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#1 Bundesministerium I der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz II11

muianuchhift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin witANicHitiFT 11055 Berlin

m *49 (0)30-18-24-29620 / 29622 mx  49 (0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

32/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 8. August 2012, 10:00 Uhr


1. Afghanistan

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCI I

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a. Politische Lage

Das afghanische Unterhaus hat am 04.08.12 den Innenminister, General Bismillah Mohammadi, und den Verteidigungsminister, General Abdurrahim Wardak, ihrer Ämter enthoben. General Wardak hatte die Leitung des Verteidigungsministeriums 2004 übernommen, General Mohammadi, zuvor Generalstabschef der afghanischen Armee, wurde 2010 Innenminister. Die Parlamentarier hatten beide Minister aufgrund der seit Monaten anhaltenden Angriffe von pakistanischem Territorium auf die afghanische Provinz Kunar vorgeladen. Das Parlament ließ sich weder vom Innen- noch vom Verteidigungsminister davon überzeugen, dass es den afghanischen Sicherheitskräften nicht möglich war, diese Angriffe zu unterbinden. In der anschließenden Abstimmung bekundeten über die Hälfte der Parlamentarier beiden Ministem ihr Misstrauen. Laut Artikel 92 der afghanischen Verfassung ist es dem Unterhaus möglich, ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten und in letzter Konsequenz auch Minister zu entlassen.

In einer Erklärung vom 05.08.12 unterstrich Staatspräsident Karzai, dass er die Entscheidung des Parlaments akzeptiere. Er kündigte aber auch an, beiden Ministem die höchste Ehrenmedaille für ihre Verdienste zu verleihen und bat sie, ihre Ämter noch so lange auszuüben, bis die Nachfolger ernannt seien. Laut Verfassung muss der Präsident nun innerhalb eines Monats neue Minister benennen. Verteidigungsminister Wardak gab am 07.08.12 seinen Rücktritt bekannt.


Für DEN DIENSTGEBRAUCH

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VS - NUR

Pot^Khofort

Hoch Erheblich

L Mittel

Niedrig

Owd Jungi»

b. Bedrohungslage

Im Zeitraum vom 30.07.12 bis 05.08.12 (31. KW) registrierte ISAF landesweit 672 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 454 Schusswechsel und Gefechte, 138 Sprengstoffanschläge sowie 78 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und zwei sonstige Vorfälle.

18 Vorfälle ereigneten sich im RC North, sechs im RC Capital, 23 im RC West, 143 im RC South, 221 im RC Southwest und 261 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen acht ISAF-Soldaten gefallen; weitere 75 ISAFSoldaten wurden verwundet.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH 1

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International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

COM ISAF, General John R. Allen, hat eine Direktive zum Umgang mit religiösem Material erlassen. Er reagierte damit auf die Koran-Verbrennungen in der Provinz Bagram im Februar 2012 (siehe UdP 08/12).

General Allen legte fest, dass sich die Soldaten bereits in der Vorbereitung auf den Einsatz während des „Pre-Deployment-Trainings“ mit kulturellen Unterschieden und dem Islam auseinandersetzen sollen. Zudem soll die Direktive in das „Newcomer-Induction-Training“ einfließen und mindestens halbjährlich in Einheiten und Verbänden im Einsatz thematisiert werden. Eine besondere Rolle kommt dabei den Militärpfarrern als Berater ihrer jeweiligen Führungsebene im Einsatz zu. Die Vorgaben dieser Direktive werden bei der Bundeswehr unter anderem in der einsatzvorbereitenden Ausbildung (EVA) umgesetzt.


VS-NUR Für DEN DIENSTGEBRAUCH

Ende 2012 werden von Afghanistan verlasser Schullandschaft (Ausb in Führungsfunktion ar Airport / KAIA) vertreten.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfüllc außerhalb RC North und RC

Capital)

Am 01.08.12 ist bei einem Anschlag auf internationale Sicherheitskrafte mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) in der Provinz Kandahar 1 im Distrikt Zharay ein amerikanischer Soldat gefallen.

