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#1 Bundeimlnleterlum I der Verteidigung

Elnsatzfühningsstib

hausanschrift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin

Postanschrift 11055 Berlin

TEL *49 (0)30-18-24-29600 / 29622

fax  49 (0)30-18-24-28627

Unterrichtung des Parlamentes

11/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 14. März 2012,10:00 Uhr


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1. Afghanistan

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

a. Bedrohungslage

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul: Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 05.03.12 bis 11.03.12 (10. KW) registrierte ISAF landesweit 344 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 256 Schusswechsel und Gefechte, 62 Sprengstoffanschläge - darunter zwei Selbstmordattentate in den

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS -NUR

für den dienstgebrauc:i 1 -3 -

Provinzen Nangarhar^ und Parwan - sowie 23 Vorfälle von indirekten, Mv.vlum (Mörser und Raketen) und drei sonstige Vorfälle.

Zwölf Vorfälle ereigneten sich im RC North, 23 im RC West, 61 im Rt South, im RC Southwest und 103 im RC East.

Insgesamt sind bei den Vorfällen sechs ISAF-Soldaten gefallen; weitere ISA1 Soldaten wurden verwundet.

International Security Assistance Force (ISAF)

b.

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des unverändert der Süden Afghanistans und dami

COM Joint Force Command Brunssum hat das neue Operationskonzept tür die

D --------------TT.

afghanischen

------ V ww e»^

Force Assistance Advisor Team Concept of Operations) erlassen, nach dem

Unterstützung

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage


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(Atghan National Security Forces / ANSF) erfolgen wird (siehe UdP 05/12). Das Opcrationskonzept ist das grundsätzlich überarbeitete Nachfolgedokument des bisherigen Konzepts filr die Operational Mentoring and Liaison Teams (OMLT).

Mit diesem Dokument werden auch neue Begrifflichkeiten eingeführt. OMLT / «erden künftig zu Military Advisor leams (MAT^ und Police Operational Mentoring and Liaison Teams (POMLT) werden zu Police Advisor Teams

Form eines Handbuches regelt das neue Operationskonzept für die Advisor leams den Umfang, die Ausstattung, die Einsatzvorausbildung der Mentoren sowie deren Unterstellungsverhältnis. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die deutschen Vorschläge in der Neukonzeption der Ausbildungsunterstützung für die ANSF wiederfinden. Insbesondere die deutlich erhöhte Flexibilität bei der Aufstellung und Gestaltung der Advisor Teams wird zu einer Entlastung der Truppensteller führen. Die Umsetzung des neuen Operationskonzepts erfordert keine Anpassung der deutschen militärischen Planungen. Die bereits zwischen dem E insatzführungskommando der Bundeswehr und den Truppenstellem abgestimmte Umsetzung erfolgt mit dem Kontingentwechsel vom 28. zum 29. Deutschen Einsatzkontingent ISAF (Juni August 2012).

(2) Militärische Lage (Skherheitsvorfllle außerhalb RC North und RC * Capital)

Am 06.03.12 wurde eine aus zwei Schützenpanzern WARRIOR bestehende britische Patrouille im Distrikt May wand der Provinz Kandahar durch eine behelfsmäßig hergestellte Sprengvorrichtung (Improviscd Explosive Device / IED) angesprengt. Innerhalb des getroffenen Fahrzeuges brach ein Feuer aus, . welches die Munition, die sich innerhalb des Fahrzeuges befand, zur Explosion brachte. Dabei sind sechs britische Soldaten gefallen.

Es handelt sich um den größten Verlust für die britischen Streitkräfte in Afghanistan seit einem Flugzeugabsturz 2006, bei dem 14 Soldaten ums Leben kamen. Insgesamt sind nach ISAF-Angaben seit 2001 bereits 404 britische Soldaten in Afghanistan gefallen.

