﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz III 1

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Unterrichtung des Parlamentes 28/12 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 11.Juli 2012, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Politische Lage

Die Internationale Gemeinschaft hat bei der Afghanistan-Konferenz am 08.07.12 in Tokio die Eckwerte ihres zivilen Engagements in Afghanistan für die Zeit der Transformationsdekade (2015-2024) konkretisiert. Grundlage hierfür ist das bereits bei der Afghanistan-Konferenz in Bonn im Dezember 2011 formulierte Prinzip der "festen gegenseitigen Verpflichtungen" zwischen der internationalen Gemeinschaft und Afghanistan das in Tokio zur gegenseitigen Rechenschaft („mutual accountability“) weiterentwickelt wurde. Das heißt, die Unterstützungszusagen der internationalen Gemeinschaft wurden an konkrete Reformfortschritte der afghanischen Regierung geknüpft. Mit der Tokio-Erklärung erkannte Afghanistan an, dass die Bereitschaft und die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft zur fortgesetzten Unterstützung Afghanistans davon abhängen, dass die afghanische Regierung ihren Teil dieser Verpflichtungen erfüllt. Im "Tokyo Mutual Accountability Framework", dem Anhang zur Tokioter Abschlusserklärung, verpflichtete sich die afghanische Regierung zu konkreten Reformfortschritten anhand von 16 überprüfbaren Indikatoren - etwa bei Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Frauenrechten, Transparenz öffentlicher Finanzen oder Privatwirtschaftsentwicklung.

Außenminister Dr. Guido Westerwelle und Entwicklungsminister Dirk Niebel haben in Tokio die Absicht der Bundesregierung erklärt, die deutschen zivilen Mittel für Aufbau und Entwicklung Afghanistans auf dem bisherigen Niveau (bis zu 430 Mio. Euro/Jahr) bis 2016 zu verstetigen. Diese politische Zusage wurde explizit an die Erfüllung der im Tokyo Framework festgeschriebenen afghanischen Reformverpflichtungen geknüpft. Sie steht außerdem unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel durch den Deutschen Bundestag.

Auf maßgebliches Betreiben Deutschlands wurde die Zivilgesellschaft eng in die Vorbereitung der Tokio-Konferenz eingebunden. Durch ein zivilgesellschaftliches Forum am Vortag der Konferenz sowie Redebeiträgen zweier selbst gewählter zivilgesellschaftlicher Vertreter floss deren Position in die Konferenzergebnisse ein. Dadurch setzt sich der im Vorfeld zu Bonn in Gang gesetzte zivilgesellschaftliche Prozess, der in der Gründung einer zivilgesellschaftlichen Dachvereinigung mündete, erfolgreich fort. Deutschland finanzierte zusammen mit den USA, Großbritannien und der EU den zivilgesellschaftlichen Organisationsprozess in Vorbereitung auf


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Bundesentwicklungsminister Niebel nahm mit einem Redebeitrag am zivilgesellschaftlichem Forum teil.
Mit der Tokyo-Konferenz wurde der zweite Teil des in Bonn beschlossenen Fahrplans zur Ausgestaltung des internationalen Engagements in Afghanistan während der Transformationadekade umgesetzt. Der erste Teil wurde bereits beim NATO-Gipfel am 21.05.12 in Chicago umgesetzt, wo Fragen zur internationalen Unterstützung im Bereich der Sicherheit im Mittelpunkt standen. 

b. Bedrohungslage

(Grafik)


Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.


In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,
Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,
Regional Command West: insgesamt mittel,
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch.





1 (Fußnote unleserlich - verweist auf Anhang)


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Regional Command South: insgesamt hoch,
Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 02.07.12 bis 08.07.12 (27. KW) registrierte ISAF landesweit 628 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 419 Schusswechsel Gefechte, 108 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den Provinzen Helmand, Kandahar und Nimroz 2 - sowie 95 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und sechs sonstige Vorfälle.

