﻿Bundesministerium der Verteidigung

Abteilung Stritt«!« und Eintto II11

hausanschrft Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin Postanschrift 11055 Berlin

tel  49 (0)30-18-24-29620 / 29622

FAX 449(0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 18. April 2012,10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-2-



1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich''1''. In Nordafghanistan liegt sie

zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.



lm Zeitraum vom 09.04.12 bis 15.04.12 (15. KW) registrierte ISAF landesweit 510 
Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 377 Schusswechsel und
----

''1'' Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-3-



Gefechte, 99 Sprangsroffanschläge - darunter drei Selbstmordattentate in den 
Provinzen Helmand''2'' , Herat und Nangarhar - sowie 30 Vorfälle von indirektem 
Beschuss (Mörser und Raketen) und vier sonstige Vorfälle.

13 Vorfälle ereigneten sich im RC North, zwei im RC Capital, 39 im RC West, 103 
im RC South, 185 im RC Southwest und 168 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen vier ISAF-Soldaten gefallen; weitere 66 ISAF-
Soldaten wurden verwundet.

(Grafik)



b. International Security Assistance Force (ISAF)

 (1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

Am 08.04.12 unterzeichneten COM ISAF, General John R. Allen, in seiner Funktion als Befehshaber der US-amerikanischen Truppen in Afghanistan und

----
''2'' Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-4-

der afghanische Verteidigungsminister, General Abdul Rahim Wardak, ein

ot Unterstanding (MOU) zur «Afj^hwiizition of Spegjgü on Afghan Soil“. Es definiert den Begriff Spezialoperationen und legt die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten bei deren Durchführung fest. Dieses MOU schafft die Vomesseteung für die

Partnerschaftsabkommens zwischen den USA und Afghanistan. Die Umsetzung dieser Punkte war während der Loya Jirga im November 2011 von Staatspräsident Hamid Karzai als Bedingung für den Abschluss des Abkommens gefordert worden. Beide Seiten zeigten sich zuversichtlich, das Partnerschaftsabkommen noch vor dem NATO-Gipfel in Chicago im Mai 2012 zu unterzeichnen. Bei der Unterzeichnung des MOU machte COM ISAF deutlich, dass weiterhin Spezialoperationen durchgeführt würden, diese aber fortan unter der Führung und Verantwortung der afghanischen Spezialeinheiten stattfänden. Dies sei nun aufgrund der Fortschritte im Aufbau und beim Ausbildungsstand der afghanischen Spezialeinheiten möglich und spiegelt den Transitionsprozess im Hinblick auf die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces /ANSF) wider. US-Kräfte würden jedoch weiterhin unterstützen und somit indirekt auch Einfluss auf die Operationsführung nehmen können. In dem MOU wird insbesondere auf die Verantwortlichkeiten bei Hausdurchsuchungen und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Rechte von Frauen und Kindern sowie der Berücksichtigung kultureller Besonderheiten eingegangen. Zudem verpflichten sich die USA,jegliche im Rahmen solcher Einsätze gemachten afghanischen Gefangenen sofort an die afghanische Justiz zu übergeben. Afghanistan verpflichtet sich, die notwendigen rechtsstaatlichen und polizeilichen Mechanismen zu schaffen, um eine schnelle Autorisierung von

Operationen gegen verdächtige Personen zu gewährleisten, '!)« MOU trat mit

sofortiger Wirkung in Kraft.!*

Diese auch als „night raids“ bezeichneten Operationen waren immer wieder ein Stein des Anstoßes auf afghanischer Seite und standen insbesondere nach den Vorfällen der letzten Monate (Koranverbrennung und Amoklauf eines Angehörigen der US-amerikanischen Streitkräfte) im besonderen Fokus der

öffentlichen Wahrnehmung.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-5-

Der Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte dem quantitativen Ziel von 
352.000 Sicherheitskräften verläuft planmäßig und wird voraussichtlich bis 
Oktober 2012 erreicht werden. Dies wird derzeit als erforderlich bewertet, um 
eine unumkehrbare Übernahme der Sicherheitsverantwortung zu gewährleisten. 
Dabei wird die Abhängigkeit der afghanischen Armee ( Afghan National Army /
ANA ) von ISAF verringert und die Präsenz der afghanischen Polizei ( Afghan
National Police / ANP ) in der Fläche erhöht. Nach 2014 soll nach derzeitiger
Planung lageabhängig eine Verringerung der ANSF erfolgen.

