nicht bestätigt werden. Russische Kräfte befinden sich unverändert in und um die Hafenstadt Poti und kontrollieren den Hafen. Die Hafenabfertigung läuft aber weitgehend ungehindert. Einheiten der russischen Manne befinden sich im Schwerpunkt unverändert vor der abchasischen Küstenlinie. Aufklänmgs- und Unterstützungsflüge der russischen Luftwaffe für die Bodentruppen finden weiterhin nur außerhalb des georgischen Kerngebietes statt.

Die georgischen Kräfte sind unverändert in einer Stärke von rund 3.000 Mann in und um die Hauptstadt Tiflis konzentriert Georgische Polizeikräfte werden wieder im Bereich der Städte Gori, Kareli und Chaschuri, nicht aber in den durch Russland kontrollierten Sicherheitszonen eingesetzt. Das Obere Kodon-Tal wurde am 13.08.08 von Truppen des georgischen Innenministeriums geräumt. Die georgischen SeestreitkrSfte sind weitgehend neutralisiert.

Abchasische Kräfte sind nach dem Abzug der Kräfte des georgischen Innenministeriums in das Obere Kodon-Tal nachgerückt. Die Lage in der Sicherheitszone normalisiert sich zunehmend. Abchasische Kräfte sollen ihre Einflusszone im nördlichen Bereich der bisherigen Provinzgrenze zu Georgien weiter nach Osten bis an den Inguri-Fluss verschoben haben.

Meldungen über großflächige Zerstörungen und Schäden, wie sie vorwiegend in georgischen Medien dar gestellt wurden, können nicht bestätigt werden. Die Schlüsselinfrastruktur ist nur teilweise beschädigt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 11 -

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist seit Ausbruch der Kampfhandlungen insgesamt als mittel, im Oberen Kodori-Tal als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)-Mission in Südossetien

Am 27.08.08 hat die Bundesregierung beschlossen, sich an der Erhöhung der Anzahl der OSZE-Militärbeobachter mit insgesamt bis zu 15 Militärbeobachtem, davon mit zwei Militärbeobachtem im Rahmen der sofortigen Aufstockung, zu beteiligen Der Einsatz der Militärbeobachter erfolgt unbewaffnet und in Uniform Der Kabinettbeschluss ist unbefristet.

Am 26.08.08 hatten bereits zwei deutsche Militärbeobachter vorbehaltlich des Kabinettsbeschlusses zur Vorbereitung einer möglichen Teilnahme an der Mission in die georgische Hauptstadt Tiflis verlegt.

Nach den kriegerischen Auseinandersetzungen der vergangenen Wochen leistete Deutschland Humanitäre Hilfe für Georgien. Ein Luftfahrzeug vom Typ Transall der deutschen Luftwaffe landete am Nachmittag des 22.08.08 mit acht Tonnen dringend benötigter Hilfsgüter aus Beständen der Bundeswehr (Betten und Decken) auf dem Internationalen Flughafen in Tiflis.

Dort übergab die deutsche Botschafterin die Hilfslieferung im Beisein des stellvertretenden georgischen Gesundheitsministers an die georgische Staatsministerin für Flüchtlingsfragen. Die georgischen Regierungsvertreter bedankten sich für die Hilfslieferung und sicherten die schnelle Verteilung der Güter an bedürftige Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern in Tiflis zu. Die deutsche Botschaft wird dazu mit den zuständigen georgischen Stellen in engem Kontakt bleiben.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-12-

6. Sudin

s. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan derzeit als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNM1S) Keine benchtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission ln Darfur (UNAMID)

Keine benchtenswerten Ereignisse

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im entreisch-äthiopischen Grenzgebiet ist zurzeit als mittel

eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea (UNMEE)

Die Beendigung der Mission UNMEE verläuft weiterhin planmäßig (siehe UdP >! ()s und 12 08) Alle Teamsites sind inzwischen geschlossen. Das Personal wurde zur Vorbereitung der Ausreise in die Heimatländer in die äthiopische Hauptstadt Addis Abeba verlegt

Der deutsche Oüi/icr ist nach wie vor im HQ in Addis Abeba eingesetzt (siehe UdP

32/08).

