﻿Bundesministerium der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlaments
18/12
über die Auslandseinsätze der Bundeswehr
Bundeswehr
Wir dienen Deutschland

Redaktionsschluß: 3. Mai 2012, 10:00 Uhr


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Afghanistan

a. Politische Lage

Treffen der internationalen Kontaktgruppe

Am siebten Treffen der Internationalen Kontaktgruppe (International Contact Group / ICG) zu Afghanistan am 25.04.12 in Abu Dhabi nahmen 54 Staaten und Organisationen teil, darunter die Nachbarn Iran, Pakistan, Russland, China, Usbekistan, Tadschikistan, regionale Akteure wie die Türkei, Indien, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate sowie VN, NATO, EU und IOC. Neue Teilnehmer waren Aserbaidschan, Kuwait, Rumänien und Slowenien.

Bei diesem Treffen bestätigte die Internationale Kontaktgruppe den neuen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan, Botschafter Dr. Michael Koch, als ihren Vorsitzenden. Damit behält Deutschland auch nach der Bonner Afghanistan-Konferenz von 2011 eine zentrale koordinierende Rolle in der internationalen Afghanistanpolitik.

Das Format der Kontaktgruppe bringt neben ISAF-Truppenstellern und Geberländern auch regionale Akteure, internationale Organisationen und natürlich Afghanistan selbst gleichwertig und informell an einen Tisch. Der von allen anerkannte Mehrwert besteht in der Vertrauens- und Konsensbildung auf Hauptstadtebene.

Das Treffen in Abu Dhabi erbrachte eine Konkretisierung der Tokio-Konferenz am 08.07.12: Japan warb dringlich für Geberzusagen über 2014 hinaus, um die in Bonn vereinbarte Transformationsdekade glaubwürdig zu unterlegen. Afghanistan wurde klar bedeutet, dass es bis dahin selbst noch einige „Hausaufgaben“ habe, etwa bei Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung.

Der Generalsekretär des afghanischen Hohen Friedensrats, Stanekzai, berichtete von Fortschritten im politischen Friedensprozess. Die afghanische Regierung spreche mit mehreren Gruppen und sei mit der Eröffnung eines Taliban-Büros in Katar einverstanden, solange dies nur der Führung von Friedensgesprächen diene. Die Kontaktgruppe unterstrich die Bedeutung der in Bonn vereinbarten Prinzipien für einen politischen Friedensprozess in Afghanistan.

Nicht zuletzt vermittelten USA und NATO die Ziele des NATO-Gipfels in Chicago (20.-21.05.12) und die Absichten der am 22.04.12 paraphierten und am


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01.05.12 in Kabul von den Präsidenten Obama und Karsai Unterzeichneten bilateralen Strategischen Partnerschaft zwischen USA und Afghanistan. Die USA stellten klar, keine permanenten militärischen Einrichtungen in Afghanistan anzustreben. Afghanistan erklärte, es suche mit bilateralen und multilateralen Partnerschaften eine neue Balance zwischen der Region und der internationalen Gemeinschaft.

Als Termin für das nächste Treffen der Internationalen Kontaktgruppe zu Afghanistan wurden der 16. und 17.06.12 in Helsinki vereinbart.

US-AFG-Partnerschaftsabkommen

Am 01.05.12 haben US-Präsident Obama und Staatspräsident Karzai in Kabul ein bilaterales Partnerschaftsabkommen („Enduring Strategie Partnership Aggreement between the Islamic Republic of Afghanistan and the United States of America“) unterzeichnet.

Das Abkommen mit Afghanistan bildet den Rahmen für ein langfristiges US-Engagement, ohne aber ein Beistandspakt zu sein. Es steht auf dem Boden der Transitionsagenda von Lissabon und der gegenseitigen Verpflichtungen von Kabul und Bonn. Das Abkommen enthält keine Vereinbarung über eigene militärische Basen der amerikanischen Streitkräfte in Afghanistan, erlaubt aber die Mitnutzung afghanischer Militäreinrichtungen.

Außerdem wurden gegenseitige Verpflichtungen in den Bereichen Sicherung und Weiterentwicklung demokratischer Werte, langfristige Sicherheit, Ausbau regionaler Sicherheit und Zusammenarbeit, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung sowie Stärkung afghanischer Institutionen und Regierungsführung vereinbart.


