﻿Bundesministerium der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz III 1

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== Unterrichtung des Parlamentes ==

21/12

(Grafik)

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr
Wir. Dienen. Deutschland

Redaktionsschluss: 23. Mai 2012, 10:00 Uhr


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== 1. Afghanistan ==

== a. Politische Lage ==

Am 16.05.12 erfolgte im Rahmen des Arbeitsbesuches von Präsident Hamid Karzai mit Mitgliedern seines Kabinetts in Berlin durch die Bundeskanzlerin und den Präsidenten die Unterzeichnung des bilateralen Abkommens zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan. Das Abkommen soll die Beziehungen zu Afghanistan langfristig, insbesondere während der Transformationsdekade (2015 bis 2024) regeln. Es ist zunächst auf fünf Jahre angelegt, verlängert sich aber automatisch jeweils um fünf Jahre, wenn es von keiner Seite gekündigt wird.
Das Abkommen stellt eine Ergänzung zum derzeit im EU-Rahmen verhandelten Abkommen dar. Großbritannien, Frankreich, Italien, Indien und die USA haben bereits ähnliche bilaterale Abkommen abgeschlossen. Andere Staaten, unter anderem Australien und Norwegen, planen dies. Es handelt sich um ein Regierungsabkommen, das mit Unterzeichnung auf deutscher Seite in Kraft tritt. Zum Inkrafttreten auf afghanischer Seite ist die Billigung durch das afghanische Parlament erforderlich. Diese steht noch aus.
Der Text wurde unter Federführung des Auswärtigen Amtes, unter Beteiligung aller betroffenen Bundesministerien und über die ständige Vertragskommission der Länder, mit der afghanischen Seite gemeinsam ausgearbeitet.
Inhaltlich handelt es sich um ein thematisch umfassendes Regierungsabkommen, das alle wichtigen Bereiche der bilateralen Beziehungen Deutschlands mit Afghanistan abdeckt sowie die Tiefe und Vielschichtigkeit der bilateralen Beziehungen widerspiegelt. Die Vereinbarung legt fest, dass eingegangene Verpflichtungen (zuletzt im Rahmen der Konferenzen in Kabul und London), unter anderem zur Verwirklichung der gemeinsamen Werte der Demokratie, Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, zur Einhaltung der Prinzipien einer guten Regierungsführung, zur Reform der öffentlichen Verwaltung, zur Korruptionsbekämpfung und zur Durchsetzung des Rechtsstaats durch die afghanische Seite umzusetzen sind.

Beim NATO-Gipfel in Chicago am 21.05.12 veröffentlichten die Staats- und Regierungschefs von 50 ISAF-Truppenstellenationen (darunter alle 28 NATO-Mitglieder) bei ihrer außerordentlichen Sitzung im erweiterten ISAF-Format (zusätzlich zu den ISAF-Truppenstellern


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== 1. Afghanistan ==

== a. Politische Lage ==

Am 16.05.12 erfolgte im Rahmen des Arbeitsbesuches von Präsident Hamid Karzai mit Mitgliedern seines Kabinetts in Berlin durch die Bundeskanzlerin und den Präsidenten die Unterzeichnung des bilateralen Abkommens zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan. Das Abkommen soll die Beziehungen zu Afghanistan langfristig, insbesondere während der Transformationsdekade (2015 bis 2024) regeln. Es ist zunächst auf fünf Jahre angelegt, verlängert sich aber automatisch jeweils um fünf Jahre, wenn es von keiner Seite gekündigt wird.
Das Abkommen stellt eine Ergänzung zum derzeit im EU-Rahmen verhandelten Abkommen dar. Großbritannien, Frankreich, Italien, Indien und die USA haben bereits ähnliche bilaterale Abkommen abgeschlossen. Andere Staaten, unter anderem Australien und Norwegen, planen dies. Es handelt sich um ein Regierungsabkommen, das mit Unterzeichnung auf deutscher Seite in Kraft tritt. Zum Inkrafttreten auf afghanischer Seite ist die Billigung durch das afghanische Parlament erforderlich. Diese steht noch aus.
Der Text wurde unter Federführung des Auswärtigen Amtes, unter Beteiligung aller betroffenen Bundesministerien und über die ständige Vertragskommission der Länder, mit der afghanischen Seite gemeinsam ausgearbeitet.
Inhaltlich handelt es sich um ein thematisch umfassendes Regierungsabkommen, das alle wichtigen Bereiche der bilateralen Beziehungen Deutschlands mit Afghanistan abdeckt sowie die Tiefe und Vielschichtigkeit der bilateralen Beziehungen widerspiegelt. Die Vereinbarung legt fest, dass eingegangene Verpflichtungen (zuletzt im Rahmen der Konferenzen in Kabul und London), unter anderem zur Verwirklichung der gemeinsamen Werte der Demokratie, Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, zur Einhaltung der Prinzipien einer guten Regierungsführung, zur Reform der öffentlichen Verwaltung, zur Korruptionsbekämpfung und zur Durchsetzung des Rechtsstaats durch die afghanische Seite umzusetzen sind.

