﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz II11

hausanschrift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin Postanschrift 11055 Berlin

TEL  49(0)30-18-24-29620 / 29622 fax *49 (0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

33/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 15. August 2012, 10:00 Uhr


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Am 02.08.12 gab NATO-Generalsekretär Rasmussen bekannt, dass Botschafter Maurits Jochems ab Oktober dieses Jahres das Amt des zivilen Beauftragten der NATO in Afghanistan (Senior Civilian Representative / SCR) übernehmen wird. Jochems ist niederländischer Diplomat, mit umfassender internationaler Erfahrung und insbesondere mit einschlägigen Kenntnissen der NATO und der Region. Von 2005 bis 2010 war Jochems Abteilungsleiter für Auslandseinsätze im NATO-Stab in Brüssel. Zudem fungierte er bereits zweimal als ziviler NATO-Beauftragter: während der Erdbebenkatastrophe in Pakistan 2005 sowie als Interimsbeauftragter 2008 in Afghanistan. Jochems übernimmt die Aufgabe von Botschafter Simon Gass (Großbritannien), der das Amt seit Anfang 2011 ausübte und unter anderem maßgeblich an den vorbereitenden Verhandlungen für den NATO-Gipfel in Chicago im Jahr 2012 beteiligt war.

Laut dem neuesten UNAMA-Bericht der Vereinten Nationen vom 08.08.12 ist in den ersten sechs Monaten des Jahres 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Rückgang der zivilen Opfer um 15 Prozent zu verzeichnen. Insgesamt zählten die Vereinten Nationen (VN) 3.099 zivile Opfer (darunter 925 Frauen und Kinder), davon 1.145 getötete und 1.954 verletzte Personen.

Dem Bericht zufolge gehen 80 Prozent der zivilen Opfer auf das Konto von regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF). Zehn Prozent sind auf militärische Operationen der afghanischen und internationalen Sicherheitskräfte zurückzuführen. Die restlichen zehn Prozent können weder der einen noch der anderen Seite zugeschrieben werden. Der stellvertretende VN-Sonderbeauftragte Nicholas Haysom verwies auf einer Pressekonferenz in Kabul auf den auffälligen Rückgang, machte aber auch deutlich, dass der Rückgang der zivilen Opfer möglicherweise auch auf den strengen Winter zurückzuführen sein könnte.

Die Taliban nehmen auf ihrer Website „Voice of Jihad“ auf den Bericht Bezug, bestreiten aber erwartungsgemäß, für die zivilen Opfer verantwortlich zu sein.


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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 , ln Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

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b. Bedrohungslage

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel*

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West:

Regional Command East:

Regional Command South:

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 06.08.12 bis 12.08.12 (32. KW) registrierte ISAF landesweit 681 Sicherheitsvorffllle (siehe Grafik). Es handelte sich um 444 Schusswechsel und Gefechte, 134 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den

Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2

1


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Provinzen Lowgar 2 und Kunar - sowie 94 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und neun sonstige Vorfälle.

20 Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, 26 im RC West, 158 im RC South, 203 im RC Southwest und 273 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen 14 ISAF-Soldaten gefallen 3 ; weitere 97 ISAFSoldaten wurden verwundet.

Bei drei folgenschweren Selbstmordattentaten in der Provinzhauptstadt Zaranj in der Provinz Nimroz, wurden am 14.08.12 neben sieben Angehörigen der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) bis zu 30 Zivilisten getötet. Bis zu 80 weitere Zivilpersonen wurden verletzt.


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c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operatlonsftlhrung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt
unverändert der Süden Afghanistans.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC Nort und RC Capital)

Am 06.08.12 griffen OMF in der Provinz Helmand, im Distrikt Now Zad afghanische und internationale Sicherheitskräfte an.
Bei den Feuergefechten ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Bei einem Anschlag auf internationale Sicherheitskräfte mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) ist am 07.08.12 in der Provinz Helmand im Distrikt Kajaki ein amerikanischer Soldat gefallen.

In der Provinz Kapisa im Distrikt Tagab griffen am 07.08.12 OMF afghanische und internationale Sicherheitskräfte an. Dabei ist ein französischer Soldat gefallen.

Am 08.08.12 sind in der Provinz Kunar im Distrikt Asadabad drei amerikanische Soldaten bei einem Selbstmordattentat auf internationale Sicherheitskräfte gefallen.

