﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung
Strategie und Einsatz III 1

Hausanschrift Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin
Postanschrift 11055 Berlin
Tel. *49 (0)30-18-24-29620 / 29622 
Fax. *49 (0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

35/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 29. August 2012, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-2-

J»

1. Afghanistan

a. Politische Lage

Der afghanische Staatspräsident Hamid Karzai nominierte am 28.08.12 General Ghulam Mojitaba Patang als neuen Innenminister und Bishmullah Khan Mohammadi als neuen Verteidigungsminister. Eine offizielle Vorstellung der Kandidaten und ihre Bestätigung durch das Parlament stehen noch aus. Der paschtunische General Patang war nach seiner Zeit als Kommandeur der Polizeizone in Nordafghanistan als stellvertretender Innenminister für die Afghan Public Protection Force zuständig. Mit der möglichen Nominierung von Patang kommt Präsident Karzai der verfassungsgemäßen Nachbesetzung des Ministerdienstpostens binnen eines Monates nach. Der ethnische Tadschike General Mohammadi war bis zu seiner Entlassung am 05.08.12 (siehe UdP 32/12) Innenminister.

b. Bedrohungslage


„ NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-3 -

VS

Die Bedrohung in Afghanistan i* insgesamt erheblich'. In Nordafghanison lieg, sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: Regional Command West: Regional Command East:

insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Sicherheitsvorfälle in den Reaional Commands

RC South West

RC East RC South RC Wett RC North RC Cap.tal

1 KW

Mwli

1 23

699

1 24

685

1 25

733

I 26

763

27

694

26

667 1

29

683

30

640 I

31

753 I

32

730 I

33

533 I

1 34

461 |

Anni einschließlich sbitrtisch njchtrKjlirh erfasster Vorfälle

Im Zeitraum vom 20.08.12 bis 26.08.12 (34. KW) registrierte ISAF landesweit 461 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 301 Schusswechsel und

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
-4-

Gefechte, 103 Sprengstoffanschläge und 48 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und neun sonstige Vorfälle.

Elf Vorfälle ereigneten sich im RC North, 27 im RC West, 98 im RC South, 121 im RC Southwest und 204 im RC East.

Bei den Vorfällen sind keine ISAF-Soldaten gefallen; 44 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

Am 15.08.12 erließ der COM ISAF die "Tactical Directive Revision 5.1". Sie schreibt die Maßnahmen zur Verhinderung von Verlusten auf Seiten der afghanischen Zivilbevölkerung fort. Laut dieser Weisung gilt jeder Zivilist zunächst als unbeteiligte Zivilperson, solange dieser nicht sicher als regierungsfeindlich (Opposing Militant Force / OMF) identifiziert wurde. Weiterhin gelten alle Gebäude, die Zivilpersonen beherbergen könnten, als zivile Infrastruktur. Ein Wirken gegen solche Infrastruktur - ob direkt oder indirekt darf nur erfolgen, wenn eine Gefährdung der Zivilbevölkerung mit hinreichender Sicherheit ("reasonable certainty") auszuschließen ist.

Nach erfolgtem Waffeneinsatz ist eine umfassende Aufklärung im Rahmen einer Schadensanalyse (Battle Damage Assessment / BDA) zwingend. Die Vorgaben zum Waffeneinsatz sind unverändert gültig. Luft-Boden-Wirkmittel dürfen gegen Gebäude, die Zivilpersonen beherbergen könnten, nur noch im Rahmen der Selbstverteidigung eingesetzt werden. Ausnahmen davon bedürfen der Genehmigung des COM ISAF. Das Recht auf Selbstverteidigung in allen oben genannten Fällen gilt unverändert im Rahmen der nationalen rechtlichen Bestimmungen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

* 5 *

« Militärische Lage (Sieherhe—e auOerha.b RC North und RC

Capital)

1„ der Provinz Laghman 2 kam es am 27.08.12 zu einem werteren „Green on Blue“-Vorfall bei einem Schusswechsel zwischen Angehörigen der afghamsc en Armee (Afghan National Army / ANA) und internationalen Sicherheitskräften.

Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen .

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das RC North ist weiter darauf eingestellt, die Durchführung der Transitionszeremonien auch kurzfristig zu unterstützen (siehe UdP 23/12, UdP 26/12 und UdP 28/12). Nach Ende des Ramadan wurden von afghanischer Seite die noch ausstehenden Transitionszeremonien geplant. Am 29.08.12 fand die Zeremonie für die Provinz Sar-e Pul (2. Tranche) statt. Die Provinz Faryab wird voraussichtlich am 05.09.12 und Baghlan am 15.09.12 übergeben. Der Transitionsprozess im Norden liegt damit noch innerhalb der durch COM IJC vorgegebenen Zeitlinie.