Beim NATO-Gipfel in Chicago am 21.05.12 veröffentlichten die Staats- und Regierungschefs von 50 ISAF-Truppenstellernationen (darunter alle 28 NATO-Mitglieder) bei ihrer außerordentlichen Sitzung im erweiterten ISAF-Format (zusätzlich zu den ISAF-Truppenstellern noch Japan, Russland, Pakistan,


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Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan sowie Vereinten Nationen, die EU und die Weltbank) eine gemeinsame Gipfelerklärung mit der afghanischen Regierung. Damit wurde zum einen der Fahrplan für die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung bis Ende 2014 bekräftigt, zum anderen die politische Grundlage für eine künftige, von ISAF klar unterscheidbare neue Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission unter NATO-Führung gelegt, die keinen Kampfauftrag enthält.

Die internationale Finanzierungsunterstützung für die afghanischen Sicherheitskräfte über 2014 hinaus wurde mit zahlreichen konkreten Zusagen untermauert sowie die Erwartung geäußert, dass die afghanische Regierung weitere Fortschritte bei Regierungsführung. Korruptionsbekämpfung, Wahrung der Menschenrechte und Rechte der Frauen erzielt.

Kernbotschaften der Staats- und Regierungschefs zu Afghanistan waren, dass: a) die ISAF-Mission mit Übergabe der vollen Sicherheitsverantwortung an Afghanistan Ende 2014 abgeschlossen sein wird, b) die afghanische Bevölkerung auch nach 2014 "nicht im Stich gelassen werde" und die internationale Unterstützung für Afghanistan - inkl. neuer NATO-Präsenz nach 2014 - weitergehe und c) die Aufständischen die internationale Staatengemeinschaft nicht aussitzen könnten, sondern sich für eine politische Lösung öffnen müssten.

Trotz noch ausstehender Einigung zu neuem Transitabkommen nahm der pakistanische Präsident Zardari an dem erweiterten ISAF-Gipfeltreffen teil.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich[1]. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,
Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,
Regional Command West: insgesamt mittel,
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,
Regional Command South: insgesamt hoch,

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[1] Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

(Grafik)

(Grafik)


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Im Zeitraum vom 14.05.12 bis 20.05.12 (20. KW) registrierte ISAF landesweit 573 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 415 Schusswechsel und Gefechte, 82 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Khost [2] - sowie 63 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und 13 sonstige Vorfälle.
13 Vorfälle ereigneten sich im RC North, sechs im RC Capital, 32 im RC West, 156 im RC South, 132 im RC Southwest und 234 im RC East.
Insgesamt sind bei den Vorfällen zwei ISAF-Soldaten gefallen; weitere 42 ISAF-Soldaten wurden verwundet.


== c. International Security Assistance Force (ISAF) ==
== (1) Militärische Lage (allgemein) ==
Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.


== (2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital) ==
Am 18.05.12 wurden nationale und internationale Sicherheitskräfte in der Provinz Kunar im Distrikt Nari von regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF) beschossen. Dabei sind zwei amerikanische Soldaten gefallen.

== (3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) ==
Keine berichtenswerten Ereignisse

== (4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt) ==
Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; der eigene Schwerpunkt der Operationsführung ist unverändert der Kunduz-[[Baghlan]-Korridor, um hier die für die afghanische Wirtschaft und die eigene Logistik wichtigen Verbindungswege von den Grenzübergängen im Norden bis zum Salang-Pass im Süden offenzuhalten.

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[2] Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Das RC North unterstützt weiterhin die schrittweise Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) im eigenen Verantwortungsbereich, um die Voraussetzungen für die Umsetzung des Security Force Assistance Konzeptes (SFA) und die Einnahme der geplanten Struktur zu schaffen.
RC North unterstützt dazu weiterhin die afghanisch geführten Operationen, um die ANSF zur Durchführung ihrer Sicherheitsaufgaben zu befähigen.

In den Operationen in den Provinzen Badakhshan, Balkh sowie in Faryab agieren die ANSF inzwischen weitgehend autark und werden von ISAF lediglich „aus der zweiten Reihe“ unterstützt.

