﻿VS - NUR FÜR DbN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministenum der Verteidigung

EkwetzfuhrungMtab

wummomt FontwnengreNn 180. 53123 Bonn

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m *49 (0)226-99-24-98804/9424

FAX  49 (0)228-98-24-5255

Unterrichtung des Parlamentes

33/08

über die Auslandsabsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 13. August 2008, 10:00 Uhr


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-2-

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 : in Nordafghanistan hegt sie zurzeit je nach Prov inz zwischen niedrig bis mittel, in einem Distrikt bei erheblich.

1. Afghanistan a. Bedrohungslage

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel Hauptstadt Kabul: insgesamt erheblich

Regional Command West: insgesamt mittel

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch

Regional Command South: insgesamt hoch

Im Zeitraum vom 04.08 08 bis 10.08 08 registrierte ISAF landesweit 257 Sicherheitsvorftlle (siehe Grafik). Es handelte sich um 147 Schusswechsel und Gefechte, 35 Sprengstoffanschläge darunter drei Selbstmordattentate in den

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS NUR I ÜR DIN DIHNSTOtBRAUCH

•", v -3-

Provinzen Baghlan 2 , Paktika und Nimruz sowie 63-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und zwölf sonstige Vorfälle.

Sechs Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, 23 im RC West, 109 im RC South und 117 im RC East.

Insgesamt wurden bei den Vorfällen drei ISAF-Soldaten getötet und weitere 53 ISAF-Soldaten verletzt.

Sichorheitsvorfälle in den Regional Commands

(04 08.08 - 10 08 08)

140

120

100

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Ka '»nderwoche„

Am 07.08.08 beschossen unbekannte 1 iitcr im Distrikt Sangin der Provinz Helmand einen Konvoi mit Handfeuerwaffen hin afghanischer Polizist der Afghan National Police (ANP) kam dabei ums Leben.

Am OK OH wurde ein ziviler Konvoi der deutschen Regierungsorgamsation Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) von zwei unbekannten Tätern angegriffen. Die Angreifer näherten sich auf einem Motorrad, der Sozius stieg ab und feuerte

Oberen htska/te der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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etwa neun Schüsse auf ein geschütztes Fahrzeug des Konvois. Es wurde niemand verletzt. Der Vorfall ereignete sich rund zehn Kilometer nordwestlich von Kunduz

Im Distrikt Shindand der Provinz Herat wurde am 04.08.08 eine im Rahmen der [[Operation Fnduring Freedom] agierende Patrouille das Ziel eines Anschlages mit einem Improvised Explosive Device (IED). Durch die Explosion des Sprengsatzes kam ein amerikanischer Soldat ums Leben; zwei weitere amerikanische Soldaten und ein afghanischer Sprachmittler wurden verletzt. Ihr Fahrzeug wurde völlig zerstört (siehe UdP 32/08).

b. International Security Assistance Force (ISAF) 

(1) Militärische Lage

Bei einem Feuergefecht zwischen einer ISAF-Patrouille und Kämpfern der Opposing Militant Forces (OMF) sowie einem versuchten, aber misslungenen fahrzeuggestützten Anschlag mit einem behelfsmäßigen Sprengsatz (Vehicle Borne Improvised Explosive Device / VBIED) wurden fünf amerikanische Soldaten verletzt. Drei Angreifer wurden getötet und zwei weitere verletzt. Der Vorfall ereignete sich am 05.08.08 im Distrikt Maydan Shahr der Provinz Vardak.

Am 06.08.08 griffen rund 30 Kämpfer der OMF eine gemeinsame Patrouille von afghanischen Soldaten der Afghan National Army (ANA) und ISAF-Soldaten mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen an. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Musa Qala der Provinz Helmand ereignete, wurden ein britischer Soldat und eine Zivilperson verletzt; drei Angreifer kamen ums Leben.

