﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

«I | | Bundesministerium

I der Verteidigung

ElnsatefOhrungsstab

18 ' 10785 “*

11055 Berlin

_ ^49 (0)30-18-24-29600 / 29622

*  49 (0)30-18-24-26627

Unterrichtung des Parlamentes

10/12

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 7. März 2012,10:00 Uhr


VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-2-


'''1. <u>Afghanistan</u>'''

'''a. Bedrohungslage'''

''(Grafik)''


Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich [1]. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 27.02.12 bis 04.03.12 (9. KW) registrierte [[ISAF landesweit 336 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 237 Schusswechsel und


[1] Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


,0* DEN DIENSTGEBRAUCH

• 3 -

VS - NUR

. Vorfälle von indirektem Beschule Gefechte, 62 Sprcngstoftanschläge sowie »

(Mörser und Raketen) und fünf sonstige Vorteile.

Elf Vorfälle ereigneten sich im RC North, einer im RC' C apital 25 ,m KC Wcet ' 1 im RC South. 132 im RC Southwest und % im RC Fast.

Insgesamt sind bei den Vorfällen zwei ISAF-Soldaten gefallen, vsciiere - ISAF Soldaten wurden verwundet.

Am 05.03.12 kam es im Distrikt Ghormach (Provinz Faryab 2 ) an einem Kontrollpunkt der afghanischen Polizei (Afghan National Police / ANP) zu einem Schusswechsel mit regierungsfeindlichen Kräften (Opposing Militant Forces / OMF). Dabei wurden zwei afghanische Polizisten getötet und ein weiterer verwundet.

b. International Security Assistance Force (ISAF) (1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des l! unverändert der Süden Afghanistans und damit

‘ Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Militärische Lage (SicherheitsvorflUe außerhalb RC North und RC Capital)

Am 01.03.12 kam es in einem von afghanischen und amerikanischen KrÄtXcn gemeinsam genutzten Beobachtungsposten zu einem Zwischentall, bei dem vermutlich zwei Angehörige der afghanischen Sicherheitskräne (Afghan National Security Forces / ANSF) und ein afghanischer Angestellter unvermittelt

/I

cröfTneten

wurden verwundet, ikt Zharay der Pr<

darüber

verletzt. Die ANSF konnten gemeinsam mit ISAF-Kräften den weiteren Angriff abwehren. wobei zwei Angreifer getötet und der dritte gefangen genommen wurde. Die Tathintergründe sind noch nicht bekannt.

Im Distrikt Chahar Asyab (Provinz Kabul) kam es am 02.03.12 gegen 09:30 Uhr afghanischer Ortszeit zu einem minder schweren und noch nicht bestätigten Zwischenfall» bei dem wiederum amerikanische ISAF-Kräfte von einem

/

V>

Angehörigen der ANSF angegriffen wurden. Einem Hinweis zufolge soll ein

l **

\ afghanischer Wachposten des dortigen Camps Moorehead seine Waffe gegen

|

\US-amerikanisches Zivilpersonal und Soldaten eingesetzt haben. Es kam zu keinen Personenschäden. Der Täter flüchtete in ein Gebäude des Camps Moorehead und wurde kurz darauf festgenommen.

Am 04.03.12 ereignete sich gegen 08:10 Uhr afghanischer Ortszeit im Distrikt Bakwah der Provinz Herat ein weiterer Zwischenfall. Italienische Kräfte wurden

Armee (Afghan National Army /ANA)

Panzerabwehrhandwaffe

Der Vorfall wird noch untersucht. Der Schütze wurde festgenommen, der Beschus$ blieb folgenlos.

RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

COM ISAF hatte als Reaktion auf die Tötung zweier US-amerikanischer Soldaten vermutlich durch einen Angehörigen der ANSF den vorübergehenden Abzug aller ISAF-Mentoren bei den afghanischen Ministerien angeordnet (siehe

(3)


fOR den DIENSTGEBRAUCH

^ 5

VS - NUR

„ a' Sicherheitslage wieder stabilisier, hat, wu, a « UdP 09/12). Nachdem sich die ^ ^ durch die

diese Weisung zum 04.03.12

Verbindungsoffiziere wieder

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsK gt)

Die Operationsführung Schwerpunkt bleibt die 1

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang April 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel von Teilen des Stabes RC North und der regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Teams / PRT) statt.

