﻿?

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bundesministerium der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz III 1

HAUSANSCHRIFT Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin
POSTANSCHRIFT 11055 Berlin

TEL  +49(0)30-18-24-29620 / 29628
FAX  +49(0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

26/12

(Grafik)

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

(Grafik)
Bundeswehr
Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 27. Juni 2012, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-2-

1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohungslage in Afghanistan ist insgesamt erheblich''1''. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,
Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel, 
Regional Command West: insgesamt mittel, 
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch, 
Regional Command South: insgesamt hoch,
Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 18.06.12 bis 24.06.12 (25. KW) registrierte ISAF landesweit 745 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 518 Schusswechsel und


Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH 11

-3-

Gefechte, 133 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selb.tmordattentate in den Provinzen Khost 2 und Kabul - sowie 88 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mflrwr

und Raketen) und sechs sonstige Vorfälle.

Zwölf Vorfälle ereigneten sich im RC North, vier im RC Capital, 21 im RC West,

157 im RC South, 304 im RC Southwest und 247 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten gefallen; weitere 141 ISAI -

Soldaten wurden verwundet.

■ KW

1 14

| 490 ' i

1 15

1 541

1 16

l - 410

1 17

384

1 18 I

I 584 I

1 19

| 535 I

r 20

623 I

I 21

756 1

22

763 1

23

699 I

24

685 1

l 25 l

_745 1

Anni «IntcHIMIIeh statistisch! !ii w hti ujlich orfasslerVorfallc. j

I). International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

Obmlchtsknrtc der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-4-

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfalle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 18.06.12 wurden afghanische und internationale Sicherheitskräfte in der

Provinz Kandahar im Distrikt Zharay von regierungsfeindlichen Kräften

(Opposing Militant Forces / OMF) beschossen. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.

In der Provinz Kandahar im Distrikt Maiwand ist ein amerikanischer Soldat durch Beschuss von OMF am 19.06.12 gefallen.

Am 20.06.12 erfolgte in der Provinz Khost im Distrikt Khost (Matun) ein Anschlag mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improviscd Explosive Device / IED) durch einen Selbstmordattentäter auf eine Patrouille von amerikanischen und afghanischen Sicherheitskräften. Dabei sind drei amerikanische Soldaten gefallen, fünf weitere wurden verwundet. Des Weiteren wurden zwei afghanische Polizisten, ein afghanischer Sprachmittler und 14 afghanische Zivilpersonen getötet, bis zu 32 Zivilpersonen wurden verletzt.

Im Distrikt Nahr-e Saraj in der Provinz Helmand ist am 22.06.12 bei zwei verschiedenen Zwischenfällen mit Beschuss afghanischer und internationaler Sicherheitskräfte durch OMF jeweils ein amerikanischer Soldat gefallen.

Ebenfalls in Nahr-e Saraj (Helmand) erfolgte am 23.06.12 ein IED-Angriff auf afghanische und internationale Sicherheitskräfte. Dabei ist ein amerikanischer

Soldat gefallen.

Am 24.06.12 beschossen OMF wiederum in Nahr-e Saraj (Helmand) afghanische und internationale Sicherheitskräfte. Dabei ist ein amerikanischer

Soldat gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 22.06.12 griffen sieben OMF einen Hotelkomplex (Spochmai Hotel) in der Umgebung von Kabul an. Ein Selbstmordattentäter zündete im Eingangsbereich


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 5 -

seine Sprengstofiweste. weitere OMF drangen in das Hotel ein und nahmen afghanische Geiseln. axtcpn

Die afghanischen Sicherheitskrtfte (Afghan National Security Forces konnten den komplexen Angriff erfolgreich unter Kontrolle bringen und bis

18 Geiseln befreien.

Nach ISAF-Erkenntnissen wurden ein afghanischer Polizist (Afghan National Police / ANP) und drei afghanische Sicherheitsmitarbeiter des Hotels getötet. Weiterhin kamen bis zu 15 afghanische Zivilisten ums Leben. Alle Angreifer kamen nach bisherigen Angaben ebenso zu Tode.

Norwegische ISAF-Kräfte waren als Mentoren der afghanischen Crisis Reaction Unit der ANP in Unterstützungsfunktion involviert.

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert.

Das Ausbildungs- und Schutzbataillon KDZ ist unverändert mit Schwerpunkt im Kunduz-Baghlan Korridor eingesetzt. Ziel bleibt es, in der Provinz Kunduz eine dauerhafte Konsolidierung der Sicherheitslage im Raum Kunduz, Khanabad und Aliabad zu ermöglichen.

