﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz III 1

Hausanschrift Stauffenbergstraße 18 10785 Berlin
Postanschrift 11055 Berlin

TEL +49 (0)30-18-24-29620 / 29622
FAX +49 (0)30-18-34-28817

Unterrichtung des Parlamentes 34/12 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 22. August 2012, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-2-

Afghanistan

a. Politische Lage

Zum Ende des Ramadan äußerte sich Mullah Omar, wie auch in den vergangenen Jahren, zu politischen und gesellschaftlichen Themen in Afghanistan. Es waren nur wenige neue Aspekte zu erkennen. Neben der oft kruden und martialischen Rhcnmk gegen ISAF fiel aber auf, dass sich Mullah Omars politische Äußerungen zur Zukunft Afghanistans verfestigen.

So bestätigte er erstmals die begonnenen Gespräche mit den USA (in vergangenen Botschaften machte er lediglich Andeutungen zu diesem Thema) und zeigte damit implizit die Bereitschaft der Taliban zur Teilnahme an diesen Treffen im Kontext des Versöhn ungsprozesses.

Neu in der aktuellen Botschaft waren auch seine Ausführungen zur angeblichen Infiltrierung der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF), wonach die Attentate von afghanischen Soldaten auf afghanische oder internationale Soldaten der Unterwanderung durch die Taliban zuzuschreiben seien.

Zu anderen Themen wiederholten sich bekannte Positionen aus früheren Stellungnahmen. So bekräftigte er, die Taliban beanspruchten kein Machtmonopol. sie wollten mit allen afghanischen Gruppen Zusammenarbeiten. Außerdem strebten sie gute Beziehungen auf nachbarschaftlicher und internationaler Ebene an, Niemandem werde gestattet. Dritten von afghanischem Boden aus zu schaden.

Fast wortgleich in den beiden letzten Botschaften anlässlich der islamischen Feiertage (Ramadan im September 2011 und Opferfest im November 2011) sind auch die Absätze zur Frage der nationalen Einheit und des Wiederautbaus. Jegliche Verantwortung ftir die Zerstörung von Schulen und Vergiftung von Schülern weist Mullah Omar in diesem Zusammenhang zurück. Dabei handele es sich um „Verschwörungen des Feindes“ gegen die Taliban.

Frauen hätten Anspruch auf sämtliche legitimen Rechte, soweit sie islamischen Prinzipien, der afghanischen Tradition und afghanischen Interessen entsprächen. Auch diese Formulierung entspricht früheren Botschaften nahezu vollständig.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-3-

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

ln den übrigen Regionen stellt sic sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South: insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch.

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 13.08.12 bis 19.08.12 (33. KW) registrierte ISAF landesweit 521 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 325 Schusswechsel und Gefechte, 104 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS - NUR f ()R DfiN D„iNSTöE» RAUCH

• 4 •

' OZ 2 «owic 84 Vor«II« von indirfliicm lletchun« (Mn «hl sonstige Vor«ll«. “ tMnn *' «ml M»K,„ n|

ereigneten

uinl

-.............. im m ( npit«|, IM im |<(' Wcm 1 1

im R( South, 152 im RC Southwewl und 221 im RC lael.

Insgesamt sind bei den VorfWIen 17 ISAP.8old.len gclallcn, weitere A3 ISAISoldaten wurden verwundet.

STchorhoitBvorfallti in don

Roa ional Com mandi |

(13.08.2012-19 08.12)

International Security Assistance Force (ISAF)

(I) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der OpcraiionsHlhrung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.


. nur FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

VS ...

Militärische Lage (Sicherheitovorßlle außerhalb

( 2 )

Capital)

Capit,,l) « • Cnldat der afghanischen Armee (Afghan National

Am 13 08.12 eröffnete ein Soldat der


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-6-

Umformed Police (AUP) gefallen, ein amerikanischer Soldat und ein Angehöriger der ALP wurden verwundet. Der Angreifer selbst wurde beim Schusswechsel ebenfalls getötet. Dies stellt den 29. GoB-Vorfall in 2012 dar.

