﻿VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

EinsatzfQhrungsstab

hausanschrift Stauffenbergstraße 18,10785 Berlin

Postanschrift 11055 Berlin

TEL  49 (0)30-18-24-29600 / 29622

fax  49 (0)30-18-24-28627

Unterrichtung des Parlamentes

über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Bundeswehr

Wir. Dienen. Deutschland.

Redaktionsschluss: 22. Februar 2012,10:00 Uhr


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1. Afghanistan

a. Bedrohungslage

Begrem

Tarvift»

Kabul?

Oaykuttth

Bedrohunamlaae ■ Hoch H Erheblich

L Mittel

r" Niedrig

Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich 1 . In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.

In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar: Regional Command (RC) Capital: insgesamt mittel,

insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,

Hauptstadt Kabul:

Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South:

Regional Command Southwest: insgesamt erheblich bis hoch.

Im Zeitraum vom 13.02.12 bis 19.02.12 (7. KW) registrierte ISAF landesweit 293 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 223 Schusswechsel und Gefechte, 36 Sprengstoffanschläge sowie 29 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und fünf sonstige Vorfälle.

1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2


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Fünf Vorfälle ereigneten sieh im RC Nonh, einer im RC Capita,, 22 im RC Wes, 49

im RC South, 149 im RC Southwest und 67 im RC East.

Insgesamt ist bei den Vorfällen ein ISAF-Soldat gefallen; weitere ac t

wurden

b. International Security Assistance Force (ISAF)

(1) Militärische Lage (allgemein)

Der Schwerpunkt der Operationsführung des ISAF Joint Command (IJC) bleibt unverändert der Süden Afghanistans und damit das Regionalkommando Süd.

2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2


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Am 20.02.12 kamen drei italienische Soldaten bei einem Kfz-Unfall im Distrikt Shindand der Provinz Herat ums Leben.

Im Distrikt Spin Boldak (Provinz Kandahar) hat ein Täter in Polizeiuniform unvermittelt das Feuer auf internationale Sicherheitskräfte eröffnet. Dabei ist ein albanischer Soldat gefallen 1 , ein weiterer albanischer und ein amerikanischer Soldat wurden schwer verwundet. Der Angreifer wurde festgenommen.

Amerikanische Soldaten haben am Abend des 20.02.12 an der Müllverbrennungsanlage innerhalb des Militärstützpunktes Bagram (RC East) „alte Bücher“ abgeladen und in den Verbrennungsbereich gebracht. Afghanische Ortskräfte konnten einen Teil der Bücher sichern und stellten fest, dass es sich um rund 200 Exemplare des Korans und anderer religiöser Schriften handelte. Noch am gleichen Abend kam es zu einer Demonstration von rund 200 Personen vor dem Stützpunkt in Bagram. Diese Demonstration verlief friedlich; die Menge verlangte die Herausgabe der Bücher. Am 21.02.12 kam es vor der Militärbasis zu einer gewalttätigen Demonstration mit rund 2.000 Teilnehmern, darunter auffällig vielen Kindern. Durch Brandsätze ist eines der Tore in Brand geraten. Sicherheitskräfte gaben Warnschüsse in die Luft ab. Eine weitere Demonstration fand zeitgleich in Kabul statt. Auch am 22.02.12 kam es zu Demonstrationen.

COM ISAF hat sich in einem Pressestatement beim afghanischen Präsidenten, dem afghanischen Parlament und der afghanischen Bevölkerung entschuldigt. Zugleich hat er eine Untersuchung angeordnet und den afghanischen Stellen zugesichert, dass das sichergestellte Material ordnungsgemäß durch die entsprechenden religiösen Obrigkeiten gehandhabt werden wird. Am 21.02.12 hat COM ISAF eine Weisung (COM ISAF Directive) zum sachgemäßen

Umgang mit religiösen Schriften und Materialien erlassen.

Aus der Nordregion liegen derzeit keine Erkenntnisse über Demonstrationen

oder Unruhen im Zusammenhang mit diesem Vorfall vor.

1

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt l.a genannten Sicherheitsvorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt.


