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Bundesministerium der Verteidigung
Strategie und Einsatz III 1

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Unterrichtung des Parlamentes 36/12 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 5. September 2012 , 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Die neuseeländische Regierung gab am 03.09.12 bekannt, dass der Afghanistan-Einsatz der neuseeländischen Streitkräfte Ende April 2013 in der Provinz Bamian, einer der ruhigsten Provinzen, beendet wird. Der neuseeländische Verteidigungsminister wies auf den erreichten Erfolg der Transition in der Provinz Bamian hin. Der jetzige Zeitplan beinhalte sorgfältige logistische Planungen, die insbesondere die Baumaßnahmen (Landebahnausbau) des Flugplatzes in Bamian berücksichtigten. Nach Ende des Provincial Reconstruction Team (PRT)-Einsatzes in Bamian wird Neuseeland weiterhin in Afghanistan engagiert bleiben. Die Fortsetzung der Unterstützung dürfte ein kleineres Kontingent an Ausbildern umfassen, das vermutlich Ende 2013 in der „Afghan National Army Officer Training Academy“ in Kabul eingesetzt werden soll. Darüber hinaus bleibt die neuseeländische Beteiligung im ISAF Hauptquartier bestehen.

Gleiches gilt für entsprechende finanzielle Beteiligung und Entwicklungshilfe für Afghanistan.

b. Bedrohungslage

(Grafik)


Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich. In Nordafghanistan liegt sie
zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.


In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Haupstadt Kabul : insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

(Grafik)

Im Zeitraum vom 27.08.12 bis 02.09.12 (35. KW) registrierte ISAF landesweit 677
Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 501 Schusswechsel und
Gefechte, 109 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den


Provinzen Kandahar[2], Kunar und Wardak - sowie 65 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und zwei sonstige Vorfälle.

13 Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, 27 im RC West, 127 im RC South, 215 im RC Southwest und 294 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen zehn ISAF-Soldaten gefallen[3] ; weitere 35 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

Am 02.09.12 fand im Dorf Kanam im Distrikt Khanabad in der Provinz Kunduz eine gewaltsame Demonstration einer Arbaki-Miliz (traditionelle afghanische Dorfschutzmiliz) statt. Sie war die Reaktion auf eine zuvor durchgeführte Entführung und Tötung eines Arbaki-Angehörigen durch regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF). Bisher unbestätigten Meldungen zufolge töteten Angehörige der Arbaki-Miliz eine unbekannte Anzahl afghanischer Zivilpersonen. Bei den anschließenden Auseinandersetzungen wurden - ebenfalls unbestätigt - zwischen zehn bis 25 Zivilpersonen und OMF getötet, wobei eine genaue Zuordnung der Opfer zu den verschiedenen Gruppen nicht möglich ist. Rund 200 Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) brachten die Situation unter Kontrolle.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

ISAF führt die Ausbildung der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) und der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP) weiterhin durch.

Ergänzend dazu bilden amerikanische Sicherheitskräfte die lokale afghanische Polizei (Afghan Local Police / ALP) aus. Mitte August stellten die USA die Grundausbildung von rund 1.000 neuen ALP-Rekruten vorübergehend ein. Dieser Schritt war notwendig, um den ANSF die erforderliche Zeit zu einer

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[2] Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

[3] Über den Vorfall in der Provinz Laghman am 27.08.12, bei dem zwei amerikanische Soldaten gefallen sind, wurde bereits in der UdP 35/12 berichtet.


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umfassenden erneuten Überprüfung (sogenanntes „Re-Vetting") dieser ALP-Rekruten und auch der bereits im Dienst befindlichen ALP einzuräumen. Der bisherige Prozess der Überprüfung wurde nach Einschätzung ISAF bei den ALP bisher nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeführt.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 28.08.12 griffen OMF in der Provinz Logar im Distrikt Charkh afghanische und internationale Sicherheitskräfte mit Handwaffen an. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Im Distrikt Tarin Kowt in der Provinz Uruzgan (RC South) eröffnete am 29.08.12 ein ANA-Angehöriger das Feuer auf australische Soldaten. Dabei sind drei australische Soldaten gefallen und ein weiterer wurde verwundet.

