﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

jundesministerium der Verteidigung

FÜSV3

hausanschrift Fontainengraben 150,53123 Bonn

Postanschrift Postfach 1328,53003 Bonn

TEL t49 (0)228-12-9431/9424

fax  49 (0)228-12-5255

25. Juli 2007 (Stand: 10:00 Uhr)

Unterrichtung des Parlamentes

30/07

r

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr


Verantwortungsbereich des deutschen Regional Command (RC) North mit Insgesamt 5 PRT:

1 BADAKHSHAN

2 TAKHAR

3 KUNDUZ 4BALKH

5 JOWZJAN

6 FARYAB

7 BADGHIS

8 HERAT

9 FARAH

10 GHOWR

11 SAR-E POL

12 SAMANGAI

13 BAGHLAI

14 PANJSHIR 16 PARVAN

16 KAPISA

17 NURESTAN 16 LAQHMAN 19 KONAR

tNGARHAR

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- 2 -

lighanistan a. Politische Lage

2 deutsche, 1 ungarisches, 1 schwedisches und

21 KHOW8T

22 PAKTIA

23 LOWOAR

24 KABUL 26 BAMIAN

26 ORUZQAN

27 HELMAND 26 NIMRUZ

29 KANDAHAR

30 ZABOL

31 GHAZNI

32 VARDAK

1 norwegisches

RC CAPITAL (Türkei)

RC WEST (Italien)

f M C

RC SOUTH

33 PAKTIKA

(Groß¬

34 DAYKONDI

britannien)

Bei seinem Besuch in Feyzabad am 19.07.07 hat der deutsche Botschafter in Afghanistan, Dr. Seidt, bei einem öffentlichen Empfang erklärt, dass die Finanzierung einer neuen Landebahn in Feyzabad über die Asian Development Bank gesichert sei. Der Bau beginnt voraussichtlich noch 2007.

Am 23.07.07 ist der frühere afghanische König, Zäher Shah (Ehrentitel: "Vater der Nation"), im Alter von 92 Jahren verstorben. Zäher Shah wurde 1973 gestürzt und kehrte nach dem Ende des Taliban-Regimes aus dem Exil in Italien nach Afghanistan zurück.

Das pakistanische Militär verlegt derzeit nach eigenen Angaben zwei Brigaden der pakistanischen Armee mit insgesamt sechs Infanteriebataillonen in die an der Grenze zu Afghanistan gelegene North West Frontier Province (NWFP) sowie in die zentral verwalteten Stammesgebiete (Federally Administrated Tribal Areas / FATA). Diese

zusätzlichen


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bereits eingesetzten Sicherheitskräften die Absicherung der Grenze zu Afghanistan verstärken und im Zusammenwirken mit den paramilitärischen Einheiten des pakistanischen Frontier Corps (FC) sowie lokalen Polizei- und Hilfspolizeikräften die Stabilität in den Stammesgebieten erhalten oder wiederherstellen.

Die Entsendung dieser zusätzlichen Einheiten in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet soll die Ernsthaftigkeit des pakistanischen Engagements im AntiTerrorkampf unterstreichen. Pakistan reagiert damit auch auf den internationalen Druck, die Sicherheitslage in den Stammesgebieten zu verbessern.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohungslage ist zzt. wie folgt eingestuft 1 :

Regional Command North: niedrig bis mittel

Regional Command West: mittel

Regional Command Capital: mittel

Regional Command East: erheblich bis hoch

Regional Command South: hoch

Am 18.07.07 wurde in Kabul (Nr. 24 der Karte) auf der in den Westen der Stadt führenden Route RED ein Selbstmordattentat auf einen türkischen Konvoi verübt. Der Attentäter wurde getötet, eine türkische Sicherheitskraft und eine Zivilperson wurden verletzt. Gesicherte Informationen zu Hintergründen und möglichen Tätern liegen nicht vor.

In der Provinz Khowst (Nr. 21 der Karte) zündete am 18.07.07 ein Selbstmordattentäter einen Sprengsatz vor einer Polizeistation. Ein zweiter möglicher Selbstmordattentäter wurde vor Ort von der afghanischen Polizei mit einem gezielten Schuss getötet, bevor er seinen Sprengsatz zünden konnte. Bei dem Anschlag kamen

1

Anmerkung : Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden zukünftig diese Einschätzungen der Bedrohungslage genutzt:

NIEDRIG : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor. MITTEL : Ein Staat Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH : Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten AngrifTsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.