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Am 21.02.12 ereignete sich im Distrikt Now Zad der Provinz Helmand ein Anschlag mit zwei behelfsmäßig hergestellten Sprengvorrichtungen (Improvised Explosive Device / IED) auf internationale Sicherheitskräfte. Dabei sind drei georgische Soldaten gefallen 1 . Ein weiterer georgischer und ein amerikanischer

Soldat wurden schwer verwundet.

(3) RC Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

(4) RC North / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert; Schwerpunkt bleibt die Stabilisierung des Kunduz-Baghlan-Korridors.

Während des laufenden Kontingentwechsels, der voraussichtlich bis Anfang April 2012 dauern wird, kommt es zu vorübergehenden Überschreitungen der Personalobergrenze. In diesem Zusammenhang findet derzeit der Personalwechsel des zweiten Ausbildungs- und Schutzbataillons (AusbSchtzBtl) sowie von Teilen des Stabes RC North und der regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Teams / PRT) statt.

Die Transition schreitet auch in der Nordregion weiter voran. Bisher konnten die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces / ANSF) die Sicherheitsverantwortung in den Gebieten mit überwiegend niedriger Bedrohungslage übernehmen. Für die Gebiete mit derzeit mittlerer und erheblicher Bedrohung ist der Beginn der Übergabe der Sicherheitsverantwortung mit der vierten Transitionstranche, voraussichtlich ab Ende 2012, vorgesehen. Diese Planung erfordert insbesondere in den entsprechenden Distrikten und Provinzen leistungsfähige und einsatzbereite ANSF, stellt aber für die Zeit der Transitionsphase bis 2014 auch besondere Anforderungen an die Unterstützung der ANSF durch ISAF-Kräfte, um die Erreichung der Transitionsziele nicht zu gefährden.

1

Dieser Vorfall zählt nicht zu den in Abschnitt l.a genannten SicherheitsVorfällen, da er außerhalb des dort zugrunde liegenden Berichtszeitraumes liegt. aes aon


Am 11.02.12 hat die vom IJC für das Operationskoordinierungszentrum (Operations Coordination Centre / OCC) der Provinz Jowzjan angeordnete Rezertifizierung stattgefunden (siehe UdP 06/12). Dabei wurde das OCC durch die Prüfgruppe des RC North mit dem Gesamturteil „Einsatzbereit und sehr effektiv“ bewertet. Dies ist die höchste von vier möglichen Bewertungsstufen. Insbesondere konnten im Vergleich zur Bewertung im Dezember große Fortschritte im Bereich „Operationen“ festgestellt werden.

Im Rahmen einer Konferenz der Kommandeure aller OCC im Verantwortungsbereich des RC North hat der Kommandeur des 209. ANA-Korps die Bedeutung der OCC für die Sicherheitslage unterstrichen und das OCC-Konzept als Schlüssel zum Erfolg für die ANSF herausgestellt.

Das RC North wird die Zertifizierung der OCC in den Provinzen Faryab, Kunduz und Baghlan fortsetzen, die von einer der nächsten Transitionstranchen erfasst werden sollen.

Die im RC North eingesetzten amerikanischen Kräfte haben den Kontingentwechsel der Infanteriebrigade (Infantry Brigade Combat Team / IBCT) abgeschlossen. Der Kommandowechsel erfolgte am 15.02.12; bis Mitte März wird die volle Einsatzbereitschaft hergestellt sein. Nunmehr ist das


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37. IBCT, ein Verband der amerikanischen Nationalgarde, unter hührung von Colonel James E. Peny im RC North im Einsatz. Die Brigade stellt drei Security Force Assistance Teams als Verbindungselcment zur 6. ANC Ol Brigade (Afghan National Civil Order Police [Bereitschaftpolizei|), zur 5, Zone ABI (Afghan Border Police) sowie zum 303. Pamir Police Korps ab, Sie veilllgt als Manöverelemente über zwei InfanteriebataiHone, die auf das Security I*orce Assistance (SFA)-Konzept zur Begleitung der afghanischen Sicherhcitskrllltc

ausgerichtet und entsprechend gegliedert sind.

