﻿BundiimlnlMrlum der Verteidigung

Abteilung Itretegle und llneets II11

hausanschrift Slauffenbergitralle 18,10786 ßwlln Postanschrift 11055 Berlin

TEL 449 (0)30-18*24-20620 / 20622 fax  49 (0)30-18-24-28617

Unterrichtung des Parlamentes

14/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 4. April 2012, 10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-2-

1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

f B«gnm

XTarvey Bin im / Kabuh#

Femh

■ Hoch

■ Erheblich

L Mittel

F Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 26.03.12 bis 01.04.12 (13. KW) registrierte ISAF landesweit 486 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 361 Schusswechsel und

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


T n!FNSTGEBRA UCH NUR FÜR DEN DIEN

VS

ocfechlc. 79 Spreng«' '^6 vILe von indirektem Beschuss SS- und "^RcNo^im RC wes., 98 im RC South, 2,9

Neun Vorfälle ereigneten sich im

im RC Southwest und 133 im RC East gefallen 3 ; weitere 56 IS Al¬

lesamt Sind bei den Vorffllen ach, 1S AF-So.daten g

Soldaten wurden verwundet.

Im Distrikt Baghlan-e Jadid (Provinz Baghlan) ereigneten sich am 02.04.12 zwei Anschläge mit behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen (Improvised Explosive Device / IED). Dabei wurden zehn Zivilpersonen, fünf Angehörige der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP), sowie zwei Mitarbeiter des afghanischen Geheimdienstes (National Directorate of Securitv / NDS) verletzt

2

3

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

■Ober die VortWe am 26.03.12 in den Provinzen Paktika und Helmand, bei denen ein amerikanischer und zwei britische Soldaten gefallen sind, wurde bereits in der UdP 13/12 berichtet.


InlernmUmel N««urtty AmiImInii«« Kom (IMAK)

(I) MHilftrUi’lt» | , wge (wll|i»melii)

Dpi Muhw«srpunkl dn Opt-mtltmwltlhmng <l* n ISA) Joint Command (IJC) bleibt iinvgrhmU'ii dpi StUl^M AlttlMiihiimt. Min Mchwerpunkt der w mutigen Aktivitäten dun l,l( Imu in dw Virrgangorum Woche aul der Untenrtützung der AbwltilitHUiigiiimthimlmHMi IU« dl« Väterlichkeiten ttnliUtlkh de* afghanischen Neujahr* ftMte* Nawto/ (ulelte UdV M/12) ln Kabul und Mazar-e Sharif. Die afghunliuhin NluherhelUkrttrte (Afghan National Security Force* / ANSF) zeigten luwgentiml ein Nilldew I igehnlw hlnwlchtllch der Planung, Vorbereitung

mul Durvhltthrung,

SAt 1 M|< 11,11 t,rn iNAV-OperallonHilllin fbrtgeichrlebcn und den Entwurf der dritten Überarbeitung (OPI,AN Revlwlon 1) nach Billigung durch den NATOMllliMraimhu** zur (lenehmlgung durch den NATO-Rat vorgclcgt. Mit dem < H'l AN lievlNlon t wird der itrntogliehe Mefehlirahmen bl» linde 2014 mit dem Schwerpunkt Im Bereit h der Phase »I „Traniltlon“ erlassen. Absicht SACEUR IM vn, ilvn gvwIliiMVlilen 1'iuUuitund bl* Ende 2014 ZU crrcichen. Dieser wird wie

folgt tlellnlert!

• Die reglerungwlelndlluhen Krillte «teilen keine existentielle Bedrohung für die Stabilität Alghanlwtami dar und Afghanistan ist kein RUckzugsgebiet (Sale I laven) Ittr lorrorUten und den Terrorismus.