Am 18.07.07 wurden in der Provinz Vardak (Nr. 32 der Karte) zwei deutsche Staatsbürger, die dort als Ingenieure tätig waren, entführt. Einer der beiden Entführten ist inzwischen verstorben. Der Leichnam wurde am 25.07.07 in einem Luftfahrzeug der Bundeswehr nach Deutschland überführt.

Im Distrikt Qarabagh der Provinz Ghazni (Nr. 31 der Karte) wurde am 20.07.07 ein mit 23 koreanischen Staatsangehörigen besetzter Bus auf seiner Fahrt von Kandahar (Nr. 29 der Karte) nach Kabul angehalten und die Insassen entführt. Ein Talibansprecher gab an, dass sich die Entführten in ihrer Gewalt befänden und forderte die Freilassung von 23 inhaftierten Taliban im Austausch für die Geiseln.

Bei anhaltenden Gefechtshandlungen afghanischer Soldaten und Soldaten der USgeführten Koalitionstruppen mit Taliban sollen nach bis dato vorliegenden Angaben in der südafghanischen Provinz Helmand (Nr. 27 der Karte) rund fünfzig Taliban getötet worden sein. Die Kämpfe begannen nach einem versuchten Selbstmordanschlag der Taliban am 22.07.07 auf eine gemeinsame Armeepatrouille.

(1) Militärische Lage

Im Zeitraum vom 16.07.07 bis 22.07.07 registrierte ISAF landesweit 148 Sicherheitsvorfalle (siehe Grafik). Es handelte sich um 97 Schusswechsel und Gefechte, 32 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den Provinzen Khowst, Kabul und Helmand (Nr. 21, 24 und 27 der Karte) - sowie 17 mal indirekten Beschuss (Mörser und Raketen). Als sonstige Vorfälle sind die zwei oben angesprochenen Entführungen deutscher und koreanischer Staatsbürger zu verzeichnen. Acht Vorfälle ereigneten sich im RC North, fünf im RC Capital, zwei im RC West, 68 im RC South und 65 im RC East. Insgesamt wurden bei den Vorfällen ein ISAF-Soldat getötet und weitere 11 Soldaten verletzt.


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Sicherheitsvorkommnisse in den

Am 23.07.07 wurde ein norwegischer Soldat beim Angriff auf eine Patrouille in der Provinz Lowgar (Nr. 23 der Karte) getötet.

Im Osten Afghanistans wurden am 23.07.07 vier US-amerikanische Soldaten in ihrem Fahrzeug durch einen Sprengsatz getötet. Ein weitere) Soldat wurde bei dem Anschlag verletzt.

(2) Regional Command Capital (RC C) / Deutsches Einsatzkontingent (DtEinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(3) ISAF Nordregion und Provineial Reconstruction Teams (PRT)

, Mnraen des 19.07.07 ereignete sich vor dem Hauptquartier

(ANP)

Selbstmordanschlag.

beauftragter Tagelöhner sollte ein Paket zum Polizeihauptquartier

bringen,


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Sprengsatz wurde femgezündet, als der Mann das Paket nicht wie beauftragt übergeben konnte, und den Ort wieder verlassen wollte.

Bei dem Anschlag wurden der Tagelöhner und ein weiterer Zivilist getötet. 24 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, darunter auch ein afghanischer Polizist.

Deutsche und andere ISAF-Soldaten waren nicht betroffen. Auf Antrag des Polizeichefs wurde die lokale Polizei durch dänische Kampfmittelbeseitigungskräfte des PRT unterstützt. Die Behandlung der Verletzten erfolgte überwiegend im Krankenhaus in Feyzabad. Das Feldlazarett des PRT hat drei schwerverletzte Patienten aus dem örtlichen Krankenhaus zur weiteren Behandlung übernommen und am 21.07.07 einen weiteren Patienten aufgenommen.

(4) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keinen Unterstützungsflug außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches und Kabul. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt daher unverändert bei 120.