Unverändert sind im Verantwortungsbereich des RC North die Ist Air Cavalry Brigade und das 40. Engineer Battalion (mit vier Route Clearance Packages)

eingesetzt.

Am

Kilometer nordwestlich von Pul-e Khumri (Provinz Baghlan) ein Unfall mit einem deutschen Allzwecktransportfahrzeug DINGO. Das Fahrzeug überschlug sich während eines Marsches zum OP North aufgrund eisglatter Fahrbahn. Vier deutsche Soldaten erlitten leichte Verletzungen und wurden durch Sanitätskräftc, die zum Konvoi gehörten, medizinisch versorgt. Ein Rettungstruprp sowie ein Sicherungs- und Bergetrupp verlegten zusätzlich zur Unfallstelle. Drei der verletzten Soldaten sind wieder dienstfähig, der vierte Soldat wurde zur weiteren Untersuchung nach Mazar-e Sharif gebracht.

Die Einsatzliegenschaft „Camp Flugplatz Nord“ in Kunduz ist als Eckpfeiler des deutschen Engagements in der Provinz Kunduz derzeit der Stationierungsort für das PRT mit Personal des Auswärtigen Amtes (AA), des Bundesministerium des Innern (BMI, hier Polizei), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ; Büroraum, Unterkunft und weiteres Büro in der Stadt) sowie des Bauteams der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), das in Kunduz vor allem im Auftrag der Wehrverwaltung tätig ist (das übrige Personal der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit in Kunduz verfügt über Büros und Unterkünfte in der Stadt). Außerdem sind im „Camp Flugplatz Nord“ Angehörige der niederländischen, amerikanischen, dänischen und belgischen Streitkräfte sowie Mitarbeiter von EUPOL untergebracht. Die zahlenmäßig größten Anteile bilden


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aktuell das AusbSchtzBtl, die Operational Mentoring and Liaison-Teams (OMLT), die Sanitätskräfte im mobilen Einsatz sowie im stationären Rettungszentrum, Logistik-, Heeresflieger-, Pionier-, Feldjäger-, Femmeldekräfte und die Anteile der Wehrverwaltung. Die Bundesrepublik Deutschland stellt zurzeit rund 1.600 Unterkunftsplätze bereit.

Mit der zunehmenden V erantwortungsübemahme der afghanischen Sicherheitskräfte werden die ISAF-Kräfte schrittweise aus der Fläche zurückgeführt. Für das PRT Kunduz erscheint die Übergabe an eine zivile Leitung für Ende 2012 möglich, sofern die Provinz Kunduz in der übernächsten • Transitionstranche - frühestens Ende 2012 - Berücksichtigung findet.

Im „Camp Flugplatz Nord“ in Kunduz wurden bisher 88 größere Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von rund 77 Millionen Euro durchgeführt. Hinzu kommen kleinere Baumaßnahmen, die in Verantwortung des Einsatzkontingentes in Höhe von insgesamt rund zwei Millionen Euro durchgeführt wurden.

Derzeit werden 25 Baumaßnahmen mit Kosten von rund 60 Millionen Euro und Fertigstellungsterminen, die überwiegend in der ersten Hälfte des Jahres 2012 liegen, uneingeschränkt zu Ende geführt.

Nach aktuellem Planungsstand ist die Durchführung von weiteren 16 Baumaßnahmen mit einem Kostenvolumen von rund 24 Millionen Euro in der Einsatzliegenschaft Kunduz vorgesehen. Zurzeit werden die wesentlichen Baumaßnahmen mit Realisierungszeiten bis Ende 2013 unter Beachtung der bestehenden Zeitlinien und den damit verbundenen Restnutzungszeiten überprüft.

Von den Gesamtkosten der realisierten, in Ausführung befindlichen und geplanten Infrastruktur in der Einsatzliegenschaft „Camp Flugplatz Nord“ Kunduz entfallen über 40 Millionen Euro auf die Errichtung geschützter Unterkunfts- und Bürobereiche und über 30 Millionen Euro auf den Bau von Leitungen zur Ver- und Entsorgung der Liegenschaft.

