﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Unterrichtung des Parlamentes

30/12

über die Auslandseinätze 
der Bundeswehr

Bundeswehr
Wir Dienen Deutschland

Redaktionsschluss 25 Juli 2012, 10:00 Uhr


VS - Nur für den Dienstgebrauch

=1. Afghanistan=

==a. Bedrohungslage==

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich. In Nordafghanistan liegt sie
zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:
Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel
Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel
Regional Command West: insgesamt mittel
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch
Regional Command South: insgesamt hoch
Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch

Im Zeitraum vom 16.07.12 bis 22.07.12 (29.KW) registrierte ISAF landesweit 672
Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 482 Schusswechsel und

Fußnote:
Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte 125 Sprengstoffanschläge, darunter ein Sebstmordattentat in der Provinz Lowgar sowie
62 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und drei sonstige Vorfälle.

Zwölf Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital. 28 im RC West,
158 im RC South, 225 im RC Soutwest und 247 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten gefallen. Weitere 67 ISAF-Soldaten
wurden verwundet. Darüber hinaus wurden drei ISAF-Mitarbeiter getötet.

(Grafik "Sicherheitsvorfälle in den Regional Commands, 16.07.2012 - 22-07.2012")

==b. International Security Assistance Force (ISAF)==

===(1) Militärische Lage (allgemein)===

Der Schwerpunkt der Operationsführung der ISAF Joint Command (IJC) bleibt
unverändert der Süden Afghanistans.

Am 17.07.12 verurteilte ein afghanisches Militärgericht den afghanischen
Soldaten Abdul Sahoe zum Tode. Er hatte am 20.01.12 auf französische

(unlesbare Fußnote)


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4

beschossen(?) die in der Provinz xxxx Angehörige  ....
..... Afghan National ...





Am 14.xx.12 wurden afghanische und internationale Sicherheitskräfte in der Provinz  ......
Sprengvorichtung bevorzugt ... angegriffen 

...unerwarteten Beschuss gefallen einier wurde schwer verwundet.


Im Distrikt ... in der gleichnamigen Provinz griffen ..... am ...
afghanische und internationale Sicherheitskräfte .... 18.15 (?) 
amerikanischer Soldat erlag seinen Verwundungen.


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* 5

Bei einem IED-Anschlag auf afghanische und internationale Sicherheitskräfte im Distrikt Nahn Saraj im der Provinz Helmand ist am 19.07.12 ein amerikanischer Soldat gefallen.

Am 22.07.12 wurden afghanische und internationale Sicherheitskräfte in der Provinz Logar im Distrikt Pul-e Alam mit einem IED angegriffen. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Im Distrikt Nizam-e Shahid in der Provinz Herat eröffnete am 22.07.12 ein Angehöriger der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP) im Regionalen Ausbildungszentrum (Regional Training Center / RTC) im RC West das Feuer auf zivilangestellte Ausbilder. Dabei wurden zwei amerikanische und ein britischer Mitarbeiter getötet. Ein weiterer amerikanischer Mitarbeiter wurde verwundet.

===(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)===

Keine berichtenswerten Ereignisse

===(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)===

Die Operationsfuhrung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert.

Am 18.07.12 explodierte ein ziviler Tanklastwagen, der sich mit rund 100 weiteren Tanklastwagen auf einem Parkplatz im Distrikt Khuram wa Sar Bagh, in der Provinz Samangan, im RC North befand. Das durch die Explosion entstandene Feuer zerstörte 21 weitere Tanklastwagen und zwei Lastkraftwagen. Vier afghanische Zivilpersonen wurden verletzt. Kräfte des RC North unterstützten ANSF bei den Rettungsarbeiten. Ob es sich bei dem Vorfall um einen IED-Anschlag, einen Beschuss mit Panzerabwehrhandwaffen oder einen Unfall handelt, wird derzeit noch durch ANSF untersucht.

Am 18.07.12 fand eine Combined Team North (CT-N) Security Shura in Mazar-e Sharif statt, die durch das 209. ANA Korps organisiert und abgesichert wurde. Wesentliches Ziel der Shura war es, die Struktur der Operationskoordinierungszentren (Operational Coordination Center / OCC) in


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der Nordregion weiter zu stärken und die künftige ISAF

abzustimmen.