Am 11.03.12 gegen 03.45 Uhr afghanischer Ortszeit drang ein Angehöriger der amerikanischen Streitkräfte in Kandahar (Distrikt Zharay) in vermutlich drei


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Wohnhäuser ein« nahe des Spioniertes gelegenen ^ eröflfnete das Feuer mi, seinen Handwaffen. Dabei « b* »JI7

Zivilpersonen, darunter nach bisher unbestätigten Angaben auc

neun Kinder. Nach seiner Rückkehr in das örtliche Lager wurde der o festgenommen. In der unmittelbaren Folge kam es zu lokalen Protes gewaltfrei verliefen und an den Folgetagen keine Fortsetzung fanden. Es abzuwarten, ob der Vorfall durch die regierungsfeindlichen Kräfte (Opposing Militant Forces / OMF) vergleichbar instrumentalisiert wird wie im Nachgang

*

zu den gewalttätigen Demonstrationen wegen der Koranverbrennungen in

Bagram (siehe UdP 08/12 und UdP 09/12).

Nach bisher vorliegenden Informationen kam es am 13.03.12 durch

regierungsfeindliche Kräfte zu einem Anschlag auf eine afghanische

Trauerdelegation in diesem Gebiet, bei der mehrere afghanische Amts- und

Würdenträger verletzt wurden. Eine landesweite Eskalation der Sicherheitslage

in Form von gewaltsamen Demonstrationen ist nach hiesiger Bewertung nicht zu erwarten.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors, ln diesem

Raum sind auch die beiden deutschen Ausbildungs- und Schutzbataillone eingesetzt.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang April 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel von Teilen des Stabes RC North und der regionalen Wiederauftauteams (Provincial Reconstruction Teams / PRT) sowie von Teilen des Einsatzgeschwaders Mazar-e Sharif und des Sanitätseinsatzverbandes statt.

In multinationaler Abstimmung findet im RC North bis Ende 2012 eine Umgliederung der mongolischen und armenischen Sicherungskräfte statt. Dazu


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finden derzeit Expertengespräche zwischen dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr und den internationalen Truppenstellern statt.

Am 09.03.12 wurde ein weiteres Kandak zur Kampfunterstützung des in der Nordregion Afghanistans eingesetzten 209. ANA-Korps aufgestellt. Die Begleitung dieses in Mazar-e Sharif stationierten Kandaks erfolgt durch kroatische und amerikanische Kräfte. Damit verfügt das Korps über zwei der insgesamt drei vorgesehenen Kandaks zur Kampfunterstützung. Die Stationierung des noch fehlenden Kampfunterstützungskandaks, welches sich derzeit in der Endphase der Ausbildung im Ausbildungszentrum Kabul (Consolidated Fielding Centre / CFC) befindet (siehe UdP 07/12 und UdP 10/12), wird unverändert noch im März in Kunduz erwartet.

Die Entscheidungen zur weiteren Rückführung von amerikanischen Kräften aus Afghanistan stehen noch aus. Die Auswirkungen auf die im Verantwortungsbereich des RC North eingesetzten Kräfte lassen sich daher noch nicht abschließend bewerten.
Inzwischen hat die US-Seite allerdings Unterstützung signalisiert, damit bis Ende 2013 / Anfang 2014 im Bereich des RC North keine Lücke bei der Fähigkeit zur vorgeschobenen Luftrettung mit Hubschraubern (Forward Airomedical Evacuation / FwdAirMedEvac) entsteht. Dies schließt auch die Untersuchung einer möglichen Veränderung der Abzugsplanung der amerikanischen FwdAirMedEvac-Kräfte ein.