Die momentan in den Einsatzliegenschaften in Afghanistan durch die Bundeswehr geplanten Baumaßnahmen dienen zu einem großen Teil der verbesserten Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten und der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser, Kommunikation und Verpflegung.


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Grundsätzlich werden alle noch geplanten Infrastrukturvorhaben in Abhängigkeit der aktuellen Nutzungskonzepte der Einsatzliegenschaften

kontinuierlich auf die Notwendigkeit der Realisierung geprüft.

In Mazar-e Sharif wurden im Camp Marmal und im Camp Mike Spann bisher insgesamt 151 Baumaßnahmen in Höhe von rund 180 Millionen Euro fertig gestellt. Hinzu kommen die Maßnahmen des Einsatzkontingentes in Höhe von insgesamt rund fünf Millionen Euro. In Umsetzung befinden sich derzeit 40 Baumaßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 43 Millionen Euro. Nach derzeitigem Planungsstand sind weitere 21 Baumaßnahmen bis Ende 2012 in Mazar-e Sharif geplant. Für diese Maßnahmen sind Ausgaben in Höhe von rund 23 Millionen Euro veranschlagt. Soweit die Baumaßnahmen im Camp Marmal nach den Finanzierungsvereinbarungen der NATO berücksichtigungsfahig sind, werden sie aus dem gemeinsamen Budget des NATO Sicherheits-Investitionsprogramms finanziert. Bisher wurden durch die NATO für die deutschen Baumaßnahmen Mittel in Höhe von rund 61 Millionen Euro genehmigt.

(5) Polizeiaufbau

Bislang wurden im laufenden Jahr 22 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 701 Ausbildungsteilnehmer im Rahmen von Mentoringprojekten und Professionalisierungskursen aus- und fortgebildet. In zehn laufenden Ausbildungsprojekten werden derzeit 382 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer aus- und fortgebildet. In sieben weiteren Ausbildungsprojekten unterrichten 57 afghanische Trainer 854 afghanische Polizeiangehörige, die durch deutsche Trainer im Rahmen des Mentoring begleitet werden.

An der afghanischen Polizeiakademie (Afghan National Police Academy / ANPA) in Kabul werden zurzeit 106 afghanische Trainer im Rahmen des Mentoring durch zehn deutsche Mentoren betreut. Diese bilden 2.354 Ausbildungsteilnehmer (Saran-Studenten: Anwärter für die Offizierslaufbahn [Sarane] / das entspricht in Deutschland dem gehobenen Dienst) aus.


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(6) Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF

In der vergangenen Woche gab es keine Vntershlvxu^stlti^e mit V'loti TRANS ALL außerhalb des deutschen Verant\\\>muvgsben:ichcs IV \tvahl \kt Unterstützungsflüge bleibt damit unverändert bei insgesamt LOH,

Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des <tcutxvtwi\

Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 autgefilhrt

c. Ziviler Wiederaufbau / Entwicklungszusammenarbeit

Teppiche sind nach wie vor eines der wichtigsten Exportsprodukte Afghanistans; dev Teppichsektor ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Mehr als der afghanischen Teppiche werden im Norden des Landes produziert, ln den Provinzen Jow/jan und Faryab liegen die Schwerpunkte der Teppichproduktion.

Mit Unterstützung des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Auftrag gegebenen Vorhabens „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“ (NaWi) konnten von Dezember 2011 bis Februar 2012 insgesamt 700 Frauen in Aqchah (Provinz Jowzjan) im Bereich Wollspinnerei fortgebildet werden. Aqchah liegt rund eine Fahrtstunde nordwestlich von Balkhs Provinzhauptstadt Mazar-e Sharif. Wollspinnerei tilr die Teppichprxxiuktion und Teppichweberei bilden dort die Haupteinkommensquelle vieler Haushalte.

In Ergänzung zur Fortbildung wurden die Frauen mit eigenen Spinnrädern ausgestattet.