Das Ausbildungs- und Schutzbataillon MES begann am 25.06.12 eine Operation im nördlichen Qandahari-Gürtel in der Provinz Baghlan gemeinsam mit ca. 750 ANSF. Ziel ist es, den Druck auf die OMF in diesem Raum weiter zu erhöhen und die eigenverantwortliche Präsenz der ANSF im nördlichen QandahariGürtel sicherzustellen.

Die Umgliederung in die Partncring und Advisoring Task Force (PATF) Struktur wird parallel weiter fortgesetzt.

Bereits einen Monat nach der Bekanntgabe der 3. Tranche der Transition waren

die ersten Übergaben im Verantwortungsbereich des RC North geplant. Die für

Juni 2012 geplanten Transitionszeremonien in den Provinzen Baghlan, Kunduz,

Faryab und Sar-e Pul (Anmerkung: Sar-e Pul gehört noch zur Tranche 2; die

Zeremonie musste jedoch mehrfach verschoben werden) wurden zunächst nicht

durchgeführt, sollen aber noch vor Beginn des Ramadan (20.07.12) stattfmden (siehe UdP 23/12).


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-6-

Am 12.06.12 fand in Mazar-e Sharif die feierliche Zeremonie zur Indienststellung der 6* Afghan National Civil Order Police (ANCOP) Brigade statt. Im Rahmen der Zeremonie, an der neben Vertretern des afghanischen Verteidigungsmimsteriums und afghanischen Regierungsvertretem noch weitere Würdenträger teilnahmen, wurde ebenfalls die Übernahme des vormaligen Regionalen Trainingszentrums durch ANCOP offiziell vollzogen. Insgesamt ist dies ein wichtiger Schritt hin zur weiteren Professionalisierung der ANCOP-Kräfte im Norden Afghanistans.

Am 16.06.12 hat der neue Chef des Stabes des 209* ANA Korps, Generalmajor Jamaluddin, seine Dienstgeschäfte aufgenommen.

Am 23.06.12 wurde in Mazar-e Sharif die „Economy and Trade Conference“ durchgeführt. An der Konferenz nahmen auch der afghanische Wirtschaftsminister, Abdul Hadi Arghandiwal, der afghanische Finanzminister, Zakil Wal, der Provinzgouvemeur der Provinz Balkh, Mohammad Noor Atta, sowie der Senior Civilian Representative des RC North, Matthias Meyer, teil. ANSF-Kräfte sicherten die Veranstaltung ab. ISAF-Kräfte des RC North unterstützten aus der „zweiten Reihe“ mit Reservekräften (Quick Reaction Unit / QRU) und Kräften der Kampfmittelbeseitigung und des Sanitätsdienstes. Die Veranstaltung verlief ohne Sicherheitsvorkommnisse.

Deutsche Beteiligung an der Ausbildung der ANSF in ANA Schulen

Deutschland leistet weiterhin mit Mentorenteams Beiträge zur Unterstützung des Aufbaus der ANA Combat Service Support (CSS) School in Kabul und der ANA Engineer School in Mazar-e Sharif. Ziel ist es, die Verantwortung dann vollständig an die ANA zu übergeben, wenn diese zur eigenständigen Führung dieser wichtigen Ausbildungseinnchtungen fähig sind. In den letzten Jahren wurden erfolgreich Soldaten und Polizisten zu Spezialisten im Bereich Logistik, Pionierwesen sowie Finanz- und Personalmanagement ausgebildet. Mehr als 30 Millionen Euro wurden bereits erfolgreich in den infrastrukturellen Aufbau und

den Betrieb der beiden Schulen investiert.

An der ANA CSS School in Kabul wurden seit April 2009 insgesamt 9.337 Lehrgangsteilnehmer ausgebildet. Zurzeit finden 26 Lehrgänge in der Offizier -


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-7-

und Feldwebelausbildung mit einem Aufkommen Lehrgangsteilnehmern statt Darin enthalten sind auch 89 Polizisten der ANP.

An der ANA Engineer School in Mazar-e Sharif werden derzeit vier Lehrgänge durchgeführt. Insgesamt nehmen 270 Lehrgangsteilnehmer der ANA und d ANP an diesen Ausbildungsangeboten teil.