In der Provinz Helmand im Distrikt Sangin ist am 01.08.12 bei einem IEDAnschlag auf internationale Sicherheitskräfte ein amerikanischer Soldat gefallen.

Am 01.08.12 griffen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) in der Provinz Helmand im Distrikt Bermel internationale Sicherheitskräfte mit Handwaffen an. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

In der Provinz Kandahar im Distrikt Zharay sind am 02.08.12 bei einem IEDAnschlag zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Am 04.08.12 sind bei einem Feuergefecht in der Provinz Bamyan im Distrikt Shaybar zwei neuseeländische Soldaten gefallen.

Im Berichtszeitraum kam es zu zwei weiteren „Green-on-Blue“-Vorfallen in Afghanistan. Im Distrikt Panjwa’i in der Provinz Kandahar, schossen zwei Angehörige lokaler afghanischer Sicherheitskräfte (Afghan Local Police / ALP) auf zwei amerikanische Soldaten. Dabei wurde ein amerikanischer Soldat verwundet und eine Waffe entwendet. Beide Attentäter konnten fliehen.

1 • • •

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Nach erster Bewertung handelte es sich hierbei um eine kriminell motivierte Tat (bewaffneter Raub einer hochwertigen amerikanischen Handwaffe). Bei einem weiteren vermutlichen ,,Green-on-Blue“-Vorfall in der Provinz Paktiya im Distrikt Shwak. dem 24. in Afghanistan seit Jahresbeginn, ist am 07.08.12 ein amerikanischer Soldat gefallen 2 . Der Täter, ein Angehöriger der Afghan National Army (ANA) konnte fliehen, zwei weitere anwesende ANA-Soldaten wurden verhaftet. Hintergründe der Tat sind derzeit nicht bekannt.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert.

In der Provinz Faryab wurde die Operation NASDEK DOST beendet. Damit liegt die Verantwortung für die Sicherheit im Raum Ghormach vollständig bei den afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF). Die norwegisch geführte Transition Support Group (TSG) Faryab plant ihren operativen Auftrag am 19.08.12 zu beenden und hat mit dem Rückbau in Maimanah begonnen.

Die Partnering Advisoiy Task Force (PATF) Kunduz hat den Personalwechsel abgeschlossen und unterstützt weiter die afghanischen Sicherheitskräfte im Raum Kunduz.

Die Partnering Unit OP North hat die Präsenz im Raum Baghlan aufgrund des Kontingentwechsels verringert. Die Einheiten verlegen gestaffelt zum Personalwechsel nach Mazar-e Sharif.

Das Regionale Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz hat das Afghan National Police (ANP) Regional Training Center (RTC) Kunduz aufgelöst. Die 23 deutschen Soldaten des RTC haben das Einsatzland

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt l.b genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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vom Deutschen

verlassen, »i= afghanischen Ausbilder wurden planma Polizei Projekt Team (GPPT) Kunduz übernommen.

Der Hins«, des armenischen EinsaUkontlngents ^-"^e

RC' North setzt sich fort. Seit Anfang Augus -f und bei der

Krfllte bei der Absicherung des Camp Mike Spann in Mazar e jn

Sicherung des Flugplatzes in Kunduz. Darüber hinaus wird das ^ ^

naher Zukunft eine mobile Röntgenanlage zur Kontrolle

Kunduz betreiben.

