﻿Bundesministerium der Verteidigung

Einsatzführungsstab

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Unterrichtung des Parlamentes

13/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 28. März 2012, 10:00 Uhr


1. Afghanistan

VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 19.03.12 bis 25.03.12 (12. KW) registrierte ISAF landesweit 433 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 303 Schusswechsel und

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


. NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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VS

Gefechte, 89 Sprengstoffanschläge - darunter ein Selbstmordattentat m der Provinz Kandahar 2 - sowie 35 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und

sechs sonstige Vorfälle.

Zehn Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC Capital, 29 im RC West, 91 im RC South, 192 im RC Southwest und 110 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen drei ISAF-Soldaten gefallen; weitere 41 ISAFSoldaten wurden verwundet.

b.

International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans.

Während der Zeit der Feierlichkeiten zum afghanischen Neujahrsfest Nawroz (18.03.12 bis 12.04.12) bestehen Warnungen hinsichtlich möglicher

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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koordmicrter Angriffe auf Hochwertziele mit Schwerpunkt in Kabul. Die Planungen zur Absicherung der Feierlichkeiten erfolgen durch afghanische Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) und werden von ISAF-Kräften unterstützt. Die Absicherung der Veranstaltungen verantworten Kräfte der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP), die durch Kräfte der afghanischen Armee (Afghan National Army / ANA) erforderlichenfalls unterstützt werden. Der Einsatz von ISAF-Kräfte ist nur in Notlagen vorgesehen. ISAF unterstützt aber mit Aufklärungsmitteln zur Verbesserung des Lagebildes bei Großveranstaltungen.

Bisher verliefen die Feierlichkeiten landesweit friedlich und ohne nennenswerte Zwischenfälle.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Im Distrikt Nahr-e Saraj der Provinz Helmand ist am 21.03.12 bei einem Anschlag mit einer behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device / IED) ein britischer Soldat gefallen.

Am 24.03.12 ist ein italienischer Soldat im Distrikt Farah (gleichnamige Provinz) gefallen, als seine Einheit mit Mörsern beschossen wurde.

Bei einem IED-Anschlag, der sich im Distrikt Kandahar der gleichnamigen Provinz ereignete, ist am 24.03.12 ein amerikanischer Soldat gefallen.

Am 26.03.12 wurden zwei britische Soldaten in der Provinz Helmand (Distrikt Lashkar Gah) von einem uniformierten Täter erschossen 1 , der vermutlich Soldat der ANA war. Der vermeintliche ANA-Soldat fuhr vor die Hauptzufahrt des Stützpunktes und eröffnete unvermittelt das Feuer auf die dort eingesetzten Soldaten. Im anschließenden Feuergefecht mit weiteren ISAF-Soldaten wurde

der Angreifer getötet.

1

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1 .a genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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O -

der Provinz Pakrika (Disrrik, Sar Rowzah) wurde am 26.03.12 eine ISAF-

Patrouille bei der Annäherung an einen Checkpoint der Afghan oca zwei dort eingesetzten afghanischen Polizisten beschossen, wobei ein USamerikanischer Soldat gefallen 1 ist. Im Zuge des anschließenden Feuergefechtes wurden die beiden Angreifer verwundet. 23 afghanische Polizisten Checkpoints wurden zunächst verhaftet, 17 weitere konnten vermutlich fliehen. Nach bisherigem Kenntnisstand könnte es sich bei diesem Vorfall um ein "unbeabsichtigtes Gefecht" gehandelt haben. Die Ermittlungen sind noch nicht

abgeschlossen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen un Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang April 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel im Schwerpunkt von Teilen des Einsatzgeschwaders Mazar-e Sharif und des Sanitätseinsatzverbandes statt.

Bereits am 15.03.12 wechselte die Führung des regionalen Wiederaufbauteams

(Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz von Oberst Oswald Rosch an Oberst Michael Mittelberg.

Der Salang-Pass wurde im Laufe der letzten Woche von Schnee geräumt und ist mit Schneeketten wieder befahrbar. Auch der Salang-Tunnel ist inzwischen in beide Richtungen für alle Fahrzeuge wieder frei (siehe UdP 12/12). Der SalangPass sowie der Tunnel sind zurzeit die einzigen Landverbindungen in Nord-Süd-

1

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt 1 ,a genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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Richtung, da die anderen Gebirgspässe wegen der extremen Schneefälle derzeit unpassierbar sind.

Im Laufe des Frühjahrs ist allerdings aufgrund des schneereichen Winters und

der großen Temperaturschwankungen auch weiterhin mit Schnee- oder

Schlammlawinen sowie Überschwemmungen im Verantwortungsbereich RC North zu rechnen.