Am 19.07.12 ereignete sich in dev Provinz Badakhshan ein Erdbeben der Stärke
5,2 auf der Richterskala. Das Epizentrum lag rund 10 (?) Kilometer nordöstlich vom
Regionalen Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team (PRT])
Faizabad entfernt. Nach bisherigen afghanischen Erkenntnissen gab es keine 
Opfer. Die afghanische Katastrophenschutzbehörde (Afghan National (Disaster/Debacle )?
Management Authority/ ANDMA ) hat wie bei den vergangenen Beben mit den 
United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs ......
die Führung der Unterstützungsleistung übernommen. ISAF Kräfte sind nicht 

Sieben Kilometer nordwestlich der Transition Support Group (ISG) Maimana ?
kam es am 19.07.12 zu einem IED-Anschlag auf ein ziviles Taxi. In der Folge des 
Anschlags wurden neun afghanische Zivilpersonen getöttet, darunter drei Kinde. 
Fünf weitere Zivilpersonen wurden verletzt.

Am 13.07.12 eröffnete im Außenposten (Forward Operantion Base FOB) 
Ghormach im gleichnamigen Distrikt der Provinz Faryab ein Angehöriger der
afghanishcne Armee (afghan Nation Army   ANA) das Feuer auf ISAF
Kräfte. Dabei wurden zwei amerikaische Soldaten verwundet. Der afghanische 
Angreifer wurde getötet. Die ist der erste Zwischenfall ( sogenannter "Green-on-Blue"-Vorfall)
im Jahre 2012 im RC North. Das Motiv des Täters ist derzeit noch unbekannt.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang 
August 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreiten der 
Personalobergrenze.

===(5) Polizeiaufbau ===

Bislang wurden im laufenden Jahr 122 Ausbildungsvorhaben abgschlossen und 7.452 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Monitoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In acht laufenden


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Ausbildungsvorhaben werden derzeit 169 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 30 afghanische Trainer 651 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul erfolgt weiterhin die Betreuung von 110 afghanischen Trainern durch zehn deutsche Mentoren.

===(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF===

In der vergangenen Woche gab es keinen Unterstützungsflug mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit bei insgesamt 1.075.

Alle weiteren Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

==c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit==

Frauenrechte im Islam - Training des Frauenministeriums gemeinsam mit dem Religionsministerium

In der Woche vom 14.07.12 bis 18.07.12 fand in Kabul ein Training zu Frauenrechten im Islam statt, das gemeinsam vom afghanischen Frauenministerium und dem Religionsministerium ausgerichtet wurde. Unterstützt wurden die Ministerien über das Vorhaben zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit, das im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt wird. Thema des fünftägigen Trainings, an dem 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gender-Abteilungen afghanischer Ministerien und anderweitiger Institutionen teilnahmen, war unter anderem ein Leitfaden zu Frauenrechten im Islam, der derzeit gemeinsam vom Frauen- und Religionsministerium erarbeitet wird, um ein liberales Verständnis von Frauenrechten zu befördern. Zum Abschluss des Trainings betonten die stellvertretende Frauenministerin und der Direktor der Forschungsabteilung des Religionsministeriums die Bedeutung der Kooperation in


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diesem Bereich und unterstützten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrem Bestreben, die gelernten Inhalte weiter in die jeweiligen Ministerien zu tragen und in ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

Erster Spatenstich für den Bau von Stadtstraßen in Kunduz 
Neben dem Provinzgouvemeur von Kunduz nahmen vergangene Woche der Leiter des Fachministeriums für öffentliche Arbeiten, der Bürgermeister der Stadt. Vertreter des Provinzrates sowie verschiedener Gemeinden an einer von starker lokaler nationaler Medienpräsenz begleiteten Zeremonie zum ersten Spatenstich für fünf Stadtstraßen in der Stadt Kunduz teil.


Die Maßnahme im Gesamtwert von 4,5 Millionen Euro wird über das BMZ finanziert und über den Regionalen Infrastruktur-Entwicklungsfonds (Regional Infrastructure Development Fund / RIDF) durch die KfW Entwicklungsbank umgesetzt. Die Durchführungshoheit des Vorhabens verbleibt wie bei allen durch den RIDF umgesetzten Maßnahmen bei den Fachministerien auf Provinzebene, die dadurch in ihrer Projektplanungs- und Umsetzungskapazität gestärkt werden. Der RIDF arbeitet komplementär zum Regionalen Kapazitätsentwicklungsfonds (Regional Capacity Development Fund / RCDF), welcher die Kapazitäten der Regierungsinstitutionen auf Provinz- und Distriktebene verbessert.