In der Provinz Helmand im Distrikt Nahr-e Saraj ist bei einem Feuergefecht am

17.08.12 zwischen OMF und afghanischen sowie internationalen Sicherheitskräften ein britischer Soldat gefallen.

Bei einem DED-Anschlag auf internationale Sicherheitskräfte am 19.08.12 sind

in der Provinz Bamyan im Distrikt Kahmard drei neuseeländische Soldaten gefallen.

Im Distrikt Spin Boldak in der Provinz Kandahar eröffnete ein Polizist der AUP am 19.08.12 das Feuer auf amerikanische Kräfte. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen. Ein afghanischer Übersetzer wurde verletzt. Der Angreifer wurde beim Schusswechsel getötet. Dies ist der 30. GoB-Vorfall in 2012.

Am 21.08.12 beschossen OMF die amerikanische Militärbasis in Bagram in der Provinz Parwan an. Dabei wurde unter anderem das Flugzeug des amerikanischen Generalstabschefs, General Martin Dempsey, durch Splitter beschädigt. Indirekter Beschuss auf Militärbasen kommt regelmäßig vor. Belege für einen gezielten Angriff auf Dempsey liegen nicht vor.

(3) Green on Blue (GoB)-Vorfalle

Als sogenannte GoB-Vorfalle werden zum einen Angriffe von Kräften der ANSF gegen Angehörige internationaler Sicherheitskräfte mit Tötungsabsicht, zum anderen auch deren unmittelbare Unterstützung der OMF zu diesem Zweck

bezeichnet.

Unabhängig von der latent vorhandenen Bedrohung durch Übergriffe der ANSF, besteht die Möglichkeit der Gefährdung internationaler Kräfte durch ungeschützten Abfluss sensibler Informationen. Die Informationsweitergabe, sowie der Missbrauch von Uniformen durch OMF, fallen jedoch nicht unter die

Kategorie GoB.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-7-

rsAF-Statistik abweichen, Die übermittelten Zahlen können veremze t vo v^^nartner

Zivilpersonen,

da bei lSAb unter anaerem auu. tvpr df>n

(sogenannte Con.ractors, tätig sind, als „ISAF-Angehörige" m,«gezählt werden.

Den GoB-Vorfällen kommt eine hohe Bedeutung zu, da sie direkt au zwingend notwendige Vertrauensbasis zwischen ANSF und ISAF wir t. Darüber hinaus können sich GoB-Vorfälle auch auf die Kohäsion zwischen den ISAF-Nationen auswirken. Die Häufung von GoB in den Jahren 2010, 2011 insbesondere 2012 ist dabei einerseits auf die gestiegene Truppenstärke der ANSF zurückzuführen, andererseits vor allem der sehr viel engeren Zusammenarbeit mit ISAF geschuldet Im Jahr 2012 sind somit bei 30 GoBVorföllen bisher 30 ISAF-Soldaten getötet worden, weitere 60 wurden verwundet. Vor dem Hintergrund von insgesamt 240 getöteten ISAF-Soldaten in 2012 ist jeder achte Gefallene bei einem GoB-Vorfall getötet worden. Die Ursachen der Angriffe sind vielschichtig und lassen sich bei den aufgeklärten Vorfällen vor allem auf interkulturelle Missverständnisse, persönliche Beweggründe sowie posttraumatischen Stress der ANSF-Angehörigen zurückführen. Weitere Gründe sind Drogenkonsum, Selbstradikalisierung bis hin zum Taliban-nahen Gedankengut, Erpressung, Bestechung und gezielte Infiltrationsversuche von OMF in die ANSF. Allerdings ist seit 2007 erst eine einzige tatsächliche Infiltration nachweisbar, wenngleich die OMF-Führung aus propagandistischen Gründen Gegenteiliges behauptet. ISAF und ANSF haben die Bedrohung erkannt und bereits zahlreiche Gegenmaßnahmen ergriffen. Auch wenn der Bedrohung durch GoB damit zum Teil entgegengewirkt wird, wird diese auch künftig nicht völlig zu verhindern sein.