In Mazar-e Sharif wurde in der 3. Brigade des 209. ANA Korps der erste CIMIC Basic Course sowie ein Staff Course in Verantwortung des RC North für Soldaten der Afghan National Army (ANA) durchgeführt. In diesem Pilotprojekt wurden sechs Offiziere und ein Feldwebel ausgebildet. Unter Beachtung des Prinzips „Afghan Face - Afghan Pace“ ist dieser Schritt ein wichtiger Beitrag zum Partnering und zur Verbesserung der Fähigkeiten der ANSF in der Zusammenarbeit mit der Zivilbevölkerung.

Die Folgen der Frühjahrsüberflutungen beschäftigen auch diese Woche noch die Afghan National Disaster Management Authority (ANDMA) und UNOCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs). Besonders betroffen sind die Provinzen Balkh, Sar-e Pul, Samangan, Jowzjan und Faryab. Das Regionalkommando Nord hält enge Verbindung mit der für den Norden und Nordosten verantwortlichen Sektion von UNOCHA. Subsidiäre Hilfe von ISAF wurde bisher nicht abgerufen. Aufgrund der Wetterlage ist jedoch unverändert mit weiteren Überschwemmungen und einer möglichen Verschärfung der Lage zu rechnen.

Die Folgeversorgung mit Verpflegung gestaltet sich wegen der anhaltenden Schließung der pakistanischen-afghanischen Grenze und aufgrund von aktuellen Einschränkungen auf der nördlichen Versorgungsroute, die zwischenzeitlich als Alternativlösung Engpässe zu vermeiden half, problematisch. Im April hat


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Usbekistan das Abfertigungsverfahren für zivile Spediteure an seinen Grenzen geändert, so dass in der Folge Lkw ziviler Spediteure mit Waren, die einen militärischen Empfänger haben, nicht mehr die Grenzen im Transit passieren können. Die Folgeversorgung mit Verpflegung wurde übergangsweise auf eine Route, die durch Kirgisistan und Tadschikistan führt, umgestellt. Zurzeit werden kurzfristig zu realisierende Alternativen (zum Beispiel direkter Lufttransport aus Deutschland nach Afghanistan) geprüft. Aktuell gibt es keine Versorgungsengpässe bei der Verpflegung.

Am 22.05.12 kam es gegen 08:45 Uhr afghanischer Ortszeit zu einem Sprengstoffanschlag gegen deutsche Kräfte. Bei diesem Anschlag - rund elf Kilometer nordöstlich des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz - wurde ein Fahrzeug vom Typ DINGO beschädigt; das Fahrzeug blieb roll- und fahrfähig. Deutsche Soldaten wurden nicht verwundet. Die Patrouille verlegte zurück in das PRT Kunduz.

In der Zeit vom 13.05.12 - 17.05.12 besuchten der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Christian Schmidt, und in der Zeit vom 15.05.12 - 19.05.12 der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, das deutsche Einsatzkontingent ISAF.


== (5) Polizeiaufbau ==
Bislang wurden im laufenden Jahr 76 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 5.154 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In elf laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 465 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sechs weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 60 afghanische Trainer 738 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.
An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul erfolgt weiterhin die Betreuung von 110 afghanischen Trainern durch zehn deutsche Mentoren.


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== (6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF ==
In der vergangenen Woche gab es vier Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.054.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.


== d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit ==
Mehr als 5.000 Besucher in drei Tagen, das ist die Bilanz der ersten nationalen Berufsbildungsausstellung, die vom 07.05.12 - 09.05.12 in Kabul stattfand. Die Veranstaltung wurde gemeinsam vom afghanischen Bildungsministerium und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Märtyrer und Behinderte durchgeführt und über das Programm zur Förderung der Beruflichen Bildung in Afghanistan finanziell von der Deutschen Bundesregierung und der Canadian International Development Agency unterstützt.
Im Rahmen der Ausstellung hatten 30 afghanische Berufsschulen und 15 Berufsbildungszentren aus allen Landesteilen Afghanistans die Möglichkeit ihre Schule und ihre Produkte zu präsentieren. Die Palette der Ausstellungsstücke war so divers wie die Schulen selbst. Sie reichte von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Agrarschulen, über technische Modelle, Kunsthandwerk, bis hin zu Computerdatenbanken, die Schülerinnen und Schüler im Unterricht programmiert haben. Der Erlös aus dem Verkauf einzelner Stücke ging direkt an die Berufsschulen. Für die besten Schulen und Präsentationen wurden am Ende der Veranstaltung Preise vergeben.
Im Rahmenprogramm rund um die Ausstellung fanden zahlreiche Workshops und Diskussionsrunden statt. Ziel war es, eine afghanische Berufsbildungsöffentlichkeit herzustellen, die verschiedenen Akteure miteinander zu verknüpfen und Foren für den Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schaffen. Diskutiert wurden Themen der Beruflichen Bildung und die Aktivitäten des Berufsbildungsprogramms. Diskutiert wurde unter anderem, wie man die Ausbildung stärker am Bedarf der Wirtschaft orientieren kann, damit die Absolventen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.


