﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Einsatzführungsstab

Hausanschrift Fontanengraben 150.53123 Bonn

Postanschrift Postfach 1328 53003 Bonn

Tel. *49 (01228-99-24-96804/9424

Fax. *49 (0)228-90-24-5255

23 Juli 2008 (Stand: 10:00 Uhr)

Unterrichtung des Parlamentes

30/08

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Am 16.07 08 entließ Präsident Hamit Karzai  Generalstaatsanwalt Abdul Jabar Sabit, nachdem dieser tags zuvor seine Kandidatur für die Presidentschaftswahlen im kommenden Jahr an gekündigt hatte. Diese Ankündigung sei laut Präsident gleichbedeutend mit einem Rücktritt, den der Präsident angenommen habe, da sich die Kandidatur nicht mit den Aufgaben des Generaistaatsanwaltes vereinbaren lasse. Sabit selbst sieht sich allerdings als vom Präsident entlassen. Bashir Ahmad Fazli. einer der stellvertretenden Generalstaatsanwälte, wurde von Präsident Karzai mit der kommissarischen Führung des Amtes beauftragt.

b. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich. In Nordafghanistan ??? zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig bis mittel, in einem Distrikt bei ???

1 Definition der Bedrohungsstufen siebe Anlage 2


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Im übrigen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command Capital: insgesamt mittel

Hauptstadt Kabul:  insgesamt erheblich

Regional Command West: insgesamt mittel

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch

Regional Command South:  insgesamt hoch


Im Zeitraum vom 14.07.08 bis 20.07.08 registrierte ISAF landesweit 233 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 136 Schusswechsel und Gefechte, 33 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Kandahar 2 - sowie 51-mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen) und 13 sonstige Vorfälle.

Fünf Vorfälle ereigneten sich im RC North, sechs im RC Capital, elf im RC West, 105 im RC South und 106 im RC East.

Insgesamt wurden bei den Vorfällen zwei ISAF-Soldaten getötet und weitere 36 ISAF-Soldaten verletzt.

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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4

Am 18.07.08 waren Partrollien  der Afghanistan «Iw Al*hi»u Nem»»i«*l ISillvt tANIM ln Am hmlHi I *mh iIäh /i#1 \»»n AngHlIwi Im UuiiiM IUI« lUtluk v^vltHhwlf tln lh»v«v»tw*l I xpltutiN» Itevlve (II IM in »Um Nlhe elh»i ANt* Vmivuillv Im iMehtki IVI«h»h» gnH»n 0|»|M»«in* Milium hnvM (UMI \ eine «titln» IVII#*l|««limttlle *Iim ANP mH l\»nwtihu»ivti mul ll*tuUtmeiw«l1eii im ltu»|ie«*ml w w »len bei «Wh htklen VtnWWen •in *f||h*mwher V»>ll«lel geMMei mul nittl weitete verleiet

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Am 21.07.08 griffen bis zu 50 OMF Angehörige in der Provinz Vmutt/i /«M einen vtm einer zivilen Sicheheitsfirma begleiteten Konvoi mit Handfeuerwaffen und Panzerfäusten an. in IM ilvm ikh tmlwk kelml»n I vu» iy»lv< hl, »I«»« «t» h Im Otehtkl Qelel derselben Vmvitt/ ereignete. keinen 14 Zivilpersonen, tUnmiet 11 Angehörige der Sicherheiteflnne, um» l eben Zwei weitere Personen wurden verletzt. Der Konvoikonnte sich, nachdem die OMP ausgewichen waren, neu formieren und seinen Marsch nach Kandahar fortsetzen.


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HÜ * 5 -

c. International Security Asslstance Force (ISAF)

(I) Militärische Lage

Am 17.07.08 beschossen unbekannte Täter in Kabul britische ISAF-Kräfte in ihrem Fahrzeug. Es wurde niemand verletzt.

In der Provinz Koner wurden am 18.07.08 und 20.07.08 gemischte Patrouillen von ISAF-Kräften und afghanischen Soldaten der Afghan National Army (ANA) von OMF-Kräften mit Handfeuerwaffen und Panzerfäusten angegriffen. In den sich entwickelnden Feuergefechten wurden zwölf amerikanische und ein afghanischer Soldat verletzt. Sechs Angreifer der OMF kamen ums Leben.

Am 19.07.08 wurden bei einer Explosion in der Provinz Kandahar ein kanadischer ISAF-Soldat getötet und ein zweiter verletzt.

