﻿Bundesministerium

der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz II11

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Unterrichtung des Parlamentes

24/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 13. Juni 2012, 10:00 Uhr


1. Afghanistan

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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 04.06.12 bis 10.06.12 (23. KW) registrierte ISAF landesweit 630 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 411 Schusswechsel und , Gefechte, 123 Sprengstoffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Provinzen Faryab, Kandahar und Kapisa sowie 91 Vorfälle von indirektem

Beschuss (Mörser und Raketen) und fünf sonstige Vorfälle.

? Vorfälle ereigneten sieh im RC North, drei im RC Capital, 14 im RC West, 149

im RC South, 210 im RC Southwest und 241 im RC East,

Insgesamt sind bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten gefallen; weitere 82 1SAF-

Soldaten wurden verwundet.

Sichcrheitsvorfälle in den Regional Commands (04.06.12-10.06.12)

GRAFIK

Bei einem Selbstmordanschlag in der südafghanischen Stadt Kandahar (gleichnamige Provinz) am 06.06.12 sind mindestens 20 afghanische Zivilpersonen ums Leben gekommen. Ein Selbstmordattentäter löste seinen Sprengsatz in einer bewohnten Gegend nahe des Flugplatzes Kandahar aus. Nach afghanischen Angaben wurden außerdem mindestens 22 Zivilpersonen verletzt.

Am 06.06.12 gegen 15:00 Uhr afghanischer Ortszeit ereignete sich in der Stadt Maimanah (Provinz Faryab) ein Selbstmordanschlag auf afghanische Sicherheitskräfte. Die afghanischen Opfer belaufen sich nach noch unbestätigten

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Angaben auf zwei getötete und acht verletzte Zivilpersonen sowie einen verwundeten afghanischen Polizisten (Afghan National Police / ANP).

Am 07.06.12 gegen 20:50 Uhr afghanischer Ortszeit ereigneten sich zwei Explosionen in der Stadt Sar-e Pul (gleichnamige Provinz) in der Nähe des Provinzgefangnisses. Das Gefängnis wurde mit Panzerabwehrwaffen beschossen. Nach vorliegenden Informationen konnten zehn bis 16 Häftlinge entkommen. Sechs Häftlinge wurden verletzt.

International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Die aktuelle Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) ist unverändert. Der Schwerpunkt ist und bleibt der Süden Afghanistans. Weiterhin besteht das Ziel, dass die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) bis Mitte 2013 die Sicherheitsverantwortung afghanistanweit übernommen haben.

Am 12.06.12 hat Generalleutnant James L. Terry die Führung des IJC von Generalleutnant Curtis M. Scaparrotti übernommen. Terry ist zugleich stellvertretender Befehlshaber für die amerikanischen Streitkräfte in

Afghanistan.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfalle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 06.06.12 kam es in der Provinz Logar (RC East) während einer Operation, die die Gefangennahme eines Talibanführers zum Ziel hatte, zum Einsatz von ISAF-Luftkriegsmitteln. Dabei wurde ein ziviles Haus getroffen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sich in diesem Haus vermutlich eine Hochzeitsgesellschaft aufhielt. Nach afghanischen Angaben kamen 18 Zivilpersonen ums Leben. COM ISAF hat sich bei den Hinterbliebenen, den Dorfältesten und der Provinzregierung entschuldigt

COM ISAF untersagte inzwischen jegliches Bombardement von Infrastruktur aus der Luft, solange nicht ISAF-Kräfte unmittelbar gefährdet sind und solange


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von Luftwirkmitteln nicht die einzige Möglichkeit ist, das Lösen fte vom Feind zu ermöglichen. Ein

Befehl des HQ ISAF befindet sich zurzeit in der Erstellung. Gleichwohl ist auch dies keine Garantie, dass es zukünftig keine zivilen Opfer

mehr geben wird.

Am 06.06.12 und 10.06.12 wurden internationale Sicherheitskräfte von regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF) in den Provinzen Ghazni (Distrikt Qarah Bagh) und Kandahar (Distrikt Panjwa'i) beschossen. In den Feuergefechten sind insgesamt drei amerikanische Soldaten

gefallen.