Zum Ende des Jahres 2011 und zu Beginn dieses Jahres wurden in Mazar-e Sharif vier unbemannte ferngesteuerte amerikanische Luftfahrzeuge (Remotely 

Piloted Aircrafts / RPA) des Typs 4AAY BAGkfc*stationiert (siehe UdP 48/11 und UdP 03/12). rw fiffiH land im 16.01:>2 statt. Im gesamten

Monat Februar wurden regelmäßig Einsätze des RPA GRAY EAGLE geflogen, so dass von der Wka fcmsatebereilschaft dieses Systems ausgegangen werden kann, Informationen über Anzahl der Flüge und Einsatzziele liegen der deutschen Seite nicht vor. Diese werden zentral für den gesamten ISAF-Einsatz durch das UC gesteuert.


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Ein Lawinenabgang hat, am 03.03,2 die Ortschaft Dispay im Distrikt Shiki

äußersten Nonien der Provinz Badakhshan verschütte, (siehe UdP 10,12). Nach Angaben der United Nations Assisumce Mission in Afghanistim (UNAMA) ha, das Unglück bislang mindestens 56 Todesopfer gefordert. 145 Personen werden noch vermisst. Sieben Personen konnten durch Einwohner benachbarter Dörfer lebend geborgen werden. Der Landzugang zum Distrikt Shiki ist nur über das benachbarte Tadschikistan möglich, wird aber durch die extreme Schneelage stark behindert. Ein Hubschraubereinsatz ist aufgrund der zusätzlichen Gefährdung, weitere Lawinen auszulösen, nur eingeschränkt möglich. Zwei Hubschrauber der afghanischen Armee unterstützen die Hilfsmaßnahmen, die durch das United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UNOCHA) koordiniert und durch die UNAMA unterstützt werden.

Das PRT Faizabad ist darauf eingestellt, bei konkreten Unterstützungsersuchen im Rahmen der eigenen Mittel und Fähigkeiten zusätzlich zu unterstützen. Konkrete Anfragen gibt es bisher allerdings nicht.

In der Provinz Baghlan sind im Distrikt Khinjan im Zuge des Salang-Passes am

11.03.12 mehrere Lawinen abgegangen. Nach vorliegenden Informationen sind

drei afghanische Zivilpersonen getötet und weitere verletzt worden. Beide

Eingänge des Salang-Tunnels sind derzeit vollständig unpassierbar. Es werden

noch rund 25 Fahrzeuge als verschüttet oder eingeschlossen vermutet. Es sind keine ISAF-oder ANSF-Kräfte betroffen.

Unter der Gesamtführung des PRT Pul-e Khumri werden derzeit auch

Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen durch ISAF durchgeführt. Das

Ausbildungs- und Schutzbataillon Mazar-e Sharif unterstützt mit

Pioniererkundungskräften, Sicherungskräften, einem Beweglichen Arzttrupp

sowie einem Pionierpanzer DACHS aus der Forward Operating Base Khilagay heraus.

Mit einer kurzfristigen Öffnung des Salang-Passes und des Tunnels ist nicht zu

rechnen. Der Salang-Tunnel ist zurzeit die einzige Landverbindung in Nord-

Süd-Richtung, da auch die Gebirgspässe wegen der extremen Schneefälle unpassierbar sind.


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Die Bundeskanzler^, Dr. Angela Merkel, besuchte am 12.03.12 in Begleitung des Generalinspektcurs der Bundeswehr, General Volker Wieker, das deutsche Hinsatzkontingent ISAF. Im Mittelpunkt dieses vierten Besuches der Bundeskanzlerin in Afghanistan standen Gespräche mit der Führung des RC North zur aktuellen Lage im Einsatzgebiet, zu Fortschritten beim Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte sowie zum Stand und der Perspektive des Transitionsprozesses. In Gesprächen mit Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgradgruppen informierte sich die Bundeskanzlerin im Camp Marmal in Mazar-e Sharif über deren Einsatzalltag, die aktuelle Materialausstattung und das Zusammenwirken mit den afghanischen Sicherheitskräften.

