﻿VS - JNUK. r UK. Ul

I Bundesministerium der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz II11

hausanschrift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin

Postanschrift 11055 Berlin

tel  49 (0)30-18-24-29620 / 29622

FAX  49 (0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

23/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 6. Juni 2012, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-2-

■ Hoch

\s Afghanistan

ItaimhungsUtge

■ Erheblich

L_ Mittet

■ Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 28.05.12 bis 03.06.12 (22. KW) registrierte ISAF landesweit 703 SioherheitsvorfiUle (siehe Grafik). Es handelte sich um 476 Schusswechsel und

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
-3-

Gefechte, 139 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den Provinzen Khost (2) und Nangarhar - sowie 83 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und fünf sonstige Vorfälle. 17 Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, 14 im RC West, 144 im RC South, 232 im RC Southwest und 231 im RC East. Insgesamt sind bei den Vorfällen sieben ISAF-Soldaten gefallen, weitere 111 ISAF Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)

Nach bisherigen Erkenntnissen sprengten sich am 06.06.12 gegen 12:45 Uhr afghanischer Ortszeit im Distrikt Daman in der Provinz Kandahar wahrscheinlich zwei Selbstmordattentäter auf Motorrädern auf einem Parkplatz für Lastkraftwagen einer lokalen Sicherheitsfirma in die Luft. Bei diesem Anschlag - rund 5 km südlich der Kandahar Air Base - kamen nach bisher unbestätigten Angaben acht afghanische Angestellte der Sicherheitsfirma sowie sieben Zivilpersonen ums Leben; bis zu 30 weitere Zivilpersonen wurden verletzt. Es liegen noch keine Erkenntnisse zu den Hintergründen dieses Anschlages vor.

(2) Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-4-

International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanis tan s.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 28.05.12, 30.05.12 und 02.06.12 beschossen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) in den Provinzen Helmand (Distrikte Musa Qal ah und Kajaki) sowie Kandahar (Distrikte Panjwa'i und Maiwand) nationale und internationale Sicherheitskräfte. Bei den Feuergefechten sind insgesamt vier amerikanische Soldaten gefallen.

t: , ^ \ , * , , jC ■ 4 \ 9 -

In der Provinz Kandahar ereigneten sich am 30.05.12 und 31.05.12 im Distrikt Zhelay zwei Anschläge mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen (Improviscd Explosive Device / IED). In Folge der Explosionen sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

Am 01.06.12 sind im Distrikt Nahr-e Saraj der Provinz Helmand internationale Sicherheitskräfte beschossen worden. Dabei ist ein britischer Soldat gefallen.

Am 01.06.12 kam es gegen 12:50 Uhr afghanischer Ortszeit im RC East (Distrikt Khost [Matun], Provinz Khost) zu einem komplexen und koordinierten Angriff von OMF gegen eine vorgeschobene ISAF Einsatzbasis (Forward Operating Base / FOB). Zunächst wurde die äußere Mauer der FOB mit einem fahrzeuggestützten IED mit übergroßer Wirkladung auf einem LKW durch einen Selbstmordattentäter so zerstört, dass insgesamt zehn weitere OMF durch die entstandene Lücke in die Liegenschaft eindringen konnten. Diese Angreifer waren ersten Meldungen zufolge mit selbst hergestellten Uniformen der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) bekleidet; die Masse der Angreifer war zudem mit Selbstmordwesten ausgestattet. Sieben dieser Angreifer konnten durch amerikanische ISAF-Kräfte im Zuge der zweiten Absicherungsmauer rechtzeitig ausgeschaltet werden, bevor sie die Sprengsätze zünden konnten. Dreien gelang es, ihre


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-5-

Sprengstoffwesten zur Auslösung zu bringen. Die Angreifer waren darüber

hinaus mit Handwaffen, Granatwerfern und Panzerabwehrhandwaffen (Rocket Propelled Grenade / RPG) ausgerüstet. Etwa vier Stunden nach Angnftsbegmn wurde im Eingangskontrollbereich der FOB für ISAF-Kräfte folgenlos ein weiteres fahrzeuggestütztes IED durch einen Selbstmordattentäter aut einen Motorrad gezündet.