Bei zwei Anschlägen mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen (Improvised Explosive Device / IED) am 07.06.12 in der Provinz Kandahar

(Distrikt Maiwand) und am 09.06.12 in der Provinz Khost (Distrikt Terayzai)

sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Bei einem Angriff durch einen vermutlich mit einer Burka bekleideten

Selbstmordattentäter in der Provinz Kapisa (Distrikt Nejah) sind am 09.06.12

insgesamt vier französische Soldaten und zwei zivile afghanische Sprachmittler

gefallen. Fünf weitere französische Soldaten wurden bei dem Anschlag

verwundet und zur weiteren medizinischen Behandlung zum Flughafen nach

Kabul transportiert. Der Zustand von mindestens drei Soldaten gilt noch als kritisch.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die aktuelle Operationsführung des RC North ist unverändert. Die Operationen im Norden verlaufen planmäßig. Der Schwerpunkt des RC North unter Beteiligung der beiden Ausbildungs- und Schutzbataillone ist unverändert der Kunduz-Baghlan-Korridor, um die hier verlaufenden Verbindungswege fiir die afghanische Wirtschaft und die eigene Operationsführung und Logistik


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offenzuhalten. Ziel bleibt weiter, eine dauerhafte Konsolidierung der

Sicherheitslage im Raum Kunduz, Khanabad und Aliabad (Provinz Kunduz) und

die eigenverantwortliche Präsenz der ANSF im nördlichen Qandahari Gürtel (Provinz Baghlan) sicherzustellen.

Die ANSF fuhren außerdem noch Operationen in den Provinzen Badakhshan, Balkh und Faryab mit Unterstützung von ISAF durch und stellen dabei ihre verbesserten Fähigkeiten zunehmend unter Beweis. Die ANSF agieren dabei autark und werden von ISAF nur noch „aus der zweiten Reihe“ unterstützt.

Deutsche Kräfte haben bereits mit der Umgliederung in die Partnering and Advisor Task Forces (PATF) Struktur im Rahmen des Security Force Assistance-Konzepts (siehe UdP 05/12, UdP 11/12 und UdP 14/12) begonnen. Der Aufwuchs und Fähigkeitszuwachs der afghanischen Sicherheitskräfte wirkt sich auch auf den multinationalen Beitrag aus. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind die Träger der Operationen und werden von ISAF-Kräften nur noch begleitet. Deshalb unterstützen die aus den Ausbildungs- und Schutzbataillonen und den Operational Mentoring and Liaison Teams (OMLT) auf Brigade-Ebene entstehenden deutschen „Partnering und Advisor Task Forces“ (PATF) die afghanischen Brigaden in Kunduz (2. ANA Brigade) und in Mazar-e Sharif (3. ANA Brigade). Dazu verschmelzen die bisherigen OMLT Brigade mit dem jeweiligen Stab des Ausbildungs- und Schutzbataillons. Die durch den Senior Mentor der Brigade geführten PATF bestehen jeweils aus einer Stabs- und Versorgungskompanie (einschließlich Logistik, Führungsunterstützung und weiteren Unterstützungskräften), einer kampfstarken Partnering-Kompanie — zugleich Quick Reaction Unit (QRU) — mit zwei Panzergrenadierzügen und einem Infanteriezug, einer Aufklärungskompanie und einer verminderten Pionierkompanie, sowie den jeweils bedarfsgerecht aufgestellten und mit Schutzkräften verstärkten Advisor Teams auf Kandak-

Ebene.

Die Operational Coordination Centre-Provincial (OCC-P) in Baghlan und Kunduz wurden inzwischen - wie beabsichtigt vor den jeweiligen

Transitionszeremonien (siehe UdP 23/12) - zertifiziert.


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Anfang des Monats fand in Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) die RC Nonh Commanders Conferenee statt. Während dieser Konferenz wurden die das RC North beherrschenden Herausforderungen fllr die nächsten Monate mit allen Kommandeuren und zivilen Repräsentanten erörtert. Die Kräftereduzierung im RC North, die Implementierung des Security Force Assistance-Konzepts, die weitere Vermeidung von zivilen Opfern und der weitere Ausbau der ANSF waren Kemthemen der Konferenz.