(4) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Lage in Kabul ist unverändert überwiegend stabil. Während der Feiertage zum Abschluss des Ramadans und des Afghanischen Unabhängigkeitstages wurden durch die ANSF zusätzliche Schutzmaßnahmen festgelegt.

($) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-8-


Die Operationen im Norden verlaufen planmäßig. Durch die geplante Operationsführung wird der Operationsraum im Kunduz-Baghlan-Korridor auf die Provinzen Takhar und Badakhshan erweitert. Der Schwerpunkt des RC North unter Beteiligung der Partnering and Advisory Task Force (PATF), der Partnering Unit (PU), des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team PRT) Kunduz, der PATF Mazar-e Sharif und der PU OP NORTH bleibt unverändert der Kunduz-Baghlan-Korridor, um die hier verlaufenden Verbindungswege für die afghanische Wirtschaft und die eigene Operationsführung und Logistik offenzuhalten.
Ziel bleibt weiter, eine dauerhafte Konsolidierung der Sicherheitslage in der Provinz Kunduz und die eigenverantwortliche Präsenz der ANSF im nördlichen Qandahari Gürtel in der Provinz Baghlan sicherzustellen.

Die norwegisch geführte Transition Support Group (TSG) Faryab beendete zum 19.08.12 ihren operativen Auftrag (siehe UdP 32/12) und führt den Rückbau der Liegenschaft in Maimanah weiter durch.

Am 19.08.12 ereignete sich ein Brand in einem Lager in unmittelbarer Nähe zur ISAF-Einricbnmg Camp Northern Lights (schwedisches Camp in Mazar-e Sharif). Auf Anfrage des örtlichen Polizeichefs unterstützten Kräfte des RC North (Task Force Northern Lights, Base Command Mazar-e Sharif) afghanische Sicherheits- und Rettungskräfte des 209. ANA Korps bei den Rettungsarbeiten. Nach derzeit vorliegenden Informationen gab es keine Verletzte. Deutsche Kräfte waren nicht beteiligt.

Die Lage bezüglich der Betreuungskommunikation (siehe UdP 33/12) wird wie folgt fortgeschrieben: Die noch verbliebenen technischen Störungen bei der Nutzung von Kurznachrichten (SMS) für das deutsche Einsatzkontingent sind seit dem 15.08.12 behoben. Somit sind das Telefonieren mit Mobiltelefonen und die Nutzung von SMS für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatzgebiet wieder hergestellt. Nach dem Ausfall der Firma Telogic infolge vorläufiger Insolvenz hat sich die Firma Astrium gleichzeitig intensiv um eine dauerhaft verlässliche Lösung bemüht und so die Firma E-Plus als neuen Unterauftragnehmer für die Betreuungskommunikation im Einsatz gewonnen. Damit ist jedoch eine


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-9-

Umstellung der Mobilfunknummern der Soldatinnen und Soldaten vom alten (Telogic) auf den neuen Provider (E-Plus) unumgänglich. Die Umstellung ist am 20.08.12 angelaufen und erlaubt das Telefonieren mit der neuen Mobilfunknummer. Versand und Empfang von SMS werden innerhalb der nächsten zwei Wochen technisch umgeschaltet, solange wird diese Funktionalität mit der bisherigen Rufnummer gewährleistet. Diese Maßnahmen sind den Soldatinnen und Soldaten im Einsatzgebiet aut dienstlichen Wegen durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFÜKdoBw) bereits am 18.08.12 bekanntgegeben worden, gleichzeitig wurde die Betreuungsorganisation im Inland informiert. Darüber hinaus kommuniziert die Firma Astrium diese Umstellung intensiv und ausführlich über verschiedene Wege (Internet. E-Mail, SMS) an die Soldatinnen und Soldaten. Während der Phase der Rufnummernumstellung bestehen nach Angaben der Firma Astrium keinerlei technische Einschränkung in der Nutzung Mobiltelefone.