Am 14.03.12 besuchte der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maiziere, im Rahmen seiner Auslandsreise nach Usbekistan und Pakistan auch Afghanistan. In Kabul führte der Minister Gespräche mit Vertretern der afghanischen Regierung und ISAF.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 32 Ausbildungsprojekte abgeschlossen und 819 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In sieben laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 402 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In acht weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 48 afghanische Trainer 1.019 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 106 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keine Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge bleibt damit unverändert bei insgesamt 1.018.


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, . außerhalb des deutschen

Alle weiteren kurzfristigen Unterstiltzungsleistung

Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 autgefüh

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Als Beitrag zur EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien das Auswärtige Amt seit 2008 die regionale Wasserkooperation im Rahm Zentralasien-Wasserinitiative des Auswärtigen Amts ( Berliner Prozess ) 07.03.12 und 08.03.12 trafen sich in Berlin die Außen- und Wasserminister aller zentralasiatischen Republiken sowie Entscheidungsträger aus Geberländem und internationalen Organisationen zur Konferenz "Blue Diplomacy for Central Asia , um die weitere Entwicklung der regionalen Wasserkooperation zu gestalten. Afghanistan gehört hydrogeographisch zum Aralseebecken, wurde im Einvernehmen mit den Teilnehmerstaaten der Zentralasien-Wasserinitiative des Auswärtigen Amts erstmals als Beobachter eingeladen und war durch seinen Botschafter in Berlin vertreten. Damit wurde eine gute Grundlage für die mittelfristige Heranführung Afghanistans an die regionale Kooperation der Länder Zentralasiens im Rahmen der Wasserpolitik gelegt.

Am 11.03.12 und 12.03.2012 besuchte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, zum fünften Mal Afghanistan. Die Reise konzentrierte sich diesmal auf Kabul, da die vorgesehene Weiterreise nach Nordafghanistan wetterbedingt abgesagt werden musste. Auf dem Programm standen politische Gespräche mit dem afghanischen Finanzminister, Dr. Omar Zakhilwal, dem Minister für Handel und Industrie, Dr. Anwar-ul Haq Ahady, und Bergbauminister Wahidullah Shahrani. Mit Finanzminister Zakhilwal Unterzeichnete Entwicklungsminister Niebel das Protokoll der diesjährigen deutsch-afghanischen Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit vom 05.03.12, in denen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) weitere bis zu 240 Millionen Euro für die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit zugesagt hat. Die Freigabe der Mittel wird - wie bereits 2011 - tranchiert und in Hinblick auf die afghanischen Reformanstrengungen konditioniert. In einem kurzfristig zustande gekommenen Treffen mit dem Nationalen Sicherheitsberater und früheren afghanischen Außenminister Dr. Rangin


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Dadfar Spanta wurden der Stand de» geplanten deutsch-afghanischen Partnerschaftsabkommens sowie Möglichkeiten einer bilateralen Wirtschafts- und ' Rohstoffkonferenz erörtert.

In weiteren Gesprächen erörterte Minister Niebel mit dem stellvertretenden ISAFBefehlshaber, General Adrian Bradshaw, und dem NATO Senior Civilian Representative, Simon Gass, den Stand des Transitionsprozesses und des Friedensund Versöhnungsprogramms sowie die Erwartungen an den NATO-Gipfel im Mai . 2012 in Chicago. Darüber hinaus traf sich Minister Niebel zu einem Meinungsaustausch über die Investitionsbedingungen in Afghanistan mit Unternehmern und Vertretern von Wirtschaflsförderinstitutionen. Projektbesuche und ein Empfang an der Botschaft rundeten das Besuchsprogramm ab.

9

Am 08.03.12 wurde in Taloqan anlässlich des Internationalen Frauentages eine Vereinbarung über eine engere Kooperation zwischen der afghanischen Anwaltskammer (Afghanistan Independent Bar Association) und der Provinzbehörde für Frauenangelegenheiten (Department of Women Affairs) unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung soll die Zusammenarbeit zwischen Anwaltskammer und Behörde im Bereich der Rechtsberatung intensiviert werden, um es insbesondere Frauen zu erleichtern, ihren Rechten vor Gericht Geltung zu verschaffen.

