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Unterrichtung des Parlamentes

B u r> d p $ m i otstsoum der Verteidigung

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32/08

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über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 6. August 2008, 10:00 Uhr


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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . in Nordafghanistan liegt sie je nach Prox inz zwischen medng bis mittel, in einem Distrikt bei erheblich

Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar

Regional Command Capital Hauptstadt Kabul;

Regional Command West Regional Command East: Regional Command South:

insgesamt mittel insgesamt erheblich insgesamt mittel insgesamt erheblich bis hoch insgesamt hoch

Im Zeitraum vom 28.07.08 bis 03.08.08 registrierte ISAF landesweit 230 SicheAritsvorflUle (siebe Grafik). Es handelte sich um 114 Schusswechsel und Gefechte. ; 4 SprengstofTanschläge sowie 66-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und 16 sonstige Vorfälle

Drfmiumee der Bedrctiungsstufen siebe Anlage 2


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Viei Vorfälle ereigneten sich im RC North, ftinf im RC Capital, zehn im RC West. I(W> im R( South und 105 im RC East.

InKgctamt wurden bei den Vorfällen acht ISAF-Soldaten getötet und weitere 22 ISAF-Soldaten verletzt.

ln der Hauptstadt Herat der gleichnamigen Provinz*' explodierte am 31.07.08 eine an einem Fahrrad befestigte behelfsmäßige Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED). Ein afghanischer Polizist der Afghan National Police (ANP) und vier Zivilpersonen wurden dabei verletzt.

b. International Security Asslstance Force (ISAF)

(I) Militärische Lage

Bei einem Feuergefecht mit Kämpfern der OMF wurde am 28.07.08 ein britischer ISAF-Soldat im Distnkt Nad Ali der Provinz Helmand getötet (siehe UdP 31/08).

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Am 29.07.0* kam in der Provinz Helmand bei einem Feuergefecht zwischen ISAF-Soldaten und Kämpfern der OMF im Distrikt Nahri Sarrmj cm britischer Soldat ums Lehen Mindestens lUnt Angreifer wurden getötet.

In der Provinz Gha/ni wurde am 30.07.0# eine amerikanische Patrouille im Distnkt Waghaz mit einem IHD angegriffen und anschließend von unbekannten Tatern mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen beschossen. Dabei wurden vier amerikanische Soldaten verletzt.

Am 01.08 08 wurde eine amenkaniache ISAF-Patrouille im Distnkt Tarn der Provinz Khowst mit einem IHD angegnffea. Dabei wurde cm amen kanisc her Soldat getötet und zwei weitere verletzt.

In der Provinz Konar wurde am 01.01.08 eine aus me hr eren Fahrzeugen bestehende amenkanische Patrouille mit einem IED angcgnfTcn. Der Sprengsatz detonierte unmittelbar unter einem der Fahrzeuge. Die fünf Insassen - vier amen kanisc he Soldaten und ein afghanischer Obenetzer - kamen dabei ums Leben. jSf

Am 03 08.0* ereignete skh m der Nähe der afghanischen Hauptstadt Kabul cm

II D-Anschlag gegen ein geschütztes Fahrzeug eines amerikanischen Polizciausbiltlungstc.ims Fm «menkanisc her Soldat wurde getötet und ein weiterer verletzt. -

Im Distrikt Stundend der Provinz Hcrat wurde am 04 08.08 eine im Rahmen der Operation I ndurtng Freedom agierende Patrouille das Ziel eines IEDAnschlagcs Durch die I xplosion des Sprengsatzes kam ein amerikanischer Soldat ums Leben', zwei weitere amerikanische Soldaten und ein afghanischer Sprachmittler wurden verletzt. Ihr Fahrzeug wurde völlig zerstört.