Bei einem Hubschrauberabsturz am 30.08.12 fielen zwei australische Soldaten der Special Operations Task Group in der Provinz Helmand.

In der Provinz Ghazni im Distrikt Giro sind am 01.09.12 bei einem Feuergefecht mit OMF zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Am 01.09.12 verübten OMF in der Provinz Wardak im Distrikt Sayyidabad einen komplexen Selbstmordanschlag gegen einen von afghanischen und internationalen Sicherheitskräften gemeinsam genutzten Außenposten (Forward Operating Base / FOB). Dabei wurde ein Selbstmordanschlag mittels eines fahrzeuggestütztem Sprengsatzes (fahrzeuggestützter Sprengsatz / Vehicle Borne Improvised Explosive Device / VBIED) mit übergroßer Wirkladung vor der Einfahrt durchgeführt. Im Weiteren versuchte ein weiterer Selbstmordattentäter mit Sprengstoffweste einzudringen, wurde jedoch am Eindringen gehindert. Insgesamt wurden nach derzeitigem Kenntnisstand 17 Menschen getötet und weitere 36 verletzt, darunter afghanische wie internationale Kräfte.


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Am 04.09.12 verübten OMF in der Provinz Nangarhar im Distrikt Dur Baba einen Selbstmordanschlag während einer Beisetzungsfeier. Dabei kamen nach jetzigem Erkenntnisstand zwei afghanische Polizisten und bis zu 40 Zivilpersonen ums Leben. Bis zu 70 Zivilpersonen wurden verletzt. Der höchste afghanische Vertreter bei der Beisetzungsfeier, Distriktleiter Hamisha Gut, wurde verletzt. Bisher liegt kein Bekenntnis zu diesem Anschlag vor.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung (BMVg), Thomas Kossendey, besucht vom 04.09.12 bis voraussichtlich 06.09.12 mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Deutsche Einsatzkontingent in Mazar-e Sharif. Er führt unter anderem Gespräche mit dem Kommandeur des RC North, dem Senior Advisor des 209. ANA-Korps, dem zivilen Beauftragten der NATO in Nord-Afghanistan (Senior Civilian Representative / SCR) und Soldatinnen und Soldaten des Deutschen Einsatzkontingents ISAF.

Die Operationen im Kunduz-Baghlan Korridor und in den Provinzen Takhar und Badakhshan werden unverändert fortgesetzt (siehe UdP 35/12).

Der Schwerpunkt des RC North unter Beteiligung der Partnering and Advisory Task Force (PATF) Kunduz, der Partnering Unit (PU) Kunduz, dem Regionalen Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz, der PATF Mazar-e Sharif und der Partnering Unit (PU) OP North bleibt unverändert der
Kunduz-Baghlan-Korridor.

Das Advising und Partnering der Einheiten der 2. Brigade des 209. ANA-Korps wird unverändert fortgesetzt.

Der Kommandeur des RC North hat die Ausplanung einer Forward Deployable Task Force gebilligt. Sie dient als Reserve, um die ANSF im Notfall („in extremis“) in den Gebieten ohne dauerhafte ISAF-Präsenz zu unterstützen und


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die ISAF-Präsenz bis Ende 2014 dort auch notfalls kurzfristig wieder herstellen zu können.

Die Forward Deployable Task Force besteht aus einem Führungselement, Operationsplanern, Unterstützungs- und Sicherungskräften, die mit abgestuften Bereitschaftsgraden versehen und für einen modularen, zeitlich begrenzten Einsatz im gesamten Einsatzraum des RC North vorgesehen sind, Die entsprechenden Kräfte werden von der PATF Kunduz gestellt.

Am 29.08.12 wurde in der Provinz Balkh im Distrikt Kaldar ein Anschlag mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) auf Mitarbeiter der Vereinten Nationen (VN) verübt. Dabei wurde ein VN-Mitarbeiter verletzt. Er wurde nach Mazar-e Sharif in das Einsatzlazarett
gebracht.