Das Ausbildungs- und Schutzbataillon Mazar-e Sharif hat den Kontingentwechsel abgeschlossen und die Einsatzbereitschaft hergestellt.

Im Rahmen des weiteren Aufwuchses der ANA in der Nordregion wurde am

02.03.12 eine Kompanie der Militärpolizei als Einheit der Korpstruppen des 209. ANA-Korps in Maimanah (Provinz Faryab) stationiert. Die Zertifizierung dieser Kompanie erfolgte am 22.02.12 nach abgeschlossener Ausbildung im Ausbildungszentrum Kabul (Consolidated Fielding Centre / CFC).

Die Stationierung eines Kandaks zur Kampfunterstützung, welches sich derzeit

in der Endphase der Ausbildung im CFC befindet (siehe UdP 07/12), wird bis Mitte März in Kunduz erwartet.

Nachdem die deutschen Kräfte zur Räumung der Liegenschaft des Provincial Advisory Teams (PAT) Taloqan am 23.02.12 zeitweise nach Kunduz verlegt wurden (siehe UdP 09/12), haben am 05.03.12 deutsche Kräfte nach Taloqan verlegt, um dort nach den Tagen der Abwesenheit die Lage vor Ort aufzuklären


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und die Wiederaufnahme der Arbeit der Räumungskräfte vorzubereiten.

I Jnverändert ist die Räumung der Liegenschaft zum 31.03.12 vorgesehen.

Am Abend des 04,03.12 wurden gegen 22:30 Uhr afghanischer Ortszeit deutsche Kräfte rund 25 Kilometer nordöstlich des Observation Posts (OP) • North (Provinz Baghlan) mit Handfeuerwaffen beschossen. Das Feuer wurde erwidert. Bei dem Vorfall gab es weder Verwundete noch Sachschäden.

Gegen 22:50 Uhr afghanischer Ortszeit desselben Tages wurde eine andere deutsche Patrouille rund sieben Kilometer südwestlich des Camps Marmal (Provinz Balkh) mit Leuchtspurmunition beschossen. Es wurde niemand verwundet.

Am 03.03.12 kam es im nördlichen Badakhshan zu einem lawinenabgapg, bei dem das Dorf Dispay (Distrikt Shiki) mit n**gk200 Einwohnern überwiegend tadschikischer Abstammung verechüttet wurde. Nur sieben Menschen konnten bisher gerettet werden. Ajji 06.03.12 hat die zuständige afghanische Behörde einen Unterstützungsantrag für zwei Hubschrauber an das IJC gestellt.

Am 05.03.12 traf der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maiziöre, zu einem eintägigen Kurzbesuch in Afghanistan ein. Im ungarischen PRT Pul-e Khumri ließ sich der Minister in die Lage vor Ort einweisen und über den Verlauf der Demonstrationen der vergangenen Woche unterrichten. Im OP North und in der Forward Operating Base (FOB) Khilagay nutzte er die Gelegenheit zu ausführlichen Gesprächen mit den Soldatinnen und Soldaten.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 32 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 819 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In drei laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 292 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 48 afghanische Trainer 900 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.


VS - NUR FÜR DfciN -----

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 106 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer (Saran-Studenten: Anwärter für die Offizierslaufbahn [SaraneJ / das entspricht in Deutschland dem gehobenen Dienst) aus.

Die Graduierung der Studenten hat in der vergangenen Woche (27.02.12 -

04.03.12) stattgefunden.

Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C 160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.018.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Nachdem der deutsche militärische Anteil des PAT Taloqan bereits am 15.02.12 von seinem Auftrag entbunden wurde (siehe UdP 07/12),.schloss am 29*02.12 mro auch

bis 2006 wird die Betreuung der Provinz Takhar künftig durch die Außenstelle der Botschaft Kabul in Kunduz sichergestellt. Ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes verbleibt allerdings vorerst in Taloqan. Er führt begonnene Stabilisierungsprojekte weiter beziehungsweise unterstützt die Provinzregierung im Transitionsprozess.

Am 05.03.12 konnte der vorübergehende Abzug der im Auftrag der Bundesregierung tätigen entsandten Experten aus afghanischen Ministerien und Behörden in Kabul (siehe UdP 09/12) wieder aufgehoben werden.