Eine kanadische ISAF-Patrouille geriet in der Provinz Kandahar am 07.08.08 in einen Hinterhalt von Kämpfern der OMF. Nach der Explosion eines Sprengsatzes, die die Patrouille stoppte, wurde sie mit Handfeuerwaffen beschossen. Bei dem Zwischenfall wurden sechs kanadische Soldaten zum Teil schwer verletzt.


S 1 NVH IHR IHN DI EN STQI BRAUCH

Vm O’HN.OH WttfUen Im der Provinz Helmand im Distnkt Nahn Sarraj vier Kampt»» du OMI Vom tlMer ISAF-Patrouillc beim Anbnngcn eines IED ettMl*» kl und IttkrtmpM Die vier Klmpfcr der OMF wurden dabei getötet

Im Hisiiikt Ah Kmmtrl In der Provinz Badghis wurde am 08.08.08 ein 1ED \m». hkg auf einen lUiterikaMischcn Konvoi verübt. Dabei wurde ein emeilkimimhei Soldat gvlötei Zwei weitere amenkanische Soldaten und ein •IlihanlN het Sptmhinitller wurden darüber hinaus bei dem Anschlag verletzt.

Am tWOM OM gnnm Klmpfer der OMF im Distnkt Zhari (Provinz Kandahar> eine kitnmliv he ISAF Finheit an Bei dem Feuergefecht kam ein kanadischer Noklat um* Leben

Be» der Ixploaion eine« behelfsmlßigen Sprengsatzes (IED) in der Provinz FmvHb knm ein Iviitwhei ISAF-Soldat’ ums Leben. Der Anschlag gegen die ISA) Patioullle ereignete »ich am 11.08.08 in der Provinzhauptstadt Meymaneh Neben drei weiteren lettischen Soldaten wurden auch 13 Zivilpersonen verletzt

Am 11 OH (IM gmet in der Provinz Kandahar eine ISAF-Patrouille im Distnkt P*M|xv»yi in einen Hinterhalt und wurde von OMF mit Handfeuerwaffen und Pan/ctnbwehrharulwaflen beschossen Dabei wurden ein kanadischer Soldat > getötet und ein weiterer schwer verletzt

ln «In H.mpWiidt K.ihul wurde am 11.08.08 ein bntischer ISAF-Konvoi •Uli« iMiflon I ui ui einem I «hr/eug deponierter Sprengsatz (Suicide Vehicle Home Improvised Explosive Device / SVB1FD) wurde neben dem Konvoi zur I*\plnsioii gehmcht Dabei wurden ein britischer Soldat 3 getötet und zwei wrltrre verletzt Derülwr hinauf wurden mindestens drei Zivilpersonen getötet uml bis zu 17 weitere verletzt.

I Meefi V«m lull /«Mi tu« hl zu den m Atmlinilt I ,e genannten Swherheitsvorflllen. da er außerhalb des dort sugntiMla liegenden llerk hte/eltraumee liegt


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f l * 6 •

(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Eiusatzkeetiugeet (DEU ElnsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North I Deutsches Elnsatzkoutlugeut (EtesKtgt)

Am 01.08.08 ist die Phase 3 der Operation MOSALAS angelaufen (siehe UdP 32/08). Sie ist ab 15.08.08 durch hohe Prisen/ im Raum gekennzeichnet. Für die Führung der Kräfte wurde eigens ein Gefechtsstand aufgebaut, der mit der ANA gemeinsam betrieben wird. Die Operationsführong im Rahmen „Highway Security" wird durch die PRT Mazar-c Shanf, Kunduz und Pol-e Khomn fortgesetzt, Schwerpunkt ist dabei die Route PLUTO. Derzeit werden insbesondere Aufklärungskräftc in Teilen des Operationsgebietes, die von besonderem Interesse sind, eingesetzt.