Am 02.09.12 beschossen OMF deutsche Sicherheitskräfte der PU OP North rund 27 Kilometer nordöstlich des OP North mit Handwaffen. Die deutschen Sicherheitskräfte erwiderten das Feuer und wichen anschließend kämpfend aus. Es gab weder Personen- noch Sachschäden.

Am 03.09.12 wurde im PRT Kunduz ein deutscher Soldat durch eine ungewollte Schussabgabe eines anderen deutschen Soldaten mittelschwer verletzt. Die genaueren Umstände werden derzeit noch untersucht. Der am Rücken verletzte Soldat wurde umgehend im Rettungszentrum des PRT Kunduz operiert. Am 05.09.12 wurde er zur weiteren Behandlung nach Mazar-e Sharif verlegt. Sein Gesundheitszustand ist stabil und nicht lebensbedrohlich. Zur weiteren Behandlung wird er am 08.09.12 nach Deutschland repatriiert.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 133 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 8.097 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In elf laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 305 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten


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unterrichten 30 afghanische Trainer 308 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es sechs Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.088.

Zur Sicherstellung der Führungsfähigkeit bei ISAF setzt die NATO neben dem zivilen Dienstleister THALES weiterhin militärische Kräfte und Mittel (NATO SIGNAL Battalion / NSB) ein. Einem dieser Fernmeldebataillone, dem 1st NSB aus Wesel (Nordrhein-Westfalen), gehören drei deutsche Führungsunterstützungskompanien (Deployable Communication and Information Systems Module/DCM) an. Der Einsatz dieses NSB erfolgt in Kandahar Airfield (KAF), in Bagram sowie im Bereich RC South und RC Southwest.

Bisher waren bis zu 25 deutsche Soldatinnen und Soldaten mit Schwerpunkt in KAF eingesetzt. Aufgrund einer Anpassung der Organisations- und Personalstrukturen sind ab 01.09.12 bis zu 36 Dienstposten durch deutsche Kräfte im Wechsel mit anderen Nationen zu besetzen.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Am 27.08.12 und 28.08.12 fand an der Lehrerausbildungsstätte (Teacher Training Center / TTC) in Faizabad die Auftaktveranstaltung für die Verankerung von Friedenserziehung in den Unterrichtsplänen angehender Lehrer statt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte den Bau des TTC und unterstützt weiterhin die Ausbildung über ein


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Berufsbildungsvorhaben sowie Im vorliegenden Fall durch das Programm Ziviler Friedensdienst (ZDF). Durch die fachliche und methodische Unterstützung von Lehrerinnen und Lehren, soll die Grundlage für ein gewaltfreies Lernumfeld geschaffen und Konfliktlösungskompetenzen gestärkt werden. Hierfür sind in Faizabad 15 angehende Lehrerinnen und Lehrer anhand neuer Lehr- und Lernmaterialien zum Thema "Frieden und Konllikt" weitergebildet worden. Die künftigen Multiplikatoren waren ferner aufgefordert, die bereitgestellten Lehr- und Lernmaterialien auf Ihre Qualität und Praxisnähe hin zu kommentieren und aus ihrer Sicht notwendige Anpassungen an kulturelle Gegebenheiten, aber auch den Lernstand der auszubildenden Lehrerinnen und Lehrer vorzunehmen. Dies ist von zentraler Bedeutung da die afghanischen Lehrpläne die Bedürfnisse und den Kenntnisstand von Lehrern und Schülern häufig verfehlen, was in der Vergangenheit bisweilen zu hoher Frustration bis hin zur Erhöhung der Gewaltbereitschaft in der Erziehung geführt hatte.