== d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) ==

Keine berichtenswerten Ereignisse

= 2. Usbekistan=

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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Kosovo

a. Politische Lage

Der VN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat erstmals seit der Unabhängigkeit des
Landes 2008 am 24.07(?).12 Kosovo besucht und dabei unter anderem Gespräche mit 
Präsidentin Atifete Jahjaga und Primierminister Hashim Thaci sowie Vertretern der 
internationalen Gemeinschaft (EU, KFOR) und mit Vertretern der VN-Mission 
UNMIK geführt. Der VN-Generalsekretär äußerte sich dabei besorgt über die Lage
in Nord-Kosovo und forderte die serbische und kosovarische Regierung zur 

Normalisierung ihrer Beziehungen und zu ernsthaftem politischen Dilog auf. Er betonte zudem die bedeutende Rolle UNMIKs bei der Unterstützung des Aufbaus demokratischer Institutionen, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Minderheitenrechten und Vertrauensbildung. Am Tag zuvor war der VN Generalsekretär in Belgrad unter anderem mit Präsident Tomislav Nikolic, dein designierten Premierminister Ivica Dacic, dem noch amtierenden Außenminister und zukünftigen Präsidenten der VN-Generalversammlung Vuk Jeremic sowie dein ehemaligen Präsidenten Boris Tadic zusammengetroffen. Die Besuche in Kosovo und Serbien waren Teil einer längeren Reise des VN-Generalsekretärs in der Region,

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Überwachung der Grenzübergänge

GATE l und DOG 31 sowie bei der Durchführung von Patrouillen in

Nordkosovo.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die deutschen Kräfte der Einsatzkompanie KFOR haben den Sicherungsauftrag an der Grenzübergangsstelle GATE 1 / Jarinje am 22.07.12 an die türkische Einsatzkompanie der Multinationalen Brigade East (MNBG E) übergeben.


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Die deutsche Einsatzkompanie wird als Reserve im Camp Novo Selo bereitgehalten.

4 . Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit ab niedrig emgestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale,

Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr au der EU Mission zur Sieherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation/African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission In South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Mit insgesamt 551 somalischen Rekruten liegt die Zahl der Auszubildenden des vierten Ausbildungsdurchgangs etwas niedriger als in vorangegangenen Ausbildungsgängen. Nach Absolvierung der Einführungsausbildung durch die ugandischen Streitkräfte werden die 276 am besten geeigneten Soldaten der 551 somalischen Rekruten die Ausbildung der European Training Mission Somalia zum Spezialisten, zum Ausbilder oder als militärisches Führungspersonal (Specialist Training, Train the Trainer, Officer Training) durchlaufen. Die übrigen somalischen Soldaten erfahren eine weiterführende Grundausbildung als Rekrut durch die ugandischen Streitkräfte (Uganda People's Defence Force / UPDF).


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Syrien

a. Politische Lage

Der Anschlag am 18.07.12 auf die Krisenzelle des syrischen Sicherheitsstabes in Damaskus, bei dem der stellvertretende Verteidigungsminister Assef Shawkat (Schwager des syrischen Präsidenten und ehemaliger Chef des syrischen Militärgeheimdienstes), der Verteidigungsminister Dawoud Rajiha und der ehemalige Verteidigungsminister Generalleutnant Hassan Turkmani getötet wurden, ging einher mit einer Offensive des bewaffneten Widerstandes in der Hauptstadt. Diese wurde teilweise zurückgeschlagen. Auch in der Wirtschaftsmetropole Aleppo kommt es mittlerweile zu heftigen Kämpfen.

Die bewaffnete Opposition hat mehrere Grenzübergänge von Syrien in Richtung Türkei und Irak unter ihre Kontrolle gebracht. Eine dauerhafte Konsolidierung der Sicherheitslage durch das Regime ist gegenwärtig nicht absehbar.

Der VN-Sicherheitsrat hat am 20.07.12 einstimmig den von den USA, Frankreich, Großbritannien, Deutschland und Portugal eingebrachten Resolutionsentwurf zur 30tägigen Verlängerung der VN-Beobachtermission in Syrien (UNSMIS) als Resolution 2059 angenommen. Angesichts der Sicherheitslage vor Ort für die unbewaffneten Militärbeobachter, die auch zur Suspendierung der Missionsaktivitäten geführt hatte, soll eine weitere Verlängerung der Mission nur erfolgen, wenn der VN-Sicherheitsrat auf einen Bericht des VN-Generalsekretärs hin bestätigt, dass die Verwendung schwerer Waffen eingestellt wurde und eine Reduzierung der Gewalt beider Seiten die Mandatsumsetzung durch UNSMIS zulässt. Der VN-Generalsekretär soll dazu in 15 Tagen berichten. Am 19.07.12 vetierten Russland und China einen von den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Portugal eingebrachten Resolutionsentwurf zur Verlängerung von UNSMIS, der Sanktionen unter Kapitel VII der VN-Charta vorsieht (bei Enthaltung Indiens und Pakistans).

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS) 

Die Aussetzung der Patrouillentätigkeit dauert weiterhin an (siehe UdP 24/12 bis 29/12).


Dem deutschen Militärbeobachter ist unverändert bisher kein Visum durch die syrischen Behörden erteilt worden (siehe UdP 24/12 bis 29/12).
Er wurde daher noch nicht entsandt.