(6) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 131 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 8.069 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In sieben laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 265 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sechs weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 30 afghanische Trainer 300 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.

(7) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es einen Unterstützungsflug mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.080.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 10-

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Die afghanische Industrie- und Handelskammer (Afghanistan Chamber of Commerce and Industries / ACCI) präsentierte kürzlich das Konzept für den ersten Geschäftskiimaindex in Afghanistan. An der Diskussion nahmen mehr als 20 Vertreter des afghanischen Wirtschafts- und Handelsministeriums, der afghanischen Handwerkskammer sowie internationaler Durchführungsorganisationen teil. Mit dem Geschäftski imaindex will die ACCI Daten über die Arbeitsbedingungen und Geschäftserwartungen afghanischer Unternehmen erheben. Hierfür sollen bis Ende des Jahres mehr als 500 Unternehmer in den Regionen Kabul und Balkh befragt werden. Der jährlich erhobene Index soll unter anderem darlegen, welche Faktoren private Investitionen in Afghanistan hemmen. Die Handelskammer plant zudem, die Daten der afghanischen Regierung zur Verfügung stellen, damit diese gezielt an der Verbesserung des Geschäftsklimas arbeiten kann.

Die Entwicklung des Geschäftski imaindex wurde vom BMZ-fmanzierten Programm für Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (NaWi) initiiert und von Beratern des ifo Instituts (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München) in drei Einsätzen begleitet.

Die ACCI vertritt als mitgliederstärkste Organisation des Privatsektors die Interessen von Unternehmen gegenüber der Politik. Vom Geschäftsklimaindex erhofft sie sich repräsentative Daten für die Erstellung von Politikempfehlungen. Hierfür hat sie mit deutscher Unterstützung eine Forschungsabteilung aufgebaut, welche die Umfragen durchfuhren und auswerten wird.

. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- 11 -

2. Usbekistan

Bedrohungslage

a. Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Überwachung der Grenzübergänge GATE 1 und DOG 31 sowie bei der Wiederherstellung der uneingeschränkten Bewegungsfreiheit ftir die EU Mission im Nordkosovo.

Die deutsch-österreichische operative Reserve (ORF-Bataillon) wird im Herbst das gegenwärtig im Kosovo eingesetzte italienische ORF-Bataillon ablösen. Der COM KFOR hatte die Verlängerung des Verbleibs des ORF-Bataillons im Einsatzland bis mindestens 15.12.12 beantragt. Am 22.08.12 erteilte die NATO die „Warning Order für den Verbleib des ORF-Bataillons bis 15.12.12. Deutschland hat das ORF-Bataillon gegenüber der NATO aktuell als eines von zwei operativen Reservebataillonen angezeigt und ist somit grundsätzlich zur Gestellung verpflichtet. Mit der „Warning Order“ wird die Ablösung des italienischen ORF-Bataillons durch das deutsch-österreichische ORF-Bataillon eingeleitet. Ziel ist es. das italienische ORF-Bataillon vor Ort abzulösen und zum 01.10.12 die volle Einsatzbereitschaft im Einsatzland herzustellen. Die Vorbereitungen für die Verlegung sind mit Österreich abgestimmt. Die

Soldatinnen und Soldaten des deutsch-österreichischen ORF-Bataillons sind auf den Einsatz eingestellt


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 12-


(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 20.08.12 wurde die deutsche Einsatzkompanie KFOR turnusgemäß durch eine Kompanie des gemischten Versorgungsbataillons der Brigade abgelöst.


4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse.


5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse.


6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-13 -

j M / African Union Mission in

Beteiligung der Bundeswehr an der Umted Nations

Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Syrien

a. Politische Lage

beendet.