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Eine immer wieder diskutierte Frage war, wie Schulen eine Verbesserung der Ausbildungsqualität und gleichzeitig eine Aufstockung der Schülerzahlen um etwa 50% bewältigen sollen. Denn nachdem seit 2001 die Schülerzahl in den grundbildenden Schulen vervielfacht worden ist, steht Afghanistan jetzt vor der Aufgabe, der wachsenden Zahl von Schulabgängern eine arbeitsmarktrelevante Ausbildung zu ermöglichen und ihnen damit eine Zukunftsperspektive zu schaffen. Derzeit verfügt das formale Berufsschulsystem über Kapazitäten, die weniger als 5% der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren eine Berufsausbildung ermöglichen. 95% der Jugendlichen bleiben ohne Berufsausbildung. Sie bilden ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential für die fragile afghanische Gesellschaft. Mehr Jugendlichen eine bessere Ausbildung zu ermöglichen und ihnen so bessere C hancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten, ist deshalb das Hauptziel des BMZ-finanzierten Programms zur Förderung der beruflichen Bildung in Afghanistan, das mit seinen Maßnahmen 55 Berufsschulen (40% aller Berufsschulen) und ca. 15.000 Jugendliche erreicht.

Anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag des Buches wurde am 16.05.12 die aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Bibliothek der Vertretung des Frauenministeriums in der Provinz Kunduz eröffnet. In Anwesenheit von zahlreichen Provinzverantwortlichen und der lokalen Presse wurde die mehr als 500 Bände umfassende Bibliothek der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zudem besteht nunmehr nach Bereitstellung eines Rechners auch die Möglichkeit Internetrecherchen an gleicher Stelle durchzuführen. Dieses für das Frauendepartment prioritäre Projekt wurde vor gut acht Monaten vom Provinzentwicklungsrat verabschiedet und über den von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag der Bundesregierung etablierten Regionalentwicklungsfond gemeinsam mit den afghanischen Partnern umgesetzt.

In Zusammenarbeit mit der Teppich-Gilde und den Teppichproduzenten in Aqcha (Provinz Jowzjan) hat das Vorhaben Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, dass im Auftrag des BMZ durchgeführt wird, im Zeitraum vom 10.03.12 - 10.05.12 ein Training für Teppichdesign durchgeführt. Aqcha ist einer der Hauptproduktionsstandorte für Teppiche in Afghanistan. 15 Teilnehmer wurden


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erstmalig in Aqcha mit Hilfe einer Software für Teppichdesign trainiert. Das Ziel des Trainings war es, die Teilnehmer zum einem mit neuen Techniken des Teppichdesign vertraut zu machen und sich zum anderen in die Lage zu versetzen, neue und moderne Teppichdesigns mit Hilfe der Software zu entwerfen. Im Vergleich zu der herkömmlichen Methode, das Teppichdesign per Hand zu entwerfen und zu zeichnen, sind die Designer nun in der Lage, mit der computerbasierten Möglichkeit mehrere Teppich-Designvorlagen schneller zu erstellen und erhöhen damit ihr Einkommen. Statt rund sieben Euro pro Tag für per Hand designte Teppiche können die Designer mit der softwarebasierten Designerstellung nun rund zwölf Euro pro Tag verdienen.

== e. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) ==
Keine berichtenswerten Ereignisse


== 2. Usbekistan ==
Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

== 3. Kosovo ==
== a. Politische Lage ==
Wie schon die serbischen Parlamentswahlen und der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahlen am 06.05.12 lief auch der zweite Wahlgang am 20.05.12 in Kosovo nach Informationen der OSZE ruhig, geordnet und ohne gewaltsame Zwischenfälle ab. Erneut ermöglichte die OSZE kosovo-serbischen Doppelstaatlern in ganz Kosovo die Stimmabgabe.
Aus dem zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen ist Tomislav Nikolic, Vorsitzender der Serbischen Fortschrittspartei (SNS), als Sieger hervorgegangen. Im ersten Wahlgang lag er noch knapp hinter dem bisherigen Amtsinhaber Boris Tadic von der Demokratischen Partei.
Unter Tomislav Nikolii hatte sich die Serbische Fortschrittspartei im Jahr 2008 von der ultranationalen Serbischen Radikalen Partei abgespalten und distanziert sich in