Bei Feuergefechtcn am 10.08.12 in der Provinz Helmand sind im Distrikt Garm Ser drei amerikanische Soldaten, im Distrikt Nad Ali ein britischer Soldat und im Distrikt Sangin drei amerikanische Soldaten gefallen.

Am 10.08.12 ereignete sich in der Provinz Laghman im Distrikt Mehtar Lam der 25. „Green-on-Blue“- Vorfall in 2012. Dabei eröffnete ein Soldat der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) das Feuer auf amerikanische Soldaten. Zeitgleich beschossen zwei OMF von einem naheliegenden Dach den Hubschrauber der amerikanischen Kräfte. Zwei amerikanische Soldaten wurden schwer verwundet.


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Am 13.08.12 eröffiiete ein vermutlicher Angehöriger der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP) in der Provinz Nangarhar im Distrikt Achin das Feuer und verwundete einen Angehörigen des afghanischen Geheimdienstes (National Directorate of Security / NDS) und einen amerikanischen Soldaten schwer. Sollte sich dies bestätigen, wäre dies der 26. „Green-on-B lue“-Vorfall in diesem Jahr. Die Untersuchungen wurden durch die ANP und ISAF aufgenommen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert.

Die Ablösung der ISAF-Kräfte im Westen des Verantwortungsbereiches durch die ANSF hat derzeit die höchste Priorität für das RC North.

Nach Übergabe der Basen in Ghormach und Qaisar an die ANSF haben die amerikanischen Kräfte die Provinz Faryab verlassen.

Die Partnering and Advisory Task Force (PATF) Kunduz und Mazar-e Sharif unterstützen unverändert die ANSF im Raum Kunduz-Baghlan-Korridor.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der bis Ende August dauern wird, kann es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze kommen.

Die Termine für die noch ausstehenden Transition-Zeremonien in den Provinzen Faryab, Baghlan und Sar-e Pul sind weiterhin offen. Es ist zu erwarten, dass diese nicht vor Ablauf des Fastenmonats Ramadan stattfinden werden, da für die Sicherheit während der Zeremonien grundsätzlich die ANSF verantwortlich sind. Diese sind während des Fastenmonats nur eingeschränkt verfügbar.


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Am 10.08.12 kam es zu einer signifikanten Störung der Betreuungskommunikation im Einsatz Kurznachrichten (SMS) und Mobilfunktelefonate in das Einsatzgebiet ISAF und aus dem Einsatzgebiet ISAF heraus waren bis zum 11.08.12 nicht möglich. Soweit notwendig und vertretbar, wurde die Nutzung dienstlicher Kommunikationsmöglichkeiten als Ersatz freigegeben. Festnetz- und Internetverbindungen waren nicht betroffen. Ursächlich für die Störung ist die Insolvenz der Firma Telogic, ein Unterauftragnehmer der Firma Astrium. Die Firma Telogic betreibt in Deutschland eine eigene Plattform für Mobilfunk und stellt der Firma Astrium den Telefonnummernblock für die Betreuungskommunikation in den Einsätzen zur Verfügung. Aufgrund der Insolvenz wurde die technische Weiterleitung (Routing) aller in der Verantwortung der Firma Telogic liegenden Mobilfunknummern blockiert. Auf Vermittlung des BMVg und mit außerordentlichem Engagement der beteiligten Firmen Astrium und Deutsche Telekom konnten die Mobilfunknummem bereits am 11.08.12 wieder aktiviert werden. Entgegen erster Feststellungen wurden im Nachgang noch Störungen bei der Übertragung von SMS erkannt, deren technische Gründe offenbar in Zusammenhang mit der Abschaltung stehen. Die Nutzung von SMS war bei Redaktionsschluss aus technischen Gründen noch nicht völlig störungsfrei; an der Problemlösung wird mit Hochdruck gearbeitet.

Am 12.08.12 kam es im Camp Airfield Taloqan zu einem Unfall mit einer Gasflasche, bei dem zwei deutsche Soldaten Brandverletzungen erlitten.

Kräfte des RC North unterstützen bei der Versorgung von neuseeländischen und afghanischen Verwundeten vom 04.08.12 aus der Provinz Bamyan (siehe UdP 32/12) im Rahmen der medizinischen Erstversorgung und Stabilisierung. Die Verwundeten wurden in Sanitätseinrichtungen in Khilagay, Mazar-e Sharif und Kunduz behandelt und in Abhängigkeit des Gesundheitszustandes nach Bagram und Kabul zur weiteren Behandlung ausgeflogen.