Die durch NTM-A (NATO Training Mission - Afghanistan) angestrebte Schließung des ANP Regional Training Centre (RTC) in Kunduz wird voraussichtlich zum 05.07.12 vollzogen. Teile der Polizeiausbildung werden dann durch das German Police Training Center (GPTC) in Kunduz übernommen.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 99 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 6.097 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In zwölf laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 368 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sechs weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 63 afghanische Trainer 714 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy /

ANPA) in Kabul erfolgt weiterhin die Betreuung von 110 afghanische Trainern durch zehn deutsche Mentoren.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es sieben Unterstützungsflüge mit C-160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.068.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-8-

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Wasserversorgung in Herat ausgebaut

In Herat ist am 21.06.12 eine Wasserversorgung in den Flüchtlingsvierteln der Stadt feierlich eröffnet worden. Die Anlage, die zirka 100.000 Personen versorgt, ist im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan entstanden. An den Feierlichkeiten nahmen hochrangige Persönlichkeiten aus der Region teil. Zudem wurde an dem neu erbauten Reservoir durch Dr. Daud Saba (Gouverneur von Herat) und Daad Mohammad Baheer (General Manager der Afghan Urban Water Supply and Sewerage Coperation / AUWSSC) eine Gedenktafel enthüllt, die an das deutsch-afghanische Engagement für die Bewohner der Viertel erinnert, die bisher nicht an das städtische Wasserversorgungssystem angeschlossen waren.

Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die Wasserversorgung flir rund 800.000 Euro gemeinsam mit der staatlichen Wasserbehörde (AUWSSC) installiert. Eine geregelte Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser gab es in diesen Vierteln bis dahin nicht. Die Anwohner hatten weite Wege zurückzu legen, um sich Wasser ftir die alltäglichen Handgriffe zu beschaffen. Dieses stammte zumeist aus offenen Kanälen, die auch ftir das Waschen von Textilien oder das Tränken der Tiere genutzt wurden, teils auch aus Oberflächenbrunnen, die aus mit Abfällen und Fäkalien verunreinigtem Grundwasser gespeist werden. Entsprechende Erkrankungen gehörten lange Zeit zur Tagesordnung.

Die neue Anlage, bestehend aus einer Pumpstation, sechs Kilometer langen Transportleitungen, einem Wasserreservoir mit 1.500 Kubikmeter Inhalt und einem Wasserleitungsnetzwerk mit 50 Kilometern Reichweite, ermöglicht vielen ehemaligen Flüchtlingen am nördlichen Stadtrand von Herat erstmals den Zugang zu sauberem Trinkwasser. Durch das neue Reservoir erhöht sich der Wasserdruck im Norden Herats und viele Anwohner profitieren von der verbesserten Wasserversorgung, was ein guter Nebeneffekt des Projektes ist.

Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war die Übergabe von Wasserhähnen an die Ältesten der Flüchtlingsgebiete - eine symbolische Geste für die in den


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-9-

—- -r;"—r,"

Mit dieser Lieferung werden die ärmsten ki

nicht in der Lage sind, einen Hausanschluss selbst zu finanzieren.

Die lokale Wasserversorgung in Hem. gehört insgesamt zu den fortschrittlichsten und umfassenden in Afghanistan. Mit Unterstützung der deutschen Bundesreg.erung konnte bereits im Juli 2008 das rehabilitierte und erweiterte städtische Versorgungssystem an die afghanische Stadtwasserversorgung AUWSSC übergeb werden. Heute sind nahezu 100 Prozent der Viertel in der Stadt Herat sowie jetzt auch die umliegenden Flüchtlingssiedlungen an das Wassemetz angeschlossen, aktuell haben 45.811 Haushalte offiziell einen Hausanschluss. Damit sind geschätzte 70 Prozent der Haushalte versorgt. Täglich werden bis zu 50 weitere neue Anträge auf Anschlüsse gestellt. Der lokale Wasserbetreiber erwirtschaftet bereits seit 2008

Pumpen, Armaturen

Instandsetzungsarbeiten finanzieren kann.

Deutschland hat sich seit 2002 als führender Geber im Sektor Städtische Wasserversorgung etabliert. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert die KfW Entwicklungsbank den Aufbau der Infrastruktur in den städtischen Zentren mit Brunnen, Pumpstationen, Förderleitungen, Wasserbehältern und Leitungsnetzen für insgesamt bis zu zwei Millionen Menschen. Begleitend dazu unterstützt die GIZ den Aufbau einer nachhaltigen Wasserver- und Abwasserentsorgung. Dafür werden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und die afghanischen Institutionen befähigt, die Wasserver- und Abwasserentsorgung bedarfsorientiert zu betreiben und auszubauen.