Bemerkenswert ist bei diesem komplexen Angriff gegen eine militärische Einrichtung die hohe Zahl der offenbar für einen Anschlag vorgesehenen Selbstmordattentäter (insgesamt bis zu zwölf). Neben den sieben rechtzeitig ausgeschalteten OMF kamen fünf weitere bei ihren Selbstmordanschlägen ums Leben. Ein US-amerikanischer Bürger sowie eine weitere Zivilperson unbekannter Nationalität kamen dabei ebenfalls ums Leben. Die Detonationen innerhalb des Lagers und vor allem die sehr starke Detonation des IED auf dem LKW verursachten jedoch eine sehr hohe Zahl von rund 60 verwundeten ISAFKräften und amerikanischen Vertragspartner, von denen 23 mittels AirMedEvac zu Sanitätseinrichtungen außerhalb der FOB gebracht werden mussten. Fünf der schwer Verwundeten wurden zur weiteren medizinischen Versorgung in eine amerikanische Behandlungseinrichtung nach Deutschland verlegt.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert. Der eigene Schwerpunkt der Operationsfuhrung bleibt der Kunduz-BaghlanKorridor.

Die Anpassung der "Operational Priorities" durch das IJC bedeutet für das RC North die Konzentration der eigenen Operationsfuhrung auf die vier Kemprovinzen Balkh, Samangan, Kunduz und Baghlan, sowie die schrittweise Reduzierung der ISAF-Kräfte im Westen und Osten des eigenen Verantwortungsbereiches. Dabei wird der Aufwuchs der 1. ANA Brigade in der Provinz Fazyab durch das RC North weiter unterstützt. Das Hauptquartier RC North etabliert derzeit engere Arbeitsbeziehungen zu den ANSF Gefechtsständen und den Operational Coordination Center - Provincial


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-6-

(OCC-P), um somit den ab Herbst sinkenden ISAF-Anteil in den Provinzen vorzubereiten.

* ♦ Bereits knapp einen Monat nach der Bekanntgabe der 3. Tranche der Transition sind die ersten Übergaben im Verantwortungsbereich RC North geplant. Die Transitionszeremonien in den Provinzen Baghlan und Kunduz sollen voraussichtlich im Zeitfenster zwischen dem 17.06.12 und dem 19.06.12 stattfmden. Die Transitionszeremonien in den Provinzen Faryab und Sar-e Pul . sind im Zeitraum 20.06.12 - 21.06.12 geplant. (Anmerkung: Sar-e Pul gehört noch zu Tranche 2; die Zeremonie musste jedoch mehrfach verschoben werden).

In diesem Zusammenhang wurde außerdem festgelegt, dass die OCC-P in Baghlan und Kunduz noch vor den jeweiligen Transitionszeremonien zu zertifizieren sind.

Am 30.05.12 wurden Kräfte des Ausbildungs- und Schutzbataillon Kunduz ca. sechs Kilometer südwestlich des PRT Kunduz von rund 20 - 40 Jugendlichen mit Steinen beworfen und mit Steinschleudern beschossen. Dabei wurden mehrere Fahrzeuge der deutschen Kräfte leicht beschädigt. Nach der Abgabe von sechs Warnschüssen in die Luft aus einer Signalpistole löste sich die Menschenmenge auf und die Kräfte setzten ihren Auftrag fort. Es gab keine Verletzten unter den afghanischen Zivilisten.

Am 01.06.12 wurden Kräfte der Task Force Northern Lights westlich von Mazar-e Sharif (Provinz Balkh, Distrikt Chimtal) mit Handwaffen beschossen und mit einem IED angegriffen. Es wurde niemand verwundet.