Seit Juli 2012 übernehmen die bislang in Faizabad eingesetzten mongolisc en Kritik auch im Camp Marmal in Mazar-e Sharif Sicherungsaufgaben. Dies schließt den zugehörigen Flugplatz und den Sicherheitsbereich blue box ein. Mit Auflösung des PRT Faizabad werden alle mongolischen Einsatzkrältc nach Mazar-e Sharif verlegt werden und dort Sicherungsaufgaben wahrnehmen. Deutschland unterstützt im Rahmen der Einsatzvorbereitenden Ausbildung (I VA) am regionalen Peace Support Training Centre in der Mongolei und ermöglicht so einen hohen Ausbildungsstand der mongolischen Soldaten. Armenien, wie auch die Mongolei, entlasten nachhaltig das deutsche F!insatzkontingent ISAF und geben durch ihre angezeigten Beiträge den truppenstellenden Nationen in der Nordregion Planungssicherheit auf dem Weg der Transition und der Erreichung der Ziele von ISAF bis Ende 2014.

Ungarn plant im Zuge der Übernahme von Verantwortlichkeiten für den

Internationalen Flugplatz in Kabul (Kabul International Airport / KAIA) seine

Krüftc neu auszurichten. Flierzu soll das von ihnen geführte PRT Pul-e Khumri

im IU' North früher als geplant aufgelöst werden. Ungarn beteiligt sich derzeit

mit rund 360 Soldaten an ISAF, davon sind rund 185 Soldaten im PRT Pul-e Khumri eingesetzt.

Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem ungarischen Generalstab konnte inzwischen abgestimmt werden, dass das PRT I ul-e Khumri ab September 2012 mit deutscher Unterstützung in ungarischer Verantwortung ftir weitere sechs Monate bis März 2013 zu betreiben.

Eine sechsmonatige Verlängerung des Betriebs des PRT Pul-e Khumri ermöglicht dem RC North die Anpassung und Umorganisation der militärischen


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und zivilen Anstrengungen im Kunduz-Baghlan-Korridor und dient damit unmittelbar der Stabilisierung der Lage in der Region.

Die Transitionszeremonien in den Provinzen Sar-e Pul, Faryab und Baghlan wurden verschoben. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Einleitung der Transitionsmaßnahmen in den Provinzen.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Ende August 2012 dauern wird, kann es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze kommen.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 125 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 7.618 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In zehn laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 280 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 30 afghanische Trainer 646 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.077.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


VS . nur für den DIENSTGEBRAUCH

• 9 *

d. Ziviler WicdcrHufi>au-/-Enbvicklungszusnni mc * s tark

Bildungschancen von Mädchen gelten in Afghanistan immer noch a

beeinträchtigt, wobei ein Mongel an Lehrerinnen ein großes in er Bildung darstellt. Die Erhöhung der Anzahl der Lehrerinnen kann sich a er posi iv auf den Schulbesuch von Mädchen auswirken. Eine erweiterte Grundbildung von Frauen hat infolgedessen eine fördernde Wirkung auf die Gesundheit der Fami die lokale Wirtschaft und die Verringerung von Armut. Darüber hinaus ermöglicht eine gute Grundbildung den jungen Frauen ftlr eine Verbesserung ihrer Steilung in der Gesellschaft einzutreten und an der sozialen Entwicklung in der Gemeinde teilzuhaben.

Die Abteilung für Lehrerbildung (Teacher Education Department / TED) des afghanischen Bildungsministeriums (Ministry of Education / MoE) hat daher eine Strategie entwickelt, um die Anzahl von Frauen unter den Lehrkräften insbesondere in ländlichen Regionen zu erhöhen und den Zugang zu Schulen für Mädchen zu erleichtern. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt das Grundbildungsvorhaben der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam mit der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die Abteilung für Lehrerbildung im MoE bei der Umsetzung seiner Gender-Strategie. Die regionale Implementierung findet in ausgewählten Distrikten in den drei nördlichen Provinzen Badakhshan, Balkh und Takhar statt. Das Grundbildungsvorhaben unterstützt weiterhin die Umsetzung des nationalen Bildungsplans in weiteren Regionen im Norden des Landes. Es leistet damit im Bildungssektor einen wichtigen Beitrag zur „Entwicklungsoffensive“ der Bundesregierung für Nord-Afghanistan.

e. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2« Usbekistan Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Parlamentarischer Staatssekretär Christian Schmidt reiste am 30.07.12 und

31.07.12 in Begleitung von Klaus-Peter Willsch, MdB, in die Republik Kosovo.