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ihre „ heutigen Äußerungen von deren Politik in den 1990er Jahren. Im Wahlkampf Stand die strategische Ausrichtung Serbiens nach Europa - anders als noch 2008 nicht im Fokus und war zwischen den Hauptkonkurrenten (TadUS / Demokratische Partei und Nikoliö Z Fortschrittspartei) nicht umstritten. Die Abwahl von Bons 1 adic ist vor allem Ausdruck der Enttäuschung der serbischen Wähler über die Wirtschaftssituation in ihrem Land. Nach seinem Wahlsieg hat der neue Präsident

Nikolic angekündigt, den Weg Serbiens nach Europa fortzusetzen.

Die Bundesregierung sieht einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem neuen Präsidenten Serbiens entgegen. Entscheidend hierfür ist, dass Serbien tatsächlich aut einem pro-europäischen Kurs bleibt und seinen Willen zu Kooperation und Versöhnung in der Region, besonders gegenüber Kosovo demonstriert. Der neue Präsident muss den Weg der EU-Annäherung energisch fortsetzen - so wie er es selbst am Wahlabend angekündigt hat.

Nikolic hat angekündigt, seine Partei, die bei den Parlamentswahlen am 06.05.12 mit 73 von 250 Parlamentssitzen zur stärksten Fraktion gewählt wurde, mit der Regierungsbildung zu beauftragen. Diese könnte sich allerdings schwierig gestalten, da das Spektrum möglicher Koalitionspartner im Vergleich zu denen der Demokratischen Partei Tadics begrenzt erscheint. Die Regierungsbildung muss bis Anfang September 2012 abgeschlossen werden.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

Die deutsche Einsatzkompanie KFOR wurde am 19.05.12 in das Feldlager Nothing

Hill im Norden Kosovos verlegt, um sich während der Stichwahl am 20.05.12 als schnelle Eingreifreserve bereit zu halten.

Für den zweiten Wahlgang der serbischen Präsidentschaftswahlen am 20.05.12 wurden von der OSZE im Kosovo wiederum 28 Wahlzentren mit rund 90


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Wahllokalen genutzt, um den wahlberechtigten Kosovo-Serben (Doppelstaatlem) eine Teilnahme zu ermöglichen.

Das deutsch-österreichische ORF-Bataillon hatte in seinem Einsatzraum im Süden des Kosovo lür den Urnengong ein sicheres Umfeld zu gewährleisten und unterstützte die Kosovo Police und EULEX in der Rolle als „third responder“ durch intensive Patrouillcntütigkeit und Raumübcrwachung mit Schwerpunkt im Bereich der fünl im Verantwortungsraum gelegenen OSZE-Wahlzentren. Wie bereits während der Wahlen am 06.05.12 trug die verstärkte militärische Präsenz auch während der Stichwahl erheblich zum insgesamt ruhigen und ungestörten Wahlverlauf bei.

Da auch der zweite Wahlgang ruhig und gewaltfrei verlief, hat COM KFOR am

21.05.12 beim Vorgesetzten NATO Hauptquartier, dem Joint Forces Command NAPLES, die RUckunterstellung des ORF-Bataillon 1-2012 an Deutschland und Österreich beantragt. Diese Rückunterstellung an die Nationen ist durch Joint Forces Command NAPLES am 22.05.12 erfolgt. Die Rückverlegung des Personals des deutsch-österreichischen ORF-Bataillons in die Heimatländer soll am 24.05.12 beginnen und wird voraussichtlich bis Anfang Juni 2012 abgeschlossen werden können.

In den beiden Heimatländern wird das Bataillon bis zum 30.06.12 wieder in den Ready Status geheo. Das bedeutet, dass es bereit sein muss, innerhalb von sieben Tagen nach einer Aktivierung die volle Einsatzbereitschaft im Einsatzland herstellen

zu können.

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b, Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Deutsches Einsatzkontingent (Em tg deu tschen Einsatzkontingent

-- "«'=" ■■ —- *- «*-. EUFOR Stat '- 0beIS ‘ thea beauftragt; er löst Oberstleutnant deutschen Soldaten be, EUFOR ALTH ^ ^ ^

Hauke Koch nach viermonatiger Einsatzzeit a .

