﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz II1 1

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Unterrichtung des Parlamentes

29/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 18. Juli 2012, 10:00 Uhr


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== 1. Afghanistan ==


== a. Bedrohungslage ==

''(Grafik)''

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1). In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.



In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 09.07.12 bis 15.07.12 (28. KW) registrierte ISAF landesweit 622 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 391 Schusswechsel und

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1) Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte, 128 Sprengstoffanschläge darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Samangan [2] sowie 94 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Granaten) und neun sonstige Vorfälle.

23 Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, 32 im RC West, 138 im RC South, 179 im RC Southwest und 248 im RC East.

Insgesamt snd bei den Vorfällen drei ISAF Soldaten gefallen; weitere 72 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans. Am 14. und 15.07.12 fand die ISAF „Campaign Synchronization Conference“ statt. Wesentliches Ziel war es, das Lagebild der ISAF- und ANSF-Kommandeure zu validieren und die

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[2] Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siche Anlage 2


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gemeinsame Operationsführung ab der zweiten Jahreshälfte 2012 (OpPlan NAWEED) abzustimmen.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 11.07.12 erfolgte ein Angriff mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) auf afghanische und internationale Sicherheitskräfte in der Provinz Kandahar im Distrikt Zharay. Dabei ist ein US-amerikanischer Soldat gefallen.

Im Distrikt Qalat in der Provinz Kabul erfolgte am 13.07.12 ein IED-Angriff auf afghanische und internationale Sicherheitskräfte, bei dem ein US-amerikanischer Soldat gefallen ist.

Regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) beschossen am 14.07.12 in der Provinz Khost im Distrikt Musa Khel (Mangal) internationale Sicherheitskräfte mit Handwaffen. Dabei ist ein US-amerikanischer Soldat gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)
Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)
Die Operationsfuhrung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert.

Am 12.07.12 gegen 18:42 Uhr afghanischer Zeit ereignete sich in der Provinz Badakhshan ein Erdbeben der Stärke 5,8 auf der Richterskala. Mit Masse wurde der Distrikt Yamgan getroffen. Nach bisherigen afghanischen Angaben gab es keine Opfer. Wie bereits bei vergangenen Beben hat die afghanische Katastrophenschutzbehörde (Afghan National Disaster Management Authority / ANDMA) mit dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UNOCHA) die Führung der Unterstützungsleistungen übernommen.

ISAF-Kräfte sind nicht beteiligt.


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Am 14.07.12 ereignete sich ein Selbstmordanschlag auf eine Hochzeitsgesellschaft in der Provinz Samangan.
Ein Selbstmordattentäter umarmte den Brautvater Ahmad Khan Samangani, einen Parlamentsabgeordneten der Provinz Samangan, und zündete dabei seine Sprengstoffweste. Neben Samangani wurden der Provinzleiter des afghanischen Geheimdienstes (National Directorate of Security / NDS), Mohammad Khan, der Polizeichef des 606. AUP (Afghan Uniformed Police) Korps aus dem RC West, Generalleutnant Said Ahmad Sayjeh, sowie der Chief of Education des 209. ANA Korps, Mohammad Ollah, getötet. Der Polizeichef der Provinz Samangan, der ebenfalls an der Feier teilnahm, blieb unverletzt. Der ebenfalls eingeladene Provinzgouverneur befand sich in Kabul.

Insgesamt wurden 19 Personen getötet und 43 verletzt. Die medizinische Versorgung der Verletzten erfolgte sowohl in afghanischen Krankenhäusern, als auch im Einsatzlazarett in Mazar-e Sharif und im Rettungszentrum in Kunduz.

Am 14.07.12 wurde das Ausbildungs- und Schutzbataillon Mazar-e Sharif in die „Partnering and Advisory Task Force (PATF) Mazar-e Sharif"" umbenannt. Teile am OP NORTH werden nunmehr als „Partnering Unit (PU) OP NORTH“ bezeichnet und unterstehen für den Einsatz dem deutschen Kommandeur der PATF Kunduz. Die PATF Mazar-e Sharif bereitet derzeit die Übergabe an das Folgekontingent vor. Zudem wurden Planungen für eine von der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) geführte Operation im Süden der Provinz Baghlan abgeschlossen, die durch deutsche Kräfte mit Aufklärungsmitteln unterstützt werden soll. Die Operation soll bis zum Beginn des Ramadan (20.07.12) durchgeführt werden.

