﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz II11

hausanschrift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin Postanschrift 11055 Berlin

TEL - 49 (0)30-18-24-29620 / 29622 fax *49 (0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 30. Mai 2012,10:00 Uhr


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-2-

•raiL’ji

■ Hoch

I roh ung* läge

■ Erheblich

L_ Mittel F” Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West:

Regional Command East:

Regional Command South:

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 21.05.12 bis 27.05.12 (21. KW) registrierte ISAF landesweit 729 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 467 Schusswechsel und

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte, 147 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz
Helmand² - sowie 107 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und
acht sonstige Vorfälle. 

Zehn Vorfälle ereigneten sich im RC North, drei im RC Capital, 37 im RC West, 177 im RC South, 246 im RC Southwest und 256 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen elf ISAF-Soldaten gefallen; weitere 117 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Am 13.05.12 hat der afghanische Präsident Hamid Karzai die Gebiete der dritten Tranche ftir die Übergabe der Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände (Transition) bekannt gegeben (siehe UdP 20/12).

Die nachfolgende Karte des RC North soll der Veranschaulichung dienen:

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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RC North - Transition: Tranche 3

*T2: Implementierung Sar-e Pul aufgrund Ablösung Provlnzgouvemeur verzögert

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 21.05.12, 25.05.12 und 27.05.12 wurden internationale Sicherheitskräfte in den Provinzen Parwan (Distrikt Sayyid Khayl), Logar (Distrikt Charkh) und Wardak (Distrikt Chak-e Wardak) von regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF) beschossen. Dabei sind insgesamt vier amerikanische Soldaten gefallen.

Bei sechs Anschlägen mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen in den Provinzen Kandahar (Distrikte Zhelay am 23.05.12 und 26.05.12 sowie Maiwand am 24.05.12), Helmand (Distrikte Kajaki und Nahr-e Saraj, 26.05.12) sowie Nangarhar (Distrikt Bati Kot, 27.05.12) sind insgesamt sieben amerikanische Soldaten gefallen.

Nach Angaben von ISAF wurde am 27.05.12 der zweithöchste Al-Quaida Führer in Afghanistan, Sakhr al-Taifi, auch bekannt als Muahtag oder Nasim, durch einen Luftschlag in der ostafghanischen Provinz Kunar getötet. Dieser Erfolg setzt die noch in Afghanistan und Pakistan vorhandenen Strukturen und


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• tVxn weiter unter Druck und soll der beabsichtigten

Netzwerke der Terrororganisation weiter unter Druck und soll der beachbsichtigten
Rückgewinnung von Bedeutung der Al-Quaida in Afghanistan entgegenwirken.

Am 28.05.12 stürzte im Distrikt Muahammad Aghah der Provinz Logar rund 35 Kilometer südwestlich von Bagram ein amerikanischer Hubschrauber des Typs AH 64 APACHE aus bislang ungeklärter Ursache ab. Die beiden amerikanischen Piloten kamen dabei ums Leben. Der Hubschrauber gehörte zur 12th US Combat Aviation Brigade, deren Brigadestab in Mazar-e Sharif liegt.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert. Der Schwerpunkt der eigenen Operationsführung bleibt der Kunduz-BaghlanKorridor, um hier die für die afghanische Wirtschaft und die eigene Logistik wichtigen Verbindungswege von den Grenzübergängen im Norden bis zum Salang-Pass im Süden offenzuhalten.

Eine Operation in der Provinz Badakhshan im Nordosten des RC North verläuft seit dem 14.05.12 planmäßig. In enger Abstimmung mit den afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF) unterstützen deutsche Kräfte ausschließlich mit Planungskapazitäten und Aufklärungsmitteln.

Am 20.05.12 kam es rund sieben Kilometer nördlich des Regionalen

Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz zu einem

Anschlag gegen den Distriktgouvemeur des Distrikts Chahar Darah, Zulai, in

der Provinz Kunduz. Er selbst blieb unverletzt, sein Kraftfahrer wurde bei dem

IED-Angriff verletzt. Die Untersuchungen dauern an. Deutsche Kräfte waren nicht betroffen.