EinsKtgt EUFOR voraussichtlich bis September 2012 fuhren.

Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

Die Lage im Osten des Landes bleibt aufgrund der Kämpfe zwischen den

kongolesischen Streitkräften FARDC (Forces Armees de la Republique

Dämocratique du Congo) und unterschiedlichen Rebellengruppen weiterhin fragil.

Darüber hinaus sind in den Provinzen Nord-Kivu und Süd-Kivu in den vergangenen

Wochen verstärkt Übergriffe von Hutu-Milizen der FDLR (Forces democratiques

pour la liberation de Rwanda) gegen die Zivilbevölkerung zu verzeichnen.

Hintergrund ist die angesichts interner Konflikte zeitweilig zurückgegangene Präsenz

der FARDC. In der Folge haben örtliche Milizen den Schutz der eigenen

Bevölkerung übernommen, welche darauf basierend zunehmend wieder ins Visier der FDLR gerät.

Am 14.05.12 wurden in Süd-Kivu pakistanische Soldaten der MONUSCO (Mission

de l 1 Organisation des Nations Unies en Republique democratique du Congo) von

aufgebrachten Dorfbewohnern angegriffen; es wurden siebzehn verletzte

Kontingentsoldaten gemeldet. Die Angreifer werfen MONUSCO Untätigkeit im Kampf gegen die FDLR vor.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verurteilte einstimmig die Gewalt gegen die VN-Soldaten. Für den 23.05.12 ist der Bericht des Generalsekretärs der VN zu MONUSCO und der Lage in der Demokratischen Republik Kongo erbeten, der auch Empfehlungen zur Mandatsverlängerung MONUSCO enthalten soll.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur SicherheHsselrtorrefonn (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur und im grenznahen Bereich zum Südsudan als erheblich eingestuft

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Südsudan

a. Politische Lage

Die Bestimmungen der Resolution des VN-Sicherheitsrates (VNSRRes) 2046 (2012) werden vom Sudan und Südsudan grundsätzlich weiter beachtet (siehe UdP 20/12). Begrenzte Kampfhandlungen zwischen beiden Seiten wurden nach Aussagen des Sondergesandten des VN Generalsekretärs, Haile Menkerios (Äthiopien), zuletzt am

04.05.12 gemeldet. Beide Staaten signalisieren ihre Bereitschaft zu Verhandlungen. Ihre Unterstützung für die jeweils geforderten Rebellengruppen haben jedoch beide Staaten bisher nicht aufgegeben. Darüber hinaus ist der Sudan der Forderung nach einem Abzug seiner militärischen Kräfte aus der Region Abyei bisher weiterhin nicht nachgekommen. Der Südsudan hatte diese Forderung bereits frühzeitig nach Verabschiedung der VN-Resolution umgesetzt (siehe UdP 20/12).

Die Aktivierung des gemeinsamen GrenzÜberwachungsmechanismus steht ebenso aus. Beide Seiten haben die erforderlichen nationalen Beobachter bisher nicht gemeldet. Der Schutz des GrenzÜberwachungsmechanismus wird durch 300 Soldaten der Mission UNISFA (United Nations Interim Security Force for Abyei) sichergestellt. Diese Mission wurde am 17.05.12 mit VNSRRes 2047 (2012) um


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V „ , 1 II 12 verlängert. Deutschland beteiligt »ich nicht weitere sechs Monate bis /.um 27.11.12 verlange

mit Penona, .n dieser Mission. Mi, der Aufnahme einer Überprüfung der Mission UNISFA nach vier Monaten wird die Möglichkeit geschallen, die Mission „n Lichte der Implementierung der VNSRRes 2046 (2012) (siche UdP 20/12) gegebenenfalls

anzupassen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft, im grenznahen Bereich zum Sudan als erheblich eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für

somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

9. Syrien

a. Politische Lage

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 21.04.12 mit Resolution 2043 (2012) mit sofortiger Wirkung ftlr zunächst 90 luge die Beobachtermission UNSM1S (United Nations Supervision Mission in Syria) eingerichtet. Diese soll die Beendigung der bewaffneten Gewalt in allen ihren Formen durch alle Parteien in


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Syrien überwachen und die vollständige Umsetzung des Sechs-Punkte-Vorschlags

des Gemeinsamen Sondergesandten der Generalsekretäre der Vereinten Nationen

und der Arabischen Liga, Kofi Annan, unterstützen. Der Sicherheitsrat der VN

entsprach mit dieser Mandatierung einer dringenden Empfehlung Annans, um die

fragile Waffenruhe in Syrien durch schnelle Entsendung internationaler Beobachter zu konsolidieren.

