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der Verteidigung

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Unterrichtung des Parlamentes

09/12

über die Auslandseinsütze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 29. Februar 2012,10:00 Uhr


1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

(Grafik)

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich (1). In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: 

Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

Hauptstadt Kabul: insgesamt mittel,

Regional Command West: insgesamt mittel,

Regional Command East: insgesamt erheblich bis hoch,

Regional Command South: insgesamt hoch,

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 20.02.12 bis 26.02.12 (8. KW) registrierte ISAF landesweit 323 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 224 Schusswechsel und

(1) Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


VS

ein Se ibstmordattentat in der Provinz ücl'cchte, 65 SprengstofftnschUigc darunter ei d Raketen) und

$. nur FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

-3 -

Kandahar 1 - sowie 25 VorflUie von indirektem Beschuss (Mö

neun sonstige Vormile. i m pr Capital, 17 im RC West, 72 im

KlfVorttlle ereigneten sich im RC North, vier im

HO South, 119 im RC Southwest und 100 im RC East. iqaF-

Insgesamt sind hei den Vorteilen acht ISAF-Soldaten gefallen ; wei

Soldaten wurden verwundet.

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bl unverändert der Süden Afghanistans und damit das Regionalkommando Süd.

1

Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2

Ober die Vorfälle am 20,02,12 und 21.02.12 in den Provinzen Kandahar und Helmand, bei denen ein albanischer und drei georgische Soldaten gefallen sind, wurde bereits in der UdP 08/12 berichtet. : '


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-4-

Maßnahmen im Rahmen des Partnerings mit den afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces / ANSF) angeordnet, ohne die 1*Luri|ulJUiiuiÄ1TfflTgTfffSf!S5RF8?iKeh. Die gemeinsame Operationsführung von ANSF und ISAF wurde -*ttf ein ape®atives Minimum ^reduziert, ohne das Partncring insgesamt auszusetzen.

(2) Militärische Lage (Sicherheitsvorfälle außerhalb RC North und RC Capital)

Am 23.02.12 kam es in der Provinz Nangarhar (Distrikt Khogzani) zu einem Angriff wahrscheinlich von Angehörigen der ANSF auf US-Soldaten. Dabei sind insgesamt zwei amerikanische Soldaten gefallen.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Am 25.02.12 kam es zum bislang jüngsten Vorfall zwischen afghanischen und internationalen Sicherheitskräften. Hierbei wurden zwei US-amerikanische Soldaten vermutlich durch einen Angehörigen der ANSF getötet. Der Zwischenfall ereignete sich im Hauptquartier des „National Police Coordination Centres“ im Innenministerium in Kabul. Als direkte Reaktion hat COM ISAF

:en bei den

in. Diese verbleiben nun weisungsgemäß in

ihren militärischen Lagern.

DWteehlanti hat deweit drei Offiziere in Verwendungen, die eine regelmäßige Anwesenheit in afghanischen Ministerien (Verteidigungsministerium und

Innenministerium) erforderlich machen und die betroffen sind.

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.


. nur FOR DEN DIENSTGEBRAUCH

VS - tiv— - 5 -

Während des LJiniir“ „„.^m^nden Überschreitungen

a»W dauern wuxi, .........—

Pcrsonalohcrgrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der

—-* c - l '”^hatfltllons (AusbSchtzBtl)

Personal Wechsel des zwcucn — D -

sowie von Teilen des Stabes RC North und der regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Teams / PRT) statt.

Am 26.02.12 wurde das Kommando über das deutsche eim™-*- — -durch den Befehlshaber des Einsatzfuhrungskommandos der Bundeswehr, Generalleutnant Rainer Glatz, von Generalmajor Markus Kneip an Generalmajor Erich Pfeffer übergeben. Während desselben Appells übertrug COM IJC, Generalleutnant Curtis Scaparotti, Generalmajor Pfeffer auch das Kommando über das ISAF RC North.

; Aufgrund der Entwicklung der Sicherheitslage wurde auf Delegationen der beiden deutschen PRT und der deutschen AusbSchtzBtl verzichtet, um so die Präsenz der Kommandeure vor Ort bei ihren Verbänden und Einrichtungen zu gewährleisten.

