﻿VS - Nur für den Dienstgebrauch 

Bundesministerium für Verteidigung
Abteilung Strategie und Einsatz III 1

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Unterrichtung des Parlamentes 27/12 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Redaktionsschluss: 4. Juli 2012, 10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich (1). In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel, 

Regional Command West: insgesamt mittel, 

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch, 

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 25.06.12 bis 01.07.12 (26. KW) registrierte ISAF landesweit 675 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 439 Schusswechsel und


(1) Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


Gefechte, 138 Sprengstoffanschläge - darunter keine Selbstmordattentate - sowie 96
Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und zwei sonstige Vorfälle.
17 Vorfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital, 283 im RC West, 154
im RC South, 185 im RC Southwest und 33 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen sechs ISAF-Soldaten gefallen; weitere 102 ISAF-Soldaten
wurden verwundet.


(Grafik)


'''b. International Security Assistance Force (ISAF)'''

'''(1) Militärische Lage (allgemein)'''

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt
unverändert der Süden Afghanistans. Mittelfristig liegt der
Planungsschwerpunkt des IJC auf der Vorbereitung von Rückverlegeoptionen.


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=== (2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital) ===

In der Provinz Herat², Distrikt Adraskan, ist ein italienischer Soldat am 25.06.12

durch indirekten Beschuss gefallen. Zwei weitere italienische Soldaten wurden dabei verwundet.

Am 27.06.12 erfolgte ein Anschlag mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) auf internationale Sicherheitskräfte in der Provinz Wardak im Distrikt Maidan Shahr. Bei diesem Anschlag sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Im Distrikt Nahr-e Saraj in der Provinz Helmand eröffnete ein afghanischer Polizist (Afghan National Civil Order Police / ANCOP) am 01.07.12 das Feuer auf internationale Sicherheitskräfte. Dabei wurden vier britische Soldaten sowie der Angreifer schwer verwundet. Drei der britischen Soldaten erlagen später ihren Verwundungen, der ANCOP-Angehörige wurde in Gewahrsam genommen. Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob es sich tatsächlich um einen bewussten Angriff seitens des ANCOP-Angehörigen auf ISAF-Kräfte handelte. Die aus afghanischen und internationalen Kräften bestehende Einheit befand sich unmittelbar vor diesem Vorfall im Gefecht mit regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF). Ein versehentlicher Beschuss kann derzeit nicht ausgeschlossen werden und ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

=== (3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) ===

Keine berichtenswerten Ereignisse

=== (4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)===

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert. Die Umstrukturierung der Ausbildungs- und Schutzbataillone in die Partnering und Advisoring Task Forces (PATF) wird fortgesetzt (siehe UdP 26/12). Im Weiteren unterstützt das RC North derzeit die afghanischen Planungen zur künftigen, eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Sicherheitsverantwortung.

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siche Anlage 2


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im Westen des RC North durch afghanische Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF). Dabei kommt es darauf an, schnellstmöglich alle geplanten ANSF in die vorgesehenen Stationierungsorte zu verlegen und für diese Kräfte die volle Einsatzbereitschaft herzustellen, um den Druck au OMF aufrechterhalten zu können.

Am 27.06.12 wurden ANSF durch OMF im Verantwortungsbereich des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz (13 Kilometer nordöstlich) mit einem IED angegriffen. Bei dem Angriff sind drei ANCOP-Angehörige gefallen, drei weitere wurden verwundet. Ein verwundeter afghanischer Polizist wurde zur medizinischen Versorgung über das Rettungszentrum des PRT Kunduz in das Einsatzlazarett nach Mazar-e Sharif verbracht.

Am 03.07.12 wurde durch die pakistanische Regierung angekündigt, die Grenzübergänge nach Afghanistan, die seit dem 26.11.11 geschlossen waren, für Versorgungstransporte ISAF wieder öffnen zu wollen. Wenngleich Details bezüglich der Wiedereröffnung derzeit noch nicht bekannt sind, lassen die jüngsten Entwicklungen darauf schließen, dass die pakistanischen Versorgungsrouten für ISAF künftig wieder als Ergänzung zu den zuletzt genutzten Verbindungen über Zentralasien zur Verfügung stehen könnten.

Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. de Maiziere, besuchte am 03.07.12 das deutsche Einsatzkontingent ISAF in Kunduz und in Mazar-e Sharif. Dabei führte er Gespräche mit Soldatinnen und Soldaten und informierte sich über im Einsatz befindliche Ausrüstung und Gerät. Zuletzt war er im März 2012 zu politischen Gesprächen in Kabul.

Am 11.06.12 gab es schwere Erdbeben in der Provinz Baghlan (siehe UdP 24/12). Die afghanische Katastrophenschutzbehörde (Afghan National Disaster Management Authority / ANDMA) hat anschließend die erforderlichen Maßnahmen koordiniert und durchgefuhrt.

Das RC North hat im Rahmen subsidiärer Unterstützungsleistungen zwei Hubschrauber (Black Hawk UH-60) für zivile Kräfte eingesetzt, welche eine Bewertung der Situation vor Ort vornahmen. Außerdem unterstützte das PRT


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Pul-e Khumri mit der kurzfristigen Bereitstellung von Lebensmitteln und Wasser. Weitergehende Hilfeleistungen wurden nicht beantragt.

Das Mongolische Einsatzkontingent stellt Kräfte in Kompaniestärke zur Sicherung des Feldlagers Faizabad, zum Schutz des dortigen Flughafens sowie zur Gewährleistung des Flugbetriebs vor Ort.

Im Rahmen der Anpassung der Kräfte im RC North wurden ab dem 13.06.12 erste mongolische Soldaten von Faizabad nach Mazar-e Sharif verlegt, um dort in die Lagersicherung des Camp MARMAL eingebunden zu werden. Die zunächst noch in Faizabad verbleibenden weiteren mongolischen Soldaten werden voraussichtlich bis Ende Oktober 2012 im Zuge der Auflösung des Standorts Faizabad schrittweise nach Mazar-e Sharif verlegt.

=== (5) Polizeiaufbau ===

Der deutsche Botschafter hat im Rahmen eines Festaktes am 02.07.12 das Polizeitrainingszentrum Faizabad an Afghanistan übergeben. Damit ging das erste der vier deutschen Polizei-Trainingszentren im Rahmen der Transition in afghanische Verantwortung über. Von nun an wird Afghanistan selbständig für die Ausbildung seiner Polizei in der Provinz Badakhshan verantwortlich sein. Noch bis September 2012 werden deutsche Polizisten den Übergabeprozess beratend begleiten.

Bislang wurden im laufenden Jahr 102 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 6.137 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In elf laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 348 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sechs weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 59 afghanische Trainer 743 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.


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===(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF ===

In der vergangenen Woche gab es fünf Unterstützungsflüge mit C-160
TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.073.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen
Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

== c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit ==

==== Fluthilfe für Kleinbauern in Baghlan====

Im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) führt die deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) in der im Nordosten Afghanistans gelegenen Provinz Baghlan ein Vorhaben zur Diversifizierung der Landwirtschaft (Baghlan Agriculture Project) durch. Diese Provinz ist eine der am häufigsten von Naturkatastrophen betroffenen Regionen des Landes. So haben erst jüngst Überschwemmungen nach heftigen Regenfällen große Schäden auch und insbesondere in der Landwirtschaft verursacht. Die betroffenen kleinbäuerlichen Familien sind häufig nicht in der Lage, die Schäden aus eigenen Mitteln zu beheben und sind somit in ihrer Existenz bedroht. Aus diesem Grunde hat das Vorhaben der technischen Zusammenarbeit in Zusammenarbeit mit der dortigen Außenstelle des afghanischen Ministeriums für Landwirtschaft, Bewässerung und Viehzucht (Department of Agriculture, Irrigation and Livestock) in Baghlan 210 Familien mit insgesamt mehr als 2.000 Personen in den Distrikten Pul-e Khumri, Dahanah-ye Ghori und Doshi unterstützt, die von den Überschwemmungen der Frühjahrsfluten betroffen waren. Es wurden nicht nur Weizenmehl, Mais und Bohnen zur Erstversorgung der Flutopfer verteilt, sondern auch Dünger und Saatgut, um eine Neuaussaat der überfluteten Flächen zu ermöglichen. Ebenso wurden landwirtschaftliche Kleingeräte, Werkzeuge und Schubkarren übergeben, um zerstörte Bewässerungsanlagen auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von circa 250 Hektar zu rehabilitieren. Damit konnte diesen Personen eine neue wirtschaftliche Existenzgrundlage gegeben werden. Der Warenwert belief sich auf rund 25.000 Euro.