UNSMIS sollen bis zu 300 unbewaffnete Militärbeobachter sowie eine angemessene zivile Komponente angehören. UNSMIS ist bei der Aufgabenerfüllung auf die Kooperation der Konfliktparteien, insbesondere auf die Unterstützung durch die syrischen Behörden angewiesen. Eine eigene Schutzkomponente ist nicht vorgesehen. Die Hauptverantwortung ftlr dei ^Sch ot^ der Militärbeobachter an ihren Einsatzorten in JSvfien liegt bei der syrischen Regierung. Auch Resolution 2043

die syrischen Parteien dazu auf, die Sicherheit des UNSMIS-Personals zu arantieren. Die Mission ist nicht zu Zwangsmaßnahmen ermächtigt. Die Aufgabe der Militärbeobachter besteht in der Beobachtung der allseitigen Waffenruhe und in der Unterstützung der vollständigen Umsetzung des Sechs-Punkte-Vorschlags. Derzeit befinden sich rund 270 UNSMIS-Militärbeobachter vor Ort.

Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als erheblich eingestuft.

Die seit dem 12.04.12 geltende Waffenruhe in Syrien ist brüchig. Die Sicherheitslage ist insbesondere in den Brennpunkten sehr angespannt. Die syrischen Sicherheitsdienste agieren weiterhin gewaltsam. Darüber hinaus kam es in den letzten Tagen zu einer Reihe von - möglicherweise auch religiös motivierten Sprengstoffanschlägen. Die Lage kann sich durch zunehmende Gewaltbereitschaft auch in Reihen der Bevölkerung noch weiter verschlechtern.

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Konkrete Hinweise auf ein beabsichtigtes gewaltsames Vorgehen gegen die Militärbeobachter von UNSMIS liegen gegenwärtig nicht vor. Dennoch sind sie in einem bürgerkriegsähnlichen Umfeld einer hohen Gefährdung ausgesetzt.


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Mission

c. tseiemgung oer «w«“""-----

Syri» (UNSMIS) deutsche Beteiligung mit bis zu zehn

Am 16.05.12 hat das Bundeskabinett die ^ Syrien (United Nations

Militirbeobaohtcm an der Beobachtermission er Ausgehend von der

. c • / IINSMIS) beschlossen. Ausg*

Supervision Mission in Syria - _ Entsendung weiterer

Entsendung von zunächst einem Stabsoffizier er o g

Militärbeohachter auf Grundlage fortlaufender Analysen. Cnldatinnen

Der Rabinettbescl...... so,, zun«chst unbefristet geiten. Die deutschen So da

und Soldaten können eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicher ^

Vereinten Nationen vorliegt. Sollte der Sicherheitsrat der Vereinte ^

Mandat in einer Weise inhaltlich ändern, die für Einsatzrahmen und Aufg deutschen Soldatinnen oder Soldaten von Bedeutung ist, wäre das Kabinett erneu befassen.

Die Militärbeobachter werden entsprechend ihres Mandates uniformiert und unbewaffnet sein. Die Militärbeobachter sind im Rahmen einer Beobachtungs- und Aufsichtsmission tätig, die nicht zu Zwangsmaßnahmen berechtigt ist. Es handelt sich bei der Teilnahme an der VN-Beobachtermission nicht um einen „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“ im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes.

Die VN-Mission hat bereits begonnen, die Entsendung des ersten deutschen

Militärbeobachters soll in Abstimmung mit den Vereinten Nationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Der sich bereits vor Ort befindende deutsche Offizier ist beurlaubt, zu den Vereinten Nationen treigestellt und im Auftrag des Department of Peacekeeping Operations

(DPKO) in Syrien tätig. Er zählt nicht zu dem bis zu zehn Soldaten umfassenden deutschen Kontingent.

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

weiteren


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b * Bctcili 8 un 8 der Bundeswehr an der Operation der Eeropäischcn Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht derzeit aus acht Schiffen mit insgesamt elf Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich (drei), Deutschland (zwei - Einsatzgruppenversorger BERLIN [noch bis 24. Mai] und Fregatte BREMEN), Spanien, Italien und den Niederlanden (jeweils eins).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Der Einsatzgruppenversorger BERLIN führte bis zum 21.05.12 Seeraumüberwachung vor der somalischen Ostküste und Seeversorgungsmanöver mit anderen Einheiten des Verbandes durch. Vom 21.05.12 - 22.05.12 lag die BERLIN in Dschibuti und übergab ihre Aufgaben an die Fregatte BREMEN.