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b. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich¹. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel, 

Regional Command West: insgesamt mittel, 

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch, 

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 23.04.12 bis 29.04.12 (17. KW) registrierte ISAF landesweit 373 Sicherheitsvorfalle (siehe Grafik). Es handelte sich um 272 Schusswechsel und

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¹ Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte. 62 Sprengstoffanschläge sowie 29 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und zehn sonstige Vorfälle.

13 Vorfälle ereigneten sieh im RC North, 25 im RC West, 100 im RC South, 58 im RC Southwest und 177 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen neun ISAF-Soldaten gefallen; weitere 56 ISAF-Soldaten wurden verwundet².

(Grafik)

c. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

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² Über den Vorfall am 23.04.12 in der Provinz Kunduz, bei dem zwei belgische Soldaten leicht verwundet worden sind, wurde bereits in der UdP 17/12 berichtet.


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(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

In der Provinz Helmand im Distrikt Now Zad³ fiel ein georgischer Soldat am 24.04.12 durch einen Angriff mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED).

Am 25.04.12 erfolgte in der Provinz Kandahar im Distrikt Zharay ein IED-Angriff auf eine amerikanische Patrouille. Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen, sechs weitere wurden verwundet. Des Weiteren sind zwei afghanische Soldaten gefallen, zwei weitere wurden verwundet.

In der Provinz Kandahar im Distrikt Shah Wali Kot kam es am 25.04.12 nach der Durchführung einer gemeinsamen Patrouille amerikanischer und afghanischer Sicherheitskräfte zu einem Schusswechsel. Nach Rückkehr der Patrouille in die Basis, eröffneten zwei in der Basis eingesetzte afghanische Sicherheitskräfte das Feuer. Im Zuge des anschließenden Feuergefechtes wurde einer der beiden Angreifer getötet. Ein amerikanischer Soldat ist bei dem Angriff gefallen, drei weitere wurden verwundet. Die Ermittlungen zu dem Vorfall sind noch nicht abgeschlossen.

Drei amerikanische Soldaten fielen bei einem IED-Angriff im Distrikt Nawah der Provinz Ghazni am 26.04.12.

In der Provinz Helmand im Distrikt Nahr-e Saraj fiel am 27.04.12 ein britischer Soldat durch Handwaffenbeschuss.

Ebenfalls am 27.04.12 ist in der Provinz Nimroz im Distrikt Zaranj ein amerikanischer Soldat nach einem IED-Angriff gefallen.

In der Provinz Ghazni im Distrikt Muqer ist ein amerikanischer Soldat am 28.04.12 nach einem IED-Angriff gefallen.

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³ Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Aufgrund vorliegender Warnmeldungen zu beabsichtigten Anschlägen während der geplanten Feierlichkeiten des „Mudschaheddin Victory Day“, wurde dieser nationale Feiertag im engsten Kreise des afghanischen Präsidenten mit ausgewählten nationalen und internationalen Vertretern gefeiert. Die angekündigten Anschläge wurden nicht durchgeführt. Dazu kann auch die hohe Präsenz der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) im Stadtgebiet beigetragen haben.


(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 02.05.12 ereigneten sich drei Explosionen in Kabul. Ein Selbstmordattentäter mit Fahrzeug zündete ein IED vor einem Gebäudekomplex (Camp Green Village), in dem unter anderen VN-Mitarbeiter tätig sind. Im Anschluss an die Detonationen war Gewehrfeuer festzustellen. Die Polizei in Kabul sprach am 02.05.12 von neun getöteten und bis zu 32 verwundeten Zivilisten. Die ANSF konnten den komplexen Angriff binnen ca. drei Stunden erfolgreich abwehren. ISAF-Kräfte waren nicht betroffen.


(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.

Die Operationen im Norden verlaufen planmäßig, unterliegen jedoch nach wie vor insbesondere im Osten, in der Provinz Badakhshan, witterungsbedingten Einschränkungen. Auf Grund des „Mudschaheddin Victory Day“ wurde am 27.04.12 in enger Abstimmung mit den ANSF die Intensität der eigenen Operationsführung reduziert.

In den Operationen in den Provinzen Badakhshan, Balkh sowie in Faryab agieren die ANSF derzeit weitgehend autark und werden von ISAF lediglich „aus der zweiten Reihe“ unterstützt.

Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen erste Informationen über die Planungen zur Umsetzung der Reduzierungsabsichten der US-amerikanischen Streitkräfte, welche 2010 temporär als zusätzliche Verstärkungskräfte „Surge“


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nach Afghanistan verlegt wurden, vor. Präsident Obama hatte diese Reduzierung bereits am 22.06.11 angekündigt.

Die anstehenden Reduzierungen erfolgen planmäßig, abgestimmt und sind auch ein Zwischenschritt auf dem Weg zum US-amerikanischen post-ISAF Engagement. Sie sollen bis Ende September 2012 auf dann noch insgesamt 68.000 realisiert sein. Weitere Reduzierungen sind in der Folgezeit zu erwarten. Im Regionalkommando Nord wird aktuell mit einer Reduzierung um etwa 2.000 US-amerikanischen Soldaten/-innen gerechnet. Dies soll vorrangig durch eine deutliche Reduzierung und Umgliederung der dort stationierten 37. US-Infanteriebrigade realisiert werden. Diese Brigade stellt derzeit Kräfte, die im Schwerpunkt zuständig sind für Partnering und Mentoring der afghanischen Polizei. Eine Kompensation durch andere ISAF Truppensteller kann nicht erfolgen.

Hochwertfahigkeiten, wie beispielsweise Spezialkräfte, Route Clearance und insbesondere die Fähigkeit zur Forward Air MedEvac bleiben nach derzeitigem Kenntnisstand auch zukünftig in dem für die ISAF-Kräfte im Regionalkommando Nord erforderlichen Umfang erhalten.

Hinweisen vor Ort zufolge wird die Bahnlinie Mazar-e Sharif - Heiraton früher als erwartet bereits vereinzelt für den Transport von Gütern (z.B. Holz) genutzt. Gemäß Betreibervertrag soll die Bahnlinie acht Stunden am Tag betrieben werden. In dieser Zeit können maximal zehn Züge mit jeweils 60 Waggons die eingleisige Strecke befahren. Container sollen dabei in Heiraton, Naibabad und Mazar-e Sharif umgeschlagen werden.

Derzeit bestehende Herausforderungen, wie z.B. die Erhöhung der täglichen Abfertigungskapazität, die Erhöhung der Zollabfertigungskapazität in Heiraton sowie der Abbau von administrativen Hemmnissen sind durch die lokalen Verantwortlichen zu bewältigen. Nach derzeitiger Bewertung ist mit einer Lösung dieser Herausforderungen frühestens im zweiten Halbjahr 2012 zu rechnen.

Von den Frühjahrsüberflutungen im Bereich des RC North sind sieben von neun Provinzen betroffen. In letzten Meldungen des Provincial Disaster Managment Council (PDMC) wird von bis zu 3.300 betroffenen Familien berichtet.


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Die afghanische Katastrophenschutzbehörde (Afghanistan National Disaster Management Authority / ANDMA) führte mit den internationalen Hilfsorganisationen am 25.04.12 eine Besprechung in Mazar-e Sharif in der Provinz Balkh durch, um insbesondere im Norden die weiteren Hilfsmaßnahmen zu koordinieren. An ISAF sind bislang keine Hilfeersuchen ergangen.

In der Provinz Faryab in der Stadt Maimanah kam es am 25.04.12 zu einem Schusswechsel zwischen afghanischen Polizeikräften (Afghan Uniformed Police / AUP) und regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF). Dabei verstarb ein afghanischer Polizist infolge seiner Schussverletzungen während seiner medizinischen Behandlung im Regionalen Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team / PRT) Maimanah.

Am 29.04.12 erfolgte 60 km südwestlich von Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) ein IED-Anschlag auf ein schwedisches OMLT der Task Force NORTHERN LIGHTS. Dabei wurde ein schwedischer Soldat verwundet und anschließend nach der ersten Versorgung zur weiteren Behandlung in das Feldlazarett nach Mazar-e Sharif (Camp Marmal) verbracht. Deutsche Kräfte waren nicht betroffen.

In der Provinz Kunduz in der Nähe von Nawabad erfolgte am 29.04.12 ein IED-Angriff auf eine deutsche Patrouille des Ausbildungs- und Schutzbataillons Kunduz. Es gab keine Verwundeten und Schäden.