Von den landesweiten Demonstrationen als Reaktion auf die Verbrennung von religiösen Schriften auf dem Stützpunkt Bagram Air Base war auch der Verantwortungsbereich des RC North betroffen. 22.02.12. kam es an

verschiedenen Orten zu Demonstrationen, die nur teilweise friedlich verliefen. Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen wurden nach bisherigen Angaben im Bereich des RC North bis zu zehn afghanische Zivilpersonen getötet und rund 60 afghanische Zivilpersonen verletzt. Auf Seiten der ANSF gab es fast 40 Verwundete, außerdem wurden zehn amerikanische und ein norwegischer Soldat verwundet. Die medizinische Versorgung der verwundeten ISAF-Angehörigen

erfolgte zunächst in deutschen Sanitätseinrichtungen in Kunduz und MazarSharif.

e

Am 23.02.12 kam es in Maimanah (Provinz Faryab) zu einer Demonstration mit rund 200 Teilnehmern, die das norwegische PRT mit Steinen bewarfen und versuchten auf das Gelände vorzudringen. Etwa 100 Demonstranten

durchbrachen die äußere Absperrung, überrannten die afghanischen Sicherheitskräfte und drangen in den Zu$zanf*sher#Mr»ii rioo ddt ~i— t-.


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Einsatz unter anderem von Tränengas und durch Warnschüsse konnten die Demonstranten zurückgedrängt werden. Ein norwegischer Soldat wurde bei dem . Vorfall schwer verwundet.

Zu gewalttätigen Übergriffen kam es am 25.02.12 gegen 10:00 Uhr afghanischer Ortszeit in der Stadt Kunduz, als bis zu 600 Demonstranten vor dem örtlichen UNAMA-Gebäude demonstrierten. Das Gebäude und die dort eingesetzten afghanischen Sicherheitskräfte wurden mit Steinen beworfen und Demonstranten versuchten das Gebäude zu stürmen. Die afghanischen Sicherheitskräfte gaben daraufhin zur Abwehr der beabsichtigten Erstürmung Schüsse ab, wodurch vermutlich sechs Demonstranten getötet und über 50 verletzt wurden. Nachdem das Gebäude und die umliegenden Straßen durch die ANSF gesichert werden konnten, erfolgte die Evakuierung des UNAMA-Büros. Die Mitarbeiter wurden im PRT Kunduz aufgenommen.

In Imam Sahib (Provinz Kunduz) kam es am 26.02.12 zu einer weiteren Demonstration, die sich gewalttätig entwickelte. Bis zu 1.200 Demonstranten zogen vor einen Außenposten der amerikanischen Streitkräfte und einen vorgelagerten afghanischen Kontrollpunkt. Die Demonstranten bewarfen die Sicherheitskräfte mit Steinen, versuchten auf das Gelände vorzudringen und warfen eine Handgranate in den Zugangsbereich. Insgesamt wurden dabei zehn amerikanische Soldaten verwundet, sechs davon schwer. Darüber hinaus wurden 15 afghanische Polizisten verwundet. Zwei Angreifer sollen getötet und weitere vier verletzt worden sein.

Deutsche Kräfte waren von den Demonstrationen nicht direkt betroffen. Bislang fanden in der Nordregion nach dem 26.02.12 keine weiteren Demonstrationen statt.

Landesweit wurden bis einschließlich 28.02.12 etwa 95 Demonstrationen registriert, davon zwei Drittel im Regionalkommando Ost. Hier gab es auch die größte Teilnehmeranzahl.

Zivilpersonen).


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/n *T\ Tflloaan Bin 15.02.12 von Nachdem das Provincial Advisory Team erfolgt die vollständige

seinem Auftrag entbunden wurde (s.e ein „ e setzten deutschen

Räumung der Liegenschaft bis Ende Marz. ie ie

Kräfte sind nur eingeschränkt zur Sicherung und Verteilung des PATm d Lage. Vor dem Hintergrund von Demonstrationen am 23.02.12 unmi der Liegenschaft hat COM RC North angewiesen, das mit der äum g beschäftigte Personal vorübergehend in das PRT Kunduz zu ve g Verlegung der deutschen Kräfte wurde am Abend desselben g abgeschlossen. Die Sicherung der Liegenschaft wurde von ANSF Kräft

übernommen. Absicht ist es unverändert, das Personal wieder nach Taloqan zu

——- 1 /%• t ______

Am 28.02.12 gegen 20:00 Uhr afghanischer Ortszeit wurde ein Zug des AusbSchtzBtl Mazar-e Sharif auf dem Marsch vom OP North (Provinz Baghlan) zu einem Außenposten mit Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen beschossen. Das Feuer wurde nicht erwidert, da die Angreifer nicht erkannt wurden. Die Patrouille setzte ihren Marsch fort. Es gab keine verwundeten deutschen Kräfte und keine Materialschäden.