Die Vereinbarung wurde durch das von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzte Rechtsstaatlichkeitsprogramm initiiert und unterstützt. Das vom BMZ in Auftrag gegebene Rechtsstaatlichkeitsprogramm engagiert sich im Bereich der Bewusstseinsbildung und des Kapazitätsaufbaus in Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit. Zudem wird die Vertrauensbildung zwischen der Bevölkerung und den unterschiedlichen Justiz- und Polizeibehörden sowie die Zusammenarbeit zwischen den afghanischen Behörden im Bereich der Strafverfolgung und Rechtsprechung unterstützt.

. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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- H -

2. Usbekistan

Bcdrohungslagc

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Politische Lage

Am 13.03.12 hat die serbische Parlamentsprüsidcntin mitgeteilt, dass parallel den durch Präsident Tadic ebenfalls am 13.03.12 angekündigten Parlamentswahlen am 06.05.12 Kommunal wählen in denjenigen Gemeinden Serbiens stattfinden werden, in denen die Mandate der örtlichen Amtsträger auslaufen. Die Ankündigung bezieht sich ausdrücklich auch auf Gemeinden in Kosovo. Bei der Durchführung der Wahlen in Kosovo werde, so die Parlamentsprüsidcntin, die serbische Regierung gemäß VN - Sicherheitsratsresol uti on 1244 alle notwendigen Aktivitäten in Zusammenarbeit mit UNMIK unternehmen. Im Norden Kosovos enden in zwei der vier kosovo-serbischen Parallelgemeinden (Zubin Potok und Zvecan) die Mandate der Bürgermeister.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

COM KFOR hat beantragt, die drei deutschen Wasserwerfer und zwei Pionierpanzer auch nach Ablösung des deutsch-österreichischen ORF-Bataillons durch das italienische ORF-Bataillon im Einsatzland zu belassen (siehe UdP 06/12). Der Antrag wird derzeit geprüft.


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Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) (1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Vom 13.03.12 bis 17.03.12 wird ein deutscher Stabsoffizier zur Beratung der kongolesischen Streitkräfte im Raum Kikwitt im Südwesten des Landes eingesetzt.

6. Sudan

a. Politische Lage

Acht Monate nach Abschluss des Friedensabkommens zu Darfur (Doha Document for Peace in Darfur / DDPD) zwischen der sudanesischen Regierung und der Rebellenbewegung Liberation and Justice Movement (LJM) und wenige Wochen


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, „ . . Anthoritv unter dem LJM-Vorsitzendem nach der Einrichtung der Darlur cgion weiter Offenheit für das

Dr. TJjani al-Sissi herrscht in der Bevölkerung

Friedcnsnbkommcn. VM für einen Erfolg bleibt eme Verbesserung er Lehensbedingungen Itir alle Teile der Bevölkerung in Darfur.

b. Bedrohungslege

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur als erheblich eingestuft.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darftir (UN AMID)