Am 05.03.12 fanden in Berlin die diesjährigen deutsch-afghanischen Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit statt. Afghanischer Delegationsleiter war Finanzminister Dr. Omar Zakhilwal, der vom Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),


VS - NUR FÜR DI'N DIBNtWiKBRAUCH

• H •

I Imn Kitycn Iteerfeltz, begrüßt wurde, Verhandelt wurde über neue Zunagen in Höhe von 240 Millionen l iuro, deren Freigabe erneut wie wchon 2011 - kondWonalUlert und tranchiert wurde. Im Zentrum der Konditionali*ierung stehen Reformen im Bereich der Regicrungttführung sowie administrative Hrleichterungen für die dcutsch-afghanlsche Bntwicklung*zu*ammen*rbelt, Derzeit werden die Verhandlungsergcbnlsse final isiert,

Heide Selten hatten »ich im Vorfeld der Verhandlungen bereit» darauf verständigt, Ihre Zusammenarbeit in den bestehenden Schwerpunktsektoren Nachhaltige Wirt,schuft sentwieklung, (»rund* und Berufsbildung, Energie- und TrinkWasserversorgung sowie Gute Regierungsführung fortzusetzen.

Zum Auftakt der Verhandlungen stellten Staatssekretär Beerfeltz und Finanzminister Dr. Zakhilwal gemeinsam eine neue Publikation des BMZ mit dem Titel „Wirtschaftsstandort Afghanistan“ vor. Das deutsch- und englischsprachige Buch 3 informiert über die Chancen für die Privatwirtschaft in Afghanistan, um diese zu einem stärkeren 1 Engagement im Land zu bewegen.

Vom 26. bis 28.02.12 veranstaltete die afghanische Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission / AIHRC) mit Unterstützung des vom BMZ finanzierten Zivilen Friedensdienstes (ZFD) eine Fortbildung zum Thema „Friedensarbeit“ für dreißig Schulbuchautorinnen und -autoren des afghanischen Bildungsministeriums. Vielen afghanischen Textbuchautorinnen und autoren ist nicht bewusst, dass sie eine wichtige Rolle in gesellschaftlichen Versöhnungsprozessen spielen können. Hin Ziel der Fortbildung war deshalb, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verdeutlichen, wie beispielsweise unbewusst ethnische Vorurteile in Schulbuchtexten reproduziert werden und wie dies vermieden werden kann Außerdem vermittelten die Fachkräfte der AIHRC und des ZFD den • Autorinnen und Autoren Hinblicke in das konfliktpräventive Potential von Schulbildung, unter anderem mit der gemeinsamen Analyse von Fallstudien aus anderen I,ändern. In einem für den Sommer 2012 geplanten nachfassenden Workshop werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berichten, wie sie die neu gewonnenen Erkenntnisse und Fähigkeiten in ihrer Arbeit umgesetzt haben.

' Dm Buch „Wirhchblhütandort Afghanistan" kann online Uber folgende Intcmetadresse abgerufen werden; hup:/ z www,ebn24,com/Indax,php?ld *36703


VS - NUR FOR DEN DIENSTGEBKAuvr-

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Das vom BMZ finanzierte Programm zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan hat einen zweiten Durchgang juristischer Fortbildungen tXlr Polizistinnen begonnen. Ein erster Durchgang erfolgte 2011. Die Initiative tür diese Art von Fortbildung kam von der „Abteilung für die Gleichstellung von 1 rauen im afghanischen Innenministerium. Auch der zweite Fortbildungszyklus wird wieder in enger Kooperation mit dem Regionalkommando Nord der afghanischen Polizei umgesetzt. Die Schulungen finden in den Schwerpunktprovinzen der Bundesregierung in Nordafghanistan statt und knüpfen an die bereits im letzten Jahr durchgefuhrte Fortbildungsmaßnahme an. 2011 waren insgesamt über 150 Polizistinnen in den Nord-Provinzen zu Frauenrechten auf Grundlage der Verfassung und des Korans unterrichtet worden. Der zweite Durchgang der Fortbildung befasst sich vorwiegend mit dem konstitutionellen Polizeirecht. Ausbilderin ist eine ehemalige afghanische Staatsanwältin.