Zur Sicherstellung der NATO-Führungsunterstützung sind weiterhin in Kabul 15, in Kandahar und Bagram (Provinzen Kandahar und Parvan / Nr. 29 und 15 der Karte) 22 Femmeldesoldaten aus dem NATO Femmeldebataillon 284 in Wesel (siehe UdP 12/07) eingesetzt.

Der Ausbau der erforderlichen NATO-Führungsunterstützungssysteme zur Führung des ISAF Einsatzes im Bereich des RC South durch eine zivile Firma verzögert sich weiter. Ein multinationales 15-köpfiges Verstärkungsteam ("Interim Installation Team"), zu dem auch acht deutsche Führungsunterstützungs-Soldaten gehören, unterstützt zur Sicherstellung der ISAF-Operationsfuhrung vom 12.06.07 bis 08.08.07 im stationären Einsatz auf dem Kandahar Airfield (KAF) in der Provinz Kandahar. Sechs deutsche Soldaten gehören dem Femmeldebataillon 284 in Wesel an, zwei weitere deutsche Soldaten stammen aus dem Bereich des NATO Führungsunterstützungsbataillons Nord mit Standort im niederländischen Maastricht (siehe UdP 24/07).


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Außerdem unterstützt ein deutscher Offizier zeitlich befristet eine ISAFDienststelle in Kandahar. Der Logistikstabsoffizier verstärkt vom 01.05.07 bis

31.08.07 das NATO Transition Office - Kandahar (siehe UdP 18/07).

Zur Unterstützung des Einsatzes von Informationstechnik und des Informationsmanagements in Kandahar besetzt der NATO Communications imd Information Systems Service Agency (NCSA) Sector Heidelberg sieben Dienstposten für einen Zeitraum von sechs Monaten. Dazu gehören drei deutsche Unteroffiziere, die vom 20.07.07 bis 20.01.08 beim NATO Transition Office - Kandahar eingesetzt werden (siehe UdP 29/07).

Ein deutscher Austauschoffizier ist bei der niederländischen 11. Luftbeweglichen Brigade (Air Mobile Brigade) eingesetzt, die bis Anfang 2008 in den Süden Afghanistans verlegt. Der Einsatz des deutschen Offiziers im Stab der Brigade ist vom 19.07.07 bis 31.01.08 vorgesehen (siehe UdP 29/07).

Der Bundesminister der Verteidigung hat den zeitlich befristeten Einsatz eines deutschen Offiziers im Süden Afghanistans genehmigt. Als Angehöriger des Allied Air Component Command Headquarters (AACC HQ) Ramstein ist der deutsche Offizier für den Dienstposten des Staff Officer CJ6 - Plans, Projects and Requirements für den Zeitraum vom 30.07.07 bis 06.02.08 vorgesehen. Der Dienstposten ist mit einem zwischen Kabul und Kandahar wechselnden Arbeitsplatz verbunden. In Kandahar wird er ausschließlich Aufgaben auf dem Kandahar Airfield (KAF) wahmehmen.

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohungslage ist zzt. als niedrig eingestuft.

Serbien / Kosovo

a. Bedrohungslage im Kosovo

Die Bedrohungslage ist zzt. als niedrig eingestuft.


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-8-

Am 17.07.07 wurden in der Nähe der Ortschaft Gnjilane (etwa 30 Kilometer südöstlich von Pristina) durch ein KFOR Kampfmittelbeseitigungsteam 113 Blöcke 4 200 Gramm TNT und zwei Zünder sichergestellt. Kinder hatten den Sprengstoff benn Spielen in einem nahe der Ortschaft liegenden Waldstück gefunden und den Kosovo Police Service benachrichtigt.

• #

Uber Herkunft und vorgesehene Verwendung des Sprengstoffs liegen keine Erkenntnisse vor.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Multinational Task Force South (MNTF S) / Deutsches Einsatzkontingent (DtEinsKtgt)

Das DtEinsKtgt unterstützt im Rahmen verfügbarer Kapazitäten die Feuerlöscheinsätze im Kosovo mit Leichten Transporthubschraubem UH1-D.

In Vertretung des Bundesministers der Verteidigung hat Staatssekretär Dr. Eickenboom in Folge eines Ersuchens des Krisenstabes der mazedonischen Regierung am 25.07.07 den Einsatz von bis zu vier Hubschraubern UH1-D des DtEinsKtgt KFOR zur Waldbrandbekämpfung in Mazedonien gebilligt.

