﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

f Bundesministerium

der Verteidigung

Abteilung Strategie und Einsatz II11

hausanschrift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin Postanschrift 11055 Berlin

TEL *49 (0)30-18-24-29620 / 29622 fax  49 (0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

über die Auslandseinsätze

der Bundeswehr

w,v Bundes wehr

Wlr enen - Deutschland.

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Redaktionsschluss: 9. Mai 2012,10:00 Uhr


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1. Afghanistan 
a. Politische Lage

Privatwirtschaftsentwicklung

Die afghanische Wirtschaft wird in den Jahren nach dem Abzug der internationalen Truppen voraussichtlich moderater wachsen als in den Jahren zuvor: Die Analysten der Weltbank erwarten keine zweistelligen Wachstumszahlen wie im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre, sondern gehen von einem moderaten jährlichen Anstieg von vier bis sechs Prozent aus. Dieses wird aber stärker von afghanischen Unternehmen getragen und weniger vom ausländischen Kapitalzufluss abhängig sein.

Dieses immer noch positive Bild bestätigen auch Umfragen unter afghanischen Firmen. Laut einer Studie des Center for International Private Enterprise (CIPE) geben 75 Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie optimistisch auf zukünftige Geschäftsaktivitäten blicken. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist es derzeit einfacher an Kredite zu gelangen. Die Anzahl an Firmen, die Zugang zu Krediten erhalten, hat sich alleine im ersten Quartal 2012 um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Als Motor für das Wirtschaftswachstum hat sich 2010/ 2011 zudem der Servicesektor entpuppt: Die Kommunikationsbranche wuchs im vergangenen Jahr um 65 Prozent, Transport und Logistik um 23 Prozent und das Banken- und Versicherungswesen um 14 Prozent. Aufgrund der hohen Niederschlagswerte wird erwartet, dass auch die Landwirtschaft in diesem Jahr wieder zum Wirtschaftswachstum beitragen wird. Großes Potenzial birgt zudem der Mining-Sektor: Derzeit laufen fünf Bieterverfahren ür Gold-, Öl- und Mineralienstätten in Afghanistan. Das Ministry of Mines berichtet von einer verbesserten Nachfrage von Seiten ausländischer Unternehmen.


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b. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,
Regional Command West: insgesamt mittel,
Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,
Regional Command South: insgesamt hoch,
Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 30.04.12 bis 06.05.12 (18. KW) registrierte ISAF landesweit 528 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 363 Schusswechsel und Gefechte, 75 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat in Kabul -


1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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sowie 86 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und vier sonstige Vorfälle.

Elf Vorfälle ereigneten sich im RC North, acht im RC Capital, 23 im RC West, 91 im RC South, 119 im RC Southwest und 276 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen sieben ISAF-Soldaten gefallen; weitere 88 ISAF-Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)


c. International Security Assistance Force (ISAF) 
(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.


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(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Captial)

Am 30.04.12 in der Provinz Kandahar 2 im Distrikt Zharay ist ein amerikanischer Soldat bei einem Handwaffenbeschuss gefallen.

In der Provinz Wardak im Distrikt Sayyidabad erfolgte ein Angriff mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED), bei dem zwei amerikanische Soldaten gefallen sind.

Zwei britische Soldaten sind bei einem Handwaffenbeschuss in der Provinz Helmand im Distrikt Nahr-e Saraj am 04.05.12 gefallen.

Ebenfalls in Helmand, im Distrikt Marjah ist am 06.05.12 bei einem weiteren Handwaffenbeschuss ein amerikanischer Soldat gefallen. Der amerikanische Soldat wurde von einem Angehörigen der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) während einer gemeinsamen Durchsuchungsoperation erschossen. Ein weiterer amerikanischer Soldat wurde schwer verwundet. Im anschließenden Feuergefecht wurde der Angreifer getötet.

Des Weiteren erfolgte am 06.05.12 ein IED-Angriff in der Provinz Paktiya im Distrikt Lajah - Ahmad Khel, bei dem ein amerikanischer Soldat gefallen ist.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Lage in Kabul ist unverändert überwiegend stabil. Nach dem komplexen Angriff auf das abgesicherte Areal des Camp Green Village am 02.05.12 wurden in Abstimmung mit den afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF) im Zeitraum vom 03.05.12 bis 05.05.12 für ISAF-Kräfte Beschränkungen in der Operationsführung festgelegt.