Rahmen

der Landwirtschaft in der Provinz Baghlan konnte Anfang März 2012 die einhundertste Produzentengruppe gegründet werden. Die Produzentengruppen vertreten nahezu 2.000 Haushalte in der Region. Im Vordergrund ihrer Arbeit steht die Entwicklung von Beratungsdiensten für die Land- und Viehwirtschaft.

Die Landwirtschaft hat eine unverändert hohe Bedeutung für die Sicherung der Lebensgrundlagen der afghanischen Bevölkerung. Trotz vorhandener Potenziale unter anderem in der Provinz Baghlan behindern gravierende Entwicklungshemmnisse eine höhere Wertschöpfung und höhere Einkommen der ländlichen Haushalte. Daher unterstützt das Programm zur Diversifizierung der Landwirtschaft in der Provinz Baghlan das afghanische Ministerium für Landwirtschaft, Bewässerung und Viehwirtschaft ebenso wie nachgeordnete Institutionen dabei, die Produktion und Produktivität von landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten zu erhöhen. Auch wird die lokale Infrastruktur zur Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch angepasste

Maßnahmen

dazu

~ ----ö-----

Durch die Förderung eines angepassten Ressourcen- und Wassermanagements sowie der Landwirtschafts-, Produktions- und Marktentwicklung einerseits sowie durch die Stärkung lokaler Institutionen andererseits trägt das Vorhaben zu den Zielsetzungen


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sowohl des nationalen Entwicklungsplans für die Landwirtschaft (National Agriculture Development Framework) als auch mehrerer landesweiter Investitionsprogramme in der Landwirtschaft bei.

%

d. United Nations Assistance Mission in Af ghan istan (UNAMA)

Die Rückkehr der UNAMA-Mitarbeiter nach Kunduz, die das Büro in Folge des Angriffs auf die Liegenschaft am 25.02.12 geräumt haben (siehe UdP 09/12), ist von der weiteren Entwicklung der Sicherheitslage abhängig und derzeit unverändert noch nicht absehbar.

2. Usbekistan

Bedrohungslage

%

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

3. Kosovo

a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

%

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Die Lage bezüglich der Bewegungsfreiheit für KFOR und die internationale Gemeinschaft im Norden der Republik Kosovo ist unverändert (siehe UdP

09/12).

Am 22.02.12 hat das regional zuständige NATO-Kommando in Neapel den Wechsel zwischen dem deutsch-österreichischen und dem italienischen ORF-

%


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Bataillon zum 01.04.12 angewiesen (siehe UdP 08/12). Die Vorbereitungen hierfür sind angelaufen. Gemäß Befehl vom 05.03.12 des Einsatzfiihrungskommandos der Bundeswehr ist die Rückverlegung des derzeitig eingesetzten ORF-Bataillons im Zeitraum 21.03.12 bis 01.05.12 geplant. Die Rückverlegung der deutschen Soldatinnen und Soldaten wird gestaffelt erfolgen und berücksichtigt die nach dem achtmonatigen Einsatz erforderliche logistische Nachbereitung.

Deutschland wird auf Bitten des Deputy SACEUR ab September 2012 erneut und damit für ein weiteres Jahr den Dienstposten des COM KFOR besetzen. Dies wurde am 05.03.12 entschieden.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Demokratische Republik Knnan

Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundemehr «, der EU MI„ion zur Sieherhettmktorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in Darfur als erheblich eingestuft.

• IH H E - K v ^ •

Nach der vorübergehenden Festsetzung einer UNAMID-Patrouille durch die sudanesische Rebellengruppe JEM (Justice and Equality Movement) vom 19.02.12 bis 21.02.12 im Raum Umm Buru (im Westen des Darfur in der Nähe zur Grenze zum Tschad, siehe UdP 08/12), wurden bei einem Angriff auf eine UNAMIDPatrouille am 29.02.12 im südlichen Darfur nahe der Stadt Shearia ein UN AMIDSoldat getötet und drei weitere verletzt. Die Identität der Angreifer ist noch ungeklärt. UNAMID hat daraufhin die militärischen Kräfte in der Region verstärkt.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Deutsche Soldaten waren von den oben erwähnten Ereignissen nicht betroffen.