In der Stadt Nahrin im Distrikt Pul-e Khumri (Provinz Baghlan) kam es am

21.05.12 zu gewalttätigen Demonstrationen gegen den Distriktgouvemeur Sharafat. Rund 1.000 Personen versammelten sich im Zusammenhang mit


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Korruptionsvorwürfen gegen diesen. Die Demonstranten skandierten und warfen

Steine. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Demonstranten

und den Leibwächtern des Distriktgouvemeurs. Bei einem Schusswechsel wurde

ein afghanischer Zivilist getötet und zwei Demonstranten verletzt. Der

Distriktgouvemeur wurde durch ANSF in den angrenzenden Distrikt Baghlan-e Jadid evakuiert und durch den dort zuständigen Distriktgouvemeur, Amir Gul, zunächst festgesetzt.

Die Frühjahrsüberflutungen im Bereich des RC North haben im Distrikt Shibirghan der Provinz Jowzjan und in der Provinz Sar-e Pul schwere Schäden angerichtet und mindestens 79 Menschen das Leben gekostet. In letzten Meldungen des Provincial Disaster Management Committee (PDMC) wird von mehreren tausend obdachlosen Zivilisten berichtet. Die afghanische Katastrophenschutzbehörde (Afghanistan National Disaster Management Authority / ANDMA) koordiniert die Hilfsmaßnahmen. Kräfte des RC North unterstützten - auf Anforderung des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UNOCHA) - durch die Bereitstellung von humanitären Hilfsgütem mittels Hubschraubern der 12. Combat Aviation Brigade (CAB) und dem Einsatz einer Aufklärungsdrohne.

Zur unmittelbaren Unterstützung vor Ort wurde zudem ein vorgeschobenes . Planungsteam (Forward Planning Team / FPT) des Regionalkommandos in die Krisenregion geschickt.

Seit Anfang Mai befinden sich Pionierkräfte aus Deutschland zur Instandsetzung der Start- und Landebahn in Kunduz im Einsatzland. Bereits im Vorfeld wurden

%

erste Teile der Start- und Landebahn durch einen zivilen Auftragnehmer instandgesetzt. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis September 2012 andauem und zu Unterbrechungen des Flugbetriebes an den Nachmittagen führen. Nennenswerte Auswirkungen auf den Einsatz werden nicht erwartet.

Am 23.05.12 wurden afghanische Sicherheitskräfte durch OMF im Einsatzraum des Ausbildungs- und Schutzbataillons Mazar-e Sharif im Distrikt Baghlan-e Jadid in der Provinz Baghlan mit Handwaffen beschossen. Bei dem Angriff wurden zwei afghanische Polizisten (Afghan National Police / ANP) verwundet.


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Die verwundeten wurden ausgeflogen und in das Rettungszentrum des PRT Kunduz gebracht.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 80 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen un 5.308 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten un Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In zehn laufend Ausbildungsvorhaben werden derzeit 358 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 60 afghanische Trainer 808 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul erfolgt weiterhin die Betreuung von 110 afghanischen Trainern durch zehn deutsche Mentoren.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es einen Unterstützungsflug mit C-160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.055.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgefuhrt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Das Auswärtige Amt finanziert auch Integrierte Fachkräfte des Centrums für internationale Migration und Entwicklung (CIM) in afghanischen Ministerien aus dem Projekt zur Unterstützung des Aufbaus der afghanischen Ministerien und Verwaltungssysteme auf nationaler und subnationaler Ebene. Im Schwerpunktsektor der Bundesregierung zum Aufbau öffentlicher Verwaltungen und ziviler Luftfahrt wird eine CIM-integrierte Fachkraft im Ministerium für Transport und zivile Luftfahrt finanziert und im Schwerpunktsektor Aufbau öffentlicher Verwaltungen und Hochschulbildung eine CIM-integrierte Fachkraft im Hochschulministerium.


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Das Ministerium für Transport und zivile Luftfahrt hat in Zusammenarbeit mit der GIZ (Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit) seit Januar 2010 Fluglotsen in Mazar-e Sharif ausgebildet. Der theoretische Teil der Ausbildung wurde im April 2012 beendet und von 16 Auszubildenden erfolgreich bestanden.

Das Hochschulministerium hat gemeinsam mit mehreren Hochschuldozenten neue Lehrbücher für die medizinischen Fakultäten an afghanischen Universitäten erstellt. Die neuen medizinischen Lehrbücher wurden aktualisiert, an internationale Standards angeglichen und mit Bildern und Grafiken zum besseren Verständnis ausgestattet. Die Bücher werden an allen afghanischen Universitäten kostenlos Medizinstudenten zur Verfügung gestellt. Die Studenten haben über die E-LeamingPlattform der Universitäten auch online Zugriff auf alle Materialen.

d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

KFOR unterstützt weiterhin EULEX bei der Überwachung der Grenzübergänge GATE 1 / Jarinje und DOG 31 / Bmjak sowie bei der Durchführung von


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r n Die deutsche Einsatzkompanie KFOR hält sich

Patrouillen im Nordkosovo. Di

derzeit als Reserve bereit.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Nach der Rückunterstellung des deutsch-österreichischen ORF-Bataillons in die

Verantwortung der Heimatländer am 22.05.12 wurde die Rückverlegung des Personals in die Heimatländer eingeleitet (siehe UdP 21/12). Rund die Hälfte der deutschen Soldatinnen und Soldaten ist zwischenzeitlich zurückverlegt worden.