16 Vorfälle ereigneten sich im RC North, vier im RC Capital, 24 im RC West, 160 im RC South, 174 im RC Southwest und 250 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten gefallen; weitere 65 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)

1 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

D. Schwerpunkt der der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans. Zurzeit wird die ISAF "Campaign Synchronization Conference", welche Ende der Woch stattfinden wird, vorbereitet. Wesentliches Ziel dabei ist es, das Lagebild der ISAF- und ANSF-Kommandeure zu validieren und die gemeinsame Operationsführung für die 2. Jahreshälfte 2012 (OpPlan NAWEED) abzustimmen. Mittelfristig werden die Rückverlegungsoperationen der truppenstellenden Nationen im Fokus stehen. Langfristig liegt unverändert der Schwerpunkt aut der Erarbeitung des Operationsplanes NAWEED 1392 (Operationsführung in der Combined Joint Operation Area (CJOA) ab Sommer 2013).

(2) Militärische Lage (Sieherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

In der Provinz Paktika, Distrikt Giyan, ist ein amerikanischer Soldat am 03.07.12 durch Beschuss regierungsfeindlicher Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) gefallen.

Am 07.07.12 erfolgte in der Provinz Kandahar im Distrikt Panjwaii ein Anschlag mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised

Explosive Device / IED) auf afghanische und internationale Sicherheitskräfte. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Im Distrikt Zharay in der Provinz Kandahar beschossen OMF am 08.07.12 internationale Sicherheitskräfte. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

Durch einen IED-Anschlag auf ein Fahrzeug der internationalen Sicherheitskräfte in der Provinz Wardak im Distrikt Maidan Shahr sind am 08.07.12 sechs amerikanische Soldaten gefallen.

Bei einem komplexen Angriff am 09.07.12 in der Stadt Kandahar, der ehemaligen Hochburg der Taliban-Bewegung, standen verschiedene öffentliche Gebäude im Fokus der OMF. Afghanische Sicherheitskräfte (Afghan National


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Security Forces / ANSF) gingen gezielt und koordiniert gegen die Angreifer vor und konnten innerhalb von zwei Stunden die Lage bereinigen. 18 Angreifer und

drei Angehörige der ANSF sowie mindestens drei Zivilisten wurden bei den Gefechten getötet.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 03.07.12 und 04.07.12 ereignete sich jeweils eine schwere Gasexplosion in Kabul. Bei der Explosion in einem Einkaufszentrum am 03.07.12 wurden zwei afghanische Zivilpersonen getötet und mindestens 17 weitere afghanische Zivilpersonen verletzt. Der Vorfall am 04.07.12 ereignete sich in einer Propangas Station in unmittelbarer Nähe zu den ISAF Einrichtungen Camp Gazi und Camp Warehouse. Es wurden zehn afghanische Zivilpersonen getötet und mindestens 26 weitere afghanische Zivilpersonen verletzt. ISAF Kräfte waren nicht betroffen. Drei verletzte Zivilpersonen wurden zur weiteren medizinischen Behandlung in die Sanitätseinrichtung des Kabul International Airport verbracht. Ein militanter Hintergrund liegt bei beiden Ereignissen nicht vor.

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang August 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel im Schwerpunkt von Teilen der Partnering und Advisoring Task Forces (PATF) Mazar-e Sharif und Kunduz statt.

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert. RC North ist weiter darauf eingestellt, die Durchführung der Transitionszeremonien unabhängig vom Durchführungsdatum auch kurzfristig zu unterstützen (siehe UdP 23/12 und UdP 26/12). Im Hinblick auf die Zeitlinen zur Durchführung der Transitionszeremonien der Tranche 3 haben die afghanischen Partner ihre Pläne aktualisiert. So wurde nun die Provinz Kunduz noch vor dem Ramadan am 11.07.12 übergeben. Die Operationsführung im RC North im Rahmen der Sommer-Herbst Operationen verläuft planmäßig und verfolgt das wesentliche Ziel, die Sicherheitsverantwortung schrittweise an die afghanischen Sicherheitskräfte ANSF zu übergeben. Die ANSF sind darauf eingestellt, auch


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während des Ramadan Operationen durchzuführen, um die Initiative zu behalten und so die günstige Entwicklung der Sicherheitslage zu verstärken. Die Umstrukturierung der Ausbildungs- und Schutzbataillone sowie der taktischen Beratungs- und Verbindungsteams (Operational Mentoring and Liaison Teams / OMLT) in die PATF und der Kontingentwechsel werden weiter fortgesetzt.