Zielsetzung der Phase 3 ist es unter anderem, die Möglichkeiten für Aktionen der OMF im Operationsgebiet einzuschrinken beziehungsweise zu unterbinden und neben einer Verbesserung der Sicherheitssituation weitere Voraussetzungen für eine permanente Präsenz von Afghan National Security Forces (ANSF) zu schaffen Schwerpunkt der Phase 3 ist der Raum Kunduz.

Das PRT Kunduz wird mit Teilen an der Operation MOSALAS beteiligt sein. Es führt zusätzlich eigene Operationen in Kunduz und in angrenzenden Distrikten weiter fort. Die Präsenz in der Provinz Takhar wird derzeit Ober Patrouillen aus dem PAT Taloqan aufrecht erhalten.

Am 06.08.08 besuchte General Bismillah Mohammadi Khan, Chief of Staff der ANA, kurzfristig das PRT Feyzabad.

Die drei bei dem Anschlag vom 06.08.08 südlich von Kunduz (siehe UdP 32/08) verletzten deutschen Soldaten sind am 08.08.08 nach Deutschland geflogen und anschließend zur weiteren medizinischen Behandlung in das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz transportiert worden. Die Behandlung

dort dauert an.

Am 08 08.08 wurden die dänischen Anteile am PRT Feyzabad im Rahmen eines Appells offiziell aus dem RC North verabschiedet. Ende Juli hatten sie ihre


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• 8.

2. Uibfkiitm

Bcdrohumgslage

Die Bedrohung ist zzt. ili niedrig eingestuft.

3. Kotovo

a. Politische Lage

Am 05.08 08 hat Premierminister Hashim Ihaei den Abgeordneten und bishengen stellvertretenden Parlnmentspräsidenten Fehmi Mujota (Demokratische Partei Kosovo* PDK) /um ersten Verteidigungsminister des unabhängigen Kosovo ernannt Mujota ist 45 Jahre alt und seit 2004 Mitglied des kosovanschen Parlamentes In den Jahren 1998 / 1999 gehörte er der U(,'K (Ushtria Qlirimtare e Kosovts / Bcfreiungsarmee des Kosovo) an und war Stabschef einer operativen Zone. Von 2000 bis 2004 war er Bürgermeister einer kleinen Gemeinde im Südosten des Landes I r gehört dem Präsidium der PDK an und war zuletzt als Abgeordneter Vorsitzender des ad hoc Kommittees zur Irarbeitung der Gesetze, die im AhtisaariPaket vorgesehen sind Zusätzlich gehörte er dem Ausschuss ftlr Immunitäten und Geschäftsordnung des Parlamentes an.

b. Bedrohungslage Im Kosovo

Die Bedrohung ist /zt insgesamt als niedrig, ftlr den Norden Kosovos jedoch als

mittel eingestuft.

In dei Nacht zum 05 08 08 ereigneten sich in Mitrovica-Nord Zusammenstöße zwischen Kosovo Serben und Kosovo-Albanern. Dabei wurden drei Zivilpersonen und ein Polizist der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) verletzt.

Ausloser der Auseinandersetzung war die Verletzung eines Kosovo-Serben durch mehrere Kosovo-Albaner, woraufhin sich rund 40 zumeist Jugendliche beider F.thnien versammelten und auch die inzwischen eingetroffenen Polizisten angnffen. Neben den Verletzungen kam cs zu Beschädigungen von Geschäften und Fahrzeugen.