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt I a genannten Sicherheitsvorftllen. da er außerhalb des dort

/ugnmde liegende« Berichtszeitraumes liegt


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(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsche« Elnsat/konttngent (DEU ElnsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (ElnsKtgt)

Die Phase 2 der Operation MOSALAS (siehe UdP 28/08 und 29/08) ist beendet Bereits am 30 07.08 wurden die Soldaten der deutschen Schnellen Eingreiftruppe (Quick Reaction Force / QRF) nach Mazar-e Shanf (Provinz Balkh) zurück verlegt. Eine Auswertung dieser Phase der Operation MOSALAS erfolgt zurzeit.

Direkt im Anschluss an die Phase 2 begann das RC North mit den Planungen und ersten Erkundungen für den dritten Abschnitt der Operation MOSALAS im Süden von Kunduz durch Teile der QRF sowie durch Aufklärungskräfte, die dazu bereits in den neuen Einsatzraum verlegt haben.

Der Beginn der Durchführungsphase ist ab Mitte August vorgesehen.

Am späten Abend des 05.08.08 wurde das PRT Kunduz mit Raketen überschossen. Die Überflüge und Detonationen von drei bis vier Raketen wurden akustisch wahrgenommen. Das Feldlager des PRT wurde nicht getroffen, es wurde niemand verletzt und es entstanden keine Schäden. Dies war der sec hste Raketenangriff auf das Plateau Kunduz seit Anfang des Jahres 2008.

Am 06.08.2008. zwischen 12:15 Uhr und 12:30 Uhr deutscher Zeit, wurde auf eine deutsche Patrouille des PRT Kunduz auf der Straße zwischen Kunduz und Pole-e Khomn (Route PLUTO), rund 45 km südlich Kunduz, ein Selbstmordan schlag durch einen Motorradfahrer verübt. Bei dem Anschlag wurden zwei deutsche Soldaten schwer, em weiterer leicht verletzt. Die Patrouille war auf dem Weg zur Bergung eines ausgefallenen Fahrzeugs (Transportpanzer Fuchs) und befand sich zum Zeitpunkt des Anschlags bei einem Technischen Halt an der Route PLUTO.

Aus dem PRT Kunduz wurden weitere Kräfte zur Unterstützung der Versorgung und zur Absicherung der Anschlagstelle entsandt. Die Sanitätskräfte der Patrouille darunter auch ein beweglicher Arzttrupp, hatten die Erstversorgung der Verletzten aufgenommen. Die zwei schwer verletzten Soldaten wurden mit


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dem Hubschrauber CH-53 MEDEVAC in das Einsatzlazarett nach Mazar-e Sharif transportiert. Der leicht Verletzte wurde in das Rettungszentrum nach Kunduz verbracht.

Die beiden schwer verletzten Soldaten werden am 07.08 2008 mit STRATAIRMEDEVAC zur weiteren medizinischen Behandlung nach Deutschland ausgeflogen. Die Untersuchungen vor Ort dauern an.

'''(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF'''

In der vergangenen Woche gab es sieben Unterstützungsflüge außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 371.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage aufgeführt.

'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


'''2. <u>Usbekistan</u>'''

'''Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zzt. als niedrig eingestuft.


'''3. <u>Kosovo</u>'''

'''a. Politische Lage'''

Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen (Special Representative of the Secretary General / SRSG) und Leiter der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK), Zannier, bekräftigte am 31.07.08 in Gesprächen mit dem serbischen Minister für Kosovo, Bogdanovic, seine Absicht, das Gerichtsgebäude in Nord-Mitrovica wieder nutzen zu wollen. Die Arbeit des Gerichtes solle mit überwiegend internationalen Richtern wieder aufgenommen werden. Dieses wurde von Bogdanovic strikt abgelehnt. Die serbische Seite besteht


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mit dem ausschließlichen Einsatz serbischer Richter und die Anwendung serbischen Recht».