• Dir afghanische Regierung und die ANSI 1 ’ sind in der Lage, durchhaltefähig und unumkehrbar unter Beachtung der Menschenrechte und im Einklang mit den UruiutMÄVen des Rechtsstaates die Sicherheitsverantwortung

wahrzunehtnen,

• Die Rolle der NA VO-KrÄfte Ist in erster Linie auf „Training


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH 1

-5-

Attrrh die ANSF soll dann bis

Übernahme der vollen Sicherheitsverantwortung

Ende 2014 erfolgen. . ,

Ab der Phase 4b „Nationwide Transition and Reconhguration onzen

die ISAF-Rolle primär auf Ausbildung und Unterstützung. Dazu soll dann

die ISAF-Führungsstruktur angepasst werden. Grundsätzlich sollen die ISAF

Fähigkeiten zur robusten Operationsführung bis Ende 2014 beibehalten werd

Überlappend mit der Phase 4 „Transition“ beginnt - in Abhängigkeit vom

Fortschreiten des Transitionsprozesses - die Phase 5 „Redeployment

(Rückverlegung), in der ISAF-Fähigkeiten reduziert und auf ein mögliches

NATO-gefÜhrtes Post-ISAF Engagement ausgerichtet werden. Das neue

Security Force Assistance Konzept (SFA) zur Unterstützung, Begleitung und

Entwicklung der ANSF wurde in den OPLAN integriert. Die Bedeutung des

Einsatzes von Spezialkräften wird mit der Reduzierung der ISAF-Kräfte

zunehmen.

Die Anpassung des RC North und des deutschen Einsatzkontingent ISAF wird voraussichtlich ab dem Wechseldatum vom 28. auf das 29. Einsatzkontingent (voraussichtlich im Juli 2012) wirksam werden. Dies entspricht bereits den Vorgaben des SACEUR OPLAN Revision 3.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorffllle außerhalb RC North und RC Capital)

In der Provinz Helmand (Distrikt Sangin) ist am 27.03.12 bei einem IEDAnschlag ein amerikanischer Soldat gefallen.

Am 29.03.12 ist ein amerikanischer Soldat in der Provinz Helmand im Distrikt Now Zad bei einem IED-Anschlag gefallen.

Ebenfalls am 29.03.12 kam es zu einem Feuergefecht zwischen regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF) sowie nationalen und internationalen Sicherheitskräften. Bei dem Vorfall, der sich im Distrikt Maiwand in der Provinz Kandahar ereignete, ist ein amerikanischer Soldat gefallen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Bei einer Explosion von Munition wurde in der Provinz Kandahar im Distrikt Zharay am 29.03.12 ein amerikanischer Soldat getötet. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird ein Anschlag ausgeschlossen.

Ein weiterer amerikanischer Soldat ist am 30.03.12 bei einem IED-Anschlag im Distrikt Reg-e Khan Neshin in der Provinz Helmand gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die OperationsfUhrung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.

Auch die letzten großen Feierlichkeiten zum afghanischen Neujahrsfest Nawroz (siehe UdP 13/12) in Imam Sahib am 30.03.12 verliefen friedlich und ohne Zwischenfälle.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis zum 05.04.12 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang wechselte zuletzt das Personal • von Teilen des Einsatzgeschwaders Mazar-e Sharif und des Sanitätseinsatzverbandes.

Am 27.03.12 wurde während einer Patrouille im Distrikt Aliabad (Provinz Kunduz) ein belgisches Operational Mentoring and Liaison Team (OMLT) beschossen. Es gab keine Ausfälle. Deutsche Kräfte waren nicht betroffen.

Am 28.03.12 gegen 12:10 Uhr afghanischer Ortszeit wurden deutsche Kräfte rund 18 Kilometer südlich des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team Z PRT) Kunduz mit Handwaffen beschossen. Es wurde niemand verletzt. Ein Fahrzeug wurde durch Geschosse aus einer

Handfeuerwaffe leicht beschädigt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 7 *

na m 12) wurden erneut deutsche Am SP..C» Vormittag des folgenden ag« — ^ , ich rond 13

K^fte mi, Handwaffen beschoß D ^ ^ ^ ^

Kilometer westlich von Mazar-e Sharif. Wie

leicht beschädigt.

