﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

4Ä I Bundesministerium I der Verteidigung

Abteilung Strategie und Elneatz II11

hausanschrift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin Postanschrift 11055 Berlin

TH.  49 (0)30-18-24-29620 / 29622 fax  49(0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 25. April 2012, 10:00 Uhr


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VS

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie

zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul: Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 16.04.12 bis 22.04.12 (16. KW) registrierte ISAF landesweit 399 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 283 Schusswechsel und

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Gefechte, 60 Sprengstofianschlige - darunter ein Selbstmordattentat in der Provinz Helmand - sowie 48 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und acht sonstige Vorfälle. 

Vier Vorfälle ereigneten sich im RC North, 13 im RC West, 106 im RC South, 127im RC Southwest und 149 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen sechs ISAF-Soldaten gefallen, weitere 35 ISAF-Soldaten wurden verwundet.


''(Grafik)''




Anm einschließlich statistisch nachträglich erfasster Vorfälle

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

‘ Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfille außerhalb RC North und RC Capital)

In der Provinz Helmand im Distrikt Reg-e Khan Neshin stürzte am 19.04.12 ein

Hubschrauber des Typs UH-60 (Blackhawk) ab. Dabei sind vier amerikanische Soldaten gefallen.

Am 22.04.12 erfolgte ein Angriff mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improviscd Explosive Device / IED) in der Provinz Ghazni im Distrikt Qarah Bagh, bei dem zwei amerikanische Soldaten gefallen sind.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Seit dem Ende der Gefechte in der Hauptstadt Kabul (16.04.12) ist die Lage vor Ort ruhig. Aufgrund von mehreren jüngeren Warnmeldungen für Kabul am kommenden Wochenende wurden die für den 27.04.12 geplanten großen Feierlichkeiten und die Parade anlässlich des „Mudschaheddin Victory Day“ abgesagt. Die Bedrohungslage wurde für das Stadt-Gebiet zunächst auf „Hoch“ gesetzt.

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors. Die Operationen unterliegen jedoch nach wie vor, insbesondere im Osten des eigenen Verantwortungsbereiches (Provinz Badakhshan), witterungsbedingten

Einschränkungen.

In den Operationen in den Provinzen Badakhshan, Balkh sowie in Faryab agieren die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) derzeit weitgehend autark und werden von ISAF lediglich „aus der

zweiten Reihe“ unterstützt.

Nach der einsetzenden Schneeschmelze kam es zu in der Region typischen Frühjahrsüberflutungen im Bereich des RC North. Die Provincial Desaster Management Council (PDMC) der Provinzen Balkh, Kunduz und Baghlan gehen derzeit von bis zu 15 getöteten Zivilisten und von über 400 zerstörten


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Häusern aus. Die Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes wurden

durch die zuständige afghanische Behörde (Afghanistan National Disaster Management Authorities / ANDMA) schnell umgesetzt. An ISAF sind bislang

keine Hilfeersuchen ergangen.

Am 09.04.12 hat das afghanische Verteidigungsministerium eine Weisung zum Dienstposten Wechsel für das in der Nordregion Afghanistans eingesetzte 209. ANA-Korps erlassen. Danach wird der bisherige Chef des Stabes des 205. ANAKorps, General Rahman, als Chef des Stabes in das 209. ANA-Korps verändert.

Er verfügt über eine durchweg gute Reputation.

1

Am 21.04.12 kam es wegen starker Regenfälle zu einer teilweisen Überschwemmung des Camp Marmal in Mazar-e Sharif in der Provinz Balkh. Der Flugplatz war durch die Schäden zeitweise gesperrt und konnte ab 22.04.12 18:00 Uhr afghanischer Ortszeit wieder freigegeben werden. Es gab keine Verletzten. Die Schadbegutachtung im gesamten Camp Marmal war bis zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.

Ein belgisches Police-Operational Mentoring and Liaison Team (POMLT) wurde am 23.04.12 während einer Patrouille neun Kilometer nordwestlich des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT)

Kunduz mit einem IED angegriffen. Dabei wurden zwei belgische Soldaten leicht verwundet 3 .