(5) Polizeiaufbau

aktuellen Ereignisse wurden die Ausfahrten

Trainingsexperten auf das notwendige Maß reduziert. Der Trainingsbetrieb in den Polizeitrainingszentren an den Standorten Mazar-e Sharif, Faizabad und Kunduz verlief planmäßig.

Die zwei deutschen Polizeibeamten der EUPOL Mission Afghanistan, die als Berater im afghanischen Innenministerium eingesetzt waren, haben ihre Arbeit in diesem Ministerium vorübergehend eingestellt. Von Seiten des GPPT sind keine Polizeibeamten im afghanischen Innenministerium eingesetzt.

Bislang wurden im laufenden Jahr 25 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 735 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In sieben laufenden Ausbildungsvorhaben werden derzeit 323 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten


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unterrichten 49 afghanische Trainer 900 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 106 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer (Saran-Studenten: Anwärter für die Offizierslaufbahn [Sarane] / das entspricht in Deutschland dem gehobenen Dienst) aus. Die Graduierung der Studenten wird voraussichtlich in dieser und der nächsten Woche stattfinden.

(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANS ALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 1.016.

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.

%

Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Angesichts der jüngsten Sicherheitsvorfalle hat das für die Durchfuhrungsorganisationen der deutsch-afghanischen

Entwicklungszusammenarbeit eingerichtete Sicherheitssystem zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. So wurde am 24.02.12 aufgrund der erwarteten Demonstrationen und Ausschreitungen vorsichtshalber landesweit „White City“ (keine Außenbewegungen) für die Mitarbeiter der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit ausgerufen. Diese Regelung konnte mittlerweile wieder aufgehoben werden. Am 24.02.12 wurden ferner die entsandten (deutschen und internationalen) Mitarbeiter der deutsch-afghanischen

Entwicklungszusammenarbeit aus Taloqan abgezogen. Sie konnten mittlerweile wieder zurückkehren. Ferner wurden Mitarbeiter der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit in Kunduz und Faizabad in die militärische

Liegenschaft der PRT gebracht.


. nur FÜR den DIENSTGEBRAUCH

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die entsandten Mitarbeiter der deutschAm 26.02.2012 wurde zudem ve , iteres aus den afghanischen

afghanischen Entwicklungszusanunenarbet bts auf ^ ^ ^

Behörden und Ministerien im Raum Kabul abz

„ . j.- n Fxnerten die im Rahmen der deutsch wenigen Ausnahmen - alle entsandte P ’

afghanischen Entwicklungszusammenarbeit die afghanische Regierung beraten un ihrer täglichen Arbeit unmittelbar in den entsprechenden Behörden und Mimstenen in Kabul nachgehen. I»gesam, betroffen sind rund 50 Mitarbeiter. Die Regelung gilt, bis hinreichend Klarheit über die Hintergründe des Vorfalls im innenmimsterium besteht.

d. United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Als Folge des Angriffs auf die Liegenschaft des UNAMA-Büros in Kunduz im Laufe

der Demonstrationen gegen die Koran Verbrennung (siehe oben) haben die Vereinten

Nationen (VN) entschieden, das internationale Personal vorübergehend zu

evakuieren. Die in das PRT Kunduz evakuierten Mitarbeiter wurden am 27.02.12

nach Kabul gebracht. Sie setzen ihre Arbeit von dort aus fort. Die Rückkehr nach

Kunduz ist von der weiteren Entwicklung der Sicherheitslage abhängig und derzeit noch nicht absehbar.

Die VN berichteten, dass das Personal der VN im Lande unversehrt ist.

2. Usbekistan

Bedrohun gsla ge

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

. Kosovo

Politische Lage

Führung

Gespan in Brüssel auf die Umsetzung des gemeinsamen

TJ* * K ~ in regionalen F^rai! > so ndem unter dem Namen


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"Kosovo" ffn regionalen Foren teilnehmen. Ergänzt wird die Namensgebung durch eine Fußnote, die auf die UN-Resolution 1244 sowie die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes zur Unabhängigkeitserklärung Kosovos hinweist.

In Pristina demonstrierten gegen diesen Kompromiss am 27.02.12 rund 1.500 Anhänger der politischen Organisation Vetevendosje (deutsch: Selbstbestimmung).

f

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

I

(1) KFOR

Die Bewegungsfreiheit im Norden der Republik Kosovo hat sich für KFOR und die internationale Gemeinschaft weiterhin verbessert. 6ULEX ist es mittlerweile möglich, den Grenzübergang Gate 1 / JARINJE ohne KFOR-Begleitung zu erreichen; flir den Grenzübergang DOG 31 / BRNJAK gilt dies noch nicht

uneingeschränkt.