<L United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Usbekistan

Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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1. Kosovo

a. Politische Lage

Am 14.02.12 und 15.02.12 fand im Norden der Republik Kosovo in den Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Nordmitrovica und Zvecan ein von Kosovoserben initiiertes Referendum zur Frage, "Akzeptieren Sie die Institutionen der sogenannten Republik Kosovo?" statt. Nach Angaben der Organisatoren beantworteten von den rund 35.500 stimmberechtigten Kosovoserben, von denen sich 75,5% an dem Referendum beteiligten, 99,74% die Frage mit „Nein“.

Belgrad und Pristina verurteilten gleichermaßen die Durchführung des Referendums und erklärten die Abstimmung für juristisch bedeutungslos. Ausschreitungen blieben aus. Das Ergebnis des Referendums war so erwartet worden.

Während die Bürgermeister der vier nördlichen Gemeinden sich somit der Rückendeckung der Kosovoserben im Norden Kosovos versicherten, befürchtet die serbische Regierung durch das Referendum einen Rückschlag für ihre Bemühungen, den EU-Beitrittskandidatenstatus zu erhalten.

b. Bedrohungslage in der Republik Kosovo

Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.

Im Rahmen von KFOR-Operationen im Bereich von kosovoserbischen Straßensperren oder anderem Schlüsselgelände im Norden der Republik Kosovo kann die Bedrohung zeitlich und räumlich begrenzt erheblich sein.

c. Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR)

(1) KFOR

Am 15.02.12 hat COM KFOR eine weitere dreißigtägige Verlängerung des Einsatzes des deutsch-österreichischen Operational Reserve Force (ORF) Battalion bis Ende März 2012 beantragt. Am gleichen Tag hat das Alliierte NATO-Oberkommando für Einsätze (Allied Command Operations / SHAPE) angewiesen, die Ablösung des deutsch-österreichischen ORF-Bataillons in Kosovo durch das italienische zum 01.04.12 vorzubereiten und - soweit dann noch erforderlich - durchzuführen. Die Details für die Ablösung im Norden


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Kosovos werden derzeit durch die beteiligten NATO-Hauptquartiere sowie Deutschland, Österreich und Italien festgelegt.

Die Bewegungsfreiheit im Norden der Republik Kosovo ist für KFOR und die internationale Gemeinschaft weitgehend wieder hergestellt. Ausnahmen davon sind unverändert Nordmitrovica und für EULEX-Kräfte die Verbindungsstraße Mitrovica zum Grenzübergang DOG 31 / Bmjak. Hier kann EULEX nur in Begleitung von KFOR passieren. Die beiden Grenzübergänge GATE 1 / Jarinje und DOG 31 / Bmjak sind vom Schnee geräumt und prinzipiell für den Verkehr wieder nutzbar.

Aufgrund der extremen winterlichen Witterungsverhältnisse waren kosovoweit zahlreiche Ortschaften von der Außenwelt und teilweise auch von der Stromversorgung abgeschnitten. Schwere Schneefälle behinderten die Rettungskräfte, die sich einen Weg zu den abgelegenen Dörfern bahnen wollten. KFOR unterstützte im Bedarfsfall und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Am 11.02.12 sind beim Abgang einer Lawine im Dorf Restelica (Südkosovo, Dragas Region) zehn Menschen ums Leben gekommen. KFOR unterstützte bei den Such- und Rettungsmaßnahmen mit österreichischen Gebirgsjägern und Räumgeräten. Ein fünfjähriges Mädchen konnte nach elf Stunden lebend aus den Schneemassen geborgen werden.

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Bosnien und Herzegowina

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.


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(1) EUFOR und NATO HQ Sarajevo

Keine berichtenswerten Ereignisse

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b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU F orce (EUFOl

(2) Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)

Keine berichtenswerten Ereignisse

5. Demokratische Republik Kongo

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale,

Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC RD Congo)

Keine berichtenswerten Ereignisse

6. Sudan

a. Politische Lage

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat einstimmig die Resolution 2035(2012) angenommen, mit der das Mandat des Expertenpanels des SudanSanktionsausschusses um ein weiteres Jahr bis zum 17.02.13 verlängert wird.