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====Einweihung einer Hängebrücke in Kunduz====

Am 01.07.12 wurde in Anwesenheit des Distriktsgouvemeurs von Aliabad, des Parlamentsabgeordneten für das südliche Kunduz, sowie Vertretern der Aga Khan Foundation (AKF), zahlreicher örtlicher Würdenträger und dem zivilen Leiter des PRT Kunduz die Hängebrücke bei Qizil Sai im Distrikt Aliabad an der Grenze von Kunduz zur Provinz Baghlan eingeweiht. Die 70 Meter lange Brücke aus Stahl und Beton kostete 300.000 US-Dollar und wurde aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert. Das Projekt wurde über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und mit Hilfe der AKF umgesetzt und durch eine afghanische Baufirma errichtet. Die Brücke verbindet sechs Dörfer auf der westlichen Seite des Kunduz-Flusses mit der Hauptverkehrsstraße von Kunduz nach Pul-e Khumri. Dadurch erhalten 1.200 Haushalte mit ca. 8.000 Einwohnern Zugang zu den Märkten, Schulen und Gesundheitsstationen auf der Ostseite des Flusses. Die Brücke ist dafür ausgelegt, auch PKW tragen zu können.

== d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) ==

Keine berichtenswerten Ereignisse

= 2. Usbekistan=

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

=3. Kosovo= 

== a. Politische Lage==

Die Internationale Lenkungsgruppe (International Steering Group / ISG), in der auch Deutschland vertreten ist, unterstrich in ihrer Sitzung am 02.07.12 in Wien ihre Absicht, die Überwachung der Unabhängigkeit Kosovos durch die internationale Gemeinschaft im September 2012 zu beenden. Damit würdigt die ISG, dass Kosovo die Bestimmungen und Prinzipien des "Comprehensive Proposal for the Kosovo Status Settlement" (Ahtisaari-Plan) inzwischen in kosovarisches Recht umgesetzt hat, darunter Regelungen zu den Rechten der Minderheiten in Kosovo zur


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Dezentralisierung und zum Schutz des kulturellen und religiösen Erbes. Die kosovanische Regierung hat sich in Wien verpflichtet, diese Prinzipien auch über das Ende der überwachten Unabhängigkeit hinaus zu resprektieren und weiter zu implementieren. Die Überwachung der Unabhängigkeit soll am 10.09.12 in einem feierlichen Akt in Pristina für beendet erklärt werden. Mit der Beendigung der Überwachung wird auch das Büro des Internationalen Zivilen Repräsentanten (International Civilian Representative - ICR) Peter Feith geschlossen werden, der sei Februar 2008 die Aufgabe der Überwachung der kosovarischen Unabhängikeit, wie sie im Ahtisaari-Plan vorgesehen ist, für die internationale Gemeinschaft wahrnimmt.

Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Die serbisch-orthodoxe Kirche im Kosovo feierte vom 15. bis zum 30.06.12 den Festtag des St. Vitus (Vidovdan-Tag). Höhepunkte der Feierlichkeiten waren am 28.06.12 die Festveranstaltung am Kloster in Gracanica mit rund 500 Teilnehmern sowie eine Gedenkverunstaltung am Gazinestan Denkmal in der Nähe von Pristina mit ca. 2.000 Teilnehmern.