Sicherheitsrat (SR) der Vereinten Nationen hat die Einrichtung eines VNVerbindungsbüros des Gemeinsamen Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Generalsekretärs der Arabischen Liga in Damaskus bestätigt (Briefwechsel der französischen SR-Präsidentschaft mit dem VNGeneralsekretär). Damit kam der Sicherheitsrat der Bitte des VN-Generalsekretärs nach, weiter eine flexible VN-Präsenz vor Ort zur Unterstützung seiner "Good Offices"-Funktion und des Sondergesandten zu ermöglichen. Die genaue Zusammensetzung des Büros (zivil / militärisch) wird derzeit vom VN-Sekretariat erarbeitet. Laut VN-Sekretariat hat die Regierung in Damaskus der Einrichtung eines Verbindungsbüros zugestimmt, inklusive der Entsendung einiger Militärberater.

Die Nachfolge des bisherigen Gemeinsamen Sondergesandten Kofi Annan, der seinen Rücktritt zum 31.08.12 erklärt hatte (siehe UdP 32/12), tritt der ehemalige algerische Außenminister Lakhdar Brahimi an.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 14-

k Bedrofceegstage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

Seit März 2011 wurden nach Angaben von syrischen Menschenrechtsorganisationen über 23.000 Menschen getötet. Das Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (DCRK) spricht von einem „nicht-internationalem bewaffneten Konflikt“ in Teilen Syriern, auf den das humanitäre Völkerrecht Anwendung fände.

s

Es finden weiterhin schwere Kämpfe in und um Aleppo statt. Zudem gibt es nach »ie vor Kämpfe in Damaskus, Homs und Deir ez-Zoor. Meldungen zu weiteren Desertionen und zur Tötung des Chefs des Geheimdienstes der Luftwaffe deuten auf eine wehere Schwächung des Regimes hin. Eine Bestätigung für diese Tötung liegt allerdings nicht vor, das Regime hat dies offiziell dementiert.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)

In der Folge des Kabinettbeschlusses vom 16.05.12 wurde den VN die Bereitschaft zur Entsendung eines Stabsoffiziers als unbewaffneter Militärbeobachter für UNSMIS angezeigt. Bis zur Beendigung der Mission war ein tatsächlicher Einsatz, unter anderem wegen der fehlenden Erteilung eines Visums durch die syrischen Behörden, jedoch nicht erfolgt.

Im Rahmen der Einrichtung eines VN-Verbindungsbüros in Damaskus, befindet sich derzeit ein zu den Vereinten Nationen freigesteller und im Auftrag des UN Department of Peacekeeping Operations (DPKO) tätiger, deutscher Offizier wieder

(siehe UdP 21/12) vor Ort.

Ostafrika und angrenzende Seegebiete

a. Politische Lage

In Somalia wurde die für 20.08.12 angekündigte Wahl des neuen Präsidenten verschoben. Am gleichen Tag lief das Mandat der VN für die Übergangsregierung (Transitional Federal Government / TFG) ab.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

n tnmont z-Hnuse of People) vereidigt, für das Zunächst wurde lediglich das neue Par fehlenden

bisher aber „och nicht alle Mandatsträger ausgewählt wurden. D,e fehlenden Abgeordneten sohen zeimah bestimm, nnd vereidigt werden, ebenso wre drejemgen des Oberhauses. Nach dem Zusammentreten des neuen Parlaments Parlamentssprecher und daraufhin durch beide Häuser ein neuer Präsident gewählt

werden.

b. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft. Die Bedrohung in Uganda ist zurzeit als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht derzeit aus fünf Schiffen mit insgesamt sechs Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland (Fregatte BREMEN und Fregatte SACHSEN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen außerdem vier Seefemaufklärer aus Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Die Fregatte BREMEN befindet sich im Verlauf des Heimattransits, nach