8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

*. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zurzeit als niedng eingestuft.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-13 - ■ |

V

Beteiligung der Bundeswehr an Operationen Terrorismus: Operation Enduring Freedom (OEF Keine beachtenswerten Ereignisse

den internationalen

OM

9. Straße von

Bedrohungslage

Die Bedrohung is

Operationen

b.

Operation

Das Unterseeboot U 23 hat nach einem Besatzungswechsel am 26 08.08 Souda (Kreta) in Richtung östliches Mittelmeer verlassen (siehe UdP 34/08) und unterstützt seit dem Auslaufen wieder die Operation ACTIVE ENDEAVOUR. _

10. Libanon

Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See m der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft. I

Beteiligung der Bundeswehr an der

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

Maritime

Die MTF UNIFIL hat bisher insgesamt 17.864 (Stand 25.08.08) Abfragen genügt, davon wurden bisher 152 durch die MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Flafenbehörden näher untersucht


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-14-

11. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN)

United Nations Interim Administration Mission In Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO) 

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten
internationalen Polizeitruppe UNMIK gehören 2.049 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 138 Beamte.

EULEX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören gegenwärtig 90 Polizisten an, davon 11 deutsche.

12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || OAF || UNAMID
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 37 || 1 || 2 ||  2 || 0  || 0 || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 3 || 0
|}


▼» - ww* rur, uc;> uitiNblGEBRAUCH

W -15-

12

4

ft

da\on PR I Kunduz 522 Soldaten, PRT Feyzabad 399 Soldaten, PAT Taloqan: 22 Soldaten. 1 SB Mazar-e Shanf: 1.894 Soldaten (inkl. 152 Soldaten des RC North), Kabul: 204 Soldaten und Einsatzgeschwader Termez / UZB: 213 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherst Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVv den im Mittelmeer an den Operationen gegen Endeavour) beteiligten 24 Soldaten sind ins unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH


NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUC H

- 17 -

fghanischen Prnvi

ian I ^-■"«'imungsberwlch de« deutschen Reconstructto ) mH ,ns » esem t«

rceconstruction Teams (PRT)-

2 deutsche, 1 ungarisches, 1 schwedisches 1 norwegisches PRT c,tee

SFARYAB 7 BAOOHIS • HE RAT •FARAH

RC CAPITAL (Frankreich)

RC WEST (Italien)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG Ein Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen ttlr bevorstehende Angriffe vor. v , ’.' I; ./ *

MI I IH. Ein Staat. Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und oder verbündete Streitkräfte an/ugreifcn Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin ERHEBLICH Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und oder verbündete Streitkräfte anzugreifen Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.


VS. NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18 -

Anlage 3

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 

Brüssel, den 13. August 2008 (14.08) 

(OR. fr)

12460 08

VERMERK des Generalsekretariats des Rates für die Delegationen

Betr.: Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) - Außerordentliche Tagung vom 13. August 2008

Schlussfolgerungen des Rates zur Lage in Georgien

Die Delegationen erhalten in der Anlage die Schlussfolgerungen des Rates zur Lage in
Georgien, die der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) am 13. August 2008 angenommen hat.

12460/08 ds/SST/kr 2

ANLAGE

Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) 

Außerordentliche Tagung vom 13. August 2008 

Schlussfolgerungen des Rates zur Lage In Georgien

Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:

"1. Der Rat erinnert daran, dass die Union ihre tiefe Basorgnis über die jüngsten Entwicklungen in Georgien und den zwischen Russland und Georgien offen ausgebrochenen Konflikt zum Ausdruck gebracht hat. Derartige militärische Aktionen sind keine Lösung. Dieser Krieg hat zahlreiche Menschenleben gefordert, die Bevölkerung mit Leid überzogen, beträchtlichen Sachschaden verursacht und die Zahl der Vertriebenen und der Flüchtlinge noch erhöht. Eine friedliche und dauerhafte Lösung der Konflikte in Georgien muss auf der uneingeschränkten Achtung der Grundsätze der Unabängigkeit, der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit beruhen, die durch das Völkerrecht und die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen anerkannt sind.