Südsudan

a. Politische Lage

Bei Kämpfen zwischen der sudanesischen Armee und Rebellen der Sudan People’s Liberation Movement - North (SLPM-N) in Jau in der Grenzregion Süd-Kordofan sollen Ende Februar nach Angaben der Rebellen mehrere sudanesische Soldaten ums Leben gekommen sein. An den Operationen der SLPM-N waren auch Kämpfer der JEM beteiligt. Dies ist das erste Mal, dass Rebellen aus dem Westen und Süden des Sudan nach ihrem Zusammenschluss in der „Sudan Revolutionary Front“ gemeinsam auch nach außen sichtbar militärisch operieren.


Müh

■

FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH -13-

VS - NUR

■ u Her Südsudan behaupten, die Stadt Jau läge auf dem Sowohl der Sudan wie auc Südsu dan, er würde die Rebellen bei

eigenen Territorium. Der Sudan beschuldtgt den Sudsua

deren Angriffen unterstützen. ■ h „m 29.02.12 mit den aktuellen

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sic .

Vorfällen an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan befasst und beide Seiten zur

Zurückhaltung aufgefordert.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

Im Bundesstaat Jonglei bleibt die Sicherheitslage angespannt. Die Auseinandersetzungen zwischen den Stämmen der Murle und der Lou Nuer halten an, Viehraub und Angriffe auf Siedlungen der Lou Nuer durch die Murle finden nahezu täglich statt. Die Regierung des Südsudan hat angekündigt, im März eine groß angelegte Aktion zur Entwaffnung der Zivilbevölkerung im Bundesstaat Jonglei zu starten. UNMISS wird diese Maßnahme beobachten.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für

somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Keine berichtenswerten Ereignisse


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Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus fünf Schiffen und fünf Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Griechenland, Frankreich und Deutschland (Einsatzgruppenversorger [EGV] BERLIN).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefemaufklärer aus Spanien und Luxemburg (2).

Der Rat der Europäischen Union hat sich am 27.02.12 in Form von Ratsschlussfolgerungen auf die vorzeitige Verlängerung des EU-Mandats der Operation ATALANTA bis 12.12.14 geeinigt. Am 01.03.12 hat die somalische Übergangsbundesregierung einem Unterstützungsangebot der EU für die Bekämpfung der Piraterie auch im somalischen Küstengebiet zugestimmt und die Zustimmung am selben Tag dem VN-Generalsekretär gegenüber notifiziert.

Der Europäische Auswärtige Dienst bereitet sich derzeit auf eine Verabschiedung des Beschlusses zur Verlängerung des EU-Mandates bis Dezember 2014 und eine Erweiterung der Operation ATALANTA durch den Rat der Europäischen Union am

19.03.12 vor. Der ursprünglich vorgesehene Termin (09.03.12) musste aufgrund administrativer Verzögerungen bei einem Mitgliedstaat verschoben werden. Das Einsatzgebiet soll im aktuellen Entwurf des Ratsbeschlusses eine Ausweitung um die landseitigen Küstengebiete und die Inneren Küstengewässer Somalias erfahren. Notwendige Maßnahmen, den kriminellen Geldfluss zu unterbinden, sind ebenfalls Beschlussgegenstand.

Fortschreibung und Abschluss des Vorfalls EGV BERLIN mit der Dhow ASHMA (siehe UdP 09/12): Der EGV BERLIN hat die am 28.02.12 aufgeklärte Dhow ASHMA bis zum Erreichen der somalischen Ostküste am 02.03.12 beobachtend


15*

dl, Dhow verlassen und sich an Land

Iwgleltel. Dort haben| |„ e dcr BERLIN im Anschluss mit, dass

......ekuivoaen, I »er K#|> UW der AMIMAM«*-

Sllhlir verlassen hätten und d.eses w,eder unter

fille verdiohtlttw INMwmen wln »tnin w

i nii'Ui IN sind anschließend an Bord der Dhow

«einer Kontrolle wl, Soldaten der III HI IN smu

„.gingen, um dort medl/lnlwl» Hilft zu leisten, die Crew mit Nahrungsm, e n zu verargen und weitere liikennlillwe zum Entftihrungsfall zu erhalten. Anschließend Imi der liOV III-Kl IN die Dhow hl* zu einer sicheren Entfernung von der somalischen Küste heglellol, Von dorl nui luic die Dhow ihre Fahrt fortgesetzt.