4. Bosnien und Herzegowina (BIH)

a. Bedrohungslage

Die Bedrohungslage ist zzt. als niedrig eingestuft.

Am 15.07.07 explodierte in Brcko (etwa 95 Kilometer nordöstlich von Sarajevo) in einem Vergnügungspark unter einem Karussell eine Handgranate. Personen kamen nicht zu Schaden. Bei der anschließenden Untersuchung des Tatortes stellten Polizeikräfte rund 400 Gramm TNT sicher. Zu möglichen Tätern und Hintergründen liegen keine konkreten Hinweise vor.


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-9-

> Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (DtEinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Georgien

a. Bedrohungslage

Die Bedrohungslage ist zzt. als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Politische Lage

Am 18.07.07 einigten sich in der eritreischen Hauptstadt Asmara der Vertreter der sudanesischen Streitkräfte (SAF) sowie eine Delegation der ostsudanesischen Rebellengruppierung "Eastem Front" (EF) über die weiteren Schritte zur militärischen Implementierung des am 14.10.06 in Asmara Unterzeichneten "Eastem Sudan Peace Agreement" (siehe UdP 42/06). Nach Vermittlung durch Eritrea wurde ein Acht-Punkte-Plan vereinbart, der die Integration der etwa 3.000 Milizangehörigen der EF regeln soll. Für sie besteht die Möglichkeit, in die regulären sudanesischen Streit- u. Sicherheitskräfte aufgenommen oder durch Ausbildung wieder in das Zivilleben eingegliedert zu werden. Gleichzeitig wurde durch die EFFührung der Abschluss der durch die Amnestiezusage ermöglichten Rückführung aller ostsudanesischen Rebellen aus Eritrea bekannt gegeben. Die Kämpfer und deren Angehörige befinden sich jetzt komplett in den zwei zugewiesenen Lagern auf ostsudanesischem Territorium.


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i I - 10 -

Bedrohungslage

b-

Die Bedrohungslage im Land ist zzt als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan zzt als erheblich eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Es hegen derzeit keine Hinweise vor, dass durch die oben geschilderte politische Lage Auswirkungen auf das deutsche UNMIS-Kontingent zu erwarten sind.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der Überwachungsmission African Union Mission in Sudan (AMIS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Äthiopien / Eritrea

a. Bedrohungslage

Die Bedrohungslage im eritreisch-äthiopischen Grenzgebiet ist zzt. als mittel eingestuft

Beteiligung der Bundeswehr an Eritrea (UNMEE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

Politische Lage

Am 18.07.07 verlängerte die AU das Mandat der African Union Mission in Somalia (AMISOM) um weitere sechs Monate. Obwohl das Mandat eine Personalstärke von bis zu 8.200 Mann vorsieht, sind seit März 2007 lediglich rund 1.600 ugandische Soldaten in Somalia stationiert. Weitere potenzielle Truppensteller sind Burundi, Nigeria, Malawi und Ghana.


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- 11 -

pie Verlängerung des AMISOM-Mandates stellt einen routinemäßigen Vorgang dar,

jer vorerst keine Änderung in der Ausrichtung und Zielsetzung der Mission vorsieht.

Der von der AU angestrebte Übergang in eine VN-Mission wurde zwar seitens der

VN in der VN-Resolution 1744 vom 20.02.07 (siehe UdP 09/07) thematisiert, ist

aber kurzfristig nicht zu erwarten. Die VN hat sich bisher nur zu technischer Unterstützung bereit erklärt.

b. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohungslage zzt. als niedrig bis mittel eingestuft, im Golf von Aden zzt. als niedrig.

c. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation Enduring Freedom (OEF)

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation Active Endeavour (OAE)

Keine berichtenswerten Ereignisse

10. Libanon

s. Bedrohungslage

Die Bedrohungslage im Land und im Süden Libanons ist zzt. als mittel eingestuft. Die Bedrohungslage außerhalb der libanesischen Hoheitsgewässer ist zzt. als niedrig eingestuft.


v c nur für den DIENSTGESh w - 12 -

ng der Bundeswehr an der United Nat.* • _

etenm Force in Lebanon

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

ÄH*

2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Seit dem 21.07.07 ist die Fregatte LÜBECK^ unterstellt. Sie löst die Fregatte NIEDERSACHSEN ab. Seit den*. 07 verstärkt zudem der Einsatzgruppenversorger (EGV) BERLI^ Ende August das

Emsatzkontingent. Nach dessen Ankunft im fcgebiet werden die beiden

derzeit noch in Paphos auf Zypern stationie^ubschrauber vom Typ Sea King wieder auf dem EGV eingeschifft.