: ^ VS * NlJR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

JBvpV - 9 -

(2) Maltiaational Task Force Sooth (MNTF S) / Deutsche« (DEU CiasKtft)

c. Beteiligung der Bundeswehr aa der Kosovo Force (KFOR)

(I) KFOR

Keine benchtenswerten Ereignisse

keine benchtenswerten Ereignisse

Die Bedrohung ist zzt als niedng eingestuft.

h. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (DEU ElnsKtgt)

Keine benchtenswerten Ereignisse

5. Georgien

Politische Lage

In der sudossetischen Provinz waren Scharmützel zwischen paramilitärischen südosseti sehen und georgischen Kräften durch das Eingreifen regulärer georgischer Streitkräfte am 07 08 08 zum bewaffneten Konflikt eskaliert. Bekundete Absicht Georgiens war es, die „verfassungsmäßige Ordnung“ in Südossctien wieder herzustellen. Russland erklärte die Kampfhandlungen als georgischen Versuch, den seit Jahren mit Südosseticn schwelenden Konflikt militärisch zu beenden. Nachdem von den Gefechten auch die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen wurde, entschloss sich Russland am 08.08.08 zur Intervention. Russische Absicht war es nach eigenen Angaben, die mehrheitlich mit russischen Pässen ausgestattete südossetischc Zivilbevölkerung zu schützen sowie den Frieden in der Region wieder


■ NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

hemistellen Russland zwang durch sein schnelles militärisches Eingreifen die georgischen Kräfte zum Abzug aus Südossetien. Stellenweise erreichten die Kampfhandlungen auch das georgische Kemgebiet. Die russische Luftwaffe bekämpfte Ziele im gesamten Land. Auch auf militärisch nutzbare Infrastruktur im Bereich der georgischen Hauptstadt Tiflis fielen Bomben. Die georgische Marine und georgische Seehäfen wurden durch eine russische Seeblockade vor der georgischen Svhwarzmccrküstc neutralisiert. Russische Streitkräfte konsolidierten ihre Kontrolle über Südossetien und führten darüber hinaus Operationen auf georgischem Territorium durch.

Die Dc-tacto-Regierung der Provinz Abchasien erklärte sich mit der russischen Aktion solidarisch und konzentrierte unmittelbar nach dem Beginn der russischen Intervention eigene Strcitkräfte im Bereich des Kodori-Tals und an der Grenze zu Georgien Die abcbasische Absicht war es vermutlich, georgische Kräfte aus dem Oberen Kodon-Tal herauszudrängen und die vollständige militärische Kontrolle über Abchasien zu gewinnen Im Oberen Kodori-Tal hielten zu Beginn der Kampfhandlungen Kräfte des georgischen Innenministcnums (rund 600 - 1.500 Mann) die Stellung Russland verstärkte mit eigenen Kräften die bereits in Abchasien befindlichen russischen Peacekccping Forces (PKF) und führte auch aus Abchasien heraus Operationen auf benachbartem georgischem Territorium durch.

IX*r russische Präsident Medvedcv gab am 12.08.08 den Abschluss der Militäropcration bekannt. Zugleich erteilte er dem russischen Veitcidigungsmimstcnum den Befehl, die Kampfhandlungen wieder aufzunehmen, sollten in Südossetien erneut Gewalttaten gegen die Bevölkerung verübt werden.

b. Bedrohungslage

Die Bairohung ist seit Ausbruch der Kampfhandlungen insgesamt als mittel, im

Oberen Kodori-Tal als crhcblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission In Georgia (UNOMIG)

Die Mission UNOMG ist derzeit aufgrund der Lage im Land nur eingeschränkt handlungsfähig, die Beobachtertätigkeiten werden der Lage angepasst. Die


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2 : 7 085 PerSOna ' UN0M '0 wurde überprüft. Eine Evakuierung

des Personals ,s, de™, „ich, gcp.ant Nach der derzeitigen Ugeheurteilung hesteh

.her kerne —ha« Gefährdung «Ur die deuten So.daten, die s ,ch zur»,, ,n ihren Stützounkten .....

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zzt. als mittel, im Darfur erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Keine berichtenswerten Ereignisse

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UN AMID)

Keine benchtenswerten Ereignisse

7.