Am 03.06.12 wurde gegen 10:00 Uhr afghanischer Ortszeit ein Sprengstoffanschlag auf eine gemeinsame deutsch-afghanische Patrouille verübt. Bei diesem Anschlag - rund zehn Kilometer westlich von Kunduz - wurde ein afghanischer Polizist (Afghan National Police / ANP) verwundet. Der verwundete ANP-Angehörige wurde in das Provincial Reconstruction Team (PRT) Kunduz zur weiteren Behandlung gebracht. Die Anschlagstelle wurde durch die Kräfte vor Ort gesichert und die Untersuchungen der Anschlagstelle durchgeführt. Die Operation konnte planmäßig weiter durchgeführt und


. nur FÜR den DIENSTGEBRAUCH

VS .....

zurück

Während der Nachbereitung der Patrouille im Feldiager — » wanrenu uci und wurden behandelt.

deutsche Soldaten mit leichten Verwundungen gemelde

Das norwegisch geführte PRT Maimanah wurde am vt.w.

Übergabe der Sicherheitsverantwortung und im Zusammenhang mit der Auflösung des PRT in die „Transition Support Group Faryab“ umgewanddt.

Vier Mitarbeiter einer in Afghanistan tätigen Nichtregierungsorganisation, die sich seit dem 22.05.12 in der Gewalt regierungsfeindlicher Kräfte belanden, wurden am 01.06.12 in der Provinz Badakhshan durch den Einsatz internationaler Truppen befreit. Bei den Entführten soll es sich um Staatsangehörige aus Großbritannien und Kenia sowie zwei afghanische Helfer gehandelt haben, die zum Zeitpunkt der Entführung zur Versorgung der Bevölkerung in einem abgelegenen Gebiet unterwegs waren. Im Rahmen der Operation zur Befreiung der Geiseln kam es zu Feuergefechten, bei denen mehrere regierungsfeindliche Kräfte getötet wurden. Die vier Entführten wurden unverletzt in Sicherheit gebracht. Deutsche ISAF Kräfte waren nicht an der Befreiungsoperation beteiligt.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 80 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 5.308 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In elf laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 447 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 60 afghanische Trainer 689 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy /

ANPA) in Kabul erfolgt weiterhin die Betreuung von 110 afghanischen Trainern durch zehn deutsche Mentoren.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-8-

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungcn ISAF

In der vergangenen Woche gab es vier Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.059.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

1

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Vergangen Woche wurde das von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Energievorhaben in Afghanistan (Energy Supply for Rural Areas / ESRA) als einer der fünf ‘ internationalen Gewinner des Ashden Awards 2012 ausgezeichnet. Mit dem Ashden Award for Sustainable Energy werden seit 2001 einmal im Jahr Projekte in Großbritanien ("UK Winner") und in Entwicklungsländern ("International Winner") ausgezeichnet. Der Ashden Award gehört zu den Sainsbury Family Charitable Trusts (Schirmherr: Prince Charles). Die Auszeichnung ist der renommierteste Preis im Energiebereich für Entwicklungs- und Schwellenländer. In der Fachwelt wird die gründliche und kritische Evaluation der Projekte anerkannt: Aus etwa 100 Projektvorschlägen wurden zunächst 20 in die zweite Auswahlrunde übernommen. Acht Bewerbungen wurden schließlich durch jeweils ein Jury mitglied besucht. Mitte April wurden die fünf International Winner bekannt gegeben. Die Preisverleihung erfolgte am 31.05.12 in London.