Am 29.03.12 gegen 19:30 Uhr afghanischer Ortszeit wurde eine Patrouille der norwegischen Task Force Northern Lights (FF NL) rund 55 Kilomete von Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) mit Handwaffen Panzerabwehrhandwaffen beschossen. Es kam auf ISAF Seite zu keinen Verwundeten oder Schäden. Die Kräfte führten ihren Auftrag weiter fort.

Der weitere Aufwuchs der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) wird auch im Verantwortungsbereich RC North erfolgreich fortgesetzt. Am

26.03.12 wurde das Ausbildungsjahr mit einem Appell der 3. Brigade, gefolgt von einer statischen Waffenschau, begonnen. Zu diesem Appell wurden die afghanischen und multinationalen Kommandeure des RC North (Combined Team North), Provinzgouvemeur Mohammad Atta und Vertreter des Peace Integration Councils eingeladen. Während der Veranstaltung wurden Soldaten ausgezeichnet, die sich im vergangenen Jahr besonders verdient gemacht haben.

Am 30.03.12 verlegte das Kandak zur Kampfunterstützung (Combat Support Kandak) der 2. Brigade 209. ANA-Korps nach erfolgreicher Zertifizierung im Ausbildungszentrum Kabul (Consolidated Fielding Centre / CFC) von Kabul

über Khilagay nach Kunduz und wird dort in den nächsten Wochen in die Operationstilhrung der 2. Brigade integriert (siehe UdP 11/12).

Die im Januar 2012 in Taloqan (Provinz Takhar) und Sar-e Pul Stadt (Provinz Sar-e Pul) geplanten Übergabezeremonien (Transitions Ceremonies / siehe UdP 01/12) wurden abgesagt und sollten später nachgeholt werden.

Die Übergabezeremonie in Taloqan wurde am 03.04.12 ohne besondere Zwischenfälle durchgeführt. An der Zeremonie nahm der Kommandeur des regionalen Wiederautbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz

A M


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Für die letzte noch fehlende Übergabezeremonie in Sar-e Pul gibt es derzeit noch keinen neuen Durchführungstermin.

'''(5) Polizeiaufbau'''

Bislang wurden im laufenden Jahr 42 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 3.051 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In neun laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 674 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 46 afghanische Trainer 722 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.

'''(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF'''

In der vergangenen Woche gab es vier Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.027.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

'''c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit'''

Unkenntnis über die Rechte und Pflichten der Polizei stellt eine erhebliche Herausforderung bei der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan dar. Vor diesem Hintergrund hat das afghanische Innenministerium am 26.03.12 ein „Kompendium der Polizeigesetze“ vorgestellt. Das Kompendium fasst erstmals alle für die afghanische Polizeiarbeit relevanten Gesetze zusammen. Es wird in der Ausbildung afghanischer Polizisten eingesetzt werden und der afghanischen Polizei als Handbuch in ihrer täglichen Arbeit dienen. Das Kompendium wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


VS

(BMZ) in Auftrug gegebenen und durch die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzten Programms „Förderung der Rechtsstaatlichkeit

erstellt und heruusgcgcben.

An der Zeremonie zur Vorstellung des Kompendiums nahm aus dem afghanischen Innenministerium neben Vizeminister Mirza Yarmand auch General Patang teil, der verantwortlich für die Ausbildung der afghanischen Polizei ist. General Patang betonte, dass die Unterstützung der Bundesregierung erhebliche Beiträge zur Verwirklichung der Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan leiste.

Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

2. Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft,

3. Kosovo

Politische Lage

Am gleichen Tag wie die Kommunal wählen (siehe UdP 13/12) werden am 06.05.12 in Serbien auch Parlamentswahlen stattfinden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat angeboten, in Kosovo ansässige serbische Staatsbürger bei der Stimmabgabe bei den serbischen Parlamentswahlen zu unterstützen. Dazu wird überlegt, an verschiedenen Stellen in ganz Kosovo

ind diese dann zur Prüfung und Ausz Voraussetzung für die Durchführung

Projekts ist die Zustimmung Serbien aus Belgrad und Pristina steht noch aus.

k


VS - NUR Ff R DEN DIENSTGEBRAUCH

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k Bedrokmgslage ia der Republik Kosovo

l^e Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel cingestuft.

c* Beteiligung der Bundeswehr an dar Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Mit Befehl vom 30.03,12 hat Joint Forces Command Naples an KFOR den Auftrag erteilt. EULEX bei der Schließung illegaler Grenzübergänge in Nordkosovo nach Maßgabe verfügbarer Kräfte und Mittel zu unterstützen. COM KFOR hat daraufhin am 02.04.12 mit amerikanischen Kräften damit begonnen, zunächst die Umfahrungen um den Grenzübergang Gate 1 / Jarinje für den Verkehr zu sperren. Zuvor hatte bereits serbische Gendarmerie die Umfahrungen • auf serbischer Seite blockiert. Es ist vorgesehen, dass deutsche Kräfte der Einsatzkompanie KFOR ab 05.04.12, voraussichtlich für einen Monat, den Sicherungsauftrag im Bereich Gate 1 übernehmen.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Der deutsche Anteil des seit Dezember 2011 im Einsatz befindlichen ORFBataillons wurde am 29.03.12 offiziell durch das italienische ORF-Bataillon abgelöst. Gegenwärtig erfolgt im Feldlager Prizren die Instandsetzung, Rückgabe und Einlagerung des Materials. Die erforderlichen Nachbereitungen sollen bis Anfang Mai 2012 abgeschlossen werden. Am 02.04.12 erfolgte bereits der erste Lufttransport zur Rückverlegung des Personals nach Deutschland. Insgesamt fxlnf weitere Flüge sind bis Anfang Mai 2012 vorgesehen. Nach der Rückverlegung verbleiben der österreichische und der deutsche Anteil des ORFBataillons weiterhin in der Rolle als „ORF-ready-battalion“. Dies beinhaltet die Auflage, im Fall der Aktivierung mit dem gesamten Bataillon binnen sieben Tagen wieder volle Einsatzbereitschaft bei KFOR oder EUFOR herzustellen.

Am 28.03.12 gegen 00:40 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit richtete nach bisherigen Erkenntnissen im Camp Novo Selo ein deutscher Soldat in einem Wohncontainer eine Pistole P8 gegen sich selbst und fugte sich eine Kopfverletzung zu. Der Soldat wurde per luftgestütztem taktischen


VS. NUR FOR DEN DIE^—

Verwundetentransport mit einem amerikanischen Hubschrauber in das

Einsatzlazarett Prizren geflogen und anschließend zur weiterführenden

Behandlung in die Sistina-Klinik nach Skopje (Mazedonien) verlegt. Nach

erfolgter Operation in der Sistina-Klinik wurde der Soldat am 29.03.12 zur

weiteren Versorgung nach Deutschland in das Bundeswehrkrankenhaus Ulm

gebracht. Dort ist der Soldat am frühen Morgen des 30.03.12 seiner schweren Verletzung erlegen.

Der Vorfall wird im Einsatzgebiet durch den Rechtsberaterstabsoffizier und die t eldjäger sowie im Inland durch die Staatsanwaltschaft Ulm untersucht.

Bosnien und Herzegowina

4.