Diesem ersten Workshop werden in den kommenden Wochen weitere zu den Themen "Gewalt", "Frieden und Islam" und "Kommunikationsfähigkeiten" folgen. Zum Abschluss der Reihe werden die Erkenntnisse mit Vertretern des Bildungsministeriums und der Zivilgesellschaft in Kabul diskutiert, um einen Lehrplan und entsprechende Materialien zur Friedenspädagogik auf nationaler Ebene zu entwickeln und zu umzusetzen.

e. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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3.Kosovo
a. Politische Lage

Am 10.09.12 soll in einer feierlichen Zeremonie in Prstina die Überwachung der kosovarischen Unabhängigkeit beendet werden. Damit will der Internationale Lenkungsausschuss (International Steering Group / ISG), in dem auch Deutschland vertreten ist die weitgehende Umsetzung der Bestimmungen des„Comprehensive Proposal on the Kosovo Status Settlement" (Ahtisaari-Plan) zu den politischen und kulturellen Rechten der serbischen Minderheit anerkennen. Noch ausstehende Bedingung ist, dass das kosovarische Parlament vorher die rechtlichen Voraussetzungen für die Fortgeltung zentraler Ahtisaari-Regelungen schafft und die Überwachungsvollmachten aus der Verfassung tilgt. Am 31.08.12 hat das kosovarische Parlament zu dieserm Zweck 21 gesetzliche Regelungen beschlossen; die Verfassungsänderungen sollen am 07.09.12 verabschiedet werden. Die kosovarische Regierung hat sich außerdem verpflichtet, die Prinzipien des Ahtisaari-Plans auch über das Ende der überwachten Unabhängigkeit hinaus zu respektieren und weiter zu implementieren. Der völkerrechtliche Status Kosovos wird sich durch die Beendigung der Überwachung der Unabhängigkeit nicht ändern. Die Resolution des VN-Sicherheitsrates (VNSR) 1244 behält Ihre Gültigkeit, die internationale Slcherheitspräsenz durch KFOR und EULEX bleibt bestehen. Zur Festigung der Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der exekutiven Tätigkeit von EULEX haben sich die EU und die kosovarische Regierung auf einen Briefwechsel geeinigt, der ebenfalls am 07.09.12 vom kosovarischen Parlament [unleserlich] werden soll. Die Beendigung der überwachten Unabhängigkeit ist für Kosovo von hoher symbolischer Bedeutung.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Konovo als mittel engestuft.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1)KFOR
KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Sicherung und Überwachung der Grenze zu Serbien und bei der Wiederherstellung der uneingeschränkten Bewegungsfreiheit für die EU Mission im Nordkosovo.



[??]
Die Verlegung der deutsch-österreichischen operativen Reserve (ORF-Bataillon)
- - •• t f
hat am 03.09.12 planmäßig begonnen. Ziel ist die
Verantwortung vom italienischen ORF-Bataill
35/12).
Der Oberkommandierende der NATO in Europa (Supreme Allied Commander Europe / SACEUR) hat an sein NATO-Hauptquartier Europa (Supreme Headquarters Allied Powers Europe / SHAPE) den Auftrag erteilt, eine „ strategie Guidance KFOR“ im Zusammenwirken mit dem Hauptquartier KFOR und dem Joint Force Command Neapel zu entwickeln. Dabei soll insbesondere das gegenwärtige Kräftedispositiv überprüft und gepehenenfalk.
opti miert werdenn öamit möchte der SACEUR den KFOR-Kräfteansatz zur ,Normalität , wie im Operationsplan für die Phase „Deterrent Presence Gate 2“ ’^dargelegt, zurückführen und einen dauerhaften Finsaty Hpq nRP.Rotoiiu^
vermeiden.
[??]



Der designierte COMKFOR, Generalmajor Volker Haibauer, ist am 03.09.12 im Kosovo eingetroffen. Die offizielle Übergabe der Kommandogewalt ist im Hauptquartier KFOR für den 07.09.12 vorgesehen.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die deutsche Einsatzkompanie KFOR hat nach Abschluss der Übernahmephase erste taktische Aufträge erhalten.