Der Sicherheitsrat hat festgestellt, dass die Lage in Darfur weiterhin eine Bedrohung des internationalen Friedens in der Region darstellt. Mit der Resolution wird das Expertenpanel aufgefordert, Fortschritte bei der Reduzierung der Gewalt zu erzielen. Die Resolution bringt die Absicht des Sicherheitsrates zum Ausdruck, gezielte Sanktionen gegen Individuen and Vereinigungen zu verhängen, die Gewalt gegen Zivilisten anwenden und den Friedensprozess gefährden.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur als erheblich eingestuft.


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c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID)

Die sudanesische Rebellengruppe JEM (Justice and Equality Movement) hat am Nachmittag des 19.02.12 im Raum Umm Buru (im Westen des Darfur in der Nähe zur Grenze zum Tschad) eine UNAMID-Patrouille (vermutlich 49 VN-Soldaten, drei VN-Polizisten und zwei Rechtsberater) festgesetzt und im weiteren Verlauf alle bis auf drei sudanesische UN AMID-Angehörige wieder frei gelassen. Die JEM gab vor überprüfen zu wollen, ob diese sudanesische Geheimdienstagenten seien. UNAMID verhandelte mit der JEM über die Freilassung der drei Missionsangehörigen, die am frühen Nachmittag des 21.02.12 frei gelassen wurden.

Die Angehörigen der Patrouille stammen überwiegend aus dem Senegal (46) sowie aus Ghana, Ruanda und dem Jemen. UNAMID hat die militärischen Kräfte in der Region verstärkt. Deutsche Soldaten sind nicht betroffen.

Sttdsudan

a. Politische Lage

Nach bisher unbestätigten Meldungen vom 16.02.12 sollen sich Delegationen des Sudan und des Südsudan geeinigt haben, mit der Festlegung der gemeinsamen Grenze zu beginnen und dies in den nächsten drei Monaten abzuschließen. Die Grenzziehung soll jedoch die fünf umstrittenen Gebiete (neben dem Distrikt Abyei sind dies Kefia Kingi an der Grenze zwischen Süd Darfur und Western Bahr el Ghazal; Kakah zwischen Süd Kordufan und Oberer Nil sowie die zwei Gebiete Jodah und Almqnas an der Grenze zwischen Weißer Nil und Oberer Nil) zunächst ausschließen.

Darüber hinaus sei es den Verhandlungsparteien erneut nicht gelungen, Einigungen über ein Ölsektor-Abkommen zu erzielen.

b. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.


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, „ , lnitod Nations Mission in South Sudan e. Beteiligung der Bundeswehr an der Umted Na«

(UNMISS)

Keine berichtenswerten Ereignisse

Uganda

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA)

Die durch deutsche Soldaten durchgeführte Ausbildung der Ausbilder im Bereich Femmeldewesen ist abgeschlossen. Die so ausgebildeten somalischen Femmeldeausbilder bilden nun ihrerseits, unter Aufsicht der deutschen Ausbilder, 140 somalische Rekruten in einer Stationsausbildung zu Funkern aus.

Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete

a. Bedrohungslage

In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation ATALANTA - Beitrag im Rahmen der EU NAVFOR SOMALIA

Der ATALANTA-Verband besteht aus fünf Schiffen und sieben Bordhubschraubem. Die Einheiten kommen aus Spanien, Griechenland, Frankreich und Deutschland (Einsatzgruppenversorger BERLIN und Fregatte LÜBECK).

Dem Verbandsführer der europäischen Kräfte (Force Commander) unterstehen zusätzlich drei Seefemaufklärer aus Spanien und Luxemburg (2).


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Dcr Kommandant der BERLIN, Fregattenkapitän Martin Waldmann, hat am

1 K.02.12 den Kommandanten der LÜBECK, Fregattenkapitän Martin Ruchay, als Führer des dcutschcn Einsatzkontingentes abgelöst.

Der Kinsatzgruppenversorgcr BERLIN ist mit einem Fähigkeitspaket „Antipiraterie“, das zum Beispiel die Möglichkeit zu Boardingoperationen, Medevac-Einsätzen und • die erweiterte Option zum Wirken gegen Pirateriemutterschiffe beinhaltet, im Einsatz und leistet zusätzlich als Einsatzunterstützungsplattform unter anderem mit dem cingeschilTtcn Marinecinsatzrettungszentrum (MERZ) einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der operativen Flexibilität der EU NAVFOR SOMALIA.

e

10. Westliches und östliches Mittelmeer

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)

An OAE beteiligen sich derzeit vier Nationen mit Schiffen, einem U-Boot und

Seefernaufklärern.