Das durch die Bundesregierung finanzierte Projekt ESRA, das mit kleinen Wasserkraftanlagen abgelegenen Regionen im Nordosten Afghanistans verlässlich Strom aus emeuerbarer Energie liefert, erfuhr damit eine besondere Form der Armerkennung. Die Jury erklärte ihre Entscheidung damit, dass das Projekt ein eindrucksvolles Beispiel dafür sei, wie die Nutzung natürlicher Energiequellen einer leidgeprüften Region neue Einkommensmöglichkeiten, Chancen und Hoffnung biete. Zudem trage die Arbeit verschiedener Gemeinschaften an einem gemeinsamen Ziel dazu bei, Misstrauen und Konflikte abzubauen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

. 9 -

n\A7 durchgeführten Vorhaben der

Am 29.05.12 wurden von dem im Auftrag - Stärkung der

technischen Zusammenarbeit (sog. IZ-Vorhaben z ^

Lebcnsgrundlagen (Strengthening of Livehhood Systems landwirtschaftlicher Maschinen an die afghanischen Partner in der rovinz übergeben. Damit wird neben der ebenfalls mit BMZ-Mitteto geforderten Zuckerfabrik ein Beitrag zur Diversifizierung der Landwirtschaft in der Provinz

geleistet.

Die fruchtbare Provinz Baghlan im Norden Afghanistans lebt in erster Linie von Land- und Vieh Wirtschaft. Sie ist mit ihrem großen Potential von erheblicher Bedeutung für die Emährungssicherheit des Landes. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt in mehreren Projekten die lokale ländliche Bevölkerung. Große, ebene Anbauflächen ermöglichen auch den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen wie z.B. Traktoren. Die Arbeit kann so erleichtert und rationalisiert und die Erträge vergrößert werden. Die einzelnen Bauern haben weder genügend Land noch die notwendigen finanziellen Mittel, um sich selbst Maschinen kaufen zu können. Sie leihen diese für den jeweiligen Einsatz aus. Die vom BMZ finanzierten und in einer kleinen Zeremonie jetzt an die afghanischen Partner übergebenen Maschinensets bestehen jeweils aus einem Traktor, einem Anhänger, einem Pflug, einer Ölmühle und einer Dreschmaschine.

Die Zuckerfabrik in der Provinzhauptstadt Pul-e Khumri wird seit langer Zeit im Rahmen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit unter anderem durch begrenzte Sachgüterlieferungen und Finanzierungen, vor allem aber durch Beratung und entsandtes Fachpersonal unterstützt. Vorgesehen ist, diese Zuckerfabrik nach Abschluss der Rübenkampagne 2012 vollständig in afghanische Hände zu übergeben. Um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes auf noch solidere Beine zu stellen, möchte das für die Zuckerfabrik zuständige Landwirtschaftsministerium in Zukunft die dortigen Aktivitäten diversifizieren — nicht zuletzt durch den Aufbau eines Maschinenparks*. Die Bauern oder Kooperativen können hier die benötigten Maschinen zu einem marktüblichen Preis ausleihen und so ihr Betriebsergebnis verbessern. Die hierdurch von der Zuckerfabrik erzielten Einnahmen werden in die Unterhaltung und die Pflege der

Maschinen reinvestiert. Die Zuckerfabrik verfügt über ausgebildete Mechaniker, die diese Aufgabe übernehmen können.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 10-

Dcr afghanische Wassersektor ist geprägt von einem WassergcHctz mit teilweise sehr vagen Formulierungen und durchaus interpretierbaren Paragraphen. Aufgrund des unklaren Rechtsumfeldes wurden und werden Zuständigkeiten stets diskutiert, was dazu führte, dass das Management von Oberflächen- und Grundwasser von unterschiedlichen Ministerien übernommen wurde. Während das Ministerium für Energie und Wasser für das Oberflächenwasser verantwortlich ist, ist das Ministerium für Bergbau für das Management von Cirundwasser zuständig. Folge ist ein klassischer Interessenskonflikt. Das Bergbauministerium vergibt die Abbaulizenzen im Bereich Bergbau, ein sehr (grund-)wasserintensiver Industriesektor, und ist gleichzeitig für das Management und den Schutz des Grundwassers zuständig. Das vom BMZ finanzierte TZ-Vorhaben zur Verbesserung der städtischen Wasserversorgung (Urban Water Supply Improvement Programme) hat in diesem schwierigen Umfeld das Ministerium für Energie und Wasser argumentativ so gestärkt, dass die Zuständigkeiten für das Grundwassermanagement * ab Ende Mai 2012 vom Bergbauministerium ins Ministerium für Energie und Wasser transferiert werden. Diese neue Aufteilung wird den Wassersektor nachhaltig stärken und auch die Geberarbeit wesentlich vereinfachen.