Am 07.04.12 Haben sich Vertreter der afghanischen Regierung ( Verteidigungsminister Wardak, Innenminister Bismullah Khan sowie Vizeaußenminister Jawed Ludin ) mit Vertretern der internationalen Gemeinschaft 
auf einer Sitzung des Security Standing Comittee des Joint Coordination and Monitoring Board (JCMB)  
einvemehmlich auf einen Plan zur 
Entwicklung der ANSF über 2014 hinaus verständigt. Grundlage hierzu ist ein 
durch die USA erarbeiteter Vorschlag, der abgeleitet aus den derzeit erwarteten 
zukünftigen Erfordernissen ab 2017 Sicherheitskräfte mit einer Zielgröße von 
228.500 Soldaten und Polizisten vorsieht. Der hierfür notwendige jährliche 
Finanzbedarf wird nach derzeitiger Schätzung rund 4,1 Milliarden US-Dollar 
umfassen. Der afghanische Innenminister erklärte, im Zuge der Transition werde 
die ANP einen Bedeutungszuwachs erfahren und müsse sich qualitativ 
verbessern sowie zu einer „zivileren“ Polizei entwickeln. Es wurde die 
Notwendigkeit einer gut vorbereiteten Reduzierung der ANSF („Managed Force 
Reduction“) auf Grundlage der Sicherheitslage 2015 betont.

Die Ergebnisse des NATO-Gipfels in Chicago am 20. und 21.05.12 werden 
vermutlich die Eckwerte für die Ausgestaltung und Finanzierung der
afghanischen Sicherheitskräfte sowie zur Planung einer „Post-ISAF-Mission“
liefern, auf deren Grundlage dann auch das zukünftige deutsche militärische 
Engagement ausgeplant werden kann.

 (2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

In der Provinz Kandahar im Distrikt Panjwa’i beschossen am 11.04.12 
regierungsfeindliche Kräfte ( Opposing Militant Forces / OMF ) internationale Sicherheitskräfte. 
Dabei ist ein amerikanischer Soldat gefallen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
-6-

OMF führten in den Provinzen Helmand und Kunar drei Anschläge mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen (Improvised Explosive Devices / IED) durch. ln den Distrikten Reg-e Khan Neshin (11.04.12), Marjah (12.04.12) und Sar Kani (15.04.12) sind in Folge der Explosionen drei amerikanische Soldaten gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 15.04.12 zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr afghanischer Ortszeit wurden mehrere afghanische und internationale Einrichtungen in Kabul und anderen afghanischen Städten (Jalalabad [­Nangarhar­], Gardez [­Paktiya­] und Pul-e ’Alam [­Logar­]) angegriffen. ln Kabul zogen sich die Gefechte bis in die Morgenstunden des 16.04.12 hin. Dabei kamen nach bisherigen Erkenntnissen insgesamt 47 Menschen ums Leben, darunter 36 Angreifer, acht Angehörige afghanischer Sicherheitskräfte und drei Zivilisten. Bei den Angriffen in Kabul wurden Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen eingesetzt. Dabei wurden Rohbauten als Ausgangspunkt der Angriffe gewählt, da von dort aus überhöhter Lage in verschiedene Liegenschaften mit Waffen gewirkt werden konnte. In der Nähe der russischen Botschaft und des afghanischen Parlamentes wurden auch Geiselnahmen von afghanischen Bauarbeitern gemeldet.

Die Ereignisse zeigen, wie schwierig die Lage in Afghanistan immer noch ist. Sie stellen aber keine neue Qualität des Konflikts dar. Es handelte sich bei den Angriffen um begrenzte, wenn auch spektakuläre terroristische Akte und nicht um eine Offensive. Sie sollen auf die Aufstandsbewegung aufmerksam machen und Angst verbreiten. Die Taliban haben die Aufmerksamkeit der Medien erhalten, konnten aber mit ihren Angriffen weder militärisch noch politisch etwas erreichen.
Gleichzeitig haben die afghanischen Sicherheitskräfte erneut gezeigt, dass sie zunehmend in der Lage sind, ihre Aufgabe wahrzunehmen. Sie haben die Angreifer in Kabul in kurzer Zeit (rund 15 Minuten) geortet und festgesetzt. Die Sicherheitskräfte hatten die Lage nach wenigen Stunden weitgehend unter Kontrolle und konnten den gesamten Angriff in Kabul nach rund 16 Stunden beenden. Den afghanischen Sicherheitskräften wurde allgemein besonnenes Vorgehen und professionelles Handeln attestiert - ein Zeichen, dass Ausbildung