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im eritreisch-äthiopischen Grenzgebiet ist zzt. als mittel eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea (UNMEE)

Keine benchtenswerten Ereignisse

8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zzt. als niedrig eingestuft


Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zzt. als niedng eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den Internationalen Terrorismus: Operation Active Endeavour (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Libanon

a. Politische Lage

Das libanesischc Parlament hat am 12.08.08 nach fünftägiger Beratung die Regierungserklärung der neuen libanesischen Regierung gebilligt. Die Regierungserklärung beinhaltet "das Recht des Libanons, seiner Regierung, des Volkes und des Widerstandes /um Gebrauch aller möglichen Mittel, um vom Libanon beanspruchtes Gebiet wiederzuerlangen.” Die Hizbollah leitet aus diesem Passus das Recht ab, ihre Waffen zu behalten.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im 1 and und im Süden Libanons ist zzt. als mittel, auf See in der

Area of Maritime Operations (AMO) als niedng eingestuft.

C. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UM HL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse


Vs NUR IHR DltN t)ll NS I (11 BRAUCH

• 13.

(2) Merlilm# I aik Kort« (MTF) UNIFIL

,,IC MH l ' N,,U h *‘ blBhw iWgc^mt 17.481 (Stand 12.08.08) Abfragen getätigt, (Im von wurden bisher 123 durch die MTF gemeldete Schiffe durch

libanesische lUfenbehötden naher untersucht.

Vereinte Nationen (VN)

United Nation« tntvrlm Administration Mission ln Kosovo (UNM1K) und Reehlselaatllrhkellsmlstlon der Europäischen Union Im Kosovo: European Union rule of law mlselon In Kosovo (KULKX KOSOVO)

International« Poll/eltruppe

Der zur (iewltlirlciiiiung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Poll/citmppe UNMIK gehören 2.001 Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 143 lleamld.

I UI I X, deren Aulbuu weiter voranschreitat, gehören gegenwärtig 90 Polizisten an. davon 11 deutsche.

[ ~]

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

OEF

UNAMID

; 1 ufllraeeperte Anzahl Mage

30

4

2

1

0

1

0

\n/«hl Om-

wacbiswgeflege _

0

0

0

0

0

3

. .1 ■ . —

0


DIENSTGEBRAUCH

Gesamt ISAF*

UFOR

92.1244

22.1241

21.0647

«2.1947

19434

(2992)

Unteroffiziere 3.50 Mannschaften 1.50

vilbedienst.

mt**

ieM. NATO

davon ISAF PRT Kunduz: 519 Soldaten, ISAF PRT Fcyzabad: 400 Soldaten. ISAF PAT Taloqan: 23 Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 1.845 Soldaten (inkl. 151 Soldaten des R(" North), Einsatzgeschwader Termez/UZB: 229 Soldaten. Zusätzlich befindet sich I deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMKDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten, dem im Darfur / Sudan im Rahmen der Operation UNAMID eingesetzten 1 Soldaten und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour) beteiligten 214 Soldaten sind insgesamt 6.316 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.


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Kurzfristige Untcr s nK,..n r .i„. ltt „ n< , ( ,„ , c A L .

gebilligte

Einsätz¬

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Anzahl

en

Seldatlnnen

/ Soldaten

18/08

30

KAF 1

4

Bagram

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Anmerkungen ' } Kandahar Airfield

i S?to f 1 * ( 'T rn ? IC * , ’° n Modu,es (Vcrlegbare Femmeldemodule) NATO Signal Batulion


VS NUR FÜR Dl N DlFNSTtlPHRAUt M

• 1 -

Anlage 2

Übersichtskarte der , w .....

1 BADAKHSHAN

2 TAKHAR

3 KUNDUZ 4BALKH

5 JOWZJAN 6FARYAB

7 BADGH1S

8 HERAT

•farah

10GHOWR

11 SAR-E POL /V

12 SAMANGAf/ 13BAGHLANZ

*C CAPITAL (Frenhrelch)

RC WEST (Italien)

Definitionen der Bedrohungsstufen

Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind m einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.