Am frühen Morgen des 28.06.12 stoppte die Kosovo Police (KP) bei Vushtrri zwei mit alkoholisierten serbischen Jugendlichen besetzte Busse. Nach Angaben der KP befanden sich verfassungsfeindliche Symbole und Schriften im Bus. Die KP entschied, diese beiden Busse über den Grenzübergang Merdare (Gate 3) auszuweisen und bis dorthin zu eskortieren. Während der erste Bus den Heimweg von der Grenze aus antrat, stoppte der zweite unmittelbar jenseits des kosovarischen Grenzpostens und die Fahrgäste begannen Steine auf die kosovarischen Grenzposten zu werfen. Nach Warnschüssen zogen sich die Demonstranten zurück. Das Gate war für ca. sieben Stunden geschlossen. Es wurden rund zehn KP Angehörige verletzt.


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Des Weiteren kam es nach dem Ende der Veranstaltung am Gazimestan Denkmal in Pristina und südlich Pristina zu Steinwürfen auf Busse der
Teilnehmer. Dabei wurden mehrere serbische Teilnehmer verletzt. KFOR-Kräfte waren nicht betroffen.
Am 30.06.12 endeten die Feierlichkeiten zum Vidovdan-Tag weitgehend friedlich.

===(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)===

Die deutsche Einsatzkompanie KFOR hält sich derzeit als Reserve im Camp Novo Selo bereit.

Zum 01.07.12 erfolgte der Personalwechsel in der Bereitstellung des ORF-Btl I 2012 zum ORF-Btl II 2012. Leitverband bleibt unverändert das ABC-Abwehrregiment 750 "BADEN" aus Bruchsal, wobei das Regiment durch weitere Truppenteile unterstützt und verstärkt wird. Das ORF-Btl II 2012 befindet sich im «ORF Ready Status", der im Falle einer Aktivierung die volle Einsatzbereitschaft innerhalb von sieben Tagen im Einsatzland erfordert, und ist bis zum 31.12.12 angezeigt.

=4. Bosnien und Herzegowina=

== a. Bedrohungslage ==

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

== b. Beteiligung der Bundeswehr an der EV Force (EVFOR) ==

=== (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo ===

Keine berichtenswerten Ereignisse

== (2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)==

Keine berichtenswerten Ereignisse


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=5. Demokratische Republik Kongo=

==a. Politische Lage==

Während im weitaus größten Teil der DR Kongo die Lage ruhig ist, dauern die

Instabilitäten im Osten weiter an. Die Meuterei mehrerer Truppenteile aus früheren

Mitgliedern der ruanda-freundlichen Miliz „Nationalkongress zur Verteidigung des

Volkes“ (Congres national pour la defense du peuple / CNDP), die nicht nachhaltig

in die kongolesischen Streitkräfte integriert wurden, dauert an. Die kongolesischen

Sicherheitskräfte, unterstützt von der VN-Mission MONUSCO, haben bisher keine 

militärische Lösung herbeiführen können. In einem bis vor kurzem vertraulichen 

Dokument hat eine VN-Expertengruppe der ruandischen Regierung vorgeworfen, die 

Meuterei zu unterstützen. Diese hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Präsident 

Kagame unterstrich auch gegenüber dem deutschen Botschafter in Kigali das 

Interesse seiner Regierung, Stabilität an seiner Westgrenze zu bewahren; er betonte 

die Verantwortung der kongolesischen Regierung, endlich den Sicherheitssektor zu

reformieren, um Meutereien und Verfehlungen der Streitkräfte zu unterbinden. 

Gleichzeitig betonen beide Regierungen, den Dialog fortführen zu wollen - wie

zuletzt am 29.06.12, als die Gemeinsame Kommission in Anwesenheit der 

Stabschefs der Streitkräfte beider Staaten in Goma zusammentraf. Unterdessen 

betonte der VN-Sicherheitsrat in seiner Resolution Nr. 2053 (2012) vom 27.06.12 die 

primäre Verantwortung der DR Kongo für die Sicherheit auf ihrem Territorium und

verlängerte die Dauer der VN-Mission MONUSCO um ein Jahr, wobei der

Schwerpunkt des Mandats auf den Schutz der Zivilbevölkerung gelegt wurde. Die

Unterstützung der weiteren Wahlen (Provinz- und lokale Wahlen 2013) in der DR

Kongo durch MONUSCO wird an eine Überprüfung der Fortschritte bei der 

Schaffung verbesserter Wahlbedingungen gebunden.