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Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Zum 31.08.12 hat der internationale Sonderverwalter des Distrikts Brcko im Nordosten Bosnien und Herzegowinas die Ausübung seiner Überwachungsfunktion suspendiert. Das Büro des Hohen Repräsentanten wurde zu diesem Termin geschlossen. Die Sonderverwaltung als solche bleibt, ebenso wie das Schiedsgericht für Brcko, bestehen. Damit ist die Verantwortung für die Verwaltung des Distrikts Brcko in die Hände der lokalen Institutionen übergegangen. Diese Entscheidung des Sonderverwalters wurde bei der Sitzung des Lenkungsausschusses des Friedensimplementierungsrats am 22.05.12 und 23.05.12 in Sarajewo von der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder, einschließlich Deutschlands, unterstützt. Brcko ist eine Stadt mit rund 60.000 Einwohnern, die im Bosnienkrieg aufgrund ihrer strategischen Bedeutung sehr umkämpft war. Das 1996 eingerichtete Schiedsgericht für Brcko schuf die Position eines internationalen Sonderverwalters („Supervisor“) für Brcko, der zugleich Vertreter des Hohen Repräsentanten ist. Im Schiedsspruch („Final Award“) stellte das Schiedsgericht 1999 fest, dass der Sonderbezirk ein Kondominium ist, das zu beiden Entitäten gehört und dass die Sonderverwaltung beendet werden kann, wenn seine Institutionen dauerhaft funktionieren und sein Status gesichert ist. Die Eröffnung eines EU-Büros vor Ort steht in Kürze bevor.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage . 
Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, jn den Provinzen Orientale,
Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.


b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / Afrlcan Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Politische Lage

Der VNSR hat sich am 31.08.12 auf eine präsidentielle Erklärung zu Sudan und Südsudan geeinigt, mit welcher die Bemühungen des African Union High Implementation Panels (AUHIP) unter Leitung von Thabo Mbeki erneut indossiert und beide Staaten aufgefordert werden, zügig zu einer friedlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten zu gelangen (siehe UdP 32/12 und 33/12).

Diese Ratserklärung war bereits für den 09.08.12 angekündigt worden; aufgrund der zähen und kontroversen Verhandlungen konnte der Text allerdings erst jetzt konsentiert werden. Besonders umstritten waren die Passagen zur Akzeptanz der vom AUHIP vorgeschlagenen Karte der zu entmilitarisierenden Grenzzone sowie zum sudanesischen Luftangriff in der Grenzregion am 20.07.12


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• 14 •

Als nächste Schritte sollen dem VNSR zum Stand der Verhandlungen vorgetragen und bis Ende September 2012 ein umfassender Bericht mit detaillierten Vorschlägen zu sämtlichen offenen Fragen vorgelegt werden.



b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

In der Provinz Jonglei finden zunehmend Kampfhandlungen zwischen der Rebellengruppierung „South Sudan Army" (Führer General Yau Yau) und Regierungstruppen statt. Die Rebellen um Yau Yau stellen eine regional begrenzte, aber ernstzunehmende Gefährdung für die südsudanesischcn Sicherheitskröfte dar.

Ihre Stärke wird auf mehrere hundert Kämpfer geschätzt. Eskalationspotential besteht in der Stammeszugehörigkeit des RcbellenfUhrers: als Murle versucht Yau Yau derzeit die Murle-Ethnie in der Region für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Diese hat zuletzt Ende 2011, Anfang 2012 eine mehrwöchige Fehde mit der Ethnie der Lou Nuer ausgetragen, welche in einem regelrechten Feldzug von über 6.000 Murle-Kriegem gipfelte. Eine direkte Gefährdung deutscher UNMISS-Soldaten ist derzeit nicht gegeben, im Raum der Auseinandersetzungen besteht jedoch die Gefahr, indirekt zum Ziel zu werden.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Ostafrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Hom von Afrika als niedrig eingestuft. Die Bedrohung in Uganda ist zurzeit als mittel eingestuft.