Ebenfalls in der Provinz Kunduz im Distrikt Qal' ah-ye Zal erfolgte am 02.05.12 der Beschuss einer deutschen Patrouille des Ausbildungs- und Schutzbataillons Kunduz. Es gab keine Verwundeten und Schäden.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 61 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 4.497 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In zehn laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 592 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet, In neun weiteren Ausbildungsprojekten


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unterrichten 40 afghanische Trainer 804 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

Im zentralen Ausbildungszentrum (Central Training Centre /CTC) wurden 432 afghanische Instruktoren sowie Offiziere in einem „Train-the-Trainer“-Kurs durch zehn deutsche Trainer weitergebildet. Die Graduierung dieser Fortbildungsmaßnahme erfolgte am 28.04.12.


(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es vier Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.039.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

d. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Im Auftrag des BMZ unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die Förderung des afghanischen Berufsbildungssystems. Die Integration von behinderten Jugendlichen in Angebote zur Berufsbildung stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. In einer Konferenz am 25.04.12 stellten drei Gutachterinnen und Gutachter erste Ergebnisse einer Bestandsaufnahme bestehender Möglichkeiten zur Integration blinder und gehörloser Jugendlicher vor. In einer anschließenden Diskussion mit Vertretern des afghanischen Vizeministeriums für Berufsbildung, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Märtyrer und Behinderter sowie Behindertenverbänden und Nichtregierungsorganisationen wurden konzeptionelle Möglichkeiten zur Schaffung flächendeckender Angebote für betroffene Jugendliche auf der Grundlage einer inklusiven Bildung erörtert.

Nur ein minimaler Anteil der afghanischen sehbehinderten und gehörlosen Kinder besucht eine Schule. In den wenigen dafür ausgerichteten Schulen, die in Afghanistan existieren, werden vorwiegend ehemalige Absolventen als Lehrer


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eingesetzt. Der Unterricht beschränkt, sich vor allem auf das Erlernen der Brailleschrift und der bislang nur rudimentär vorhandenen Gebärdensprache. Spezielle pädagogische Förderungskonzepte 
sowie weiterführende Bildungsmaßnahmen existieren nicht. Ein selbstbestimmtes und eigenfinanziertes Leben bleibt ihnen damit verwehrt.

An fünf Standorten - in den Provinzen Kabul, Herat und Balkh - sollen zunächst bestehende Schulen zu Pilotschulen ausgebaut werden. Die dort zu etablierenden Konzepte und Methoden sollen in den kommenden Jahren genutzt werden, um ein flächendeckendes Angebot für die Zielgruppe zu schaffen. Zuvor sollen die während der Konferenz gesammelten Ergebnisse, Einwürfe und Ideen auf einer weiteren Veranstaltung im Juni 2012 deutschen Expertinnen und Experten vorgestellt und mit ihnen weiter entwickelt werden.

e. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


3. Kosovo

a. Politische Lage

Am 30.04.12 stimmten die Regierungen Serbiens und Kosovos dem OSZE-Vorschlag zur Beteiligung der OSZE an der Durchführung der serbischen Parlamentswahlen am 06.05.12 sowie der Präsidentschaftswahlen am 06. und 20.05.12 in Kosovo zu. Die Vereinbarung sieht vor, dass die OSZE die kosovo-serbischen Doppelstaater im gesamten Kosovo bei der Stimmabgabe bei den serbischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen unterstützt. Dazu sollen etwa 20 Wahlzentren mit etwa 90 Wahllokalen eingerichtet werden. Die Anbringung serbischer Hoheitszeichen außerhalb der Wahlzentren soll nicht gestattet sein. Die Stimmauszählung soll nicht in Kosovo, sondern in Serbien erfolgen. Die Sicherheit an den Wahltagen wird durch die kosovarische Polizei („First Responder“), durch


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EULEX („Second Responder“) und durch KFOR („Third Responder“) im Rahmen der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes gewährleistet. Die OSZE plant eine Informationskampagne, um die Kosovo-Serben über ihre Möglichkeit zur Wahlteilnahme zu informieren.

Daneben bleibt weiterhin die Ankündigung zweier kosovo-serbischer Parallelgemeinden in Nord-Kosovo aktuell, gegen die Beschlusslage in Belgrad illegal Kommunalwahlen in eigener Zuständigkeit durchzuführen (siehe UdP 17/12).