Die Lage von UNAMID acht Jahre nach Mandatierung ist unverändert fordernd. Es gibt in Darfur weiterhin keinen umfassenden Frieden. Trotz großer Herausforderungen leistet UNAMID einen wichtigen Beitrag zu Stabilisierung des Darfur. Die Mission hat sich durch Patrouillen und Team Sites eine erhebliche Präsenz in der Fläche erarbeitet und leistet logistische Unterstützung für Friedensverhandlungen und die Umsetzung des Friedensabkommens. Insbesondere ihre zivile Komponente erzielt eine große Wirkung in allen Teilen der darfurischen Bevölkerung und liefert zudem Erkenntnisse zur allgemeinen Lage sowie zur Einhaltung der Menschenrechte. Die zivile Komponente ist dafür weiterhin vielfach auf militärischen Schutz angewiesen. Ferner hat die bloße Gegenwart einer großen internationalen Präsenz eine mäßigende Wirkung auf die Konfliktparteien. UN AMID schöpft ihr robustes Mandat nach Kapitel VII dabei nicht immer aus. Zugangsbeschränkungen durch die Regierung - vor allem zu Gebieten aktiver Konflikte - werden hingenommen. Bei Angriffen durch den Rebellen nahestehende Täter gaben UNAMID-Kontingente in Einzelfällen Fahrzeuge und Waffen auf. Seit Beginn der Friedensmission haben 36 Soldaten der Vereinten Nationen (VN) ihr Leben verloren. In den letzten Wochen haben Angriffe gegen die Friedenstruppen wieder zugenommen - der Hintergrund dafür ist noch unklar. Zuletzt hatte UN AMID in Einzelfällen robuster reagiert. Nachdem die Rebellengruppe Justice and Equality Movement (JEM) Mitte Februar 2012 eine UNAMID-Patrouille in Nord-Darfur festgehalten und zwei sudanesische Übersetzer festgenommen hatte, konnte


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UNAMID durch schnelle Entsendung massiver Verstärkungen die Lage schließlich kontrollieren (siehe UdP 08/12).

Das deutsche Kontingent bei UNAMID wird bei den VN hoch geschätzt.

Insbesondere die technischen Fähigkeiten in den jeweiligen Verwendungen leisten

einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Möglichkeiten der Mission. Die

Sichtbarkeit des mit derzeit acht deutschen Soldaten weiterhin größten westlichen Kontingentes ist hoch.

Südsudan

a. Potitische Lage

Der VN-Sicherheitsrat hat sich Anfang März 2012 auf eine Präsidentielle Erklärung (Presidential Statement / PRST) zu Sudan und Südsudan geeinigt. Die Erklärung folgt dem Prinzip der "two viable states" (der zwei lebensfähigen Staaten) und formuliert klare Forderungen an alle Parteien. Sie fordert Sudan und Stidsudan auf, die Gewalt insbesondere entlang der gemeinsamen Grenze einzustellen und die geschlossenen Vereinbarungen (Nichtangriffserklärung, Übergangsvereinbarung zu Abyei, Grenzüberwachung und das Rahmenabkommen zu Süd-Kordofan und Blauer Nil) umzusetzen. Ferner werden beide Staaten aufgefordert, Verhandlungen unter anderem in Bezug auf Öl- und "transitional wealth sharing"-Arrangements fortzusetzen. Das PRST verurteilt ferner die Unterstützung von Rebellenorganisationen im jeweils anderen Staat. Das PRST wiederholt in Bezug auf Süd-Kordofan und Blauer Nil die Forderung zum humanitären Zugang. Schließlich werden Sudan und Südsudan aufgefordert, Visa und Reisegenehmigungen für VNMissionspersonal kurzfristig auszustellen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

Im Bundesstaat Jonglei bleibt die Sicherheitslage angespannt. Die Auseinandersetzungen zwischen den Stämmen der Murle und der Lou Nuer weiterhin an. Erst am vergangenen Wochenende (09.03.12 / 10.03.12) soll es bei einem Murle-Angriff auf Lou Nuer unbestätigten Angaben zufolge über einhundert


. nur FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

VS-------------- 5 _

*.. a Iftion zur Entwaffnung der

To« gegeben haben. Eine angekund,gte Aktion

i • 11 in \Ci\r 7 e. ßfestBTtct werden. UNMISS

Zivilbevölkerung im Bundesstaat Jonglei so

j j .. ♦ eine friedliche Durchführung der

wird diese Maßnahme beobachten und drangt au

Entwaffnung.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nation» Mission in Sonth Sudan

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geiiihrten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union

Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA — Beitrag im Rahmen EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus vier Schiffen und fünf Bordhubschraut

Die Einheiten kommen aus Spanien (zwei), Frankreich und Deutsch (Einsatzgruppenversorger BERLIN).