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- 7 - 

und Training durch die internationale Gemeinschaft Früchte tragen und die
Transition auf einem guten Weg ist. Die bereit stehende ISAF-Eingreifreserve 
wurde nach ISAF-Angaben nicht angefordert. Einige Täter hatten sich in leer
stehenden Gebäuden verschanzt, die bis in die frühen Morgenstunden Stockwerk 
für Stockwerk geräumt wurden. Dabei kamen wegen der besseren 
Nachtkampf Fähigkeit auch internationale Kräfte zum Einsatz.
Es gibt unterschiedliche Einschätzungen darüber, ob die deutsche Botschaft Kabul
ein unmittelbares Ziel dieser Angriffe war. Wahrscheinlich richtete sich 
der Angriff im weitesten Sinne auf Einrichtungen der afghanischen Regierung 
und internationaler ISAF-Partner. Getroffen wurden auch Einrichtungen von 
ISAF und der United Nations Assistance Mission in Afghanistan ( UNAMA ), die 
Botschaften der USA, von Großbritannien sowie von Russland und Japan - 
beides keine ISAF-Truppensteller.

In der deutschen Botschaft wurde bei dem Angriff keiner der rund 160 
Mitarbeiter verletzt. Die Botschaft hat ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept, 
Schutzräume und ein Sicherheitsteam der Bundespolizei. Das 
Botschaftspersonal hat die Situation sehr umsichtig und professionell gemeistert. 
Der Angriff verursachte aber Sachschäden an der Botschaft. Auf dem Gelände 
schlugen zwei Panzerabwehrgeschosse (Rocket Propelled Grenades / RPG) ein; 
dabei wurden drei Baucontainer zerstört. Außerdem wurde ein Wohngebäude 
von Maschinengewehrfeuer getroffen; bei über einem Dutzend Einschüssen 
gelangte wegen des Außenschutzes jedoch nur ein Geschoss in den Innenraum. 
Bewährt hat sich auch die 2010 verstärkte Außenmauer der Botschaft, die trotz 
mehrerer Treffer unbeschädigt blieb.
Die Einrichtungen des deutschen Polizeiprojektteams ( German Police Project Team
/ GPPT ), der Polizeimission EUPOL sowie der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit waren von den Angriffen nicht betroffen. Die
Bewegungen des entsandten Personals wurden vorübergehend eingeschränkt.
Auch dort haben sich die jeweiligen Sicherheitskonzepte bewährt. Aufgrund des
Medieninteresses und der Dichte an "Hochwertzielen" wird Kabul aber wohl 
auch künftig Schauplatz für spektakuläre Angriffe bleiben.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-8-

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent ( EinsKtgt )

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; 
Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors .

Am 12.04.12 gegen 22:00 Uhr afghanischer Ortszeit ereignete sich nördlich des 
Regionalen Wiederaufbauteams ( Provincial Reconstruction Team / PRT ) 
Kunduz ein Selbstmordanschlag, der vermutlich gegen den Kommandeur der 
Provincial Response Company ( PRC ) Kunduz, Abdullah Gard, gerichtet war. 
Bei dem Anschlag wurden zwei afghanische Zivilpersonen getötet sowie vier 
weitere afghanische Zivilpersonen, darunter die Tochter des Kommandeurs der
PRC Kunduz, verletzt.
Abdullah Gard, der selber schwer verletzt wurde, und seine ebenfalls schwer
verletzte Tochter wurden nach einer medizinischen Erstversorgung vor Ort in
das Rettungszentrum des PRT Kunduz gebracht, anschließend erfolgte der 
Weitertransport nach Mazar-e Sharif in das Einsatzlazarett im Camp Marmal .