Am 14.08.12 fand in Mazar-e Sharif der planmäßige Wechsel des amerikanischen Deputy Commander (DCOM) RC North von Brigadegeneral Eric P. Wendt auf Brigadegeneral John Bullard statt.


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Bci einem IED-Anschlag in der Provinz Kunduz im Distikt Archi wurden am

14.08.12 ein Angehöriger der Afghan Local Police (ALP) und neun afghanische Zivilisten getötet, ein weiterer afghanischer Polizist und rund 35 Zivilisten verletzt. Ein amerikanischer Soldat wurde verwundet. Deutsche Kräfte waren nicht beteiligt.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 128 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 7.842 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In sieben laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 267 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 30 afghanische Trainer 646 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.079.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Mit einer feierlichen Eröffnung am 04.08.12 begann in Kunduz der erste Lehrgang an der Verwaltungsakademie für Verwaltungsangestellte sowohl der Provinzregierung als auch der Provinzverwaltung. Ziel des Lehrgangs ist es, schrittweise alle Verwaltungseinheiten in Kunduz auf Distrikt- und Provinzebene in fünf


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Grundfertigkeiten (unter anderem Englisch, EDV, Administration) aus- und weiterzubilden. Diese Maßnahme wird durch die für die Verwaltungsausbildung von zivilen Angestellten zuständige Afghan Civil Service Commission (ACSC) durchgeführt. Das BMZ-finanzierte Vorhaben konzentriert sich auf den Kapazitätsaufbau in der Verwaltung. Hierzu wurde 2010 der Regionale Kapazitätsentwicklungsfonds (Regional Capacity Development Fund / RCDF) eingerichtet, über dessen Mittelverwendung der Provinzentwicklungsrat (Provincial Development Council / PDC) in seinen monatlich stattfindenden Sitzungen entscheidet. Neben Trainingsmaßnahmen werden über den RCDF Ausstattungsvorhaben für die jeweiligen Departments finanziert. Bisher wurden in Kunduz über den RCDF 15 Maßnahmen durch den Provinzentwicklungsrat ausgesucht, wobei Experten der Gesellschaft ftir internationale Zusammenarbeit

(GIZ) das jeweilige Department bei der Umsetzung der beantragten Projekte unterstützen.

e. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Überwachung der Grenzübergänge GATE 1 und DOG 31 sowie bei der Wiederherstellung der uneingeschränkten Bewegungsfreiheit für die EU Mission im Nordkosovo.

Die zeitweise Behinderung des LKW-Verkehrs durch eine Straßenblockade von Kosovoserben nördlich des Übergangs GATE 1 (siehe UdP 32/12) wurde am

08.08.12 freiwillig beendet. Die Blockade hatte sich gegen die Sperrung von Ausweichübergängen an DOG 31 und GATE 1 durch die KFOR und gegen die Zollabfertigung des Warenverkehrs durch den kosovarischen Zoll gerichtet.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die deutsche Einsatzkompanie befindet sich derzeit geschlossen im Feldlager Novo Selo und bereitet die Übergabe an die Nachfolger vor, die ab dem

20.08.12 erfolgen soll.

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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aktuellen

im Osten des L andes gesucht.

Die Staats- und Regierungschefs der International Conference onte

Region (ICGl.R) haben zuletzt am 07.08.12 und 08.08.12 über einen regiona

Prozess.

1 V I 11(1 IIV V VI I X Ilm 1 v' 1 « iw % ■ um ■

aktives militärisches Vorgehen gegen Milizen durch eine sogenannte Streitmacht" diskutiert. Es konnte jedoch bisher keine Einigung über

Prozess

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

Die Sicherheitslage in Nord-Kivu im Osten der Demokratischen Republik Kongo ist

durch die militärischen Erfolge der geschätzt rund 2.000 Rebellen der M23

(kongolesische Tutsi-Miliz, deren Kern aus Soldaten besteht, die im April aus der

kongolesischen Armee desertiert sind) gegen die weitgehend geschlagene

kongolesische Armee (Forces Armees de la Republique Democratique du Congo /

FARDC), unterstützt von Soldaten der Mission der Vereinten Nationen in der

Demokratischen Republik Kongo (Mission de l’Organisation des Nations Unies en

Republique Democratique du Congo / MONUSCO), geprägt. M23 stehen rund 25

Kilometer vor der strategisch wichtigen Provinzhauptstadt Goma. Die

Kampfhandlungen haben angesichts afrikanischer Friedensbemühungen in den letzten zwei Woche jedoch nachgelassen.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Südsudan

a. Politische Lage

Nach der Einigung des Sudan und Südsudan auf eine Formel zur Aufteilung der Öleinnahmen und zur Nutzung der Pipeline (siehe UdP 32/12) wurde beiden Staaten durch den Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union (African Union Peace and Security Council / AU PSC) eine Verlängerung der Einigungsfrist zu den noch offenen Fragen (unter anderem Grenzverlauf, Status der Region Abyei) bis zum