Am 04.07.12 kam es gegen 22:15 Uhr afghanischer Ortszeit zum Bechuss deutscher Kräfte mit Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen. Die deutschen Kräfte erwiderten das Feuer. Der Feuerkampf war nach einer halben Stunde beendet. Bei diesem Angriff rund sechs Kilometer südöstlich des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz — wurden drei deutsche Soldaten leicht verwundet. Zwei Soldaten wurden im Rettungszentrum des PRT Kunduz, ein Soldat im Distrikthauptquartier Chahar Durah (Provinz Kunduz) medizinisch versorgt. Alle drei Soldaten befinden sich in stabiler gesundheitlicher Verfassung und konnten ihre Angehörigen selbst informieren. Ein Fahrzeug vom Typ DINGO wurde beschädigt; das Fahrzeug wurde durch eigene Kräfte geborgen.

Am 05.07.12 wurde die Schließung des Afghan National Police (ANP) Regional Training Center (RTC) Kunduz vollzogen. Von Mitte 2011 bis zur Schließung des RTC Kunduz waren dort bis zu 23 deutsche Soldaten jeweils für vier Monate eingesetzt, deren Auftragsschwerpunkte die Anleitung und Unterstützung des afghanischen Stabes und der afghanischen Instruktoren durch Mentoring bei Ausbildung und Training von AFG Polizeischülern waren. Die Polizeiausbildung wird durch das German Police Training Center (GPTC) übernommen. Geplant ist die Verlegung des afghanischen Stabes des RTC Kunduz zum benachbarten German Police Training Center. Derzeit erfolgt die Koordinierung und Abwicklung von umfangreichen Materialtransfers und die Verlegung des Materials nach Deutschland. Alle beim RTC Kunduz eingesetzten deutschen Kräfte werden bis zum Monatsende nach Deutschland zurückkehren.

Im RC North fand vom 07.07.12 bis 08.07.12 die „Infrastructure Synchronization and Coordination Conference“ statt. Das Ziel der Konferenz


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war, die afghanischen Partner über laufende und geplante Infrastrukturmaßnahmen im Verantwortungsbereich (Area of Operation / AOO) zu informieren und insbesondere die Übernahme von frei werdenden 1SAFLiegenschaften im Westen und Osten des RC North zu koordinieren.

Am 09.07.12 kam es 500 m nördlich der afghanischen Garnison Hazrat-e-Sultan zu einem Verkehrsunfall eines ANA-Konvois. Der Konvoi bestand aus 37 Fahrzeugen mit 600 ANA-Soldaten, sowie weiteren 86 afghanischen Sicherheitskräften. Ein Kraftfahrzeug kam von der Straße ab und überschlug sich. Während des Unfalls saßen afghanische Soldaten auf der Ladefläche des Fahrzeuges. Nach vorliegenden Informationen verunglückten elf ANA-Soldaten tödlich, 19 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Die Verletzten wurden in das ANA-Krankenhaus nach Mazar-e Sharif, in das Krankenhaus Mazar-e Sharif im Camp Marmal und in das Rettungszentrum im PRT Kunduz verbracht.

Afghanische Sicherheitskräfte haben am 09.07.12 mit Unterstützung durch ISAF-Kräfte ein Waffenlager 15 km nordostwärts von Baghlan an der Route Pluto ausgehoben. Dabei wurden u. a. rund 250 kg Ammoniumnitrat aufgefunden und zwei verdächtige Personen festgenommen.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 109 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und

6.397 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In elf laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 354 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In fünf weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 59 afghanische Trainer 564 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.


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(6) Kurafrtsitg» Ueterstihiuiigskbtungen ISAF

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('ntcrsttitzungsflüge erhöht sich damit auf' insgesamt 1.074.

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terstüt/ungsleistungen außerhalb des deutschen

Alle weiteren kurzfristigen Un Verantwortungsbereiches simf in der Anlage I aufgeführt.

Das BMZ-finanzierte Vorhaben „Förderung der Grundbildung in Afghanistan" hat

d. Ziviler Wiederaufbau / Kntwtcklungsiusammenarbeit

Ds?jjl^h-stfhweizerischc Kooperation fl

mit der schweizerischen Direktion ftir Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) im