In der Stadt Maimanah (Provinz Faryab ) kam es am 12.04.12 zu gewalttätigen 
Demonstrationen. Rund 1.000 bis 1.500 Personen versammelten sich im 
Zusammenhang mit der Beerdigung von Mullah Qari Kayam Udeen. Dieser 
wurde bei einer ISAF-Operation am 09.04.12 getötet, die im Nachgang eines 
IED-Anschlages gegen amerikanische Kräfte am 04.04.12 (siehe UdP 15/12) 
durchgeführt wurde. An der Blauen Moschee in Maimanah skandierten die 
Demonstranten Parolen gegen ISAF und gegen die afghanische Regierung . 
Dabei kam es zu Kämpfen zwischen den Demonstranten und der afghanischen Polizei . 
Über Verletzte liegen keine gesicherten Informationen vor. 
Das UNAMA -Büro in Maimanah wurde vorsorglich am Nachmittag geräumt. Die 
UNAMA -Mitarbeiter begaben sich in das PRT Maimanah.

Am Abend des 13.04.12 kam es im Camp Marmal in Mazar-e Sharif zu einer
ungewollten Schussabgabe aus einer Pistole eines Soldaten des Deutschen 
Einsatzkontingentes ISAF, der sich hierbei an der Hand verletzte. Seine 
Repatriierung wurde für den 19.04.12 mit Routineflug geplant. Ein weiterer 
Soldat erlitt bei dem Vorfall ein Knalltrauma. Dieser konnte nach kurzer


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
- 9 -

Behandlung am 13.04.12 in seine Einheit entlassen werden und verbleibt im
Einsatzland.

Am 14.04.12 ereignete sich ein Unfall auf einer Straße im Einsatzraum 
Ausbildungs- und Schutzbataillons Mazar-e Sharif in der Provinz Baghlan . 
Während einer Patrouille kam ein geschütztes Fahrzeug von der Straße ab,
überschlug sich und wurde dabei beschädigt. Das Fahrzeug wurde geborgen und 
in den OP North verbracht. Es kam zu keinem Personenschaden.

Am 15.04.12 wurden Kräfte des PRT Kunduz während der Absicherung von 
CIMIC -Kräften in der Ortschaft Nawyan (Provinz Kunduz ) von bis zu 50 
afghanischen Zivilpersonen mit Steinen beworfen und mit Steinschleudern 
beschossen. Dabei wurde ein Fahrzeug der deutschen Kräfte leicht beschädigt. 
Nach dem Einsatz einer Impulsgranate („Gummigeschoss“) über die 
Menschenmenge gegen eine Hauswand löste sich die Menschenmenge auf und 
die Kräfte setzten ihren Auftrag fort. Es gab keine Verletzten.

Am 18.04.12 wurde eine gemischte Einheit aus finnischen und schwedischen
Kräften in der Provinz Balkh rund 58 Kilometer westlich des Camps Marmal mit
einem IED angegriffen. Dabei wurden zwei finnische und zwei schwedische 
Soldaten verwundet.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 51 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 
3.671 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und 
Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In sieben laufenden 
Ausbildungsvorhaben werden derzeit 808 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In acht weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 44 afghanische Trainer 878 afghanische Polizeiangehörige, die 
durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

Im zentralen Ausbildungszentrum ( Central Training Center / CTC ) werden
derzeit 431 afghanische Instruktoren sowie Offiziere in einem Train-the-Trainer
Kurs durch zehn deutsche Trainer weitergebildet.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 10-

Durch dieselben Trainer erfolgt an der afghanischen nationalen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul weiterhin die Betreuung von 110 afghanischen Trainern. Dieses Mentoring ist gegenwärtig aufgrund des Train-the-Trainer-Kurses nur eingeschränkt möglich.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es vier Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.035.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Vorhaben „Geschlechtergerechtigkeit“ bezieht seit langem liberale Deutungen islamischer Werte als Argumentationshilfe ein, und hat seit 2010 religiöse Autoritäten kontinuierlich in verschiedene Aktivitäten eingebunden. Hierdurch konnte das Vertrauen der lokalen Autoritäten gewonnen und so eine belastbare Grundlage für die Arbeit zu Geschlechtergerechtigkeit geschaffen werden. In Afghanistan haben Religionsgelehrte traditionell großen gesellschaftlichen Einfluss im privaten wie auch im öffentlichen Leben. Sie sind somit zentrale Meinungsflihrer, gerade auch was die Rolle von Frauen und Männern angeht, und werden hierfür oft um Rat und Orientierung gefragt.