Am 16.07.12 wurde das Ausbildungs- und Schutzbataillon Kunduz in die „PATF Kunduz“ umbenannt. Die PATF Kunduz ist unverändert mit Schwerpunkt in Kunduz eingesetzt und führt derzeit den Kontingentwechsel weiter fort, sichert das Distrikthauptquartier in Chahar Darah und führt abgesessene Patrouillen im Nahbereich durch.

Die Umgliederung der deutschen Einsatzkräfte in die PATF-Struktur ist damit abgeschlossen.


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Trotz der am 03.07.12 angekündigten Wiedereröffnung der pakistanischen Grenzübergänge nach Afghanistan (siehe UdP 27/12) sind die südlichen Versorgungsrouten über Pakistan bisher noch nicht für die Versorgung des Deutschen Einsatzkontingentes ISAF nutzbar. Die pakistanischen Behörden arbeiten derzeit noch an einem vom pakistanischen Parlament geforderten modifizierten Verfahren zur Abfertigung von ankommenden NATO-Versorgungsgütern. Dabei sollen unter anderem alle ankommenden Container gescannt werden. Dieses betrifft auch die Container, die nach der Sperrung der Grenzübergänge im November 2011 im Hafen von Karachi aufgelaufen sind. Zudem sind noch Sicherheitsfragen und Zollmodalitäten zu klären. Pakistan arbeitet hierzu konstruktiv an einer Gesamtlösung mit den USA, mit denen in der 28. Kalenderwoche auch wieder die Verhandlungen zum bilateralen Transitabkommen durch Pakistan nach Afghanistan aufgenommen wurden. Selbst bei sofortigem Beginn der Transporte ist - aufgrund der großen Anzahl an nach der Grenzschließung stehen gebliebenen Lkw-Ladungen (ca. 12.500) nicht mit einer schnellen Normalisierung der Versorgung über diese Routen zu rechnen.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang August 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 118 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 6.785 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In sieben laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 233 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In fünf weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 52 afghanische Trainer 440 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.


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== (6) Kurzfristige Unterstutzungsleistungen ISAF ==


In der vergangenen Woche gab es einen Unterstützungsflug mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.075.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


== c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit ==

Übergabe einer Lagerhalle in Kunduz

Am 12.07.12 wurde eine Lagerhalle in der Stadt Kunduz, Provinz Kunduz, durch Vertreter der Aga Khan Stiftung und den zivilen Leiter des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz an den Leiter der Landwirtschaftsbehörde übergeben. Die Lagerhalle, die aus Mitteln des Auswärtigen Amts für 60.000 US-Dollar mit Hilfe der Aga Khan Stiftung errichtet wurde, dient der Aufnahme von Saatgut, das durch die örtliche Landwirtschaftsbehörde während der Pflanzperiode an Bauern der Region abgegeben wird. Daneben dient die Lagerhalle in der Erntezeit der Zwischenlagerung von Emtegut aus dem Musterbetrieb der Landwirtschaftsbehörde, der sich an die Halle anschließt. Durch die Halle wird ein notwendiger Beitrag geleistet, damit Bauern der Region verlässlich qualitativ hochwertiges Saatgut erhalten können.

Kabuler Wasserversorgung

Am 10.07.12 fand der erste Spatenstich für die Eröffnung eines neuen Bauabschnitts für den Aufbau der Kabuler Wasserversorgung statt. In der bis Ende 2013 andauernden Projektphase werden Verteilungsnetze und Hausanschlüsse für rund 150.000 Einwohner Kabuls bereitgestellt. Nach Abschluss des Gesamtprogramms sollen bis zu 1,5 Millionen Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. An der Zeremonie zum Baubeginn nahmen neben dem Direktor des Afghanischen Wasserbetreibers (Afghanistan Urban Water Supply and Sewerage Cooperation / AUWSSC) auch die Deutsche Botschaft, die Landesdirektorin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Bauunternehmer sowie zahlreiche Gemeindevertreter teil. Das Projekt zum Aufbau der Kabuler Wasserversorgung wird durch das


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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und über die KfW umgesetzt. Durch die Verbesserung der Wasserqualität trägt das Vorhaben zur Reduzierung von Gesundheitsrisiken bei. Zu diesem Zweck wurden bereits Brunnen und Brunnenfelder rehabilitiert sowie ausgebaut, Sammelund Übertragungsleitungen bereitgestellt sowie ein Hauptgebäude für die Wasserbehörde erbaut. Der Betrieb, die Wartung und nachhaltige Nutzung der Anlagen wird durch den Kabuler Wasserversorger sowie der AUWSSC sichergestellt, mit denen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bereits seit Jahren eng zusammenarbeitet.