Seit Mär/ 2011 wurde hol in deutschen Einsatzkontingent ATALANTA das

BoardlngiicherungNtenm durch Personal der Kampfschwimmerkompanie gestellt.

Dieser Ktasatz ertblgt mich rexsourcenbedlngt auf die Zwischenmonsunzeiten

begrenzt, in denen Im llnsatzgeblet am Hom von Afrika regelmäßig mit verstärkten

Plruterleoktlvllrtten zu rechnen ist, Mil diesen Kräften wurde dem taktischen Führer

in bisher zwei l\in*fllzzoltrmimcn die erweiterte I landlungsoption eröffnet, ein durch

Piraten Übernommene* Schilt', dessen Besatzung sich einer unmittelbaren Bedrohung

entziehen konnte, auch gegen erwarteten Widerstand rasch wieder in Besitz nehmen zu können.

Für den derzeitigen liineatzzcllraum des liOV BERLIN bis zum 24.05.12 können seit

dem 05.03.12 durch den Einsatz der Kampfschwimmer auch die im Operationsplan

ATALANTA vorgesehenen l insivoptlonen "Inbesitznahme von Schiffen gegen

Widerstand" sowie "Immobilisieren von der Piraterie verdächtigen Schiffen" aktiv unterstützt werden.

Die Fähigkeit, OelseltwlMungen auf Schiffen unter Abstützung auf seegehende

Einheiten durohzultihren, lat Im deutschen Einsatzkontingent ATALANTA damit gleichwohl nicht verfügbar.

10- Westliche s und «etllchfg MlM«ln.. fr *• Bedrohungslage

Die Bedrohung Ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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'''b. Beteiligung der Bandeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)'''

An OAE beteiligen sich derzeit neun Nationen mit Schiffen, U-Booten, Seefemaufklärem und NATO AWACS.

Deutschland beteiligt sich mit Besatzungen an NATO AWACS-Aufklärungsflügen sowie im Rahmen der Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG1) mit der Fregatte RHEINLAND-PFALZ.

'''11. Libanon'''

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei), Indonesien und der Türkei, drei Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF, AUERBACH) und zwei Bordhubschraubern.

Die deutsche Unterstützungseinheit Tender WERRA hat das Einsatzgebiet am 01.03.12 verlassen. Die Nachfolgeeinheit Tender RHEIN soll am 04.04.12 im Einsatzgebiet eintreffen. Die Führung und Unterstützung des deutschen Einsatzkontingentes erfolgen vorübergehend abgestützt auf Limassol (Zypern).


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12. '''Internationale Organisationen / Aktivitäten'''

Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und
Rechsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union
rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 75 Deutsche.

13. '''Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum'''

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 57 || 1 || 0 || 0 || 0 || 2   
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0  
|}


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14. Stärke der deutschen Einsatzkontinggnti»

erstes BT-Mandat

02.12.04

aktuelles

BT-Mandat

aktuelles

Mandatsende

08.07.11

NO

H

~n

•

0

i

II

14.11.03

20.09.06

19.12.08

01.12.11

09.06.11

01.12.11

31.12.12

30.06.12

18.12.12

aktuelle

Personalobergrenze

höchste

Personalobergrenze

bisherige maximale Stirke

6.440

(1999)

41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)

im Inland bereitgehalten

Unteroffiziere

Mannschaften

Zivilbedienst.

Gesamt**

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende „weiterer 12 Monate” - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate' 1 - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist _

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 inld. ORF-Bataillon 5 inkL NATO HQ Sarajevo * Operation ACTIVE ENDEAVOUR 7 EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 2) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 15), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 7.393 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.355 Soldaten, Faizabad: 183 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.878 Soldaten, Kabul: 300 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 90 Soldaten. Besonderheit: 587 Soldaten im Kontingentwechsel

” Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Personalobergrenzen kommen.


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Anlage 1

Esleistuneen ISA F

Einsatz- I Einsatzbeginn Ende I (geplant)

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatz¬

ort

Bemerkungen

Einsatzzweck

Kandahar/ Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz

Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

So!daten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Bagram von dcutschcn Fernmeldcsoldaten des Ist NATO

Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB

(ehemals Femmcldebataillon 284), Wesel im Rahmen

der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und

Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.