Wasserversorgung in Kabul

Mit je einer Shura von 50 - 60 Schlüsselpersonen und Interessenvertretem (Mullahs, Schuldirektoren, Polizei- und Sicherheitschefs, Straßen- und Stadtteilvertreter) in zwei Kabuler Stadtgebieten wurde in dieser Woche der Beginn einer Informationsund Sensibilisierungskampagne markiert. Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung in den Projektgebieten, in denen derzeit der Aufbau der Kabuler Wasserversorgung voranschreitet, über die anstehende Verlegung der Verteilungsnetze und Hausanschlüsse zu informieren, sie zu motivieren, sich an das neue Netz anschließen


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 10-

zu lassen und über wichtige Maßnahmen der Hygiene und des Wassersparens

aufzuklären.

Das Projekt zum Aufbau der Kabuler Wasserversorgung wird durch das BMZ gefördert und von der KfW Entwicklungsbank umgesetzt. Das Vorhaben hat zum Ziel durch die Verbesserung der Wasserqualität und -quantität Gesundheitsrisiken zu reduzieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Befriedigung von Grundbedürfnissen am bevölkerungsreichen Standort Kabul zu leisten. Zu diesem Zweck wurden bereits Brunnen und Brunnenfelder rehabilitiert und ausgebaut, Sammel- und Übertragungsleitungen bereitgestellt sowie ein Hauptgebäude für die Wasserbehörde erbaut. Derzeit sind die Arbeiten zum Bau der Hauptleitungen in der Finalisierung und das Verteilungsnetz mit Hausanschlüssen in der Umsetzung. In dieser Phase des Projekts sollen ca. 150.000 Einwohnern direkte Hausanschlüsse bereitgestellt werden, das Gesamtprogramm soll in den nächsten Jahren bis zu 1,5 Millionen Menschen Zugang zu sicherem Trinkwasser ermöglichen. Der Betrieb, die Wartung und nachhaltige Nutzung der Anlagen wird durch den Kabuler Wasserversorger (KWS) sowie die afghanische Wasserbehörde (AUWSSC) sichergestellt mit denen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeitet.

Die Informations- und Sensibilisierungskampagne wird zunächst bis Herbst 2013 die Umsetzung des Projekts begleiten und sowohl über die Medien als auch den direkten Kontakt zur Bevölkerung in Hausbesuchen umgesetzt. Im Rahmen der Medienkampagne sind diverse Kurzfilme in beiden Landessprachen entstanden, die sowohl die Arbeit der Wasserbehörde vorstellen als auch über Hygienemaßnahmen und das Wassersparen aufklären und für mehrere Wochen über verschiedene Sender ausgestrahlt werden. Zusätzlich sind diverse Poster, Booklets und Flyer erarbeitet worden, die innerhalb der Kampagne genutzt werden. Im Rahmen der anstehenden Hausbesuche in den Projektgebieten werden bereits vorab geschulte Frauenteams einer lokalen NRO (Women Health and Media Organisation / WHMO) im direkten Kontakt mit der Bevölkerung Aufklärungsarbeit zu Themen der Hygiene und Trinkwassemutzung leisten, bevor die Wasserbehörde die benötigten Hausanschlüsse bereitstellt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- l 1 ~

d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (U

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 16.06.12 sperrten französische KFOR-Kräfte eine illegale Übergangsstelle (DOG 16) an der serbisch-kosovarischen Grenze, unmittelbar nördlich des Grenzübergangs Bmjak (DOG 31). Als gewalttätige Demonstranten versuchten, die errichteten Hindernisse zu entfernen, gaben die KFOR Soldaten Warnschüsse mit nichtletaler Munition ab, woraufhin sich die Menge zerstreute.