In der Provinz Paktia wurden am 18.07.08 und 20.07.08 gemischte Patrouillen von ISAF-Kräften und afghanischen Polizisten der ANP von OMF trat Handfeuerwaffen angegriffen. Dabei kamen cm amerikanischer Soldat und ein afghanischer Polizist ums Leben. Darüber hinaus wurden ein amerikanischer Soldat und vier Angehörige der ANP verletzt.

Am 21.07.08 löste eine ISAF-Patrouille im Distrikt Naw Zad der Provinz Helmand ein 1ED aus. Darüber hinaus wurde die Patrouille beschossen Ein amerikanischer Soldat wurde dabei getötet und vier weitere verletzt'

Auf dem Marsch zu seinem fcinsatzoit im Distrikt Bakwa in der Provinz Farah löste ein Kampfmiltelbe*ciliguntzsteam (Explosive Ordnance Disposal / EOD) ein I k D aus. Bei der Explosion wurden zwei amerikanische Soldaten verletzt. Im Verlaufe des Tages kam es in den Distrikten Gulistan und Bala Buluk derselben Provinz zu einer weiteren Explosion eines IED und zu einem Handfeuerwaffenund Panzerfaustbeschuss einer ISAF-Einheit durch OMF. Dabei wurden insgesamt sieben amerikanische Soldaten und vier afghanische Polizisten der ANP verletzt.

' Dw*«r Vorfall zlhh nicht zu den in Abschnitt I b genannten Sicherheit*Vorfällen, da er außerhalb de» dort aagrmAi l ie g — d en OrnrhUaeilreum« hegt


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• 6 -

(2) Regional Command (RC) Capital / Telle Deutsches Einsatzkoatlngent (DEU ElnsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) Regional Command (RC) North / Deutsches Einsatzkontingent (DEU ElnsKtgt)

Die Operation MOSALAS, die mit ihrer zweiten Phase im RC North seit Anfang Juli durchgeführt wird (siehe UdP 28/08 und 29/08), verläuft weiterhin planmäßig.

Am 16.07.08 wurden gegen 23:30 Uhr afghanischer Ortszeit vermutlich drei Raketen aus südwestlicher Richtung auf das Camp Feyzabad in der Provmz Badakhshan abgeschossen. Die drei erkannten Raketen detonierten m der Luft.

Es wurden keine Personen verletzt und keine Schäden im Camp festgestellt Zusammen mit Kräften des National Direcforste of Security (NDS) und der \\P nahm das Provinctal Reconstruction Team (PRT) Feyzabad am Morgen des

17.07.08 die Untersuchung auf.

Am 20.07.08 ereignete sich ein folgenloser Raketenbeschuss auf das PRT Kunduz. Die Detonationen von vermutlich fünf Raketen wurden akustisch wahrgenommen. Ein Raketeneinschlag lag etwa 50 Meter außerhalb des Lagers. Die anderen Raketeneinschläge konnten nicht aufgeklärt werden Im PRT Kunduz gab es weder Personen- noch Sachschaden zu verzeichnen

(4) Kurzfristige ilaterstttzaagsleistungen ISAF

ln der vergangenen Woche gab es acht Untcrsttltzungsflügc außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 351. Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


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d. Beteiligung der Bundeswehr aa der United Nation» AssUtanee Mission ln Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Uibekiitnn

Bedrohung» läge

Die Bedrohung ist zzt. als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Politische Lage

Die Gewerkschaft der Kosovo Police 4 (KP) plant ab dem 01.08 OK in I eilbereichen der KP einen Streik für höhere Gehälter Im Bewusstsein der Bedeutung der KP für den Erhalt der Sicherheit und Stabilität in Koaovo wird es ausgeschlossen. gesamte KP streikt Sollte die kosovansche Regierung bis Ende Juh keine I ösung des Problems anbieten, sollen zunächst die Kräfte der Vefkdwflberwachung und die Personenschutzeinheit ftir die Regierung mit dem Ausstand beginnen

b. Bedrohungslage in Kosovo

Die Bedrohung ist zzt. insgesamt ab niedrig, ttkr den Norden Kosovo» jedoch als

mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr aa der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Task Force South (MNTF S) I Deutsches Einsatzkontingent (DEU ElnsKtgt) Keine berichtenswerten Ereignisse

* Die ICowvo Police (KP) hiefl bie zum Inkrafttreten der Verfassung der Republik Kosovo am 15.06.08 Koeovo Police Service (KPS) ^ v ; f. '' '