An den beiden Grenzübergängen findet wieder der zivile Grenzverkehr zwischen Serbien und Kosovo statt, auch wenn daneben weiterhin illegale, sogenannte „grüne“ Grenzübergänge genutzt werden.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

4. Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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Beteiliguog der Bundeswehr - der EU Force (EUFOR)

(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

. Demokratische Republik Kongo

a. Politische Lage

Die im Vorfeld der Wahlen im Raum Kinshasa zusammengezogenen Sicherheitskräfte werden weiter reduziert (siehe UdP 04/12). Im Stadtbild von Kinshasa sind nur noch vereinzelt kleinere Patrouillen zu beobachten.

Die Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Parlamentswahlen steht jedoch unverändert aus (siehe UdP 05/12).

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

Die derzeit laufende Umstrukturierung der kongolesischen Streitkräfte reduziert deren Schlagkraft und fuhrt in Teilen des Landes zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage, unter anderem in der Provinz Süd-Kivu. Niedriger Sold, ausstehende Sozialleistungen sowie Unzufriedenheit mit der militärischen Führung beeinflussen zudem die Motivation der kongolesischen Soldaten und wirken sich auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte aus.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Vom 21.02.12 bis 23.02.2012 besuchte ein deutscher Stabsoffizier in seiner Funktion als Verbindungsoffizier zu den kongolesischen Streitkräften das EUSECDetachement in Lubumbashi (Provinz Katanga) im Südosten des Landes.


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6. Sudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, in» Darfur als erheblich eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Keine berichtenswerten Ereignisse

7. Sudsudan

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in South Sudan

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

8. Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Mit Wirkung vom 01.03.12 übernimmt Oberstleutnant Marco Sonnenwald die Dienstgeschäfte als Dienstältester Deutscher Offizier bei EUTM Somalia von Oberstleutnant Hans-Ulrich Lober.

Seit dem 22.02.12 stellt Deutschland zusätzlich einen Personalfeldwebel im Hauptquartier der Mission in Kampala (Uganda). Somit erhöht sich die Gesamtstärke des deutschen Beitrags zu EUTM Somalia vorübergehend auf 16 Soldaten.


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vnn Afrika undjmgiea^^^

Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

Beteiligung der Bundeswehr an der Operation aer »«, v F —----------

Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der

EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus sechs Schiffen und sieben Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Griechenland, Frankreich

■).

zusätzlich drei Seefemaufklärer aus Spanien und Luxemburg (zwei).

Am 22.02.12 wehrte ein auf dem Handelsschiff NORTH SEA (Reeder und Flagge Singapur, Besatzung aus Rumänien, Ukraine, Bulgarien, Philippinen und China) eingeschifftes privates bewaffnetes Sicherheitsteam den Angriff eines Piratenbootes ab und meldete anschließend, dass keine militärische Hilfeleistung notwendig sei. Der in der Nähe stehende deutsche Einsatzgruppenversorger (EGV) BERLIN startete seine Hubschrauber und nahm Kurs auf die Position des Angriffs. Das mutmaßliche Angriffsboot stoppte, nachdem von einem Bordhubschrauber der BERLIN Warnschüsse abgegeben wurden. Kräfte der BERLIN untersuchten das Angriffsboot. Acht der Piraterie verdächtige Personen sowie das Angriffsboot wurden an Bord des

EGV BERLIN genommen. An Bord befanden sich lediglich Ölfässer und eine Leiter, aber keine Fischfangausrüstung.

Diese Personen gaben an, somalischer Herkunft zu sein. Zwei leicht verletzte

mutmaßliche Piraten wurden durch den Schiffsarzt des EGV BERLIN medizinisch

versorgt. Die Verletzungen wurden nicht durch den Einsatz deutscher Kräfte verursacht.

Es erfolgte eine Befragung der verdächtigen Personen und die Durchsuchung des Angriffsboots.

Strafverfolgung zu rechnen war. /Daher und in Ahetimm„nn


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Führung der EU Operation ATALANTA wurden die mutmaßlichen Piraten am Morgen des 25.02.12 an die somalische Küste gebracht.

Gegen Mittag des 28.02.12 empfing der EGV BERLIN im Rahmen der Operation ATALANTA einen Notruf des Handelsschiffes SPILIANI (Flagge Marshall Islands).