Auf Anfrage des Religionsdepartements in Badakhshan hat das Programm eine Fortbildung für religiöse Führer aller Distrikte entworfen und in der letzten Woche durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden die Frauenrechte aus islamischer Perspektive mit Bezug auf die afghanische Verfassung und internationale Konventionen gelehrt. Insgesamt wurden 120 Repräsentanten des Religionsdepartments aus 24 Distrikten Badakhshans in jeweils drei Tagen ausgebildet. Alle Teilnehmer Unterzeichneten am Trainingsende eine Selbstverpflichtung, die Trainingsinhalte weiter zu verbreiten sowie sich öffentlich für Frauenrechte einzusetzen. Sie einigten sich unter anderem darauf,


VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-11 -

Zwangsheiraten zu verhindern und gegen Gewalt gegen Frauen und Mad predigen.

Der Bericht von Human Rights Watch (HRW) vom 28.03.12 zur Situation we Insassen in afghanischen Haftanstalten unterstreicht, dass die Gesetze von Frauen nur unzureichend umgesetzt werden. Insbesondere der ANP Geheimdienst (National Directorate of Security / NDS) wirft HRW grobe Menschenrechtsverletzungen vor. Mit dem Gesetz zur Eliminierung von Gewalt gegen Frauen (Elimination of Violence Against Women / EVAW) sei eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden, häusliche Gewalt gegen Frauen unter Strafe zu stellen, allerdings seien staatliche Akteure aller drei Gewalten häufig weder gewillt noch aufgrund schwacher staatlicher Institutionen in der Lage, die geltenden Gesetze auch anzuwenden.

Der HRW-Bericht basiert auf 58 Interviews mit Frauen und Mädchen in drei Gefängnissen und drei Jugendstrafanstalten, denen sogenannte „Sittenverbrechen“ vorgeworfen werden. Laut HRW seien die befragten Frauen oftmals einzig auf Grundlage der Aussage des Ehemannes oder eines Verwandten von der Polizei verhaftet worden. Die Richterurteile basieren auf „Geständnissen“ in Abwesenheit eines Anwalts und unterschrieben von Analphabetinnen, die ihr Schuldeingeständnis gar nicht kennen könnten, so HWR. Die Frauen würden in der Regel zu Gefängnisstrafen verurteilt, teilweise zu mehr als zehn Jahren. Laut HRW seien in dem von Nepotismus und Korruption geprägten Justizsystem vor allem wirtschaftliche Stärke und ein gutes soziales Netzwerk wichtig. Weibliche Insassen würden allerdings weder über Geld noch über „gute Kontakte“ verfügen, daher würden Frauen weitaus häufiger unter einer überlangen Dauer der Untersuchungshaft, schlechten Haftbedingungen und Misshandlungen leiden. Derzeit seien rund 400 Frauen - also die Hälfte aller weiblichen Insassen - wegen „moralischer Vergehen“ inhaftiert. In den Jugendstrafanstalten belaufe sich die Zahl auf über 90%. Laut HWR wird den meisten Frauen die Flucht aus dem Elternhaus oder dem Haus des Ehemannes angelastet. Dies sei dem afghanischen Familienrecht geschuldet, so der HRW-Bericht. Die Scharia, auf die sich das Familien- und Erbrecht beziehe, erlaube eine Scheidung auf Betreiben der Ehefrau nur unter eingeschränkten Bedingungen, während der Mann sich ohne Angaben von Gründen


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 12-

trennen könne. Falls der Mann einer Scheidung nicht zustimme, bleibe Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden, letztlich nur die Flucht.

d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Am 12.04.12 wurde das Feldlager der Vereinten Nationen (VN) in Kabul mit Handwaffen beschossen. Auf Grund der Gesamtgefährdungslage hat UNAMA derzeit alle Bewegungen ihrer Mitarbeiter ausgesetzt. Landesweit sollen alle UNAMA-Angehörigen unversehrt sein.

Das im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen im Februar in Kunduz evakuierte UNAMA-Büro (siehe UdP 09/12) ist unverändert geschlossen. Eine abschließende Entscheidung über die Zukunft des UNAMA-Engagements in der Region Kunduz steht noch aus.