Eidgenössischen Department ftir Auswärtige Angelegenheiten eine gemeinsame

Finanzierung („Kombifinanzierung'*) zu Mädchenbildung und Frauen förderung in

der Lehrerbildung vereinbart. Ein entsprechender Vertrag mit einem Wert von 2,7

Mio. EUR wurde am 30.06.12 unterzeichnet, ln der aktuellen Förderungsphase

behandelt das Grundbildungsvorhaben die Mädchenbildung und Frauenförderung als

Querschnittsthema mit gezielten Fördermaßnahmen für weibliches Fach- und

Lehrpersonal bei der Fort- und Weiterbildung. Mit den im Rahmen der

Kombifinanzierung zusätzlich zur Vertilgung stehenden Mitteln wird dieser Ansatz

erweitert und mit einer separaten Förderkomponente gestärkt. So werden Mädchen

gezielt für den erfolgreichen Schulabschluss unterstützt, damit diese im Anschluss

eine Lehrerausbildung aufhehmen können. Auf diese Weise wird dem hohen Bedarf

an weiblichen Lehrkräften in Afghanistan Rechnung getragen. Zugleich werden die

Voraussetzungen verbessert, damit zukünftig mehr Mädchen im schulpflichtigen

Alter die Schule besuchen können. Somit wird ein wichtiger Beitrag ftir die Gleichberechtigung der Geschlechter in Afganistan

In Khanabad (Provinz Kundus) wurde am 08.07.12 durch den afghanischen Bildungsminister Farooq Wardak und den zivilen Leiter des PRT Kundus die neu erbaute Mädchenschule für die Stadt Khanabad übergeben. Die Schule vertilgt über 24 Klassenräumc und Nebengebäude sowie einen Brunnen. Die neue Schule wird in


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Schichten genutzt werden

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dem Stahtütäispakt Afghanistan als Veil des „Stabilisation 1 Afghanistan" (SPNA) bereit gestellt und durch die Kreditanstalt (KfW) und die Aga Khan Stiftung mittels örtlicher Baufirmen unu

e. Vwited Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) Keine beachtenswerten Ereignisse

2» Vsbekistan

Bedrohungstage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Politische Lage

Am 04*07.12 trug COM KFOR, Generalmajor Drews, über Videokonferenzschaltung dem Nondatlantikrat (NAC) vor. ln seinem „Operational Update“ konzentrierte er sich auf seine Einschätzung der Lage zur Eröffnung des Verwaltungsbüros in Mitrovica (s.u.) am 09.07.12 und die Darstellung des Verlaufs der Feierlichkeiten zum St. Yeitstag. die insgesamt ruhig verliefen, ohne dass ein Eingreifen von KFOR Kräften nötig war. Insgesamt diente die Sitzung des Nordatlantikrats der Vorbereitung der geplanten Reise des Nordatlantikrats im KFOR-Format am

11.07.12 in die Republik Kosovo. Als Schwerpunkt der Reise ist die Zusammenkunft mit Vertretern von Internationalen Organisationen und Vertretern der Regierung, unter anderem mit Premierminister Hashim Thaci geplant.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, ftlr den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.


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des Verwaltungsbüros in Mitrovica . _ ■ - Kosovo In

handelt es sich um ein Dienstleistungsbüro der Regie g

Nord-Mitrovica. das als Bürgerbüro fungieren soll,

KFOR Kräfte als Reservekräfte wurden im Rahmen der Demonstrationen

eingesetzt.

Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

c.

(1) KFOR

KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Überwachung der Gren/Ühv. gtlng# GATE 1 und DOG 31 sowie bei der Durchführung von Patrouillen im Nordkosovo. Die DEU Einsatzkompanie KFOR hält sich zzt. als Reserve im

Camp Novo Selo bereit.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Bos nien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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Die Bedrohung Im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

ln der grenznahen Region zu Ruanda ist die überwiegend aus Deserteuren der kongolesischen Streitkrltfte (Forces Armöes de la Röpublique du Congo / FARDC) gebildete Kcbolicngruppe M23 in die Offensive gegangen und hat in der Provinz Nord-Kivu mehrere Ortschaften unter ihre Kontrolle gebracht. Ihr militärisches Potential ist schwer einschttt/bar, ein Vorstoß aut'die für die Region zentrale Stadt Ooma ist nicht aus/usehließen. Ziel der M23 ist der Aufbau militärischen Drucks auf die kongolesische Regierung, um die bislang kaum erfolgte Umsetzung eines Abkommens vom 23.03.09 (23. Mürz / M23) zwischen der kongolesischen Regierung und Tutsi-stilmmigcn Bewohnern des Ostkongo zu erreichen. Letztendlich handelt cs sich bei den Deserteuren um nach dem Abkommen von 2009 in die FARDC integrierte Tutsi-Ktimpfer, welche nach ausbleibenden politischen Fortschritten erneut zum bewaffneten Kampf übergegangen sind. Die kongolesische Regierung reagiert bislang lediglich mit der Verlegung weiterer Truppen in die neue Krisenregion. Da die Verstärkungen aus anderen Teilen des Ostkongo abgezogen werden, ist auch dort mit Unruhen zu rechnen. Dabei tragen die unterbezahlten FARDC vielfach selbst durch Plünderungen und andere Gewalttaten zur Instabilität in der Region bei.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

ii. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.