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Ende Mai 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel im Schwerpunkt von Teilen des Einsatzgeschwaders Mazar-e Sharif und der Objektschutzkräfte der Luftwaffe statt.

Am 02.05.12 wurden deutsche Kräfte rund 55 Kilometer nordwestlich des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT)

Kunduz mit Handwaffen beschossen. Es wurde niemand verwundet und es wurden keine Schäden festgestellt.

In der Provinz Kunduz im Distrikt Archi wurde am 07.05.12 nach unbestätigten Meldungen ein afghanischer Zivilist bei einem IED-Angriff auf lokale Sicherheitskräfte (Local Security Forces, LSF) getötet. Zwei weitere Angehörige der LSF wurden verwundet, darunter der Kommandeur Archi Mullah Akhtan. Deutsche Kräfte waren nicht betroffen.

Am 07.05.12 kam es rund 66 Kilometer nördlich des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz im Distrikt Imam Sahib zu einem Anschlag gegen Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte. Drei Grenzpolizisten fielen bei dem vermutlichen IED-Angriff. Die Untersuchungen dauern an. Deutsche Kräfte waren nicht betroffen.

Seit dem 01.05.12 ist der Caterer „Ciano Trading und Services“ für die Bereitstellung der Verpflegung im Camp Marmal in Mazar-e Sharif zuständig.

Die Versorgung des Deutschen Einsatzkontingentes ISAF mit Marketenderwaren erfolgt durch eine deutsche Rahmenvertragsfirma und ist bislang grundsätzlich sichergestellt. Aktuell gibt es jedoch für einige wenige Warengruppen Einschränkungen. Die Rahmenvertragsfirma arbeitet derzeit an Alternativen zur nachhaltigen Gewährleistung der Versorgung in der vollen Bandbreite des Marketenderwarenangebotes. Engpässe bei der Folgeversorgung des Deutschen Einsatzkontingentes ISAF in größerem Umfang sind weiterhin nicht zu erwarten.


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(5) Polizeiaufbau
Bislang wurden im laufenden Jahr 68 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 4.262 (?) Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In sechs laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 326 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet.
An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.
ANPA) In Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es sechs Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.045.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgefuhrt.

d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Ende April 2012 wurde im afghanischen Ministerium für Energie und Wasser in Kabul ein Vertrag über fünf Millionen Euro zur Vorbereitung der Rehabilitierung von zwei Wasserkraftwerken am Standort Pul-e Khumri in der Provinz Baghlan mit einer Gesamtleistung von 13,5 Megawatt unterzeichnet. Die Zeremonie fand in Anwesenheit des Ministers für Energie und Wasser, S.E. Mohammad Ismail Khan, des Vizeministers Eng. Ghulam Farooq Wardak, sowie Vertretern der KfW statt. Die über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierte und durch die KfW Entwicklungsbank umgesetzte Maßnahme ist Teil eines Projekts zur Verbesserung der Stromversorgung in den Nordprovinzen Afghanistans. (Provincial Electrification in Northern Afghanistan / PENA).


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Weiterhin unterzeichnete Minister Khan einen Bauvertrag über 2,3 Millionen Euro, der die Anbindung des Flughafens Mazar-e Sharif und der Ortschaft Marmol in der Provinz Balkh an die ebenso über die finanzielle Zusammenarbeit finanzierte Umspannstation Mazar-e Sharif sicherstellt. Die Anbindung des Flughafens und der Ortschaft Marmol ist Teil des Engagements der Bundesregierung zum Ausbau des Stromübertragungsnetzes Nordafghanistans (North-East Power System / NEPS). Die Maßnahme ist ebenfalls Teil des deutschen Engagements zur Verbesserung der Stromversorgung in den Nordprovinzen Afghanistans. Durch den Anschluss kann eine zuverlässige Stromversorgung für den aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanzierten und von der KfW realisierten Neubau des Flughafens Mazar-e Sharif sichergestellt werden. Der Flughafen hat eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung des regionalen Zentrums Mazar-e Sharif und damit für die Provinz Balkh.