Kredit-Garantie-Fazilität

Am 03.07.12 feierte das lokale Büro der Deutschen lnvestitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) die Herausgabe von garantierten Krediten in Höhe von über 80 Millionen US-Dollar im Rahmen der Kredit-Garantie-Fazilität (KGF) für kleinere und mittlere Unternehmen in Afghanistan. Finanziert wird die KGF über das BMZ und über die United States Agency for International Development (USAID). Insgesamt wurden bereits garantierte Kredite an über 2.400 kleine und mittlere Unternehmen vergeben, die bis Ende 2011 rund 4.700 Arbeitsplätze neu geschaffen haben und über 26.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Dank einer umfassenden Begleitung und Unterstützung der Partnerbanken lag die durchschnittliche Kreditausfallquote unter einem Prozent im Jahr. Die KGF ist bereits in elf Provinzen Afghanistans tätig. Für die kommenden Jahre sind eine weitere regionale Expansion und die Herauslage angepasster Kredite für eine ländliche und landwirtschaftlich tätige Kundschaft vorgesehen.

Geschlechtergerechti gkeit

Im Beisein der stellvertretenden Frauenministerin wurde am 14.07.12 der erfolgreiche Abschluss eines über das BMZ finanzierten und über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzten Frauenrechtsvorhabens gefeiert. In Zusammenarbeit mit dem afghanischen Frauenministerium und dem Afghanischen Frauennetzwerk wurden in den vergangenen anderthalb Jahren 22 Frauenrechtsaktivistinnen gefördert. Wissenstransfer, die Aneignung spezieller sozialer Fähigkeiten, aber auch die bessere Vernetzung untereinander standen im Fokus der Fortbildungsmaßnahmen. Die Frauen, die sich etwa im Bereich der


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Medien oder in Frauenhäusem für die Rechtshilfe, der Wirtschaftsförderung, 1 Vorhabens besser

. können sich danK aes Belange von anderen Frauen engagi , c: n haltune und Umsetzung

gegenseitig unterstützen und ihren Forderungen für d,e Einhaltung ^ von Frauenrechten mehr Nachdruck verleihen. Somit ei Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung Afghanistans

d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Politische Lage

Der Besuch des NATO-Rats im KFOR-Truppenstellerformat am 11.07.12 in Kosovo sandte ein deutliches Signal der Unterstützung für COM KFOR, Generalmajor Drews, aus und unterstrich zugleich die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO.

Die NATO-Botschafter führten Gespräche mit COM KFOR und den Leitern der internationalen Missionen vor Ort, unter anderen Herrn Zarif (UNMIK), Herrn Feith (International Civiiian Office / ICO), Herrn Bout de Mamhac (EULEX) und dem EU-Sonderbeauftragten Zbogar. Im Gespräch mit dem kosovarischen Premierminister Thaci unterstrichen die NATO-Botschafter die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie für eine politische Lösung in Nordkosovo.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Überwachung der Grenzübergänge

GATE 1 und DOG 31 sowie bei der Durchführung von Patrouillen im Nordkosovo.

Am 09.07.12 erfolgte die Personalrotation des Chefs des Stabes im HQ KFOR in Pristina. Der von den USA besetzte Dienstposten wechselte von Brigadegeneral Rex A. Spitler an Brigadegeneral Steven Duff.

Seit dem 09.07.12 verstärkt ein armenischer Infanteriezug KFOR. Diese 35 Soldaten werden ihren Einsatz in der US-amerikanisch geführten Multinationalen Brigade East (MNBG East) versehen. Der armenische Zug wird bis voraussichtlich zum 30.07.12 im Camp Bondsteel vom US-amerikanischen Kontingent ausgerüstet und ausgebildet.

Mit dem armenischen Kontingent erhöht sich die Anzahl der an KFOR teilnehmenden Nationen auf 30.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die deutschen Kräfte der Einsatzkompanie KFOR sichern seit dem 15.07.12 den Raum im Umfeld der Grenzübergangsstelle GATE 1 / Jarinje.