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Am ö'07.U hui tlei Nieherheli*rat der Vereinten Nationen (VNSR) mit der Resolution .Mb 7 (20IJ) die Mlwelon UNMISS (United Nntions Mission in the Kepublle ol South Sutlnn) um ein weiteres Jnhr hl« zum 15.07.13 mit unveränderten Mandat und unvei (luderten personellen Obergren/en verlängert. t)ic militärische Komponente nmlWt hl» iu 7,000 Soldaten,

Keiuautytahen de« Mhslon sind weiterhin die Unterstützung der Regierung bei der hledemtkonsolldlerung, tlem StaatNaulhau und der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ist UNMISS unverändert auch milorhleit, zum Schutz der Zivilbevölkerung Im Rahmen der eigenen Fähigkeiten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,

I), Hvdi'oluinushtyv

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. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission In South Sudan (DNM18M)

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a. Iledtohnngshtge

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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Der Personalaustausch der somalischen Soldaten im Rahmen der Operation CRESTED STAR wurde am 06.07.12 planmäßig beendet (siehe UdP 24/12 und UdP 27/12). Die neuen somalischen Rekruten durchlaufen derzeit eine gemeinsame Aufnahmeorganisation der ugandischen Streitkräfte (Uganda People's Defence Force / UDPF) und der European Training Mission Somalia.

Syrien

a. Politische Lage

Mit 41 zu drei Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) am 06.07.12 die eskalierende Gewalt in Syrien verurteilt und die Regierung und Opposition zu einer umgehenden Umsetzung des 6-PunktePlans des Sonderbeauftragten der VN und Arabischen Liga, Kofi Annan, aufgefordert. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte, Navi Pillay, hat den VNSR aufgefordert, sich bezüglich der Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zu wenden.

Das dritte Treffen (nach Februar und April 2012) der Syrien-Kontaktgruppe (Friends of Syria) am 06.07.12 in Paris blieb hinter den Erwartungen zurück. Die Teilnehmer riefen die Opposition in Syrien zur Einheit auf, um eine glaubwürdige Alternative zum gegenwärtigen Regime zu bilden. In der Abschlusserklärung forderten die Teilnehmer den sofortigen Rücktritt Assads und den Ausschluss derer von der Übergangsregierung, die die Glaubwürdigkeit eines Übergangs untergraben wollten. Russland und China nahmen unter Verweis auf die bei der Tagung der SyrienAktionsgruppe in Genf (siehe UdP 27/12) vereinbarte Strategie, die durch die Forderungen des jetzigen Treffens ignoriert würde, nicht an dem Treffen teil. Teile der syrischen Opposition äußerten Bedauern darüber, dass die Konferenz zwar moralisch und politisch Unterstützung leiste, jedoch von der internationalen Gemeinschaft mehr als nur bloße Versprechen erforderlich wären.

Kofi Annan traf am 08.07.12 mit dem syrischen Präsidenten Bashir al-Assad in Damaskus zusammen, um über die Umsetzung des 6-Punkte Annan-Plans zu


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sprechen, die Annan selbst derzeit als noch nicht erfolgreich bewertet. Im Anschluss

Gespräche mit der syrischen Opposition geplant.

waren

VN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat am 06.07.12 seinen Bericht zur Umsetzung von SR-Resolution 2043, inkl. Optionen für die Zukunft der VN-Beobachtermission UNSMIS, vorgelegt. Das UNSMIS-Mandat gemäß Resolution 2043 läuft am

20.07.12 aus. Operativer Kern des Berichts sind Optionen für die Zukunft von UNSMIS. Der VN-Generalsekretär hat seine Präferenz für eine Umstrukturierung von UNSMIS deutlich gemacht: Der Fokus der Mission soll - bei Beibehaltung einer Beobachterkomponente - auf die Unterstützung der politischen Aspekte des AnnanPlans und eines politischen Prozesses ausgerichtet werden. Bei den anderen genannten Optionen - Abzug; unveränderte Verlängerung; Aufstockung der Beobachter bzw. Zufügung einer militärischen Schutzkomponente - überwiegen laut VN-Generalsekretär die Nachteile und Risiken.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)

Die Aussetzung der Patrouillentätigkeit UNSMIS dauert weiterhin an (siehe UdP 24/12, UdP 25/12, UdP 26/12 und UdP 27/12).