Am 05.06.12 wurden gegen 23:10 Uhr afghanischer Ortszeit deutsche Kräfte rund 40 Kilometer südlich des ungarisch geführten regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Pul-e Khumri mit Handfeuer- und Panzerabwehrwaffen beschossen. Die Soldaten marschierten in einem Konvoi zusammen mit amerikanischen Kräften vom Salangpass in Richtung der FOB (Forward Operating Base) Khilagay. Das Feuer wurde erwidert. Es gab keine deutschen Verwundeten. Das deutsche Fahrzeug vom Typ DINGO Al wurde durch den Beschuss leicht beschädigt. Der Konvoi setzte seinen Marsch fort.

Am 11.06.12 kam es in der Provinz Baghlan (Distrikt Burkah) zu zwei Erdbeben und in der Folge zu einem Erdrutsch, der mindestens 20 Häuser unter sich begrub. Über die Zahl der Opfer und Verletzten liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Nach ersten Berichten ist von mindestens zwei getöteten afghanischen Zivilpersonen und weiteren 16 Verletzten auszugehen. Die beiden Beben hatten laut amerikanischer Erdbebenwarte USGS (U.S. Geological Survey) Stärken von 5,4 und 5,7 auf der nach oben offenen Richterskala. Da solche Naturkatastrophen in Afghanistan nicht unüblich sind, ist das bisher mit der Bewältigung dieser Ereignisse betraute afghanische Disaster Control Management bereits routiniert. Bisher wurde von den afghanischen Behörden kein Hilfeersuchen an ISAF gerichtet. Dennoch haben sich Kräfte des PRT Pul-e Khumri auf den Weg gemacht, um in der Unglücksregion die Lage zu erkunden.

Das norwegisch geführte PRT Maimanah wurde am 04.06.12 im Rahmen der Übergabe der Sicherheitsverantwortung und im Zusammenhang mit der Auflösung des PRT in die „Transition Support Group Faryab“ (TSG-F)


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umgewnndelt (siehe UdP 23/12). Es gib, derzeit keine Veränderungen in den Kräftedispositiven und Aufträgen der TSG-F.

Die Versorgung des deutschen Einsatzkontingents ISAF mit Marketenderwaren erfolgt durch eine deutsche Rahmenvertragsfirma und ist bislang grundsätzlich sichergcstellt. Aktuell gibt cs jedoch für einige wenige Warengruppen Einschränkungen. Die Rahmenvertragsfirma arbeitet derzeit an Alternativen zur nachhaltigen Gewährleistung der Versorgung in der vollen Bandbreite des Marketenderwarenangebotes. Einschränkungen der Folgeversorgung des deutschen Einsatzkontingents ISAF in größerem Umfang sind dennoch nicht zu erwarten.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 87 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 5.768 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Profcssionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In zehn laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 359 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In drei weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 60 afghanische Trainer 367 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul erfolgt weiterhin die Betreuung von 110 afghanischen Trainern

durch zehn deutsche Mentoren.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit bei insgesamt 1.059.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


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Ziviler Wiederaufbau I Entwicklungszusammenarbeit

lm Frühjllh r 20,2 wurde Afghanistan erneut von flutartigen Überschwemmungen heimgesucht. In Baghlan. einer besonders von den Überschwemmungen betroffenen Provinz in Nordafghanistan. konnten im Auftrag des Bundesministeriums Für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 09.06.12 Hdfspakete an die notleidende Bevölkerung verteilt werden.

ln enger Abstimmung mit dem afghanischen Ministerium für Landwirtschaft, Bewässerung und Viehzucht erhielten insgesamt rund 210 Familien neben Grundnahrungsmitteln, Saatgut und Düngemittel auch Werkzeuge für die Instandsetzung zerstörter Bewässerungsanlagen.

Die Landwirtschaft stellt in der Provinz Baghlan den wichtigsten Wirtschaftszweig dar und ist Einkommensquelle für rund 90 Prozent der Bevölkerung. Allein in Baghlan wurden durch die Überschwemmungen zahlreiche Häuser zerstört, hunderte Nutztierc getötet und hunderte Hektar Ackerflächen weggespült.