Am Nachmittag des 24.08.12 wurden deutsche Sicherheitskräfte rund 27

Kilometer nordöstlich vom OP North (Provinz Baghlan) mit

Panzerabwehrhandwaffen und Handwaffen beschossen. Die deutschen Kräfte

erwiderten das Feuer. Dabei wurden weder deutsche Soldaten verletzt, noch

entstanden Materialschäden. Nach Untersuchung des Vorfalles und Befragung

der ortsansässigen Bevölkerung konnte bestätigt werden, dass die Angreifer drei OMF waren.

Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten am Salang-Tunnel, die vom 24.08.12 bis zum 31.10.12 durchgeführt werden, hat der Kommandeur des RC North die Bereitstellung von MEDEVAC-Fähigkeiten und Eingreifreserven angewiesen. Die Unterstützung wird durch Kräfte des PRT Pul-e Khumri und der Partnering

* Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt l.b genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-6-

and Advisory Task Force (PATF) Kunduz (Unterstützung im Falle „in extremis“) gestellt. Der Salang-Pass weist durch die intensive Nutzung erhebliche Schäden auf. Die Instandsetzungen der vergangenen zwei Jahre waren bei einer Belastung von 5.000 bis 7.000 Fahrzeugen pro Tag nicht ausreichend. Insgesamt werden zwei Millionen US-Dollar aus dem amerikanischen Commander's Emergency Response Program (US CERP) für die Arbeiten bereitgestellt. Während der Instandsetzungsarbeiten kommt es zu vorübergehenden Einschränkungen bei der Nutzung des Tunnels. Im Zeitraum Oktober 2012 bis Oktober 2013 beabsichtigt das zuständige afghanische Ministerium (Ministry of Public Works / MoPW) eine umfassende Rekonstruktion der betroffenen Abschnitte des Passes, insbesondere des Tunnels.

Die Operationen in den Provinzen Takhar und Badakhshan und im KunduzBaghlan Korridor werden unverändert unter Beteiligung von rund 500 Soldaten der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) und etwa 100 deutschen Soldaten fortgesetzt.

Der Schwerpunkt des RC North, unter Beteiligung der PATF Kunduz, der Partnering Unit (PU) Kunduz, dem PRT Kunduz, der PATF Mazar-e Sharif und der PU OP NORTH bleibt deshalb auch unverändert der Kunduz-BaghlanKorridor (siehe UdP 34/12).

#

Nach der operativen Entscheidung, das Advising und Partnering für das 3. Kandak der 3. Brigade des 209. ANA Korps zu beenden, werden, jderzeit die Rückführung des Materials und der Rückbau der militärischen Einsatzliegenschaft Hazrat-e Sultan bei Aibak in der Provinz Samangan vorbereitet.

Das Advising und Partnering von Einheiten der 2. Brigade des 209. ANA Korps wird unverändert fortgesetzt

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 132 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 8.089 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Profess ional is ierungskursen aus- und fortgebildet. In sieben laufenden


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-7-

Ausbildungsvorhaben werden derzeit 253 afghanische Polizisten durch deuche Trainer aus- und fortgebi.de, . In sechs weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 30 afghanische Trainer 300 afghanische Polizeiangehonge, d.e

4 * , ___^

Rahmen

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / AN PA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160

Tn A \Tfl ATT _-.n--.1_ J _1____ XT _________HtP AtlTflhl Hpf

Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.082.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

In der Zeit vom 23.08.12 bis 24.08.12 besuchte Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel gemeinsam mit dem niederländischen Minister für europäische Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, Ben Knapen, Afghanistan. Neben Projektbesuchen in Kunduz im Norden des Landes standen politische Gespräche unter anderem mit dem afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karzai und Bergbauminister Wahidullah Shahrani auf dem Programm. Einen Schwerpunkt der Gespräche bildeten die auf der diesjährigen Afghanistan-Konferenz in Tokio bekräftigten gegenseitigen Verpflichtungen. Beide Minister betonten, dass der Umfang der weiteren Unterstützung für den zivilen Wiederaufbau und Entwicklung auch in der Transformationsdekade nach 2014 maßgeblich vom Reformwillen der afghanischen Regierung abhänge.