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik

Kosovo als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Seit dem 05.04.12 sichern deutsche Kräfte der Einsatzkompanie KFOR den Raum im Umfeld der Grenzübergangsstelle GATE 1 /Jarinje, der nun wieder als einziger offizieller Übergang in diesem Bereich der Grenze zu Serbien eingerichtet wurde. Die deutschen Kräfte werden dort inzwischen von einem amerikanischen Infanteriezug verstärkt und führen den Sicherungsauftrag voraussichtlich noch bis Anfang Mai 2012 aus.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-13-

( 2 ) D. uü ch« Elasatzkonting«»« ^"^‘^.^„eichischen ORF-BataiMon

Die Nachbere.tungsarbciten im ^ geplant bis Anfang Mai

schreiten zügig voran und werden vorauss ^ ^ RackfUh rung

2012 abgeschlossen. Inzwischen wurden drei u . ,

des deutschen ORF-Personals durchgeföhrt. Mit Stand 16.04.1 e in

noch rund ein Viertel des deutschen Personals im Einsatzgebiet. B’

2012 soll die Rückverlegung abgeschlossen werden.

Ein kleiner Personalanteil für die Bedienung und Instandsetzung der deutschen Pionierpanzer und Wasserwerfer verbleibt vor Ort (siehe UdP 13/12 bis

i MD 1 S/I'n

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorrefor (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 14-

6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Politische Lage

Die Besetzung der in der sudanesischen Region Süd-Kordofan gelegenen Stadt Heglig durch südsudanesische Streitkräfte sowie sudanesische Luftangriffe auf südsudanesisches Territorium haben den Konflikt zwischen den beiden Staaten weiter verschärft. Das sudanesische Parlament hat mit einem Beschluss zur Generalmobilmachung der Streitkräfte reagiert. Der Sudan bezieht rund ein Drittel seiner Öleinkünfte aus dem Gebiet um Heglig und kann sich dessen Verlust weder wirtschaftlich noch innenpolitisch leisten.

Im Sicherheitsrat der Vereinen Nationen wurde am 12.04.12 eine Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates verlesen, in der er die Eskalation des Konfliktes durch Sudan und Südsudan scharf verurteilte und beide Parteien aufforderte, eine sichere demilitarisierte Zone einzurichten.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

Seit Ende Februar 2012 sind vermehrt bewaffnete Auseinandersetzungen und Gefechte zwischen dem Sudan (im Bereich South Kordofan State) und dem Südsudan (im Bereich Unity State) entlang der gemeinsamen Grenze zu verzeichnen. Die militärischen Auseinandersetzungen mit Bombenabwürfen der Sudan Armed Forces (SAF) auf Positionen und Nachschubwege der Sudan People's Liberation Army (SPLA) in Unity State sind der gegenwärtige Höhepunkt der militärischen


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 15-

Entwicklung. Als Reaktion auf die wiederkehrenden Bombenabwürfe drängte die SPLA, unterbrochen von mehrtägigen Kampfpausen, die SAF immer weiter nach Norden zurück und nahm am 10.04.12 die Erdölfelder von Heglig ein. D* und SAF werden bei diesen Gefechten jeweils von Rebellengruppen

paramilitärischen Verbänden unterstützt.

Am 16.04.12 wurde bei einem Luftangriff der sudanesischen Luftwaffe im Raum Mayom (Unity State) auch eine inaktive UN-Liegenschaft getroffen, in der

Sachschaden entstand.

United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Die UNMISS-Führung hat präventiv alle Sicherheitsbeauftragten (Area Security Coordinators) in den fünf an den Sudan angrenzenden südsudanesischen Bundesstaaten angewiesen, die entsprechenden Notfallplanungen hinsichtlich erhöhter Sicherheit, infrastrukturellem Schutz, Versorgung, Kommunikation und Notfallverlegung mit Blick auf die Lageentwicklung zu aktualisieren.

Die Lageentwicklung hat die grundsätzlichen Aufgaben der Military Liaison Officers (MLO) nicht verändert. Sie versuchen nach wie vor den Kontakt mit der SPLA zu halten und diese bei der inneren Transformation zu unterstützen. Allerdings hat sich für die SPLA, angesichts der Konfliktlage in der Grenzregion, der Schwerpunkt verlagert. Vor diesem Hintergrund ist die eigentliche Aufgabenwahmehmung der MLO in dem Konfliktgebiet eingeschränkt.

Beteiligung der Bundeswehr an der UNMISS

Von den insgesamt zwölf deutschen Soldaten bei UNMISS sind derzeit zwei

deutsche Stabsoffiziere als MLO in Bentiu (Unity State) eingesetzt; eine Gefährdung

besteht zurzeit nicht. Die übrigen zehn bei UNMISS eingesetzten deutschen Soldaten

sind in Stabsverwendungen im Hauptquartier der Mission in Juba oder als MLO in

den Bundesstaaten des Südsudan eingesetzt, die bisher nicht Ziel sudanesischer Luftangriffe waren.