Ziel der beiden Programme der Entwicklungszusammenarbeit ist die integrierte, zuverlässige und qualitativ angemessene Bereitstellung von zusätzlicher Energie in den nördlichen Provinzen Afghanistans sowohl zur Grundversorgung der Bevölkerung als auch zur Schaffung der Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum (produktive Nutzung des Stroms zur Einkommensgenerierung).

e. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Politische Lage

Am 06.05.12 unterstützte die OSZE in Kosovo auf der Basis einer von der serbischen und kosovarischen Regierung gebilligten Vereinbarung vom 30.04.12 (vgl. UdP 18/12) die Stimmabgabe kosovo-serbischer Doppelstaater bei den serbischen


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Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. Der Wahlgang verlief nach Auskunft der OSZE ruhig, geordnet und ohne sicherheitsrelevante Zwischenfälle. Die Kooperation

mit der kosovarischen Polizei verlief gut. Laut OSZE-Angaben haben gut 32 P der 109.000 Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Das endgültige Ergebnis der

Wahlen wird spätestens für den 10.05.12 erwartet.

Wie angekündigt haben am selben Tag zwei kosovo-serbische illegale Parallelgemeinden in Nord-Kosovo (Zubin Potok und Zvecan) entgegen der Entscheidung der serbischen Regierung, auf die Ausdehnung der Kommunalwahlen auf Kosovo zu verzichten, in Eigenregie „Kommunalwahlen“ durchgeflihrt. Die beiden größten serbischen Parteien (DS / Tadic und SNS / Nikolic) waren nicht angetreten. Auch diese illegalen „Wahlen“ verliefen ohne Zwischenfalle.

Bei der Stichwahl um das Präsidentenamt am 20.05.12 wird die OSZE erneut tätig werden.

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Seit dem 05.04.12 sichern deutsche Kräfte der Einsatzkompanie KFOR den

Raum im Umfeld der Grenzübergangsstelle Gate 1 /Jarinje, der durch die

Schließung der illegalen Umfahrungsstraßen nun wieder als einziger Übergang

in diesem Bereich der Grenze zu Serbien etabliert wurde. Die bereits vor Ort

befindlichen deutschen Kräfte (drei Züge) werden dort durch einen türkischen Infanteriezug verstärkt.

t) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das deutsch-österreichische ORF-Bataillon 1/2012 hat nach Herstellen der Einsatzbereitschaft zum 01.05.12 seinen zugewiesenen Einsatzraum im Süden und Südosten des Kosovo bezogen. Die Hauptkräfte des ORF-RataJiinnc


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%

im Camp Prizren, jeweils eine Kompanie in den Camps „Casablanca“ in Suva Reka und „Slim Line“ in Pristina stationiert.

Die Verantwortung für die Sicherheit der serbischen Wahlen im Süden des Kosovos wurde in erster Linie durch die Kosovo Polizei als „first responder” wahrgenommen, während die Bereitschaftspolizei EULEX als „second responder“ bereit stand. Das deutsch-österreichische ORF-Bataillon hat durch Patrouillentätigkeit im Raum, „Show of Force“, zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes als „third responder“ beigetragen (siche UdP 18/12). Nur für den Fall einer ernsthaften Gefährdung des sicheren und stabilen Umfeldes war ein aktives Eingreifen der KFOR-Kräfte aus den oben genannten Feldlagern heraus vorgesehen. Dies war bisher, insbesondere am 06.05.12, dem Tag der Wahlen, nicht erforderlich.

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale

Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.


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Sicherheitssektorrefor

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mb»

(EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage .

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur und im grenznahen zum Südsudan als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in

Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sfidsudan

a. Politische Lage

Am 04.05.12 haben sowohl der Sudan wie auch der Südsudan die Resolution 2046 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen angenommen (siehe UdP 18/12). Der Forderung, den Willen zu einer Verhandlungslösung zu erklären und alle Kampfhandlungen binnen 48 Stunden zu beenden, sind beide Parteien zunächst nachgekommen. Jetzt muss sich in den nächsten Wochen zeigen, ob beide Staaten der Forderung nach bedingungslosem Abzug ihrer Sicherheitskräfte vom Territorium des anderen, der Aufnahme von Verhandlungen und der Einstellung feindlicher Propaganda nachkommen. Der nächste Prüfstein ist der beiderseitige Abzug aus der umstrittenen Region Abyei.

Die Vereinten Nationen haben mit der Resolution 2046 (2012) ein deutliches Zeichen ihrer Entschlossenheit und ihrer Unterstützung für die Bemühungen der Afrikanischen Union gesetzt.


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b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel, im grenznahen Bereich zum Sudan als erheblich eingestuft.