Nach der Übergabe trat die BERLIN den Rücktransit nach Wilhelmshaven an.

Die Fregatte BREMEN befindet sich seit dem 19.05.12 im Einsatzgebiet. Nach der Übernahme der Aufgaben wird sie für den Schutz eines Transportes des W r orld Food

Programme eingesetzt.

In der Zeit vom 20.05.12 - 22.05.12 besuchte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Thomas Kossendey, das deutsche Einsatzkontingent EU NAVFOR ATALANTA. Im Rahmen dieses Besuches erfolgte der Kommandowechsel des nationalen Kontingentfuhrers von Fregattenkapitän Martin Waldmann (Kommandant des Einsatzgruppenversorgers BERLIN) an Fregattenkapitän Ingolf Schlobinsky (Kommandant der Fregatte BREMEN).

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft


fü r DEN DIENSTGEBRAUCH

VS-NUR- _ |9 .

„„„„ den internationalen

b. Beteiligung der B “" d ^ “2* VO BR(OAE)

Terrorismus: Operation ACTIVE ^ Nationen mit

An der Operation ACT,VE ENDEAVOUR b=te,hg=n sich

Schiffen und Seefemaufklärem. 22 05 12 mit der Fregatte

Deutschland hat sich im Zeitraum vom 16.03.1

RHEINLAND-PFALZ an der Operation beteiligt-

12. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, au

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

Für die Angehörigen des UNIFIL-Einsatzes ergibt sich aus der derzeitigen Lageentwicklung im Nord-Libanon und in Beirut bislang keine direkt gegen sie gerichtete Bedrohung.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Fünf Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und der Türkei, drei

Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (Hohlstablenkboote

ENSDORF und AUERBACH-OBERPFALZ) und dem deutschen Tender

RHEIN. Des Weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien und Türkei).

Der deutsche Beitrag zur Erfüllung des Auftrages ist uneingeschränkt sichergestellt.

Am 19.05.12 fand der Wechsel des Flaggschiffs der MTF statt. Im Beisein des brasilianischen Verteidigungsministers wurde die brasilianische Fregatte


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-20-

UNIÄO durch die brasilianische Fregatte LIBERAL abgelöst. Die Führung der MTF wird unverändert durch Rear Admiral Wagner Lopes de Moraes Zamith (Brasilien) wahrgenommen.

13. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 775 Polizisten an, davon 77 Deutsche.

14. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 48 || 1 || 0 ||  0 || 0  || 4
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 2 
|}


. nä ,«D=NMBNST«=I<AI»

15. stärke^eLdeatschen_EinsMzkontinsente

erstes BT-Mandat

Ges.

1

a

22.12.01

g

s

12.06.99

w.

02.12.04

i

08.07.11

|

15.11.07

o

14.11.03

[aktuelles

| BT-Mandat_

-

26.01.12

09.06.11

01.12.11

29.09.11

08.07.11

01.12.11

aktuelles

Mandatsende

-

31.01.13

11.06.12 1

21.11.12 2

15.11.12

15.11.12

31.12.12

aktuelle

Personalobergrenze

-

4.900

1.850

800

50

50

700

höchste

Personalobergrenze

-

5.350

(2010)

8.500

(1999)

3.000

(2004)

50

(2011)

250

(2007)

3100

(2003)

bisherige maximale Stärke

10.434

(2002)

5.433

(2011)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

14

(2012)

9

(2011)

578

(2010)

20.09.06 19.12.08

09.06.11 10.05.12

30.06.12 31.05.13

im Inland bereitgehalten

1.400

1.400 (2008)

884

(2009)

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falb dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 InkL ORF-Bataillon 5 InkL NATO HQ Sarajevo 6 Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 5), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 7.119 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.257 Soldaten, Faizabad: 145 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.931 Soldaten, Kabul: 300 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 97 Soldaten. Besonderheit: 88 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-22-

Kandahar/

Bagram

Efentaweck

KlniaU-

beginn

Klnset*- l Kode ü (geplant)

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Kinsitz 1 von deutschen Femmeldeioldaten des Ist NA Kn I Signal Banalion, Wesel und des DlX)/l)tA Ist NS»

1 (ehemals Femmeldebataillon 2*4), Wesel im Rahmen jder NATOPtthrungsuntersttttzung in Kandahar und! j Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest 1 gebilligt.

07,02,10

r

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ii

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1

Knhmon der

SoWntciV-lnnen bl# zum Ablauf de* aktuellen liundewUtgw mandht»,

Kurzfristige Unter ttfitzangileUtungen ISAF


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-23-

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.