22.09.12 gewährt. Das für die Mediation zwischen Sudan und Südsudan verantwortliche African Union High-level Implementation Panel soll dem AU PSC bis zum 22.09.12 zum Verhandlungsstand berichten und Empfehlungen zu offenen Fragen vorlegen.

Die Mitglieder des Sicherheitsrates der VN (VNSR) erkennen die Einigung über die finanziellen Aspekte der Ölfrage an, sind sich in ihrer Bewertung jedoch auch einig, dass der Druck auf beide Staaten aufrecht erhalten bleiben muss, nachdem die ursprüngliche Frist (02.08.12) der AU und des VNSR an den Sudan und Südsudan nicht eingehalten wurde.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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'''c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


'''8. <u>Uganda</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission (EUTM) / SOMALIA)'''

Keine berichtenswerten Ereignisse


'''9. <u>Syrien</u>'''

'''a. Politische Lage'''

Vor dem Auslaufen des Mandats der VN-Beobachtermission in Syrien am 19.08.12 finden im VN-Sicherheitsrat am 16.08.12 Konsultationen statt.

Die schweren Kämpfe in und um Aleppo halten an. Ebenso die Kämpfe in Damaskus, Homs und Deir ez-Zoor. Landesweit gehen auch die friedlichen Proteste unvermindert weiter.

Die Zahl Binnenvertriebenen steigt weiter auf ein bis 1,5 Millionen Menschen. Allein aus Aleppo flohen nach Angaben der VN rund 200.000 Menschen. Die Zahl der registrierten Flüchtlinge in den Nachbarländern stieg auf über 145.000 Personen.

VN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat dem Präsidenten des VN-Sicherheitsrates am 11.08.12 die schriftliche Einschätzung übermittelt, dass die Bedingungen für eine Verlängerung der VN-Beobachtermission in Syrien nicht gegeben seien, aber eine weitere, nicht nur humanitäre Präsenz der VN in Syrien auch nach dem vorläufigen Mandatsende zum 19.08.12 als notwendig erachtetet werde. Diese Mitteilung


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entspricht der in Res. 2059 (2012) vorgesehenen Berichtspflicht zur Umsetzung der UNSMIS Mission.

Aufgrund der Lageentwicklung wurden weitere 50 Militärbeobachter zurückgeführt, so dass sich nunmehr 100 Militärbeobachter vor Ort befinden.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)

Die Entsendung des ersten deutschen Militärbeobachters steht unverändert aus.

10. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht unverändert aus fünf Schiffen mit insgesamt sieben Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland (Fregatte BREMEN und Fregatte SACHSEN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen außerdem fünf Seefernaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Vom 08.08.12 bis 10.08.12 lagen beide Fregatten zur Kontingentübergabe im Hafen von Dschibuti. Der Chef des Stabes Einsatzführungskommando der Bundeswehr


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übcrgab am 09.08.12 das Kommando über das deutsche Einsatzkontingent von

Fregattenkapitän Schlobinsky an Fregattenkapitän Krug.

Die Fregatte BREMEN ha, im Zeitraum 10.08.12 bis 13.08.12 auf dem Weg zu einem Hafenbesuch in Mumbai (Indien) SeeraumÜberwachungsaufgaben wahrgenommen.

Die Fregatte SACHSEN überwachte ab 10.08.12 im Golf von Aden die Fracht-Dhow BOURHAN NOUR (Flagge unbekannt), da sich an Bord mutmaßliche Piraten mit pakistanischen Besatzungsmitgliedem als Geiseln befanden. Die Fregatte SACHSEN folgte dem Kurs der Dhow in einem angemessenen Sicherheitsabstand, um das Leben der Geiseln nicht zu gefährden. Die niederländische Einheit ROTTERDAM (Flagschiff der NATO Operation OCEAN SHIELD) operierte zu diesem Zeitpunkt im gleichen Seegebiet. Im Verlauf des 13.08.12 wurden dann die Piraten auf der Dhow durch die ROTTERDAM zur Aufgabe veranlasst.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt weiterhin Aufklärungsflüge entlang der somalischen Küste am Horn von Afrika durch.

Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Europäischen Union zum

Aufbau der Kapazitäten der Staaten am Horn von Afrika und im westlichen

Indischen Ozean im Bereich der maritimen Sicherheit: Mission EUCAP NESTOR

Mit Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 15.08.12 wurde die Grundlage für die deutsche Beteiligung an der Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) EUCAP NESTOR (Beschluss 2012/389/GASP des Rates vom 16.07.12) geschaffen. Deutschland wird sich mit bis zu fünf Soldatinnen und Soldaten und bis zu fünf Polizistinnen und Polizisten an der Mission beteiligen Darüber hinaus ist eine Beteiligung mit sekundierten zivilen Expertinnen und Experten vorgesehen. Mit EUCAP NESTOR will die EU die Nachbarstaaten Somalias zur selbstständigen Kontrolle des eigenen Seeraums befähigen. Daneben sollen die somalischen Regionen Puntland und Somaliland mit Einverständnis der somal,sehen Ubergangsregierung unterstütz, werden, eine an Land aktive


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Küstcnpolizei aufzubauen. Die Mission wird zudem Beratung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit maritimer Sicherheit vermitteln. Voraussichtlich ab Anfang Oktober 2012 sollen rund 140 internationale Experten, unterstützt durch etwa 40 Ortskräfte, in der Region aktiv werden. Zunächst werden sich die Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen auf Dschibuti, Kenia, die Seychellen und Somalia konzentrieren. Ein späteres Tätigwerden auch in Tansania ist absehbar. Die Ausbildung findet generell vor Ort statt, die Ausbildung der Küstenpolizei von Puntland und Somaliland wird jedoch in Dschibuti durchgeführt. EUCAP NESTOR ist damit — neben der Operation ATALANTA und der Ausbildungsmission EUTM Somalia - ein weiterer Baustein im Rahmen der EU-Regionalstrategie für die nachhaltige Verbesserung der Situation am Hom von Afrika.

11. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Der Schwerpunkt der Seeraumüberwachung ist das zentrale und östliche Mittelmeer.

Die NATO E3A AWACS (Airbome Waming and Control System) wird vom

13.08.12 bis voraussichtlich 23.08.12 mit einem deutschen Besatzungsanteil zur Seeraumüberwachung im zentralen und östlichen Mittelmeer eingesetzt. Das Flugzeug operiert vom griechischen Stützpunkt Aktion aus.

12. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation, Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht aus vier

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien, vier Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland (Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMELIN), sowie zwei Bordhubschraubem (Brasilien und Indonesien). Darüber hinaus setzt die Bundeswehr ein landgestütztes Unterstützungselement in Limassol (Zypern) für den deutschen Beitrag zur MTF ein.

13. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten

internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 778 Polizisten an, davon 99

Deutsche.


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erste* BT-Mandat

19.12.08

aktuelles

10.05.12

2S.06.12

BT-Mandat

aktuell™

31.05.13

30.06.13

Mandatsende

aktuelle

Personalobergreii u

höchste

Personalobergrenxe

2.400

(2006)

884

(2009)

( 2011 )

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

bisherige maximale Stärke

bereitgehalten

bl* zu 600 4

Offiziere

1.231

934

139

1

13

9

2

331

100

Unteroffiziere

3.348

2.588

395

1

2

1

3

8!

27?!

Mannschaften

1.520

1.154

204

0

0

0

0

34

128

Zivilbedienst.

13

6

2

0

0

0

0

1

4

Gesamt**

6.112

4.682

740

2

15

10

5

149

509

Frauen

322

231

54

0

0

0

0

7

30

Reservisten

431

322

93

0

0

0

0

3

13

FWDL*

128

82

14

0

0

0

0

1°|

22

1 Ende „weiterer 12 Monate” - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag yy; Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlingerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate 1 ' • Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

* Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Bataillon 9 InkL NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 1 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 12), dem einen deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den 194 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.363 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.263 Soldaten, Faizabad: 123 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.913 Soldaten, Kabul: 277 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 106 Soldaten. Besonderheit: 194 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Knrzfristipe Unterstüfrungsleistungen ISAF

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatz¬

beginn

Bemerkungen

Einsatzzweck

J gebilligte

1 Einsatz- 1

UdP I Anzahl

ort

Soldatinnen

/ Soldaten |

Kandahar/ Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz 07.02.10 Bagram von deutschen Femmeldesoldaten des 1 st NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldatenZ-innen bis zum Ablauf des aktuellen

mandats


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.