Bosnien und Herzegowina

a. Politische Lage

Distrikts

Nordosten Bosniens und Herzegowinas die Ausübung seiner Überwachungsfunktion einstellen. Das Bttro des Höhen Repräsentanten in Bröko wird zu diesem Termin geschlossen werden. Die Sonderverwaltung als solche wird, ebenso wie das Schiedsgericht für Bröko, bestehen bleiben. Damit geht die Verantwortung für die Verwaltung des Distrikts Brcko in die Hände der lokalen Institutionen über. Diese Entscheidung des Sonderverwalters wurde bei der Sitzung des Lenkungsausschusses des Friedensimplementierungsrates am 22. und 23.05.12 in Sarajewo von der ganz überwiegenden Mehrheit der Mitglieder, einschließlich Deutschlands, unterstützt. Bröko ist eine Stadt mit rund 60.000 Einwohnern, die im Bosnienkrieg aufgrund ihrer strategischen Bedeutung sehr umkämpft war. Das 1996 eingerichtete Schiedsgericht für Bröko schuf die Position eines internationalen Sonderverwalters („Supervisor“) für Bröko, der zugleich Vertreter des Hohen Repräsentanten ist. Im Schiedsspruch („Final Award“) stellte das Schiedsgericht 1999 fest, dass der Sonderbezirk ein Kondominium ist, das zu beiden Entitäten gehört und dass die Sonderverwaltung von Bröko beendet werden kann, wenn seine Institutionen

dauerhaft funktionieren und sein Status gesichert ist. Die Europäische Union plant, ein EU-Büro in Bröko zu eröffnen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

==Demokratische Republik Kongo==

===a. Bedrohungslage===

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

;Die Situation im Ost-Kongo insbesondere in Nord-Kivu hat sich deutlich verschärft.
Die kongolesische Armee (Forces Armees de la Republique Democratique du Congo / FARDC) hat Truppen in Nord-Kivu zusammengezogen, um massiert gegen aus ihren Reihen ausgeschiedene ehemalige CNDP-Angehörige (Nationalkongress für die Verteidigung des Volkes [Congres national pour la defense du peuple I CNDP] des General Bosco Ntaganda) und „M23“ (March 23 Movement, neue Gruppe der ex-CNDP um Oberst Sultani Makenga) vorzugehen. Starke Flüchtlingsbewegungen innerhalb der DR Kongo in die Nachbarländer Uganda (rund 14.000 Flüchtlinge laut VN-Flüchtlingshilfswerk bis Mitte Mai [United Nations High Commissioner for Refugees / UNHCR]) und Ruanda (rund 9.000 bis Mitte Mai laut UNHCR) sind die Folge heftiger Kämpfe in den letzten Wochen. Das Lagebild in Bezug auf ein mögliches Ergebnis der Auseinandersetzung und neue Allianzen zwischen Milizen im Ost-Kongo ist noch diffus. Angeblich erzielte FARDC aber Erfolge aufgrund ihres überlegenen Kräfteansatzes.

Das Verhältnis zwischen Kinshasa und Kigali ist auch vor dem Hintergrund von Meldungen über ruandische Unterstützung für ex-CNDP Meuterer belastet, aber auch diesbezüglich gibt es noch kein abschließendes Lagebild.


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FII Mission zur Sicherheitssektorreform

Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission (EUSEC RD Congo)

b.

Die oben genannten Vorkommnisse haben keine Auswirkungen auf die deutschen Soldaten in der Demokratischen Republik Kongo.

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur und im grenznahen Bereich zum Südsudan als erheblich eingestuft.