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse


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- 11 *

5.

a. Politische Lage . n nM

Einen neuen Anstoß ftir eine politische Lösung der angespannten Lag

eröft'nete sich durch ein Ministertreffen der Internationalen Konferenz er Seen Region (International Conference on the Great Lakes Region / ICG

11.07.12 in Addis Abeba: Man einigte sich prinzipiell auf einen gemeinsamen

Überwachungsmechanismus und auf gemeinsame Streitkräfte zur Bekämpfung Rebcllengruppen in der Kivu-Region, sowie auf eine Reaktivierung der Vermittlergruppe Obasanjo / Mpaka. Eine Bestätigung der Ergebnisse erfolgte durch einen ICGLR-Mini-Gipfel in Addis Abeba am 15.07.12 in Anwesenheit der

Umsetzung

~ - ^ w — —---—---------W

der gemeinsamen Streitkräfte, ist noch unklar. Die Internationale Gemeinschaft ist wegen der Lage vor Ort weiter besorgt (EU-Erklärung HR Ashton am 10.07.12 und

VN-Sicherheitsrats-Statement am 16.07.12).

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

Ende der letzten Woche verlief in Nord-Kivu ein Versuch der kongolesischen Armee (Forces Armees de la Röpublique du Congo / FARDC), die Rebellen der M23 (siehe UdP 28) zurückzudrängen, erfolglos. Die aktuelle Lage stellt sich als Patt dar, der Einsatzwert der verfügbaren FARDC-Kräfte ist zu gering, um aus eigener Kraft eine Lageänderung herbeizuführen. M23 hat militärische Erfolge erzielt, verfügt aber seinerseits nur über begrenzte Kräfte. Ein Vorstoß der Rebellen auf die Provinzhauptstadt Goma ist damit unverändert möglich. Nicht zuletzt aufgrund der Verteidigungsvorbereitungen des UN-Kontingents von MONUSCO (Mission de l’Organisation des Nations Unies pour la stabilisation en RD Congo) in und um Goma scheint M23 jedoch derzeit eine politische Lösung zu sondieren.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Politische Lage

Am 14.07.12 trafen sich die Präsidenten des Sudan, Omar Hassan al-Baschir, und des Südsudan, Salva Kiir, zum ersten Mal nach den kriegerischen Auseinandersetzungen um die Ölförderregion Heglig (siehe UdP 17/12) am Rande des Gipfels der Afrikanischen Union in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba. In dem Gespräch wurden unter anderem die noch laufenden Verhandlungen der beiden Staaten zu strittigen Fragen, insbesondere des Grenzverlaufs, erörtert. Beide Seiten betonten ihren Willen, die Verhandlungen bis zum 02.08.12 erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Dieser Termin wurde den beiden Staaten seitens des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen mit Resolution 2046 (2012) unter Androhung von Sanktionen als Frist gesetzt (siehe UdP 18/12).

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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Beteiligung der Bundeswehr an der

in South Sudan

United Nations Mission in

c

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission

[EUTM] / Somalia)

Die Aufnahme der neuen somalischen Rekruten in die Ausbildungsorganisation wurde abgeschlossen (siehe UdP 28/12). Am 16.07.12 begann der vierte Ausbildungsdurchgang durch die ugandischen Streitkräften (Uganda People s Defence Force / UDPF) und der EUTM Somalia.

9. Syrien

a. Politische Lage

Im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) wird derzeit über ein Folgemandat der VN-Beobachtermission UNSMIS verhandelt.

Am 11.07.12 haben die USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Portugal einen gemeinsamen Resolutionsentwurf vorgestellt, der eine Verlängerung von UNSMIS mit der Androhung von Sanktionen unter Kapitel VII (keine militärischen Maßnahmen) der VN-Charta verbindet.

Der von Russland und China vorgelegte eigene Resolutionsentwurf beinhaltet eine Beibehaltung UNSMIS in der jetzigen Form. Sanktionen nach Kapitel VII werden strikt abgelehnt; die Einbindung von Iran und Irak in den politischen Prozess wird gefordert.

Bereits am 10.07.12 hatte der Leiter der VN-Hauptabteilung für Friedensoperationen, Herve Ladsous, im Rahmen eines UNSMIS-Truppenstellertreffens eine mögliche

Rekonfigurierung der UNSMIS vorgestellt. Danach könne ein erhöhter ziviler Anteil


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Xmi^T 8 ” ^ den n “™ yliS£hCT «r TeaB»M«t» «4

von 300 Mihsärbeobachiem.