Unverändert steht die fehlende Visa-Erteilung durch die syrischen Behörden der

Entsendung des ersten deutschen Militärbeobachters entgegen (siehe UdP 24/12 UdP 25/12, UdP 26/12 und UdP 27/12).

• Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti und in Kenia ist die Bedrohung für eigene Kräfte unverändert als mittel,

im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Hom von Afrika als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht unverändert aus fünf Schiffen mit insgesamt sieben Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich (zwei), Spanien, Italien und Deutschland (Fregatte BREMEN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen

außerdem fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg Deutschland.

Begleitung

eines mit Versorgungsgütem für UNSOA (United Nations Support Office for AMISOM) beladenen Handelsschiffes in Richtung Mogadischu übernommen. Nach Obergabe der Begleitaufgaben an eine weitere Einheit des Verbandes führte sie ab dem 08.07.12 Seeraumüberwachung im Somalischen Becken durch.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt weiterhin Aufklärungsflüge von Dschibuti aus durch.

11. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit fünf Nationen mit

Schiffen und Seefemaufklärem.

Derzeit erfolgt keine Beteiligung deutscher Kräfte.

12. Libanon

a. Politische Lage

Libanon

Übergreifen


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. . T • vereinzelt aber auch in Beirut, zu Seit Mai 2012 ist es insbesondere m Tnpoli, , vr ic C hen

• Anhängern und Gegnern des syrischen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen

Regimes gekommen.

Sämtliche etablierten libanesischen Gruppierungen haben immer wied Mäßigung aufgerufen. Am 11.07.12 wurde der sog. Nationale Dialog, bei dem Landesverteidigung und besonders relevante nationale Themen auf der Agenda stehen, unter Beteiligung fast aller etablierten Kräfte wieder aufgenommen. Jedoch ist in Tripoli ein massiver Rückgang des Einflusses dieser etablierten Kräfte auf die sunnitische Bevölkerung bei gleichzeitiger Radikalisierung zu beobachten.

Armee

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libanesisches Territorium bei der Verfolgung syrischer Oppositioneller und

Flüchtlinge; mehrere libanesische und syrische Staatsangehörige wrnrden dabei von syrischen Truppen erschossen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien, vier Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland (Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMELIN) sowie dem deutschen

Tender RHEIN. Des Weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien und Indonesien).


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Seit dem 10. bis voraussichtlich zum 14.07.12 besucht ein aus drei Einheiten bestehender libanesischer Marineverband im Rahmen einer Ausbildungsreise den Hafen Limsssol. Die libanesischen Einheiten werden durch das deutsche Einsatzkontingent betreut, Mir den 15.07.12 sind gemeinsame Übungen mit Einheiten der MTF UNIFIL in See geplant.

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatllchkeltsmlsslon der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission ln Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 778 Polizisten an, davon 68

Deutsche.

zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

Lufttransporte Anzahl Flüge Anzahl t'Jbcrwachungs flüge

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' 1Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag im; Ablauf ffliUrtr 12 MgHlllf erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

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Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke- 3) und den u A "8ehdrigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 11), dem einen deutschen Soldaten he, UNAMA in Afghanistan sowie den 302 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.255 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

Knh, d | UZ ? 7 !i°?| S , 0ldate ?’c FaiZabad t. : 109 Soldaten ' Mazar-e Sharif: 2.842 Soldaten,

u . te f. er Lufttrans P°rtstützpunkt / UZB: 107 Soldaten.

Besonderheit. 302 Soldaten im Kontingentwechsel


Einsatz-

Ende

(geplant)

06/10

07.02.10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmender vorgenannten

von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von de u ts ch e n Feromddesoldaten des Ist NATO Signal Battalioo, Wesel und des DDODtA Ist NSB (ehemals FonraeUebamllon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Fühnmgsunierstutzung in Kandahar und Baeram sowie in Bereich der RC South und Southwest


-21-

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.