Im Zuge seines Besuches führte er unter anderem Gespräche mit dem deutschen Botschafter, COM KFOR, dem Kontingentführer des deutschen Einsatzkontingents sowie der EULEX-Führung und informierte sich über die aktuelle Lage und deren Beurteilung. Darüber hinaus besuchte er Mitrovica und die Soldaten der deutschen Einsatzkompanie.

KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Überwachung der Grenzübergänge GATE 1 und DOG 31 sowie bei der Durchführung von Konvois im Zuge der Hauptverbindungsstraßen im Nordkosovo.

Als Reaktion auf eine Blockade des LKW-Verkehrs durch Kosovoserben, die seit 26.07.12 nördlich des Übergangs GATE 1 auf serbischer Seite durchgeführt wird, errichtete KFOR einen permanenten und mehrere temporäre Verkehrskontrollpunkte an illegalen Übergangsstellen zu Serbien, um indirekt dadurch eine Räumung der Blockade zu erwirken. Trotz der unverändert bestehenden Behinderungen für die Einfahrt von LKW in den Nordkosovo ist die Lage gegenwärtig ruhig.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Im Zeitraum 05.08.12 bis voraussichtlich 11.08.12 führt die deutsche Einsatzkompanie Patrouillen entlang der Hauptversorgungsstraße nach Norden durch, hält sich für Eskortaufgaben bereit und sichert den Beobachtungsposten

COOKE bei Rudare.


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4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

Die Kämpfe zwischen der Miliz M23 (ex-CNDP) und der kongolesischen Armee (Forces Armees de la Republique Democratique du Congo / FARDC) in Nord-Kivu haben in der vergangenen Woche nachgelassen. Eine Konfliktlösung ist aber weiterhin nicht in Sicht. Die humanitäre Krise hält an.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation» , African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Politische Lage

Am 05.08.12 einigten sich Sudan und Südsudan auf eine Formel zur Aufteilung der Öleinnahmen und zur Nutzung der Pipeline zum Export des im Südsudan geförderten Öls zum Exporthafen Port Sudan am Roten Meer.

Der Vermittler der Afrikanischen Union (African Union / AU), Thabo Mbeki, unterrichtete Vertreter der internationalen Gemeinschaft am 05.08.12 in Addis Abeba darüber, dass Südsudan nun bereit sei, für die Nutzung der Pipeline durch den Sudan eine durchschnittliche Gebühr von rund neun US-Dollar pro Barrel zu bezahlen und eine einmalige Entschädigungssumme für die Übernahme der Ölinstallationen in Südsudan in Höhe von 3,1 Milliarden US-Dollar. Khartum habe dieses Angebot akzeptiert, und man habe weiterhin vereinbart gegeneinander keine weiteren finanziellen Forderungen zu erheben.

Der südsudanesische Ölminister Dhieu Dhau bestätigte, dass die Ölförderung wieder aufgenommen werde. Mit einem Förderbeginn sei im November 2012 zu rechnen. Auch wurde eine Vereinbarung für den Zugang der humanitären Hilfe in den umkämpften Gebieten in Südkordofan und Blue Nile getroffen. Humanitäre Hilfe soll nunmehr im Rahmen des sogenannten „Tripartite Agreements“ von AU, Vereinten Nationen und Arabischen Liga mit Zustimmung Khartums und der Rebellenbewegung Sudan People's Liberation Movement North (SPLM-N) durch unabhängige Organisationen an die notleidende Zivilbevölkerung geliefert werden

können.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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• 13 •

, llBited Na , to n, Mission in Sonth Sudan Beteiligung der Bundeswehr an der

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Uganda

n. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-gefiihrten Ausbildungsmission für

somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission

(EUTM1 / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Syrien

a. Politische Lage

Es finden weiterhin schwere Kämpfe in und um Aleppo statt. Die Vereinten

Nationen (VN) und die Opposition berichten von massiver Truppenpräsenz und

sprechen von einer möglicherweise bevorstehenden „Entscheidungsschlacht“ um

Aleppo. Zudem gibt es nach wie vor Kämpfe in Damaskus, Homs und Deir ez-Zoor.