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• 8 •

Am Abend des 21.07.08 wurde Radovan Karadzic, ehemaliger bosnischer Serben führet und Prlsident der Rcpublika Srpska, von serbischen Sichetheitskriften in Belgrad festgenommen. Karadzic ist vor dem Internationalen Strafgehchtshof für das ehemalige Jugoslawien (International Cnminal Tribunal for Yugoslavia / ICTY) wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Seit Juli 1998 wurde er mit internationalem Haftbefehl gesucht, ln weiten Teilen Bosnien und Herzegowinas wurde die Festnahme mit Genugtuung aufgenommen. 1 i» kam einigen Landesteilen zu spontanen Freudenfeiem, die durchweg friedlich verliefen

Bedrohuagslage

Die Bedrohung ist zzt als niedrig eingestuft

An der administrativen Grenze zur Republika Srpska kam es am 12 07 OH im Distrikt Maglaj (Föderation) beim Räumen einer Anti-Persooenmme zu emem Unfall, bei dem zwei Mitarbeiter eines zivilen Mmenrtumuntemehmens ums Leben kamen ln diesem Gebiet entlang der ehemaligen Frontlmie des Boantcnkneges sind seit dem Ende des Krieges 1995 insgesamt 42 Menschen durch Mmenexplosiooen zu Tode

gekommen.

Beteiligung der Bundeswehr ae der El) Force (El KOR) (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Elasatzkoatlngeat (DEU ElnsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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Politische Lege

Am 15.07.08 beschloss das georgische Parlament, die Anzahl der Soldaten der georgischen Streitkräfte um 5.000 von 32.000 auf 37.000 Soldaten ni erhöhen Eine Aufstockung der Mittel ftlr Militlrausgaben um 131 Millionen Euro wurde ebenfalls entschieden Die Erhöhung des Personalumfanges wurde vor allem damit begründet dass Georgien seine Armee an die Anforderungen der NATO anpassen und den übernommenen internationalen Verpflichtungen wirkungsvoller nachkommen will

Am 17.07.08 und 18.07.08 unternahm Bundesaußenminisler Dr. Freu*- Walter Steinmeier eine Reise nach Georgien, Abchasien und Moskau, um mit d< n Konfliktparteien und Russland den von Deutschland ab Koordinator k Freundes gruppe des VN-Generalsekretärs erarbeiteten Drei Wu^n l > Konfliktbeilegung in Abchasien zu diskutieren

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zzt ab niedrig eingestuft.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der Untied Nutions ObserMi Mission

Georgia (UNOMIG)

Kerne benchueswerten Ereigmase

Sudan

e. Politische Lage

Nach dem Antrag des Chefankllgers des Internationalen Strafgenchtshofes euf Haftbefehl für den sudanesischen PrÄsidenten AI Bashir (siche UdP 29/08) nefen unter anderem Afrikanische Union und Arabische Liga den StchetheitM.i Vereinten Nationen auf, die Fortsetzung des Verfahrens gegen Präsident Al Bashir

zu verschieben.


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m • 10 •

ngslage

Bedrohung im Land ist zzt. als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan //« *U lieh eingestuft.

Die Proteste und Demonstrationen im Lande gegen den Antrag zur Ausstellung eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Prisident AI Baehir verliefen bislang diszipliniert. Es kam zu keinen größeren GewaltausbrOchen sowie Übergriffen auf Ausländer oder Einrichtungen der internationalen Gemeinschaft. Es ist davon auszugehen, dass der Sudan kurzfristig die vermeintlich unterstützende Haltung vieler Staaten (unter anderem China) nicht durch eine derartige Lageverschärfung gefährden will.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Natftom MWh In Sedaa (LNMIS) Keine berichtenswerten Ereignisse

d Beteiligung der Bundeswehr in der United Nntte» / Africnn Union Mission l.

Dnrfer (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Äthiopien / Eritrn

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im eritreisch-lthiopischen Grenzgebiet ist zzt. als mittel eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation» Mission in Kthlopla and

Eritrea (UNMEE)

Keine berichtenswerten Ereignisse


■agslage

/ ln Djjbuti und im Golf von Aden ist die Bedrohung zzt. als niedrig eingestuft t. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation Enduring Freedom (OEF)

Keine berichtenswerten Ereignisse

n. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zzt. als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation Active Endeavour (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

10. Libanon

a. Politische Lage

Auch nach der Wahl Suleimans zum Pt * * identen des Libanon sowie der Bildung einer ..Regierung der nationalen Einheit*' durch Ministerpräsident Simora bleibt die innenpolitische Lage im Libanon weiter schwierig. Bislang konnte sich die Regierung nicht auf eine gemeinsame Regierungserklärung verständigen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land und im Süden Libanons ist zzt. als mittel, auf Sec in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


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^ * 12 *

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Bundeswehr an der United Netto., p

Keine berichtenswerten Ereignisse

Am 16.07.08 wurde an einem VN-Posten südlich des VN-Hauptquarticrs Naqoura unmittelbar an der libanesisch-israelischen Grenze em Gefangenen und Gefallenenaustausch (zwei getötete Israelis gegen 199 tote Libanesen sowie fönf libanesische Gefangene) durchgefthrt Auf Weisung des Kommandeurs UNIFIL führten neben anderen Einheiten der MTF die Fregatte HESSEN und das Minensuchboot AUERBACH die seeseitige Absicherung durch.