Ende April 2012 aus dem sudanesischen Süd-Kordofan und aus dem Südsudan in

Darfurs zurückgekehrte Darfur-Rebellen fuhren

Waffenruhe

(Verwaltungssitz des Bundeslandes Süd-Darfur) durch. Die regulären sudanesischen Streitkräfte haben ihre Präsenz im Süd-Darfur verstärkt.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Politische Lage

Nach Aussagen von Vertretern des African Union High Implementation Panels (AUHIP) für den Sudan und Südsudan haben die Regierungen des Sudan und Südsudan einer Wiederaufnahme der Verhandlungen zu strittigen Fragen am

29.05.12 in Addis Abeba zugestimmt. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen kommt, nach Einstellungen der Kampfhandlungen (siehe UdP 21/12), einer weiteren Forderung aus der Resolution 2046 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nach. Damit würden die Verhandlungen am 29.05.12 noch vor der Vorlage des nächsten Berichtes des VN-Generalsekretärs an den Sicherheitsrat beginnen, der für den 30.05.12 vorgesehen ist. Vorrangiges Ziel der Verhandlungen soll die


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Implementierung einer demilitarisierten Zone zwischen beiden Staaten und eines Grenzüberwachungsmechanismus sein. Die Erörterung anderer strittiger Fragen, unter anderem die Verteilung von Erlösen aus dem Erdölgeschäft, soll nach ' Vorstellungen des AUHIP separat erfolgen.

\

• Nach dem erfolgten Abzug südsudanesischer Polizisten aus dem Süden der zwischen beiden Staaten umstrittenen Region Abyei der Sudan laut- UN-Angaben am

29.05,12 den Abzug seiner Sicherheitskräfte aus dem größeren Nordteil Abyeis • abgeschlossen. Die sudanesischen Soldaten hielten sich dort seit Mai 2011 auf.

Unterdessen schreitet die Entwaffnung der Zivilbevölkerung in der Region Jonglei im Südsudan weiter voran. Bisher wurden in diesem Bundesstaat rund 15.000 Waffen durch die südsudanesischen Behörden eingezogen. Die Entwaffnung verläuft . friedlich und ohne nennenswerte Zwischenfälle, allerdings werden vorrangig veraltete Waffen eingesammelt. Zudem haben sich einzelne Milizen der Entwaffnung durch Ausweichen auf äthiopisches Territorium entzögen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel, im grenznahen Bereich zum Sudan als erheblich

eingestuft.

Die gemäß Resolution 2046 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vereinbarte Waffenruhe entlang der Grenze zwischen Sudan und Südsudan hält bislang.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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m 13 *

L Beteiligung der Bundeswehr an der EU-getohrten Auablldungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union I ramm* Mission

[EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Syrien

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

In der Nacht vom 25.05.12 auf den 26.05.12 wurde die Ortschaft al Hula nahe Horns

von regulären syrischen Streitkräften beschossen. Laut erster Recherche der VN-

Militärbeobachter soll es über 100 Todesopfer gegeben haben. Der Leiter der

Beobachtermission sprach yon Maren Hinweisen auf den .Einsatz .von Artillerie und Panzern.

In al Hula hatten am Mittag des 25.05.12 nach dem Freitagsgebet bis zu 6.000

Dorfbewohner demonstriert. Am Nachmittag desselben Tages sollen Kämpfer der

"Free Syrian Army" Kontrollpunkte der regulären syrischen Armee in und um die Ortschaft angegriffen haben.

Der VN-Sicherheitsrat hat die Eskalation in einer Sondersitzung vom 27.05.12 scharf verurteilt und sprach in einer gemeinsamen Erklärung von einer Verletzung maßgeblichen internationalen Rechts durch die syrische Regierung.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Supervision Mission in Syria (UNSMIS)

Die Entsendung des ersten deutschen Militärbeobachters wird derzeit vorbereitet und

wird in Abstimmung mit den Vereinten Nationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen (siehe UdP 21/12).


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10. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Politische Lage

Auf Einladung von VN-Generalsekretär Ban Ki-moon und des türkischen Premierministers Erdogan findet vom 31.05.12 bis 01.06.12 in Istanbul eine internationale Konferenz zur politischen Zukunft und Stabilisierung Somalias statt.

b. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Hom von Afrika als niedrig eingestuft.