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig

eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereign

lsse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Demokratisch« p^ h||| Tr||||

*• Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land

-------* ui, Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale,

Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der fit v. • (EUSEC RD Congo) S10 “ ^ S,cherhei ‘ ssekt “"efori

Keine berichtenswerten Ereignisse


6. Sudan

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Bedrohungslage

1 >ie Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / AfHean Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Südsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Tr ainin g Mission [EUTM] / SOMALIA)

Die Phase III der Ausbildung des dritten Ausbildungsdurchgangs ist offiziell abgeschlossen worden. Die Ausbildung in dieser Phase zielte darauf ab, ausgewählte Soldaten zum Kompaniechef und Stabsdienstpersonal auszubilden, somalische Soldaten als Ausbilder zu schulen und Ausbildungsinhalte in anderen Bereichen, zum Beispiel im Femmeldewesen, Kampf in bebautem Gelände und Sanitätsausbildung, zu vertiefen (siehe UdP 02/12). Ab dieser Woche beginnt die


VS. NUR FÜR DEN IMENSTOKBRAlJC11

-13 •

sogenannte Kohäsionsphase f* die somalischen Soldaten, in der sic erstmalig auf Kompanieebene gemeinsam üben. Diese letzte Phase bildet den Abschluss des dritten Ausbildungsdurchgangs. Die Beendigung des Durchgangs ist derzeit ttlr Anfang Mai geplant. Die Ausbildung»Verantwortung liegt hierbei in der Federführung der ugandischen Streitkrätte (Uganda People s Detenee l orce Ul 1)1 ) und wird durch Ausbilder der EU unterstützt. Mit der Kohäsionsphase beginnt gleichzeitig die Personalreduzierung der EU Ausbilder in einem ersten Schritt — um 23 Soldaten. Der deutsche Anteil wird hierbei auf elf reduziert.

Horn von Afrika und

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren

Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur

Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus zehn Schiffen mit insgesamt 15 Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien (drei), Frankreich (vier), Portugal, den Niederlanden und Deutschland (Einsatzgruppenversorger BERLIN). Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich fünf Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien, Luxemburg (zwei) und Deutschland sowie ein französisches Früh warn- und Überwachungstlugzeug.

Seit dem 01.04.12 ist ein deutscher Seefemaufklärer P-3C ORION in Dschibuti

stationiert und dem ATALANTA-Verband unterstellt. Der operative Flugbetrieb wurde am 04.04.12 aufgenommen.

Der Einsatzgruppenversorger BERLIN hat aktuell die Begleitung eines World Food Programme (WFP) Transportes beendet und ist in der Überwachung der Zufahrten zu somalischen Häfen an der Ostküste eingesetzt. Beide Bordhubschrauber sind


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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aufgrund technischer Defekte nicht einsatzbereit. Die Instandsetzung soll nach einer Ersatzteillieferung voraussichtlich Mitte April abgeschlossen sein.

Der Beschluss fllr ein „Wirken gegen Piraterielogistik am Strand“ wurde im Rat für Außenbeziehungen (RfAB) durch die Außenminister der Europäischen Union am

23.03.12 gefasst (siehe UdP 13/12). Der geänderte Operationsplan und die neuen Einsatzregeln wurden vom Politischen- und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) am 03.04.12 gebilligt.

c. Sonstiges

Für die geplante EU Mission zur Stärkung regionaler maritimer Fähigkeiten am Hom von Afrika (siehe UdP 12/12) ist ein erster Entwurf eines Operationskonzepts vorgelegt worden. Er wird in den kommenden Wochen im EU Militärkomitee und im Ausschuss für Ziviles Krisenmanagement durch die Mitgliedstaaten kommentiert und weiterentwickelt.

Die Aktivierung der- EU Operationszentrale, welche die zivil-militärische Koordinierung aller GSVP Missionen am Hom von Afrika übernehmen soll, schreitet voran. Der durch den niederländischen Leiter vorgelegte Implementierungsplan ist im EU Militärkomitee angenommen worden. Eine erste, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit soll schon in den nächsten Wochen hergestellt werden. Deutschland beabsichtigt, sich mit zwei Offizieren an der EU Operationszentrale in Brüssel zu beteiligen.