Am Vormittag des 23.03.12 ereignete sich rund 50 Kilometer westlich von

Mazar-e Sharif ein IED-Anschlag auf ISAF-Kräfte. In Folge der Explosion

wurde ein schwedischer Soldat schwer verwundet. Er wurde nach der

Erstversorgung vor Ort per Lufttransport zur weiteren Behandlung in das Camp

Marmal in Mazar-e Sharif geflogen. Deutsche Kräfte waren von dem Vorfall nicht betroffen.

Am 23.03.12 gegen 12:20 Uhr afghanischer Ortszeit kam es bei einer Notlandung eines amerikanischen APACHE-Hubschraubers auf dem Flugplatz in Mazar-e Sharif zu einem Zwischenfall. Der Hubschrauber kippte bei der Landung zur Seite. Dabei wurden zwei amerikanische Soldaten verletzt, einer davon schwer. Dieser wurde in das US-Hospital Landstuhl nach Deutschland gebracht, während der leicht verletzte US-Soldat zu seiner Einheit zurückkehren konnte.

Bei einer Operation afghanischer Sicherheitskräfte, die mit Unterstützung internationaler Truppen in der Nacht vom 25.03.12 auf den 26.03.12 gegen regierungsfeindliche Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) in der Provinz Faryab durchgeftlhrt wurde, wurden vier gegnerische Kämpfer getötet und zwei verdächtige Personen festgesetzt. Ziel der Operation war die Ergreifung des Makhdum Nusrat, der der Islamischen Bewegung von Usbekistan (Islamic Movement of Uzbekistan / IMU) angehören soll. Im Auftrag dieser terroristischen Gruppierung soll er in der Provinz Faryab Anschläge gegen die internationale Truppenpräsenz geplant und durchgeführt haben. Ob die Zielperson sich unter den getöteten Personen befindet, ist bisher nicht eindeutig bestätigt worden. Deutsche Soldaten waren nicht an dieser Operation beteiligt.


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- 7 •

, S 05.12 bis 15.09.12 ein

Schweden beabsichtigt, im Zeitraum v , SuoDort Base

„ ^ uepn JLES auf der Forward Support oase

Transportflugzeug des Typs C-130 HER

. . . P : nem Flugstundenumfang von »u

Mozar-e Sharif zu stationieren und sich mit einem g

Stunden pro Monat bei dem ISAF-weiten Lufttransportprogramm

Theatre-Air Support Service) einzubringen. Norwegen plant, ab Ende Septem e 2012 eine C-130 HERCULES für zwölf Monate in Mazar-e Sharif zu

stationieren und sich mit 50 Stunden pro Monat bei ITAS einzubringen.

Ein freier Stellplatz, der eine uneingeschränkte Nutzung erlaubt, ist für die Bcreitstcllungszeiträume der schwedischen und norwegischen C-130 HERCULES derzeit nicht vorhanden. Eine Zustationierung kann daher nur erfolgen, indem ein Stellplatz durch Deutschland temporär abgetreten wird. Deshalb wird eine deutsche C-160 TRANSALL (von derzeit sieben) bis mindestens Mai 2013 aus Mazar-e Sharif abgezogen.

Operationen bedeutet die Zustationierung von C-130 HERCULES beim Lufttransport von Personal und Material einen Zugewinn für ITAS sowie auch für das RC North, da diese Flugzeuge im Vergleich zur C-160 höhere Flugleistungen erbringen können.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 39 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 1.243 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In sechs laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 562 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In acht weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 46 afghanische Trainer 911 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / AN PA) in Kabul werden zurzeit 110 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.


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(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungeil ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.023.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Im Berichtszeitraum hat die Provinzbehörde für Wirtschaft der Provinz Takhar ein Ausschreibungsverfahren für fünf I nfrastrukturprojekte erstmals mit einer transparenten Öffnung der eingereichten Angebotsunterlagen durchgeführt. Diese fand unter Teilnahme unter anderem der jeweils beteiligten Fachbehörden, eines Vertreters des Provinzrates sowie Vertretern der Bewerberfirmen und lokalen Medien statt. Die Ausschreibungen wird im Rahmen des Regionalen Kapazitätsentwicklungsfonds (Regional Capacity Development Fund / RCDF) unterstützt und fachlich begleitet. Das transparente Verfahren fand bei allen Beteiligten großes Interesse und wurde als sehr offen und durchsichtig gelobt.