== b.Bedrohungslage==

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, 

Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.


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== c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)==

Keine berichtenswerten Ereignisse

=6. Sudan=

== a. Bedrohungslage==

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.

==b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)==

Keine berichtenswerten Ereignisse

= 7. Südsudan = 

== a. Politische Lage==

Zur Beteiligung von Polizeivollzugsbeamten an der Mission der Europäischen Union zur Verbesserung der Luftsicherheit am internationalen Flughafen in Juba (EUAVSEC Südsudan) im Südsudan wird der Bundestag gesondert unterrichtet.

== b. Bedrohungslage ==

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

== c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)==

Keine berichtenswerten Ereignisse

= 8. Uganda = 

== a. Bedrohungslage==

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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== b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission 

für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)==

Im Rahmen der Operation CRESTED STAR hat die Rückverlegung der

ausgebildeten somalischen Rekruten des dritten Ausbildungsdurchgangs von Uganda 

nach Somalia sowie die Verlegung der neuen Rekruten des vierten 

Ausbildungsdurchgangs von Somalia nach Uganda begonnen. Der Personalaustausch 

soll voraussichtlich bis zum 06.07.12 beendet sein (siehe UdP 24/12).

= 9. Syrien=

== a. Politische Lage==

Am 30.06.12 tagte erstmalig auf Initiative und unter Leitung des Sondergesandten
der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga, Kofi Annan, die Syrien-
Aktionsgruppe in Genf. An der Tagung nahmen neben den Außenministern der fünf 
ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Hohe 
Repräsentantin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, sowie 
Vertreter der Türkei, des Iraks, Kuwaits und Katars als Repräsentanten der 
Nachbarstaaten und der Arabischen Liga teil.
Die Aktionsgruppe erörterte die Möglichkeiten zur Gestaltung eines 
Übergangsprozesses in Syrien. insbesondere die Einrichtung einer 
Übergangsregierung. Von der Beteiligung an dieser Übergangsregierung soll keine 
Partei im Vorfeld ausgeschlossen werden, dies schließt auch Regimevertreter des 
noch amtierenden Präsidenten Baschar al Assad mit ein.

Die Opposition in Syrien zeigte sich enttäuscht über das Ergebnis der 
Syrienaktionsgruppe und kündigte ihrerseits eine Verstärkung des militanten 
Widerstands an. Einzelheiten zur Umsetzung der Beschlüsse der Syrien-
Aktionsgruppe liegen noch nicht vor. Russland hat angekündigt, Vertreter der 
syrischen Opposition, des Regimes und den Sondergesandten der Vereinten Nationen 
und Arabischen Liga, Kofi Annan, nach Moskau zu Gesprächen einzuladen. Der 
Generalsekretär der Arabischen Liga. Nabil al Arabai (EGY), forderte auf einer 
Konferenz der syrischen Exilopposition in Kairo die internationale Gemeinschaft 
auf, einen konkreten Zeitplan für einen Übergangsprozess in Syrien aufzustellen.


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Am 22.06.12 wurde ein unbewaffnetes türkisches Aufklärungsflugzeug durch Syrien abgeschossen (siehe UdP 26/12). Die Türkei sieht hierin eine Verletzung des Völkerrechts, da sich das Flugzeug zum Zeitpunkt des Abschusses in internationalem Luftraum befunden habe (13 nautische Meilen vor der syrischen Küste), nachdem der syrische Luftraum zuvor für kurze Zeit irrtümlicherweise verletzt worden sei. Die Mission habe ausschließlich der routinemäßigen Überprüfung der türkischen Luftverteidigung gedient. Die Einzelheiten des Abschusses sind weiter unklar. Der Nato-Rat bezeichnete den Abschuss am 26.06.12 nach Beratungen gemäß Art. 4 des Washingtoner Vertrags als inakzeptabel. Die Suche nach den in syrischen Hoheitsgewässern liegenden Wrackteilen ist noch nicht abgeschlossen und verläuft ohne weitere Zwischenfälle. Die türkischen Behörden gingen bereits am 23.06.12 vom Tod der Piloten aus; eine offizielle Bestätigung ist noch nicht erfolgt. Infolgedessen ist es zu einer zeitweisen Verlegung von Truppen in das jeweilige Grenzgebiet auf türkischer und syrischer Seite gekommen. In einem Interview mit der türkischen Zeitung Cumhuriyet am 03.07.12 bedauerte Assad den Abschuss indirekt.