Deutsche Einheiten sind zurzeit nicht beteiligt.

11. Libanon

a. Bedrohungslage

Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf

See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.

b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon

(UNIFIL)

(1) UNIFIL

Keine berichtenswerten Ereignisse


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Maritime Task Force (MTF) UNIFIL

Sechs Nationen beteiligen sich an der MTF UNIFIL. Sie besteh, derzeit aus fünf Fregatten / Korvetten aus Brasilien, Bangladesh, Indonesien (zwei) und der Türkei, vier Patrouillenbooten aus Griechenland und Deutschland (ENSDORF, PASSAU, AUERBACH) sowie einer deutschen Unterstützungseinheit (Tender
WERRA) und zwei Bordhubschraubem.

Die AUERBACH löst zurzeit die PASSAU im Einsatzgebiet ab.

12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU)

United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO)

Internationale Polizeitruppe

Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören acht Polizisten an, darunter ein deutscher Polizeibeamter.

EULEX gehören - neben anderen Experten - gegenwärtig 862 Polizisten an, davon 76 Deutsche.

13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum

{| class="wikitable" width="100%"
|- bgcolor="#dfdfdf"
!  || ISAF || KFOR || EUFOR || UNIFIL || OAE || ATALANTA
|----
| Lufttransporte Anzahl Flüge || 55 || 5 || 0 ||  3 || 0  || 0
|----
| Anzahl Überwachungsflüge || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 
|}


14. Stärke

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1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag xfl£ Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen.

1 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag tu. nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunseh einer Fraktion ist * Freiwilligen Wehrdienst leistende 4 ORF-Batalllon 1 Inkl. NATO IIQ Sarajevo 4 Operation ACTIVE ENDEAVOUR ’ EU NAVFOR ATALANTA

Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3) und den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 14), dem 1 deutschen Soldaten bei UNAMA in Afghanistan sowie den Soldaten im ISAF-Kontingentwechsel sind insgesamt 7.226 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.

* Kunduz: 1.255 Soldaten, Faizabad: 184 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.942 Soldaten, Kabul: 294 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 98 Soldaten. Besonderheit: 360 Soldaten im Kontingentwechsel

Im Rahmen der Kontingentwechscl kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.


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IC ii rzfristige Unterstfitzungsleistungen

Elmatz-

beglnn

Einsatz¬

ort

gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten

Einsatzzweck

Einsetz- [

Ende Bern er ku (geplant)

Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz 07.02.10

Kandahar/

Bagram

Die Billigung I gilt weiterhin im Rahmen der

vorgenannten I Obergrenze von 25

SoldatcnAinnen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestags* mandats.

von deutschen Femmeldesoldaten des Ist NATO

Signal Battalion, Wesel und des DDO/DtA Ist NSB

(ehemals FemmeldebataiIIon 284), Wesel im Rahmen

der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und

Bagram sowie im Bereich der RC South und Southwest gebilligt.


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'''Anlage 2'''

'''Übersichtskarte der afghanischen Provinzen'''

(Grafik)

'''Definitionen der Bedrohungsstufen'''

In Anlehnung an nationale sowie internationale Begriffe und Definitionen werden folgende
Einstufungen genutzt, um die Gefahr von Angriffen zu beschreiben:

'''NIEDRIG''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine weiteren Anzeichen
für bevorstehende Angriffe vor.

'''MITTEL''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe
hin.

'''ERHEBLICH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die
Absicht, deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche
Staatsbürger) oder Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln
anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten
Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.

'''HOCH''': Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht,
deutsche oder verbündete Streitkräfte bzw. andere Personen (z.B. deutsche Staatsbürger) oder
Organisationen (z.B. IO, NGO) mit direkten oder indirekten Wirkmitteln anzugreifen.
Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in
einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.