Am 20.07.12 übergab der norwegische Generalmajor Robert Mood die Führung der Mission an den senegalesischen Generalleutnant Babacar Gaye.
19:07
10. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht unverändert aus fünf Schiffen mit insgesamt sieben Bordhubschraubern. Die Einheiten kommen aus Frankreich (zwei), Spanien, Italien und Deutschland (Fregatte BREMEN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen

außerdem fünf Seefernaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Die Fregatte BREMEN war vom 12.07.12 bis 22.07.12 zur Wiederherstellung der materiellen und personellen Einsatzfähigkeit in Mombasa (Kenia) und operiert bis voraussichtlich zum 26.07.12 im südlichen Somalischen Becken.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt weiterhin Aufklärungsflüge entlang der somalischen Küste am Hom von Afrika durch.


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11. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Der Schwerpunkt der Seeraumüberwachung ist das zentrale und östliche Mittelmeer. Deutsche Kräfte nehmen seit 13.07.12 mit der Fregatte BAYERN im Rahmen der Standing NATO Maritime Group (SNMG) 2 teil. Die bis 27.07.12 auf Konya in der Türkei abgestützte NATO-E3-A (AWACS) mit deutschen Besatzungsmitgliedem ist derzeit aus technischen Gründen nicht einsatzbereit. Der letzte AWACS-Überwachungsflug zur Unterstützung von OAE hat am 20.07.12 stattgefunden.

12. Libanon

a. Politische Lage

Aufgrund der Differenzen zwischen den politischen Allianzen „8. März“ und „14. März“ in Bezug auf Themen, die im Rahmen des Nationalen Dialogs erörtert werden sollten, hat der Präsident des Libanons, Michel Sleiman, die für den 23.07.12 geplante Sitzung des Nationalen Dialogs auf den 16.08.12 verschoben.

Am 17.07.12 gab der spanische Verteidigungsminister Morenes bekannt, dass Spanien seine Truppen im Libanon von derzeit rund 1.000 noch in diesem Jahr um etwa 50 Prozent reduzieren werde. Der Abzug wurde mit der Sicherheitslage im Libanon begründet, die trotz der Entwicklungen in Syrien erlaubt, die Streitkräfte vor Ort zu reduzieren. Darüber hinaus unterstrich Morenes, dass es in einer Zeit finanzieller Engpässe für Spanien darauf ankomme, Prioritäten zu setzen und die knappen Mittel optimal einzusetzen. Die derzeitige Mandatsobergrenze UNIFIL beträgt 15.000 Soldatinnen und Soldaten, die derzeit zu ca. 80 Prozent ausgefüllt ist. Nach Einschätzungen des UNIFIL HQ wird die spanische Truppenreduzierung zu keinen operativen Einschränkungen führen.


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b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force im Libanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Die Bundeswehr beteiligt sich mit zwei Patrolienbooten (Flugkörperschnellboote GEPARD md HERMELIN) an einem bndgetfitzien

Unterstützungselement an MTF.

Die Unterstützungsplattform. Tender RHEIN, hat das Einsatzgebiet am 23.xx.12 verlassen und wird voraussichtlich am 07.08.12 in Deutschland eintreffen.

Derzeit beteiligen sich sechs Nationen an der MTF. Sie bestebt aus vier Fregatten ? Korvetten aus Brasilien. Bangladesh (zwei) and Indonesien. Vier Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei and Deutschland (zwei)

13. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzte

internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 518 Polizistinnen und

Polizisten an, davon 66 Deutsche.


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• Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL | OAE lATALANTAl

Lufttransporte Anzahl Flüge

43

1

0

0

0

0

Anzahl Überwachungsflüge

0

0

0

0

0

3


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15, Stärke der deutschen Einsatzkontingente

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Offiziere

19.12.08

(2011)

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

Gesamt**

Frauen

Reservaten

FWDL

1 Fnde „weiterer 12 Monate" - Wese eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag Ablauf weiterer )2 Monate erneut konstitutiv mit der VerUngernng des Einsatzes befassen.

* fcnde „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falb dies der Wunsch einer Fraktion ist.

* Freiwilligen Wehrdienst leistende 4 ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 12), dem einen deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den 581 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.778 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.258 Soldaten, Faizabad: 123 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.926 Soldaten, Kabul: 313 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 106 Soldaten. Besonderheit: 581 Soldaten im Kontingentwechsel

1

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


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AnUgc 1

«tbilligtc

Annhl SttWminnen / Soldattn

Einsatz

ort

Einsatz

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatzzweck

Bemerkungen

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

Kandahar/ Bagram

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten

von 25

SoldaterV-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


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(Grafik)

Definitionen der Bedrohungsstufen

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfugt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfugt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.

Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.