== b. Bedrohungslage==

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

== c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)==

Die Aussetzung der Patrouillentätigkeit UNSMIS dauert weiterhin an (siehe UdP 24/12, UdP 25/12 und UdP 26/12).

Unverändert steht die fehlende Visa-Erteilung durch die syrischen Behörden der Entsendung des ersten deutschen Militärbeobachters entgegen (siehe UdP 24/12, UdP 25/12 und UdP 26/12).


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= 10. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete= 

== a. Bedrohungslage == 

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren 

Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

== b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA== 

Der ATALANTA-Verband besteht aktuell aus fünf Schiffen mit insgesamt sieben Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich (zwei), Spanien, Italien und Deutschland (Fregatte BREMEN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen außerdem fünf Seefernaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Die Fregatte BREMEN operierte im Zeitraum 28. bis 30.06.12 mit dem Auftrag, die

Sicherung der Handelsschifffahrt im Golf von Aden zu gewährleisten. Im Anschluss

führte sie Seeraumüberwachung im Bab El Mandeb und im Südteil des Roten

Meeres durch. Seit dem 03.07.12 begleitet sie ein mit Versorgungsgütem für das

United Nations Support Office for AMISOM (UNSOA) beladenes Schiff nach Mogadischu.

Der deutsche Seefernaufklärer P-3C ORION befindet sich derzeit in einer Instandsetzungsphase in Dschibuti und wird den operativen Flugbetrieb voraussichtlich am 04.07.12 wieder aufnehmen.

= 11. Westliches und östliches Mittelmeer= 

== a. Bedrohungslage== 

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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== b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) ==

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit fünf Nationen mit Schiffen und Seefemaufklärern.

Derzeit erfolgt keine Beteiligung deutscher Kräfte.

= 12. Libanon= 

== a. Politische Lage==

Am 28.06.12 stimmte der Deutsche Bundestag der fortgesetzten deutschen Beteiligung an der VN-geführten Operation UNIFIL bis zum 30.06.13 zu. Die

personelle Obergrenze von 300 Soldatinnen und Soldaten bleibt unverändert zum vorangegangenen Mandat.

Grundlage des nationalen Mandats ist die Resolution 2004 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 30.08.11, die das VN-Mandat UNIFIL bis zum 31.08.12 verlängert. Mit einer weiteren Verlängerung ist zu rechnen.

UNIFIL hat unverändert die Aufgabe, neben der Sicherung der libanesischen Grenzen auch die libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten zu unterstützen, um die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbstständig zu bewachen.

== b. Bedrohungslage ==

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

==c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) ==

===(1) UNIFIL ===

Keine berichtenswerten Ereignisse


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=== (2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL ===

Sechs Nationen beteiligen sich an der, MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier

Fregatten und Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien, vier

Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland

(Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMELIN) und dem deutschen

Tender RHEIN.

Des weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien und 

Indonesien).

= 13. Internationale Organisationen / Aktivitäten = 

'''Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU) United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO) Internationale Polizeitruppe'''

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten 

internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, 

darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 778 Polizisten an, davon 68

Deutsche.