Es wird erwartet. dass die Verhandlungen bis zum 19,07,12 andauerr, werde»

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich emgestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation» Seperrwoe Mmk*» m

Syria (UNSMIS)

Die Aussetzung der Patrouillentätigkeit UNSMIS dauert weiterten an

(siehe UdP 24/12 - UdP 28/12).

Unverändert steht die fehlende Visa-Erteilung durch die syrischen Behörden der Entsendung des ersten deutschen Militärbeobachters entgegen.

(siehe UdP 24/12 - UdP 28/12).

10. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti und in Kenia ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Eoropäbchen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA — Beitrag im Rahmen der

EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht unverändert aus fünf Schiffen mit insgesamt sieben Bordhubschraubern. Die Einheiten kommen aus Frankreich (zwei), Spanien,

Italien und Deutschland (Fregatte BREMEN).

Dem französischen Verbandsfuhrer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen außerdem fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg

(zwei) und Deutschland.


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nen7n uis zum 11.07.12 in der Die Fregatte BREMEN war vom 08.07.12 b 17n712i stdie

Seeraumüberwachung im Somalischen Becken eingesetzt.

Fregatte zu einer neuntägigen Hafenliegezeit zur Wiederherstellung der materiellen und personellen Einsatzfähigkeit in Mombasa eingelaufen.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt weiterhin Aufklärungsfluge entlang der somalischen Küste am Hom von Afrika durch.

Am 04.07.12 fand eine Force Generation Conference für die EU-geführte Operation ATALANTA in Brüssel statt.

Der in Brüssel angezeigte deutsche Kräftebeitrag umfasst weiterhin durchgehend eine Überwassereinheit nebst einem auf die Piraterie ausgerichteten Fähigkeitspaket sowie bis Ende 2013 einen Seefemaufklärer. Des Weiteren wird Deutschland ab Oktober 2012 ein Autonomous Vessel Protection Detachment (AVPD) entsenden. AVPD operieren unabhängig von Kriegsschiffen. Sie werden vornehmlich auf vom Weltemährungsprogramm gecharterten Handelsschiffen eingeschifft, um die für die notleidende Bevölkerung Somalias geladenen Waren sicher in somalische Häfen zu verbringen. Eine Einschiffung auf Schiffen, die von der African Union Mission in Somalia (AMISOM) gechartert werden, ist nicht vorgesehen.

Durch die entfallende Bindung von Kriegsschiffen an zu schützende Schiffe wird die Verfügbarkeit von Kriegsschiffen in der Pirateriebekämpfung deutlich erhöht. Das deutsche AVPD wird logistisch durch die Verbindungs- und Unterstützungsgruppe in Dschibuti unterstützt. Zur sanitätsdienstlichen Versorgung sind ein Sanitätsoffizier und ein Rettungsassistent fester Bestandteil des 15 Soldaten umfassenden AVPD. Deutschland ist nach den Niederlanden die zweite Nation, die sich mit AVPD an der Operation ATALANTA beteiligt.

Sonstiges

Am 16.07.12 hat der Rat der EU eine nicht-exekutive, vorwiegend zivile Mission mit militärischem Anteil zum Aufbau der Kapazitäten im Bereich der maritimen

Sicherheit der Staaten am Hom von Afrika und im westlichen Indischen Ozean (EUCAP NESTOR) beschlossen.


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HU XV NI Sl\>R ergänzt die bereits existierenden EU-Initiativen (EUTM Somalia und Operation A VAl ANTA) im Rahmen der EU-Strategie für das Horn von Afrika und ist ein weiterer Baustein ftir den Aufbau und die Förderung eines eigenverantwortlichen, regionalen afrikanischen Konfliktmanagements.

Mit Hilfe der Mission wird die EU die Nachbarstaaten Somalias unterstützen, leistungsfähige Mittel zur selbständigen Kontrolle des eigenen Seeraums zu schaffen. Zudem sollen die somalischen Regionen Somaliland und Puntland mit Vinverstilndnis der somalischen Übergangsregierung (Transitional Federal Government TFG) in die Lage versetzt werden, eine Küstenpolizei aufzubauen. Diese Ausbildung wird in Dschibuti erfolgen. Die Mission wird auch bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit maritimer Sicherheit beraten und sich zunächst auf Dschibuti, Kenia, die Seychellen sowie Somalia konzentrieren. Nach Eingang eines Einladungsschreibens soll auch Tansania in die Ausbildung eingeschlossen werden. Durch die Hohe Vertreterin wurde dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU am 12,07.12 vorgeschlagen, den französischen Admiral a.D. Jaques l aunay als zivilen Leiter der Mission zu ernennen.