Da» Gerichtsgebäude wird seit den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen »erblichen Demonstranten und der UNMIK-Police am 17.03.08 nicht mehr genutzt (eiche UdP 12/08).

b. Bedrohengslage Im Kosovo

Die Bedrohung ist zzt. insgesamt als niedrig, für den Norden Kosovos jedoch als

mittel eingestuft. c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 06.08.08 wurden im Rahmen der planmäßigen Rotationen die

Dicnstgcschäfte Deputy Commander (DCOM) KFOR von Deutschland

(Generalmajor Stelz) an Frankreich (Generalmajor Stoltz) und die

Dienstgeschäfte Deputy Chief of Suff Operations (DCOS OPS) von Italien

(Bng.idcgeneral Savaresc) an Deutschland (Bngadegeneral Liechtenauer)

übergeben

(2) Multinational Task Force South (MNTF S) / Deutsches Einsatzkontingent (DEU ElnsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zzt. als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(I) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Deutsches Einsatzkontingent (DEU EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Georgien

a. Politische Lage

Die südossetische Hauptstadt Tskhinvili war am 01.08.08 emcut Schauplatz gewaltsamer Auseinandersetzungen, bei denen drei sOdotMÜsche Stcherheiukrätte sowie drei Zivilpersonen von Scharfschützen und durch Mörserfeuer aus georgi^ lu n Stellungen heraus getötet und etwa 25 Zivilpersonen verletzt wurden AunlOtci der Auseinandersetzungen war offenbar ein Vorfall am selben lag. bei dem tnui georgische Sicherheitskrlfte schwer verletzt wurden. Diese waren mit ihrem Fahrzeug auf einer UmgehuigatreBe unterwegs als sich um Sti.ißenrand eine Explosion ereignete Ob es sich um eine Mine oder einen Sprengstoffanschlag gehandelt hatte, ist nicht bekannt.

Diese bislM* schwersten Auseinandersetzungen in diesem Jahr haben zu einer weiteren Verschärfung der Lege in Südossetien geführt. Die abchisteche De-FectoRegierung hat sich demonstrativ auf die Seite Südossetiens gestellt und die Teilnahme an den in Berlin geplanten georgisch-abchaaischen Otepräche zunächst abgesagt.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zzt. als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Netions Obierver Mission in Georgia (UNOMIG)

Die geschilderten Vorfälle heben derzeit keine Auswirkungen euf den Auftrag von { NOM IG Die deutschen Soldaten sind nicht betroffen; die Bcdrohungslege het sich nicht geändert. v


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6. ftudan

a. Politische Lage

Das Tauziehen um die mögliche Ausstellung eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Präsident Al-Bashir wegen Völkermordes dauert an. Alle Beteiligten, unter anderem die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union, die Arabische Liga, die Mitglieder des Weltsicherheitsrates und Nachbarstaaten versuchen, durch eine Kompromisslösung in dieser Frage letztlich den Fnedensprozess für Darfur voranzubringen. Ein solcher Kompromiss zeichnet sich jedoch derzeit noch nicht ab.

Unterdessen hat der Präsident des Süd-Sudan, Salva Kiir, seine Kandidatur für die 2009 geplanten Präsidentschaftswahlen angektindigt.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zzt. als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan zzt. als

erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Keine berichtenswerten Ereignisse

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UN AMID)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat den Einsatz im Darfur am 31.07.08 um ein Jahr verlängert.

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im eritreisch-äthiopischen Grenzgebiet ist zzt. als mittel eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Ethiopia and Eritrea (UNMEE)

Mit der Annahme der Resolution 1827 (2008) des VN-Sicherheitsrates ist UNMEE zum 31.07.08 beendet worden. Nunmehr sind rund 320 Soldaten und 250 zivile Angehörige der Mission sowie deren Gerät aus dem Einsatzland zu verlegen.

Bis zum 31.08.08 sollen alle Kräfte, die nicht mehr zwingend erforderlich sind, abgezogen werden Weiterhin ist geplant, das Material der Kontingente bis zum 15.09.08 abzutransportieren und die Nachkommandos aller Kontingente bis zum 30 09.08 in ihre Heimatländer zurück zu verlegen. Die letzten Kräfte sollen das Einsatzgebiet zum 15.10.08 verlassen haben. Der Abschluss der Rückverlegung ist für den 30.10.08 vorgesehen.