8. Uganda

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 16-

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für

Mission

SOMALIA)

Ab Mai 2012 werden zusätzlich zu den bis dato gestellten Stabsdienstsoldaten im Bereich Personalwesen und Logistik zwei Unteroffiziere im Bereich der Informationsverarbeitung und Administration der Computemetzwerke im Hauptquartier der Mission in Kampala sowie im Ausbildungslager in Bihanga eingesetzt, ln Ergänzung zu den Ausbildern für die Unteroffizier- und Femmeldeausbildung werden zusätzlich ab Mai 2012 ein Offizier und ein Unteroffizier für die Koordinierung der Ausbildungsteams eingesetzt.

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bed roh ungs läge

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus elf Schiffen mit insgesamt 16 Bordhubschraubern. Die Einheiten kommen aus Spanien (zwei), Frankreich (fünf), 1| Portugal, Italien, den Niederlanden und Deutschland (Einsatzgruppenversorger

BERLIN), mm jjjjl« 18 |p| §

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen

zusätzlich fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und

Deutschland.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-17-


Der Einsatzgruppenversorger BERLIN hat seinen Hafenaufenthalt zur Instandsetzung und Nachversorgung im Einsatzgebiet beendet (siehe UdP 15/12) und nimmt gegenwärtig an einer Seeraumüberwachungsoperation im Soma

Die beiden Bordhubschrauber wurden instandgesetzt; Erprobungsflüge -

•ypitnah ^jprrhpgfiihEt.---

Der deutsche Seefernaufklärer P-3C ORION führt von Dschibuti aus im Rahmen der Operation ATALANTA geplant zwölf Aufklärungsflüge pro Monat im Einsatzgebiet durch.

Die logistische Unterstützung des deutschen Einsatzkontingentes erfolgt weiterhin schwerpunktmäßig abgestützt auf Dschibuti und ist ohne Einschränkungen sichergestellt.


Die Bundesregierung hat am 18.04.12 - vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages - die Anpassung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias beschlossen.

Bei unveränderter personeller Obergrenze von bis zu 1.400 deutschen Soldatinnen und Soldaten soll die Beteiligung bis zum 31.05.13 verlängert und das Einsatzgebiet um die Küstengebiete und inneren Küstengewässer Somalias erweitert werden, um ein Wirken gegen Piraterielogistik am Strand zu ermöglichen.

Deutsche Einsatzkräfte dürfen bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand vorgehen. Sie werden hierfür nicht am Boden eingesetzt. Die Durchführung etwaiger Rettungsmaßnahmen bleibt davon unberührt.

Das Wirken gegen Piraterielogistik am Strand stellt lediglich eine Erweiterung einer bereits seit längerem auf See praktizierten Handlungsoption dar und soll dazu dienen, bei sich bietender Gelegenheit auch am somalischen Strand mit den bereits vor Ort befindlichen Kräften klar identifizierte Piraterieausrüstung unbrauchbar zu machen. Auf diese Weise soll ein möglichst effizienter Einsatz der vorhandenen militärischen Mittel und Kräfte unter klar definierten Voraussetzungen und vertretbarem Risiko die Handlungsfähigkeit der Piraten weiter einschränken und verhindern, dass diese die Hohe See erreichen und dann in einem Seegebiet, das 24-mal so groß ist wie die Bundesrepublik Deutschland, gesucht werden müssen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18-

Durch die Anpassung des Beschlusses des Deutschen Bundestages wird sichergestellt, dass sich auch nach dem Beschluss des Rates der EU vom 23.03.12

(siehe UdP 14/12 und UdP 15/12) weiterhin deutsche Streitkräfte uneingeschränkt an der Operation ATALANTA beteiligen können.

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen sich derzeit fünf Nationen mit Schiffen, Seefemaufklärem und einem Unterseeboot.

Deutschland beteiligt sich gegenwärtig nicht an der Operation.

I

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Fünf Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei) und der Türkei, außerdem drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF


VS-NUR für den DIENSTGEBRAUCH

- 19 -

und AUERBACH) sowie dem deutschen Tender RHEIN. Der Verbband verfügt
über zwei Bordhubschrauber (Brasilien, Türkei).