Hin Kemteam der Mission soll bereits Ende Juli / Anfang August die Region bereisen. Auf Basis dieser Reise soll die Feinausplanung der Mission erfolgen. Die Entsendung der ersten Ausbildungsexperten in die Teilnehmerländer soll ab Ende September 2012 erfolgen.

Eine Beteiligung Deutschlands befindet sich derzeit innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung.

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen

Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

Deutschland nimmt an der Operation OAE seit dem 13.07.12 mit der Fregatte

BAYERN im Rahmen der Standing NATO Maritime Group (SNMG) 2 teil. Weiterhin Hilm vom 13.07.12 bis 27.07.12 eine NATO-E3-A (AWACS, abgestutzt


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[...] mit deutschen Besatzungsmitgliedern täglich einen Aufklärungsflug zur Unterstützung der Operation OAE durch. Der Schwerpunkt der Seeraumüberwachung ist das zentrale und östliche Mittelmeer.


'''11. <u>Libanon</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)'''

'''(1) UNIFIL'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL'''

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier Fregatten, Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien, vier Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland (Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMELIN) sowie dem deutschen Tender [...]. Des Weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien und Indonesien).


'''13. <u>Internationale Organisationen / Aktivitäten</u>'''

'''Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)'''

'''United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitskommission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)'''

'''Internationale Polizeitruppe'''

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.


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EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 778 Polizisten an, davon 66 Deutsche.

14. Lufttransnorteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

LufttrHneporte Anzahl Flüuc

48

1

0

0

0

0

Anzahl fjberwMcltunit»flUge

0

0

0

0

0

4


VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

19.12.08

10.05.12

31.05.13

1.400

1.400 (2008)

884 (2009)

20.09.06

28.06.12

30.06.13

300

2.400 (2006)

1.231 (2006)

erstes BT-Mandat

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

aktuelle

Personalobergrenze

höchste

Personalobergrenze

bisherige maximale Stärke

15. Stärke der deutschen Einsat/Kontingente

22.12.01

12.06.99

26.01.12

25.05.12

31.01.13

11.06.13

4.900

1.850

5350

(2010)

8.500

(1999)

5.433

(2011)

6.440

(1999)

j

15.11.07

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14.11.03

08.07.11

01.12.11

15.11.12

31.12.12

50

700

250

3100

(2007)

(2003)

9

578

(2011)

(2010)

bereitgehalten

bis zu 600 4

1 Offiziere

1.169

884

129

2

13

2

39

40

60

| Unteroffiziere

3.380

2.602

389

1

1

1

107

110

169

| Mannschaften

1.560

1.156

205

0

0

0

58

65

76

| Zivilbedienst.

14

7

3

0

0

0

0

1

3

| Gesamt**

6.123

4.649*

726

3

14

3

204

216

308

Frauen

339

243

58

0

0

1

13

8

16

Reservisten

435

323

91

0

0

0

2

6

13

1 FWDL 3

135

82

14

0

0

0

12

15

12

ivtuuÄit; - ttcuii cmc uci i uMiuucu w »unstni, wirti aie Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Bataillon 5 inkl. NATO HQ Sarajevo ‘ Operation ACTIVE ENDEAVOUR NAVFOR ATALANTA

7 EU

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Veiwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)” bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke- Ti und H<.„

Ä 8 ama der A M f iS h Si ° n f U ™ S °, MALIA (Stärke: 1 D. dem einen deutschen Soldaten bei UNAMA m Afghanistan sowie den 601 Soldaten im ISAE-Kontingentwechsel sind

insgesamt 6.780 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.258 Soldaten, Faizabad: 123 Soldaten Mazar e o qaa c m  

Kabul: 298 Soldaten und Strategischer Lufttransport*™

Besonderheit: 601 Soldaten im Kontingentwechsel ZB.106 Soldaten.

**

Rahmen

lvaiuuwl rwummgcntwecnsei kan

jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-20-

Anlage 1

«•billigte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz-

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatzzweck

Bemerkungen

06/10

Kandahar / Bagram

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten

von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fcmmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmcldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsuntersttitzung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-21 -

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.