Der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegebene und durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzte RCDF befähigt durch intensive Beratung, Fortbildungsmaßnahmen und Unterstützung beim Projektmanagement die afghanischen Institutionen auf Provinz- und Distriktebene dabei, eigene Entwicklungspläne zu erstellen, umzusetzen und Basisdienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen. Hierzu gehört auch die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen, um die Kompetenzen, die Leistungsfähigkeit und die Ressourcen der afghanischen Institutionen zu stärken. Zudem werden durch die Art der Auswahl und Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen transparente und

demokratische Entscheidungsstrukturen gefordert.

Die transparente Vergabe öffentlicher Aufträge führt zu mehr Vertrauen der Bevölkerung in staatliches Handeln und hilft dabei, die Korruptionsanfälligkeit vor allem bei der Vergabe von Bauaufträgen zu reduzieren.


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- 9 •

d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UN i stimmjg der

Am 22.03,2 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen emsumm.g d

Verlängerung des Mandates der Unterstützungsmission der Vereinten 1

Afghanistan (United Nations Assistance Mission m Afghanistan

zugestimmt. Das neue Mandat der mit Resolution 1401 (2002) des Sicherheitsrates

eingerichteten Mission gilt für ein weiteres Jahr. Der Text für die neue Resolu

2041 (2012) war unter deutscher Federführung erarbeitet worden. Deutschland ist

seit dem 01.01.11 die sogenannte "Iead nation" für Afghanistan im Sicherheitsrat der

Vereinten Nationen und hat somit die Koordinierungsrolle für alle dieses Land betreffende Fragen.

Deutschland beteiligt sich weiterhin mit einem Soldaten im UNAMA-Hauptquartier in Kabul an dieser Mission.

Usbekistan

®®drohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit a,s niedrig eingestuft.

Kosovn

Politische Lage

-----—~

Die serbische Parlamentspräsidentin hatte am 13.03.12 angekündigt, zur Frage der Durchführung der serbischen Kommunalwahlen in Kosovo (am 06.05.12) UNMIK zu konsultieren (siehe UdP 11/12). Mit Schreiben vom 21.03.12 hat der serbische Kosovo-Minister Bogdanovic UNMIK um die Durchführung von Kommunalwahlen in den kosovo-serbischen Gemeinden gebeten. Der Leiter von UNMIK, Special Representative of the Secretary-General (SRSG), Farid Zarif, lehnte dies am

22.03,12 mit Hinweis auf die Umstände vor Ort ab. Zarif wies außerdem daraufhin, dass eine Durchführung von Wahlen in Kosovo durch Serbien einen Verstoß gegen VN-Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) darstellen würde. Die serbische Regierung

seht int derzeit bereit zu sein, die Kommunalwahlen mit Verweis auf das negative UNMIK-Votum nicht auf Kosovo zu erstrecken.


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b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Dem Antrag des COM KFOR, die zwei deutschen Pionierpanzer und drei Wasserwerfer auch über das Ende des Einsatzes des deutsch-österreichischen ORF-Bataillons hinweg im Kosovo verfügbar zu haben (siehe UdP 11/12), ist durch das Bundesministerium der Verteidigung auf Bitte von SHAPE entsprochen worden.

Dabei geht es zunächst um den Einsatzzeitraum des italienischen ORFBataillons von sechs Monaten (bis zum 01.10.12). Ziel ist es, mit dieser Maßnahme dem deutschen COM KFOR größtmöglichen Handlungsspielraum angesichts der angespannten Lage im Norden Kosovos einzuräumen.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Der deutsche Anteil des aktuell im Einsatz befindlichen ORF-Bataillons wird derzeit durch das italienische ORF-Bataillon abgelöst (siehe UdP 12/12). Seit dem 22.03.12 befindet sich der Stab des italienischen ORF-Bataillons im Einsatzland und hat die Führungsfähigkeit hergestellt. Die erste deutsche Einsatzkompanie wurde zum 24.03.12 von italienischen Einsatzkräften abgelöst.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse


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(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage .

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen

Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform

(EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Südsudan

a. Politische Lage

Im Bundesstaat Jonglei ist ein längerfristig geplanter Einsatz der südsudanesischen

Sicherheitskräfte zur Entwaffnung örtlicher Milizen und Stammeskrieger angelaufen.

Über den bisherigen Verlauf der Aktion liegen noch keine näheren Erkenntnisse vor.

Grundsätzlich traut die dortige Bevölkerung den Sicherheitskräften bislang nicht zu, für ihren Schutz zu garantieren.