2. In diesem Zusammenhang ist es absolut vordringlich, dem Leiden der Bevölkerung ein Ende zu setzen und die Kampfhandlungen einzustellen. Der Rat begrüßt in dieser Hinsicht die gestrige Einigung der Parteien auf der Grundlage der Vermittlungsbemühungen der Union Die Parteien haben folgenden Grundsätzen zugestimmt:

(1) keine Anwendung von Gewalt;

(2) endgültige Einstellung der Kampfhandlungen;

(3) freier Zugang für humanitäre Hilfe,


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 19 -

(4) die georgischen Streitkräfte müssen sich auf ihre gewohnten Standorte zurückziehen

(5) die russischen Streitkräfte müssen sich auf die Linien zurückziehen, an denen sie sich vor dem dem Ausbruch der Feindseligkeiten befunden haben.  Die russischen Friedenstruppen werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen durchführen, bis ein internationaler
Mechanismus vereinbart ist; 

(6)Aufnahme internationaler Gespräche über die Modalitäten für die Sicherheit und die Stabilität in Abchasien und Südossetien.


Der Rat ruft die Parteien nachdrücklich auf, all diese Verpflichtungen einzulösen, beginnend mit einer tatsächlichen Waffenruhe und dafür zu sorgen, dass sie sowohl in der betroffenen
Region als auch in den entsprechenden Gremien effektiv und in gutem Glauben umgesetzt werden.
Der internationale Mechanismus muss schnell eingerichtet werden.

3. Der Rat unterstreicht die Entschlossenheit der Union, aktiv daran mitzuwirken, dass diese
Grundsätze wirklich in die Tat umgesetzt werden. Sie werden so schnell wie möglich in einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verankert werden 

Eine schnelle Verstärkung der Beobachtungskapazitäten der OSZE im betroffenen Gebiet ist unerlässlich. Die Union wird dementsprechend in der OSZE  tätig werden. Der Rat ruft die Parteien nachdrücklich auf, die Tätigkeit der Beobachter nicht zu behindern Der Rat ist ferner der Auffassung, dass die Europäische Union bereit sein muss, sich zu engagieren, einschließlich in der Region selbst, um sämtliche Bemühungen, darunter die der Vereinten Nationen und der OSZE, im Hinblick auf eine friedliche und dauerhafte Lösung der Konflikte in Georgien zu unterstützen. Er fordert den Generalsekretär Hohen Vertreter auf, im Benehmen mit der Kommission entsprechende Vorschläge für die informelle Tagung des Rates am 5.6. September in Avignon zu erarbeiten.

4. Der Rat betont, dass humanitäre Hilfe dringend erforderlich ist und dass die Union gewillt ist, die für die Bevölkerung unerlässliche Hilfe zu leisten Es wurde eine Bilanz der ersten Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten gezogen. Der Rat ruft die Kommission auf, im Benehmen mit dem Vorsitz weiterhin die Koordinierung der europäischen Hilfe zu gewährleisten und Wege der Bündelung der Hilfeleistungen zu fordern, damit deren
Wirksamkeit

und Relevanz erhöht werden kann. Alle Parteien müssen sich verpflichten, das humanitäre
Völkerrecht zu achten und die Beförderung humanitärer Hilfe zu allen betroffenen
Bevölkerungsgruppen ohne Behinderungen und unterschiedslos zu begünstigen. In
Anbetracht der durch den Konflikt hervor gerufenen Zerstörungen unterstreicht der Rat
außerdem, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Wiederaufbaubedarf ermittelt werden muss
und Vorbereitungen getroffen werden, damit auf Ebene der Union ein spürbarer Beitrag zum
Wiederaufbau geleistet wird; er ruft die Kommission auf, ihm bis zu seiner nächsten Tagung
hierüber Bericht zu erstatten."