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Beteiligung der Bundeswenr an uv. Bekämpfung der Piraterie: Operatio EU N AVFOR SOMALIA Der ATALANTA-Verband besteht dei Bordhubschraubem. Die Einheiten kor und Deutschland (Fregatte SACHSEN). Dem Verbandsführer der europäisch« außerdem vier Seefemaufklärer aus Sps

Die Fregatte SACHSEN operiert bis voraussichtlich 09.09.12 mit Schutz- und

Aufklärungsauftrag im Golf von Aden.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt weiterhin Aufklärungsflüge entlang der somalischen Küste am Hom von Afrika sowie im Golf von Aden durch.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Europäischen Union zum

Aufbau der Kapazitäten der Staaten am Horn von Afrika und im westlichen

Indischen Ozean im Bereich der maritimen Sicherheit: Mission EUCAP NESTOR

Der personelle Aufwuchs der Mission wird in Brüssel ausgeplant. Damit

zusammenhängend wird die vorgesehene personelle Beteiligung der Bundeswehr derzeit intern abgestimmt.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geiahrten Ausbildungsmission für

somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission (EUTMJ / SOMALIA)

Am 03.09.2012 begann die Ausbildung in den Spezialmodulen für die somalischen

Rekruten. Deutschland ist hierbei federführend im Bereich der Femmeldeausbildung (siehe UdP 34/12) tätig.


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9l Etliches und östlich»«

Bedrohungslage

a.

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den i„erna«on,,en

Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

1/ • 1 • |

Keine berichtenswerten Ereignisse

10. Libanon

a. Politische Lage

Der VNSR hat in seiner Sitzung am 30.08.12 mit der Resolution 2064 (2012) einstimmig beschlossen, UNIFIL bis zum 31.08.13 fortzusetzen.

Im Vergleich zur Vorjahresresolution 2004 (2011) wurden nur geringfügige

• •

Änderungen aufgenommen, die eine regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen der strategischen Überprüfung, einen Ausbau des Drei-Parteien Mechanismus (Konsultationen VN-Israel-Libanon) und ausdrücklich Fortschritte in der Markierung strittiger Punkte entlang der Demarkationslinie („Blue Line“) fordern. Darüber hinaus werden die Geber zu einer stärkeren Koordinierung bei der Unterstützung des Aufbaus der libanesischen Streitkräfte aufgefordert.

Die in der Resolution eingebrachten Änderungen haben keine unmittelbaren Auswirkungen für die Beteiligung der Bundeswehr an der Maritime Task Force

(MTF) UNIFIL.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

e<w> in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


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t iinitcd Nation« Interim Force in Lcbanon

C. Beteiligung der Bundeswehr an der

(UNIFIL)

(1) UNIF1L , . . c M Deutschen Einsatzkontingentes

Am 29.08.12 hatten Angehörige des 20.

UNIFIL in Limassol einen Verkehrsunfall ohne Fremdbete,hgung. Dabei wurden zwei deuKche Soldaten leieht verletzt und umgehend zur wetteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, welches sie kurz darauf wieder

verlassen konnten.

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht aus vier

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien, vier

Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland

(Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMELIN) sowie zwei

Bordhubschraubem (Brasilien und Indonesien). Darüber hinaus setzt die

Bundeswehr ein landgestütztes Unterstützungselement in Limassol (Zypern)

für den deutschen Beitrag zur MTF ein.

11. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

a. United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und

Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European

Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO), United Nations

Mission in South Sudan (UNMISS) und United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten

internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 518 Polizisten an, davon 104 Deutsche.


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Von den 508 Polizisten bei UNMISS sind sieben Deutsche.

Bei UN AMID sind 2.643 Polizisten eingesetzt, darunter vier Deutsche.

L. u ftt ran sporteinsätze und Ü berwachungs flttge mit Seefernaufklärern

zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE l ATALANTA!

Lufttransporte Anzahl Flüge

39

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0

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Anzahl Überwachungsflügc

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Offiziere

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

Gesamt**

Frauen

Reservisten

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Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)* bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 19), dem einen deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den 219 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.369 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

Kunduz: 1.150 Soldaten, Faizabad: 127 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.882 Soldaten, Kabul: 284 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 93 Soldaten. Besonderheit: 219 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


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Anlage 1

K urzfristige Unterstützungslpi stungen ISAF

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatz¬

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatzzweck

Bemerkungen

Kandähar/ Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz 01.09.12 Bagram von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 36

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.