Beendigung eines Hafenaufenthaltes in Mumbai (Indien), bis voraussichtlich

24.08.12 wieder als Teil der EU NAVFOR SOMALIA im Einsatzgebiet. Die

Fregatte SACHSEN nimmt Aufklärungsaufgaben an der somalischen Nordküste wahr.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt weiterhin Aufklärungsflüge entlang der somalischen Küste am Hom von Afrika durch.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 16-

d. Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Europäischen Union zum

Aufbau der Kapazitäten der Staaten am Horn von Afrika und im westlichen

Indischen Ozean im Bereich der maritimen Sicherheit: Mission EUCAP NESTOR

Der personelle Aufwuchs der Mission befindet sich derzeit in Brüssel in der Planungsphase. Zur vorgesehenen personellen Beteiligung der Bundeswehr (siehe UdP 33/12) finden aktuell interne Planungen statt.

e. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Am 16.08.12 verlegten sieben weitere deutsche Soldaten nach Uganda. Sie werden im Bereich des Ausbildungsmoduls der Femmeldeausbildung für somalische Soldaten eingesetzt werden. Nunmehr versehen 19 deutsche Soldaten ihren Dienst bei der European Training Mission Somalia, zwei weitere Soldaten befinden sich im Kontingentwechsel. Insgesamt verläuft die bisherige Ausbildung des aktuellen somalischen Ausbildungsganges planmäßig.

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Der Schwerpunkt der Seeraumüberwachung ist das zentrale und östliche Mittelmeer. Deutsche Kräfte beteiligen sich unverändert mit einem Besatzungsanteil an NATO E3A AWACS (Airbome Waming and Control System) zur Seeraumüberwachung im zentralen und östlichen Mittelmeer (siehe UdP 33/12).


11. Libanon

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH \

- 17-

a. Bedrohungslage

l——- - s« * L —„« - -«■ -

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Forte In l.ebww

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht tuts \ ict Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien* viel Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland (Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMELIN) sowie zwei Bordhubschraubem (Brasilien und Indonesien). Darüber hinaus set/t die Bundeswehr ein landgestütztes Unterstützungselement in Limussol (Zypern) ttlv den deutschen Beitrag zur MTF ein.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18-

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

a. United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK), Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO), United Nations Mission in South Sudan (UNMISS) und United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 518 Polizisten an, davon 100 Deutsche.

Von den 505 Polizisten bei UNMISS sind sieben Deutsche.

Bei UNAMID sind 2.643 Polizisten eingesetzt, darunter vier Deutsche.

13. Infttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ATALANT

UNIFIL

EUFOR

KFOR

ISAF

Lufttransporte Anzahl Flüge Anzahl Überwachungsflüge


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-19-

14. StSrke der deutschen Ei" ga ^ k » ntillgel1 ^

erstes BT-Mandat

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

aktuelle

Personalobergrenze

höchste

Personalobergrenze

bisherige maximale Stärke

im Inland bereitgehalten

5350 8.500 3.000 50 Z5U Jivv ™

(2010) (1999) (2004) (2011) (2007) (2003) (2006)

5.433 6.440 1.139 15 10 578 1.231

(2011) (1999) (2005) (2012) (2012) (2010) (2006)

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

bis zu 600 4 _

Offiziere

Unteroffiziere

3.300

Mannschaften 1.361

Zivilbedienst

Gesamt**

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verllngerung des Einsatzes befassen.

" Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Bataillon 5 inkl. NATO HQ Sarajevo ‘ Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 21, davon zwei Soldaten im Personalwechsel), dem einen deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den 229 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.095 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.253 Soldaten, Faizabad: 128 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.807 Soldaten, Kabul: 289 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 90 Soldaten. Besonderheit: 229 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-20-

Anlaec 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

gebilligte An/iilil Soldatinnen Z Soldaten

Kln«atz-

ort

Einsatz-

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

UdP

Einsatzzweck

Bemerkungen

06/10

25

Kandahar/

Bagram

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Der Bundesministcr der Verteidigung hat den Einsatz) 07.02.10 von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Fernmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.