Zudem gab Minister Niebel gegenüber den afghanischen Partnern die zweite Tranche der diesjährigen Gelder ftir die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit frei. Die Freigabe der Mittel in Höhe von bis zu 175 Millionen Euro konnte erfolgen


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-8-

nachdem die hierfür in den deutsch-afghanischen Regierungsverhandlungen im März 2012 vereinbarten Voraussetzungen durch die afghanische Seite mittlerweile erfüllt worden sind. Zur weiteren Unterstützung des afghanischen Kapazitätsaufbaus vor allem in den Bereichen Rechtstaatlichkeit, Regierungsführung im Rohstoffsektor ("Rohstoff-Govemance"), Ausbildung und Beschäftigungsförderung für Jugendliche sowie nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, hat Minister Niebel zusätzlich 10,35 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gelder kommen deutsch-afghanischen Entwicklungsvorhaben in den Schwerpunktprovinzen im Norden des Landes und Kabul zugute.

Der gemeinsame Besuch von Minister Niebel und Minister Knapen unterstrich die Bedeutung einer verstärkten Koordinierung der entwicklungspolitischen Aktivitäten aller in Afghanistan engagierten Geber.

e. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Überwachung der Grenzübergänge GATE 1 und DOG 31 und bei der Wiederherstellung der uneingeschränkten

Bewegungsfreiheit für die EU Mission im Nordkosovo.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Nachdem das Joint Forces Command (JFC) NAPLES am 22 08..2 den

Vorbefehl ftlr den Verbleib der operativen Reserve (ORF-Batai on)

bis zum Jahresende erlassen hat (siehe UdP 34/12), wnrde bereits in der .

Kalenderwoche ein Vorauskommando mit logistischen Verstärkungskräften zum deutschen Einsatzkontingent KFOR entsandt. Diese sollen die notwendigen Vorarbeiten für die Verlegung des deutsch-österreichischen ORF-Bataillons

leisten.

Mit dem Vorbefehl der NATO wurde eine Übernahme der Verantwortung vom italienischen ORF-Bataillon zum 01.10.12 befohlen, wobei die Planung und Durchführung der Verlegung in nationaler Verantwortung liegen. Hierzu erfolgte die nationale Befehlsgebung für den Einsatz des deutschösterreichischen ORF-Bataillons durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw), um so eine reibungslose Übergabe der Aufgaben vom italienischen ORF-Bataillon zu gewährleisten.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die offizielle Übergabe des Einsatzauftrags der deutschen Einsatzkompanie KFOR (siehe UdP 34/12) erfolgte am 25.08.12 im Feldlager NOVO SELO. Gegenwärtig führt die Kompanie abschließende Maßnahmen in der Geräteeinweisung und Ausbildung durch.

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-10-

5. Demokratische Republik Kony n

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 11 -


== '''8. Ostafrika und angrenzende Seegebiete''' ==

'''
a. Politische Lage'''

Am 27.08.12 wurde ein von den Vereinten Nationen (VN) und den USA wegen Unterstützung des Terrorismus verdächtiger islamistischer Geistlicher in Kenia erschossen. Der Tod von Abud Rogo Mohammed, der Geld für die radikalislamische al-Shabab-Miliz in Somalia gesammelt und Kämpfer rekrutiert haben soll, hat in einigen Stadtvierteln von Mombasa gewaltsame Ausschreitungen ausgelöst (insbesondere gegen Polizeistationen). Die Touristenzentren sind bisher nicht betroffen.

Das neue somalische Parlament (siehe UdP 34/12) wählte am 28.08.12 seinen Sprecher und dessen Stellvertreter. Die Wahl des Staatspräsidenten ist innerhalb der kommenden zehn Tage geplant. In der Sitzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VNSR) am 28.08.12 zeichnete der VN Special Representative of the Secretary-General (SRSG), Augustine P. Mahiga, ein zuversichtliches Bild über die Lage in Somalia.

'''b. Bedrohungslage'''

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft. Die Bedrohung in Uganda ist zurzeit als mittel eingestuft.

'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA'''

Der ATALANTA-Verband besteht aus vier Schiffen mit insgesamt sechs Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland (Fregatte SACHSEN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen außerdem vier Seefernaufklärer aus Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 12-

Die Fregatte SACHSEN nimm, nach einer Nachversorgung in Sa,a,ah (Oman)

w,eder S.cherungs- und Aufklärungsaufgaben im Golf von Aden sowie an der somalischen Nordküste wahr.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION ffihrt weiterhin Aufklärungsflttge entlang der somalischen Küste am Horn von Afrika durch.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung (BMVg), Thomas Kossendey und die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Dr. Susanne Kästner besuchten mit Obleuten des Verteidigungsausschusses und dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, vom 20.08.12 bis 22.08.12 die Mission UNMISS und die Operation ATALANTA.

Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Europäischen Union zum Aufbau der Kapazitäten der Staaten am Horn von Afrika und im westlichen Indischen Ozean im Bereich der maritimen Sicherheit: Mission EUCAP

NESTOR

Der am 17.06.12 zum Head of Mission EUCAP NESTOR ernannte französische Admiral a.D. Jacques Launay bereiste die Missionsgebiete bereits Anfang August, um dort über die Mission zu informieren. Vom 25.08.12 bis 28.08.12 begleitete er die Hohe Vertreterin der EU, Baroness Catherine Ashton, und den EUSonderbeauftragten für das Horn von Afrika, Alexander Rondos, auf einer Reise

nach Somalia und Kenia.

Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geftthrten Ansbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission

[EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 13 -

9. Westliches östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den Internationa

Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Der Schwerpunkt der Seeraumüberwachung ist das zentrale und östliche Mit Deutsche Kräfte beteiligen sich mit der Fregatte BREMEN im Rahmen Rückkehr von der Operation ATALANTA.

10. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, aut See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht aus vier Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien, vier Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland (Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMELIN) sowie zwei Bordhubschraubem (Brasilien und Indonesien). Darüber hinaus setzt die Bundeswehr ein landgestütztes Unterstützungselement in Limassol (Zypern) für den deutschen Beitrag zur MTF ein.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 14 -

11-lüt ernationale Organk»«!^ , .- tj . ........

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

a. United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) „„d

Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European

n.on ruie of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO), United Nation,

Mission in South Sudan (UNMISS) und United Nation, / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 518 Polizisten an, davon 100 Deutsche.

Von den 518 Polizisten bei UNMISS sind sieben Deutsche.

Bei UNAMID sind 2.643 Polizisten eingesetzt, darunter vier Deutsche.

12. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

Lufttransporte Anzahl Flöge

50

3

0

0

0

0

Anzahl (Jber wachungsflüge

0

0

0

0

0

3


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-15-

im Inland bereitgehalten

Offiziere

1.142

848

134

1

14

9

30

36

71

Unteroffiziere

3.403

2.597

436

1

1

1

93

89

184

Mannschaften

1.466

1.039

258

0

0

0

60

43

66

Zivilbedienst.

12

6

2

0

0

0

0

1

3

Gesamt**

6.023

4.490*

830

2

15

10

183

169

324

Frauen

298

204

56

0

0

0

9

8

21

Reservisten

437

336

85

0

0

0

2

3

11

FWDL 3

94

50

14

0

0

0

11

10

9

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Friktionen cs wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verllngerung des Einsatzes befassen.

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist 1 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Bataillon 5 InkL NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

13. starke der deutschen Einsatzkontingen te

erstes BT-Mandat

8

ü

ä

CG

* 

22.12.01

DÜ

0

b

12.06.99

1

P

ti

02.12.04

l

08.07.11

|

15.11.07

0

14.11.03

d

K

w

20.09.06

r*

4

<

19.12.08

aktuelles

BT-Mandat

-

26.01.12

25.05.12

01.12.11

29.09.11

08.07.11

01.12.11

28.06.12

10.05.12

aktuelles

Mandatsende

-

31.01.13

11.06.13'

21.11.12 1

15.11.12

15.11.12

31.12.12

30.06.13

31.05.13

aktuelle

Personalobergrenze

-

4.900

1.850

800

50

50

700

300

1.400

höchste

Personalobergrenze

-

5.350

(2010)

8.500

(1999)

3.000

(2004)

50

(2011)

250

(2007)

3100

(2003)

2.400

(2006)

1.400

(2008)

bisherige maximale Stärke

10.434

(2002)

5.433

(2012)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

15

(2012)

10

(2012)

578

(2010)

1.231

(2006)

884

(2009)

41 för strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke- 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 20, davon 1 Soldat im Personalwechsel), dem einen deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den 225 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.313 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.142 Soldaten, Faizabad: 127 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.842 Soldaten Kabul: 286 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 93 Soldaten. Besonderheit: 225 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 16-

Aniage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz 07.02.10 von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest I gebilligt.

Kandahar/

Bagram

1 gebilligte

Einsatz-

Einsatz- 1

Einsatz-

UdP Anzahl

ort

Einsatzzweck

beginn

Ende

Bemerkungen

Soldatinnen

: (geplant)

/ Soldaten

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldatenZ-inrien bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

06/10