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR) 

(1) KFOR

Seit dem 05.04.12 sichern deutsche Kräfte der Einsatzkompanie KFOR den Raum im Umfeld der Grenzübergangsstelle GATE 1 / Jarinje, der durch die Schließung der illegalen Umfahrungsstraßen nun wieder als einziger Übergang in diesem Bereich der Grenze zu Serbien etabliert wurde. Dabei werden die deutschen Kräfte vor Ort durch einen türkischen Infanteriezug in ihrem Sicherungsauftrag unterstützt.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Das Bundeskabinett hat am 02.05.12 - vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages - das KFOR-Mandat verlängert.

Das Bundestagsmandat zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR hat Bestand, solange das unbefristete Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Bestand hat und ein entsprechender Beschluss des NATO-Rates vorliegt. Es ist grundsätzlich unbefristet gültig. Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung am 07.06.00 für die Dauer des KFOR-Mandates zugesichert, den Deutschen Bundestag vor Ablauf von weiteren zwölf Monaten erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes zu befassen, wenn eine der im Bundestag vertretenen Fraktionen dies wünscht. Diese weiteren zwölf


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Monate enden am 11.06.12. Mit Schreiben vom 26.03.12 haben die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP die Bundesregierung um eine konstitutive Befassung zur Mandatsverlängerung gebeten.

Insbesondere vor dem Hintergrund der seit Sommer 2011 zusätzlich angespannten Lage im Norden des Kosovo bleibt die internationale Truppenpräsenz KFOR im Sinne des Konzepts der „drei Sicherheitsreihen“ („first responder“ Kosovo Polizei; „second responder“ EULEX-Bereitschaftspolizei; „third responder“ KFOR-Kräfte) zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds weiter erforderlich, bis die Sicherheitsorgane Kosovos, unterstützt durch die Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo, die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen Kosovos gleichermaßen gewährleisten können.

Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR von bislang 1.850 Soldatinnen und Soldaten bleibt erforderlich, um weiterhin deutsche Streitkräfte im umfassenden Fähigkeitsspektrum gemäß der NATO-Fähigkeitsforderung im zugesagten Umfang für die Operation bereit zu stellen. Zudem bleibt damit die Möglichkeit erhalten, auf unerwartete Lageänderungen angemessen reagieren zu können.

Auf dieser Grundlage wird das KFOR-Mandat grundsätzlich unverändert fortgeschrieben. Es soll weiter am bisherigen Rhythmus der konstitutiven Befassung nach 12 Monaten im Sinne der Protokollerklärung vom 07.06.00 festgehalten werden.


Die Verlegung des deutsch-österreichischen ORF Bataillons 1-2012 ist am 30.04.12 wie geplant abgeschlossen worden. Die Einsatzbereitschaft des Bataillons im Einsatzgebiet (Mission Ready in Theatre / MRIT) wurde zum 01.05.12 gemeldet.




4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)


5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Am 01.05.12 erfolgte die Rückverlegung eines deutschen Stabsoffiziers nach Beendigung seiner Stehzeit im Missionsgebiet nach Deutschland. Insgesamt beteiligt sich Deutschland weiterhin mit drei Soldaten an der Mission.


6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse


7. Südsudan

a. Politische Lage

Auch nach dem Abzug der südsudanesischen Streitkräfte aus der Region Heglig (siehe UdP 17/12) halten die Spannungen zwischen Südsudan und Sudan weiter an.


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Die sudanesische Regierung hat den Ausnahmezustand in der Region Süd-Kordofan, Weißer Nil und Sennar verhängt.

Die Ölproduktion in der Region Heglig ist vorerst vollständig zum Erliegen gekommen. Ersten Einschätzungen zufolge ist aufgrund von Beschädigungen der entsprechenden Ölinfrastruktur in den nächsten Wochen lediglich mit der Wiederaufnahme von einem Drittel der ursprünglichen Produktion zu rechnen.

In einem Communique vom 24.04.12 forderte die Afrikanische Union (AU) beide Parteien unter anderem auf, alle Feindseligkeiten binnen 48 Stunden einzustellen und alle militärischen Kräfte auf das eigene Territorium zurückzuziehen.