Am 22.05.12 starteten über 3.000 ugandische und burundische Soldaten mit Unterstützung von rund 2.000 Sicherheitskräften der somalischen Übergangsregierung von Mogadischu aus eine Offensive Richtung Westen. Ziel des Angriffs war die Schaffung eines Korridors zur nahe der somalischen Hauptstadt gelegenen Stadt Afgooye, in der bis zu 400.000 Binnenflüchtlinge vermutet werden. Ersten Meldungen zufolge verlief die Militäroperation erfolgreich.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht derzeit aus sieben Schiffen mit insgesamt neun Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich (drei), Spanien, Italien, den Niederlanden und Deutschland (Fregatte BREMEN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und

  .. s lyCUiscniänö*

Die Fregatte BREMEN hat nach Beendigung einer Nachversorgungsphase und nach Übernahme der Einsatzaufgaben von Einsatzgruppenversorger BERLIN am 23.05.12 den Hafen von Dschibuti verlassen und Sicherungsaufgaben im Golf von Aden übernommen.


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w 15

u- OS 12 begleitete sie ein für das Im Zeitraum von 24.05.12 bis • ■ ....... ....

Weltemährungsprogramm ranreuuw — .

in rlpr Seeraumüberwachung im

Boosaaso. Bis voraussichtlich zum 31.05.12 ist si

Arabischen Meer eingesetzt, um im Anschluss erneut Sicherungsaufgaben im

von Aden zu übernehmen.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt von Dschibuti aus im Rahmen der Operation ATALANTA Aufklärungsflüge im Einsatzgebiet durch.

11. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit vier Nationen mit Schiffen und Seefemaufklärem.

Deutschland hat sich im Berichtszeitraum vom 26.05.12 bis zum 28.05.12 mit der mm RHEINLAND

. /»FALZ an der Operation beteiligt. Der

Einsatzgruppenversorger BERLIN beteiligt sich seit dem 28.(

voraussichtlich zum 07.06.12 im Rahmen seines Rücktransits

ATALANTA nach Deutschland an der Operation.

12. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eineesmft


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h. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Fünf Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (Hohlstablenkboot$‘ ENSDORF und AUERBACH-OBERPFALZ)/ und dem deutschen Tender RHEINt Des Weiteren verfugt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien und Türkei).

Der deutsche Beitrag zur Erfüllung des Auftrages ist uneingeschränkt sichergestellt.

♦

13. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter. EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 775 Polizisten an, davon 67 Deutsche.


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14. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 31 || 0 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 3 
|}


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- 18-

15. Stärke der deutschen Einsatzknntinppn^

im Inland

bereitgehalten

1 Offiziere

1.221

887

158

2

13

7

50

441 601

1 Unteroffiziere

3.695

2.705

504

1

1

1

185

124 174

| Mannschaften

1.669

1.142

263

0

0

0

130

63 711

1 Zivilbedienst.

13

6

3

0

0

0

0

1 3

| Gesamt 1

6.598

4.740*

928 4

3

14

8

365

232 308

Frauen

311

186

81

0

0

1

23

9 11

Reservisten

431

321

93

0

0

0

1

4 12

FWDL 3

222

91

62

0

0

0

47

111 11

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu. nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inkl. ORF-Bataillon 5 inkl. NATO HQ Sarajevo * Operation ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 8), den 2 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt

erstes BT-Mandat

Ges.

C*

<

22.12.01

06

O

2

12.06.99

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06

O

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02.12.04

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5

08.07.11

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5

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14.11.03

s

S UNIFIL

•

<

H

<

19.12.08

aktuelles

BT-Mandat

-

26.01.12

25.05.12

01.12.11

29.09.11

08.07.11

01.12.11

09.06.11

10.05.12

aktuelles

Mandatsende

-

31.01.13

11.06.13 1

21.11.12 2

15.11.12

15.11.12

31.12.12

30.06.12

31.05.13

aktuelle

Personalobergrenze

-

4.900

1.850

800

50

50

700

300

1.400

höchste

Personalobergrenze

-

5350

(2010)

8500

(1999)

3.000

(2004)

50

(2011)

250

(2007)

3100

(2003)

1 2.400 1 (2006)

1.400 1 (2008)

bisherige maximale Stärke

10.434

(2002)

5.433

(2011)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

14

(2012)

9

(2011)

578

(2010)

1 1.231 (2006)

1 884 j (2009)

41 ftlr strategischen

ACTIVE

6.736 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.262 Soldaten, Faizabad: 145 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.938 Soldaten, Kabul: 302 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 93 Soldaten. Besonderheit: 84 Soldaten im Kontingentwechsel

1

l m Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


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• 19 *

Anlage 1

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatz

beginn

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Bemerkungen

Einsatzzweck

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

06/10

Kandahar/

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fcrnmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsuntersttltzung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


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Anlage 2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen

(Grafik)

Definitionen der Bedrohungsstufen

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfugt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfugt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfugt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfugt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.