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 56 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 3.969 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In acht laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 927 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In acht weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 47 afghanische Trainer 794 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt l.a genannten Sicherheitsvorfilllen, da er außerhalb des dort zugrunde hegenden Berichtszeitraumes liegt.


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(6) Kurzfristige Unterstfitzungsleistungeu ISAF

In der vergangenen Woche gab es einen Unterstützungsflug mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.036,

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeftihrt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszosammenarbeit

(1) Afghanische Selbstinitiative flr bürgeniahe Polizei

Vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Bevölkerung und Polizei sind einer der Grundpfeiler des durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragten und von der GIZ umgesetzten Programms zur Förderung der Rechtsstaat!ichkeit in Afghanistan. Derartige Maßnahmen wurden in den letzten zwei Jahren in über 20 Distrikten Nordafghanistans mit Unterstützung einer renommierten afghanischen Nichtregierungsorganisation implementiert. Dazu werden sogenannte Nachbarschaftskomitees gegründet.

Ein essentieller Schritt, diese Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wurde nun getan:

In zwei Distrikten der Provinz Takhar, in denen die Aktivitäten letztes Jahr erfolgreich begonnen wurden, führen die Mitglieder der Komitees diese Treffen nun selbstständig fort. In der traditionell sehr konservativen Provinzhauptstadt Taloqan wurde diese Woche eine Frau als erste Organisatorin durch das Komitee gewählt, die es in Zukunft eigenverantwortlich leiten wird.

(2) Hühnerhaltung in 500 Haushalten der Provinz Baghlan gefördert

Das im Rahmen der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit durchgeftihrte Projekt zur Diversifizierung der Landwirtschaft in der Provinz Baghlan konnte in der vergangenen Woche Futtermittel, Ausstattung und Materialien für die Hühnerhaltung in 500 ländlichen Haushalten in den Distrikten Pul-e Khumri und Baghlan-e Jadid verteilen. Dabei handelt es sich um Materialien zum Bau von Hühnerställen sowie um Tränken und Futtertröge. Begleitende Impfungen und die Gabe von Futtermitteln sollen bewirken, das


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Gesundheit

sicn uiv

Geflügelfleisch und Eiern gesteigert werden kamv Bcratung und

Mi, den Materiallieferungen verbunden ........

Fortbildungsmaßnahmen

Haushalten organisiert hi ihre Produkte auf dem lo

Partner, die ländlichen Einkommen zu

Emährumzssituation

Erfolgreiche Wirtaehaftsmesse in Balkh

Im Auftrag des BMZ unterstützt das „Programm zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im Norden und in Kabul” (NaWi Afghanistan) die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des afghanischen Privatsektors und die Beschäftigungsmöglichkeiten in ausgewählten Sektoren. Vorrangiges Ziel ist es, das afghanische Unternehmertum zu stärken. Eine Aktivität ist dabei die Durchführung von Messen.

Zum zweiten Mal hat die Industrie- und Handelskammer der Provinz Balkh mit Unterstützung des NaWi-Programms die „Balkh Business Trade Fair“ in Mazare Sharif erfolgreich durchgeführt. Mit rund 100 Ausstellerinncn und Aussteller aus verschiedenen Branchen verzeichnete die Messe einen Zuwachs um 25 Prozent. Afghanische Unternehmen präsentierten unter anderem landwirtschaftliche Produkte, Handwerkskunst, Medizintechnik und stellten Dienstleistungsangebote vor. Die meisten Aussteller stammten aus dem Norden Afghanistans. Sie nutzen die Messe, um Kontakte zu knüpfen, sich zu vernetzen und Verträge abzuschließen. Die direkten Verkaufserlöse von rund 42.000 Euro übertrafen das letztjährige Ergebnis und die Unternehmerinnen und

Unternehmer konnten weitere erste Vorbestellungen im Wert von über 200.000 Euro entgegennehmen.