Die Kampfhandlungen zwischen den regulären Streitkräften des Sudan und des

Südsudan wurden am 04.05.2012 eingestellt. Nach ersten Erkenntnissen hält die Waffenruhe.

c. United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Mit Blick auf die Verschärfung des Konflikts zwischen dem Sudan und dem Südsudan in den letzten Wochen hatte die UNMISS-Führung präventiv die Sicherheitskoordinatoren für die Einsatzräume UNMISS in den fünf an den Sudan angrenzenden Bundesstaaten angewiesen, die entsprechenden Notfallplanungen hinsichtlich erhöhter Sicherheit, infrastrukturellen Schutzes, Versorgung, Kommunikation und Notfallverlegung zu aktualisieren.

Der Konflikt zwischen Sudan und Südsudan hat jedoch nicht die grundsätzlichen Aufgaben der Verbindungsoffiziere UNMISS zu den südsudanesischen Streitkräften verändert. Diese versuchen nach wie vor den Kontakt mit den südsudanesischen Streitkräften zu halten und diese bei der inneren Transformation zu unterstützen. Allerdings lag das Hauptaugenmerk der südsudanesischen Streitkräfte in den vergangenen Wochen auf dem Konflikt mit dem Sudan. Vor diesem Hintergrund ist die ureigentliche Aufgabenwahmehmung der insgesamt 57 Verbindungsoffiziere in dem Konfliktgebiet derzeit eingeschränkt. Es bleibt abzuwarten, ob und wie schnell sich die Bereitschaft des Sudan und des Südsudan, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, auch positiv auf die Aktivitäten der militärischen

Verbindungsoffiziere UNMISS auswirken wird.

d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geftthrten Ausbildungsmission somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission

[EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung für eigene Kräfte zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus neun Schiffen mit insgesamt zehn Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Frankreich (drei), Spanien (zwei), Portugal, Italien, den Niederlanden und Deutschland (Einsatzgruppenversorger BERLIN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Der Einsatzgruppenversorger BERLIN befindet sich bis zum 16. Mai 2012 in einer SeeraumÜberwachungsoperation im Somalischen Becken und führt dort Seeversorgungsmanöver mit anderen Einheiten des Verbandes durch.

Beide Bordhubschrauber sind einsatzklar.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt von Dschibuti aus im Rahmen der Operation ATALANTA Aufklärungsflüge im Einsatzgebiet durch.


10 .

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Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTTVE ENDEAVOUR (OAE)

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit drei Nationen mit Schiffen und Seefemaufklärem.

♦

Deutsche Kräfte sind zurzeit nicht beteiligt.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

I . %

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Fünf Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und der Türkei, sowie drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (Hohlstablenkboote ENSDORF und AUERBACH-OBERPFALZ) und dem deutschen Tender RHEIN. Des Weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber

(Brasilien und Türkei).

Der DEU Beitrag zur Erfüllung des Auftrages ist uneingeschränkt sichergestellt.


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12. Internationale Organisati onen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo. European Union 
rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 775 Polizisten an, davon 77 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflflge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im B erichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 51 || 3 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 2 
|}


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*Sjfrrke der deutschen Einsatzkontingent»

erstes BT-Mandat

aktuelles

BT-Mandat

22 . 12.01

12.06.99

02.12.04

20.09.06

09.06.11

aktuelles

Mandatsende

30.06.12

18.12.12

aktuelle

4.900

Personalobergrenze

höchste

Personalobergrenze

bisherige maximale Stärke

im Inland bereitgehalten

Offiziere

10.434

(2002)

6.440

(1999)

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst.

Frauen

Reservisten

FWDL

Bundesregierung

eine der Fraktionen es wünscht, wird die

Bundestag vor Ahlanf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen, i Fiide weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, ni£h Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

7 EU

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-BataUlon * inkL NATO HQ Sarajevo Operation ACTIVE ENDEAV

NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Vcrwiindetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie Ä5 ^ einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke;: 3)und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 11), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den 185 Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.793 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandsemsätzen eingesetzt.

. Kunduz: 1.259 Soldaten, Faizabad: 147 Soldaten Maza«> Shanft 2.929 Soklaten, Kabul: 302 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpun Besonderheit: 185 Soldaten im Kontingentwechsel

" im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der

--------kommen


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistunge n ISAF

Einsatz¬

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatzzweck

EinsatzEnde Bemerkungen (geplant)

Kandahar/ Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz 07.02.10

06/10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldaterV-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Bagram von deutschen Femmeldesoldaten des Ist ^AT

Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB

(ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen

der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und

Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

♦


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.