Afghanistan war lange für seine kulturelle Vielfalt und einzigartige Musiktradition

bekannt. W'ährend der Herrschaft der Taliban wurde diese Tradition jedoch fast

vollständig zerstört. Seit 2008 arbeiten einige der alten Meistermusiker am

Afghanistan National Institute of Music, um die reichen Traditionen der

afghanischen Musik an jüngere Generationen weiterzugeben. Doch trotz der

Bemühungen ist die musikalische Tradition in Kabul bedroht. Im Rahmen des

Projektes "SAFAR - eine musikalische Begegnung zwischen Afghanistan und

Deutschland" kommen auf Einladung der Hochschule für Musik FRANZ LISZT

Weimar fünf Meister und zwei junge afghanische Nachwuchsmusiker des

Afghanistan National Institute of Music vom 22.06.12 bis 13.07.12 zu einem

musikalischen Austausch nach Deutschland. Das Auswärtige Amt fördert das Projekt mit 30.000 Euro.

SAFAR, was auf Dari so viel bedeutet wie „Reise“, hat das Ziel, das gegenseitige kulturelle Verständnis zwischen Afghanistan und Deutschland zu stärken. Dazu werden die afghanischen Musiker mit drei renommierten deutschen Jazz- und Popmusikem Zusammenarbeiten. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit werden bundesweit auf vier Konzerten in Weimar, Rudolstadt, Bonn und Berlin präsentiert.


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d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Die Bedrohung für deutsche Kräfte an Sperren und im Schlüsselgelände wird als erheblich eingeschätzt.

b. Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Die Sicherheitslage im Norden der Republik Kosovo hat sich leider in den vergangenen Monaten nicht verbessert. Es ist daher umso wichtiger, dass der von der EU geführte Dialog zwischen Kosovo und Serbien so rasch wie möglich nach der Regierungsbildung in Serbien und vor allem entschlossen fortgeführt wird. Es wird dann insbesondere auf die Umsetzung der bereits erzielten Vereinbarungen (zum Beispiel zur Teilnahme Kosovos an Regionalforen und zum gemeinsamen Grenzmanagement) als auch auf die Fortsetzung nicht abgeschlossener Dialogthemen (wie Telekommunikation und Energie) ankommen. Im Rahmen der Umstrukturierung von EULEX ist es richtig, den Fokus verstärkt auf den Norden zu legen. Die Entsendung von unterstützenden Polizeieinheiten (Supplementary Uniformed Police Units / SUP) wird dort zumindest entlastend wirken. Aus diesem Grund beteiligt sich Deutschland auch personell an den SUP. Es wird weiterhin darauf ankommen, dass alle beteiligten Akteure eng miteinander kooperieren. Insbesondere die enge Zusammenarbeit von EULEX und KFOR bleibt wichtig.


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c. Beteiligung der Bundeswehr ,n der Kosov. Force (KFOR)

(1) KFOR

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die logistischen Kräfte des ORF Bataillons 1/2012 in Stärke von 24 Soldaten (siehe UdP 23/12) sind weiterhin mit der logistischen Nachbere.tung und

Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen beschäftigt.

. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land, einschließlich des Darfur, ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskrafte in Uganda (European Union Training Mission |EUTMJ / SOMALIA)

Nachdem die Ausbildung des dritten Ausbildungsganges am 10.05.12 im Rahmen einer feierlichen Abschlussparade beendet wurde (siehe UdP 20/12), werden die über 600 somalischen Soldaten gemeinsam durch die Uganda People's Defence Force (UDPF) und die European Training Mission Somalia im Bihanga Trainings Camp in

Übung gehalten. vÄ. : ;Ä. ||pd

Die Rückverlegung dieser ausgebildeten Soldaten von Uganda nach Somalia

(Mogadischu) soll im Juli im Rahmen einer Rotation mit neuen somalischen Rekruten für den nächsten (vierten) Ausbildungsdurchgang stattfinden. Wie


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bisherige Rotationen aber gezeigt haben, sind Verzögerungen hierbei nicht

auszuschließen.

Syrien

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

Am 06.06.12 sollen in den Ortschaften Al Kuber und Maarsaf (beide in der Region Hama) beim Vorgehen syrischer Sicherheitskräfte mindestens 78 Personen, darunter auch Kinder, getötet worden sein. Beim ersten Versuch der VN-Beobachter am 07.06.12, sich ein Bild der Lage vor Ort zu verschaffen, wurden diese unter anderem mit Waffengewalt von unbekannten Kräften zunächst am Betreten der Orte gehindert. Nach Zugangsgewährung am 09.06.12 konnten die Täterschaft und die Anzahl der getöteten Personen durch VN-Personal nicht objektiv festgestellt werden.