d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik

, • | I

Kosovo als mittel eingestuft.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 01.06.12 begann KFOR um 08:00 Uhr eine Operation zur Räumung voninsgesamt drei Straßensperren bei der Ortschaft Rudare, nördlich von Mitrovica. Die deutsche Einsatzkompanie KFOR sowie deutsche Wasserwerfer und Pionierpanzer waren zusammen mit weiteren KFOR Kräften an der rund neunstündigen Operation beteiligt, in deren Verlauf die KFOR-Soldaten zeitweise aus dem Kreis gewalttätiger, kosovoserbischer Demonstranten beschossen wurden. Die KFOR-Soldaten setzten daraufhin Reizstoff ein und erwiderten das Feuer. Zwei deutsche Soldaten wurden im Zuge der Auseinandersetzungen durch Schüsse von Heckenschützen verwundet. Während ein verwundeter Soldat nach einem Streifschuss am Ohr vor Ort behandelt werden konnte und bei seiner Einheit verblieb, erlitt ein zweiter einen Schuss in den Oberarm. Er wurde zunächst im Lufttransport zur weiteren Sanitätsversorgung evakuiert und später nach Deutschland repatriiert.

Die Räumung der Straßensperren wurde am 01.06.12 gegen 15:00 Uhr erfolgreich abgeschlossen und die KFOR-Kräfte verlegten zurück in die Feldlager. An den beiden Folgetagen meldeten sich weitere 19 deutsche Soldaten mit leichteren Verletzungen zur sanitätsdienstlichen Behandlung. Teilweise erhebliche Beschussschäden wurden an mehreren deutschen Fahrzeugen festgestellt. Nach den Ereignissen bei Rudare hat sich die Lage im Norden des Kosovo zurzeit wieder beruhigt, bleibt aber angespannt. Insgesamt wird die Bedrohungslage als unverändert bewertet.

Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, besuchte am 04.06.12 KFOR. Gespräche mit Premierminister Thaci und weiteren kosovarischen Regierungsmitgliedem bildeten einen politischen Schwerpunkt des Besuches. Des Weiteren konnte der Minister Gespräche mit Soldatinnen und Soldaten der deutschen Einsatzkompanie KFOR im Feldlager Novo Selo führen und sich ein eigenes Bild von der aktuellen Lage im Nordkosovo machen.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 31.05.12 hat der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Rainer Glatz, im Feldlager Prizren das


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 12-

Kommando über das deutsche Einsatzkontingent KFOR von Oberst Bernd Holthusen an Oberst Hans Heinrich Matthies übergeben. Damit erfolgte offiziell der Wechsel vom 31. auf das 32. deutsche Einsatzkontingent KFOR. Der Kontingentwechsel wird noch bis zum 10.06.12 andauem.

Das deutsche Personal des ORF-Bataillons 1/2012 wurde planmäßig und nahezu vollständig bis 31.05.12 in die Heimat zurückverlegt. Logistische * Verstärkungskräfte in Stärke 24 sind derzeit noch mit der logistischen Nachbereitung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen beschäftigt, werden jedoch voraussichtlich bis 26.06.12 zurückverlegen können. Die 16 Soldaten des ORF-Gerätezuges, die grundsätzlich zum Kontingent gehören und immer vor Ort sind, bleiben gleichfalls noch bis Ende Juni und werden dann , durch Personal des ORF-Bataillons 11/2012 abgelöst.