Projekte des Regionalen Infrastruktur-Entwicklungsfonds in Kunduz

Am letzten Sonntag wurde im Gouvemeursbüro der Provinz Kunduz ein Vertrag über Rehabilitierung von fünf Straßenabschnitten in Kunduz-Stadt mit einem Gesamtwert von ca. 4,5 Millionen EUR unterzeichnet. Die Zeremonie fand in Anwesenheit des Provinzgouvemeurs Jegdalek, dem Leiter des Fachministeriums für öffentliche Arbeiten, dem Bürgermeister der Stadt


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Kunduz, sowie Vertretern des Provinzrates, verschiedener Gemeinden und lokalen wie nationalen Medienvertretem statt.

Die über das BMZ finanzierte und durch die KfW Entwicklungsbank umgesetzte Maßnahme ist Teil eines Projekts zu regionalen Infrastrukturentwicklung (Regional Infrastructure Development Fund / RIDF) in fUnf Nordprovinzen Afghanistans. Dieser Fonds ermöglicht die Stärkung subnationaler Verwaltungsstrukturen, indem auf der Grundlage von regionalen Entwicklungsplänen Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Energie, Trink- und Abwasser, Flutschutz, Straßen und Brücken umgesetzt werden.

i

d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Seit dem 05.04.12 sichern deutsche Kräfte der Einsatzkompanie KFOR den Raum im Umfeld der Grenzübergangsstelle GATE 1 /Jarinje, der durch die Schließung der illegalen Umfahrungsstraßen nun wieder als einziger Übergang in diesem Bereich der Grenze zu Serbien etabliert wurde. Die deutschen Kräfte werden dort von einem polnischen Infanteriezug verstärkt und führen den

Sicherungsauftrag voraussichtlich noch bis 06.05.12 aus.


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Währenddessen werden die illegalen Umgehungswege am

3, / Bmjak noeh genuW. Diese Umgehungen sollen m., Rücks.oh, au d,

bevorstehenden serbischen Parlaments- und Prä,Iden,sch.ft»w«hlen zunächst noch nicht geschlossen werden.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Der deutsche Anteil des ORF Bataillons 1-2012 hatte nach der Ablösung durch

das italienische Nachfolgebataillon Ende Mürz 2012 die notwendigen Nachbereitungen, insbesondere die technische Überprüfung und Einlagerung des Materials im Feldlager PRIZREN, weitgehend abgeschlossen und mit Stand

19.04.12 bereits 450 deutsche Soldatinnen und Soldaten des ORF-Btl nach Deutschland zurückverlegt.

Serbien führt am 06.05.12 Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen und am 20.05.12 die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen durch. Gemäß serbischer Verfassung sind auch die serbischen Staatsangehörigen in Kosovo wahlberechtigt.

Die Verhandlungen über das Angebot der OSZE, die Stimmabgabe der serbisch-kosovarischen Doppelstaater bei den serbischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Kosovo in einer ftlr Belgrad und Pristina akzeptablen Weise zu unterstützen, stagnieren.

Im Zusammenhang mit den gegenwärtig unvereinbaren Positionen von Serbien und Kosovo zur Durchführung der Wahlen und der bereits volatilen Situation in Nord-Kosovo besteht die Gefahr von Eskalation im Vorfeld und während der Durchführung der Wahlen mit Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Kosovo. Seit Anfang April nehmen Fälle von Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsdelikten gegen Kosovo-Serben und ihre Einrichtungen in Kosovo zu. Bei einem Sprengstoffanschlag in einem gemischt-ethnisch bewohnten Gebäudekomplex in Nord-Mitrovica kam am 08.04.12 ein Kosovo-

Albaner ums Leben. Auch eine Reihe von Verhaftungen durch beide Seiten sind Indiz für die angespannte Lage.

Auch für den Fall, dass es doch zu einem Kompromiss über die Modalitäten der OSZE-unterstützten WahldurchfUhrung kommt, bietet bereits die Ankündigung zweier kosovoserbischer Parallelgemeinden in Nord-Kosovo,


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gegen die Beschlusslage in Belgrad unilateral Kommunalwahlen durchzuführen, erhebliches Konfliktpotential.

Eine Lagebeurteilung innerhalb der NATO und der EU führte daher zu der Bewertung, dass die vor Ort befindlichen KFOR-Kräfte, trotz der Verstärkung durch das italienische Bataillon der operativen Reserve nicht ausreichen könnten, um auf möglicherweise kosovoweite Sichcrheitszwischenfälle im Zuge der Wahlen angemessen reagieren zu können.