Der VN-Sicherheitsrat hat am 02.05.12 die Resolution 2046 (2012) angenommen, mit der die Forderungen der AU und die im Communique enthaltene „road map" unter Kapitel VII der VN-Charta indossiert und deren Nichtbefolgung mit Sanktionen bedroht wird.

Während sich die Lage bei Heglig verhältnismäßig beruhigt hat, weisen anhaltende Auseinandersetzungen an verschiedenen Abschnitten der Grenze zwischen Sudan und Südsudan auf den begrenzten Erfolg der Aufforderung hin.

Absicht der AU ist es auch, die Verhandlungen zwischen beiden Staaten zu reaktivieren und innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Erkenntnisse zu Reaktionen des Sudans und des Südsudans zum Communique der AU liegen bis dato nicht vor.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

Die Kampfhandlungen zwischen Sudan und Südsudan haben sich ausgeweitet und beschränken sich jetzt nicht mehr nur auf das Grenzgebiet zwischen Unity / Warrap im Sudan und Süd Kordufan im Südsudan. Gefechte zwischen den sudanesischen und südsudanesischen Streitkräften erfolgten auch im umstrittenen Grenzgebiet Kafi Kingi im Norden des Bundesstaates Western Bahr El Ghazal.

In den südsudanesischen Bundesstaaten Upper Nile und Northern Bahr El Ghazal intensivierten die sudanesischen Streitkräfte sowie Rebellengruppen ihre Aktivitäten gegen die südsudanesischen Sicherheitskräfte.


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c. United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Civilian Disarmament (CD)

Im Bundesstaat Jonglei wird die Entwaffnung der Zivilbevölkerung, (Civilian Disarmament / CD) weiter fortgeführt. Die Entwaffnung in Jonglei verzeichnete hierbei nicht nur den Erfolg bezüglich der Zahl eingesammelter Waffen, auch zahlreiche Rebellen der GEORGE ATHOR Widerstandsbewegung waren zur Waffenabgabe bereit.

In den noch nicht entwaffneten Kommunen und gegenüber den noch nicht zur Waffenabgabe bereiten und sich einer Entwaffnung entziehenden Volksgruppen wirbt die sudanesische Volksbefreiungsarmee (Sudanese People Liberation Army / SPLA) weiter um das Vertrauen in ihre Fähigkeit, zukünftig die Sicherheit aller Volksgruppen sicherstellen zu können.

Dennoch sind eine große Zahl der Murle und die jugendlichen Unterstützer der Führungspersönlichkeit der Lou Nuer, Dak Kauth weiterhin nicht zur Waffenabgabe bereit und entziehen sich einer Entwaffnung in dem sie in unbewohnte Gebiete oder ins benachbarte Äthiopien ausweichen.


d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Derzeit sind insgesamt 13 deutsche Soldaten bei UNMISS eingesetzt. In den von Kampfhandlungen betroffenen Bundesstaaten sind zwei deutsche Stabsoffiziere als Verbindungsoffiziere in Bentiu (Unity), des Weiteren zwei im Bundesstaat Oberer Nil (Malakal und Nassir) und einer im Bundesstaat Northern Bahr el Ghazal (Aweil) eingesetzt. Eine direkte Gefährdung besteht zurzeit nicht.

Die übrigen acht bei UNMISS eingesetzten deutschen Soldaten sind in Stabsverwendungen im Hauptquartier der Mission in Juba oder als Verbindungsoffiziere in den Bundesstaaten des Südsudan eingesetzt, die bisher nicht Ziel sudanesischer Angriffe waren.


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8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse



9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus neun Schiffen mit insgesamt elf Bordhubschraubern. Die Einheiten kommen aus Frankreich (drei), Spanien (zwei), Portugal, Italien, den Niederlanden und Deutschland (Einsatzgruppenversorger BERLIN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich fünf Seefernaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Der Einsatzgruppenversorger BERLIN befindet sich derzeit in einer Seeraumüberwachungsoperation.

Der deutsche Seefernaufklärer P-3C ORION führt von Dschibuti aus Aufklärungsflüge im Einsatzgebiet durch.


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10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit drei Nationen mit Schiffen und Seefernaufklärern.

Deutsche Kräfte sind zurzeit nicht beteiligt.