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Dcm Verbundsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefemaufklärer aus Spanien und Luxemburg (zwei).

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen • Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit acht Nationen mit Schiffen, U-Booten, Seefemaufklärem und NATO AWACS.

Deutschland beteiligt sich mit Besatzungen an NATO AWACS-Aufklärungsflügen sowie im Rahmen der Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG1) mit der Fregatte , RHEINLAND-PFALZ.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus tünt

Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei), Indonesien und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORI, AUERBACH) und zwei Bordhubschraubem.


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Zwischen dem Befehlshaber der MTF UNIFIL und dem Oberbefehlshaber der libanesischen Marine wurde ein Konzept für die zukünftige Ausbildungsunterstützung der libanesischen Marine durch die MTF vereinbart (Concept for Future Training Support of Lebanese Armed Forces Navy by Maritime Task Force). Der Zweck dieses Konzeptes ist die Planung der Ausbildungsunterstützung durch die MTF bis zu einer angestrebten Übernahme der Ausbildungsverantwortung für eigene Kräfte durch die libanesische Marine in der Mitte des Jahres 2012 sowie ein Ausblick auf die Form der Ausbildungsunterstützung durch die MTF in der sich daran anschließenden Phase der Operation.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 80 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 43 || 1 || 0 ||  3 || 0  || 3
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


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- 18-

Stärke der deutschen Einsatzkontingent

erstes BT-Mandat

Ges.

1

<Z>

NN

22.12.01

>-*

E KFOR

is

es

o

H

UNMISS

UNAMID

OAE 6

UNIFIL

ATAL. 7

02.12.04

08.07.11

15.11.07 14.11.03 20.09.06 19.12.08

aktuelles

BT-Mandat

-

26.01.12

09.06.11

01.12.11

29.09.11

08.07.11 01.12.11 09.06.11 01.12.11

aktuelles

Mandatsende

-

31.01.13

11.06.12 1

21.11.12 2

15.11.12

15.11.12 31.12.12 30.06.12 18.12.12

aktuelle

Personalobergrenze

4.900

1.850

800

50

50 700

300 1.400

höchste

5350

8.500

3.000

50

250 1 3100 1 2.400 1 1.400

Personalobergrenze

(2010)

(1999)

(2004)

(2011)

(2007) | (2003) | (2006) | (2008)

bisherige

10.434

5.433

6.440

1.139

14

9 1 578 1 1.231 1 884

maximale Starke

(2002)

(2011)

(1999)

(2005)

(2012)

(2011) | (2010) 1 (2006) | (2009)

im Inland bcrcitgchaltcn

Offiziere

1.236

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst.

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen ca wtnscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verllngcrung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate” - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion is t.

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-BataiUon 5 inkL NATO HQ Sarajevo Operation ACTIVE ENDEAVOUR

7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Starke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 14), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontmgentwechsel sind insgesamt 7.235 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

• Kunduz: 1.357 Soldaten, Faizabad: 181 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2 81H Soldaten, Kabul: 299 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 92 Soldaten. Besonderheit: 455 Soldaten im Kontingentwechsel

** Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


Anlage 1<br>
Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF<br><br>

{| class="wikitable"
|-
! UdP !! gebilligte Anzahl Soldatinnen/Soldaten !! Einsatzort !! Einsatzzweck !! Einsatzbeginn !! Einsatz-Ende (geplant) !! Bemerkungen
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| 06/10 || 25 || Kandahar / Bagram || Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fernmeldesoldaten des 1st NATO Signal Battalion, Wesel und des ''DDO/DtA 1st NSB(?)'' (ehemals Fernmeldebattalion 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt. || 07.02.10 || || Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25 Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.
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VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.