= 14. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum = 

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 34 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|}


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'''15.  Stärke der deutschen Einsatzkontingente'''

              Ges.   ISAF      KFOR     EUFOR    UNMISS  UNAMID     OAE    UNIFIL   ATAL
   
erstes          -  |22.12.01|12.06.99|02.12.04|08.07.11|15.11.07|14.11.03|20.09.06|19.12.08
BT-Mandat          |        |        |        |        |        |        |        | 
                   |        |        |        |        |        |        |        |   
aktuelles BT-   -  |26.01.12|25.05.12|01.12.11|29.09.11|08.07.11|01.12.11|28.06.11|10.05.12
Mandat             |        |        |        |        |        |        |        |
                   |        |        |        |        |        |        |        |
aktuelles       -  |31.01.13|11.06.13|21.11.12|15.11.12|15.11.12|31.12.12|30.06.13|31.05.13
Mandatsende        |        |        |        |        |        |        |        |
                   |        |        |        |        |        |        |        |
aktuelle        -  |   4.900|   1.850|     800|      50|      50|     700|     300|   1.400
Personalobergrenze |        |        |        |        |        |        |        |
                   |        |        |        |        |        |        |        |
höchste         -  |   5.350|   8.500|   3.000|      50|     250|   3.100|   2.400|   1.400
Personalobergrenze |  (2010)|  (1999)|  (2004)|  (2011)|  (2007)|  (2003)|  (2006)|  (2008)
                   |        |        |        |        |        |        |        |
bisherig.max 10.434|   5.433|   6.440|   1.139|      14|       9|     578|   1.231|     884
Stärke       (2002)|  (2011)|  (1999)|  (2005)|  (2012)|  (2011)|  (2010)|  (2006)|  (2009)
                   |        |        |        |        |        |        |        |
Im Inland          |      41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)      |
bereitgehalten     |        |    bis zu 600   |                                            |
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |
Offiziere     1.123|     875|     127|       2|      12|       3|       0|      42|      62|
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |
Unteroffiziere3.270|   2.600|     371|       1|       1|       1|       0|     118|     178|
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |
Mannschaften  1.497|   1.154|     209|       0|       0|       0|       0|      61|      73|
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |
Zivilbedienst.   12|       7|       1|       0|       0|       0|       0|       1|       3|
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |
Gesamt **     5.902|   4.636|     708|       3|      13|       4|       0|     222|     316|
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |
Frauen          269|     192|      52|       0|       0|       1|       0|       8|      16|
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |
Reservisten     435|     325|      90|       0|       0|       0|       0|       8|      12|
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |
FWDL            121|      82|      14|       0|       0|       0|       0|      13|      12|
                   |        |        |        |        |        |        |        |        |




1 Ende „weiterer 12 Monate” - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

7 EU

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo 4 Operation ACTIVE ENDEAVOUR NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 11), dem einen deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den 564 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.522 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.258 Soldaten, Faizabad: 123 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.863 Soldaten, Kabul: 286 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 106 Soldaten. Besonderheit: 564 Soldaten im Kontingentwechsel

** Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


Anlage 1
Unterstützungsleisungen ISAF

   UdP   gebilligte Anzahl Soldatinnen/Soldaten   Einsatzort   Einsatzzweck   Einsatzbeginn   Einsatz-Ende (geplant)   Bemerkungen


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
-20-

Anlage 2
Übersichtskarte der afghanischen Provinzen




Verantwortungsbereich des deutschen 
Regional Command (RC) NORTH mit
- einem schwedischen Transition Support Team (TST),
- einer norwegischen Transition Support Group (TSG) und 
- insgesamt vier Provincial Reconstruction Teams (PRT) 
(zwei deutsche, ein ungarisches und ein türkisches PRT)


1 BADAKHSHAN 2TAKHAR

3 KUNDUZ

4 BALKH

5 JOWZJAN 6 FARYAB 7 BADGHIS 8HERAT

9 FARAH

10 GHOR

11 SAR-E PUL

12 SAMANGAN

13 BAGHLAN

14 PANJSHAYR

15 PAR WAN |

16 KAPtSA

17 NURISTAN

18 LAG HM AN

19 KUNAR

20 NANGARHAR

21 KHOST

22 PAKTIVA

23 LOG AR

24 KABUL

25 BAMYAN

26 URUZGAN

27 HELMAND

28 NIMROZ

29 KANDAHAR

30 ZABUL

31 GHAZNI

32 WARDAK

33 PAKT1KA

34 DAYKUNDI

RC CAPITAL (Türkei)

RC WEST (Italien)

RC SOUTHWEST (USA)

RC SOUTH (USA)

Definitionen der Bedrohungsstufen

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.