Landesweit gehen die friedlichen Proteste unvermindert weiter.

Der bislang prominenteste Seitenwechsel ist Premierminister Riad Hidjab, der am

06.08.12 mit seiner Familie nach Jordanien geflüchtet ist. Hidjab hatte dem

Vernehmen nach seinen Posten vor zwei Monaten nur sehr widerwillig angetreten.

Es ist unklar, ob er als Regierungschef über reale Macht verfügte. Es ist davon

auszugehen, dass die Regierungsgewalt inzwischen ausschließlich auf den Sicherheitsapparat übergegangen ist.

Die Anzahl dci Binnenvertriebenen ist weiter angestiegen und liegt derzeit zwischen

einer und 1,5 Millionen Menschen, darunter allein aus Aleppo nach VN Angaben

rund 200.000. Die Zahl der registrierten Flüchtlinge in den Nachbarländern stieg auf über 120.000.


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Der gemeinsame Gesandte der VN und der Arabischer Liga, Kofi Annan, hat sein

Amt wegen der eskalierenden Gewalt und der Blockade im VN-Sicherheitsrat zu Ende August niederlegt.

Mit einer breiten Zustimmung von 133 Stimmen bei 12 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen hat die VN-Generalversammlung am 03.08.12 die Resolution 66/253B zur Lage in Syrien verabschiedet. Die von Saudi-Arabien und weiteren 62 Staaten (darunter alle EU-Staaten) eingebrachte Resolution bekräftigt angesichts der Blockade des Sicherheitsrates den Sechs-Punkte-Plan und das Genfer Kommunique zum politischen Übergang, begrüßt die Beschlüsse der Arabischen Liga und ruft die Opposition zum Zusammenhalt auf. Des Weiteren verlangt sie den Nichteinsatz und die Sicherung der chemischen Waffen (C-Waffen) und fordert alle Mitgliedstaaten zur Unterstützung - insbesondere humanitärer Art - für das syrische Volk auf.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)

Aufgrund der Reduzierung der VN-Militärbeobachter in Syrien von vormals 300 auf aktuell 150 Soldaten ist der militärische Personalbedarf UNSMIS momentan gedeckt. Ein Einsatz des durch die Bundesregierung den VN angezeigten Militärbeobachters ist damit bis auf Weiteres unwahrscheinlich.

Horn von Afrika und angrenzende S eegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren

Seegebieten am Hom von Afrika als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäische

Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im a men

EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht unverändert aus fünf Schiffen mit insgesamt sieben Bordhubsohraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich, Spanien, Italien

und Deutschland (zwei) (Fregatte BREMEN und Fregatte SACHSEN).

Dem Verbandsftihrer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen außerdem fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und

Deutschland.

Die Fregatte BREMEN operierte bis zum 07.08.12 mit Aufklärungsauftrag vor der somalischen Küste und im Golf von Aden.

Die Fregatte SACHSEN führte seit dem Eintritt in das Operationsgebiet am 07.08.12 Seeraumüberwachung im südlichen Roten Meer und Bab El Mandeb durch.

Der deutsche Seefernaufklärer P-3C ORION führt weiterhin Aufklärungsflüge entlang der somalischen Küste am Hom von Afrika durch.

Am 06.08.12 wurde in Dschibuti das Kommando über die im Seegebiet befindlichen ATALANTA-Einheiten von dem französischen Konteradmiral Jean-Baptiste Dupuis an den italienischen Konteradmiral Enrico Credendino übergeben.

11. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Derzeit keine deutsche Beteiligung.


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12. Libanon

a. Politische Lage

Am 26.07.12 fand die feierliche Inbetriebnahme der achten und vorletzten Küstenradarstation im Beisein der deutschen Botschafterin in Tripoli statt. Die letzte Station soll voraussichtlich im September 2012 in Betrieb genommen werden. Damit wird die durch die Bundesregierung seit 2007 bereitgestellte Finanzierung und Unterstützung beim Wiederauf- und Ausbau der Küstenradarorganisation erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Küstenradarorganisation versetzt Libanon in die Lage, seine Hoheitsgewässer und deren Vorfeld grundsätzlich selbst zu überwachen. Es bestehen jedoch noch Lücken bei den Fähigkeiten zur Verdichtung von Aufklärungsergebnissen auf See und zur durchgreifenden Kontrolle von Seefahrzeugen innerhalb der eigenen Hoheitsgewässer. Die Defizite sind im Wesentlichen begründet in den mangelnden Wartungs- und Instandsetzungsmöglichkeiten sowie den fehlenden materiellen und finanziellen Ressourcen, insbesondere zum Erwerb und Betrieb ausreichend seetüchtiger Einheiten. Ohne substantielle Unterstützung durch Dritte ist nicht damit zu rechnen, dass die libanesische Marine die Fähigkeit zur vollständigen Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben mittelfristig erreichen wird.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht aus vier

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien, vter Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland (Flugkörper-


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Schnellboote GEPARD und HERMELIN,, sowie zwei Bordhubschraubem (Brasilien und Indonesien), Die Bundeswehr beteilig, sich des Weiteren mit

einem landgestützten Unterstützungselement an der MTF.

13. Internationale Organisatio nen / Aktivitäte n

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU) a

„ in Kosovo (UNMIK) und

United Nations Interim Administration Missio

Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo. European rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo ein^es internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an,

darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören — neben anderen Experten - gegenwärtig 778 Polizisten an, davon 99 Deutsche.

14. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

Lufttransporte Anzahl Flöge

39

1

0

0

0

0

Anzahl Überwachungsflöge

0

0

0

0

0

3


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18 -

15. Stärke der deutschen Einsatzknntingente

>

Na*

22.12.01

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12.06.99

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02.12.04

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26.01.12

25.05.12

01.12.11

29.09.11

08.07.11

01.12.11

28.06.12

10.05.12

31.01.13

11.06.13 1

21.11.12*

15.11.12

15.11.12

31.12.12

30.06.13

31.05.13

4.900

1.850

800

50

50

700

300

1.400

5J50

8.500

3.000

50

250

3100

2.400

1 1.400

(2010)

(1999)

(2004)

(2011)

(2007)

(2003)

(2006)

1 (2008)

5.433

6.440

1.139

14

9

578

1.231

884

(2011)

(1999)

(2005)

(2012)

(2011)

(2010)

(2006)

(2009)

im Inland bereitgehalten

erstes BT-Mandat

aktuelles BT-Mandat

aktuelles Mandatsende

aktuelle

Personalobergrenze

höchste

Personalobergrenze

bisherige maximale Stärke

Offiziere

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst.

Gesamt 1

Frauen Reservisten FWDL 3

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vju; Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Batalllon 5 inkl. NATO HQ Sarajevo ‘ Operation ACTIVE ENDEAVOUR

7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 12), dem einen deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den 327 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.294 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.258 Soldaten, Faizabad: 123 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.914 Soldaten, Kabul: 279 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 106 Soldaten. Besonderheit: 327 Soldaten im Kontingentwechsel

1

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

gebilligte

Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz

ort

Einsatz

beginn

Einsatzzweck

EinsatzEnde Bemerkungen

(geplant)

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz

Kandahar/

Bagram

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldateiV-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO

Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB

(ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen

der NATO-Föhrungsunterstutzung in Kandahar und

Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.