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b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

Im zwischen den beiden sudanesischen Staaten umstrittenen Grenzgebiet um Heglig kam es am 26.03.12 und 27.03.12 zu heftigen Kämpfen. Es ist unklar, wer die Initiative ergriffen hat. Aktuell sollen sich südsudanesische Kräfte mehrere Kilometer weit auf sudanesischem Territorium befinden. Dieser nach der Sezession des Südsudan im Sommer letzten Jahres nach offiziellen südsudanesischen Angaben bislang heftigste Zusammenstoß beinhaltet ein hohes Eskalationspotential, da Verhandlungsversuche auch in weiteren umstrittenen Landstrichen bislang zu keinem Erfolg führten.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Die Mission UNMISS ist von dem oben geschilderten Vorfall bisher nicht betroffen, weil Kräfte von UNMISS in diesem Gebiet nicht eingesetzt sind.

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission

[EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

9. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren

Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.


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Beteiligung der Bundeswehr TA _ Beitrag im Rahmen der

Bekämpfung der Piraterie: Operation ATAL

EU NAVFOR SOMALIA Bord hubschraubem.

Der ATALANTA-Verband besteht aus sieben Schiffen un

Die Einheiten kommen aus Spanien (zwei), Frankreich (drei), Portug Deutschland (Einsatzgruppenversorger BERLIN).

Dem Verbandsftihrer der europäischen Kräfte (Force Commander) unter zusätzlich vier Seefemaufklärer aus Frankreich, Spanien und Luxemburg (zwei).

Der Beschluss für ein „Wirken gegen Piraterielogistik am Strand“ wurde im Rat für Außenbeziehungen (RfAB) durch die Außenminister der Europäischen Union am

23.03.12 gefasst. Die Bundesregierung hat bei ihrer Zustimmung zu diesem Ratsbeschluss deutlich gemacht, dass die exakte Begrenzung des Strandabschnitts in Metern für die Bekämpfung logistischer Einrichtungen der Piraten Eingang in das Bundestagsmandat finden soll.

Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, der anhaltenden Herausforderung durch die

Piraterie vor der Küste Somalias bestmöglich zu begegnen und die Kohäsion

innerhalb der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zu wahren.

Die Bundesregierung strebt eine Kabinettsbefassung mit dem Bundestagsmandat zum nächstmöglichen Zeitpunkt an.

. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

Beteiligung

Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An der Operation Active Endeavour beteiligen sich derzeit acht Nationen mit Schiffen und Seefemaufklärem.


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Der deutsche Beitrag zu OAE besteht gegenwärtig aus der Fregatte RHEINLAND-

I f AI./ im Rahmen der Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG1) und dem deutschen Anteil an NATO AWACS.

11. Libanon


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12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an,
darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 80
Deutsche.


13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 42 || 1 || 0 ||  0 || 0  || 3
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


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Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsat/gleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 15), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 7.049 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kundu/: 1,358 Soldaten, Faizabad: 192 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.869 Soldaten, Kabul: 300 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 91 Soldaten. Besonderheit: 237 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrcnzen kommen.


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=Anlage 1=

=Kurzfristige Unterstützungsleistung ISAF=

{| class="wikitable"
! UdP
! gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten
! Einsatzort
! Einsatzzweck
! Einsatz-beginn
! Einsatz-Ende (geplant)
! Bemerkungen
|-
| 06/10
| 25
| Kandahar/ Bagram
| Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fernmeldesoldaten des 1st NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA 1st NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.
| 07.02.10
| 
| Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25 Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.
|}


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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Anlage 2
Übersichtskarte der afghanischen Provinzen

Verantwortungsbereich des deutschen Regional Command (RC) North mit 1 schwedischen Transition Support Team (TST) und insgeeamt 5 Provincial Reconstruction Teams (PRT): 2 deutsche, 1 ungarisches, 1 norwegisches, 1 türkisches PRT

1 Badakhshan
2 Takhar
3 Kunduz
4 Balkh
5 Jowzjan
6 Faryab
7 Badghis
8 Herat
9 Farah
10 Ghor
11 Sar-e Pul
12 Samangan
13 Baghlan
14 Pandshayr
15 Parwan
16 Kapisa
17 Nuristan
18 Laghman
19 Kunar
20 Nangarhar
21 Khost
22 Paktiya
23 Logar
24 Kabul
25 Bamyan
26 Uruzgan
27 Helmand
28 Nymroz
29 Kandahar
30 Zabul
31 Ghazm
32 Wardak
33 Paktika
34 Daykundi
—

RC CAPITAL (Türkei)
RC WEST (Italien)
RC EAST (USA)
RC SOUTH (USA)
RC SOUTHWEST (...)



Definitionen der Bedrohungsstufen

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und oder die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.

MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.

ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B . deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -Zeiträumen liegen nicht vor.

HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumcn sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.