11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

An der MTF UNIFIL beteiligen sich fünf Nationen. Sie besteht derzeit aus vier Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und der Türkei, sowie drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (Hohlstablenkboote ENSDORF und AUERBACH-OBERPFALZ) und dem deutschen Tender RHEIN. Des Weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien und Türkei).

Der deutsche Beitrag zur Erfüllung des Auftrages ist uneingeschränkt sichergestellt.

Am 26.04.12 wurde der Wechsel vom 18. Deutschen Einsatzkontingent auf das 19. Deutsche Einsatzkontingent unter Leitung des Chefs des Stabes des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, Herrn Brigadegeneral Stütz, in Beirut durchgeführt. Der Zeremonie wohnten neben militärischen Gästen aus


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der MTF UNIFIL auch die deutsche Botschafterin im Libanon, Ihre Exzellenz Birgitta Siefker-Eberie und der Gesandte Michael Bierhoff bei. Die durch das Musikkorps der libanesischen Marine geleistete musikalische Untermalung zeugte von der engen Zusammenarbeit und gegenseitiger Wertschätzung beider Nationen. In diesem feierlichen Rahmen erhielt der Befehlshaber der libanesischen Marine, Rear Admiral Baroudi, für seine Verdienste um UN und seine Unterstützung für das Deutsche Einsatzkontingent die Einsatzmedaille der Bundeswehr in Gold.



12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 775 Polizisten an, davon 77 Deutsche.



13 Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 45] || 1 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


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14 Stärke der deutschen Einsatzkontingente

                               Ges.    ISAF      KFOR          EUFOR (5)     UNMISS    UNAMID    OAE (6)   UNIFIL    ATAL. (7)
  erstes BT-Mandat             -       22.12.01  12.06.99      02.12.04      08.07.11  15.11.07  14.11.03  20.09.06  19.12.08 
  aktuelles BT-Mandat          -       26.01.12  09.06.11      01.12.11      29.09.11  08.07.11  01.12.11  09.06.11  01.12.11
  aktuelles Mandatsende        -       31.01.13  11.06.12 (1)  21.11.12 (2)  15.11.12  15.11.12  31.12.12  30.06.12  18.12.12
  aktuelle Personalobergrenze  -       4900      1850          800           50        50        700       300       1400
  
  höchste Personalobergrenze   -       5350      8500          3000          50        250       3100      2400      1400
                                       (2010)    (1999)        (2004)        (2011)    (2007)    (2003)    (2006)    (2008)
  bisherige maximale Stärke    10434   5433      6440          1139          14        9         578       1231      884
                               (2002)  (2011)    (1999)        (2005)        (2012)    (2011)    (2010)    (2006)    (2009)
  im Inland bereitgehalten     41 für strategische Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)
  
  Offiziere                    1180    877       165           2             12        7         9         41        67
  Unteroffiziere               3541    2719      479           1             1         1         18        127       195
  Mannschaften                 1878    1161      575           0             0         0         14        59        69
  Zivilbedienstete             14      6         3             0             0         0         0         2         3
  Gesamt**                     6613    4763*     1222          3             13        8         41        229       334

  Frauen                       346     254       58            0             0         1         0         10        23
  Reservisten                  434     336       80            0             0         0         0         5         13
  FWDL (3)                     152     85        36            0             0         0         0         12        19
   
(1) Ende "weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

(2)  Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

(3) Freiwilligen Wehrdienst Leistende 
(4) ORF-Bataillon 
(5) inkl. NATO HQ Sarajevo 
(6) Operation ACTIVE ENDEAVOUR NAVFOR ATALANTA
(7) EU


Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 12), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 6.670 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.142 Soldaten, Faizabad: 145 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.085 Soldaten, Kabul: 292 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 99 Soldaten. Besonderheit: 58 Soldaten im Kontingentwechsel

** Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 21 -

Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF:

UdP:
06/10

gebilligte Anzahl Soldatinnen/Soldaten:
25

Einsatzort:
Kandahar Bagram

Einsatzzweck:
Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fernmeldesoldaten des 1st NATO Signal Batallion, Wesel und des DDO/AtA 1st NSB (ehemals Fernmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützungin Kandahar und Bargam sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

Einsatzbeginn:
97.02.10

Einsatz-Ende (geplant):

Bemerkungen:
Die Bewilligung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25 Soldat/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


VS - NUR FÜRD°EN DIENSTGEBRAUCH

-22-

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.