Am 19.06.12 erfolgte am Grenzübergangs Bmjak ein Anschlag mit zwei Handgranaten durch bislang unbekannte Täter. Eine der Handgranaten detonierte und verletzte zwei französische KFOR Soldaten leicht. Die Lage im Nordkosovo bleibt angespannt.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

In der Nacht vom 16. zum 17.06.12 wurden marokkanische KFOR Soldaten im Bereich der Ortschaft Rudare von gewalttätigen Demonstranten mit Steinen beworfen, welche gleichzeitig damit begannen, eine neue Straßensperre auf der Hauptverbindungsstraße nach Norden zu errichten.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-12-

Teilc der deutschen Einsatzkompanie KFOR aus dem Feldlager Novo Selo verlegten daraufhin zum Ort des Geschehens, entfernten mit Unterstützung eines deutschen Pionierpanzers das Hindernis und stellten die Bewegungsfreiheit wieder her. Bei der Operation kam es zu keinen Auseinandersetzungen mit den gewalttätigen Demonstranten und die Lage vor Ort beruhigte sich kurz danach.

Am 26.06.12 haben die letzten Soldatinnen und Soldaten des Nachkommandos des ORF-Btl 1/2012 das Einsatzgebiet KFOR verlassen und wurden nach Deutschland geflogen (siehe UdP 23/12).

Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Die Europäische Polizeimission EUPM wird am 30.06.12 geschlossen. Dies hatte der Rat der EU am 01.12.11 beschlossen. Nach Schließung der Mission werden noch verbleibende strategische Aufgaben beim EU-Sonderbeauftragten für Bosnien und Herzegowina in Zusammenarbeit mit dem Unterstützungsprogramm der EUKommission für Beitritts -und potentielle Beitrittskandidaten („Instrument for PreAccession Assistance“) betreut. So soll die nachhaltige Sicherung der erfolgreichen Arbeit von EUPM im Polizei- und Rechtsstaatsbereich gewährleistet werden.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Demokratische Kongo

a. Bedrohungslage in den Provinzen Orientale,

Die Bedrohung im Und is, zu™, insgesamt als nuttel, m den

Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sieherheitssektorreform

(EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land einschließlich des Darfur ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Südsudan

a. Politische Lage

Die United Nations Mission in South Sudan (UNMISS) hat einen Bericht zur Untersuchung der interethnischen Auseinandersetzungen im Zeitraum Ende Dezember 2011 bis Anfang Februar 2012 im Bundesstaat Jonglei herausgegeben. UNMISS stellt in dem Bericht 612 Tote als Folge der Angriffe auf Siedlungen der Murle und 276 Tote als Folge der Angriffe auf die Lou Nuer and Dinka Gemeinden fest. Zusätzlich wurden Kinder und Frauen entführt, tausende Menschen wurden vertrieben und ungezählte Behausungen zerstört.

Der Bericht ruft die Regierung des Südsudan zur Strafverfolgung der für die Gewalt Verantwortlichen auf. Weiterhin fordert der Bericht die Regierung auf, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu etablieren.


vs - nvr für den Dienstgebrauch

- 14-

b» Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft,

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmisslon für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

9. Syrien

a. Politische Lage

Am 22.06.12 wurde eine türkische Militärmaschine vom Typ RF-4 Phantom Uber dem Seegebiet vor der Stadt Latakia durch syrische Luftverteidigungskräfte abgeschossen. Die beiden Piloten konnten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht geborgen werden. Es liegen derzeit keine weiteren Erkenntnisse vor. Es bedarf noch weiterer Sachverhaltsklärung, ob der Abschuss über syrischem oder über internationalem Gebiet erfolgte.

Die türkische Regierung erklärte, dass sich das Flugzeug auf einem Routineflug zur Überprüfung der eigenen Luftverteidigung befand und ohne Vorwarnung außerhalb des syrischen Luftraumes abgeschossen worden sei.

Die syrische Regierung hat den Abschuss bestätigt und ihn zwar als einen „souveränen Akt der Verteidigung“ bezeichnet, ist aber um Deeskalation und Schadensbegrenzung bemüht.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

** 15

Bei der Tagung des Rates für Außenbeziehungen der EU am 25.06.12 in Luxem urg wurde der Abschuss der TUR Militärmaschine einhellig verurteilt. Es bestand Einvernehmen in Bezug auf die Einhaltung des Annan-Plans sowie auf eine

Verschärfung der Sanktionen.

Die Bundesregierung verurteilt den Abschuss ebenfalls und verfolgt weiter eine Politik der Deeskalation, um Auswirkungen auf die Nachbarregion einzudämmen. Die Bundesregierung setzt sich für eine deutliche Verschärfung der Sanktionen sowie eine Unterstützung des Annan-Plans unter Einbeziehung Russlands und

Chinas ein.

In einer Sitzung des NATO-Rats auf Grundlage von Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags 1 am 26.06.12 wurde das syrische Vorgehen ebenfalls

einstimmig verurteilt.