Die MTF UNIFIL hat bisher insgesamt 16.936 (Stand 20.07.06) Abfragen getätigt, davon wurden bisher 130 durch die MTF gemeldete Schiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.

Verdate Nationen (VN)

United Nation« Interim Administration Million In Kosovo (UNM1K) und RechtsstiitlkhkeMmMnn der Europäischen Union tat Komvo: Enrnpenn Union nile of Uw mliilon In Knwvo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewlhrleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Poliztttnippe UNMIK gehören 1.99} Polizisten an. Das deutsche

Kontingent umfasst 146 Beamte.

EULEX, deren Aufbau weiter voranschreitet, gehören gegenwärtig 86 Polizisten an. davon 11 deutsche.


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12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || OAF || UNAMID
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 38 || 3 || 2 ||  1 || 0  || 1 || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 4 || 0 || 0
|}


- NUR FUR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 14 -

in:

mt ISAF* KFOR EUFORlUNMIS

UNMEE UNOM1G UNlFliJoEF

28.01.04 ' 02.02.94 1 20.09.1* 14 . 114 ,

22 . 12.01 12.06.99

02.12.04 22.04.0S

1110.07 21.06.07

30.11.06 15.11.07

08.0847' 12 JH.07 15.11,07

13.10.08 11.06.09 1

2 i.ii .08 * is.oe.ee

1 s. 02 . 0 e* is.io.ee* n.ot.oe

15.11.0*

3.500 1.500

2.400

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(2004)

7S/S0

75/SO (2005)

20

1.400 1.406

tut

3300

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1.500

(1999)

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(2006)

3.900

(2061)

1.715

(2662)

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3*41*

(2006)

10.434

( 2002 )

6.440

(1999)

1.139

(2005)

1.231

(2666)

ulmele Stlrkr

41 fBr

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Inland

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1.134

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2.242

1.22'

247

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Unteroffiziere

3.851

65

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13

817

1.681

Mannschaften

1

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411

274

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Kablnembrnchlu»«.

inkl. NATO HQ Sanjrto

freiwillig

, SAF PRT Kunduz: 581 Soldaten. ISAF PRT Fcyzabad: 464 Soldaten, FSB Mazar-e Shanf: 2.074 Soldaten (inkl. 147 Soldaten des RC North), Einsatzgeschwader Termez/UZB: 213 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher

Soldat bei UNAMA in Afghanistan.

Besonderheit: zzt. Kontingentwechsel / Umgliederung

Mi. den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATA1RMEDEVAC)” bereit gehaltenen 41 Soldaten und dem im Darfur / Sudan im Rahmen der Operation UNAMID eingesetzten 1 Soldaten sind insgesamt 6.722 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandsemsätzen

eingesetzt.

• •


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- 15-

CM" des 1* NSB das von 05/08 bis 08/08 die Führungsfähigkeit am KAF und in telkn soll.

Zeitlich befristete Unterstützung zur Sicherstellung des Betriebes des ISAF Thcatre Map Depot (TMP) _

Soldatinnen

19/08

Einsatz¬

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Bemerkungen '

25.04.08

16.08 08

01.05.08

31.07.08

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1

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1 Kandahar Airfield - Moduk * <Verit * b,re *— 1 dcmod " k >


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAIK H

- 16 -

Verantwortungsbereich des deutschen

1SADAKMSHAN

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3 KUNDUZ 4IALKM S JOWZJAM

• F/WVAB

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Command (RC) North mit Insgesamt f Provlnclef Reconstruction Teams (PRT):

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2 deutsche, 1 ungarisches, 1 schwedisches

1 norwegisches PRT

POL

RC CAPTTAt (Kellen)

27

RC WEST

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■ »VAflDAM »PAffTMA 34 0AVKOMOI

Definitionen der Bedrohungsstufen :

il mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden I nachfolgende Einstufungen genutzt:

wie interna;

Um

NIEDRIG Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit «nd/oder die Ubsicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die

Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende

Angriffe vor.

MITTEL : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht. dfifru-V Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit and die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird m naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -zeitrtumen

liegen nicht vor.

HOCH . Em Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete and spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten

Zeitraum zu erwarten.