Vor diesem Hintergrund und der dadurch möglichen Gefahr einer Eskalation im Vorfeld und während der Durchführung der Wahlen, hat SACEUR das BMVg um die Heranziehung des deutsch-österreichischen ORF Bataillons gebeten.

Deutschland und Österreich werden den eingegangenen Verpflichtungen nachkommen und das Reservebataillon vorübergehend wieder in den Kosovo verlegen, um die erfolgreiche Fortsetzung der Operation bestmöglich zu unterstützen.

Absicht ist, die volle Einsatzbereitschaft des deutsch-österreichischen

Reservebataillons in Kosovo am 01.05.12 hergestellt zu haben.

t

Der aufgrund des aktuellen Einsatzbefehls sich jetzt unmittelbar anschließende zweite Einsatz des deutsch-österreichischen ORF Bataillons stellt ohne Zweifel eine Belastung für die Angehörigen des ORF Bataillons dar, ist aber unumgänglich, da das Bataillon nach Rückkehr aus dem Einsatzland in den „ORF Ready Status“, der die volle Einsatzbereitschaft innerhalb von sieben Tagen im Einsatzland erfordert, wechselte.

Bosnien und Herzegowina a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

I

5. Demokratische Rep ublik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen O

Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Sfidsudan

a. Politische Lage

Die südsudanesische Armee griff beginnend mit dem 10.04.12 die Ölförderregion um die sudanesische Stadt Heglig an und hielt das Gebiet bis zum 22.04.12 besetzt. Dem Angriff gingen wochenlange gegenseitige Provokationen voraus, darunter mehrfache sudanesische Luftangriffe auf südsudanesische Ölförderanlagen. Bei ihren Operationen wurde die südsudanesische Armee von Rebellen der „Sudan Revolutionär)' Front“ unterstützt, einem gegen Khartum gerichteten Bündnis verschiedener sudanesischer Rebellengruppierungen.


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Mit der Besetzung der Region um Heglig hat der SSD erstmals nach seiner Unabhängigkeit im Juli 2011 sudanesisches Staatsgebiet mit regulären Truppen angegriffen (siehe UdP 16/12). Zwar gab es bereits mehrfach Scharmützel zwischen Soldaten beider Staaten in umstrittenen Abschnitten des Grenzgebiets, der Vorstoß auf international als sudanesisches Staatsgebiet anerkanntes Territorium stellte jedoch eine neue Qualität dar.

Die südsudanesische Führung hat sich mit dem Abzug auch dem unerwartet starken internationalen Druck gebeugt, ohne jedoch ihre Ansprüche auf diese Region aufgeben zu wollen. Mit dem Rückzug der südsudanesischen Streitkräfte sind die lokal begrenzten bewaffneten Auseinandersetzungen noch nicht beendet. Luftangriffe der sudanischen Luftwaffe am 23.04.12 auf eine Brücke nahe der südsudanesischen Stadt Bentiu sind Beleg dafür. Entsprechend sind die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft weiter darauf ausgerichtet, die Parteien zu einem politischen Dialog zu motivieren. Kernpunkt bleiben die nach wie vor ungelösten Probleme des Umfassenden Friedensabkommens.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Von den insgesamt 13 deutschen Soldaten bei UNMISS sind nach wie vor zwei deutsche Stabsoffiziere als Verbindungsoffiziere in Bentiu (Unity State) eingesetzt; eine direkte Gefährdung besteht zurzeit nicht. Die übrigen elf bei UNMISS eingesetzten deutschen Soldaten sind in Stabsverwendungen im Hauptquartier der Mission in Juba oder als Verbindungsoffiziere in den Bundesstaaten des Südsudan eingesetzt, die bisher nicht Ziel sudanesischer Luftangriffe waren (siehe UdP 16/12).

Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsm'

somalische Skherhehskräfte in Uganda (European Union Training Mission

[EUTM] / SOMALIA)

Mit seinem mittlerweile insgesamt siebten Überprüfungsbericht zu EUTM Som hat der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) am 16.04.12 erneut eine positive Bilanz zu den Ergebnissen EUTM Somalia gezogen. Während seiner Überprüfung in Mogadischu konnte sich die Delegation des EAD von der erfolgreichen Integration der durch EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten in die Sicherheitskräfte der SOM Übergangsbundesregierung überzeugen. Wie bereits im vorherigen Bericht aufgezeigt, tragen diese Soldaten als Kern zweier Brigaden im Zusammenwirken mit der Mission der Afrikanischen Union AMISOM wesentlich zur Stabilisierung der Sicherheitslage in Mogadischu bei.

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur

Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus elf Schiffen mit insgesamt 14

Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien (zwei), Frankreich (fünf),

Portugal, Italien, den Niederlanden und Deutschland (Einsatzgruppenversorger BERLIN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen

zusätzlich fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland.

Einsatzgruppenversorger BERLIN hat einen Hafenaufenthalt zur Instandsetzung und Nachversorgung im Einsatzgebiet beendet und befindet sich aktuell bis


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voraussichtlich zum 01.05.12 in einer SeeraumÜberwachungsoperation im Somalischen Becken. Beide Bordhubschrauber sind einsatzklar.

Der deutsche Seefemaufklärer P-3C ORION führt von Dschibuti aus Aufklärungsflüge im Einsatzgebiet durch.

10. Westliches und dstliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit sieben Nationen mit Schiffen und Seefemaufklärem.

Der deutsche Beitrag zu OAE besteht gegenwärtig aus dem Minenjagdboot SULZB ACH-ROSENBERG im Rahmen der Standing NATO Mine Countermeasure Group 2 (SNMCMG2) und dem deutschen Anteil an NATO AWACS.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

11

An der MTF UNIFIL beteiligen sich fünf Nationen. Sie besteht derzeit aus vier

Fregatten und Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und der Türkei, drei


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Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF, 
AUERBACH) sowie dem deutschen Tender RHEIN. Des Weiteren verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber (Brasilien, Türkei).

Der DEU Beitrag zur Erfüllung des Auftrages ist uneingeschränkt sichergestellt.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)



United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und
Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: Euroean Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 775 Polizisten an, davon 77 Deutsche.


13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 32 || 0 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 7 
|}


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20.09.06

01.12.11 09.06.11

19.12.08

30.06.12

18.12.12

aktuelle

Personalobergrenze

höchste

Personalobergrenze

er

5.350

(2010)

8.500

(1999)

3.000

(2004)

50 250 (2011) (2007)

3100

(2003)

2.400

(2006)

1.400

(2008)

bisherige maximale Starke

10.434

(2002)

5.433

(2011)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

14 9 (2012) (2011)

578

(2010)

1.231

(2006)

884

(2009)

Im Inland

41 (Br strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

bereltgehalten

Offiziere

1.157

879

135

2

12 7

9

41

72

Unteroffiziere

3.474

2.719

422

1

1 1

18

117

195

Mannschaften

1.546

1.160

239

0

o

o

14

64 1

69

Zivilbedienst.

_iy

6

3

0

o

o

0

1

3

Gesamt**

6.190

4.764*

799

3

00

41

223

339

Frauen

348

249

65

0

1 o| 1

0

10

231

Reservisten

439

340

82

0

o

o

0

4

13

FWDL 3

158

87

36

0

o

o

4

12

19

1 Ende „weiterer 12 Monate” - Wenn eine der Fraktionen es wflnscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag Xfll Ablauf weherer 12 Monate erneut konstitutiv mH der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

7

* Freiwilligen Wehrdienst leistende 4 ORF-Bataillon 1 InkL NATO HQ Sarajevo 6 Operation ACTIVE ENDEAVOUR

EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 4) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 13), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt

6.249 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.143 Soldaten, Faizabad: 147 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.075 Soldaten, Kabul: 299 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 100 Soldaten.

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Kurzfristige Unterstfitzunesl eistungen ISAF

UdP

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatzzweck

Einsatz-

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Bemerkungen

06/10

25

Kandahar/

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.

07.02.10

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.