Derzeit hat der Vorfall keine Auswirkungen auf UNSMIS.

Die Patrouillentätigkeit UNSMIS ist weiterhin ausgesetzt (siehe UdP 24/12 und UdP 25/12).

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)

Unverändert steht die fehlende Visa-Erteilung durch die syrischen Behörden der Entsendung des ersten deutschen Militärbeobachters entgegen (siehe UdP 24/12 und UdP 25/12).

1

Artikel 4 des NATO-Vertrags sicht Konsultationen der Mitgliedstaaten für den Fall vor, dass ein Mitgliedsstaat sich in seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht fühlt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 16-

Horn von Afrika und angrenzende Seegehiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti und in Kenia ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aktuell aus fünf Schiffen mit insgesamt sieben Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich (zwei), Spanien, Italien und Deutschland (Fregatte BREMEN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen außerdem fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Die Fregatte BREMEN operierte im Zeitraum 18. bis 23.06.12 mit dem Auftrag der Sicherung der Handelsschifffahrt im Golf von Aden. Im Anschluss führte sie Seeraumüberwachung vor der somalischen Nordküste sowie im Arabischen Golf durch. Seit dem 26.06.12 liegt sie zu einer Nachversorgungs- und Instandsetzungsphase in Salalah, Oman.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führte von Dschibuti aus im Rahmen der Operation ATALANTA Aufklärungsflüge im Einsatzgebiet durch.

11. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit vier Nationen mit Schiffen und Seefemaufklärem.

Deutschland beteiligt sich mit fünf Soldaten noch bis zum 29.06.12 an NATO AWACS-Aufklärungsflügen.


12. Libanon

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-17-

a. Bedrohungslage jst zurzeit als mittel, auf

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden

Operations (AMO)

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und Indonesien, vier Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland (Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMELIN) und dem deutschen Tender RHEIN.

Des Weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien und Indonesien).

An der Such- bzw. Rettungsaktion in Folge des durch Syrien verursachten Abschusses einer türkischen F4-Phantom waren weder deutsche UNIFIL Einheiten noch andere Einheiten der UNIFIL MTF beteiligt.

13. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten

internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18-

EULEX gehören neben anderen Experten — gegenwärtig 778 Polizisten an, davon 68 Deutsche.

14. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

ISAF

KFOR

EUFOR

UNIFIL

OAE

ATALANTA

Lufttransporte Anzahl Flüge

33

1

0

0

0

0

Anzahl Überwachungsflüge

0

_ 0

0

Ö

0

3


VS-NUR FÜR DEN DIEN»

-19-

15. Stärke der deutschen Einsat/kontingente

erstes BT-Mandat

Ges.

6fr

<

2

22.12.01

o

5

12.06.99

PC

w

02.12.04

aktuelles

BT-Mandat

-

26.01.12

25.05.12

01.12.11

aktuelles

Mandatsende

-

31.01.13

11.06.13 ‘

21.11.12 *

aktuelle

Personalobergrenze

-

4.900

1.850

8.500

(1999)

800

3.000

(2004)

höchste

Personalobergrenze

-

5.350

(2010)

bisherige maximale Stärke

10.434

(2002)

5.433

(2011)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

im Inland

bereitgehalten

bis zu 600 4

| Offiziere

1.166

910

130

2

12

4

1

39

68

| Unteroffiziere

3.477

2.763

398

1

1

1

4

120

189

1 Mannschaften

1.463

1.116

213

0

0

0

0

61

73

1 Zivilbedienst.

12

6

2

0

0

0

0

1

3

| Gesamt**

6.118

4.795*

743

3

13

5

5

221

333

Frauen

318

243

52

0

0

1

0

7

15

Reservisten

458

338

100

0

0

0

0

7

13

1 FWDL 3

119

80

14

0

0

0

0

13

12

" ---------- -----------t ” ■■ ~ %^IVI Ullg uvii */vmIJV1IVII

Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Bataillon * inkl. NATO HQ Sarajevo ‘ Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 11), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.174 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.107 Soldaten, Faizabad: 150 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.142 Soldaten, Kabul: 291 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 105 Soldaten. Besonderheit: 126 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-20-

Anlage 1 Kurzfristige Unterstfltzungsleistungen ISAF

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatzzweck

Bemerkungen

06/10

Kandahar/

Bagram

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten

von 25

SoldaterV-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-21 -

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.