Die VN haben Deutschland gebeten, den inzwischen im UNMEE-Hauptquartier in Addis Abeba eingesetzten deutschen Offizier (siche UdP 31/08) bis zum 31.08.08 vor Ort zu belassen.

Ilorn von Afrika und a ngrenzende Seegebjete

a. Bedrohungslage

In Djibuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zzt. als niedng eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation Enduring Freedom (OEF*)

Keine berichtenswerten Ereignisse

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zzt. als niedrig eingestuft.


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der Baadetwehr >■ Opera«. 1 , „y. <k, | alenutionalr „ : Operation Active Eadeeveer (OAE) enswerten Ereignisse

rolWsebe Lage . ;

Am 01 08 08 hat die neue libsnestsche Regienmg in der 13. Sitzung emen Kompromiss für eine Regienmgseitdänmg gefunden. Dieser Entwurf wurde am Abend des 04 08 08 in der 14. Sitzung angenommen. Mit der Einigung auf eine Regierungserklärung ist der Weg für eine Bestätigung der neuen Regierung durch das Parlament frei. Das Parlament wird nun die Regierungserklärung beraten und anschließend m einer Vertrauensabfrage über das Kabinett Siniora abstimmen.

Bedroheegslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zzt. als mittel, auf See in der Ares of Maritime Operation» (AMO) als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr ae der United Nstions Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Kerne benchtenswerten Ereignisse

(2) Msridee Task Force (MTF) UNIFIL

Am 03.08.08 hat die Fregatte HESSEN ihren Einsatz in der Maritime Task Force UNIFIL beendet Die MTF UNIFIL hat bisher insgesamt 17.294 (Stand 04.08.08) Abfragen getätigt, davon wurden bisher 123 durch die MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.

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L(VN)

Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und

der Enroplischen Union Im Kosovo: European Union Kosovo (EU LEX KOSOVO)

Polizeitreppe

Gewihrleistung von innerer Sicherheit Mi Ordnung im Kosovo etnge>et<kn

intematK»elen Polizeitruppe UNMIK gehören 2.001 Polizisten an. Des deutsche Kontejeet umfaest 145 Beamte I

ULBX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören gegenwärtig 88 Polizisten an. dwoo 11 deutsche

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davon ISAF PRT Kunduz. 503 Soldaten, ISAF PRT Feyzabad: 400 Soldaten, ISAF PAT Taloqan: 23 Soldaten, FSB Maar-e Sharif: 1 849 Soldaten (inkl. 149 Soldaten I des RC North), Einsatzgeschwader Termez/UZB: 217 Soldaten. Zusätzlich befindet

ach 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer

(STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten, dem

im Darfur Sadn im Rahmen der Operation UN AMID eingesetzten 1 Soldaten und den im MitSehncer an den Operationen fegen den internationalen Terrorismus (Active I Endttvour) beteiligen 214 Soldaten sind insgesamt 6.297 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsälzen eingesetzt. I


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Um nation.il wie international mit glctihcn Begriffen und Definitionen zu arbeiten, nachfolgende fcmstu fangen genutzt:

Mtl)Hl(, fcm Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und Absicht. deutsche Strcitkräfte und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Ob' gniruUatzliihc Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen lür bevot Angriffe vor.

Mil IKl. I im St.iat. Organisation oder (iruppe verfügt über die Fähigkeit und die deutsche Stmtkraftc undAxicr verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Allgemeii spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. üUHMLK H Bin Staat, Organisation oder Groppe verfügt über die Fähigkci Absuhl, deulsthv Strcitkraftc und/oder verbündete Strcitkräfte anzugreifen. Mit wird m naher Zukunft gerechnet, fcrkcimtniese liegen nicht vor.

IKK II Hin Staat, Organisation oder Groppe deutsche Streitk/Sfte und/oder verbündete Stre und spe/ifi/ierte Angriffsziele in definierten Zeitraum zu erwarten.