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.


b. Beteiligung der Bundeswehr an (EUSEC RD Congo)

Sicherheitssektorreform

der EU Mission zur

Keine berichtenswerten Ereignisse

, einschließlich des Darfur, ist zurzeit als mittel eingestuft.

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in

Darfur (UN AMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für

somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


v« - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 14-

9. Svrlcn

a. Bedrohungalagc

Die Bedrohung im 1 .nnd ist zurzeit als erheblich eingestuft.

I rot/, l.insntz von Artillerie und gepanzerten Kräften gelingt es den Sichet heitskrüften des Regimes teilweise nicht mehr, die Gruppierungen des bewaffneten Widerstandes aus dem Bereich größerer Städte (zum Beispiel Homs, • 1 luma und Idlib) zurückzudrängen. Es zeichnet sich ein Anstieg der Verluste der Regimekräfte uh. Die Zahl asymmetrischer Angriffe durch Dschihadisten und Al Qnida-nuhe Terrororgruppen nimmt zu.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)

Die cinsatzvorbereitende Ausbildung des ersten deutschen Militärbeobachters ist Ende dieser Woche planmäßig abgeschlossen. Eine Verlegung soll in Abstimmung mit den Vereinten Nationen und vorbehaltlich der Erteilung des Visums durch syrische Behörden am 11.06.12 erfolgen.

Der zu den VN beurlaubte deutsche Stabsoffizier, der im Rahmen dieser Tätigkeit zu UNSMIS entsandt wurde (siehe UdP 21/12), hat Syrien am 31.05.2012 verlassen und ist wohlbehalten wieder in New York eingetroffen.

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.


VS ■ NUR FÜR OBN DIKNSTtll llKAUl II

• 15"

. nn«PÄti<iti der Buroplleehvn Union #tir

b. Beteiligung der Bundeswehr an er Ruhme» .Ie,

Bekämpfung der Piraterie: Oper».!».. AI AI, VN 1A

EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteh, aktuell aus sechs Schilfen »dl In-«'......«' ......

Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus l-ninkrciil« (.Ivel), Spanien, Hallen

und Deutschland (Fregatte BRHMHN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) zusätzlich fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg

Deutschland.

Die Fregatte BREMEN operierte im Zeitraum 26,05,12 bis 02,Oft. I mit dem AulVag

Seeraumüberwachung im Arabischen Meer. Im Anschluss war sie hin zum 04.06.12 mit Sicherungs- und Aufklärungsaufguben im Golf von Aden eingeset/t Derzeit führt die BREMEN erneut Seeraumüberwachung im Arabischen Meer durch.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION tührt von Dschibuti aus Im Rahmen der Operation ATALANTA Autklärungsilüge im Einsatzgebiet durch,

Insgesamt sind aufgrund des einsetzenden Sommermonsuns mit ungünstigen Bedingungen für Kleinbootoperationen die PiraterleaktivltÄten im Vlnsatzgebiet

derzeit gering.

Westliches und östliches Mittelmci a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

h. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den Internat..male» Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

""T*" 10 ™ •«»'OU« «r.«. «,'*«. * ...........

Schiffen und Seefernaufklärern.


VS - NUR VOR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 16 -

Deutschland hat sich im Berichtszeitraum vom 31.05.12 - 04.06.12 mit der Fregatte RlIhlNI.AND-l’FALZ, die im Rahmen der Standing NATO Maritime Group (SNMG) 1 im Mittelmccr eingesetzt war, an der Operation beteiligt.

Der Einsatzgruppenversorger BERLIN beteiligt sich seit dem 28.05.12 und voraussichtlich noch bis zum 06.06.12 im Rahmen seines Rücktransits von der Operation Al ALAN TA nach Deutschland an der Operation.