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


VS - NUR FÜR DUN ßlENSTOEBRM K l I

• 15 •

Ä Ä .___„ «««an den internationalen

b. p.i.iHip.n g der Bundeiwehr an Operelton

Terrorismus: Operation ACTIVE KNDKAVOUR (OAK)

An der Operation ACTIVE ENDEAVOUR beteiligen »ich derzeit ac >t a tonen mt

Schiffen und Scefemaulfclärern.

Der deutsche Beitrag zu OA1- besteht gegenwärtig aus der Vrcgtttte RHEINLAND PFALZ im Rahmen der Standing NA 10 Maritime Group 1 (SNMG1). dem Minenabwehrfahrzeug SULZBACH-ROSENDURG im Rühmen der Standing NATO Mine Countermeasure Group 2 (SNMCMG2) und dem deutschen Anteil an NATO AWACS.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) (1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Fünf Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus vier Fregatten / Korvetten aus Brasilien. Bangladesh (zwei) und der Türkei, außerdem drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF, AUERBACH) sowie zwei Bordhubschraubem (Brasilien, Türkei).

Die indonesische Einheit hat am 01.04.12 die MTF verlassen. Indonesien hat die

Fortsetzung seines Beitrages lür voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni angezeigt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Ein Tender steht dem Einsatzkontingent zurzeit nicht zur Verfügung. Tender
RHEIN  befindet sich unverändert auf dem Transit in das Einsatzgebiet (siehe UdP 13/12). 

 
Die Instandsetzungsarheiten an dem Patrouillenboot ENSDORF (siehe UdP 13/12) dauern noch an und werden voraussichtlich in dieser Woche abgeschlossen werden.

Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören — neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 80 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflttge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum


13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 52 || 1 || 0 ||  0 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


VS - NUR FOR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 17 -

bisherige maximale Stärke

( 2012 )

IBM ■ HIHHIfl

be reilgehalten

r............. '

Offiziere

1.210

899

155

2

13

7

30

33

71

Unteroffiziere

3.737

2.740

598

1

1

1

109

92

195

Mannschaften

1.834

1.155

491

0

0

0

81

37

70

Zivilbedienet.

_13

6

2

0

0

0

0

2

3

Gesamt**

6.794

4.800*

1.246

3

14

8

220

164

339

Frauen

306

196

76

0

0

1

1

6

26

Reservisten

420

316

87

0

0

0

0

6

11

FWDL J

192

82

81

0

0

0

0

8

21

1 End« „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wBnscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Vertingerung des Einsatzes befassen.

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sickert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist.

1 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inklusive ORF-Bataillon * inkL NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 1 EU NAVFOR ATALANTA

14.11.03 20.09.06 19.12.08

H1U4 tM7.ll 15.11.07

22.1M1

2*41.12

•Mf.ll

JMMJ

UM.ll'

4.9H

MS#

3J5S

(2010)

%SH

(1999)

3M33

(2011)

M40

(1999)

,,. m i 2 M*.i, «.r.,, .i.,i.ii W 011311

21.1,.,2’ 15.11.12 ,5.11.12 31.11.11 3M*-H

Aktuelle

Pereoealobergreaze

höchste

Peraonalobergrenze

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 16), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt

6.962 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.355 Soldaten, Faizabad: 190 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.866 Soldaten, Kabul: 298 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 91 Soldaten. Besonderheit: 107 Soldaten im Kontingent Wechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

- 18-

Anlage 1 Kurzfr istige Unterstfltzungsleistungen ISAF

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Einsatz¬

beginn

Einsatz-

Ende

(geplant)

Einsatzzweck

Bemerkungen

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

SoldatenAinnen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

06/10

Kandahar/

Bagram

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz | 07.02.10 von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284)* Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.