Die Instandsetzungsarbeiten auf der ENSDORF (siehe UdP 15/12) konnten in der vergangenen Woche wie geplant erfolgreich abgeschlossen werden.

Am 13.04.12 führten die deutschen Einheiten in den Küstengewässern des Libanon, gemeinsam mit drei libanesischen Einheiten, seemännische Übungen sowie Hilfeleistung in See durch. Die libanesische Mlittärführung zeigte bei dieser Übung eine hohe Präsenz. Die Übung fand hohes Interesse in den örtlichen Medien.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an. darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 77 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 43 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 5
|}


'''14. Stärke der deutschen Einsatzkontingente'''


{| class="wikitable"
|-
!  !! Ges. !! ISAF !! KFOR !! EUFOR (5) !! UNMISS !! UNAMID !! OAE (6) !! UNFIL !! ATAL (7)
|-
| erstes BT-Mandat || - || 22.12.01 || 12.06.99 || 02.12.04 || 08.07.11 || 15.11.07 || 14.11.03 || 20.09.06 || 19.12.08
|-
| aktuelles BT-Mandat || - || 26.01.12 || 09.06.11 || 01.12.11 || 29.09.11 || 08.07.11 || 01.12.11 || 09.06.11 || 01.12.11
|-
| aktuelles Mandatsende || - || 31.01.13 || 11.06.12 (1) || 21.11.12 (2) || 15.11.12 || 15.11.12 || 31.12.12 || 30.06.12 || 18.12.12
|-
| aktuelle Personalobergrenze || - || 4.900 || 1.850 || 800 || 50 || 50 || 700 || 300 || 1.400
|-
| höchste Personalobergrenze || - || 5.350 (2010) || 8.500 (1999) || 3.000 (2004) || 50 (2011) || 250 (2007) || 3100 (2003) || 2.400 (2006) || 1.400 (2008)
|-
| bisherige maximale Stärke || 10.434 (2002) || 5.433 (2011) || 6.440 (1999) || 1.139 (2005) || 14 (2012) || 9 (2011) || 578 (2010) || 1.231 (2006) || 884 (2009)
|-
| Offiziere || 1.159 || 884 || 143 || 2 || 11 || 7 || 0 || 40 ||  72
|-
| Unteroffiziere || 3.517 || 2.732 || 465 || 1 || 1 || 1 || 0 || 121 || 196
|-
| Mannschaften || 1.572 || 1.156 || 282 || 0 || 0 || 0 || 0 || 65 || 69
|-
| Zivilbedienst. || 12 || 6 || 2 || 0 || 0 || 0 || 0 || 1 || 3
|-
| Gesamt** || 6.260 || 4.778* || 892 (4) || 3 || 12 || 8 || 0 || 227 || 340
|-
| Frauen || 296 || 194 || 67 || 0 || 0 || 1 || 0 || 11 || 23
|-
| Reservisten || 442 || 338 || 86 || 0 || 0 || 0 || 0 || 6 || 12
|-
| FWDL (3) || 163 || 87 || 45 || 0 || 0 || 0 || 0 || 12 || 19
|}

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, fals dies der Wunsch einer Fraktion Ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende

4 ORF-Batallion

5 Inkl. NATO HQ Sarajevo

6 Operation ACTIVE ENDEAVOUR

7 EU NAVFOR ATALANTA


Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer
Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie
den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den
Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 11) sowie dem 1 deutschen
Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sind insgesamt '''6.316''' Soldaten der Bundeswehr
unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

(*) Kunduz: 1.140 Soldaten, Faizabad: 142 Soldaten, Mazar-e Sharif: 3.094 Soldaten, Kabul: 299 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 103 Soldaten.

(**) Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-21 -

Anlage 1

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

{| class="wikitable"
! UdP
! gebilligte Anzahl Soldatinnen/Soldaten
! Einsatzort
! Einsatzzweck
! Einsatzbeginn
! Einsatz-Ende (geplant)
! Bemerkungen
|-
| 06/10
| 25
| Kandahar/Bagram
| Der Bundesminister der Verteidigung hat den  Einsatz 
von deutschen Femmeldesoldaten des 1st NATO
Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA 1st NSB
(ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen
der NATO-Führungsunterstötzung in Kandahar und
Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt
| 07.02.10
| 13.11.08
|  Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25
Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.
|}


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-22-

Anlage 2

'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.