MV SPILIANI meldete einen von einem Skiff durchgeführten Angriff, der abgewehrt wurde. Das Handelsschiff sei sicher. Ein Bordhubschrauber des EGV verlegte an die gemeldete Angriffsposition. Dort wurden ein Skiff und die vermutlich nach dem erfolglosen Angriff auf die SPILIANI entführte Dhow ASHMA aufgeklärt. Nach Anruf durch die Hubschrauberbesatzung drohte die „Besatzung“ der Dhow ASHMA mit der Erschießung von Geiseln. Der EGV BERLIN verlegte mit Höchstgeschwindigkeit zur Position der vermutlich gekaperten Dhow. Am Abend • des 28.02.12 wurde durch den EGV BERLIN die ASHMA mit zwei Skiffs im Schlepp aufgeklärt.

Am Morgen des 29.02.12 zerstörte der Bordhubschrauber des EGV BERLIN die zwei im Schlepp der ASHMA befindlichen unbemannten Skiffs nach Freigabe dieser Handlungsoption durch den Force Commander. Eine Verbindungsaufnahme des Bordhubschraubers der BERLIN mit der Dhow ergab, dass sich 29 Somalier und 25 Inder, diese vermutlich als Geiseln, an Bord der ASHMA befinden. Die mutmaßlichen Piraten teilten mit, dass die Dhow nach Somalia fahren werde; sie beabsichtigten, dort von Bord zu gehen und die Dhow samt indischer Besatzung anschließend freizugeben. Der EGV BERLIN folgt der ASHMA, hält jedoch Abstand und stoppt diese vorerst nicht auf.
Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen.

10. Westliches und östliches Mittelmeer
a. Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den intern

Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit neun Nationen mit Schiffen,

Seefemßufklärem und NATO AWACS.

Deutschland beteiligt sich an NATO AWACS Aufklärungsflügen sowie im Rahm der Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG1) mit der Fregatte RHEINLAND PFALZ und dem Betriebsstofftransporter RHÖN.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse

(2) Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteht derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh (zwei), Indonesien und der Türkei, vier Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF,

AUERBACH) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender WERRA) und zwei Bordhubschraubem.

Am 25.02.12 wurde die Funktion des Commander Maritime Force (COM MTF) UNIFIL von Rear Admiral Luiz Henrique Caroli (BRA) an Rear Admiral Wagner Lopez des Moares Zamith (BRA) übergeben.


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12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und

Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 75 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 57 || 0 || 0 ||  3 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


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| -17-

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12.06.99

02.12.04

08.07.11

15.11.07

14.11.03

20.09.06

19.12.08

erstes BT-Miadat

•

22.12.01

08.07.11

01.12.11

09.06.11

01.12.11

1 aktuelles BT-Mandat

-

26.01.12

09.06.11

01.12.11

29.09.11

18.12.12

1 aktuelles

31.01.13

11.06.12 1

21.11.12 1

15.11.12

15.11.12

31.12.12

30.06.12

Maadatseade

m

1.400

1 aktuelle Mandatsobergrense

-

4.900

1.850

800

50

50

• 700

300

höchste j Mandatsobergrense

-

5.350

(2010)

8.500

(1999)

3.000

(2004)

50

(2011)

250

(2007)

3100

(2003)

2.400

(2006)

1.400

(2008)

884

(2009)

| bisherige maximale Stärke

10.434

(2002)

5.433

(2011)

6.440

(1999)

1.139

(2005)

14

(2012)

9

(2011)

578

(2010)

1.231

(2006)

41 für strategischen

Unteroffiziere

14. Stärked!

im Inland bereitgehaltea

Mannschaften

Zivilbedienst

Gesamt**

Frauen

Reservisten

FWDL

1 Ende »weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht» wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist

3 Freiwilligen Wehrdienst Leistende 4 ORF-Bataillon 5 InkL NATO HQ Sarajevo 6 Operation ACTIVE ENDEAVOUR

7 nr wrii/r/\n * nr a w a wtrr» *

EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 16), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 7.594 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.306 Soldaten, Faizabad: 184 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.914 Soldaten, Kabul: 297 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 98 Soldaten. Besonderheit: 514 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechsel kan jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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Kurzflistige Ilnt erstützungsleistungen ISAF

gebilligte Anzahl Soldatinnei / Soldaten

Einsatz- Einsatzbeginn Ende (geplant)

Einsatzzweck

Bemerkungen

06/10

Kandahar/

Bagram

Die Billigung I gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 25

Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestagsmandats.

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz 07.02.10 von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB (ehemals Femmeldebataillon 284), Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.