Die Auseinandersetzungen zwischen bewaffneter Opposition und Regierungskräften halten unverändert an. Dabei gelingt es den Sicherheitskräften nicht mehr, die Gruppierungen des bewaffneten Widerstandes aus dem Bereich größerer Städte (zum Beispiel Homs, Hama und Idlib) zurückzudrängen. Gleichzeitig deuten erste Anzeichen auf einen einsetzenden Kontrollverlust des Regimes über Teile der Sicherheitskräfte sowie die regimenahen Shabiha-Milizen hin. Damit kann das Regime regional begrenzt die Lage nicht mehr oder nur noch begrenzt kontrollieren. Insgesamt ist eine deutliche Verschlechterung der Lage zu verzeichnen, die Kämpfe werden für beide Seiten verlustreicher. Die Gesamtlage bleibt nicht ruhig und nicht stabil.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)

Die Vorbereitung für den Einsatz des ersten deutschen Militärbeobachters ist

abgeschlossen (siehe UdP 23/12). Eine Verlegung nach Syrien kann jedoch derzeit

nicht erfolgen, weil das hierfür erforderliche Visum der syrischen Behörden noch nicht vorliegt.


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10. Horn von Afrika »ad «^»7^ Swybirte

a. Bedroheegriage

In Dschibuti ist <fie Bedrohung zurack als mn


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'''11. Westliches und östliches Mittelmeer'''

'''a. Bedrohungslage'''

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)'''

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit vier Nationen mit

Schiffen und Seefemaufklärern.

Derzeit erfolgt keine Beteiligung deutscher Kräfte.

'''12. Libanon'''

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

In der Stadt Tripoli im Norden des Landes kam es in den vergangenen Wochen wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen, die auch mehrere Todesopfer forderten (siehe UdP 23/12). Für die Angehörigen des UNIFIL Einsatzes ergibt sich daraus zunächst keine direkt gegen sie gerichtete Bedrohung. Aufgrund der angespannten Lage steigt jedoch die Gefahr, dass die Konflikte auch in anderen Landesteilen eskalieren.

'''b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)'''

'''(1) UNIFIL'''

Keine berichtenswerten Ereignisse

'''(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL'''

Sechs Nationen beteiligen sich an der [MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesch (zwei) und Indonesien, vier Patrouillenbooten aus Griechenland, der Türkei und Deutschland


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(Flugkörperschnellboote GEPARD und HERMEIN)und dem deutschen

Tender RHEIN.

Des Weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien und Indonesien).

Während des Kontingentwechsels (Ablösung der Hohlstablenkboote durch die

Flugkörperschnellboote) wurde die Personalobergrenze mandatskonform vorübergehend überschritten.

Der deutsche Beitrag zur Erfüllung des Auftrages ist uneingeschränkt sichergestellt.

'''13. Internationale Organisationen / Aktivitäten'''

'''Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)'''

'''United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNIMIK) und''' 

'''Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union
rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)'''

'''Internationale Polizeitruppe'''

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 775 Polizisten an, davon 66 Deutsche.
'''
14. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum'''



{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 45 || 0 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 3
|}


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15 . stärke der Hentschen F.insatzkontingen te

erstes BT-Mandat

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

aktuelle

Personalobergrenze

1.400

(2008)

884 (2009)

höchste Personalobergrenze

bisherige maximale Stärke

im Inland bereitgehalten

Offiziere

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

Gesamt**

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkl. ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo 4 Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 8) sowie dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sind insgesamt 6.238 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.223 Soldaten, Faizabad: 139 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.997 Soldaten, Kabul: 292 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 101 Soldaten. Besonderheit: 67 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


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Anlage 1 Kurzfristige Unterstützungsleistimgen ISAF

gebilligte UdP I Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Emsatz-

ort

Einsatzzweck

Einsatz- 1 Jttmtabefiaa } Eade | Bemerk»egen (gcplaet)

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284X Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt

Kandahar/

Bagram

07.02,10

HK?