Die MTF hat bisher insgesamt 7.749 (Stand 2$7) Abfragen getätigt, davon wurden bisher 33 durch die MTF geme!4g c hiffe durch libanesische Hafenbehörden näher untersucht.

11. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN)

United Nations Interim Administration Mission in Kn (UNMIK)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und i m Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe gehören 2.020 Polizist^ Das deutsche Kontingent umfasst 148 Beamte.

Lufttransporteinsätze und Überwachungsflj m jt Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente infrichtszeitraum

UNIFIL

EUFOR

KFOR

OEF AMIS

Lufttransporte Anzahl Flüge Anzahl Uber wachungsflüge


VS - NUR Für DEN DIENSTGEBRAUCH

♦cfhen Einsatzkontingente

Gesamt

ISAF*

TOR 8

KFOR

EUFOR

UNMIS

UNMEE

UNOMIG

UNIFIL

OEF

Lstrs BT-Mandat

-

22.12.01

09.03.07

12.06.99

02.12.04

22.04.05

28.01.04'

02.02.94'

20.09.06

6.11.01

pT-Mandat

-

28.09.06

09.03.07

21.06.07

30.11.06

27.04.07

m

01.04.98 ’

20.09.06

0.11.06

Mandatsende

-

13.10.07

13.10.07

11.06.08 2

21.11.07 3

15.11.07

31.07.07 4

15.10.07*

31.08,07

15.11.07

aktuelle

Mandatsobergrenze

-

3.000

500

8.500

2.400

75/50

2

13

2.400

1X00

größte

Mandatsobergrenze

-

3.000

(2005)

500

(2007)

8.500

(1999)

3.000

(2004)

75/50

(2005)

2

(2004)

13

(1998)

2.400

(2006)

3.900

(2001)

maximale Stärke

10.434

(2002)

3332 ‘ (2007)

200

(2007)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

41

(2007)

2

(2007)

17 ‘ (2004)

1.231

(2006)

1.715

(2002)

pm Inland

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATA1

RMEDEVACJ

1

bereitgehalten

600*

Offiziere

1341

614

39

330

108

40

2

6

1 158

1 44

Unteroffiziere

4.484

2.043

143

1.261

305

1

0

5

596

130

Mannschaften

1.738

575

6

681

65

0

0

0

329

82

Zivilbedienst.

56

4

0

7

40

0

0

0

4

1

Gesamt**

7.619

3.236

188

2.279

518

41

2

11

1.087

257

Frauen

372

156

0

112

56

0

0

1

32

15

Reservisten

495

259

2

188

33

0

0

1

8

4

FWDL 7

478

96

0

210

13

0

0

0

1 134

1 25

1 Di kein Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Sinne des Paria men tsbeteiligu ngsgesetzes, flji£ Kabinettsbeschluss

2 Ende "weiterer 12 Monate” - Wenn eine der Fraktionen es wflnscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag >or Ablauf Heiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

J Ende "weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu. nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion tot.

4 Ende VN-Mandat - unbefristete Beteiligung gemäß Kabinettsentscheidung vom 28.01.04

5 Ende VN-Mandat - Die Fortsetzung der Beobachtermission erfolgt seit 1998 ohne neuen Kabinettsbeschluss.

* Kontingentwechsel 7 freiwillig zusätzl. Wehrdienstleistende 8 RECCE Tornado 9 ORF-Bataillon

davon ISAF PRT Kunduz: 415 Soldaten, ISAF PRT Feyzabad: 287 Soldaten, FSB Mazar-e Sharif: 1.755 Soldaten (inkl. 116 Soldaten des RC North), Einsatzgeschwader Termez/UZB: 298 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA

in Afghanistan.

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour) beteiligten 24 Soldaten sind insgesamt 7.684 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.