Die 1*regatte BAYERN - als Teil der SNMG 2 im Mittelmeer eingesetzt - beteiligt sich seit dem 02.06.12 und noch bis voraussichtlich zum 11.06.12 an der Operation.

12. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

In der Stadt Tripoli im Norden des Landes kam es in den vergangenen Wochen wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen, die auch mehrere Todesopfer forderten. Für die Angehörigen des UNIFIL-Einsatzes ergibt sich daraus zunächst • keine direkt gegen sie gerichtete Bedrohung. Aufgrund der angespannten Lage steigt jedoch die Gefahr, dass die Konflikte auch in anderen Landesteilen eskalieren.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Die Bundesregierung hat am 06.06.12 — vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages - die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der VN-gefllhrten Mission UNIFIL unter Beibehaltung der personellen Obergrenze von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.13 beschlossen.

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Fünf Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und der Türkei, drei


VS - nur Für DEN DIENSTGEBRAUCH

• 1 / "

Patrouillenbooten ENSDORF und

RHEIN. Des Weiteren vuiu 6 v — (Brasilien und Türkei).

des Auftrages ist uneingeschränkt

Der deutsche Beitrag zur Erfüllung sichergestellt.

13. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 775 Polizisten an, davon 66 Deutsche.

Mit Beschluss vom 04.06.12 verlängerte der Rat der Europäischen Union das Mandat der

EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX Kosovo um zwei Jahre bis zum 14.06.14.

EULEX Kosovo wird verkleinert und erhält eine neue Struktur. Anstelle von drei

thematischen Komponenten (Justiz, Polizei, Zoll) treten zwei funktionale Abteilungen:

Eine Abteilung ("Executive Department") wird für alle hoheitlichen Mandatsaufgaben

zuständig sein, die zweite Abteilung für Beobachtung, Beratung und Betreuung

(Monitoring, Mentoring, Advising / MMA - „Strengthening Department“). Die Zahl der

im neuen Operationsplan vorgesehenen Stellen für internationales Personal wird von derzeit rund 1.950 auf rund 1.250 verringert.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18-

14 Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 42 || 4 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 3 
|}


vs - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

t\*r deutsch *" Finsatzkontingente

19.12.08

10.05.12

31.05.13

1.400

1.400 (2008)

884 (2009)

erstes BT-Mandat

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

aktuelle

Personalobergrenze

höchste

Personalobergrenze

bisherige maximale Stärke

bereitgehalten

1 Offiziere

11.220

891

153

2

12

7

50

44

61

1 Unteroffiziere

3.694

2.752

461

1

1

1

185

120

173

| Mannschaften

1.644

1.154

229

0

0

0

130

60

71

| Zivilbedienst.

12

6

2

0

0

0

0

1

3 1

Gesamt** j

6.570

4.803*

845 4

3

13

8

365

225

308

Frauen

289

185

60

0

0

1

23

9

Ü7|

Reservisten

464

330

116

0

0

0

1

4

_13J

FWDL 3

181

95

17

0

0

0

47

11

ul

Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen

Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils

12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkl. ORF-Bataillon 5 inkl. NATO HO Sarajevo ‘ Operation ACTIVF ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA vperanon Al UVfc

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke- 3) und den

ÄSE der if, Si ° n EU ™ S0MALIA ( Stärke: «) »wie dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sind insgesamt 6.623 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Klur293 sIw S , 0ldate ?’/ aiZabad: 145 S °' daten ’ Mazar ' e Sharif: 2.988 Soldaten, Besonderheit: ^ ^ ’° 3 S ° lda ' en -

jewe^nkrt^oTe^Zn^tLer “ “ ‘ emp ° rären Ölleitungen der


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-20-

Anlagc 1

rstützungsleistiinp»n ISAF

gebilligte Anzahl Soldwllnnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatz¬

beginn

Einsatzzweck

EinsatzEnde Bemerkungen (geplant)

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

Kundnhar / Bagram

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-21 -

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.